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ThemaVerkehrsleitkegel seien nur zum Fußballtraining vorgesehen :-()54 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Einsatzbericht: Feuerwehr beseitigt Ölspur
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815962
    Datum11.01.2016 10:1113269 x gelesen
    auch "lustig":

    ... Laut Meldung der Feuerwehr war ein älterer Herr, der in die Einsatzstelle hinein gefahren war, der festen Meinung, die umgangssprachlich Pylonen genannten Verkehrsleitkegel seien nicht zur Absperrung von Straßen, sondern nur zum Fußballtraining vorgesehen. ...
    aus: Feuerwehr beseitigt Ölspur

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg815963
    Datum11.01.2016 10:438920 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.


    die umgangssprachlich Pylonen genannten Verkehrsleitkegel seien nicht zur Absperrung von Straßen, sondern nur zum Fußballtraining vorgesehen. ...

    Fuhr er Slalom um die Hütchen oder kickte er sie weg ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg815966
    Datum11.01.2016 11:018714 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernhard D.Fuhr er Slalom um die Hütchen oder kickte er sie weg ?
    was dieser Fahrer genau gemacht hat ist nicht überliefert.

    aber andere Fahrer haben anscheinend die Leitkegel als Auforderung zum Slalomfahren aufgefasst:

    Geschrieben im Einsatzbericht der Feuerwehr Herdecke Für die Dauer des Einsatzes musste die Ender Talstraße von der Einmündung Herdecke Bach bis zur Abfahrt Kirchende in Fahrtrichtung Krankenhaus gesperrt werden. Leider hielten sich viel Fahrzeugführer nicht an die Absperrungen und führen in die Einsatzstelle hinein.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW815972
    Datum11.01.2016 12:348083 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.aber andere Fahrer haben anscheinend die Leitkegel als Auforderung zum Slalomfahren aufgefasst:


    Gefühlsmäßig kommt es in den letzten Jahren häufiger vor, das eine Absperrung als "Kann" und nicht als "Muß" Regel aufgefasst werden.
    Selbst die grüne Fraktion hat nicht den Respekt mehr wie früher.
    Respekt bekommen anscheinend nur noch Objekte die mindesens 3 m hoch und 12 t schwer sind und keine Möglichkeit lassen daran vorbei zu fahren.

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW815973
    Datum11.01.2016 12:377877 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.Laut Meldung der Feuerwehr war ein älterer Herr, der in die Einsatzstelle hinein gefahren war, der festen Meinung, die umgangssprachlich Pylonen genannten Verkehrsleitkegel seien nicht zur Absperrung von Straßen, sondern nur zum Fußballtraining vorgesehen. ...

    und seit wann fährt man mit dem PKW auf einem Sportplatz herum, wenn er die Kegel dieser Funktion zurechnet ?

    Gruß,
    F.-G.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW815974
    Datum11.01.2016 12:517939 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.
    aber andere Fahrer haben anscheinend die Leitkegel als Auforderung zum Slalomfahren aufgefasst:


    Wenn die Pylone nicht dem Zeichen 610 entsprach, so wie unsere auch, und nicht angezeigt wurde wie zu fahren ist könnte es vor Gericht lustig werden, denn ein Verstoß gegen StVO §43 Absatz 3 dürfte so nicht vorliegen.
    Kennt jemand Urteile dazu ?

    Meine private Meinung zu solchen Fahrzeugführern werde ich hier nicht äußern.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW815975
    Datum11.01.2016 12:547507 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben im Einsatzbericht der Feuerwehr Herdecke
    Für die Dauer des Einsatzes musste die Ender Talstraße von der Einmündung Herdecke Bach bis zur Abfahrt Kirchende in Fahrtrichtung Krankenhaus gesperrt werden.


    Eine so lange Strecke (mit mehreren Einmündungen) auf einer Landstraße einseitig zu sperren ist mit Mitteln der Feuerwehr auch eine Herausforderung. Da will ich von "rechtswirksam" erst garnicht anfangen .

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP815976
    Datum11.01.2016 12:587874 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Respekt bekommen anscheinend nur noch Objekte die mindesens 3 m hoch und 12 t schwer sind und keine Möglichkeit lassen daran vorbei zu fahren.Wir haben diese Abzweigung von einer vielbefahrenen Bundesstraße mal mit einem RW1 und einem GW-G abgetrennt. Trotzdem hielt ein Verkehrsteilnehmer, blinkte in Richtung Abzweigung und konnte gar nicht verstehen, dass wir das nicht als Aufforderung verstanden doch bitte die Fahrzeuge wegzufahren.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen815977
    Datum11.01.2016 13:027644 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Eine so lange Strecke (mit mehreren Einmündungen) auf einer Landstraße einseitig zu sperren ist mit Mitteln der Feuerwehr auch eine Herausforderung.

    Die Aussage ist richtig, andererseits könnte man aber auch formulieren: Eine so lange Strecke (mit mehreren Einmündungen) auf einer Landstraße einseitig zu sperren ist dem zuständigen Baulastträger mit Mitteln der Feuerwehr auch eine Herausforderung. zumutbar und mit Unterstützung des Bauhofes möglich.

    Geschrieben von Henning K.Da will ich von "rechtswirksam" erst garnicht anfangen .

    An dem Punkt fehlt mir ein Straftatbestand: Wer sich trotz erwiesener Intelligenz absichtlich dumm stellt wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monten bestraft.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW815978
    Datum11.01.2016 13:077671 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.nicht angezeigt wurde wie zu fahren ist

    Wie sollte das gehen?

    Für eine halbseitige Sperrung braucht man ein Verbot der Einfahrt und an jeder Einmündung zusätzlich eine vorgeschriebene Fahrtrichtung. Das darf die Feuerwehr nicht; selbst die Polizei die es dürfte hat nicht das Material dafür.

    Aber auch wenn man dürfte und könnte würde das der freigegebenen Fahrtrichtung ohne Längsabsperrung noch nicht das Befahren der Gegensprechanlage verbieten.

    Und wer hat schon genug Material für eine zweieinhalb Kilometer lange Längsabsperrung...

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW815980
    Datum11.01.2016 13:187625 x gelesen
    Kenn ich auch, wir hatten auf einer Bundestraße einen Einsatz. Um den Verkehr besser ableiten zu können, haben wir am nächsten Kreisel die Richtungsfahrbahn mit einem VW Bus besperrt. Frau kommt, stutzt weil die reguläre Spur gesperrt war, faährt weiter und fährt dann in die Gegenrichtung ein und an uns vorbei.
    Nach zwei Minuten kommt sie mir hochrotem Kopf wieder zurück :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW815982
    Datum11.01.2016 13:277979 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.
    Wie sollte das gehen?

