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ThemaBlaulichtparty - markenrechtlich geschützt46 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Webseite "Blaulicht-Party"
  • LFV-Bayern
  •  
    AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg815884
    Datum09.01.2016 11:0217779 x gelesen
    Nutzung des Begriffs "Blaulichtparty"

    Aufgepasst!

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    AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg815885
    Datum09.01.2016 11:4112053 x gelesen
    Gibt inzwischen aber auch schon eine Freigabe für die Feuerwehren in B-W.
    Nähere Info´s gibts bei eurem zuständigen Verbandsvorsitzenden.

    Gut Wehr
    Christoph Richter

    Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815886
    Datum09.01.2016 12:3811607 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Rechteinhaber ... Kommerzielle Interessen sind dann zu verneinen, wenn eine entsprechende Veranstaltung zur Förderung der Geselligkeit der Angehörigen der Feuerwehren und zur Kontaktpflege zu anderen "Blaulicht-Berufen" durchgeführt wird. Hierbei steht dann die ehrenamtliche Betätigung ohne Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund. Häufig kommt der Veranstaltungserlös einem sozialen Zweck zugute. ...
    und wenn der Erlös nicht gespendet wird sondern die Kameradschaftskasse füllt?

    ich frag mich auch warum eine Gewerkschaft diesen Begriff markenrechtlich schützen lässt :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg815889
    Datum09.01.2016 13:2011021 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    ich frag mich auch warum eine Gewerkschaft diesen Begriff markenrechtlich schützen lässt :-()


    Weil es die " Feuerwehr " versäumt hat, bzw. gar nicht auf solch eine Idee kam ?!
    Wie will eigentlich diese Gewerkschaft ihr Markenrecht durchsetzen ?
    Wenn ich nur hier im Bereich die vielfache Verwendung des Wortes " Blaulichtparty " bei allenmöglichen Feuerwehrveranstaltungen z.B. in der Presse, auf Plakaten, auf FW-HP usw. feststelle.
    Von seiten der FW-Verbände habe ich bisher noch nichts zr Thematik gehört.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815891
    Datum09.01.2016 13:5510948 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Wie will eigentlich diese Gewerkschaft ihr Markenrecht durchsetzen ?
    das ist recht einfach.

    Wenn die wollen können die einen Anwalt beauftragen. Der mahnt ab und fordert Schadensersatz.

    Bei Markenrechtsverletzungen werden recht oft hohe Streitwerte aufgerufen.

    Mich wollte mal eine Firma wg. Forumsbeiträge von div. Usern verklagen. Dabei hat der Anwalt (fälschlicherweise) sich aufs Markenrecht bezogen. Da stand dann sofort ein Streitwert von 50.000 Euro im Raum. Über die gleich beigelegte Anwaltsrechnung wollten die dann gleich einen vierstelligen Betrag von mir. *)

    Geschrieben von Bernhard D.Wenn ich nur hier im Bereich die vielfache Verwendung des Wortes " Blaulichtparty " bei allenmöglichen Feuerwehrveranstaltungen z.B. in der Presse, auf Plakaten, auf FW-HP usw. feststelle.
    Die Marke ist ja schon seit 2008 rechtskräftig eingetragen. Da hätte schon damals von den Nutzern (falls es die da schon gab) Einspruch eingelegt werden können.

    Jetzt ist da seine Tretmine bzw. Zeitbombe die dann einfach losgehen kann :-(

    Wenn der Markenrechtsinhaber rechtliche Schritte einleitet kann alleine der dabei recht hohe Streitwert "einschüchternd" wirken.

    MkG Jürgen


    *) die Sache ist klang und sanglos von der Firma eingestellt worden. Ich bin hart geblieben. Ein dezenter Hinweis auf mögliche Steuerstraftaten des "Seniorchefs" auf eBay hat bei denen ein Denkprozess ausgelöst ;-) Die Anwaltskosten hat die Schuhfirma dann bezahlen müssen.

    Der Vater des damaligen Geschäftsführers wurde dann später doch noch wg. Steuerstraftaten verknackt ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815896
    Datum09.01.2016 16:4510431 x gelesen
    Hallo,

    das ganze zeigt doch die Idiotie des deutschen Markenrechtes. Dass man spezielle Wortkreationen, Firmenzeichen oder ähnliches schützen kann, ist ja in Ordnung. Aber ein Wort, das aus zwei Allerweltswörtern zusammengesetzt ist? Absoluter Unsinn. Und wer macht bestenfalls Kohle damit? Anwaltskanzleien, denen vom Markenrechtseigentümer das Recht abgetreten wird, abstrus hohe Streitwerte anzusetzen und damit nach fragwürdigem Gebührenrecht abzusahnen...

