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Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 815194 | |||
Datum | 23.12.2015 22:59 | 11241 x gelesen | |||
Guten Abend Tangiert das die Feuerwehren ? -> " TÜV, Dekra und Co.: Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung " Deutschlands Prüfgesellschaften sollen sich nach SPIEGEL-Informationen bei der Hauptuntersuchung nicht an die Vorgaben gehalten haben. Ihre Zulassung als Kfz-Prüfer steht auf dem Spiel. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) mit Sitz in Berlin bemängelt die Hauptuntersuchungen von TÜV, Dekra, GTÜ und allen anderen Prüforganisationen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 815202 | |||
Datum | 23.12.2015 23:48 | 7242 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Tangiert das die Feuerwehren ? Erstmal vermutlich nicht mehr und nicht weniger als es jeden Autofahrer in Deutschland tangiert. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 815208 | |||
Datum | 24.12.2015 09:48 | 6632 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Erstmal vermutlich nicht mehr und nicht weniger als es jeden Autofahrer in Deutschland tangiert. Paar Infos von Spiegel online: -> " TÜV und Co. in der Kritik - das müssen Autofahrer wissen ": Verliert meine HU-Plakette ihre Gültigkeit? Also müssen wir nicht reihenweise FW-Fahrzeuge kurzfristig stilllegen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 815210 | |||
Datum | 24.12.2015 10:01 | 6298 x gelesen | |||
Geschrieben von SPON- nicht nach den "einschlägigen Anforderungen" und dem "Stand der Technik kalibriert sind". Gummiwurst!? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 815211 | |||
Datum | 24.12.2015 10:17 | 6190 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Also müssen wir nicht reihenweise FW-Fahrzeuge kurzfristig stilllegen. falls diese Prüfinstitute (zeitweise) keine Hauptuntersuchungen mehr durchführen dürfen könnte es Engpässe geben. Da kann ich mir gut vorstellen das dann Fahrzeuge zumindest zeitweise wg. fehlender HU ausser Dienst gestellt werden müssen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 815212 | |||
Datum | 24.12.2015 10:28 | 5970 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M.
Und was mache ich dann als FW, nicht mehr ausrücken ? Dies läßt sich wohl schwer dem hilfeersuchenden Bürger vermitteln. Da muss man sich doch auf irgend eine Notstandsregelung etc. berufen können ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 815214 | |||
Datum | 24.12.2015 10:31 | 5888 x gelesen | |||
Drei Sekunden ernsthaft? Da passiert nichts.. weniger als nichts. Den im weiteren Verlauf des Berichts steht das Tüv et al sagen dass der Bericht so nicht stimmt.. Sich jetzt auch nur eine Sekunde darüber einen Kopf zu machen ob es evtl Auswirkungen auf HIORGS geben "könnte" ist Zeitverschwendung! Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815216 | |||
Datum | 24.12.2015 10:42 | 5927 x gelesen | |||
Ich glaube zwar wie Florian nicht dass es soweit kommt, aber: Geschrieben von Jürgen M. falls diese Prüfinstitute (zeitweise) keine Hauptuntersuchungen mehr durchführen dürfen...wer darf es denn dann noch? Geschrieben von Jürgen M. Da kann ich mir gut vorstellen das dann Fahrzeuge zumindest zeitweise wg. fehlender HU ausser Dienst gestellt werden müssen.Das dürfte die typisch deutsche Lösung sein. Wenn nirgendwo eine HU erledigt werden kann, stellt der Staat eben die für seine Funktionsfähigkeit nötigen, aber leider nicht mehr hauptuntersuchten Fahrzeuge a.D.... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 815218 | |||
Datum | 24.12.2015 10:51 | 5835 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K....wer darf es denn dann noch? Im Zweifel die anerkannten Prüfer der Bundeswehr.. das würde dann sowas wie einen "Not TüV" geben aber besser als nichts. Im allergrößtern Zweifel wird die Einsatzfähigkeit in Anlehnung §34 STGB aufrechterhalten.. Wo soll da bitte das Problem sein? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 815223 | |||
Datum | 24.12.2015 11:27 | 5650 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.falls diese Prüfinstitute (zeitweise) keine Hauptuntersuchungen mehr durchführen dürfen könnte es Engpässe geben. Meinst du, dass genau so wie die ganzen VW-Diesel-KFZ, die seit Bekanntwerden des Abgasskandals keine gültige Betriebserlaubnis mehr haben und daher nicht mehr auf unseren Strassen fahren dann in Zukunft genau so viele Feuerwehrautos ungenutzt herumstehen? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 815225 | |||
Datum | 24.12.2015 11:42 | 5690 x gelesen | |||
Hi, interessant ist es für FW vielleicht aus dem Blickwinkel 'Ein vom Staat übertragene Pflichtaufgabe wird nicht korrekt erfüllt'. Tomy | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 815233 | |||
Datum | 24.12.2015 12:12 | 5535 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. falls diese Prüfinstitute (zeitweise) keine Hauptuntersuchungen mehr durchführen dürfen könnte es Engpässe geben. 1. beträfe das nicht nur die Feuerwehr sondern alle KFZ, insbesondere auch Millionen privater KFZ. Da wohl alle Prüforganisationen betroffen sind, düfte da eine Drohung, allen die Akkredition zu entziehen, ziemlich im Sande verlaufen. Man wird kaum durchsetzen können, ab plötzlich keiner mehr eine HU durchführen darf und alle abgelaufenen Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen. Sollte wirklich keiner mehr die HU durchführen dürfen, so wird es auch hier sicherlich kurzfristig eine Aussetzung der HU-Pflicht geben können wie im aktuellen VW-Fall, wo eigentlich die Fahrzeuge auch derzeit ohne BE unterwegs sind und demnach auch eine HU nicht bestehen dürften. Trotzdem sehe ich nicht hunderttausende VW stillgelegt auf Parkplätzen rumstehen. 2. sehe ich insbesondere deswegen erst Recht keinen Grund, das als Problem bei Feuerwehren zu sehen. Unsere Fahrzeuge fahren auch ohne HU. Wenn ich sehe, welche anderen Pflichtkontrollen bei manchen Feuerwehren/Verwaltungen (Beispiel Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel, bei manchen auch Prüfung von PA nach Vorgaben) nur halbherzig oder manchmal gar nicht durchgeführt werden, ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hätte, sehe ich eine fehlende HU auch nicht als Problem an. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815237 | |||
Datum | 24.12.2015 12:39 | 5477 x gelesen | |||
Paar Infos von Spiegel online: Hallo Um was konkret gehts denn überhaupt? Weder in dem Ursprungspost noch in der Ergänzung bei Spiegel-online steht was beanstandet wurde. Ausser AU-Testern und Bremsenprüfständen (die ja dann auch baugleich in vielen KFZ Werkstätten vorhanden sind) sind mir keine Messgeräte bekannt die im Rahmen einer HU Flächendeckend baugleich Anwendung finden, was soll es dann sein? Scheinwerferplätze? Dann könnte nur eine konkrete Prüfstellle beanstandet werden nicht ein System. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 815243 | |||
Datum | 24.12.2015 13:31 | 5347 x gelesen | |||
Hätte. wäre, könnte, vielleicht..... :-) Bitte macht Euch nicht lächerlich! Schöne Weihnachten und eine guten Rutsch ins neue Jahr. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 815245 | |||
