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Thema | Hessen: Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz | 33 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816170 | |||
Datum | 15.01.2016 15:34 | 17008 x gelesen | |||
Kreisbrandmeister künftig mit Blaulicht und Einsatzhorn zum Einsatz auch im Privatwagen ![]() hm - ich kenne Leute (auch in Führungspositionen und teilweise mit höherer FW-Qualifikationen aus BaWü) die sind der Meinung das es für Kreisbrandmeister teilweise schwierig sein wird eine SoSi-Fahrt zu rechtfertigen. deren Begründung: § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht die fragen sich ob für ein Kreisbrandmeister überhaupt höchste Eile geboten ist wenn er von weiters her zu einer Einsatzstelle fährt wo die örtliche Feuerwehr schon im Einsatz ist und deren Führungskräfte schon entsprechend eine Führungsstruktur aufgebaut haben. Ich denke das in Hessen da die Rechtslage ähnlich wie in BaWü ist. - Wie "dringend" notwenig ist da dann die schnelle Anwesenheit eines Kreisbrandmeisters? - Ist da eine SoSi-Fahrt dann gerechtfertigt? Welche "zwingende" Funktion hat in Hessen ein KBM an der Einsatzstelle? Gibt es da Gründe warum ein KBM mit "höchster Eile" zum Einsatz fahren muss? Mir ist klar das dieses Thema ein Minenfeld ist. Da spielen dann u.A. auch persönliche Empfindungen mit rein. Aber wenns kracht hat ein Richter viel Zeit die Rechtslage zu klären und zu prüfen ob in dem konkreten Fall dann für den KBM "höchste Eile geboten war". Wie z.B. die SoSi-Fahrt des MTWs der eine halbe Stunde nach der Alarmierung verunglückt. Da kann auch die Frage aufkommen ob mit diesem Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt "höchste EIle geboten" war. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 816172 | |||
Datum | 15.01.2016 15:52 | 10696 x gelesen | |||
Ich kann deine Einwände verstehen. Gibt es denn eine Erklärung für die Notwendigkeit? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816173 | |||
Datum | 15.01.2016 16:09 | 10597 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. hm - ich kenne Leute (auch in Führungspositionen und teilweise mit höherer FW-Qualifikationen aus BaWü) die sind der Meinung das es für Kreisbrandmeister teilweise schwierig sein wird eine SoSi-Fahrt zu rechtfertigen. Und wie sieht es mit Notfallseelsorgern etc. aus ? Die düsen ebenfalls gerne mit SoSi zu ihren Einsätzen. Rechtfertigt das der § 38 StVO ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816174 | |||
Datum | 15.01.2016 16:21 | 10363 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Bernhard D. Und wie sieht es mit Notfallseelsorgern etc. aus ? ich denke das mit der "höchsten Eile" kann man nicht an der Funktion alleine festmachen. Es kommt auf den Einzelfall drauf an. Ich kann mir gut vorstellen das auch ein Notfallseelsorger bei einer entsprechenden Lage so schnell wie möglich zur Einstelle kommen kann. Auch der MTW der die dringend notwendigen Atemtschutzträger zur Ablösung rausfährt kann u.U. das mit SoSi machen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816178 | |||
Datum | 15.01.2016 16:39 | 10151 x gelesen | |||
'Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht' von Nils S. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 816190 | |||
Datum | 15.01.2016 21:20 | 9102 x gelesen | |||
Das gibt der Paragraph nur in sehr weit hergeholten Fällen her. Wenn sich zum Beispiel einer entleiben will und damit droht irgendwo runter zu hüpfen, dann kann Eile zur Rettung von Menschenleben geboten sein. | |||||
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Autor | Stef8an 8F., Butzbach / Hessen | 816192 | |||
Datum | 15.01.2016 21:31 | 8889 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Norbert Poehlke--- Wenn sich zum Beispiel einer entleiben will und damit droht irgendwo runter zu hüpfen,dann kann Eile zur Rettung von Menschenleben geboten sein Hallo Norbert, und der Kreisbrandmeister fängt ihn dann mit den Armen auf wenn er nach 20 min. an der Einsatzstelle ist? Die Verhältnismäßigkeit muss da schon gewahrt bleiben. Wenn auf der Anfahrt was passiert, würde ein KBM bestimmt sehr oft in Erklärungsnot kommen. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 816193 | |||
Datum | 15.01.2016 21:40 | 8645 x gelesen | |||
Meine Antwort bezog sich auf den Seelsorger, der das dem Selbstmörder ausreden soll. Es ist aber trotzdem sehr weit hergeholt, weil derjenige, der sich wirklich umbringen möchte nicht auf die Feuerwehr wartet. Der, der nur mehr oder weniger nachdrücklich droht, wartet gerne auch ein bisschen länger. | |||||
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Autor | Stef8an 8F., Butzbach / Hessen | 816194 | |||
Datum | 15.01.2016 22:00 | 8556 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Norbert Poehlke--- Meine Antwort bezog sich auf den Seelsorger, der das dem Selbstmörder ausreden soll Ok, dann hab ich das missverstanden. Wobei ich dir mit dem sehr weit hergeholt recht gebe. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816197 | |||
Datum | 15.01.2016 22:27 | 8555 x gelesen | |||
Geschrieben von Norbert P.weil derjenige, der sich wirklich umbringen möchte nicht auf die Feuerwehr wartet. Der, der nur mehr oder weniger nachdrücklich droht, wartet gerne auch ein bisschen länger. Vorsicht: Alle Verallgemeinerungen sind falsch... (hier gibt es Kollegen, denen sogar schon mehrfach jemand vor die Füße gesprungen ist) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 816210 | |||
Datum | 16.01.2016 13:22 ![]() | 8518 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.hm - ich kenne Leute (auch in Führungspositionen und teilweise mit höherer FW-Qualifikationen aus BaWü) die sind der Meinung das es für Kreisbrandmeister teilweise schwierig sein wird eine SoSi-Fahrt zu rechtfertigen. Gut, dann stelle ich mal die (provokante) Frage "Wieso muss ein A-Dienst der BF nach einer Stunde mit Einsatzmittel quer durch die Großstadt fahren? Was kann er was seine ebenfalls studierten Leute nicht können?" Er macht doch im Prinzip das gleiche: Entweder übernimmt er die Einsatzleitung oder er sagt "Ihr macht das gut, das klappt auch ohne mich" und fährt wieder. Wo ist da der Unterschied? Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 816211 | |||
Datum | 16.01.2016 13:49 | 7807 x gelesen | |||
Hallo, kann ein KBM bei uns (in Hessen) auch die Gesamteinsatzleitung übernehmen? Ich kannte das bisher nur vom KBI. KBM's kannte ich bis jetzt "nur" als eine Art Fachberater oder als eingesetzte Abschnittsleiter | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816212 | |||
Datum | 16.01.2016 13:51 | 7739 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Heinrich B. Gut, dann stelle ich mal die (provokante) Frage das ist ne gute Frage ich kann mir gut vorstellen das die dann mal ein Richter stellt nachdem es bei einer solchen "späten" SoSi-Fahrt gekracht hat :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816213 | |||
Datum | 16.01.2016 14:01 | 7748 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Wieso muss ein A-Dienst der BF nach einer Stunde mit Einsatzmittel quer durch die Großstadt fahren? Was kann er was seine ebenfalls studierten Leute nicht können? Entsprechende Führungsdienstgrade sollten auch zu diesem Zeitpunkt nur mit Grund SoSi nutzen. Es gibt aber durchaus berechtigte Beispiele, z.B. Zubringerfahrten für Speziakräfte oder Alarmstufenerhöhung aufgrund von einer Lageänderung. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816214 | |||
Datum | 16.01.2016 14:12 | 7820 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Adrian R. Es gibt aber durchaus berechtigte Beispiele, z.B. Zubringerfahrten für Speziakräfte oder Alarmstufenerhöhung aufgrund von einer Lageänderung. u.A. deshalb kann man die Nutzung von SoSi nicht stur an Führungspersonen festmachen. Es gibt Konstellationen wo ein nachrückendes LF wirklich begründet SoSi in Anspruch nehmen kann und der parallel anrückende KBx dies mangels "Eile" nicht darf. Wenn es vor Ort eine funktionierende Einsatzleitung gibt und das auch über Funk für den anrückenden KB erkennbar ist und keine aussergewöhnliche Lageentwicklung erkennbar ist dann sehe ich wenig Gründe warum der KB mit SoSi anfahren muss. Für das oben aufgeführte nachrückende LF kann es da aber anders aussehen. Es werden dringend weitere AT-Träger gebraucht. Die Wasserversorgung muss aufgebaut werden usw. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 816215 | |||
Datum | 16.01.2016 14:33 | 7686 x gelesen | |||
Lernfrage für mich: Sind solche Sondersignal-Fahrten (siehe Video, oder ähnlich) berechtigt? http://youtu.be/ZfXYiU8uz0Y Rechtsgrundlage? Was sagt hier der Richter, wenn was passiert? Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816216 | |||
Datum | 16.01.2016 14:36 | 7771 x gelesen | |||
Da stimme ich dir absolut zu. Möglichkeiten: Bei Erstalarmierung wenn der Kräfteansatz des ausgelösten Meldebildes die Führungsausbildung der örtlichen Feuerwehr übersteigt. Gilt nur für die benötigte Zahl weiterer Führungskräfte, nicht als pauschale Rechtfertigung sämtlicher KBx. Weitere KBx können ohne SoSi dazufahren und dann ihre Brandschutzaufsicht durchführen. Bei Nachalarmierung nur wenn dringende Gründe (Beispiele bereits genannt) vorliegen. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816222 | |||
Datum | 16.01.2016 19:56 | 7528 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Gut, dann stelle ich mal die (provokante) Frage Der A-Dienst wird hier genau dann alarmiert, wenn und weil er vor Ort die Einsatzleitung übernehmen soll. Wenn das nach einer Stunde passiert, dann auch nur deshalb, weil eine entsprechende Alarmstufenerhöhung durchgeführt wurde oder Spezialkräfte alarmiert wurden, bei deren Einsatz eine entsprechende Führungsstruktur vorgesehen ist. In den Fällen ist die Nutzung von SoSi wohl weitgehend unstrittig. Fährt er ohne reguläre Alarmierung nach einer Stunde zur E-Stelle, weil er zum Beispiel seine Dienstaufsicht ausüben will oder weil aufgrund der Lage die Präsenz der Führung angemessen erscheint (oder er einfach nur seinen Jungs auf die Schulter klopfen will), dann tut er das auch ohne SoSi. Würde er (was deine Frage irgendwie suggeriert) den Einsatzverlauf zunächst vom Büro oder Ruheraum aus folgen, dann nach der Büroarbeit (der Mahlzeit, der Fernsehsendung, ...) beschließen "das will ich mir auch mal anschauen!", sich selbst in den Einsatz versetzen und seinem Fahrer die Alarmfahrt anordnen, dann sähe ich das in der Tat auch eher als nicht gerechtfertigt an. (aber, wie gesagt: das kennt man hier so nicht). Der Unterschied zu den Kreis-Funktionsträgern dürfte sein, dass wohl in keinem Bundesland der KBX regulär für die planmäßige Übernahme der Einsatzleitung in der Einsatzmittelkette enthalten ist? | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 816223 | |||
Datum | 16.01.2016 22:15 | 7154 x gelesen | |||
Hallo... zunächst benötige mal ein Beispiel was ein KMB macht der "Brandschutzaufsichtsdienst der Landkreise mit einsatzleitenden Funktion" ist. Hier speziell die "einsatzleitende Funktion" -> Grundsätzlich immer, oder kann, oder darf? Geschrieben von ---Jürgen M--- Wie "dringend" notwenig ist da dann die schnelle Anwesenheit eines Kreisbrandmeisters? Mal anders gefragt: Welchen besonderen elitären Führungslehrgang hat der KBM besucht? Zumindest in NRW dachte ich ist bei der FF beim F/B V-II Ende und man darf sich zur Speerspitze des Feuerwehrwesens in NRW zählen.... und ein paar "Kolbenringe" hat doch jede Feuerwehr aufzuweisen. Noch kürzer: Was kann der KBM besser als gestandene Verbandführer oder vergleichbar? Bei Inanspruchnahme von Wegerecht und damit die Gefährdung (durch Verhalten) aller anderen Verkehrsteilnehmer zu rechtfertigen ... da wird auch der Richter es schwer haben diese Güter gegeneinader abzuwiegen wenn bereits ausreichend Führungskräfte vor Ort waren. Als Rechtfertigungsgrund kann es hier nur um den Einzelfall gehen z.B. um eine Person mit Alleinstellungsmerkmal -> der Schlüssel für einen Tresor in dem gerade die Menschen zu ersticken drohen, Nachforderung von Spezialkräften deren Qualifikation an der ESt. unbedingt erforderlich ist (Chuck Norris) etc.. Es soll ja sogar Notärzte geben bei denen das Gericht so seine eigene Auffassung von Wegerecht hatte. Vergleicht man hier Qualifikation und Dringlichkeit düfte schnell klar sein wie es ausgehen kann wenn es kracht. Grüße Olli | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 816224 | |||
Datum | 16.01.2016 22:18 | 6984 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Der Unterschied zu den Kreis-Funktionsträgern dürfte sein, dass wohl in keinem Bundesland der KBX regulär für die planmäßige Übernahme der Einsatzleitung in der Einsatzmittelkette enthalten ist? Hier (LK Harburg - Niedersachsen) schon. Er verfügt dafür über einen KodW. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 816236 | |||
Datum | 17.01.2016 15:00 ![]() | 7094 x gelesen | |||
Ich bin der Meinung, wenn jemand die Position eines KBx begleitet, wird er wissen wann er die SoSi einsetzt und wann nicht. Wenn er das nicht einschätzen kann, ist er eventuell auf der falschen Position. Ansonsten, könnte man fast jede zweite Einsatzfahrt mit SoSi (?) in Frage stellen. So und jetzt kann jeder für sich reflektieren ob die letzte Fahrt mit SoSi alle(!) Kriterien erfüllt hat die an die Nutzung geknüpft sind. man(n) lernt nie aus | |||||
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Autor | Eike8 v.8, Wiesmoor / Niedersachsen | 816237 | |||
Datum | 17.01.2016 15:10 | 6275 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K. Hier (LK Harburg - Niedersachsen) schon. Das NBrandSchG sieht auch eine Übernahme der Einsatzleitung durch den KBM unter bestimmten Vorraussetzungen vor. Gruß Eike | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816238 | |||
Datum | 17.01.2016 15:24 | 6264 x gelesen | |||
Geschrieben von Eike v.Das NBrandSchG sieht auch eine Übernahme der Einsatzleitung durch den KBM unter bestimmten Vorraussetzungen vor. Unter bestimmten Umständen können wohl in allen Bundesländern die Kreisfunktionen die Einsatzleitung übernehmen. Die spannende Frage ist, ob sie planmäßig für genau diesen Zweck die E-Stelle anfahren. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816239 | |||
Datum | 17.01.2016 15:29 | 6364 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. Die spannende Frage ist, ob sie planmäßig für genau diesen Zweck die E-Stelle anfahren. richtig - das ist der Knackpunkt. Es muss zum Zeitpunkt der Anfahrt die Notwendigkeit für die SoSi-Fahrt gegeben sein. Wenn der einsame Gruppeführer vor der brennenden Firma steht und nach einem KBx ruft ist das sicherlich unstreitig. Die Frage ist ob der Automatismus das ein KBx bei (fast) jedem Einsatz einer örtlichen Feuerwehr von weiters her mit SoSi ohne nachzufragen ob es vor Ort notwendig ist rechtlich abgedeckt ist. Im Zweifel macht das ein Richter hinterher ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 816242 | |||
Datum | 17.01.2016 16:51 | 6249 x gelesen | |||
Und eben da bin ich mir beim KBM in Hessen nicht ganz sicher. Soweit ich das kenne kann nur der KBI die Einsatzleitung übernehmen wenn er möchte. | |||||
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Autor | Arne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen | 816243 | |||
Datum | 17.01.2016 18:12 | 6060 x gelesen | |||
