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Thema | Wahlrecht nach Übertritt aus der JF | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Oliv8er 8N., Wasbek / Schleswig-Holstein | 816097 | |||
Datum | 14.01.2016 10:55 | 4433 x gelesen | |||
Hallo, bei uns werden auf der Jahreshauptversammlung Mitglieder aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr übertreten. Auf der gleichen JHV werden verschiedene Wahlen durchgeführt. Die Tagesordnung sieht vor, dass die Wahlen vor den Neuaufnahmen durchgeführt wird. Wir sind nun am rätseln, ob die "Neuaufnahmen" wenn man es den so sehen mag, nicht wahlberechtigt sind oder doch. Wenn nicht, würde sich dies ändern, wenn die Tagesordnung angepasst wird am Abend der JHV und die Neuaufnahmen vorweg genommen werden? Satzung und Brandschutzgesetz lassen sich hierzu nicht weiter aus. Grundsätzlich ist ja jeder Wahlberechtigt, der in der aktiven Wehr ist. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 816099 | |||
Datum | 14.01.2016 11:17 | 2679 x gelesen | |||
Hallo Oliver! Das ist aber sehr merkwürdig, dass ihr das in der Feuerwehr-Satzung nicht geregelt habt. Regelung bei uns: "Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt unter Überreichung der Satzung und durch Handschlag." Wenn Ihr das ähnlich handhabt, dann entsteht die Mitgliedschaft auch erst exakt nach dieser Maßnahme. Wenn ihr die vor die Wahlen legt, dann dürfen die neuen Mitglieder auch mit wählen. Aber grundsätzlich muss da was in der Satzung stehen, weil sonst ist hier eine Regelungs-Lücke. Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
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Autor | Oliv8er 8N., Wasbek / Schleswig-Holstein | 816100 | |||
Datum | 14.01.2016 11:30 | 2520 x gelesen | |||
(6) Die Bewerberinnen und die Bewerber haben vor der vorläufigen Aufnahme zu erklären, dass sie die mit der Mitgliedschaft verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen freiwillig übernehmen und gewillt sind, alle Aufgaben nach besten Kräften zu erfüllen. Sie werden durch Handschlag und Unterschriftsleistung auf die Satzung verpflichtet. So aus der Satzung. Also wenn das so ist, dass es an der Form und Position der Tagesordnung liegt, dann ist das meiner Meinung nach echt schwammig geregelt. Dann wäre es ja quasi mit aktiven Mitgliedern, welche in die Ehrenabteilung überstellt werden ebenso. Die dürfen dann noch mitwählen, obwohl sie an dem Abend NACH der Wahl in die Ehrenabteilung überstellt werden (auf Antrag z.B.). Sinnvoll erscheint mir das nun alles nicht sonderlich. | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 816101 | |||
Datum | 14.01.2016 11:37 | 2377 x gelesen | |||
Moin Oliver, ich finde, es ist am Saubersten, wenn man Übernahmen, Verabschiedungen, etc. in der Tagesordnung vor die Wahlen setzt, so dass zum Zeitpunkt der Wahlen genau die Gruppe wahlberechtigt ist, die dann auch nach der Versammlung mit dem Wahlergebnis zu leben hat. Alles andere macht m.E. keinen Sinn. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 816103 | |||
Datum | 14.01.2016 12:06 | 2180 x gelesen | |||
Ich sehe das wie Karsten! Alles andere erscheint mir doch sehr merkwürdig und wenig logisch. Schreibt doch die Tagesordnung einfach um und schon ist es sinnvoller. Gruß Oliver! << Melden macht frei und belastet andere! >> | |||||
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Autor | Oliv8er 8N., Wasbek / Schleswig-Holstein | 816106 | |||
Datum | 14.01.2016 12:14 | 2222 x gelesen | |||
Jaaaaa.... die ist aber soweit schon raus und morgen ist die JHV. Kann daher nur noch am Tag als Antrag gestellt werden. Grundsätzlich gebe ich euch recht. Für mich auch nur sinnvoll, so sind diejenigen Wahlberechtigt, die auch mit den Gewählten arbeiten müssen. | |||||
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