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Thema | 4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816633 | |||
Datum | 31.01.2016 12:32 | 10697 x gelesen | |||
hallo, oha :-() 4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 816634 | |||
Datum | 31.01.2016 12:43 | 6966 x gelesen | |||
Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816635 | |||
Datum | 31.01.2016 12:49 | 6850 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ?Nein. Die Kameradschaftskassen sind dort als sog. Sondervermögen Teil des kommunalen Haushalts. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 816636 | |||
Datum | 31.01.2016 13:23 | 5760 x gelesen | |||
Geschrieben vonLeonberger Kreiszeitung: Der Ausschuss der Flachter Abteilung beschloss darin die Auflösung derselben zum 1. April 2014 mangels Mitglieder. Ich hab da den Verdacht, dass man den Unterschied zwischen einem Förderverein und einer Einrichtung der Gemeinde nicht so genau kennt. Denn nur der Verein löst sich selbst mangels Mitgliedern auf. Der Rest (verschwundenes Geld und Inventar) passt natürlich dazu, dass Einzelpersonen eine "feindliche Übernahme" nicht toll finden / fanden. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816637 | |||
Datum | 31.01.2016 13:35 | 5588 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Ich hab da den Verdacht, dass man den Unterschied zwischen einem Förderverein und einer Einrichtung der Gemeinde nicht so genau kennt.Oder jemand kennt nicht die rechtlichen Gegebenheiten in Baden-Württemberg. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816638 | |||
Datum | 31.01.2016 14:24 | 6210 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Die Kameradschaftskassen sind dort als sog. Sondervermögen Teil des kommunalen Haushalt Siehe z.B.: -> " FwG BaWü " § 18 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege. Da kann es sich dort evtl. um eine " schwarze Kasse " oder um eine ungerechtfertigte Entnahme aus dem Sondervermögen Kameradschaftspflege handeln ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816639 | |||
Datum | 31.01.2016 14:27 | 6851 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker C. Kameradschaftskasse also. Gibt es da in BaWü regelungen wie sie z.B. für Fördervereine ( eV s ) gelten ? wenn das die Kasse eine Feuerwehrvereins gewesen wäre dann hätte die Gemeinde damit nichts zu tun. ich gehe davon aus das es hier um die Kameradschaftskasse der ehemaligen Abteilung Flacht geht. Das war dann ein Sondervermögen der Gemeinde. Und damit gehört das Geld der Gemeinde. Am 10. April wurden die Konten, Sparbücher und Bankkarten der alten Abteilung an die Ordnungsamtsleiterin Karin Rexer übergeben Ist bei der Auflösung einer Feuerwehrabteilung auch so richtig. Die Abteilung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist finanztechnisch nicht "selbstständig". Vor vielen Jahren hat man in BaWü die Sache mit den Sondervermögen eingeführt. Das ist eine Konstruktion mit der die rechtlich nicht eigentständigen Feuerwehren, die ja Bestandteil der Gemeinden sind, eine "eigene" Kasse ermöglicht. Wobei das "eigene" jetzt nicht im Sinne von "besitzen" zu sehen ist. Das Geld in der Kasse gehört der Gemeinde. Die Feuerwehr muss deshalb auch jedes Jahr einen Wirtschaftsplan aufstellen und diesen der Gemeinde übergeben. Einer der Vorteile dieser Konstruktion liegt darin das die Mitglieder der Feuerwehr hier besser gegen finanzielle Risiken abgesichert sind. Im Zweifel hängt da die Gemeinde drin. Bei einem Verein wäre das der Vorstand. Im Gegenzug darf man natürlich mit der Kasse kein Schindluder betreiben. Bei den Ein- und Ausgaben muss man sich dann an die geltenden Regeln und Rechte halten. Ihn dem Zeitungsartikel steht auch: ... Das Gremium hat daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnis wurde im November ebenfalls nichtöffentlich vorgestellt. ich gehe daovn aus das in diesem Fall die Sache rechtlich nicht sauber gelaufen ist. Hier steht meiner Ansicht nach der Verdacht der Unterschlagung im Raum. Hier hat man sich de facto aus der Gemeindekasse bedient. z.B.: 1040 Euro wurden am Ende des Jahres 2014 an sechs Kameraden für langjährige Mitgliedschaft überwiesen. ich kann mir nicht vorstellen das es dafür eine rechtliche Grundlage gegeben hat. Mich macht deshalb jetzt diese Entwicklung stutzig: Der Bürgermeister Daniel Töpfer (CDU) schlug dem Rat ebenfalls vor, so zu verfahren. Das Gremium debattierte den Antrag intensiv, entschied sich aber bei fünf Ja-Stimmen, fünf Enthaltungen und acht Nein-Stimmen letztlich dagegen. Auch wenn Weissach dank eines potenten Steuerzahlers in der Vergangenheit nicht darben musste sollte man meiner Meinung nach von seitens der Gemeinde einer solche "Selbstbedienung" nicht tatenlos zusehen und schauen wie man den Schaden vermindern kann. Dabei wären Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hilfreich. Ev. kann man dann auf der Basis deren Ermittlungsergebnisse zumindest ein Teil des der Gemeinde zustenden Geldes zurückholen. Aus der Ferne aufgrund des Zeitungsartikels ist es schwierig die Sachlage sicher zu beurteilen. Aber aufgrund der öffentlich zugänglichen Infos dürfte die Einschätzung der Kanzlei zutreffen. Auch wenn der Gemeinderat anderer Ansicht ist könnte es schon sein das ein Mitbürger das so wie die Kanzlei sieht und Strafanzeige erstattet. Dann wird sich die Staatsanwaltschaft trotzdem um die Sache kümmern. Egal was die Mehrheit des Gemeinderates meint. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816640 | |||
Datum | 31.01.2016 14:29 | 6025 x gelesen | |||
Hallo, ich tippe da eher auf oder um eine ungerechtfertigte Entnahme aus dem Sondervermögen Kameradschaftspflege handeln ? bei einer "schwarzen" Kasse wäre die Gemeinde u.U. gar nicht betroffen. Die wäre dann ja auch nicht an die Gemeinde übergeben worden. Die Sache scheint ja erst mit der Übergabe der Kassenunterlagen an die Gemeinde "publik" geworden sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 816651 | |||
Datum | 01.02.2016 08:15 | 4170 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Und damit gehört das Geld der Gemeinde. Tut es das wirklich? Geschrieben von Jürgen M. Wobei das "eigene" jetzt nicht im Sinne von "besitzen" zu sehen ist. Bist Du Dir da sicher? Geschrieben von Jürgen M. Im Gegenzug darf man natürlich mit der Kasse kein Schindluder betreiben. Bei den Ein- und Ausgaben muss man sich dann an die geltenden Regeln und Rechte halten. Und die besagen, dass das Konto der Gemeinde gehört, weil die Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Aber das Geld auf dem Konto? Das FwG besagt, dass über die Ausgaben der Abteilungsausschuss der Feuerwehr beschließt. Der Wirtschaftsplan ist dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Laut Kommentar zum FwG darf ein BM zwar den Wirtschaftsplan ablehnen, er darf aber keine eigenen Festlegungen zur Verwendung des Geldes machen. Also glaube ich nicht, dass das Geld wirklich der Gemeinde gehört, sondern tatsächlich der Abteilung. Allerdings stelle ich es mir jetzt schwierig vor, am Jahresanfang in den Wirtschaftsplan einen Posten aufzunehmen "Verteilung des Geldes anläßlich der Auflösung der Abteilung". Leider lässt sich das FwG und auch der Kommentar nicht dazu aus, wem das Geld auf dem Konto gehört und was im Falle einer Auflösung einer Abteilung damit geschieht und vor allem wer darüber entscheidet. So aus dem Bauch heraus finde ich eine abschließende Kameradschaftsveranstaltung kurz vor der Auflösung ("Italiener") für zulässig, wenn schon bekannt war, dass ein Großteil der Abteilungsangehörigen aus der Feuerwehr austreten wird. Aber da ja einige auch in der Feuerwehr geblieben sind und damit in die neue, einzige Abteilung gewechselt sind, hätte man natürlich auch einen Teil in die neue Kameradschaftskasse übertragen können. Mich würde wirklich 'mal interessieren, was das IM zu dieser prinzipiellen Sondersituation der Auflösung einer Abteilung und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse sagt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 816654 | |||
Datum | 01.02.2016 10:11 | 3847 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Mich würde wirklich 'mal interessieren, was das IM zu dieser prinzipiellen Sondersituation der Auflösung einer Abteilung und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse sagt. Also hier steht unter 4.1. Die Auflösung eines Sondervermögens ist im Muster nicht geregelt. Falls ein Sondervermögen, das zuvor durch Satzung gebildet wurde, nicht mehr weitergeführt werden soll, ist seine Auflösung durch Änderung der Satzung zu regeln; dazu gehört auch die Übergabe des vorhandenen Vermögens entweder an ein anderes Sondervermögen Kameradschaftspflege oder an die Gemeinde. Gruß Andi | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816656 | |||
Datum | 01.02.2016 13:45 | 3337 x gelesen | |||
hallo, Schlussendlich gehört das Geld des Sondervermögens Kameradschaftskasse doch der Gemeinde. Wem den sonst? Geschrieben von Thomas B. Aber das Geld auf dem Konto? Das FwG besagt, dass über die Ausgaben der Abteilungsausschuss der Feuerwehr beschließt. Der Wirtschaftsplan ist dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Laut Kommentar zum FwG darf ein BM zwar den Wirtschaftsplan ablehnen, er darf aber keine eigenen Festlegungen zur Verwendung des Geldes machen. Also glaube ich nicht, dass das Geld wirklich der Gemeinde gehört, sondern tatsächlich der Abteilung. und was ist die Abteilung bzw. die Feuerwehr? => eine gemeindeeigene Organisation Ansonsten müsste parallel zur Abteilung bzw. der Feuerwehr ein Verein oder eine GbR existieren der das Geld gehört. Geschrieben von Thomas B. So aus dem Bauch heraus finde ich eine abschließende Kameradschaftsveranstaltung kurz vor der Auflösung ("Italiener") für zulässig, wenn schon bekannt war, dass ein Großteil der Abteilungsangehörigen aus der Feuerwehr austreten wird. sehe ich auch so. Die Finanzierung z.B. von Kameradschaftsabende aus der Feuerwehrkasse ( = Sondervermögen) ist üblich und rechtlich unbedenklich. Für so was sind die ja auch eingerichtet. Die Auszahlung von Geld an Einige mit der Begründung die seien langjährige Mitglieder gewesen ist meine Ansicht nach rechtlich sehr bedenklich. Geschrieben von Thomas B. Aber da ja einige auch in der Feuerwehr geblieben sind und damit in die neue, einzige Abteilung gewechselt sind, hätte man natürlich auch einen Teil in die neue Kameradschaftskasse übertragen können. Das wäre guter Stil gewesen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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