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ThemaTeilzeit-Feuerwehrmann - war: Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ...43 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816750
Datum04.02.2016 14:1413269 x gelesen
hallo,

ich prognostiziere das es in mittlere Zukunft in machen Gegenden bzw. Gemeinden notwendig sein die Tätigkeit in einer Feuerwehr mit direkten finanziellen Anreizen attraktiver zu machen.

Mit einem "nackten" Ehrenamt wird es immer schwierige Leute für den Einsatzdienst zu finden.

Die personellen Engpässe gerade tagsüber müssen beseitigt werden. Nicht jede Gemeinde kann sich hauptamtliche Kräfte leisten.

Da ist es dann wirtschaftlicher wenn Einsatzkräfte die tagsüber zeitnah verfügbar sind mit finanziellen Anreizen für den Einsatzdienst zu halten anstatt diese durch teure hauptamtlich angestellte Kräfte zu ersetzen.

Im Gegenzug kann ich mir dann auch eine gewissen Verbindlichkeit wie z.B. in einer Art Rufbereitschaft vorstellen.

Es gibt eine Anteil von Feuerwehrangehörigen die so was recht gut mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbaren könnten.

Das wäre dann ein Einstieg in ein System von Teilzeit-Feuerwehrleuten.

So was funktioniert dann aber im Grunde nur über finanzielle Anreize.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen816751
Datum04.02.2016 14:298874 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.

Das wäre dann ein Einstieg in ein System von Teilzeit-Feuerwehrleuten.

So was funktioniert dann aber im Grunde nur über finanzielle Anreize.


Funktioniert aber auch in die andere Richtung nur, wenn die FA dann auch G26.3 tauglich, AGTler, Maschinist mit entsprechender Fahrerlaubnis und mindestens TF sind und, beim Thema Atemschutz, auch bleiben. Denn das sind die Qualifikationen die ich tagsüber auf jeden Fall direkt in ausreichender Menge bei jeder FF brauche, sonst brauch ich auch den Teilzeit-Feuerwehrler nicht.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816753
Datum04.02.2016 15:118670 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
So was funktioniert dann aber im Grunde nur über finanzielle Anreize.


Kann ich mir nicht vorstellen.
Ich denke was oft übel aufstößt ist die fehlende, resp. das Missverhältnis der Wertschätzung.

oder
Kennt jemand Einsatzkräfte die aus direkt finanziellen Gründen dem Einsatz fern bleiben ?
besser anders;
Würden mehr FM/SB zum Einsatz kommen wenn es einen "Einsatzlohn in Bar" gibt ?

Eine Forderung die zumindest ich noch nie gehört habe,
jedoch immer wieder das Gemecker über mangelhafte Ausrüstung/PSA was aus finanziellen Gründen nicht zu ändern sei um am nächsten Tag der Zeitung zu entnehmen das die Stadt sehr wohl genug Geld hatte um den "Gesangsverein" mit XXXX Euro zu unterstützten.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816754
Datum04.02.2016 15:128812 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Daniel H.Funktioniert aber auch in die andere Richtung nur, wenn die FA dann auch G26.3 tauglich, AGTler, Maschinist mit entsprechender Fahrerlaubnis und mindestens TF sind und, beim Thema Atemschutz, auch bleiben. Denn das sind die Qualifikationen die ich tagsüber auf jeden Fall direkt in ausreichender Menge bei jeder FF brauche, sonst brauch ich auch den Teilzeit-Feuerwehrler nicht.
klar - wenn die Gemeinde zahlt dann kann sie auch Anforderungen stellen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816756
Datum04.02.2016 16:439052 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas M.Kann ich mir nicht vorstellen.
ich mir schon

Geschrieben von Thomas M.Kennt jemand Einsatzkräfte die aus direkt finanziellen Gründen dem Einsatz fern bleiben ?
Der finanzielle Anreiz ist da eher wie ein Nebenjob zu sehen.

Ein zusätzliches Einkommen für das ich als Gegenleistung mich einschränke.

Geschrieben von Thomas M.Würden mehr FM/SB zum Einsatz kommen wenn es einen "Einsatzlohn in Bar" gibt ?
es würden tagsüber mehr Einsatzkräfte zur Verfügung stehen. Und zwar die bei denen das Engagement nur auf der Basis "Ehrenamt" nicht (mehr) greift.

Was meinst du was Geld alles bewegen kann.

Wenn die Gemeinde ein System einrichtet bei dem Wochentags von 08:00 - 18 Uhr eine bestimmte Mindestanzahl von qualifizierte Einsatzkräfte in greifbarer Reichweite um das Feuerwehrhaus sich aufhält und die dann auch im Alarmfall sicher zum Einsatz kommen kann sich die Gemeinde unter umständen hauptamtliche Kräfte sparen.