    Gruß,
    Michael

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern815900
    Datum09.01.2016 18:3410289 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.Von seiten der FW-Verbände habe ich bisher noch nichts zr Thematik gehört.

    Doch.



    Viele Grüße
    Christian

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken815901
    Datum09.01.2016 18:4710065 x gelesen
    Naja, sehe ich etwas anders. Weil dann bräuchte man wieder jemanden, der die 'Qualität' der Wortschöpfung beurteilt.
    Ich sehe es eher so, dass gerade eine massenhafte Verwendung eines Begriffes zeigt, dass er so schlecht nicht sein kann. Und da es ja ein Allerweltsbegriff ist, findet man sicher ganz schnell einen anderen der genauso toll und ungeschützt ist.
    Was ich nicht mag, ist diese 'Abmahnerei'. Allerdings wird hier mit offenen Karten gespielt, daher finde ich es okay.

    Tomy (der selbst schon ein paar Namen hat schützen lassen).

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP815905
    Datum09.01.2016 18:56   10490 x gelesen
    Und bei Blaulicht und Markenrecht musste ich zunächst mal daran denken. und an die ein oder andere Diskussion die darüber schon geführt wurde.

    Ich finde es eigentlich gar nicht so doof, das "Blaulichtparty" jetzt geschützt ist. Das kann natürlich eine Feuerwehrveranstaltung sein, deren Erlös für die Feuerwehr sinnvoll genutzt wird. Das kann aber auch eine Veranstaltung irgendeines anderen Anbieters sein, der mit HiOrgs nichts am Hut hat und mal eben ein paar Blaulichter zwischen die Billigschnapsflaschen in den Veranstaltungsraum stellt, die immer nur dann leuchten, wenn ein Gast am angeschlossenen Alkomaten die 2,5 überschreitet. Den Schutz der Marke könnte man dazu nutzen, letzteres zu verhindern.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg815910
    Datum09.01.2016 22:419935 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Christian S.

    Doch.


    Ich dachte mehr an die für uns hier zuständigen wie der, den und diesen ;-)))



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815915
    Datum10.01.2016 09:389452 x gelesen
    Die Marke ist durch das Deutsche Patent- und Markenamt geprüft worden. Dort sitzt die Prüfinstanz, die auch die Frage prüft, ob die Marke eintragungsfähig ist, oder nicht. Scheinbar war sie eintragungsfähig, sonst würden wir nicht diskutieren. Ich kenne das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht. Oft ist auch hier verborgen, warum eine Marke eingetragen wurde. Allerweltsbegriffe können nämlich dann eintragungsfähig werden, wenn der Verbraucher vom Allerweltsbegriff nicht auf die Art der Betätigung mit der Marke schließen kann. Als ich am Bundespatentgericht tätig war, habe ich einen Hinweis auf eine Markeneintragung "Weißwurst" in einem Bierzelt auf dem Oktoberfest gefunden. Eingetragen war die Marke jedoch für Dips und Ketchup...
    Zu den Abmahnkosten:
    Nicht der Anwalt legt die Höhe des Streitwertes fest. Dies machen in letzter Konsequenz die Gerichte. Da das Markenrecht nie an einem Amtsgericht sondern immer am Landgericht wegen der entsprechenden gesetzlichen Grundlage verhandelt wird, sind dies erstinstanzlich also die Landgerichte. Es gibt Landgerichte, die den Streitwert einer Marke (selbst wenn sie erst wenige Tage und nicht schon mehrere Jahre alst ist) sofort auf 50.000 Euro setzen. Bekanntere Marken werden schnell mit mehreren Hunderttausend festgetzt. Ich mag die Abmahnereinauch nicht, letztlich ist es aber oft das einzige Mittel des Markeninhabers, um sich gegen den Verkauf von Plagiaten zu wehren, oder die Betätigung des Unberechtigten in einem Dienstleistungssegment zu verhindern, in dem man einen Ruf zu verlieren hat.
    Das Markenrecht erlaubt ausdrücklich private Handlungen. Sobald aber etwas verkauft wird, kommen wir schnell in den gewerblichen Bereich. Deshalb würde ich im Zweifelsfall immer die Hinzuziehung eines Patentanwalts oder Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz im Zweifel im Vorfeld empfehlen. Sollte man den Zeitpunkt für den Widerspruch verpasst haben, besteht im Nachgang unter bestimmten Voraussetzungen immer noch die Möglichkeit der Löschung der Marke. Auch hierzu kann beraten werden, viele Kollegen machen es wie ich in einer Erstberatung sogar kostenfrei, oder man sucht die anwaltliche Erstberatungen in den Patentinformationszentren auf.
    Sobald ich einen Blick in das Verzeichnis geworfen habe, kann ich vielleicht noch mehr zur Marke und den daraus entstehenden Beschränkungen für Dritte sagen.