    Fahrbahn sperren und die Sperrung von FM/SB mittels Winkerkelle und Funk bis zur Übergabe an Pol oder Eigentümer absichern. Wenn die FW keine Möglichkeit hat die Straße Vorschriftsmäßig (zB Verkehrszeichen 250) zu sperren halte ich den FM/Winkerkelle für verpflichtend.
    Das muß zwingend an jeder Einmündung wiederholt werden, sollte das nicht möglich sein sind die eigenen Maßnahmen anzupassen, zB in dem man in kurzen Abschnitte arbeitet und die Reststrecke mit Warnzeichen absichert.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW815998
    Datum11.01.2016 18:377210 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Fahrbahn sperren

    Richtig. Die Vollsperrung ist die einzige Maßnahme aus dem Repertoire der Feuerwehr, die hier wirklich effektiv sein kann. Allerdings mit allen Folgen für die Verkehrsteilnehmer: Bitte einmal die Örtlichkeit auf der Karte anschauen, die notwendigen Umwege sind enorm.

    Da ist das Bestreben der Feuerwehr schon durchaus ehrenhaft, diesen Umweg nur denen zumuten zu wollen, die auf der betroffenen Fahrspur unterwegs sind. Nur kann das in "ordentlich" weder die Feuerwehr noch die Polizei umsetzen, und in "wie wir das halt immer machen" funktioniert es nicht.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW815999
    Datum11.01.2016 18:447172 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S.Die Aussage ist richtig, andererseits könnte man aber auch formulieren

    Guter Plan:
    Der Straßenbaulastträger kann dann auch gleich die Fahrbahn reinigen, dafür ist er ja immerhin zuständig.

    Aber das ist ja (beides) in weiten Teilen nur blanke Theorie :-/

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    AutorAndr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg816001
    Datum11.01.2016 19:437080 x gelesen
    http://www.badische-zeitung.de/forchheim/forchheim-sportplatz-mit-auto-verwuestet-serientaeter

    S' gibt nix was es nicht gibt... Wobei keine Pylonen im Spiel waren....

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz816009
    Datum12.01.2016 08:23   7302 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning K.Guter Plan:
    Der Straßenbaulastträger kann dann auch gleich die Fahrbahn reinigen, dafür ist er ja immerhin zuständig.


    Eben. Ich kenn die Zuständigkeiten in NRW jetzt nicht genau, aber die Feuerwehren in RLP, die auf diese Weise Ölspuren "behandeln" (von beseitigen kann man da sicherlich nicht sprechen), dürften aufgrund der Klarstellung der Zuständigkeit und der klaren Aussage übergeordneter Stellen, so langsam aussterben. Bis auf diejenigen, die nach dem Motto "Haben wir schon immer so gemacht" noch weiterarbeiten, soll's ja auch noch geben.
    In dem Fall: Straße sperren bzw. bei lokal begrenztem Befall Stelle absichern, Straßenbaulastträger verständigen, nach dessen Eintreffen Einsatzstelle übergeben, bestenfalls noch bis zum Einrichten dessen eigener Absperrung/Absicherung bleiben und dann wieder abrücken. Funktioniert selbst auf dem platten Lande bei uns weitgehend problemlos.

    Gruß,
    Michael

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP816034
    Datum12.01.2016 22:016282 x gelesen
    Richtig. Wir sind ja auch Feuerwehrleute und keine Kehrmännchen. Der LBM hat die Ausrüstung und das dafür ausgebildete Personal.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H816037
    Datum12.01.2016 22:506097 x gelesen
    Geschrieben von Thomas E.Respekt bekommen anscheinend nur noch Objekte die mindesens 3 m hoch und 12 t schwer sind und keine Möglichkeit lassen daran vorbei zu fahren.
    Aber auch dieses Objekt sollte gut bewacht werden.
    Wurde nicht neulich gerade ein RTW umgesetzt weil er im Weg war?

    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg816039
    Datum12.01.2016 22:586150 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Michael W.In dem Fall: Straße sperren bzw. bei lokal begrenztem Befall Stelle absichern, Straßenbaulastträger verständigen, nach dessen Eintreffen Einsatzstelle übergeben, bestenfalls noch bis zum Einrichten dessen eigener Absperrung/Absicherung bleiben und dann wieder abrücken. Funktioniert selbst auf dem platten Lande bei uns weitgehend problemlos.
    Echt, bei uns ist das bloße Theorie! Bei uns ist die Strassenmeisterei am WE, nachts und an Feiertagen meist nicht erreichbar. Ausser in der Winterzeit (Schneefallgefahr, Glättegefahr) haben die keinen Notdienst. Da erreicht man niemanden! Folglich verständigen wir dann eine Fachfirma und wir sichern auch teilweise ab (die Polizei ist bei uns im Land so unterbesetzt, das die das nicht immer leisten können). Rechnung geht dann an den entsprechenden Strassenbaulastträger, wenn kein Verursacher da ist. Bei den städtischen Strassen machen wir dasselbe dann direkt im Auftrag der Stadt. Nur auf der Autobahn ist immer jemand erreichbar, der sich dann kümmert.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz816045
    Datum13.01.2016 08:206124 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorsten H.Echt, bei uns ist das bloße Theorie! Bei uns ist die Strassenmeisterei am WE, nachts und an Feiertagen meist nicht erreichbar. Ausser in der Winterzeit (Schneefallgefahr, Glättegefahr) haben die keinen Notdienst. Da erreicht man niemanden!

    Das kann dann aber nicht euer Problem sein, dann muss eine andere Regelung her. Die beschreibst du ja dann auch nachfolgend. Bei uns gibt es eine Rufbereitschaft des Straßenbaulastträgers für außerörtliche Straßen (Landesbetrieb Mobilität, umgangssprachlich "Straßenmeisterei").

    Geschrieben von Thorsten H.Folglich verständigen wir dann eine Fachfirma und wir sichern auch teilweise ab (die Polizei ist bei uns im Land so unterbesetzt, das die das nicht immer leisten können). Rechnung geht dann an den entsprechenden Strassenbaulastträger, wenn kein Verursacher da ist. Bei den städtischen Strassen machen wir dasselbe dann direkt im Auftrag der Stadt. Nur auf der Autobahn ist immer jemand erreichbar, der sich dann kümmert.

    Also gibt es ja scheinbar eine Vereinbarung bzw. Absprache, dass ihr die Fachfirma verständigt und die Rechnung an den Straßenbaulastträger geht. Auch eine Möglichkeit. Diese wird bei uns auch bei innerörtlichen Straßen angewendet. Da dafür bei uns die Ortsgemeinden zuständig sind und Ortsgemeinden mit wenigen 100 Einwohnern eben meist weder Bauhof mit Rufbereitschaft noch überhaupt die Möglichkeit haben, Ölspuren fachgerecht zu beseitigen, gibt es da auch eine entsprechende Vereinbarung.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen816046
    Datum13.01.2016 08:385858 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Bei uns ist die Strassenmeisterei am WE, nachts und an Feiertagen meist nicht erreichbar. Ausser in der Winterzeit (Schneefallgefahr, Glättegefahr) haben die keinen Notdienst.

    Ich wage jetzt mal die Behauptung, dass man nur ein paar mal mitten in der Nacht (die beste Zeit ist die Tiefschlaf-Phase zwischen zwei Uhr und vier Uhr) den Bürgermeister anrufen muss und ihm sagen muss, dass er bitte als oberster Dienstherr dafür sorgen soll, dass ein zuständiger Mitarbeiter des Bauhofes die Aufgabe xy zu erledigen hat. In kürzester Zeit gibt es eine Bauhof-Bereitschaft ober eine alternative Regelung (vielleicht die Festlegung, dass ein größerer Bauhof einer Kreisstadt von 20:00 bis 06:00 die Bereitschaft übernimmt)!

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern816047
    Datum13.01.2016 08:425855 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Uwe S.Ich wage jetzt mal die Behauptung, dass man nur ein paar mal mitten in der Nacht (die beste Zeit ist die Tiefschlaf-Phase zwischen zwei Uhr und vier Uhr) den Bürgermeister anrufen muss und ihm sagen muss, dass er bitte als oberster Dienstherr dafür sorgen soll, dass ein zuständiger Mitarbeiter des Bauhofes die Aufgabe xy zu erledigen hat.

    Ich wage zu behaupten, dass dem Bürgermeister die Straßen auserhalb des Stadtgebietes ziemlich egal sind und er dir das am Telefon schon beim ersten mal deutlich kommuniziert ;-)

    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816048
    Datum13.01.2016 09:075862 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.aber die Feuerwehren in RLP, die auf diese Weise Ölspuren "behandeln" (von beseitigen kann man da sicherlich nicht sprechen), dürften aufgrund der Klarstellung der Zuständigkeit und der klaren Aussage übergeordneter Stellen, so langsam aussterben.Aufs ganze Land betrachtet würde ich sagen: Langsam, sehr sehr sehr langsam...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816049
    Datum13.01.2016 09:095919 x gelesen
    Geschrieben von Uwe S. Ich wage jetzt mal die Behauptung, dass man nur ein paar mal mitten in der Nacht (die beste Zeit ist die Tiefschlaf-Phase zwischen zwei Uhr und vier Uhr) den Bürgermeister anrufen muss und ihm sagen muss, dass er bitte als oberster Dienstherr dafür sorgen soll, dass ein zuständiger Mitarbeiter des Bauhofes die Aufgabe xy zu erledigen hat. In kürzester Zeit gibt es eine Bauhof-Bereitschaft ober eine alternative Regelung (vielleicht die Festlegung, dass ein größerer Bauhof einer Kreisstadt von 20:00 bis 06:00 die Bereitschaft übernimmt)!In der Behauptung steckt der Grund allen Übels drin: die kommunale Kleinstaaterei. Der Bürgermeister, der für die innerörtlichen Straßen zuständig ist (= Ortsgemeinde OG), ist nicht der gleiche, der für die FW zu ständig ist (= Verbandsgemeinde VG).
    Das könnte man relativ einfach händeln, indem man die Bauhöfe für alle OG auf der Ebene der VG organisiert, oder noch halbwegs einfach, indem man sie als Zweckverband etc. zwischen mehreren OG bildet. Oder einfach mit Vereinbarung der nächstgrößeren OG übertragen, in der sich ein eigener Bauhof lohnt (was im übrigen schon eine recht große OG sein müsste um eine leistungsfähige Rufbereitschaft zu unterhalten, und eine verdammt große, damit sich eine eigene Reinigungsmaschine für Ölspuren lohnen würde).
    Damit gewinnt der Bürgermeister allerdings nicht nur einen technisch und personell deutlich leistungsfähigeren Bauhof, sondern verliert u.U. auch die Kompetenz zu entscheiden, in welcher Reihenfolge die gemeindlichen Grünflächen im eigenen Königreich gemäht werden. Und wer will schon wichtige Kompetenzen verlieren ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen816050
    Datum13.01.2016 09:185862 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten S.Ich wage zu behaupten, dass dem Bürgermeister die Straßen auserhalb des Stadtgebietes ziemlich egal sind und er dir das am Telefon schon beim ersten mal deutlich kommuniziert ;-)

    Ich bitte um Entschuldigung, mir war nicht ganz aufgefallen, dass sich das Drama außerhalb der Ortsschilder abspielen soll / abgespielt hat. In dem Fall wäre dann wohl der zuständige Landrat der Ansprechpartner, den man ein paar mal mitten in der Nacht aus dem Bett werfen muss bis eine Problemlösung geschaffen wird.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz816053
    Datum13.01.2016 09:495810 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe S.In dem Fall wäre dann wohl der zuständige Landrat der Ansprechpartner, den man ein paar mal mitten in der Nacht aus dem Bett werfen muss bis eine Problemlösung geschaffen wird.

    Klar. Bei Kreisstraßen.

    Bei Landesstraßen rufst du dann den Ministerpräsidenten deines Bundeslandes, bei Bundesstraßen und Autobahnen die Bundeskanzlerin oder den Bundespräsidenten an. Viel Spaß dabei...

    Gruß,
    Michael

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg816054
    Datum13.01.2016 09:575732 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.In der Behauptung steckt der Grund allen Übels drin: die kommunale Kleinstaaterei. Der Bürgermeister, der für die innerörtlichen Straßen zuständig ist (= Ortsgemeinde OG), ist nicht der gleiche, der für die FW zu ständig ist (= Verbandsgemeinde VG).
    Das könnte man relativ einfach händeln, indem man die Bauhöfe für alle OG auf der Ebene der VG organisiert, oder noch halbwegs einfach, indem man sie als Zweckverband etc. zwischen mehreren OG bildet.


    ... ja, da geht das Übel los.
    Die einzelnen Gemeinde haben sich zum Amt zusammengeschlossen. Es gab einen "Amtshof" (=Bauhof für das Amt). Aber irgendwie war man sich nicht einig, wer wieviel wofür bezahlt und wann welcher Mitarbeiter in welcher Gemeinde die Rasenhalme in welche Richtung kämmt, mit welcher Maschine... Naja, man hat sich geeinigt, wieder getrennt zu machen. Jetzt sind nur noch die Verwaltung und die Feuerwehr als Amt zusammengefasst. Wir haben also fünf Gemeindehöfe/ -diener (in manchen Dörfern ist es eben nur noch ein MA). Aber vorher müssen wir herausfinden, ob die Ölspur auf einer Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße ist. Da sind dann natürlich die Baulastträger verschiedene und es gibt jeweils andere Ansprechpartner, aber das wird bei Euch anderen auch nicht anders sein. Spannend auch, wenn die böse Ölspur sich nicht daran hält, dass sie nicht von der einen Straßensorte zur anderen wechseln darf. Da endet dann die Ölspur-Markierung am Zuständigkeitsbereich des Baulastträgers, nicht am Ende der Ölspur. Die Polizei (dank rot-roter Personalpolitik, etwas effektiv-verkleinert) hat eigentlich immer wichtigere und dringendere Einsätze.
    Und somit beschränken wir uns darauf, die Ölspur für die Verkehrsteilnehmer mit rotem oder weissem Pulver besser sichtbar zu machen und bitten die Leitstelle darum, der Polizei mitzuteilen, dass wir ihr die Einsatzstelle übergeben haben. Abfahrt.
    Später kommt vielleicht noch der eine oder andere Baulastträger und stellt irgendwelche Schilder hin. Für diesen Ablauf gibt es auch ein Dokument aus dem LMI, mein Wehrführer hat das irgendwo abgeheftet. Ich gestehe, nur den wesentlichen Inhalt zu kennen und nichts weiter dazu sagen zu können. Als er uns das bekanntgegeben hat, war ich mehr damit beschäftigt mich darüber zu freuen, was alles so möglich ist und habe mir nur die Prozedur gemerkt.

    Ach so ..., ich vergaß, manchmal ist unsere rote Markierung nach gut zwei Wochen auch so weit verteilt und weggeregnet, dass dann auch die Schilder wieder weg können. (wenn sie so lange da stehen und nicht vorher zu einer anderen Ölspur müssen)

    Aber, um zum Ursprungsthema zurück zu finden, wir setzen auch mehr auf die rote, 3m hohe und 12 t schwere Absperrung. Wenn Pylonen zum Einsatz kommen, dann immer mit Blitzern dazwischen und möglichst Kameraden mit Funk, Kelle und Warnweste. Bei einseitiger Sperrung bitten wir die Fahrer kurz anzuhalten und sie möchten bitte keine Feuerwehrleute umfahren. So verfahren wir aber nur, wenn die Straße über die Einsatzstelle hinaus überschaubar ist, wegen des Gegenverkehrs.

    Gruß

    Frank

    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz816056
    Datum13.01.2016 10:025716 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.In der Behauptung steckt der Grund allen Übels drin: die kommunale Kleinstaaterei. Der Bürgermeister, der für die innerörtlichen Straßen zuständig ist (= Ortsgemeinde OG), ist nicht der gleiche, der für die FW zu ständig ist (= Verbandsgemeinde VG).

    Das kommt wiederum aufs Bundesland, wer genau für was zuständig ist. Außerorts ist's doch einfach, da sind die entsprechenden Aufgaben ja z.B. in RLP beim LBM zentralisiert (früher "Straßenmeisterei"). Die sind ja nun auch nicht für die Feuerwehr zuständig, warum also sollte das dann bei Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde ein Problem sein?

    Auch zentralisierte Bauhöfe brauchts dazu nicht, denn damit sich eine Rufbereitschaft und insbesondere ein eigenes Equipment zur Ölspurbeseitigung lohnt, braucht es schon sehr große Gebietskörperschaften. Bei uns in der VG wurde von allen Ortsgemeinden ein entsprechender Rahmenvertrag mit einem Fachbetrieb geschlossen. Beauftragung erfolgt durch den Ortsbürgermeister, Ortsbeigeordneten oder wenn nicht erreichbar durch die Feuerwehr selbst. Bisher gab's damit keine Probleme, funktioniert seit ein paar Jahren problemlos.

    Ein zentraliserter Bauhof würde uns auch sonst nichts bringen, wir haben in der Ortsgemeinde einen Arbeiter, der auf Stundenbasis Kleinarbeiten im Nebenjob erledigt (meist Rentner, der sich noch ein paar Euro hinzuverdienen will) und vergeben andere Arbeiten im Paket extern (z.B. Mäharbeiten). Ich kann dir sagen, dass zumindest in unserem Fall für die dafür aufgerufenen Beträge inkl. der benötigten Maschinen bei weitem kein eigener Arbeiter zu finanzieren ist. Auch ein zentraler Bauhof käme uns wesentlich teurer.

    Gruß,
    Michael

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW816057
    Datum13.01.2016 10:085882 x gelesen
    Geschrieben von Alexander S.Aber auch dieses Objekt sollte gut bewacht werden.
    Wurde nicht neulich gerade ein RTW umgesetzt weil er im Weg war?


    Ich hatte mal nach einem Vorfall bei einer Absperrung den Vorschlag gemacht, überzählige Leopard II an die Feuerwehren zu verteilen :-)
    Unschlagbar als Prellbock, den verschiebt nichtmal ein 40 t Sattelzug und wenn man in ein 120 mm Rohr schaut vergehen einem wahrscheinlich die dummen Bemerkungen.
    :-)

    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau & Magdeburg / Sachsen-Anhalt 816062
    Datum13.01.2016 12:125839 x gelesen
    Geschrieben von firefox05c Verwunderlich: Besser als eine Warnweste scheint ein Besen oder eine Schaufel vor dem Verkehr zu schützen. Bin ich mit Weste bekleidet (also, natürlich nicht NUR Warnweste), fahren die Autos teilweise mit 30cm Entfernung und 40km/h an mir vorbei. Habe ich einen Besen in der Hand, der ja Kratzer am Lack machen könnte, halten sie ausreichend Abstand!

    Die größte Gefahr im Feuerwehrdienst: Bekloppte Autofahrer

    Ich finde dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816066
    Datum13.01.2016 13:505869 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Die größte Gefahr im Feuerwehrdienst: Bekloppte Autofahrer

    Ich finde dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.


    Schön geschrieben und beruhigend das die polizeilichen Folgemaßnahmen überall gleich sind.





    ....ja, der 2. Satzteil könnte etwas Ironie enthalten.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg816069
    Datum13.01.2016 17:435570 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Uwe S.Ich wage jetzt mal die Behauptung, dass man nur ein paar mal mitten in der Nacht (die beste Zeit ist die Tiefschlaf-Phase zwischen zwei Uhr und vier Uhr) den Bürgermeister anrufen muss und ihm sagen muss, dass er bitte als oberster Dienstherr dafür sorgen soll, dass ein zuständiger Mitarbeiter des Bauhofes die Aufgabe xy zu erledigen hat. In kürzester Zeit gibt es eine Bauhof-Bereitschaft ober eine alternative Regelung (vielleicht die Festlegung, dass ein größerer Bauhof einer Kreisstadt von 20:00 bis 06:00 die Bereitschaft übernimmt)!
    Bei den Ortsstrasse gibt es Regelungen, wer wann zuständig ist. Es geht um überörtliche Strassen.

