alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaTÜV Abnahme für neuen KdoW20 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • LInk
  •  
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814384
    Datum01.12.2015 13:5714822 x gelesen
    Hallo Kameraden wir bekommen einen neuen KdoW.

    Vielleicht weis das jemand von euch und kann mir helfen.

    Welcher TÜV muss die Feuerwehrseitigen Einbauten ( Blaulicht, SoSi, Funk und Kofferraumausbau) abnehmen?

    Kann das der "normale" TÜV-Beamte der sonst den 2-jährigen TÜV macht oder brauche ich einen der nur Feuerwehr macht?

    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz814385
    Datum01.12.2015 14:1310525 x gelesen
    Hallo,

    jede Prüfstelle, die auch sonst bauliche Veränderungen an Fahrzeugen abnehmen darf. Das darf aber nicht jeder Prüfer. Blaulicht, Sosi, Funk sowie Kofferraumausbau müssen an sich nicht eingetragen werden, vielmehr muss aber der Fahrzeugtyp geändert werden (vermutlich jetzt "PKW", später "So.Kfz Feuerwehrfahrzeug irgendwas") sowie eventuell geänderte Abmessungen (z.B. andere Höhe wegen Sondersignalanlage, anderes Leergewicht).

    Gruß,
    Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern814386
    Datum01.12.2015 15:019095 x gelesen
    Hallo Michael,
    bei unseren 3 Fahrzeugbeschaffungen in den letzten 9 Jahren war es eigentlich immer üblich, daß der Fahrzeugauf- bzw. Ausbauer sich darum gekümmert hat, daß das Fahrzeug den Tüv bzw. die spezielle Abnahme für bayerische Feuerwehrfahrzeuge bekommen hat. War auch immer Bestandteil der Angebote bzw. auch der Ausschreibung.
    Wie es bei selbst ausgebauten Fahrzeugen aussieht kann ich dir nicht sagen aber ein Anruf beim örtlichen Tüv sollte doch Klarheit bringen.
    Gruß,
    Thomas

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTobi8as 8F., Monheim / Bayern814388
    Datum01.12.2015 15:159589 x gelesen
    Hallo,

    wir haben uns auch vor 4Jahren einen KdoW in Eigenregie aufgebaut.
    Bzgl. der TÜV Abnahme wurde hier vorab ein Gespräch mit einer TÜV Niederlassung geführt.
    Da bei einem KdoW eine Umschlüsselung erfolgen muss, musste damals ein entsprechender Sachverständiger
    vor Ort sein, der diese Berechtigung hat.

    Leider hat die Umschlüsselung auf den ersten Anhieb nicht funktioniert.
    Grund war hier ein Missverständnis bzgl. der Sondersignalanlage und der Nutzung des PKW´s.
    Der PKW war zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme noch als PKW geführt und hatte daher keine Berechtigung für eine fest installierte SoSi-Anlage.

    Hier musste ich schriftlich zusichern, dass nach der Umschlüsselung eine sofortige Umschreibung bei der Zulassungsbehörde erfolgt.

    Ein weiteres Problem war folgendes:
    Unser Gutachter wollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des "Fahrzeugherstellers", dass die verbaut SoSi-Anlage für das Fahrzeug zugelassen ist. So eine Bescheinigung war aber nicht zu bekommen.
    Geklärt werden konnte dies erst nach zahlreichen Telefonaten mit den Sondersignalherstellern.

    Entscheidend war dann folgendes Zitat, dass an den TÜV Gutachter ging:

    ... laut Aussage des Sondersignallieferanten und Ausbauherstellers liegt der Unterschied darin, dass bei privaten PKW eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeugherstellers vorhanden sein muss, bei Sonderfahrzeugen Feuerwehr ist ausreichend, dass die Sondersignaleinrichtungen der Norm entsprechen ist und über die E-Kennzeichnung verfügen.

    Es gibt hier auch eine Handlungsanweisung des STMI, die dieses Thema behandelt.
    Kann ich gerne per PN zukommen lassen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814389
    Datum01.12.2015 15:158750 x gelesen
    Hallo Thomas,

    das ist ja das Problem.
    Fahrzeug kommt vom Freundlichen vor Ort und wird bei nem Ausbauer aufgebaut.
    Aber das Kfz wurde als ein Los ausgeschrieben, somit sagt der Ausbauer, TÜV muss der Händler organisieren.
    Der Händler denkt, er geht zum TÜVler der sonst auch immer kommt.
    Aber ob der das kann?