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg815917
    Datum10.01.2016 09:479851 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Stefan R.Die Marke ist durch das Deutsche Patent- und Markenamt geprüft worden. Dort sitzt die Prüfinstanz, die auch die Frage prüft, ob die Marke eintragungsfähig ist, oder nicht. Scheinbar war sie eintragungsfähig, sonst würden wir nicht diskutieren. Ich kenne das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht. Oft ist auch hier verborgen, warum eine Marke eingetragen wurde. Allerweltsbegriffe können nämlich dann eintragungsfähig werden, wenn der Verbraucher vom Allerweltsbegriff nicht auf die Art der Betätigung mit der Marke schließen kann. Als ich am Bundespatentgericht tätig war, habe ich einen Hinweis auf eine Markeneintragung "Weißwurst" in einem Bierzelt auf dem Oktoberfest gefunden. Eingetragen war die Marke jedoch für Dips und Ketchup...
    Wobei die Prüfinstanz des Patent- und Markenamt nicht die letze Instanz dabei ist. Man kann (mit entsprechender Begründung) auch die Löschung oder Einschränkung einer Marke beantragen. Ist auch schon öfter mal passiert.

    Wobei ich da im speziellen Fall keinen Grund sehe. Wenn die Feuerwehren das für nicht kommerzielle Zwecke frei nutzen können, ist doch alles OK. Und kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen der FW sehe ich sowieso kritisch.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815918
    Datum10.01.2016 10:179408 x gelesen
    Da die Marke unwiedersprochen eingetragen worden ist, ist die letzte Instanz erst einmal das Amt gewesen. Erst wenn man das Verfahren wieder aufrollt, z.B. durch eine Löschung (die allerdings gerichtlich betrieben werden müsste), ist man wieder im Instanzenzug.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815925
    Datum10.01.2016 12:129830 x gelesen
    Wenn die Registereintragungen interessieren:

    Marke 1

    Marke 2

    Marke3

    Marke 4

    Marke 5

    Die Marken haben alle ein sehr allgemein gehaltenes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, es sind bis auf eine Wort-/Bildmarke auch alles reine Wortmarken, die den umfänglichsten Schutz mit sich bringen. Ich begrüße es ebenfalls, dass so Partyveranstaltern die Möglichkeit zur Nutzung dieser Bezeichnung für Besäufnisse bis der Arzt kommt untersagt werden kann.

    Ich wünsche mir trotzdem ein allgemeine Vereinbarung des Markeninhabers mit allen HiOrgs, zur freien Nutzung ohne eine Gefahr einer Abmahnung. Vielleicht kann jemand dies auf Verbandsebene mal anregen...

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW815932
    Datum10.01.2016 15:069488 x gelesen
    Hallo Stefan,

    bei jeder Marke ist ein Schutzendedatum eingetragen. Bei "BLAULICHTPARTY" ist es der 31. März 2016.
    Bedeutet das, daß ab dem 1.4.2016 jeder diesen Begriff straffrei benutzen kann ?

    Marke 1

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815945
    Datum10.01.2016 16:529461 x gelesen
    Hallo Franz-Georg,
    nein, leider nicht. Der Markenschutz kann nach dem angegebenen Schutzendedatum 2 Monate lang ohne Zuschlag und dann noch vier Monate lang mit Zuschlag für eine bestimmte Aufrechterhaltungsgebühr um weitere zehn Jahre verlängert werden. Es gibt mittlerweile Marken, die über 100 Jahre alt sind, weil sie immer im zehn-Jahres-Rhythmus aufrecht erhalten wurden.
    Man kann die Einzahlung aber beobachten und wenn die Marke nicht verlängert wird und keine anderen Rechte entgegenstehen, ist die Nutzung durch jedermann möglich.
    Viele Grüße
    Stefan

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815946
    Datum10.01.2016 17:359372 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan R.Der Markenschutz kann nach dem angegebenen Schutzendedatum 2 Monate lang ohne Zuschlag und dann noch vier Monate lang mit Zuschlag für eine bestimmte Aufrechterhaltungsgebühr um weitere zehn Jahre verlängert werden.
    neugierig gefragt: wie hoch sind da die Gebühren bei einer solchen Verlängerung?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815950
    Datum10.01.2016 18:169300 x gelesen
    Aus dem Kopf? 750, 00 Euro.

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    AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg815964
    Datum11.01.2016 10:508966 x gelesen
    Wie Stefan schon schrieb, hängt es im Markenrecht auch mit der angebotenen Ware oder Dienstleistung zusammen, ob eine Wortmarke eingetragen wird oder nicht.

    Allgemein bin ich allerdings schon überrascht, dass "Blaulichtparty" eintragungsfähig war, zumal man hier bezüglich Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis im Markenrecht sicher diskutieren kann und das Deutsche Patent- und Markenamt eher für eine sehr restriktive Handhabung bzw. Auslegung bei der Bearbeitung von Markenanmeldungen bekannt ist.

    Da hat der Antragsteller vielleicht Glück gehabt bzw. traf auf einen wohlwollenden Sachbearbeiter.

    Wobei auch ich das Markenrecht für Blaulichtparty (wenn es sich schon jemand schützen lässt) lieber bei einer Polizeigewerkschaft sehe, als bei einem Abmahnanwalt oder einem kommerziellen Anbieter von Koma-Saufpartys.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815965
    Datum11.01.2016 10:559044 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Marc M.Da hat der Antragsteller vielleicht Glück gehabt

    Wenn niemand zwischen er Anmeldung und dem Eintrag der Marke meckert dann dürfte so was relativ problemlos durchgehen.

    Es sei den der Begriff der als Marke angemeldet werden soll ist da zu bekannt. Bei "FEUERWEHR" als Wortmarke dürfte der Sachbearbeiter von sich aus schon auf rot schalten.

    Geschrieben von Marc M.Wobei auch ich das Markenrecht für Blaulichtparty (wenn es sich schon jemand schützen lässt) lieber bei einer Polizeigewerkschaft sehe, als bei einem Abmahnanwalt oder einem kommerziellen Anbieter von Koma-Saufpartys.
    sehe ich auch so

    Wenn der Markeninhaber den Begriff mit der Motivation Missbrauch zu verhindern schützen lässt dann sollte er dann auch das entsprechend kund tun und von sich aus die Möglichkeiten der kostenfreien Nutzung publizieren.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815979
    Datum11.01.2016 13:089069 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Bei "FEUERWEHR" als Wortmarke dürfte der Sachbearbeiter von sich aus schon auf rot schalten.
    ups - ich muss mich da korrigieren :-()

    die Wortmarke (!) "FEUERWEHR" ist tatsächlich eingetragen!!!!

    ok - wir müssen jetzt nicht die Aufkleber von den Fahrzeugen kratzen

    je nach gewerblicher Nutzung muss man aufpassen:

    => FEUERWEHR

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW815981
    Datum11.01.2016 13:228909 x gelesen
    Ich weiß zwar nicht was Feuerwehr mit den angeführten Nahrungsmitteln und Getränken zu tun hat, aber das eigene Bier zum Tag der offenen Tür brauen und als Feuerwehrbier anzubieten ist wohl nicht mehr :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815983
    Datum11.01.2016 13:318893 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas E.Ich weiß zwar nicht was Feuerwehr mit den angeführten Nahrungsmitteln und Getränken zu tun hat, aber das eigene Bier zum Tag der offenen Tür brauen und als Feuerwehrbier anzubieten ist wohl nicht mehr :-)

    ...was mich wiederum in meiner Meinung bezüglich "Idiotie des deutschen Markenrechts" bestätigt...

    Gruß.
    Michael

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815985
    Datum11.01.2016 14:428854 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael W.--- ...was mich wiederum in meiner Meinung bezüglich "Idiotie des deutschen Markenrechts" bestätigt...

    Dann nehmen wir eben das Gemeinschaftsmarkenrecht (EU-Marken), das britische oder das spanische zur Hand. Meinetwegen auch das lettische oder das japanische.

    Die Markengesetztgebung basiert international auf den gleichen Grundlagen, so dass nur in wenigen Bereichen rechtliche Unterschiede vorhanden sind. Die Idiotie ist also weltweit verbreitet.

    Man kann es iditische finden, eine solche Marke wie die genannte anzumelden, die Inhaber von vielen anderen Marken - auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - sind jedorch sehr froh über diese Möglichkeit des gewerblichen Schutzrechts.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern815986
    Datum11.01.2016 14:498685 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen M.--- Wenn niemand zwischen er Anmeldung und dem Eintrag der Marke meckert dann dürfte so was relativ problemlos durchgehen.

    Einspruch Jügen!
    Marc hat schon recht. Gemeckert wird im Eintragungsverfahren vom Amt. Wenn das Amt Mängel an der Eintragungsfähigkeit sieht (fehlende grafische Darstellbarkeit, fehlende Unterscheidungskraft, Beschreibungseignung (früher: Freihaltebedürfnis), Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten, Verwendung eines Hoheitszeichens, ...), wird die Marke zurückgewiesen. Also Glück für den Anmelder (oder gute Beziehunghen?, schließlich hat das DPMA seinen Sitz in München :))

    Das Einzige, was das Amt nicht prüft, ist das Vorhandensein älterer Rechte. Diese muss der Inhaber ähnlicher Marken selbst anzeigen und im Widerspruchsverfahren, das dem Eintragungsverfahren nachgelagert ist, durchsetzen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815993
    Datum11.01.2016 16:228805 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan R.Man kann es iditische finden, eine solche Marke wie die genannte anzumelden, die Inhaber von vielen anderen Marken - auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - sind jedorch sehr froh über diese Möglichkeit des gewerblichen Schutzrechts.

    Ich habe nichts gegen das Markenrecht allgemein. Dass irgendwelche Kunstbegriffe als Marke schützenswert sind, ist durchaus ok. Aber nicht Allerweltsbegriffe oder einfache Zusammensetzungen davon. Sowohl "Blaulicht" als auch "Party" sind für mich solche Allerweltsbegriffe. Ebenso unsinnig ist für mich auch der Versuch eines großen Telekommunikationsunternehmens, die Farbe Magenta für sich zu schützen, wobei ich nicht weiß, ob das jetzt gelungen ist oder nicht. Gibt noch hunderte solcher Beispiele. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Ich finde es weiterhin Unsinn und idiotisch, wobei ich durchaus akzeptiere, dass andere anderer Meinung sind.

    Gruß,
    Michael

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken815996
    Datum11.01.2016 16:538973 x gelesen
    Hi,

    Marken werden normalerweise nicht 'global' sonder nur in gewissen 'Gruppen' geschützt. Und einen Schutz der Farbe Margenta im Bereich 'Telekommunikations und Internetdienstleistung' könnte ich durchaus nachvollziehen.

    Tomy

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz816008
    Datum12.01.2016 08:048847 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Neumann T.Und einen Schutz der Farbe Margenta im Bereich 'Telekommunikations und Internetdienstleistung' könnte ich durchaus nachvollziehen.

    Ich nicht. Denn wo ist die Grenze? Um beim Beispiel zu bleiben: Jedes Telekommunikationsunternehmen reserviert sich eine Farbe. Ich gehe davon aus, dass auch kleinste Farbnuancen Abweichung dann immer noch zur geschützten Farbe gehören, weil sie mit dieser verwechselbar sind. Dann beschränkt sich das Spektrum möglicher Farben auf relativ wenige, jedenfalls viel weniger, als es Telekommunikationsunternehmen (auch an die kleineren denken) gibt. Wenn die alle belegt sind, darf keiner mehr irgendein Logo in einer Farbe neu erfinden? Ist doch realitätsfern. Dass man sich das Logo (in dem Fall das "T" mit den Punkten in dieser Farbe und auch Abwandlungen davon) schützen lassen kann, ok. Aber die Farbe allein? Nein.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816010
    Datum12.01.2016 08:318975 x gelesen
    Guten Morgen

    Geschrieben von Neumann T.

    Und einen Schutz der Farbe Margenta im Bereich 'Telekommunikations und Internetdienstleistung' könnte ich durchaus nachvollziehen.


    Dann müsste dieses Feuerwehrfahrzeug umlakiert oder der WF Telekom überstellt werden ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816011
    Datum12.01.2016 08:328678 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Dann müsste dieses Feuerwehrfahrzeug umlakiert oder der WF Telekom überstellt werden ?
    nur wenn damit gewerblich Telekomunitkationsdienstleistungen erbracht würden ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen816012
    Datum12.01.2016 08:498530 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.nur wenn damit gewerblich Telekomunitkationsdienstleistungen erbracht würden ;-)

    Na ja, dann kommen wir zu der interessanten Frage, wie es sich mit der in das Fahrzeug eingebauten Kommunikationstechnik verhält, wenn das Fahrzeug gerade unterwegs ist um gegen Gebühr beispielsweise eine Veranstaltung abzusichern.

    Feststellungen:
    - da ist etwas magentafarbenes dabei
    - es ist eine wirtschaftliche Tätigkeit
    - es findet Kommunikation statt

    Und: Ja, auch meine Freunde bestätigen gerne, dass ich manchmal nicht "ganz sauber ticke", das passiert aber nur phasenweise.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816013
    Datum12.01.2016 09:038654 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S. Und: Ja, auch meine Freunde bestätigen gerne, dass ich manchmal nicht "ganz sauber ticke", das passiert aber nur phasenweise.Schonmal ne Bewerbung an die entsprechende Abteilung der #E20074-Firma geschickt?

    Es wäre aber echt dreist wenn die Telekom gegen magentafarbene Feuerwehrfahrzeuge vorgehen würde. Denn die haben ja angefangen. ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern816014
    Datum12.01.2016 09:198537 x gelesen
    Geschrieben von ---Uwe S.--- Feststellungen:
    - da ist etwas magentafarbenes dabei
    - es ist eine wirtschaftliche Tätigkeit
    - es findet Kommunikation statt


    Solange nicht Kommunikationstechnik für Dritte angeboten wird, ist alles unbedenklich, auch ein Fahrzeug in der Farbe Magente bei einer Veranstaltung und ausgerüstet mit Kommunikationstechnik.

    Es wird erst schwierig, wenn alle Besucher der Veranstaltung durch das Fahrzeug geschleust werden, um gegen Entgeld die Kommunikationseinrichtungen dieses Fahrzeugs für eigene Zwecke zu nutzen. Auf so eine Idee käme wohl kein FWA.

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW816016
    Datum12.01.2016 09:338570 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Ich nicht. Denn wo ist die Grenze? Um beim Beispiel zu bleiben: Jedes Telekommunikationsunternehmen reserviert sich eine Farbe. Ich gehe davon aus, dass auch kleinste Farbnuancen Abweichung dann immer noch zur geschützten Farbe gehören, weil sie mit dieser verwechselbar sind. Dann beschränkt sich das Spektrum möglicher Farben auf relativ wenige, jedenfalls viel weniger, als es Telekommunikationsunternehmen (auch an die kleineren denken) gibt. Wenn die alle belegt sind, darf keiner mehr irgendein Logo in einer Farbe neu erfinden? Ist doch realitätsfern. Dass man sich das Logo (in dem Fall das "T" mit den Punkten in dieser Farbe und auch Abwandlungen davon) schützen lassen kann, ok. Aber die Farbe allein? Nein.

    Wenn dann ist genau die Farbe geschützt, in der Regel im Zusammenhang mit bestimmten Formen und z. B. das Logo.
    Und die Telekom hat sich sogar die Mühe gemacht eine neue eigene Farbe zu entwickeln.

    Mich würde mal interessieren was passiert wenn sich jemand Farben wie:RAL 6031,RAL 9005, RAL 7000 oder RAL 5022 schützen läßt

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern816017
    Datum12.01.2016 09:368723 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael W.--- ...auch kleinste Farbnuancen Abweichung dann immer noch zur geschützten Farbe gehören...

    Nicht unbedingt. Es hängt vom Inhaber der Marke ab. Ein Zeichen (eine Farbe ist in diesem Kontext auch ein Zeichen), die viele Verbraucher kennen, hat einen größeren Schutzumfang, als ein unbekannteres Zeichen. Da die Telekom früher viele kleine Häuschen in der Gegend stehen hatte (auch die Jüngeren werden sich vielleicht noch erinnern), die alle diese Farbe trugen, ist der Bekanntheitsgrad hoch, das Unternehmen kann auch ähnliche Farben zur Vermeidung einer Rufausbeutung oder Rufschädigung untersagen.

    Geschrieben von ---Michael W.--- Wenn die alle belegt sind, darf keiner mehr irgendein Logo in einer Farbe neu erfinden? Ist doch realitätsfern.

    Die Waren und Dienstleistungsverzeichnisse von Farbmarken sind meistens sehr eng. Beispiel: Farbmarke ROT für Loseblattgesetzessammlungen des Verlags Beck (wenn man mal versehentlich Richterin Salesch oder Richter Alexander Holt eingeschaltet hat, hat man diese Bücher vielleicht schon mal bei denen auf dem Tisch gesehen). Wenn jemand die gleiche Farbe für eine andere Dienstleistung nimmt (ROT hat auch die Sparkasse für ihr Dientleistungen), können zwei Marken gleicher Farbe nebeneinander existieren.
    Dazu bin ich nicht gehindert, auch mehrere Farben miteinander zu verknüpfen, wobei ich sogar angeben kann, in welchem Verhälnis diese Farben zueinander stehen, so z.B. die Anordnung neben oder übereinander oder die Flächenverteilung (1/3 - 2/3 o. Ä.). Schon habe ich wieder einen unendlichen Raum der Möglichkeiten.

    Nichts desto trotz teile ich die Auffassung, dass es Grenzen geben sollte, Farbmarken, Geruchsmarken, Bewegungsmarken,... das sind Zeichen, die seeeehr selten angemeldet werden und noch seltener zum Tragen kommen. Allerdings darf man nicht pauschalisieren. Die genannten Markenarten könnten m.E. auch abgeschafft werden, aber ich bin nicht der Gesetzgeber und muss mich bei der Verabschiedung von Gesetzen auch nicht an Vorgaben aus internationalen Abkommen oder aus Brüssel halten. Ich muss mich nur an die geltenden Gesetze halten, auch wenn es bedeutet, dass ich mich deshalb eben genau mit diesen Marken auseinandersetzen muss.

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    AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg816018
    Datum12.01.2016 10:398845 x gelesen
    Und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, für welche Ware/Dienstleistung genau sich die Gewerkschaft der Polizei die Wortmarke "Blaulichtparty" hat schützen lassen.

    In der verlinkten Information kommt das Waren-/Dienstleistungsverzeichns mit den Begriffen "Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten", was für mich schon recht weit gegriffen und daher seitens der prüfenden und genehmigenden Behörde grenzwertig ist - wobei ich kein Anwalt bin.

    Eine Feuerwehr, die "Blaulichtparty" weder für Erziehung, noch für Kultur sondern den reinen Zweck "Saufen bis blöd" abhält, müsste aber aus dem Schneider sein wenn sie den Begriff verwendet :-))

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern816019
    Datum12.01.2016 10:558583 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc M.--- Eine Feuerwehr, die "Blaulichtparty" weder für Erziehung, noch für Kultur sondern den reinen Zweck "Saufen bis blöd" abhält, müsste aber aus dem Schneider sein wenn sie den Begriff verwendet :-))

    Leider nur dann, wenn sie für die Party keinen Eintritt nimmt und auch die Getränke ausgibt. Denn sonst wäre eine Party entweder eine Veranstaltung zu Unterhaltungszwecken, eine Veranstaltung zur Erziehung (Saufen ist blöd) oder eine kulturelle Aktivität (es läuft nämlich Musik).

    Ich bekräftige meine Meinung: Feuerwehren sollten allgemein die Freigabe zur Nutzung bekommen, das kann aber nur auf (DF-)Verbandsebene passieren, es sollte nicht jede Dorffeuerwehr (wie z.B. meine) bei der Polizeigewerkschaft um Erlaubnis fragen müssen.

    Zur Prüfung durch das Amt: Es war wohl für den Prüfer nicht plausibel, was eine Blaulichtparty sein soll. Vielleicht eine Party, bei der alle Gäste mit Blaulicht vorfahren, eine Party, bei der Gäste ein Blaulicht trragen müssen, oder eine Party bei blauem Licht. Dann kann auch ein weit gefasstes Verzeichnis Eintragung finden.

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    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW816035
    Datum12.01.2016 22:058214 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Ich weiß zwar nicht was Feuerwehr mit den angeführten Nahrungsmitteln und Getränken zu tun hat...
    Da kann ich Dir helfen: Die Nestle-Tochter Maggi verkauft eine Feuerwehr-Suppe.

    Grüsse vom Niederrhein

    Mario

    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW816055
    Datum13.01.2016 10:008253 x gelesen
    Geschrieben von Mario D.Da kann ich Dir helfen: Die Nestle-Tochter Maggi verkauft eine Feuerwehr-Suppe.

    Mist hätte man mal den Begriff Feuerwehr und rote Autos geschützt. Da könnte man jetzt schön Geld mit verdienen

    :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW816073
    Datum13.01.2016 20:288221 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Mist hätte man mal den Begriff Feuerwehr und rote Autos geschützt. Da könnte man jetzt schön Geld mit verdienen

    Aber nicht in der Schweiz! ;-)

    (OK, eigentlich hatte ich nach einem lemon-grünen LF mit der Aufschwift "Wehrdienste" gesucht. Aber dieser Begriff hatte wohl nur eine so kurze Lebensdauer, dass ich nicht mehr als einen einzigen Treffer bei google gefunden habe?!)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816077
    Datum13.01.2016 21:478183 x gelesen
    Geschrieben von Henning K. Aber nicht in der Schweiz! ;-)Man muss nur aufpassen, nicht wieder mit der Telekom zu konkurrieren ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG816096
    Datum14.01.2016 10:518236 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.(OK, eigentlich hatte ich nach einem lemon-grünen LF mit der Aufschwift "Wehrdienste" gesucht. Aber dieser Begriff hatte wohl nur eine so kurze Lebensdauer, dass ich nicht mehr als einen einzigen Treffer bei google gefunden habe?!)

