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ThemaAnhaltestab / Winkerkelle mit LED30 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorMart8in 8P., Eckental / Bayern814502
Datum05.12.2015 16:4314950 x gelesen
Hallo zusammen,

Anhaltestäbe bzw. Winkerkellen gibt es mit der klassischen Glühbirne oder mit LED als Leuchtquelle.
Wenn man die klassische Birne durch eine LED erstzen will, hat man die Auswahl zwischen, mir bekannt, 3 Varianten:

- eine zentrale LED, die auch gleichzeitig die Signalscheibe beleuchten soll

- 4 LED´s auf einer Platine

- 4 LED´s auf einer Platine und zusätzlich 9 LED´s zur Beleuchtung der Signalscheibe

Gibt es weitere Varianten?
Wie sind eure Erfahrungen mit den LED´s bzw. gibt es Vergleiche zwischen den einzelnen Varianten?
Sind die LED´s deutlich erkennbarer/heller als die "alten" Glühbirnen?

Ich bin gespannt auf eure Antworten!!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern814503
Datum05.12.2015 17:1311197 x gelesen
Hallo,


wir haben die Variante mit mehreren LED (keine Ahnung wie viele) bei einigen Kellen nachgerüstet. Wir bauen die halt rein wenn alte Birnen kaputt gehen.
Das funktioniert, ist heller wie die Glühbirne, und man muß halt keine Birnen mehr wechseln.
Also an sich empfehlenswert, die Leuchtstärke haben wir aber nicht gemessen. ;-)


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814504
Datum05.12.2015 17:2010980 x gelesen
hallo,

selber gebastelt oder gibt es da Nachrüstsätze?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen814507
Datum05.12.2015 17:5910863 x gelesen
Moin,

gibt zum Beispiel beim GFD-Händler deines Vertrauens. Meinetwegen hier.

Gruß
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt/OS / Sachsen-Anhalt814517
Datum06.12.2015 08:1010203 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.selber gebastelt oder gibt es da Nachrüstsätze?

Ich hatte mal ein bisschen Zeit, da habe ich eine unserer Kellen auf LED umgerüstet (Selbstbau).
Material: 16LEDs, 2 oder 4 Widerstände, ein bisschen Litze. das zusammen kostet keine 5. Heißklebepistole und Lötkolben. Die LEDs sind in die Schlitze auf halbem Radius der Spiegelfläche geklebt.

Sieht ganz gut aus, die Leuchtstärke ist mit der Glühbirne vergleichbar. Nur beim geraden Hereinschauen auf die Kelle mit der Glühbirne (wenn der Spiegel großflächig reflektiert) ist die Birne heller. Leicht schräg sieht man die LEDs besser.

Gruß
SR

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen814521
Datum06.12.2015 13:109862 x gelesen
Geschrieben von Martin P.Anhaltestäbe bzw. Winkerkellen

Grundsätzlich ein eher entbehrliches Gerät auf jedem Norm-Fahrzeug und außer in BY darf es doch sowieso keiner wirklich benutzen...

Bei uns geht zumindest keine Birne kaputt weil das Teil nie genutzt wird.

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814523
Datum06.12.2015 13:329789 x gelesen
Geschrieben von Heiko L.Grundsätzlich ein eher entbehrliches Gerät auf jedem Norm-Fahrzeug und außer in BY darf es doch sowieso keiner wirklich benutzen...

Interessanter Einwurf. Wo ist da jetzt noch gleich der Unterschied zum Verkehrsleitkegel?

*SCNR*

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW814524
Datum06.12.2015 13:399640 x gelesen
Warum? Ist doch beides richtig...jedenfalls bei uns in NRW.....keine verkehrsleitende Maßnahme, also kann der Anhaltestab bei uns regelmäßig im Auto bleiben...es sei denn ich will Einsatzfahrzeuge im Bereich des B-Raums einweisen....gleiches gilt für die (beleuchteten Falt-)Verkehrsleitkegel, die in NRW jede Einsatzeinheit hat....nicht für die Autobahn oder den öffentlichen Verkehrsraum, aber gerne zum sichern von Sturmabspannungen bei Masten/Zelten im abgeschlossenen Einsatzgebiet....

Gruß
Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen814525
Datum06.12.2015 13:509356 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Interessanter Einwurf. Wo ist da jetzt noch gleich der Unterschied zum Verkehrsleitkegel?

Wenn wir schon so spitzfindig werden....
In welchen Fahrschulen wird denn gelehrt ab welcher Anzahl der Dinger nebeneinander eine jeweilige Fahrbahn gesperrt ist?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern814527
Datum06.12.2015 14:159504 x gelesen
Hallo,


wieso, ihr dürft doch auch eine Straße sperren und den Verkehr anhalten? Wir hier haben übrigens trotz Bayern keine grüne Seite an dem Ding, nur rot.


Geschrieben von Heiko L.
Bei uns geht zumindest keine Birne kaputt weil das Teil nie genutzt wird.


Die gehen meines erachtens kaputt vom Gewackle im Auto, weil Betriebsstunden kriegen die bei uns nicht, gab aber immer wieder defekte.


Gruß
CS

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen814528
Datum06.12.2015 14:349338 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Straße sperren und den Verkehr anhalten

Wir dürfen die Einsatzstelle absichern ;-)

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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AutorJuli8an 8P., Heroldsberg / Bayern814530
Datum06.12.2015 14:389232 x gelesen
Geschrieben von ---Heiko L.--- Bei uns geht zumindest keine Birne kaputt weil das Teil nie genutzt wird.
Also ich behaupte mal das ein Anhaltestab mehr "Betriebsstunden" (gerade bei kleinen Feuerwehren) zusammenbringt als z.B. ein Feuerlöscher oder Schaumrohr...

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814532
Datum06.12.2015 14:479466 x gelesen
Geschrieben von Heiko L.Grundsätzlich ein eher entbehrliches Gerät auf jedem Norm-Fahrzeug und außer in BY darf es doch sowieso keiner wirklich benutzen...


Warum sollten wir die nicht benutzen dürfen ?
Gerade in Dunkelheit mit "Wanderbaustellen" halte ich die beleuchtete Kelle für extrem effektiv, aber auch zur Sofortabsicherung ist sie deutlich schneller und wirkungsvoller als alles andere auf dem Fahrzeug.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814542
Datum06.12.2015 20:179286 x gelesen
Geschrieben von Frank K.bei uns in NRW.....keine verkehrsleitende Maßnahme,

Das ist ja das Problem an der Sache: es gibt einfach keine saubere Rechtsgrundlage.

Allerdings dürfen "wir" (jedenfalls wir als Feuerwehr, HOs wohl auch dann, wenn sie gemäß FSHG im Einsatz sind) Platzverweise aussprechen und durchsetzen. Daraus schlussfolgert man dann, dass man auch gleich das Betreten der Einsatzstelle verbieten darf. Die nächste Schlussfolgerung ist dann, dass das wohl auch irgendwie für das Befahren gelten müsste. So kommt man dann am Ende zum Ergebnis, dass man wohl bestimmt auch irgendwie Absperrungen im Straßenverkehr durchführen können müsste, auch wenn das eigentlich nirgendwo steht. Da es aber zur Ausführung solcher Absperrungen natürlich erst recht keine für die Feuerwehr geltenden Vorschriften gibt, wird man wohl ziemlich frei in der Wahl der Mittel sein. Also sind Anhaltestab und Leitkegel ungefähr gleich erlaubt bzw. verboten...

(Wenn man aber Leitkegel nimmt, müssen diese vermutlich zum einen das Signalbild der StVO erfüllen, zum anderen vollreflektierend sein und letztendlich vielleicht sogar den TL entsprechen. Also keine Faltleitkegel.)

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW814545
Datum06.12.2015 20:299198 x gelesen
Das ist das Problem....Rechtsunsicherheit....Geschrieben von Henning K. auch irgendwie Absperrungen im Straßenverkehr durchführen können müsste da bringt sich der EL, GF oder wer immer es anordnet auf ganz dünnes Eis....und das möchte ich mir als EA-Helfer und auch keinem anderern Ehrenamtlichen egal ob FW oder Hiorg aufbürden.....also warne ich was das zeug hält mit Warndreiecken, weiß-orange-weißen Sicherungsposten, Warnblinklicht, Blaulicht......und hoffe dass die blau-silberne Fraktion schnell genug absichert UND sperrt, lenkt und leitet

Oder es gibt eine eindeutige Rechtslage per Gesetz z.B. im neuen BHKG NRW

Gruß

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814547
Datum06.12.2015 20:549095 x gelesen
Geschrieben von Frank K.da bringt sich der EL, GF oder wer immer es anordnet auf ganz dünnes Eis....

Das Problem ist aber, dass man viele Einsätze ohne solche Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichem Risiko für eigene Kräfte, andere Verkehrsteilnehmer oder den Einsatzerfolg durchführen könnte.

Geschrieben von Frank K.das möchte ich mir als EA-Helfer und auch keinem anderern Ehrenamtlichen egal ob FW oder Hiorg aufbürden

Ohne Absperrmaßnahmen auf der Fahrbahn rumzulaufen birgt aber auch Risiken. Auch formale, denn im Schadenfall wird hinterher jemand z.B. die FwDV1 hervorholen und fragen, warum man nicht so gehandelt hat wie es da vorgeschrieben ist. (die ist immerhin offiziell vom Innenministerium eingeführt)

Letztlich kann man sich auch als EA Entscheidungsträger nicht der Verantwortung für seine Entscheidungen entziehen (und nichts zu tun ist auch eine Entscheidung!). Im Notfall muss man da auf das Rechtsschutz-Versprechen des LFV hoffen und sollte eine saubere Begründung für seine Entscheidung vortragen können. Im Zweifelsfall muss man aber ggf. aufrechten Hauptes zur Kenntnis nehmen, dass man derjenige war, an dessen Fall klargestellt wurde dass eben doch eine richtige Rechtsgrundlage fehlt :-/

Geschrieben von Frank K.Oder es gibt eine eindeutige Rechtslage per Gesetz z.B. im neuen BHKG NRW

Art. 74 unseres Grundgesetzes ordnet den Straßenverkehr der konkurrierenden Gesetzgebung zu, gem. Artikel 72 haben die Länder da keine Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit der Bund bereits tätig geworden ist. Das ist er im vorliegenden Fall aber mit StVG und StVO.

Für eine saubere Rechtsgrundlage müsste also die StVO geändert werden. Einen entsprechenden Vorstoß hatte ich vor einiger Zeit schonmal angeregt. Der Justiziar unseres LFV hatte mir aber schon wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht, weil unter Juristen wohl kein Regelungsbedarf gesehen wird weil (sinngemäß) "irgendwie dürfen wir das schon bestimmt, und wenn nicht gibt es ja noch die Sonderrechte und den rechtfertigenden Notstand".

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814548
Datum06.12.2015 21:089007 x gelesen
Geschrieben von Frank K.Oder es gibt eine eindeutige Rechtslage per Gesetz z.B. im neuen BHKG NRW
Beim lenken bin ich ganz bei dir, aber warum sollte das Sperren unserer Einsatzstelle ein rechtliches Problem sein ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorFran8k S8., Schwerte / NRW814550
Datum07.12.2015 07:188747 x gelesen
Guten Morgen....das Sperren von Einsatzstellen, die keinen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen sehe ich auch eher unproblematisch, entweder weil der Besitzer mir das ok gibt oder es in seinem mutmaßlichem Interesse liegt....aber gerade in NRW ist der Bereich Straßenverkehr nicht rechtssicher geregelt, wenn man nicht auf die "Krücke" rechtfertigender Notstand zurück greift

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814551
Datum07.12.2015 09:448583 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Frank K.das Sperren von Einsatzstellen, die keinen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr darstellen sehe ich auch eher unproblematisch
ich sehe das Sperren von Einsatzstellen auch wenn dabei in den Straßenverkehr eingegriffen wird auch für unproblematisch an.

Sicherung geht vor freier Fahrt

Wenn ich die Einsatzstelle nur durch eine Sperrung absichern kann dann mach ich das. Ist auch rechtlich abgedeckt. Nicht nur in Bayern ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen814558
Datum07.12.2015 10:488633 x gelesen
In Berlin würde ich grundsätzlich über die Hilfszuständigkeit der Berliner Feuerwehr (§3 ASOG) die temporäre Möglichkeit, bis zum eintreffen der zuständigen Ordnungsbehörde, sehen.

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB814583
Datum07.12.2015 18:308652 x gelesen
Moin!

Also mir hat ein hauptberuflich, juristisch recht gut bewanderter, Ausbilder der LFS Brandenburg mal sinngemäß folgendes eingeschärft:

Ihr Feuerfuzzis reguliert nicht den Verkehr.
Einfach Sperren fertig, Die später eintreffende POL gibt das ganze wieder frei.

Funktioniert ganz gut, in Stadt- und Polizeireviernähe.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Aber die andere Seite kann auch so aussehen:
Meine Meinung dazu:
was oder wen tuts denn auf dem Dorfe weh wenn zischen Grünkohlhausen und Kleinkackenbüttel die mit
3 PKW / Stunde frequentierte Landstrasse von der Feuerwehr wieder durch Floriansjünmger selbst freigegeben wird nach Armdicken Ast auf Strasse.

So denn , Grüße in die Runde

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814585
Datum07.12.2015 21:268232 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Wenn ich die Einsatzstelle nur durch eine Sperrung absichern kann dann mach ich das. Ist auch rechtlich abgedeckt

Bis dahin besteht wohl ein recht weiter Konsens.

Spannend wird es dann bei der Frage nach der genauen Rechtsgrundlage.

Zum einen für Maßnahmen, die eigentlich der Polizei oder der Straßenverkehrsbehörde vorbehalten sind, zum anderen (eigentlich noch spannender, weil da läuft die Argumentation über §35 ins Leere) dafür, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sich auch daran halten müssen...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814587
Datum07.12.2015 22:418134 x gelesen
Geschrieben von Henning K.
Spannend wird es dann bei der Frage nach der genauen Rechtsgrundlage.


Bis heute halte ich den (FSHG NRW) §27.2 für tauglich;
§27(2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen.

Wie o.g. geht es hier nur um die Sperrung, also der Grund warum unsere Kellen nur ROT anzeigen können ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP814590
Datum07.12.2015 22:558301 x gelesen
Geschrieben von Mario G. Also mir hat ein hauptberuflich, juristisch recht gut bewanderter, Ausbilder der LFS Brandenburg mal sinngemäß folgendes eingeschärft:
Ihr Feuerfuzzis reguliert nicht den Verkehr.
Einfach Sperren fertig, Die später eintreffende POL gibt das ganze wieder frei.

Es sollen andere schonmal die Ansicht vertreten haben, dass wir auch mit Sperren eines Fahrstreifens bereits Verkehrslenkung betreiben würden, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer alleine dadurch veranlasst werden, diese gesperrte Stelle auf anderen (legalen) Wegen zu umfahren. Eine reine Sperre würde demnach zwangsläufig einen Verkehrsstillstand nach sich ziehen.
Und damit würden wir folglich täglich an unzähligen Einsatzstellen gegen das Recht bzw. gegen die gängige Schwarz-Weiß-getrennte Ausbildungsaussage "Sperren ja, leiten nein" verstoßen.

Ich würde mich dieser Argumentation nicht unbedingt anschließen, will nur sagen: Vorsicht vor Juristen ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814591
Datum07.12.2015 22:588116 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Bis heute halte ich den (FSHG NRW) §27.2 für tauglich;

ja, der wird üblicherweise genannt.

Löst zwar noch nicht das Problem Verkehrszeichen aufstellen zu wollen, aber ermöglicht wohl grundsätzlich sowas wie Absperrungen auch im Verkehrsraum...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW814593
Datum07.12.2015 23:558198 x gelesen
Geschrieben von Henning K.das Problem Verkehrszeichen aufstellen zu wollen

hm, hat jetzt aber nichts mit unserer ROT/ ROTen Kelle zu tun ?
Als Verkehrszeichen haben wir nur das Zeichen 610 (Pylone) und dieses setzten wir wie o.g. zur Absperrung, weiterhin ist mit >nur Rot< ist bereits vorgegeben das wir den Verkehr ausschließlich anhalten können.

...oder habe ich etwas nicht mitbekommen ?
Sollte sich das Thema mittlerweile um die Möglichkeit der Verkehrslenkung drehen würde ich das (in einem neuen Fred) unterstützen wollen.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814598
Datum08.12.2015 09:428153 x gelesen
Nö, es geht weiterhin um das Absperren.

Nur um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:
Eigentlich bezweifelt niemand ernsthaft, daß wir das (auch im Straßenverkehr) dürfen.
Es gibt nur für die Durchführung keine ordentliche Rechtsgrundlage .

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW814615
Datum08.12.2015 22:057943 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Es sollen andere schonmal die Ansicht vertreten haben, dass wir auch mit Sperren eines Fahrstreifens bereits Verkehrslenkung betreiben würden, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer alleine dadurch veranlasst werden, diese gesperrte Stelle auf anderen (legalen) Wegen zu umfahren. Eine reine Sperre würde demnach zwangsläufig einen Verkehrsstillstand nach sich ziehen.
Und damit würden wir folglich täglich an unzähligen Einsatzstellen gegen das Recht bzw. gegen die gängige Schwarz-Weiß-getrennte Ausbildungsaussage "Sperren ja, leiten nein" verstoßen.

Ich würde mich dieser Argumentation nicht unbedingt anschließen, will nur sagen: Vorsicht vor Juristen ;-)

Ich habe erst kürzlich eine Einsatzstelle beobachtet, an der genau das gemacht wurde - und zwar wechselseitg mal in die eine und mal in die andere Richtung.

Unter den Anwesenden fand sich kein Jurist (zumindest hat sich keiner geoutet), von den Aiutofahrern hat sich auch niemand beschwert und die beiden in einem silber-blauen Auto vorbeifahrenden uniformierten Herren haben im Vorbeifahren freundlich gegrüsst. Kein Wunder - von einem ihrer Kollegen stammte der Hinweis, nirgendwo stehe dass man eine Einsatzstelle nicht auch auf solche Weise wechselweise absichern dürfe, dass "wie" liege schliesslich im Ermessen des Einsatzleiters.

Pragmatische Grüsse vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW814617
Datum08.12.2015 22:138082 x gelesen
Natürlich geschehen solche Dinge täglich, nicht nur bei Feuerwehrs sondern wohl viel häufiger an Baustellen.

Natürlich haben solche Dinge in den meisten Fällen vor allem eine Folge: dass der Verkehr besser fließt als ohne Regelung.

Trotzdem sollte einem bei solchen Dingen aber schon klar sein, dass man sich dabei rechtlich betrachtet nicht aus dem Fenster lehnt, sondern freihändig auf dem äußeren Fensterbrett steht.

Sonst ist hinterher das Gejammer groß, wenn man selber dann doch den einen Fall unter tausenden hat, wo die Sache schief geht und man hinterher Probleme bekommt. Obwohl man es ja gut gemeint hat, obwohl die anderen das doch auch immer so machen und obwohl man doch alles nur ehrenamtlich macht und obwohl man sich doch so einen schöne Argumentationskette um alle Rechtsgrundlagen herum zurecht gelegt hatte.

Ist halt wie mit dem Sicherheitstrupp: natürlich macht es keine Probleme, wenn man keinen hat und keinen braucht (und man braucht ja zum Glück in weit über 99% aller Atemschutzeinsätze keinen). Aber wenn man einen gebraucht hätte und hatte keinen, dann wird man auch nicht mit der Ausrede kommen können "ja Brandbekämpfung ist immer auch Umweltschutz, und Umweltschutz ist Gesundheitsschutz, also ist jede Brandbekämpfung letztlich auch Menschenrettung und bei Menschenrettung brauche ich ja keinen Sicherheitstrupp!".

(OK, wenn man das glaubhaft vorträgt bekommt man vielleicht Strafminderung wegen Unzurechnungsfähigkeit...)

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern814669
Datum10.12.2015 17:217617 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M. Wenn ich die Einsatzstelle nur durch eine Sperrung absichern kann dann mach ich das. Ist auch rechtlich abgedeckt. Nicht nur in Bayern ;-)

Für die Bayern und andere Interessierte gibt es jetzt ein neues Merkblatt zum Thema:
Download und Infoseite der SFS Würzburg

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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 05.12.2015 16:43 Mart7in 7P., Eckental
 05.12.2015 17:13 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 05.12.2015 17:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.12.2015 17:59 Seba7sti7an 7W., Linden
 06.12.2015 08:10 Step7han7 R.7, Querfurt/OS
 06.12.2015 13:10 Heik7o L7., Maintal
 06.12.2015 13:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.12.2015 13:39 Fran7k S7., Schwerte
 06.12.2015 20:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.12.2015 20:29 Fran7k S7., Schwerte
 06.12.2015 20:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.12.2015 21:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.12.2015 07:18 Fran7k S7., Schwerte
 07.12.2015 09:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.12.2015 21:26 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.12.2015 22:41 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.12.2015 22:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.12.2015 23:55 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 08.12.2015 09:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.12.2015 17:21 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 06.12.2015 13:50 Pete7r L7., Chemnitz
 06.12.2015 14:15 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 06.12.2015 14:34 Heik7o L7., Maintal
 06.12.2015 14:38 Juli7an 7P., Heroldsberg
 06.12.2015 14:47 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.12.2015 10:48 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
 07.12.2015 18:30 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 07.12.2015 22:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.12.2015 22:05 Mari7o D7., Nettetal
 08.12.2015 22:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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