    Mir gehts darum, dass alles Rechtens ist.
    Was bringts, wenn der TÜVler das abnimmt, aber wir dann später bei irgendwelchen Problemen, was weiß ich, Probleme mit Versicherung etc. haben.

    Nur wo soll ich Fragen, den TÜVler vor Ort IMHO nicht.


    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814390
    Datum01.12.2015 15:199087 x gelesen
    Hallo Tobias,

    ja bitte per PN senden.

    Wo habt ihr den Sachverständigen gefunden?
    Hast du ne Nummer?


    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken814391
    Datum01.12.2015 15:548682 x gelesen
    Hi,

    diese Änderungen sind eine hoheitliche Aufgabe, und diese sind pro Bundesland nur einer Prüforganisation übertragen. In Bayern z.B. ist das der TÜV, in Sachsen die DEKRA.
    Die Eintragungen darf nur ein staatlich vereidigter Sachverständiger machen, aber die jeweils zuständige Prüforgansiation müsste da eigentlich weiterhelfen können, bzw. einen Mitarbeiter 'auftreiben' können, der das darf.

    Tomy

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814392
    Datum01.12.2015 15:578511 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Blaulicht (*) müssen an sich nicht eingetragen werden,
    In meiner Zulassungsbescheinigung wurde der Randalebalken sogar Namentlich eingetragen,
    ergo wird der nächste "tiefe Ast" wohl teurer als notwendig gedacht -> ..|..

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern814397
    Datum01.12.2015 18:118234 x gelesen
    wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme?
    Dann müssten doch KBR oder KBI bescheid wissen und die entsprechenden Stellen benennen können.
    Gruß,
    Thomas

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814399
    Datum01.12.2015 21:128142 x gelesen
    Ist das ein fabrikneues Fahrzeug, das noch nicht zugelassen war?

    Dann braucht ihr für die Einzelbegutachtung nach §13 FGV einen Unterschriftsberechtigten vom technischen Dienst (davon gibt es viele) oder eine technische Prüfstelle (das ist die schon genannte eine Prüforganisation je Bundesland mit Monopolbefugnissen; im Westen der zuständige TÜV, im Osten DEKRA, in Berlin beide).

    Wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, greift §19(2) StVZO und ihr braucht die technische Prüfstelle und dort dann einen amtlich anerkannten Sachverständigen (die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dürfen im hoheitlichen Bereich nicht tätig werden, das ist eine ganz andere Baustelle).

    Immer davon ausgehend, dass entweder grundlegende bauliche Änderungen vorgenommen wurden oder ihr die Fahrzeugart von "PKW" in "Feuerwehrauto" (vereinfacht gesagt) geändert haben wollt.

    Wenn ihr einfach nur aus "PKW" einen "PKW mit blauen Lampen" machen wollt, kann das jeder mit §19(3)-Befugnis, das dürften die große Mehrzahl aller Leute sein, die auch Hauptuntersuchungen machen dürfen.

    (ich beziehe mich auf die verkehrsrechtliche Seite, ob auf der feuerwehrrechtlichen Seite in Bayern weitere Abnahmen vorgeschrieben sind kann ich nicht sagen)


    Ich vermute aber aus den bisherigen Beiträgen, dass in Bayern eben die Fahrzeugart "Feuerwehrauto" verlangt wird...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814400
    Datum01.12.2015 21:307696 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme?
    Dann müssten doch KBR oder KBI bescheid wissen und die entsprechenden Stellen benennen können.


    Nur wenn sie die Teile selber anschrauben.
    Wenn ich ein Fahrzeug mit Sonder_ausstattung kaufe kaufe ich es zugelassen, blöd wenn man nach der Übernahme noch lauferrei inkl. Gefahr der Nicht-Zulassungsfähigkeit hat.

    Das eine Sondersignalanlage auch eine lichtstechnische Einrichtung ist sollte klar sein, so mit Abstrahlwinkel bis zum vorgegebenen Montageort die sich der Verein zur Überwachung der Dampfkessel angucken...muß.