    Lemon-green hat vorallem der Kanton Zürich eingeführt.
    Und im Kanton Bern ist der Begriff "Wehrdienste" vorhanden, aber ich glaube eher organisatorisch. Habe zwar einige Male ein Feuerwehrmagazin mit Wehrdienste angeschrieben gesehen, aber auf den Fahrzeugen noch nie.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg824944
    Datum16.11.2016 12:537232 x gelesen
    Giúten Tag

    Geschrieben von Matthias B.

    Nutzung des Begriffs "Blaulichtparty"

    Aber " Blaulichtnacht " darf man ungestraft verwenden ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern824949
    Datum16.11.2016 13:436980 x gelesen
    Aus Sicht des Markenrechtlers:
    NEIN!
    Grund liegt darin, dass eine Party meistens zu abendlichen Stunden bis in die Nacht andauernd stattfindet und deshalb begrifflich eine hohe Ähnlichkeit vorhanden ist. Schriftbildlich steht bei beiden Marken der identische Anfang im Vordergrund. Gefahr!

    Allerdings: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wenn sich doch jemand meldete, würde ich darauf abstellen, dass die Kennzeichnungskraft der älteren Marke stark verringert ist, da sie nur hart am Rande der Legalität überhaupt ins Register gekommen sein kann. Ich würde bei einer Verwarnung mit der Löschung drohen. Wenn man das dicke Fell hat und das Risiko trägt, dass der Richter doch auf Verletzung votiert, sollte die Benutzung wieder möglich sein, aber das Risiko bleibt!

    Zudem bleiben die Fragen, ob die Marke
    a) überhaupt benutzt wurde (wenn nicht, ist sie angreifbar) und
    b) ob sie verlängert worden ist. Die 10-Jahres-Frist ist nämlich abgelaufen, im Register ist keine Verlängerung vermerkt, allerdings mahlen bekanntlich Verwaltungsmühlen etwas langsamer. Vielleicht war die Marke zum Zeitpunkt der Nutzung in Koblenz bereits Gemeingut...

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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen824974
    Datum17.11.2016 10:556163 x gelesen
    Die Frage ist, ob bei der inflationären Nutzung von Blaulichtparty die Marke faktisch nicht schon längst erloschen ist. Ich glaube kaum das jemand die Marke noch seinem Inhaber zuordnet, wenn dies überhaupt irgendwann mal der Fall war.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern824976
    Datum17.11.2016 11:246330 x gelesen
    Zu einem Erlöschen durch die Benutzung durch Dritte kommt es nicht, wohl aber zu einer Verwässerung, die verteidigend bei einem Vorgehen aus der Marke angeführt werden kann. Die Marke hätte als Wortmarke aber m.E. gar nicht erst eingetragen werden dürfen.

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     09.01.2016 11:02 Matt7hia7s B7., Göppingen
     09.01.2016 11:41 Chri7sto7ph 7R., Lahr
     09.01.2016 12:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.01.2016 13:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.01.2016 13:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.01.2016 16:45 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.01.2016 18:47 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     10.01.2016 09:38 Stef7an 7R., Papendorf
     10.01.2016 09:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     10.01.2016 10:17 Stef7an 7R., Papendorf
     11.01.2016 10:50 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz
     11.01.2016 10:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.01.2016 13:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.01.2016 13:22 Thom7as 7E., Nettetal
     11.01.2016 13:31 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.01.2016 14:42 Stef7an 7R., Papendorf
     11.01.2016 16:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     11.01.2016 16:53 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     12.01.2016 08:04 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     12.01.2016 09:33 Thom7as 7E., Nettetal
     12.01.2016 09:36 Stef7an 7R., Papendorf
     12.01.2016 10:39 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz
     12.01.2016 10:55 Stef7an 7R., Papendorf
     12.01.2016 08:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     12.01.2016 08:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.01.2016 08:49 Uwe 7S., Lingen
     12.01.2016 09:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.01.2016 09:19 Stef7an 7R., Papendorf
     12.01.2016 22:05 Mari7o D7., Nettetal
     13.01.2016 10:00 Thom7as 7E., Nettetal
     13.01.2016 20:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.01.2016 21:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.01.2016 10:51 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
     11.01.2016 14:49 Stef7an 7R., Papendorf
     09.01.2016 18:34 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     09.01.2016 18:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.01.2016 22:41 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     10.01.2016 12:12 Stef7an 7R., Papendorf
     10.01.2016 15:06 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal / Kreis Soest
     10.01.2016 16:52 Stef7an 7R., Papendorf
     10.01.2016 17:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.01.2016 18:16 Stef7an 7R., Papendorf
     16.11.2016 12:53 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.11.2016 13:43 Stef7an 7R., Papendorf
     17.11.2016 10:55 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
     17.11.2016 11:24 Stef7an 7R., Papendorf
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