Diese ansonsten erforderlichen Mittel können dann (teilweise) dazu verwendet werden die Bereitschaftszeit dieser "Teilzeit-Feuerwehrleute" zu vergüten.

Im Gegenzug organisieren sich diese Feuerwehrleute selbst und stellen sicher das zu jeder Zeit eine Mindestanzahl von Einsatzkräften verfügbar sind.

Das kann auch in einem Mischsystem mit hauptamtlichen Kräften, Teilzeit-Feuerwehrleuten und "normale" freiwillige Feuerwehrleute organisiert werden.

Aus einem ausreichend grossen Pool an tagsüber teilweise verfügbaren Einsatzkräfte kann da dann z.B. eine Gruppe sicher verfügbar sein. Mit den heutzutage verfügbaren Kommunikationsmitteln ( Handy usw.) kann man das sogar recht gut automatisieren.

Beispiel für so eine Organisation einer "dynamischen" Bereitschaft:

Jeder der da mitmacht meldet sich über sein Handy an wenn er sicher (!) zeitnah verfügbar ist. Wenn genügend Einsatzkräfte sich als verfügbar eingebucht haben wird der Pool "geschlossen". Die die sich eingebucht haben müssen auch verfügbar sein. Falls einer davon überraschend weg muss. ( die Kuh kalbt, ein Kunde ruf an usw.) bucht er sich aus. Das System schaut ob es Ersatz gibt und klärt automatisch mit anderen freien Einsatzkräften ab ob diese Ausbuchung möglich ist.

Das Ein- und Ausbuchen muss dabei aber schon "ernsthaft" erfolgen. Da kann man Regeln festlegen. Wenn ein "Überangebot" an verfügbaren Einsatzkräften da ist kann das System anhand Kriterien festlegen wer zum Zug kommt.

Jeder der für eine Bereitschaft eingebucht ist bekommt für diese Zeit eine kleine Vergütung. Das ist dann der finanzielle Anreiz um an dem System teilzunehmen und dann auch verbindlich und sicher zu der "gebuchten" Zeit zur Verfügung zu stehen. Der Besuch des 10km entfernten Baggersees liegt dann in der Zeit nicht mehr drin.

Gerade bei mittleren bzw. grösseren Feuerwehren gibt es einen ausreichend grossen Pool an Leuten deren Beruf es ermöglicht zumindest teilweise tagsüber sich verbindlich im Bereich der Gemeinde aufzuhalten und bei Bedarf auch sofort auszurücken.

Das kann der Vertreter sein der einmal in der Woche sich an seinem Bürotag sich einbucht. Oder der Landwirt der je nach Arbeitsanfall und Saison sich tageweise oder stundenweise einbuchen kann. Der Schichtarbeiter der alle zwei Wochen sich vormittags einbuchte. Der Student der seine Lernphasen entsprechend plant und sich parallel auch einbucht. Oder der Urlauber der während seiner Zeit auf Balkonien sich auch anmeldet. Oder oder oder ...

Die Umwälzungen in der Arbeitswelt bringen da für einen nicht kleinen Teil der Arbeitnehmer Freiräume die da dann eingebracht werden können.

Die Alternative zu so einem System ist die Einstellung von hauptamtlichen Kräften die tagsüber sicher da sind. So ein dynamisches Teilzeit-System kann die Lücke zwischen den rein ehrenamtlichen Feuerwehren und den hauptamtlichen Feuerwehren teilweise schliessen und für die Gemeinde die vorgeschriebene Sicherheit das immer genügend Einsatzkräfte zeitnah zur Verfügung stehen bringen.




...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816757
Datum04.02.2016 18:328288 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Der finanzielle Anreiz ist da eher wie ein Nebenjob zu sehen.
Demnach waren alle vergangenen Diskussionen um Überbelastung/ Unvereinbarkeit mit Beruf und Familie sinnlos gewesen weil es schlicht am Willen fehlt ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW816762
Datum04.02.2016 22:437956 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Würden mehr FM/SB zum Einsatz kommen wenn es einen "Einsatzlohn in Bar" gibt ?

Die Bezahlung wäre ja nicht für den Einsatz selbst, sondern für die garantierte Einsatzbereitschaft.

Geschrieben von Thomas M.Demnach waren alle vergangenen Diskussionen um Überbelastung/ Unvereinbarkeit mit Beruf und Familie sinnlos gewesen weil es schlicht am Willen fehlt ?

Manch einer würde vielleicht gerne weniger (in seinem Hauptberuf) arbeiten und mehr zu Hause sein.

Wenn er sich das finanziell leisten könnte. Wer dafür bezahlt wird, zu Hause (einsatzbereit) zu sein, kann das dann vielleicht.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816763
Datum04.02.2016 22:468102 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jürgen M.

Da ist es dann wirtschaftlicher wenn Einsatzkräfte die tagsüber zeitnah verfügbar sind mit finanziellen Anreizen für den Einsatzdienst zu halten anstatt

Solche Part-Timer FW-Angehörige sind in den skandinavischen Ländern und Großbritanien schon seit Jahrzehnten in ihren Feuerwehren -oft auch zur Verstärkung der HA-Mannschaft- üblich. Wäre durchaus auch in Deutschland, wenn man die Rahmenbedingungen dazu schafft, denkbar.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg816767
Datum05.02.2016 08:397752 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Jürgen M.

Im Gegenzug kann ich mir dann auch eine gewissen Verbindlichkeit wie z.B. in einer Art Rufbereitschaft vorstellen.


In Ansätzen gibt es solch ein System mit bezahlten Bereitschafsdienst schon seit den 80-zigern bei der Feuerwehr Mannheim:

Entstanden ist diese Pauschale Mitte der 1980er Jahre, als man die nach einem Gutachten und der damaligen Arbeitszeitverkürzung eigentlich fällige kräftige Aufstockung der Berufsfeuerwehr unterließ. Man setzte stattdessen auf die Freiwillige Feuerwehr. Immer acht Ehrenamtliche sollten einen Bereitschaftsdienst übernehmen, die Berufsfeuerwehr sofort unterstützen oder die leere Wache besetzen können. Unter der Woche teilen sich das nachts im Wechsel die Abteilungen Nord und Mitte, die Wochenenden freitags bis sonntags die Mitglieder der anderen Abteilungen. Dieser Dienst ist eine Mannheimer Besonderheit. Wer dafür eingeteilt ist, muss sofort starten können - kann also zwar zu Hause sitzen und lesen, aber nicht ins Schwimmbad, ins Theater oder einen Wochenendausflug machen.

Ursprünglich wollte man dies Pauschale letztes Jahr streichen, aber:

-> " Freiwillige Feuerwehr behält Entschädigungen ".



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern816768
Datum05.02.2016 08:487717 x gelesen
Die Gemeinden sollten vielleicht einma ladarüber nachdenken,
daß sie ihr eigenes Personal verpflichten bei der Feuerwehr mitzumachen.
Gemeindearbeiter z.B. sind unter Tags immer im Gemeindegebiet, Verwaltungsangestellte ebenfalls.
Es kann doch nicht sein, daß sich Gemeinden hierbei meistens aus der Verantwortung ziehen.
Bei uns wird damit argumentiert, es sei Gesetzlich nicht möglich.
Hierbei braucht es keine Hauptamtlichen oder sonstige Formulierungen für Personal, da es ja in der Verwaltung sitzt.
Lediglich Bürgermeister, die wollen........



Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816769
Datum05.02.2016 09:127719 x gelesen
Geschrieben von Markus G. Lediglich Bürgermeister, die wollen........Richtig.
Nur bin ich weiterhin der Meinung, dass das lediglich ein (sehr) kleiner Baustein in der Personalgeschichte sein kann.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken816782
Datum05.02.2016 11:517628 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Die Gemeinden sollten vielleicht einma ladarüber nachdenken,
daß sie ihr eigenes Personal verpflichten bei der Feuerwehr mitzumachen.


Stimmt.

Ein Problem hast aber bei kleinen Gemeinden mit 1-2 Gemeindearbeitern (die eh bei der FF sind) und null Verwaltungsangestellten.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern816787
Datum05.02.2016 12:227562 x gelesen
Natürlich hast du immer wieder ausnahmen,
aber es geht ums Prinzip.
Die Feuerwehr ist genau so Aufgabe wie das Austellen von Pässen
oder das Bearbeiten von Bauanträgen uswusw.....

Gruß Markus

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816789
Datum05.02.2016 12:447475 x gelesen
Die Ausnahmen sind hier in der Mehrzahl. Und selbst wir hier mit mittlerweile immerhin 17 FM bei knapp 60 Beschäftigten in Rathaus und Bauhof schaffen es in den meisten Fällen "nur", damit eine nachrückende Unterstützungseinheit zu bilden. Die Erstangriffszeiten bekommen wir im Großteil des Gemeindegebietes damit niemals erreicht, schon alleine der Anfahrtsstrecken wegen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816796
Datum05.02.2016 14:447763 x gelesen
Hallo!

Teilzeitfeuerwehrkräfte klingt ja ganz gut.

Aber!!

Ich, zum Beispiel, verdiene durch meine Schichtarbeit sehr gut. Für Insider E7/6 + 10% Schichtzulage + 23,14% SFN-Pauschale.
Auf Grund der Schichten kann ich mich wunderbar in so eine dynamische Bereitschaft einbuchen.
Wie hoch soll denn da die Aufwandspauschale ausfallen, bzw. wie hoch darf sie denn ausfallen damit nicht das Finanzamt auf den Einfall kommt mir ein wenig mehr an Steuern abzuknöpfen?

Also meine reguläre Arbeitszeit evtl. verkürzen? Wie sieht es dann mit der Rente aus?

Läuft man dann nicht Gefahr, das sich überwiegend die gleichen Leute einbuchen und wenn es um andere Dienste geht, der Rest der Mannschaft sagt: Lass das mal die Teilzeitler machen.

Wie sieht es denn weiter im Einsatz aus? Der Kollege am Strahlrohr neben mir geht leer aus weil er nicht eingebucht war und ich bekomme die Pauschale weil ich mich rechtzeitig eingebucht habe?

Wie sieht es mit der Erstattung des Lohnausfalls aus? Denn mein Lohnausfall reduziert sich ja um die gezahlte Pauschale. Oder?

Im übrigen, wir hatten doch eine Diskussion hinsichtlich Inklusion. Das Thema wäre ja dann auch durch. Denn warum sollte ich als Gemeinde jemanden bezahlen der nicht mindestens als Truppführer, AGT und Maschinist ausgebildet ist.

Und letztlich, warum wollen wir ein System neu erfinden und mit viel EDV belasten?

So etwas gibt es doch bestimmt schon.

Kann man nicht einfach den FA pro Stunde Ausbildung und Übung einen Betrag x zahlen und diesen Betrag bei Einsätzen um einen weiteren Betrag x aufstocken. Dann braucht es auch keine Systeme zum ein- und ausbuchen. Dann reicht ein Stift und ein Stück Papier.
Evtl. schließt dann noch die Gemeinde eine kleine Rentenversicherung ab.

Denn die Leute die auf Grund ihrer Arbeit nicht immer da sind, hast Du in keinem Fall zur Verfügung. Und so hoch kann die Aufwandspauschale auch nicht sein um Leute die eh wenig Interesse an der Feuerwehr haben zu motivieren. Denn diese müssen dann ja, bevor sie überhaupt erst einmal Geld sehen die komplette Ausbildung durchlaufen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW816797
Datum05.02.2016 15:177486 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Wie hoch soll denn da die Aufwandspauschale ausfallen, bzw. wie hoch darf sie denn ausfallen damit nicht das Finanzamt auf den Einfall kommt mir ein wenig mehr an Steuern abzuknöpfen?

Wer Geld verdient (und sei es nur durch Bereitschaft) muss dafür natürlich ggf. Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitgeber "Feuerwehr" auf dem Briefkopf stehen hat. (bei bezahlten Bereitschaften haben wir den Bereich "Ehrenamtlichkeit" IMNSHO schon deutlich verlasssen!)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816799
Datum05.02.2016 15:267417 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Henning K.Wer Geld verdient (und sei es nur durch Bereitschaft) muss dafür natürlich ggf. Steuern und Sozialabgaben zahlen.


Und genau daran hakt es bei jeder Form der angemessenen Aufwandspauschale. Denn unterm Strich bleibt dann kaum noch etwas übrig.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816806
Datum05.02.2016 17:547389 x gelesen
Geschrieben von Jakob T. Und genau daran hakt es bei jeder Form der angemessenen Aufwandspauschale. Denn unterm Strich bleibt dann kaum noch etwas übrig.Ab wann ist denn eine Aufwandspauschale für dich "angemessen", und was ist "kaum was"?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816812
Datum05.02.2016 19:577367 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.""Ab wann ist denn eine Aufwandspauschale für dich "angemessen", und was ist "kaum was"?

Das könnte dann wohl mal so ausgehen;
Lohn je Stunde "15 Euro"
Bereitschaftszeit= 60W.Std. (5x12h)
Tatsächliche Einsatzzeit im Durchschnitt = 10 Std.
Zuschlag = 25%
Zu versteuerndes Entgelt: 172,5 Euro

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW816820
Datum05.02.2016 23:427309 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Lohn je Stunde "15 Euro"
Bereitschaftszeit= 60W.Std. (5x12h)
Tatsächliche Einsatzzeit im Durchschnitt = 10 Std.
Zuschlag = 25%
Zu versteuerndes Entgelt: 172,5 Euro


Du hast einen anderen Taschenrechner als ich.

Ich rechne 60 Stunden mal 15 Euro und komme auf 900 Euro pro Woche.
Wenn du pro Einstzsstunde 25% "Zuschlag" rechnen willst (warum eigentlich?!) sind das bei 10 Stunden Einsatz in der Woche
10 * 15 EUR * 0,25 = 37,50 EUR. In der Summe also knapp 1000 Euro brutto die Woche.

Rechnet man mal einfach pauschal mit 50% Abzügen für Steuern und Sozialabgaben, bleiben netto noch knapp 500 Euro in der Woche übrig.