    Meine o.g. Kritik betrifft nicht die notwendige Prüfung und Eintragung, jeder der im Ausland gesehen hat was so blinken ...will wird das verstehen, vielmehr beziehe ich mich auf die namentliche Eintragung vom Hersteller und Typ der Kennleuchten.
    Ich müsste also bei einem Totalausfall den damals montierten (LED) Lichtbalken neu kaufen oder eine neue Abnahme und Eintragung vornehmen lassen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814402
    Datum01.12.2015 21:427751 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Thomas K.wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme?
    Dann müssten doch KBR oder KBI bescheid wissen und die entsprechenden Stellen benennen können.

    Nur wenn sie die Teile selber anschrauben.


    Andere Baustelle:
    SoSi am Privatfahrzeug benötigt eine Ausnahmegenehmigung, da wird i.d.R. eine Abnahme durch die TP vorgeschrieben.
    (es sei denn, es gibt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung die abweichende Regelungen trifft...)

    Geschrieben von Thomas M.Das eine Sondersignalanlage auch eine lichtstechnische Einrichtung ist sollte klar sein, so mit Abstrahlwinkel bis zum vorgegebenen Montageort die sich der Verein zur Überwachung der Dampfkessel angucken...muß.

    Nö.

    Lichttechnik muss grundsätzlich bauartgenehmigt sein, eine Abnahme des Anbaus ist im Normalfall nicht erforderlich.

    Heute sind es Tagfahrleuchten, früher waren es Nebelscheinwerfer und noch früher Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer, die nachträglich an Autos geschraubt wurden. Braucht alles keine Abnahme; das dicke Ende kommt dann ggf. erst bei der nächsten HU. BTDT.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814403
    Datum02.12.2015 00:337505 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Abnahme des Anbaus ist im Normalfall nicht erforderlich.
    Kenne ich nicht anders, überprüft wurde immer die Lichtverteilung



    Geschrieben von Henning K. da wird i.d.R. eine Abnahme durch die TP vorgeschrieben.
    Ist mir anders nicht bekannt.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814405
    Datum02.12.2015 08:577475 x gelesen
    Hallo Henning,

    ist ein Neufahrzeug, noch nicht zugelassen.

    Wird IMHO als So.Kfz Feuerwehr zugelassen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814506
    Datum05.12.2015 17:566872 x gelesen
    Hallo,

    ich danke allen für ihre Mühe.

    Hab in einem Beschaffungsvortrag was gefunden, nachdiesem sind TSA und KdoW
    von der Feuerwehr TÜV Abnahme ausgenommen.


    Andere Frage:
    Hat jemand eine Checkliste zur Fahrzeug-Eigenabnahme für einen KdoW?

    Wenns sowas gibt, muss ich nicht selbst was stricken.


    Gruß Michael

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814508
    Datum05.12.2015 19:056718 x gelesen
    Geschrieben von Michael F.Hat jemand eine Checkliste zur Fahrzeug-Eigenabnahme für einen KdoW?

    Die DIN 14502-2:2015-09 liegt euch vor?

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814511
    Datum05.12.2015 20:526682 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch, Dortmund
    Die DIN 14502-2:2015-09 liegt euch vor?

    Leider nein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814514
    Datum06.12.2015 00:146512 x gelesen
    Wenn ihr nicht nach der beauftragt habt, nützt euch natürlich auch die Checkliste daraus nichts...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen814518
    Datum06.12.2015 08:466695 x gelesen
    Geschrieben von Michael F.Geschrieben von Henning Koch, Dortmund
    Die DIN 14502-2:2015-09 liegt euch vor?

    Leider nein.


    Jeztz gebe ich den Spielverderber, wonach habt ihr denn dann ausgeschrieben?

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

    (Friedrich Hebbel)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern814571
    Datum07.12.2015 13:586223 x gelesen
    Nach DIN 14507

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     01.12.2015 13:57 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
     01.12.2015 14:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     01.12.2015 15:15 Tobi7as 7F., Monheim
     01.12.2015 15:19 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
     01.12.2015 15:54 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     01.12.2015 15:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     01.12.2015 15:01 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     01.12.2015 15:15 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
     01.12.2015 18:11 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
     01.12.2015 21:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     01.12.2015 21:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.12.2015 00:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     01.12.2015 21:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     02.12.2015 08:57 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
     05.12.2015 17:56 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
     05.12.2015 19:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.12.2015 20:52 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
     06.12.2015 00:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.12.2015 08:46 Pete7r L7., Chemnitz
     07.12.2015 13:58 Mich7ael7 F.7, Riedenburg
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt