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Thema500 Asylbegehrende in einem Hochhaus - Ist das noch beherrschbar?13 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg814646
Datum09.12.2015 18:439291 x gelesen
"Badisches Tagblatt vom 08.12.15:

Rastatt (ema) - Der Landkreis schafft in Rastatt weitere Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber. Bis zu 500 Flüchtlinge sollen im Hochhaus in der Plittersdorfer Straße unterkommen."



Da frage ich mich spontan wie im Brandfall ein halbes tausend Leute noch sinnvoll zu evakuieren sind?
Kann ein Gebäude welches für 100 Bewohner konzipiert war das fünffache aufnehmen ohne dass das Treppenhaus ein Nadelöhr wird?

Im Bereich der Flugzeugzulassung gibt es ja die Forderung das in 90 Sekunden alle raus sein müssen, egal wie groß der Flieger ist. Kennt der VB sowas auch?

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken814647
Datum09.12.2015 20:005731 x gelesen
Da schaut schon noch mal jemand vom vorbeugenden Brandschutz drüber, und dann wird es entweder eine Beschränkung der Bewohnerzahl oder Umbauten geben.
Wie werden eigentlich normalerweise Hochhäuser brandschutztechnisch gerechnet? Mit einem Bewohner pro Zimmer? Oder einer 'Normfamilie' pro Wohnung? Was ist, wenn zu besonderen Anlässen fast alle Bewohner Besuch bekommen?

Tomy

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen814651
Datum09.12.2015 20:585206 x gelesen
Moin,

Brandschutz in Hochhäuser wird, sofern die Länder nicht etwas eigenes erlassen haben, normalerweise mit Hilfe der Muster-Hochhaus-Richtlinie beschrieben. Die Anzahl der Personen, die sich dort Aufhalten dürfen ist hier nicht explizit geregelt. Inwiefern da andere Rechtsvorschriften harangezogen werden (Beherbergungsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung...) können oder müssen bzw. ob noch weitere Maßnahmen notwendig sind, lässt sich mit Hilfe der gängigen Auslegung des jeweiligen Landesbaurechts abschätzen.


Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg814652
Datum09.12.2015 21:144840 x gelesen
Die Richtlinie ist ja wahrscheinlich nur für neue Vorhaben, bzw. Nutzungsänderungen.
Das Haus ist ca. aus den 70er Jahren. Da kommt ja immer die beliebte Vokabel Bestandsschutz.

Ansonsten könnte ich mir gut vorstellen, dass die Macher der Richtlinie eine "normale" Nutzung / Belegung im Kopf hatten und an solche Dinge schlichtweg nicht gedacht haben.

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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg814653
Datum09.12.2015 21:274635 x gelesen
Gerade gefunden, eine interessante Lektüre zum Thema:

http://edoc.sub.uni-hamburg.de/haw/volltexte/2012/1901/pdf/lsab12_97.pdf

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AutorOliv8er 8S., Hude / Niedersachsen814654
Datum09.12.2015 22:004503 x gelesen
Genau da sind einige der Knackpunkte:

-Wie sieht die Substanz aus (Wartung/Instandhaltung, "Basteleien", Abnutzung, Alterung...) ?
-Auf Basis welcher Rechtsgrundlage fand die Auslegung statt?
-Für welche Nutzungsarten?
-In welchem Umfang kann man Anpassung für die neue Nutzung verlangen (so denn eine neue Nutzung festgestellt wird und eine Anpassung für notwendig erachtet wird)?
- ...


Um das zu klären gibt es (gut bezahlte) Ingenieure, die Brandschutzkonzepte erstellen.

Viele Grüße, Olli

>>>Dies alles ist meine private Meinung

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg814659
Datum10.12.2015 06:264347 x gelesen
Nun als ehemaliger Rastatter kenne ich das Hochhaus. Die Anfahrtszeit ist recht kurz (die Feuerwache liegt direkt daneben.

Ich kenne den genauen und aktuellen Zustand des Gebäudes nicht, aber das Haus war schon immer "alt". Ich gehe fest davon aus, dass die Feuerwehr Leitung, die auch für den VB verantwortlich ist, dort ein genaues Auge darauf hat. Der Standort hätte spontan einige Vorteile, die mir einfallen, aber natürlich gibt es auch Nachteile, bzw. Dinge die berücksichtigt werden (müssen).

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken814660
Datum10.12.2015 07:313914 x gelesen
Das gibt sicherlich eine Nutzungsänderung mit entsprechender Neubewertung der Situation.

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen814661
Datum10.12.2015 08:47   4034 x gelesen
Geschrieben von Dirk B.Im Bereich der Flugzeugzulassung gibt es ja die Forderung das in 90 Sekunden alle raus sein müssen, egal wie groß der Flieger ist. Kennt der VB sowas auch? Der VB kennt den Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. In einem Flieger liegen die 90s zu Grunde, da dort keine brandschutztechnischen Sicherheiten bezüglich Rauchausbreitung oder "Brandriegel" verbaut sind, sodass gepaart mit mit den verbauten Materialien eine schnelle Brandausbreitung gegeben ist.

In einem Hochhaus ist jedes Geschoss feuerbeständig vom anderen getrennt. Flure haben Rauchschutztüren und selbst eine normale Wohnungstür bietet doch einen gewissen Feuer- und Rauchwiderstand. Diese Regelungen sind nicht neu. NAtürlich muss man bei der Neunutzung gewisse Parameter betrachten, z.B. 2. baul. RW, Brandfrührerkennung, Steigleitungen,...

Entsprechend kann man es hier im Hochaus durchaus aushalten, auch wenn es über einem brennt. Das größte Problem wird sein, den Bewohnern das beizubringen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg814663
Datum10.12.2015 11:133591 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Neumann T.Das gibt sicherlich eine Nutzungsänderung mit entsprechender Neubewertung der Situation.
die Frage ist ob da dann rechtlich gesehen überhaupt eine Nutzungsänderung vorliegt.

Die Nutzungszweck der Räumlichkeiten hat isch ja nicht geändert. Die Wohnungen werden ja weiterhin für Wohnzwecke genutzt.

Ist eine Obergrenze für die Belegung einer Wohnung in einer Brandschutzvorschrift überhaupt festgelegt?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW814667
Datum10.12.2015 15:443170 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.die Frage ist ob da dann rechtlich gesehen überhaupt eine Nutzungsänderung vorliegt.

Die Nutzungszweck der Räumlichkeiten hat isch ja nicht geändert. Die Wohnungen werden ja weiterhin für Wohnzwecke genutzt.


Bei uns wurde ein ehemaliges Hotel mit Dauergästen aus Brandschutzgründen geschlossen. Jetzt hat die Stadt es für flüchtlinge angemietet und hat in den Brandschutz investiert.
Genauso wurden Brandschutzmaßnahmen für ein Gebäude eines ehemaligen Klosters, das früher Mönche beherbergte und zuletzt als Bürogebäude benutzt wurde, brandschutztechnisch aktualisiert, bevor Flüchtlinge einquartiert wurden.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken814668
Datum10.12.2015 17:023000 x gelesen
Hi,

also ich kenne jemand, der in der Verwaltung im Bereich Bau arbeitet. Der hat mir erzählt, dass er für jedes angemietete Wohnhaus etc. ein Brandschutzgutachten braucht. Das führt in der Öffentlichkeit öfters zu Irritationen, da die 'vollmundig' angekündigte Neunutzung des Gebäudes sich verzögert bzw. nicht im gewohnten Umfang etc. möglich ist.

Tomy

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AutorPatr8ick8 E.8, Rastatt / BW814674
Datum10.12.2015 20:273068 x gelesen
Um die Richtlinien der ICAO zu erfüllen muss ein Flugzeug innerhalb 90 Sekunden über 50% der vorhandenen Notausgänge evakuiert werden.

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 09.12.2015 18:43 Dirk7 B.7, Karlsbad
 09.12.2015 20:00 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 09.12.2015 20:58 Oliv7er 7S., Hude
 09.12.2015 21:14 Dirk7 B.7, Karlsbad
 09.12.2015 21:27 Dirk7 B.7, Karlsbad
 09.12.2015 22:00 Oliv7er 7S., Hude
 10.12.2015 07:31 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 10.12.2015 11:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.12.2015 15:44 Thom7as 7E., Nettetal
 10.12.2015 17:02 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 10.12.2015 06:26 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 10.12.2015 08:47 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 10.12.2015 20:27 Patr7ick7 E.7, Rastatt
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