Datum | 24.12.2015 13:46 | 5474 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Im allergrößtern Zweifel wird die Einsatzfähigkeit in Anlehnung §34 STGB aufrechterhalten..Viel einfacher. § 29 Abs. 1 Satz 3 der StVZO. Was da drin steht schreib ich aber nicht, sonst kommt noch einer auf eine dumme Idee, wie man die Fuhrparkunterhaltung der Feuerwehren eines Landes recht einfach billiger gestalten könnte ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815254 | |||
Datum | 24.12.2015 15:46 | 5483 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.Um was konkret gehts denn überhaupt? Das hat die DAkkS leider der Presse nicht verraten... Geschrieben von Sven R. AU-Testern und Bremsenprüfständen Die dürften wohl am ehesten unkritisch sein. Die AU-Tester werden amtlich geeicht, die Bremsenprüfstände immer schon stückgeprüft. Da gibt es bestimmt im einen oder anderen Einzelfall schwarze Schafe, aber sicher nicht flächendeckend. Geschrieben von Sven R. Scheinwerferplätze? In der Tat ein spannendes Thema. Die Anforderungen die in diesem Zusammenhang so gerne als "Stand der Technik" formuliert werden, scheinen irgendwie über realistische Standards im Bauwesen hinaus zu gehen. Insofern dürfte es derzeit in vielen Werkstätten tatsächlich Probleme bei der Einhaltung geben. (die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Regeln ist aber auch verlängert worden). Für die Kontrolle der Prüfstützpunkte in Werkstätten sind (hier) übrigens die Innungen verantwortlich, und nicht die Überwachungsorganisationen. Ein weiterer spannender Punkt ist der HU-Adapter.. Der (bzw. dessen Verzögerungssensoren) wird zwar ordnungsgemäß stückgeprüft, er greift für die Bezugsbremskraftprüfung allerdings auf die im Fahrzeug verbauten Drucksensoren zu, und deren Genauigkeit unterliegt natürlich keinerlei geregelter Überwachung... Geschrieben von Sven R. sind mir keine Messgeräte bekannt die im Rahmen einer HU Flächendeckend baugleich Anwendung finden, was soll es dann sein Och, ich muss da noch eine Stoppuhr, ein Bandmaß, einen (kalibrierten!) Messchieber bzw. verschiedene Lehren für Anhängerkupplungen und ein Schallpegelmessgerät haben. Wer entsprechende (Nutz-) Fahrzeuge prüft, braucht auch noch (mehrere) Druckluft-Manometer und ein Schließkraftmessgerät sowie natürlich diverse weitere Lehren für Verbingungseinrichtungen. Dazu kommen (neben den Messgeräten) als überwachungspflichtige Prüfmittel der Prüfstecker für die Anhängersteckdose, ggf. nebst Adapter, für die Prüfung der Druckluftbremsanlage diverse Schläuche, Adapter und Anschlussstecker, und das Prüfgerät für Geschwindigkeitsbegrenzer (bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob es zu den Messgeräten zu zählen ist). All das muss mit Fristen von 12 bis 36 Monaten überwacht werden (je nach Prüfmittel durch den Prüfer selbst, einen Sachkundigen, das Eichamt oder erstazweise einen Bevollmächtigten des Herstellers), alle Prüfmittel und deren Prüfungen müssen dokumentiert und der Qualitätsüberwachung der ÜO gemeldet werden, eichpflichtige Prüfmittel müssen zusätzlich beim Eichamt angemeldet sein. Entgegen dem in den Pressemeldungen erweckten Eindruck steckt da also heute schon durchaus ein gewisser Aufwand hinter. Da aber auch ich nicht weiss, was die DAkkS jetzt konkret bemängelt, bleiben mir auch nur zwei Spekulationen: Erstens vermute ich, dass es sich hier um eher politisch motivierte Scharmützel handelt, und zweitens befürchte ich als wesentliche Folge (wenn die Sache nicht komplett im Sande verläuft), dass das Prüfwesen damit noch komplizierter und aufwändiger wird. Damit also für die mitwirkenden Personen unbequemer und für den (zu seinem Glück gezwungenen) Kunden vor allem teurer. Im Ergebnis dann aber natürlich auch mit objektiveren Ergebnissen, das so oft geforderte "ein Auge zudrücken" wird es dann noch weniger geben. Womit ich dann jetzt endlich den Bogen zurück zur Feuerwehr schlage: Die Prüfqualität bei Behördenfahrzeugen dürfte derzeit deutlich unterdurchschnittlich sein; sowohl im Hinblick auf deren technischen Zustand als insbesondere auch im Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit. Mit einer objektiveren Fahrzeugüberwachung wird sich das dann ggf. ändern... | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815255 | |||
Datum | 24.12.2015 16:01 | 5130 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Och, ich muss da noch eine Stoppuhr, ein Bandmaß, einen (kalibrierten!) Messchieber bzw. verschiedene Lehren für Anhängerkupplungen und ein Schallpegelmessgerät haben. Wer entsprechende (Nutz-) Fahrzeuge prüft, braucht auch noch (mehrere) Druckluft-Manometer und ein Schließkraftmessgerät sowie natürlich diverse weitere Lehren für Verbingungseinrichtungen. Dazu kommen (neben den Messgeräten) als überwachungspflichtige Prüfmittel der Prüfstecker für die Anhängersteckdose, ggf. nebst Adapter, für die Prüfung der Druckluftbremsanlage diverse Schläuche, Adapter und Anschlussstecker, und das Prüfgerät für Geschwindigkeitsbegrenzer (bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob es zu den Messgeräten zu zählen ist). All das muss mit Fristen von 12 bis 36 Monaten überwacht werden (je nach Prüfmittel durch den Prüfer selbst, einen Sachkundigen, das Eichamt oder erstazweise einen Bevollmächtigten des Herstellers), alle Prüfmittel und deren Prüfungen müssen dokumentiert und der Qualitätsüberwachung der ÜO gemeldet werden, eichpflichtige Prüfmittel müssen zusätzlich beim Eichamt angemeldet sein. Hallo Klar das ganze Gerümpel das du oben beschreibst ist aber handelsübliche Ware. Da die komische Spiegelmeldung aber Fehlmessungen auf alle Prüforganisationen mit allen Stationen bezieht kann das kaum der Grund sein. Es gibt aber einen Hinweis auf der TÜV Verbandsseite die auf Probleme mit externen Prüfständen hinweist also organisationsfremde Bremsprüfstände in Werkstätten und da kanns schnell zu Problemen kommen wenn der Prüfstand nicht gewartet wurde Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815256 | |||
Datum | 24.12.2015 16:12 | 4922 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Sven R. Hallo Das Thema ist mir gut bekannt. Wir haben das Problem auch, Keiner kann so wirklich sagen wie man einerseits die Fläche prüfen soll geschweige denn einer Firma sagen wie sie das Ding bauen soll. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815257 | |||
Datum | 24.12.2015 16:14 | 5046 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.Klar das ganze Gerümpel das du oben beschreibst ist aber handelsübliche Ware. Das ist relativ. Ist dein Messschieben zu Hause kalibriert, hast du das Kalibrierzertifikat abgeheftet? und falls ja: lässt du den auch spätestens alle 24 Monate nachkalibrieren? Falls du gar eine mechanische Stoppuhr hast: Ist die ordnungsgemäß beim Eichamt angemeldet und wird die im vorgeschriebenen Abstand nachgeeicht? (könnte hier auch für Feuerwehren interessant sein: wer setzt denn z.B. solche Stoppuhren bei Einstellungstests ein??) Geschrieben von Sven R. Es gibt aber einen Hinweis auf der TÜV Verbandsseite die auf Probleme mit externen Prüfständen hinweist Das lese ich anders: "Sie betreffen nicht die Technischen Prüfstellen der TÜV, sondern ausschließlich die Hauptuntersuchungen, die von Überwachungsorganisationen, u.a. der TÜV, überwiegend in Kfz-Werkstätten durchgeführt werden" Das mag für den Laien vielleicht etwas irreführend sein: Die technischen Prüfstellen (das sind die Organisationseinheiten, die noch Monopolrechte z.B. für Einzelabnahmen und Fahrerlaubnisprüfungen haben) sind deswegen nicht betroffen, weil für die in der StVZO die Überwachung durch die DAkkS erst garnicht gefordert wird... | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815258 | |||
Datum | 24.12.2015 16:30 | 4935 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Das ist relativ. Hallo natürlich nicht ;-) aber die DAkkS beanstandet aber alle Überwachungsorganisationen das kann kaum der Fehler sein. Geschrieben von Henning K. Das lese ich anders: Auch der TÜV bedient sich externer Prüfstellen wie Bremsprüfstände aus den Werkstätten wo er HU´s durchführt. Geschrieben von Henning K. Die technischen Prüfstellen (das sind die Organisationseinheiten, die noch Monopolrechte z.B. für Einzelabnahmen und Fahrerlaubnisprüfungen haben) sind deswegen nicht betroffen, weil für die in der StVZO die Überwachung durch die DAkkS erst garnicht gefordert wird... Auch die theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen sind nicht an Gebäude des TÜV gebunden. Die Jungs haben sich bei uns im Betrieb damit eingemietet. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815259 | |||
Datum | 24.12.2015 16:46 | 4967 x gelesen | |||
du missverstehst da die Begriffe: "Technische Prüstelle" (TP) ist eine Organisation (die mit den Monopolbefugnissen). Nicht in Anlage VIIIb geregelt sondern u.A. im KfSachVG. "Überwachungsorganisation" (ÜO) ist ebenfalls eine Organisation (nur halt, dass es davon mehrere geben darf), geregelt in Anlage VIIIb StVZO, dort steht die Forderung nach der DAkkS-Akkreditierung. "Prüfstelle" (ein Prüfort in der Hand der TP oder ÜO; kann natürlich auch gemietet sein) und "Prüfstützpunkt" (ein Prüfort in einer fremden Räumlichkeit, eben i.d.R. die Werkstatt) sind zwei ganz andere Paar Schuhe. Von der hier duskutierten Meldung der DAkkS betroffen sind alle ÜO, unabhängig davon, ob sie in eigenen Räumlichkeiten (Prüfstelle) oder in fremden Räumlichkeiten (Prüfstützpunkt) prüfen. Nicht betroffen ist die TP, weil dafür die DAkkS schlichtweg nicht zuständig ist. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 815260 | |||
Datum | 24.12.2015 16:54 | 5059 x gelesen | |||
Hallo Hier steht endlich mal um was es konkret geht... Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815263 | |||
Datum | 24.12.2015 19:02 | 5126 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven R.Hier steht endlich mal um was es konkret geht... Wobei das hier etwas anders dargestellt wird. Geschrieben von n-tv.de Eine entsprechende EU-Norm wurde 2012 verabschiedet, es galt laut DAkkS eine Übergangfrist bis März 2015. Hintergrund ist laut Tüv-Verband, dass das deutsche Verfahren der Eichung von Messgeräten bei der Hauptuntersuchung nach EU-Bestimmungen durch andere Dokumentationspflichten ersetzt werden muss. Verstehe ich jetzt so, dass eine EU-Norm nicht fristgerecht umgesetzt wurde (vermutlich im Vertrauen darauf, dass man das denen durchgehen lässt, wenn die das alle nicht umsetzen - und das kommt ja jetzt sicher noch). Man hat es also drei Jahre lang auf sich zukommen lassen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 815282 | |||
Datum | 25.12.2015 19:26 | 4762 x gelesen | |||
