News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWerktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMark8 M.8, Wadersloh / Germany816596
Datum29.01.2016 19:134158 x gelesen
In der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW heißt es unter
§ 2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst
(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die gesetzliche Bestimmung für den Sonnabend ist.
Wenn der Samstag wie im Straßenverkehrsrecht ein Werktag ist, warum gilt dann 1 Fünftel?
Das BGB bestimmt in verschiedenen Bereichen wie z,B. Bank den Samstag NICHT als Werktag.

Wie und warum berechnen andere Feuerwehren den Samstag?

Danke für Eure Rückmeldungen! ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW816602
Datum30.01.2016 09:262355 x gelesen
Geschrieben von Mark M.Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die gesetzliche Bestimmung für den Sonnabend ist.

Werktag, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Wers nicht glaubt, kann ja mal Parkverbote für Werktage an Samstagen ausprobieren...


Geschrieben von Mark M.Wenn der Samstag wie im Straßenverkehrsrecht ein Werktag ist, warum gilt dann 1 Fünftel?

ich versteh sovieles nicht (mehr), u.a. nicht den eigentlichen Hintergrund dieser Frage... aber da wirds dann vermutlich sehr schnell wieder standespsychologisch hD vs mD, BF vs FF.... (und es ist Samstag, ich hab Zusatzdienst für einen Krankheitsausfall, wäre aber sowieso da, weil wir eine größere technische Übung haben und auch diesen Monat hab ich wieder weit mehr Stunden, als ich machen sollte)
Wie groß ist denn der Arbeitsdruck WIRKLICH auf den Wachen im regulären Dienst?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern816603
Datum30.01.2016 10:402147 x gelesen
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/818/ist-samstag-ein-werktag

Hier ist das Ganze schön beschrieben.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW816618
Datum30.01.2016 15:041932 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.ich versteh sovieles nicht (mehr), u.a. nicht den eigentlichen Hintergrund dieser Frage...

und ich verstehe nicht, wieso man bei bestimmten Verständnisfragen gleich aus der Hose springt als ob jemand JEHOVA gesagt hätte!

Gruß

Dirk

Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8 M.8, Wadersloh / Germany816619
Datum30.01.2016 15:321783 x gelesen
Hallo Dirk, hallo Ulrich,

die Frage sollte keinen Düsseldorfer Streit auslösen. :-(

Hintergrund der Frage ist eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung, welche dann mal rechtlich richtig ist!

Auch möchte ich ich weder das Bild des Leidgeplagten Schichtdienstbeamten im abwehrenden Brandschutz unterstützen oder demontieren.

Man muss sich aber nicht wundern, wenn es immer schwerer wird, Tagesdienststellen aus dem Schichtdienst heraus zu besetzen.

Die "Arbeitszeit" steigt von 29 auf 41 Stunden,
der DUZ fällt weg,
durch die 5-Tage-Woche "verschenkt" man jeden Feiertag, der auf einen Samstag fällt.

In 2015 fielen zwei Feiertage auf einen Samstag. Der Schichtdienstler bekommt somit dann zwei mal 9,6 Stunden frei und der Tagesdienstbeamte schaut für diese beiden Tage in die Röhre?

Wenn dann auch noch Angestellte bei der Feuerwehr arbeiten greift der TVöD und das Chaos nimmt seinen Lauf.

Wenn selbst in einer so kleinen Verwaltung wie die Feuerwehr unterschiedlich berechnet und behandelt wird.............

Wie sieht es denn dann bei Ulrich rechtlich richtig aus?
Fällt der Feiertag auf einem Samstag in die Tagesdienstwoche beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden, beim Kollegen in der A-Dienstwoche 32,8 Stunden, da der Feiertag um 1/5 der Wochenarbeitszeit reduziert?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen816623
Datum30.01.2016 17:231919 x gelesen
Geschrieben von Dirk B.und ich verstehe nicht, wieso man bei bestimmten Verständnisfragen gleich aus der Hose springt als ob jemand JEHOVA gesagt hätte!

Brauchste Popcorn und Cola?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 29.01.2016 19:13 Mark7 M.7, Wadersloh
 30.01.2016 09:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.01.2016 15:04 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 30.01.2016 17:23 Pete7r L7., Chemnitz
 30.01.2016 10:40 Alex7and7er 7H., Neuburg
 30.01.2016 15:32 Mark7 M.7, Wadersloh
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt