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Thema | TÜV Abnahme für neuen KdoW | 20 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814384 | |||
Datum | 01.12.2015 13:57 | 14825 x gelesen | |||
Hallo Kameraden wir bekommen einen neuen KdoW. Vielleicht weis das jemand von euch und kann mir helfen. Welcher TÜV muss die Feuerwehrseitigen Einbauten ( Blaulicht, SoSi, Funk und Kofferraumausbau) abnehmen? Kann das der "normale" TÜV-Beamte der sonst den 2-jährigen TÜV macht oder brauche ich einen der nur Feuerwehr macht? Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 814385 | |||
Datum | 01.12.2015 14:13 | 10527 x gelesen | |||
Hallo, jede Prüfstelle, die auch sonst bauliche Veränderungen an Fahrzeugen abnehmen darf. Das darf aber nicht jeder Prüfer. Blaulicht, Sosi, Funk sowie Kofferraumausbau müssen an sich nicht eingetragen werden, vielmehr muss aber der Fahrzeugtyp geändert werden (vermutlich jetzt "PKW", später "So.Kfz Feuerwehrfahrzeug irgendwas") sowie eventuell geänderte Abmessungen (z.B. andere Höhe wegen Sondersignalanlage, anderes Leergewicht). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 814386 | |||
Datum | 01.12.2015 15:01 | 9098 x gelesen | |||
Hallo Michael, bei unseren 3 Fahrzeugbeschaffungen in den letzten 9 Jahren war es eigentlich immer üblich, daß der Fahrzeugauf- bzw. Ausbauer sich darum gekümmert hat, daß das Fahrzeug den Tüv bzw. die spezielle Abnahme für bayerische Feuerwehrfahrzeuge bekommen hat. War auch immer Bestandteil der Angebote bzw. auch der Ausschreibung. Wie es bei selbst ausgebauten Fahrzeugen aussieht kann ich dir nicht sagen aber ein Anruf beim örtlichen Tüv sollte doch Klarheit bringen. Gruß, Thomas Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Tobi8as 8F., Monheim / Bayern | 814388 | |||
Datum | 01.12.2015 15:15 | 9593 x gelesen | |||
Hallo, wir haben uns auch vor 4Jahren einen KdoW in Eigenregie aufgebaut. Bzgl. der TÜV Abnahme wurde hier vorab ein Gespräch mit einer TÜV Niederlassung geführt. Da bei einem KdoW eine Umschlüsselung erfolgen muss, musste damals ein entsprechender Sachverständiger vor Ort sein, der diese Berechtigung hat. Leider hat die Umschlüsselung auf den ersten Anhieb nicht funktioniert. Grund war hier ein Missverständnis bzgl. der Sondersignalanlage und der Nutzung des PKW´s. Der PKW war zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme noch als PKW geführt und hatte daher keine Berechtigung für eine fest installierte SoSi-Anlage. Hier musste ich schriftlich zusichern, dass nach der Umschlüsselung eine sofortige Umschreibung bei der Zulassungsbehörde erfolgt. Ein weiteres Problem war folgendes: Unser Gutachter wollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des "Fahrzeugherstellers", dass die verbaut SoSi-Anlage für das Fahrzeug zugelassen ist. So eine Bescheinigung war aber nicht zu bekommen. Geklärt werden konnte dies erst nach zahlreichen Telefonaten mit den Sondersignalherstellern. Entscheidend war dann folgendes Zitat, dass an den TÜV Gutachter ging: ... laut Aussage des Sondersignallieferanten und Ausbauherstellers liegt der Unterschied darin, dass bei privaten PKW eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeugherstellers vorhanden sein muss, bei Sonderfahrzeugen Feuerwehr ist ausreichend, dass die Sondersignaleinrichtungen der Norm entsprechen ist und über die E-Kennzeichnung verfügen. Es gibt hier auch eine Handlungsanweisung des STMI, die dieses Thema behandelt. Kann ich gerne per PN zukommen lassen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814389 | |||
Datum | 01.12.2015 15:15 | 8753 x gelesen | |||
Hallo Thomas, das ist ja das Problem. Fahrzeug kommt vom Freundlichen vor Ort und wird bei nem Ausbauer aufgebaut. Aber das Kfz wurde als ein Los ausgeschrieben, somit sagt der Ausbauer, TÜV muss der Händler organisieren. Der Händler denkt, er geht zum TÜVler der sonst auch immer kommt. Aber ob der das kann? Mir gehts darum, dass alles Rechtens ist. Was bringts, wenn der TÜVler das abnimmt, aber wir dann später bei irgendwelchen Problemen, was weiß ich, Probleme mit Versicherung etc. haben. Nur wo soll ich Fragen, den TÜVler vor Ort IMHO nicht. Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814390 | |||
Datum | 01.12.2015 15:19 | 9089 x gelesen | |||
Hallo Tobias, ja bitte per PN senden. Wo habt ihr den Sachverständigen gefunden? Hast du ne Nummer? Gruß Michael | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 814391 | |||
Datum | 01.12.2015 15:54 | 8684 x gelesen | |||
Hi, diese Änderungen sind eine hoheitliche Aufgabe, und diese sind pro Bundesland nur einer Prüforganisation übertragen. In Bayern z.B. ist das der TÜV, in Sachsen die DEKRA. Die Eintragungen darf nur ein staatlich vereidigter Sachverständiger machen, aber die jeweils zuständige Prüforgansiation müsste da eigentlich weiterhelfen können, bzw. einen Mitarbeiter 'auftreiben' können, der das darf. Tomy | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 814392 | |||
Datum | 01.12.2015 15:57 | 8513 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Blaulicht (*) müssen an sich nicht eingetragen werden, In meiner Zulassungsbescheinigung wurde der Randalebalken sogar Namentlich eingetragen, ergo wird der nächste "tiefe Ast" wohl teurer als Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 814397 | |||
Datum | 01.12.2015 18:11 | 8238 x gelesen | |||
wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme? Dann müssten doch KBR oder KBI bescheid wissen und die entsprechenden Stellen benennen können. Gruß, Thomas Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814399 | |||
Datum | 01.12.2015 21:12 | 8144 x gelesen | |||
Ist das ein fabrikneues Fahrzeug, das noch nicht zugelassen war? Dann braucht ihr für die Einzelbegutachtung nach §13 FGV einen Unterschriftsberechtigten vom technischen Dienst (davon gibt es viele) oder eine technische Prüfstelle (das ist die schon genannte eine Prüforganisation je Bundesland mit Monopolbefugnissen; im Westen der zuständige TÜV, im Osten DEKRA, in Berlin beide). Wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, greift §19(2) StVZO und ihr braucht die technische Prüfstelle und dort dann einen amtlich anerkannten Sachverständigen (die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dürfen im hoheitlichen Bereich nicht tätig werden, das ist eine ganz andere Baustelle). Immer davon ausgehend, dass entweder grundlegende bauliche Änderungen vorgenommen wurden oder ihr die Fahrzeugart von "PKW" in "Feuerwehrauto" (vereinfacht gesagt) geändert haben wollt. Wenn ihr einfach nur aus "PKW" einen "PKW mit blauen Lampen" machen wollt, kann das jeder mit §19(3)-Befugnis, das dürften die große Mehrzahl aller Leute sein, die auch Hauptuntersuchungen machen dürfen. (ich beziehe mich auf die verkehrsrechtliche Seite, ob auf der feuerwehrrechtlichen Seite in Bayern weitere Abnahmen vorgeschrieben sind kann ich nicht sagen) Ich vermute aber aus den bisherigen Beiträgen, dass in Bayern eben die Fahrzeugart "Feuerwehrauto" verlangt wird... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 814400 | |||
Datum | 01.12.2015 21:30 | 7698 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme? Nur wenn sie die Teile selber anschrauben. Wenn ich ein Fahrzeug mit Sonder_ausstattung kaufe kaufe ich es zugelassen, blöd wenn man nach der Übernahme noch lauferrei inkl. Gefahr der Nicht-Zulassungsfähigkeit hat. Das eine Sondersignalanlage auch eine lichtstechnische Einrichtung ist sollte klar sein, so mit Abstrahlwinkel bis zum vorgegebenen Montageort die sich der Verein zur Überwachung der Dampfkessel angucken...muß. Meine o.g. Kritik betrifft nicht die notwendige Prüfung und Eintragung, jeder der im Ausland gesehen hat was so blinken ...will wird das verstehen, vielmehr beziehe ich mich auf die namentliche Eintragung vom Hersteller und Typ der Kennleuchten. Ich müsste also bei einem Totalausfall den damals montierten (LED) Lichtbalken neu kaufen oder eine neue Abnahme und Eintragung vornehmen lassen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814402 | |||
Datum | 01.12.2015 21:42 | 7753 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Geschrieben von Thomas K.wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme? Andere Baustelle: SoSi am Privatfahrzeug benötigt eine Ausnahmegenehmigung, da wird i.d.R. eine Abnahme durch die TP vorgeschrieben. (es sei denn, es gibt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung die abweichende Regelungen trifft...) Geschrieben von Thomas M. Das eine Sondersignalanlage auch eine lichtstechnische Einrichtung ist sollte klar sein, so mit Abstrahlwinkel bis zum vorgegebenen Montageort die sich der Verein zur Überwachung der Dampfkessel angucken...muß. Nö. Lichttechnik muss grundsätzlich bauartgenehmigt sein, eine Abnahme des Anbaus ist im Normalfall nicht erforderlich. Heute sind es Tagfahrleuchten, früher waren es Nebelscheinwerfer und noch früher Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer, die nachträglich an Autos geschraubt wurden. Braucht alles keine Abnahme; das dicke Ende kommt dann ggf. erst bei der nächsten HU. BTDT. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 814403 | |||
Datum | 02.12.2015 00:33 | 7508 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Abnahme des Anbaus ist im Normalfall nicht erforderlich. Kenne ich nicht anders, überprüft wurde immer die Lichtverteilung Geschrieben von Henning K. da wird i.d.R. eine Abnahme durch die TP vorgeschrieben. Ist mir anders nicht bekannt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814405 | |||
Datum | 02.12.2015 08:57 | 7477 x gelesen | |||
Hallo Henning, ist ein Neufahrzeug, noch nicht zugelassen. Wird IMHO als So.Kfz Feuerwehr zugelassen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814506 | |||
Datum | 05.12.2015 17:56 | 6874 x gelesen | |||
Hallo, ich danke allen für ihre Mühe. Hab in einem Beschaffungsvortrag was gefunden, nachdiesem sind TSA und KdoW von der Feuerwehr TÜV Abnahme ausgenommen. Andere Frage: Hat jemand eine Checkliste zur Fahrzeug-Eigenabnahme für einen KdoW? Wenns sowas gibt, muss ich nicht selbst was stricken. Gruß Michael | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814508 | |||
Datum | 05.12.2015 19:05 | 6721 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael F.Hat jemand eine Checkliste zur Fahrzeug-Eigenabnahme für einen KdoW? Die DIN 14502-2:2015-09 liegt euch vor? | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814511 | |||
Datum | 05.12.2015 20:52 | 6684 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch, DortmundDie DIN 14502-2:2015-09 liegt euch vor? Leider nein. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814514 | |||
Datum | 06.12.2015 00:14 | 6515 x gelesen | |||
Wenn ihr nicht nach der beauftragt habt, nützt euch natürlich auch die Checkliste daraus nichts... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 814518 | |||
Datum | 06.12.2015 08:46 | 6698 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael F.Geschrieben von Henning Koch, Dortmund Jeztz gebe ich den Spielverderber, wonach habt ihr denn dann ausgeschrieben? Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 814571 | |||
Datum | 07.12.2015 13:58 | 6226 x gelesen | |||
Nach DIN 14507 | |||||
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