Allerdings ist ein Lohn von 18,75 für eine angelernte Tätigkeit sowie einen (Ruf-)Bereitschaftslon von 80% ziemlich hoch...

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AutorBjör8n P8., Markt Schwaben / Bayern816822
Datum05.02.2016 23:537235 x gelesen
Hallo,

Ich habe das mal für Norwegen weiter recheriert:

Es gibt abhängig von der Ortsgröße verschiedene Modelle.
Kleine Orte(<3000Ew): Personal ohne Wachordnung, oft 1-2% Stellungen(20-40h),
was etwa der geforderten Übungszeit entspricht. Einsätze werden nach Tarif mit 50% Überstundenzuschlag vergütet.

Größere Orte(3000-8000) haben eine feste Wachordung, hier wird die Bereitschaftszeit mit 1:5 vergütet, also 20% des Tariflohns.

8000-20000EW: Tagsüber hauptamtliche Kräfte, sonst Teilzeitkräfte mit Wachordnung.

Ab 20000 Ew rund um die Uhr Hauptamtliche Kräfte.

Björn

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816829
Datum06.02.2016 11:387417 x gelesen
Geschrieben von Henning K.(warum eigentlich?!)

Angelehnt an ein reales Beispiel zur Bereitschaft aus der privaten Wirtschaft ,in der Realität sieht das so aus: 9,61Euro/Std. und 2Std. Arbeitszeit/Tag, also;
Bereitschaft = 6Tage je 12Std./Tag
Durchschnittliche Arbeitszeit = 2Std.Tag je *9,61Eur. (*Mindestlohn)
25% Aufschlag
9,61 x 2 = 19,22Euro + 25% = 24,06Euro/Tag
= Gesamt 144,36Euro Brutto je Woche, fallen mehr Stunden an kann man neu verhandeln.

Sei mir nicht böse wenn ich den Arbeitgeber hier nicht nenne, mir geht es nur darum aufzuzeigen wo das in unserer Wirtschaft hinführen kann.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern816833
Datum06.02.2016 13:257395 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Allerdings ist ein Lohn von 18,75 für eine angelernte Tätigkeit sowie einen (Ruf-)Bereitschaftslon von 80% ziemlich hoch...

Arbeitsrechtlich gilt Bereitschaftszeit nur als solche wenn du dich darin frei bewegen darfst. Bist du an einen bestimmten Aufenthaltsort gebunden gilt sie zu 100% als Arbeitszeit. Für Feuerwehrdienst macht ein freier Aufenthalt keinen Sinn.


Gehalt eines Berufsfeuerwehrmannes in A7 (Bayern):

Grundgehalt: 2165.00

Lohnsteuer: 283.08 (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: 15.56

netto Bleiben: 1866.36

Feuerwehrzulage nach 2 Jahren: 142,15

=> Stundenlohn netto (48h): 9,23

Bei den meisten BF arbeitet man unbezahlt mehr Stunden.


Zuschläge je Stunde:

An Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen: 3,25

an den übrigen Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr: 0,79

im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr: 2,61


Weitere Beispiele für die Entlohnung durch Vater Staat:

Nähere Behandlung eines Sprengkörpers im unmittelbaren Gefahrenbereich: je Einsatz: 26,10, monatlich maximal 391,45

Aufgaben in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze: 255,25


Nur mal um ein Gefühl für Entlohnung durch den Staat zu bekommen. Gerade die Zulagen sind recht knapp dimensioniert.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816835
Datum06.02.2016 14:437172 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.Weitere Beispiele für die Entlohnung durch Vater Staat:
http://www.welt.de/wirtschaft/article889319/Bundestag-Putzfrauen-bekommen-mehr-Lohn.html

Ich bin mal gespannt wo "wir beide" uns treffen werden.
und weil die FW immer noch eine Aufgabe der Kommune ist und diese überwiegend pleite sind, besonders wenn zu o.g. Mitteln gegriffen wird, würde ich nicht auf dich wetten ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW816836
Datum06.02.2016 15:467109 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Bereitschaft = 6Tage je 12Std./Tag
Durchschnittliche Arbeitszeit = 2Std.Tag je *9,61Eur. (*Mindestlohn)
25% Aufschlag
9,61 x 2 = 19,22Euro + 25% = 24,06Euro/Tag
= Gesamt 144,36Euro Brutto je Woche,


In Deinem Beispiel wird aber dann die eigentliche Rufbereitschaft "nur" durch den Aufschlag von 25% vergütet?

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW816837
Datum06.02.2016 17:037043 x gelesen
Welche Entfernung zum Gerätehaus willst du denn da zulassen?

Ich habe z. B. vom Büro eine Anfahrtszeit von 8 Minuten. Damit ist das Thema doch schon durch.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816838
Datum06.02.2016 18:057071 x gelesen
Hallo!

Kurze Zwischenfrage.

A12 Stufe 4 entspricht welchem Dienstgrad bei der BF?

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816839
Datum06.02.2016 18:106939 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian K.Ab wann ist denn eine Aufwandspauschale für dich "angemessen", und was ist "kaum was"?

Angemessen wäre es die Aufwandspauschale dem aktuellen Mindestlohn anzupassen. Also 8,50 pro Stunde. Dazu kämen dann noch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Und dann kann sich jeder ausrechnen was unterm Strich übrig bleibt.

Ich bin mir auch nicht wirklich sicher, ob da jeder Arbeitgeber die Genehmigung für eine Nebentätigkeit erteilt.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern816840
Datum06.02.2016 18:147071 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.A12 Stufe 4 entspricht welchem Dienstgrad bei der BF?

Brandamtsrat. In dieser Position werden die Stellen schon weniger.

Bayerisches Besoldungsgesetz

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 816841
Datum06.02.2016 18:197072 x gelesen
Danke!

Ich dachte immer so ein Kollege im gehobenen Dienst hätte mehr. :)

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern816842
Datum06.02.2016 18:267005 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Ich dachte immer so ein Kollege im gehobenen Dienst hätte mehr. :)

Tja, diese Kollegen arbeiten ausserdem meist im Tagesdienst.

Auf Wache bekommt man immerhin noch Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten und hat weniger Fahrtkosten.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816843
Datum06.02.2016 19:576878 x gelesen
Geschrieben von Henning K.In Deinem Beispiel wird aber dann die eigentliche Rufbereitschaft "nur" durch den Aufschlag von 25% vergütet?
Richtig.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816845
Datum06.02.2016 20:426928 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Angemessen wäre es die Aufwandspauschale dem aktuellen Mindestlohn anzupassenReden wir jetzt von richtigen Nebenjobs in Form von "Teilzeit-Hauptamtlichen" oder von Aufwandsentschädigungen für Mitglieder von ständig bereit gehaltenen ehrenamtlichen Feuerwehreinheiten, die in ihrem Einsatzwert und in ihrer Einsatzhäufigkeit einer hauptamtlichen Feuerwehreinheit ähnlich sind?

Wem diese sperrige Bezeichnung wundersamerweise bekannt vorkommt: Solche Einheiten gibts in RLP ja schon, z.B. in Neuwied (dort auch mit langer Tradition und lange auch ohne HA-Kräfte). Die sind gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 2 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung), ihre Aufwandsentschädigung ebenfalls (§ 12). Bei einer Heranziehung pro Monat von 30 bis 50 Stunden gibt es pauschal 136,31 EUR monatlich oder 3 EUR pro Stunde, bis 100 Stunden dann 340,41 EUR pauschal oder 3,65 EUR pro Stunde, über 100 Stunden dann 680,65 EUR pauschal oder stündlich 3,94 EUR.

Weitere Berichte zum Modell Neuwied, aus 2011:
Neuwieder Feuerwehr-Modell
Ständige Bereitschaft: Das wird geboten, das wird verlangt

Allerdings hat Neuwied nun doch schon ein paar Einwohner, für Städtchen wie Weinstadt mag man sich solche Modelle noch halbwegs realistisch vorstellen, bei den Einwohnern und Flächen der Grafschaft oder der VG Kirchheimbolanden wird eher die Zeitvorgabe verdreifacht und verfünffacht, bevor wir da über kostenintensive Feuerwehrbereitschaften nachdenken.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816846
Datum06.02.2016 20:537066 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.Nur mal um ein Gefühl für Entlohnung durch den Staat zu bekommen.
Neulich eine Stellenanzeige für "Notfallsanitäter / Rettungsassistenten (m/w) für die Berufsfeuerwehr" gesehen, möge sich jeder selbst sein Gefühl bilden:

...sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 2 Jahre für die Berufsfeuerwehr mehrere
Notfallsanitäter (m/w) / Rettungsassistenten (m/w)

Wir erwarten:
den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss als Notfallsanitäter/-in mit Staatsexamen oder
den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss als Rettungsassistent/-in mit Staatsexamen, eine mindestens 5-jährige Tätigkeit als Rettungsassistent/-in und die Bereitschaft zur Weiterbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in
sportliche Fitness
Teamfähigkeit
einwandfreies Führungszeugnis
mindestens die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse C 1
Wenn Sie sich während des befristeten Beschäftigungsverhältnisses bewähren und an dessen Ende über die Qualifikation zum/zur Notfallsanitäter/-in verfügen, besteht ggf. die Möglichkeit zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in (Laufbahngruppe I, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Feuerwehr) im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W816847
Datum06.02.2016 21:066914 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Der Personaler wird sicher überschwemmt werden von tollen Bewerbern!

Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
Andreas Leutwein

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern816848
Datum07.02.2016 00:297019 x gelesen
You get what you pay for...

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816866
Datum07.02.2016 18:006725 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Allerdings hat Neuwied nun doch schon ein paar Einwohner, für Städtchen wie Weinstadt mag man sich solche Modelle noch halbwegs realistisch vorstellen, bei den Einwohnern und Flächen der Grafschaft oder der VG Kirchheimbolanden wird eher die Zeitvorgabe verdreifacht und verfünffacht, bevor wir da über kostenintensive Feuerwehrbereitschaften nachdenken.
sehe ich auch so.

solche Modelle können nur dort funktionieren wo es auch ein genügend grosses Potential an Feuerwehrleuten gibt bei denen so was möglich ist.

Ich siedle die Idee mit den Teilzeitfeuerwehrleuten deshalb eher in den Gemeinden die von den Anforderungen her zwischen einer grossen FF und hauptamtlichen Kräften liegen. Da kann das Modell die eine oder andere Stelle bei den Hauptamtlichen einsparen und damit für die Gemeinde finanziell attraktiv werden.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW816872
Datum07.02.2016 20:336707 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Bei () pro Monat von 30 bis 50 Stunden () bis 100 Stunden ()über 100 Stunden
Sind das realistische Einsatzstunden für eine FF, also ab 30 Einsatzstunden im Monat ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen816883
Datum08.02.2016 09:526615 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Im Gegenzug kann ich mir dann auch eine gewissen Verbindlichkeit wie z.B. in einer Art Rufbereitschaft vorstellen.

Sobald hierfür eine "Bezahlung" erfolgt, also eine Arbeitsendgeld gezahlt wird, ist das Thema erledigt.
Spätestens nach dem Urteil zum Ulmer Einsatzleiterdienst (Bereitschaftszeit mit unmittelbarer Arbeitsaufnahme ist Arbeitszeit) (Urteil) fällt das System ins Wasser.

Angenommen ein Mitglied der FF hat einen normalen 40h/Woche. Zur max. Arbeitszeitbegrenzung bleiben somit 8 Stunden pro Woche offen.
Wenn ich 8 Stunden pro Woche pro Mann nehme, komme ich bei einer personenschwachen Truppe nicht auf eine nennenswerte Erhöhung der verfügbaren Einsatzkräfte.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816892
Datum08.02.2016 12:566565 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Oliver R.Sobald hierfür eine "Bezahlung" erfolgt, also eine Arbeitsendgeld gezahlt wird, ist das Thema erledigt.
Spätestens nach dem Urteil zum Ulmer Einsatzleiterdienst (Bereitschaftszeit mit unmittelbarer Arbeitsaufnahme ist Arbeitszeit) (Urteil) fällt das System ins Wasser

interessante Frage.

das Urteil bezieht sich auf den Einsatzleitdienst der mit Angestellten (und/oder Beamte ?) besetzt wird. Da greift ganz klar die Rechtslage mit Bezug auf das Arbeitsrecht.

Ich kann mir gut vorstellen das dies bei der anderen Konstellation in einer Freiwilligen Feuerwehr wo ein Teil der Mitglieder zeitweise verbindlich zusagen in einem bestimmten Umkreis um das Feuerwehrhaus im Alarmfall zeitnah verfügbar zu sein das rechtlich anders aussieht.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816893
Datum08.02.2016 13:206475 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Wem diese sperrige Bezeichnung wundersamerweise bekannt vorkommt: Solche Einheiten gibts in RLP ja schon, z.B. in Neuwied (dort auch mit langer Tradition und lange auch ohne HA-Kräfte). Die sind gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 2 Feuerwehr-Entschädigungsverordnung), ihre Aufwandsentschädigung ebenfalls (§ 12). Bei einer Heranziehung pro Monat von 30 bis 50 Stunden gibt es pauschal 136,31 EUR monatlich oder 3 EUR pro Stunde, bis 100 Stunden dann 340,41 EUR pauschal oder 3,65 EUR pro Stunde, über 100 Stunden dann 680,65 EUR pauschal oder stündlich 3,94 EUR.

ich mein mit meinem Vorschlag da weniger das Neuwieder Modell wo die Einsatzkräfte im Grunde "Wachschichten" auf dem Wachgelände verbringen und währenden dieser Zeit dort anwesend sein müssen.

In meinem Vorschlag geht es da eher darum aus einem ausreichend grossen Pool von Einsatzkräften sicherzustellen das eine gewissen Anzahl davon sich innerhalb eines akzeptablen Raduis um das Feuerwehrhaus aufhält und die dann im Alarmfall dann zum Feuerwehrhaus gehen bzw. fahren.