    Aber auch, wenn es im Ort so wäre, würde man mit einer solchen Aktion sicher nicht dafür sorgen, dass es einen Notdienst gibt, sondern nur für massiven Ärger/ Missstimmung!

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg816074
    Datum13.01.2016 20:525394 x gelesen
    Dabei ist die Lösung viel einfache. Entweder lehnt die Leitstelle das ganze schon ab und alarmiert gar nicht erst oder spätestens an der Einsatzstelle wird die Rückmeldung an die Leitstelle gegeben "Nicht zuständig" und es wird wieder abgerückt.
    Man muss es nur Konsequent machen.

    Dann können auch die entsprechenden Spezialfirmen entstehen, die diese Aufgabe übernehmen können.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP816075
    Datum13.01.2016 21:005298 x gelesen
    Immer wenn ich sowas hier sage, dann heißt es immer , ich würde die Verwaltung und deren Handeln nicht verstehn ( tue ich da auch nicht)
    Aber wenn Du das schon so vorschlägst....

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816078
    Datum13.01.2016 21:535391 x gelesen
    Das Kuriose ist, wenn man auf Seminaren o.ä. mit Verwaltungsmitarbeitern von Verbandsgemeinden ins Gespräch kommt, kommt häufig die Ansicht durch das dieses System VG-OG sehr viele Probleme verursacht, die man bei verbandsfreien Kommunen so einfach nicht hat, und das man diese Organisationsform generell besser findet. Die Kleinstaaterei wird v.a. von Politik und auch Bevölkerung gewünscht, könnten die Verwaltungen darüber entscheiden würde es ganz anders aussehen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816079
    Datum13.01.2016 22:065264 x gelesen
    Geschrieben von Tobias H. spätestens an der Einsatzstelle wird die Rückmeldung an die Leitstelle gegeben "Nicht zuständig" und es wird wieder abgerückt.

    aua
    Keine Ahnung wie das rechtlich für die FW aussehen würde,
    aber selbst als Privatperson würde ich nasse Hände bekommen wenn ich andere nicht vor einer mir bekannten Gefahrenstelle warne oder die Gefahrenstelle beseitige.
    Natürlich nur soweit möglich und zumutbar.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg816080
    Datum13.01.2016 22:105328 x gelesen
    Notfalls stell ich halt noch so ein Ölspur Schild hin.

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen816081
    Datum13.01.2016 22:225226 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Ich finde dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

    Oh doch! Es fehlt der Zeitgenosse, der langsam an der gesperrten Ausfahrt vorbei fährt, um die Autobahn dann entgegen der Fahrtrichtung über die Zufahrt zu verlassen...

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP816082
    Datum13.01.2016 22:425197 x gelesen
    Aber garantiert nicht als Feuerwehr.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg816083
    Datum13.01.2016 22:475268 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Tobias H.Dabei ist die Lösung viel einfache. Entweder lehnt die Leitstelle das ganze schon ab und alarmiert gar nicht erst oder spätestens an der Einsatzstelle wird die Rückmeldung an die Leitstelle gegeben "Nicht zuständig" und es wird wieder abgerückt.
    Man muss es nur Konsequent machen.

    Natürlich sollte die Feuerwehr (oder wer da ist) entsprechende Fachfirmen beauftragen.. Aber wenn eine Strasse gefählrich glatt ist, können wir IMO nicht einfach abhauen, und sagen "nicht zuständig". Wenn dann was passiert, glaube ich nicht, dass dann ein Gericht sagt: "Ja, Ihr hattet recht, gleich wieder zu gehen, war nicht Eure Zuständigkeit."
    In irgend einer Form darum kümmern müssen wir uns, wenn wir alarmiert sind. Und was soll die Leitstelle machen, wenn sonst niemand erreichbar ist? Ignorieren? Glaube ich auch nicht, dass das so einfach durchgehen würde.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg816084
    Datum13.01.2016 22:485161 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Volker C.Aber garantiert nicht als Feuerwehr.
    Was soll Deiner Meinung nach die Feuerwehr tun, wenn niemand sonst verfügbar ist? Fahren und sagen geht uns nix an? Das halte ich doch für reichlich naiv und an der Realität vorbei!

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg816085
    Datum13.01.2016 22:555167 x gelesen
    Solange die Feuerwehr das schön macht. Brauch man ja keine teuren Spezialfirmen beauftragen oder ne Bereitschaft beim Bauhof etc. einrichten.

    Erst wenn die sagt machen wir nicht, wird dabei was passieren.
    Kann natürlich sein das einige gerne Straße fegen, da gibt es ja Geld für.

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    AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg816086
    Datum13.01.2016 22:595374 x gelesen
    Doch weil es ganz einfach nicht Aufgabe der Feuerwehr ist, denn die Reinigung ist nicht fachgerecht. Außerdem ist es einfach Ausnutzung der billigen freiwilligen Helfer.
    Dazu kommt noch das sich die wenigsten Arbeitgeber freuen werden, wenn man Ihnen erzählt, dass man gerade Stunden lang Straße gefegt hat, weil dass die Stadt billiger kommt.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816087
    Datum14.01.2016 00:335218 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Was soll Deiner Meinung nach die Feuerwehr tun, wenn niemand sonst verfügbar ist?
    Richtig
    Wir müssen entsprechend Ausbildung und Ausrüstung agieren.


    Wenn Oel ausgelaufen ist können wir durch Bindemittel oder Dichtkissen& Co sowie aufstellen von Warnschilder/Lampen ggf. bis zur Sperrung eine mögliche Schadenausweitung verhindern und für alle die keine freie Fachfirma mit 24/7 Notdienst als Nachbarn haben sehe ich das als eine Pflichtaufgabe an.
    ABER;
    Genau wie wir nach dem Zimmerbrand keine neuen Tapeten an die Wand kleben sehe ich die Beseitigung der Oelspur selber nicht als unsere Aufgabe an.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP816088
    Datum14.01.2016 00:405115 x gelesen
    natürlich die Ausbreitung verhindern. Z.B. durch Bindemittel. Und dann die E-Stelle an den Straßenbaulastträger ( Gemeinde oder land) bzw. dessen Stellvertreter ( Polizei ) übergeben. In RLP hat die Polizei ja schließlich die Rolle der Not-Telefonzentrale des LBM übertragen bekommen.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg816090
    Datum14.01.2016 08:255090 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Tobias H.Solange die Feuerwehr das schön macht. Brauch man ja keine teuren Spezialfirmen beauftragen oder ne Bereitschaft beim Bauhof etc. einrichten.
    Warum wird eigentlich konsequent ignoriert, was ich schreibe?
    Ich widerspreche nicht dem Beauftragen von Spezialfirmen. Wird bei uns auch konsequent bei allen Ölspuren durchgeführt. Ich bin voll der Meinung, dass die fachgerechte Beseitigung von Ölspuren keine Aufgabe für Freiwillige Feuerwehren ist.
    Aber wenn die Feuerwehr alarmiert wird, muss sie meiner Meinung nach etwas machen (erkunden, ggf. absichern, Firma oder Strassenbaulastträger verständigen so verfügbar) und kann das ganze nicht ignorieren.

    Abgesehen davon, kann diese Aufgabe in Ba-Wü vom Bürgermeister als Aufgabe definiert werden (Kannaufgaben).
    Bei Berufsfeuerwehren oder hauptamtlichen Kräften kann meiner Meinung nach die Ölspurbeseitigung auf kommunalen Strassen sogar durch die Feuerwehr mit entsprechendem Spezialgerät durchgeführt werden.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816093
    Datum14.01.2016 09:145082 x gelesen
    Die Zuständigkeitsfrage ist das eine, und die Antwort sieht natürlich in jedem Land und tlw. auf kommunaler Ebene anders aus. Die von dir angesprochene "fachgerechte Beseitigung" setzt aber keineswegs generell Spezialgerät oder -ausbildung voraus, manchmal reicht das altmodische Straßefegen auch nach aktuellem Stand der Technik völlig aus. Da du an anderer Stelle mögliche Gerichtsurteile angesprochen hast, suche ich dazu später mal Beispielurteile raus. Natürlich muss man auch das immer mit Vorsicht genießen. Irgendwo hab ich auch noch ein Urteil abgelegt, wo ein VG mal gesagt hat Ölspuren seien doch gar kein besonderer Unsicherheitsfaktor auf Straßen, weil die Straßen im Westen ja eh im Eimer wären ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816111
    Datum14.01.2016 14:185115 x gelesen
    Geschrieben von Hans K. Nur meine persönlich Meinung.Immerhin hast du ne Meinung. Besser als nichts, wo du doch schon keinen realen Wohnort und Namen hast.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 816113
    Datum14.01.2016 14:325302 x gelesen
    Hallo lieber User,


    www.FEUERWEHR.de versteht sich als Fachforum in dem sich Feuerwehrleute zu Fachthemen austauschen können und nicht als Kasperletheather. Wir haben die Pflicht eingeführt, dass sich jeder Teilnehmer mit vollständigem Namen, Wohnort und Mail-Adresse zu erkennen gibt, da wir glauben, dass dies das fachliche Niveau dieses Forums verbessert.

    Bitte halte dich daran und trage deine vollständigen Daten nach, dann schaltet dir dir der Admin auch deinen Account wieder frei.


    Mit kameradschaftlichem Gruß,

    Team www.FEUERWEHR.de

    Grüße
    Florian Besch
    Moderator
    Team www.FEUERWEHR.de

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg816118
    Datum14.01.2016 18:444765 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Sebastian K.Die Zuständigkeitsfrage ist das eine, und die Antwort sieht natürlich in jedem Land und tlw. auf kommunaler Ebene anders aus. Die von dir angesprochene "fachgerechte Beseitigung" setzt aber keineswegs generell Spezialgerät oder -ausbildung voraus, manchmal reicht das altmodische Straßefegen auch nach aktuellem Stand der Technik völlig aus.
    Letztenendes komt es immer auf den Strassenbelag und die Ursache der Verunreinigung an. Ob es jetzt Benzin, Diesel, Motoröl, Hydrauliköl oder sonstwas ist. Wichtig ist, die Strasse muss wieder griffig sein, und das auch nach dem nächsten Regenguss (nicht, dass es dabei Öl aus den Poren wieder nach oben schwemmt).

    Geschrieben von Sebastian K.Da du an anderer Stelle mögliche Gerichtsurteile angesprochen hast, suche ich dazu später mal Beispielurteile raus. Natürlich muss man auch das immer mit Vorsicht genießen. Irgendwo hab ich auch noch ein Urteil abgelegt, wo ein VG mal gesagt hat Ölspuren seien doch gar kein besonderer Unsicherheitsfaktor auf Straßen, weil die Straßen im Westen ja eh im Eimer wären ;-)
    Urteile gibts da viele, auch dazu, obs eine Aufgabe der Feuerwehr ist oder nicht, diese weg zu machen. Aber da es da immer auf den Einzelfall und die Folgen ankommen kann, würde ich als Feuerwehr, wenn ich alarmiert/ informiert werde auf jeden Fall in irgendeiner Form tätig werden. Und wenn es nur absichern ist, bis jemand verantwortliches kommt.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816120
    Datum14.01.2016 20:544612 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Urteile gibts da viele, auch dazu, obs eine Aufgabe der Feuerwehr ist oder nicht, diese weg zu machen.Zum einen dazu, in den meisten Fällen geht es aber zunächst ums liebe Geld, wenn der Werauchimmerwasgetanhat dem Weresverbockthat hinterher eine Rechnung oder einen Kostenbescheid schickt. Die Frage der Zuständigkeit und der Angemessenheit der Maßnahmen werden in dem Kontext dann auch geprüft.

    Geschrieben von Thorsten H.Aber da es da immer auf den Einzelfall und die Folgen ankommen kann, würde ich als Feuerwehr, wenn ich alarmiert/ informiert werde auf jeden Fall in irgendeiner Form tätig werden. Und wenn es nur absichern ist, bis jemand verantwortliches kommt.Das auf jeden Fall. Man sollte sich nur nicht, und das schimmert bei anderen hier im Thema so durch, auf den Standpunkt stellen generell gar nichts zu machen oder vorzugeben niemals fachgerecht tätig werden zu können. Denn an dem Mythos, dass eine Ölspur nur mit maschineller Reinigung und nicht mit Bindemittel und Besen ausreichend fachgerecht zu beseitigen ist, rütteln die Gerichte immer wieder, so z.B. VG Koblenz am 10.08.2009, 4 K 122/09.KO - im Übrigen eine sehr lustige Geschichte über Zuständigkeiten und Angemessenheit bei Ölspuren: Ein Verursacher, der innerorts 1 Liter Hydrauliköl auf ca. 60m Straße vertröpfelt hat, sagt selbst dem Ortsbürgermeister Bescheid, dieser dem stellv. Wehrführer, dieser drückt dem Verursacher einen Sack Bindemittel in die Hand und bittet ihn, selbst abzustreuen und in zwei Wochen (!) nochmal mit dem Besen zu tanzen. Eine Woche später kriegt die VG-Verwaltung davon Wind, hält dem Ortsbürgermeister einen Vortrag über Haftung und ordnungsgemäße Beseitigung nach Merkblatt, dieser hält sich dran und verständigt eine der sagenumwobenen Fachfirma, und am Ende kriegt der Verursacher einen Kostenbescheid über 1.200 EUR. Damit gehts vor Gericht und das sagt: Das Selberstreuen und Fegen nach 2 Wochen ist in diesem Fall, auch nach Merkblatt DWA-M 715, völlig ausreichend.

    Das wurde so in der Folge auch durch andere Gerichte mehrfach aufgegriffen, z.B. in Hessen durchs VG Gießen am 31.01.2011, Az.: 4 K 5402/10.GI. Es wird ja gerne auch die Haftungsfrage diskutiert, wenn denn mal ein Motorradfahrer auf einer nicht oder falsch behandelten Ölspur verunglücken würde. Das VG Gießen hat dazu in diesem Urteil folgende lesenswerte Passage: Soweit die Beklagte hinsichtlich der Wahl der Nassreinigungsmethode auf die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht, gerade auch für Zweiradfahrer, hinweist, führt auch dies nicht zum Erfolg. Zum einen ist bereits dem Regelwerk DWA-M715 kein grundsätzlicher Vorrang der einen gegenüber der anderen Reinigungsmethode zu entnehmen und entspricht der Einsatz von Ölbindemitteln nach wie vor dem Stand der Technik. Zum anderen kann aufgrund des gerichtsbekannten Zustandes der Straßen zumindest in den alten Bundesländern derzeit von einem sicheren Verkehr nicht mehr uneingeschränkt gesprochen werden. Nahezu alle Straßen aller Kategorien sind übersät mit Schlaglöchern, Belagabplatzungen und sonstigen Schadstellen bis zu einsturzgefährdeten Brücken auf Autobahnen, die ein sicheres Befahren erheblich beeinträchtigen. Dies gilt erst recht für Zweiradfahrer, für die ein sicherer Verkehr auf Straßen, auch mit aufgezogenen neuen Gummis, geradezu ausgeschlossen erscheint. Wie hier ein paar Tropfen Diesel oder Öl die Verkehrsunsicherheit spürbar erhöhen könnten oder sollten, ist nicht nachvollziehbar, da jederzeit und an jedem Ort bereits aufgrund des allgemeinen Straßenzustandes nur mit äußerster Vorsicht und Umsicht ein halbwegs sicherer Verkehr ohne Schadenseintritt für Mensch und Sachen möglich ist.

    Das VG Aachen hat das Merkblatt DWA-M 715 am 04.06.2012 im Urteil Az. 6 K 237/11 mal gut zusammengefasst:
    ergeben sich maßgebliche Hinweise zum Stand der Technik bei der Beseitigung von Ölspuren insbesondere aus dem Regelwerk DWA-M 715 "Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen" der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) von Juni 2007. Die zunächst ebenfalls einschlägige Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 1. April 1985 - U III 6 - 523074/22 "Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen" wurde im April 2011 unter Hinweis darauf, dass das Merkblatt DWA-M 715 "eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für eine fachgerechte Lösung der Beseitigung von Öl auf Verkehrsflächen darstelle", aufgehoben. Nach Abschnitt 5.1 dieses Regelwerks sind die Anforderungen zur Beseitigung von ausgetretenem Öl erfüllt, wenn nach den Abschnitten 5.2 "Einsatz von Ölbindemitteln" oder 5.3 "Maschinelle Ölspurbeseitigung" verfahren wird. Ziel ist in erster Linie die Wiederherstellung der Rutschfestigkeit der Verkehrsfläche. Bei dem Einsatz von Ölbindemitteln müssen - falls notwendig wiederholt - geeignete Ölbindemittel in dünner, gleichmäßiger Schicht auf die ölverschmutzte Fläche aufgebracht, mechanisch eingearbeitet und anschließend nach einer ausreichenden Einwirkungszeit wieder aufgenommen werden. Die Einwirkungszeit ist dabei abhängig von der Witterung und der Art des Ölbindemittels. Nach Abschnitt 5.2.5 ist die Verwendung eines Ölbindemittels mit der Kennzeichnung "R" nicht immer ausreichend. Wenn Restölmengen aus tiefer liegenden Poren bei Regen zur Fahrbahnoberfläche gelangen und die Rutschfestigkeit erneut herabsetzen, ist in diesen Fällen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Nassreinigung der Verkehrsfläche durch Aufsprühen einer stark verdünnten Tensidlösung (Nachreinigung) notwendig. Nach dem Einsatz von Ölbindemitteln ist eine noch mit Öl kontaminierte Fläche gegebenenfalls zeitnah nass zu reinigen. Bei Minimalverunreinigungen (Ölspuren) ist eine Nassreinigung erforderlich, wenn auf ein Ölbindemittel verzichtet wurde. Die Reinigungsleistung muss vor der Verkehrsfreigabe durch den zuständigen Straßenbaulastträger überprüft werden. Alternativ zu dem Verfahren mit Ölbindemitteln sind nach Abschnitt 5.3.1 auch maschinelle Verfahren ohne den vorherigen Einsatz von Ölbindemitteln möglich. Die in Abschnitt 5.2.5 beschriebenen Nachreinigungsverfahren werden dann zum alleinigen Reinigungsvorgang. Dabei müssen die verwendeten Reinigungsmaschinen den Anforderungen des Abschnitts 5.3.3 entsprechen. Auch diese Reinigung muss gemäß Abschnitt 5.3.4 von dem zuständigen Straßenbaulastträger vor der Verkehrsfreigabe überprüft werden
    Insoweit ist davon auszugehen, dass nach dem maßgeblichen Regelwerk zur Beseitigung von Ölspuren zwei alternative, in gleicher Weise dem Stand der Technik entsprechende und damit gleichwertige Verfahren zur Verfügung stehen, namentlich die Verwendung von aufsaugenden Materialien und die maschinelle Nassreinigung. Die Auswahlentscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von der Menge des ausgelaufenen Öls, von der Beschaffenheit der Straßenoberfläche, von der Verkehrsbedeutung der Straße und dem - unter Umständen tageszeitabhängigen - Verkehrsaufkommen sowie von der zu erwartenden Zeitdauer der Reinigung ab. Der Einsatz von Ölbindemitteln ist dabei genauso wenig immer ungeeignet und eine Nassreinigung immer erforderlich wie es auch einen grundsätzlichen Vorrang der (klassischen) Methode des Aufbringens und Einarbeitens von Ölbindemittel gegenüber der maschinellen Nassreinigung nicht gibt


    Wer trotzdem bei seiner nächsten Tröpfelölspur auf der Dorfstraße, nach Klärung der Zuständigkeit natürlich, nicht auf die tollen teuren Öl-Wasch und Saugfahrzeuge der Fachfirmen verzichten und seinen Besen schonen mag, für den hat der BGH im September 2015 einen kleinen Silberstreif am Horizont hinterlassen: Wird eine Staatsstraße derart verunreinigt, dass der Verkehr stark beeinträchtigt oder gar verhindert wird, ist die zuständige Behörde gehalten, die Befahrbarkeit und einen sicheren Zustand der Straße so schnell wie möglich wiederherzustellen. Den zuständigen Bediensteten, die als geeignet erscheinende Maßnahmen treffen müssen, muss insoweit ein erheblicher Entscheidungsspielraum zugebilligt werden
    Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn sie Maßnahmen veranlassen, die aus vorausschauender Sicht vernünftig erscheinen. Ob sich im Nachhinein herausstellt, dass ein geringerer Aufwand ausgereicht hätte, ist aus schadensrechtlicher Sicht unerheblich, soweit keine Maßnahmen veranlasst wurden, die ersichtlich außer Verhältnis zu dem Anlass und dem zu erwartenden notwendigen Schadensbeseitigungsaufwand standen (BGH-Urt. v. 15.09.2015, Az.: VI ZR 475/14)
    Allerdings müssten auch danach schon einige viele Tropfen auf der Dorfstraße sein, die Verhältnismäßigkeit lebt auch im erheblichen Entscheidungsspielraum weiter.

    Geschrieben von Thorsten H.Wichtig ist, die Strasse muss wieder griffig sein, und das auch nach dem nächsten Regenguss (nicht, dass es dabei Öl aus den Poren wieder nach oben schwemmt).
    Ob die Restölmengen, die aus tiefer liegenden Poren bei Regen wieder zur Fahrbahnoberfläche kommen und für erneute Rutschgefahr sorgen, ein Argument bzw. ein signifikanter Vorteil des Nassreinigungsverfahrens gegenüber trockenen Verfahren mit Bindemitteln sind, da scheiden sich meiner Ansicht nach die Geister. Ob der Vorteil ausreicht, bei Ölspuren generell die Fachfirmen zu beauftragen und die Besen im Fahrzeug zu lassen? Die oben gezeigten Einzelfallentscheidungen der Gerichte, denen das Besenbalett ausreicht, gehen da nicht oder nur ganz am Rande drauf ein. Eine Entscheidung hab ich gefunden, bei der die Frage ausführlicher behandelt wird. Das VG Neustadt an der Weinstraße hat in einem Urteil vom 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW die Aussagen eines Sachverständigen dazu aufgenommen, die zwar tendenziell schon einen Vorteil der Nassreinigung in den meisten Fällen bejahen, insgesamt aber schon etwas wie ein Rumgeeiere wirken, bei dem eine klare Antwort vermieden wird:
    Zu der Frage, wann im Allgemeinen das Nassreinigungs- bzw. Trockenreinigungsverfahren nach Ölunfällen vorzuziehen ist, hat ausweislich des von der Kammer beigezogenen Urteils des Amtsgerichts Germersheim vom 22. Oktober 2013 - 3 C 31/10 (2) - der beauftragte Sachverständige W in seinem Gutachten vom 30. September 2010 sowie ergänzend im Termin zur mündlichen Verhandlung am 3. Mai 2011 nähere Angaben gemacht. Danach habe Öl die Eigenschaft, das Bindemittel des Asphalts, das Bitumen, zu erweichen. Bereits nach relativ kurzer Einwirkzeit auf die Oberfläche des Asphalts löse es diese an. Dies habe zur Folge, dass die Mineralstoffkörner herausgebrochen werden könnten. In die Poren der Asphaltdeckschicht könne Öl eindringen und somit den Asphalt auch von innen heraus schädigen. Bei Wasserzutritt werde auch noch über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder Öl aus den Poren des Asphalts herausgeschwemmt, was erneut zu einer verminderten Griffigkeit bzw. Rutschfestigkeit der Straßenoberfläche führe. Dadurch könne es zu Glätteunfällen von Fußgängern und Zweiradfahrern kommen, im ungünstigsten Falle auch bei Pkws und Lkws. Das könne das herkömmliche trockene Reinigungsverfahren mit Ölbindemittel nur unzureichend verhindern. Dieses wirke lediglich oberflächlich. Falls danach noch flüssige Überreste zu erkennen seien, sei eine Nachbehandlung mit Ölbinder nochmals durchzuführen. Anschließend sei die Fläche durch mit Tensiden versetztes Wasser nachzureinigen. Dabei sei aber darauf zu achten, dass weder das Ölbindemittel noch das Wasser-Tensid-Öl-Gemisch in die Umwelt oder in die Kanalisation gelange. Bei Verwendung des Nassreinigungsverfahrens würden derartige Nachteile vermieden.
    Bei der Wahl, ob ein Trockenreinigungsverfahren oder ein Nassreinigungsverfahren anzuwenden sei, sei auch die Beschaffenheit des Untergrunds zu beachten. Ferner spiele die Menge des ausgetretenen Öls eine Rolle. Wenn der Untergrund rauer sei, sei ein Trockenreinigungsverfahren eher ungeeignet. Dies gelte auch, wenn der Untergrund älter sei. Für die Beurteilung der Griffigkeit spiele es keine Rolle, welche Fläche mit Öl verunreinigt werde. Jedenfalls auf der betroffenen Fläche sei die später wiederauftretende Verschmutzung bei der Anwendung eines Trockenreinigungsverfahrens die gleiche. Wenn ihm vorgehalten werde, dass sowohl das Trockenreinigungsverfahren wie auch das Nassreinigungsverfahren grundsätzlich anerkannt seien und er weiter gefragt werde, für welche Art der Verschmutzungen nach seinen bisherigen Ausführungen das Trockenreinigungsverfahren überhaupt sinnvoll sei, so könne es sein, dass es sich um einen sehr neuen bzw. sehr glatten Asphaltbelag handele, bei dem das Trockenreinigungsverfahren ziemlich gleichwertig sei. Bei einem neuen Asphalt sei auch noch ein Bitumenfilm vorhanden, der zumindest kurzfristig ein Eidringen von Öl verhindere. Beispielsweise sei bei Ölflecken auf Parkplätzen zu sehen, dass diese Ölflecken auch dann noch gutsichtbar seien, wenn der Regen bereits den eigentlichen Ölfleck weggewaschen habe. Das sei ein Zeichen, dass weiterhin eine Verschmutzung durch Öl vorhanden sei, möglicherweise aber nicht mehr eine Unfallgefahr bestehe, weil der Regen schon so viel Öl weggewaschen habe, dass die Griffigkeit nicht mehr nennenswert herabgesetzt sei. Wie lange es dafür brauche, könne er jedoch nicht beurteilen. Das komme auch sehr auf die Zusammensetzung bzw. das Alter des Untergrundes an. Wenn er gefragt werde, wie häufig die optimalen Eigenschaften bei den Asphaltbelägen gegeben seien, dass ein Trockenreinigungsverfahren ziemlich gleich effektiv sei wie ein Nassreinigungsverfahren, so würde er sagen, dass dies derzeit eher selten der Fall sei.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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