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Thema | Terminmanagement Atemschutz, war: Führungskräftekennzeichnung | 4 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 815732 | |||
Datum | 05.01.2016 19:50 | 3961 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christoph R. Wenn ich hier einen, max zwei Leute für den Bereich Atemschutz kriege, dann können die gar nicht von 15-20 AGT die Termine überwachen. Es muss ja nebenbei noch was anderes auch laufen. Das mit der Eigenverantwortung für die Termine, erkläre mal einem Richter, wenn was schiefgeht. Die Überwachung der Termine geht doch Problemlos, mittels Feuerwehr Verwaltungs-Software oder im zweifelsfall auch mittels einfacher Excel-Tabelle. Bei uns wird jeder rechtzeitig erinnert. Wenn aber der Termin abgelaufen ist, gibts unmittelbar die Sperre, eindeutig erkennbar an einem roten X auf dem Helm. Manch einer würde sich sonst vielleicht aus Bequemlichkeit oder Vergesslichkeit eine "Karenzzeit" einräumen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 815777 | |||
Datum | 06.01.2016 20:04 | 2634 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten H. Das mit der Eigenverantwortung für die Termine, erkläre mal einem Richter, wenn was schiefgeht. ich lese das in der FwDV 7 so: Im Abschnitt 4 "Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung" steht: "Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmer für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutzgeräten verantwortlich" "Bei der ordnungsgemäßen Durchführung [...], der Aus- und Fortbildung einschließlich der regelmäßigen Einsatzübungen und der Überwachung der Fristen wird der Unternehmer vom Leiter der Feuerwehr unterstützt" Zudem steht da: "Jeder Atemschutzgeräteträger muss - neben der organisatorischen Verantwortung des Leiters der Feuerwehr - aus eigenem Interesse heraus dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird" das bedeutet mMn, dass die FwDV 7 bei der G26 die Verantwortung auf den AGT legt Weiter steht darin, dass der Leiter des Atemschutzes (bei Bedarf vorzusehen) auch die persönlichen Atemschutznachweise kontrollieren und die Aus-und Fortbildung überwachen soll. Denn die persönlichen Atemschutznachweise sollen durch folgende Personen geführt werden und Folgendes enthalten: Abschnitt 9.1 "Atemschutznachweis" "Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen [...] dokumentiert" Das bedeute, dass die Gemeinde verantwortlich für die AGT (und deren Überwachung) ist. Die AGT müssen aber zumindest für die Einhaltung der Frist der G26 selbst sorgen. Dokumentieren muss ich meine Aus-und Fortbildungen als AGT selber. Geschrieben von Thorsten H. doch Problemlos, mittels Feuerwehr Verwaltungs-Software sofern man hat Geschrieben von Thorsten H. roten X auf dem Helm ich finde die von Sebastian verlinkten Tallys nicht schlecht dafür, aber bin gegen eine fixe Kennzeichnung Bei einer meiner FWen muss ich mich per Dienstanweisung komplett selbstständig um meine Aus-und Fortbildung zu den angebotenen Terminen kümmern. Bei einer anderen FW wird einmal im Jahr drauf hingewiesen, wer wann mit was dran ist, dann können sich die Leute die vorgegebenen Termine grob selber aussuchen. Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Björ8n L8., Heidelberg / BW | 815786 | |||
Datum | 07.01.2016 07:35 | 2055 x gelesen | |||
Bei uns hat jeder auf seinem Spind am Namenschild stehen wie lange die G26 Gültig ist. Zusätzlich erinnert der Atemschutzbeaufztragte einen mindestens 4 Wochen vorher daran und meldet nach Ablauf an den Abt. Kdt. und die GF/ZF falls der betroffenen Kamerad es nicht geschafft hat zur Untersuchung zu gehen. Wir haben abe auch nur 15 PA träger da ist das überwachen nicht so schwer | |||||
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Autor | Sasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg | 815787 | |||
Datum | 07.01.2016 08:35 | 2003 x gelesen | |||
Also meine Meinung dazu: Die G26 ist eine Arbeitsmedizinische Untersuchung, es gelten hier ganz eigene Regelungen aus dem Arbeitsschutz. Die G26 ist diskussionswürdig, ob es eine reine Vorsorgeuntersuchung oder eine Eignungsuntersuchung ist. Meiner Meinung nach ist es eine Eignungsuntersuchung einfach aus der Praxis heraus: - Ohne Untersuchung ist der weitere Einsatz ausgeschlossen, - gibt es einen negativen Befund, dann darf der nicht einfach ignoriert werden - Ohne G26.3 Untersuchung darf der Lehrgang gar nicht erst angetreten werden Daher ist es für mich eine Pflichtuntersuchung und bei Pflichtuntersuchungen hat der Arbeitgeber die Pflicht diese Untersuchung zu organisieren und zu überwachen. Daher ist es meiner Meinung nach schon Aufgabe der Feuerwehrleitung die Termine zu überwachen und darauf aufmerksam zu machen. Gerade bei der Untersuchung die i.d.R. nur alle 3 Jahre fällig ist, reicht es zu Beginn des Jahres darauf aufmerksam zu machen. Bei der Schulung und Weiterbildung kenne ich es so, dass diese Termine meist zeitlich recht dicht beeinander sind, so dass diese jedes Jahr etwa zur gleichen Zeit stattfinden. Da muss eben geschaut werden, dass alle dort teilnehmen. | |||||
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