Moin, Und schon sind wir wieder beim Föderalismus und den verschiedenen Bezeichnungen. In Nds. ist der KBM nun mal der ranghöchste Feuerwehrmann im Landkreis. Darunter kommen dann evtl. die Brandabschnittsleiter und die Stadt- und Gemeindebrandmeister. Von daher sind solche Vergleiche manchmal schwierig. Grüße, Arne | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 816244 | |||
Datum | 17.01.2016 18:21 | 6076 x gelesen | |||
Das ist in Hessen in den Landkreisen der Kreisbrandinspektor (KBI) dieser ist hauptamtlich und hat in den meisten Fällen (ich kenne keinen der keinen hat) einen Dienstwagen mit SoSi. Die Kreisbrandmeister (KBM) sind meist (immer?) ehrenamtlich und haben bestimmte Fachbereich zum Beispiel Gefahrgut, Ausbildung, Jugendfeuerwehr u.a Ein KBM ist auch in den meisten Fällen stellv. KBI | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 816245 | |||
Datum | 17.01.2016 18:35 | 6081 x gelesen | |||
Und weder der KBI noch der KBM übernimmt automatisch bzw alleine durch Kraft seines Amtes die Einsatzleitung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 816248 | |||
Datum | 17.01.2016 20:12 | 6181 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Die Frage ist ob der Automatismus das ein KBx bei (fast) jedem Einsatz einer örtlichen Feuerwehr von weiters her mit SoSi ohne nachzufragen ob es vor Ort notwendig ist rechtlich abgedeckt ist. Hallo Jürgen, bis das Gegenteil bewiesen oder ein Urteil gesprochen wird, gehe ich mal von einem klaren "ja" aus (sofern die Funktion auch die Möglichkeit der Übernahme der Einsatzleitung hat). Denn genauso unterschiedlich wie die Feuerwehren im Land sind, so unterschiedlich ist auch die Organisation der Führungsebenen. Und so kommt es vor, dass in manchen Breitengraden bei einem Stichwort schon viele Führungskräfte unterwegs sind, während ein paar Kilometer weiter im Nachbarlandkreis noch nichts anrollt. Dieser Entscheidungsspielraum steht den Gemeinden und Kreisen m.E. auch zu, da sie originär für die Feuerwehr zuständig sind und selbst entscheiden können in welcher Form Führungskräfte an die Einsatzstelle herangeführt werden. KdoW und ELW 1 sind ja leider immer wieder mal in Unfälle verwickelt, mir ist bisher nicht bekannt, dass daraufhin die Alarmierung von Führungskräften geändert wurde. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 816255 | |||
Datum | 18.01.2016 10:24 | 5755 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Florian F. oder ein Urteil gesprochen wird Weiß jemand was in dem hier diskutierten Fall herauskam? Im Prinzip handelt es sich um eine vergleichbare Fragestellung. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816266 | |||
Datum | 18.01.2016 13:15 | 5784 x gelesen | |||
Vielleicht einfach seine Einsatzerfahrung? Um mal einen Bayerischen Kreisbrandrat zu zitieren: Ich fahre nicht zu jedem Einsatz, wofür gibt es Kommandanten. Ich fahre nur wenn es was Besonderes ist. Und er hatte zu seiner Zeit kein Blaulicht an seinem Fahrzeug. Erst sein Nachfolger hatte das dann notwendig. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 816310 | |||
Datum | 19.01.2016 18:16 ![]() | 5470 x gelesen | |||
Mensch Leute..... Hier werden wieder Haare gespalten, Hobbyjuristerei betrieben, totgequatscht.....uswusw..... Lasst doch die Leute fahren, wie sie wollen oder es für richtig halten.... Ihr werdet es ihnen nicht ausreden können und sie werden es nicht anders machen Ihr wart nicht dabei, warum, wieso, weshalb diese Entscheidung getroffen wurde...... Ihr könnt nicht in die Köpfe hineinschauen, habt nicht alle Infos.... Wirkt in euerm Umfeld, da ist mehr getan....;-) Gruß Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen | 816329 | |||
Datum | 20.01.2016 10:37 | 5108 x gelesen | |||
Volle Zustimmung!!! HR | |||||
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