Alles halbrichtig - ich hab' ein wenig gegraben: Die Überprüfung von Kraftfahrzeugen ist in der EU-Richtlinie 2014/45/EU geregelt, da läuft die Umsetzungsfrist bis 20.5.2018, bis dahin ist die Vorgänger-RL 2009/40/EG anzuwenden. Ein Vorstoß der Kommission aus 2012, einen unmittelbar anzuwendende EU-Verordung wurde im Gestezgebungsprozess abgelehnt Die Kritik findet sich u.a. in diesem pdf Der Verlauf der Gesetzwerdung findet sich hier Die ISO 17020:2012 auf unionsrechtlicher Ebene findet sich eigentlich nur in Bezug auf Warenimport (Stichwort "CE-Kennung", und bezüglich von Umweltmanagementsystemen (EMAS). Zum Nachlesen für Skeptiker die Fundstelle (pdf) Was wirklich der Knackpunkt ist, ist hausgemacht: In Anlage Anlage 8b zur StVZO wurde 2012 die ISO 17020:2004 auf den Stand 17020:2012 nachgezogen. Wie weit die Einhaltung neuer QMS-Standards bestehende Anerkennungen tangiert - Feuer frei für die deutschen Rechtskundigen (ich darf zum QS-Rattenschwanz als Ganzes einen Kommetar eines deutschen Branchenkollegen meines Vaters - beide leben längst nicht mehr - wiedergeben: "Wir haben auch schon vor ISO 9000 Qualität produziert". Mein Nachsatz: Damals gab's noch keine VW-Abgaszyklus-sensible Software, und die VW-Leute haben sicher alle ISO-Normen eingehalten) Grüsse Peter | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 815296 | |||
Datum | 26.12.2015 15:56 | 4801 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Verstehe ich jetzt so, dass eine EU-Norm nicht fristgerecht umgesetzt wurde (vermutlich im Vertrauen darauf, dass man das denen durchgehen lässt, wenn die das alle nicht umsetzen - und das kommt ja jetzt sicher noch). Man hat es also drei Jahre lang auf sich zukommen lassen. EU-Normen haben von sich aus keine Rechtsbindung in Deutschland. Erst wenn sie in deutsches Recht umgesetzt wurde, z. B. durch eine Verordnung oder in deutsche Normen umgesetzt wurde ist sie deutsches Recht. Ob die EU eine Übergangsfrist festsetzt oder nicht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 815297 | |||
Datum | 26.12.2015 20:19 | 4332 x gelesen | |||
Hallo, nun durch die Nennung der ISO 17020 in der StVZO als Anerkennungsvoraussetzung wird das schon verpflichtend. Spannend wird es wie hier, wenn die Einhaltung gegenüber der DAkkS nachgewiesen werden muss und die DAkkS eigene/international abgestimmte Anforderungen für eine korrekte Umsetzung z.B. bezüglich der Rückführbarkeit von Messmitteln auf internationale Normale hat, über die man hier scheinbar unterschiedlicher Meinung ist. Grüße, Christian | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815298 | |||
Datum | 26.12.2015 20:54 | 4412 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas E. EU-Normen haben von sich aus keine Rechtsbindung in Deutschland. Erst wenn sie in deutsches Recht umgesetzt wurde, z. B. durch eine Verordnung oder in deutsche Normen umgesetzt wurde ist sie deutsches Recht. Ob die EU eine Übergangsfrist festsetzt oder nicht. Aber ich habe es doch so verstanden, dass die aktualisierte Norm in die StVZO aufgenommen bzw. dort eben auch aktualisiert wurde. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 815396 | |||
Datum | 29.12.2015 12:15 | 4046 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Man hat es also drei Jahre lang auf sich zukommen lassen. Wie viele Feuerwehren haben denn die "neuen" Führerscheinklassen ca. 20 Jahre lang "auf sich zu kommen lassen" ? Was daraus geworden ist wurde hier ja schon oft genug diskutiert. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815417 | |||
Datum | 29.12.2015 20:43 | 3938 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Dennis E. Wie viele Feuerwehren haben denn die "neuen" Führerscheinklassen ca. 20 Jahre lang "auf sich zu kommen lassen" ? Was daraus geworden ist wurde hier ja schon oft genug diskutiert. Mit dem Resultat, wenn man dann laut genug schreit, dass das System zusammenbricht, werden irgendwelche Krücken erfunden, um das zu beheben. Hat bei den Feuerwehren "gut" funktioniert.. Bei den KFZ Prüfern wird sicher auch noch eine Lösung nach deren Vorstellung "generiert". Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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