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Thema | Mühlheim: Hundebesitzer schlägt Feuerwehrmann auf Weg zum Einsatz | 7 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814277 | |||
Datum | 26.11.2015 17:05 | 9576 x gelesen | |||
Kopfschüttel:.... Quelle: Hundebesitzer schlägt Feuerwehrmann auf Weg zum Einsatz MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Kelsterbach / Hessen | 814286 | |||
Datum | 27.11.2015 10:38 | 5421 x gelesen | |||
Also was auf unseren Straßen mittlerweile abgeht... Unfassbar Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | |||||
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Autor | Pete8r H8., Idstein / Hessen | 814299 | |||
Datum | 27.11.2015 19:35 | 4134 x gelesen | |||
Guten Abend zusammen, da wir wie immer nur eine Seite kennen, halte ich es für schwierig einen Kommentar abzugeben. Als Hundehalter kann ich (außerhalb der beschriebenen Körperverletzung ) auch anders argumentieren. Da kommt auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg, der unter den Radfahrern auch als Autobahn bekannt ist, wieder einmal so ein zweirädrigen Schumi entlang geballert und ist nicht mal in der Lage so abzubremsen, das mein Hund ihm freie Bahn schaffen kann. Als er dann die vorhandenen Reibungsarten durchtestet, zum Stillstand kommt und sich sicherlich unbegeistert aufrafft und in meine Richtung und die meines potentiell schwer verletzten Hundes bewegt, würde ich sicherlich auch ein gewisses Schutzverhalten an den Tag legen. Persönliche Meinung: Die Benutzung eines Fahrrad es befreit nicht von der StVO. Lediglich die (umstrittene) Anwendung von 35 greift. ABER: Auch hier gilt die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Und wer bei erkannter Leine nicht bremsen kann... Beste Grüße Peter | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 814302 | |||
Datum | 27.11.2015 20:02 | 4116 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Peter H. Persönliche Meinung: Die Benutzung eines Fahrrad es befreit nicht von der StVO. Lediglich die (umstrittene) Anwendung von 35 greift. ABER: Auch hier gilt die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Und wer bei erkannter Leine nicht bremsen kann... da gebe ich dir recht. aber als Reaktion dann gleich zuzuschlagen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 814308 | |||
Datum | 28.11.2015 06:51 | 3537 x gelesen | |||
Da stimme ich dir vollkommen zu. Ganz ehrlich, ich weiß nicht wie ich reagiert hätte wenn irgendein Fahrradfahrer mich und mein Hund über den Haufen fährt, zumal man ja nicht weiß das er zur Feuerwehr muss. Ob jetz der Hund die Seite gewechselt hatt oder der Mensch is ja relativ, darf nicht passieren tut es aber. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 814309 | |||
Datum | 28.11.2015 06:55 | 3585 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.Ganz ehrlich, ich weiß nicht wie ich reagiert hätte wenn irgendein Fahrradfahrer mich und mein Hund über den Haufen fährt, zumal man ja nicht weiß das er zur Feuerwehr muss. Ganz ehrlich? So von Hundebesitzer zu Hundebesitzer? Wer es nicht ausschliessen kann das er in so einer Reaktion jemanden mehrmals mit der Faust ins Gesicht schlägt sollte sich ernsthaft Gedanken machen ob er nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Klar, in der Situation würde ich auch weder eine Klangschale anschlagen noch eine Tasse Malven Tee anbieten um mal darüber zu reden wie der Hund die Situation erlebt hat. Aber irgendwo hat alles Grenzen! Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 814310 | |||
Datum | 28.11.2015 07:04 | 3737 x gelesen | |||
Ausschließen kann ich definitiv das ich ihn verprügelt hätte. Im späteren Verlauf würde er mir allerdings nicht ohne Anzeige davonkommen, was daraus wird entscheiden andere. Alles weitere ist reine Spekulation. Unbestritten ist dass sich der sich der Hundehalter falsch verhalten hat. Zumindest nach der hier allen bekannten Schilderung des Vorfalles. | |||||
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