Das erforderte einen deutlich höheren Organisationsaufwand da diese Personalvorhaltung deutlich dynamischer ist als beim Neuwieder Modell.

Ist dafür aber auch einfacher einzurichen. Man muss keine Wohnungen bauen. Man braucht da dann halt ein System das diese Verwaltung (teil-) automatisiert abwickelt.

Bei einer Freiwilligen Feuerwehr geht man davon aus das immer eine gewissen Mindestanzahl von Einsatzkräften zeitnah zur Verfügung stehen. Die Schwankungen ( über die Tagesezeit, Wochentage, Urlaubszeit, Wetter usw.) fängt man dann mit einem Überangebot ab.

Wenn aber die Gesamtzahl der theoretisch verfügbaren Einsatzkräfte tagsüber nicht mehr ausreicht die Bandbreite der Schwankungen zu egalisieren muss man andere Lösungen finden. Üblicherweise werden dann dann einige hauptamtliche Kräfte eingestellt. Das kostet aber viel Geld.

Daher kann ich mir gut vorstellen das die Lücke zwischen der reinen FF und der FF mit hauptamtlichen Kräften mit solchen "verbindlich verfügbaren" Kräfte der FF geschlossen werden kann.

Das wird aber aber sicherlich nur bei einem Teil der Städte funktionieren. Einerseits braucht man eine gewissen Grundmenge an dafür geeigneten Einsatzkräfte anderseits kann aus so einem Pool dann verbindlich und zeitnah mehrere Löschzüge zusammengestellt werden.

ich bin gespannt ob es in Zukunft so ein (ähniches) Modell in der einen oder anderen Stadt eingeführt wird.

Sicher ist aber das die Feuerwehrwelt diesbezüglich "bunter" wird. Es wird verschiedene Lösungen geben mit denen die Tageseinsatzbereitschaft sichergestellt wird. In einer grossen Stadt hier in der Nachbarschaft setzen die recht stark auf städtische Angestellte ( Bauhof + Ämter). Auch die Idee 'Feuerwehr-Coworking könnte da ein sinnvoller Baustein werden.

...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern816895
Datum08.02.2016 14:026411 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Ich kann mir gut vorstellen das dies bei der anderen Konstellation in einer Freiwilligen Feuerwehr wo ein Teil der Mitglieder zeitweise verbindlich zusagen in einem bestimmten Umkreis um das Feuerwehrhaus im Alarmfall zeitnah verfügbar zu sein das rechtlich anders aussieht.

Leider nein.

Arbeitsrechtlich ist Bereitschaftszeit nicht an einen Ort gebunden, du kannst also theoretisch mit dem Bereitschaftshandy eine Motorradtour fahren.

Sobald du einen gewissen Ort bzw. Bereich nicht verlassen darfst gilt das Ganze als 100% Arbeitszeit.

Quelle: Vorlesung Arbeitsrecht, Hochschule München


Es ist sicherlich möglich für Feuerwehren entsprechende Ausnahmeregelungen zu schaffen, das geht aber nicht auf kommunaler Ebene.

Wenn diese geschaffen sind sicherlich eine günstige Alternative für die mittelgroßen Feuerwehren.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg816897
Datum08.02.2016 14:096598 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Adrian R.Arbeitsrechtlich ist Bereitschaftszeit nicht an einen Ort gebunden, du kannst also theoretisch mit dem Bereitschaftshandy eine Motorradtour fahren.

Sobald du einen gewissen Ort bzw. Bereich nicht verlassen darfst gilt das Ganze als 100% Arbeitszeit.

Quelle: Vorlesung Arbeitsrecht, Hochschule München

richtig - aber die Mitgliedschaft in einer FF ist kein Arbeitsverhältnis. Da greift das Arbeitsrecht gar nicht. In dem Beispiel des Ulmer Einsatzleitdienstes ist das anders. Da spielt das Arbeitsverhältnis mit rein.

Wenn meine Stadt nun so ein System einrichtet und ich da mitmache gehe ich kein Arbeitsverhältnis mit der Stadt ein.

Geschrieben von Adrian R.Es ist sicherlich möglich für Feuerwehren entsprechende Ausnahmeregelungen zu schaffen, das geht aber nicht auf kommunaler Ebene.
Kann ich mir gut vorstellen. Wenn die Politik sich da einig wird und eine rechtliche Lösung handwerklich gut gestaltet ist so was auch rechtsicher möglich.

Auch die finanamtechnische Aspekte sind dann sinnvoll lösbar. Da kann man entsprechend Freibeträge einrichten.

Wenn diese geschaffen sind sicherlich eine günstige Alternative für die mittelgroßen Feuerwehren.
Genau das mein ich.

Wir ( = Feuerwehrs ) müssen jetzt nach Lösungen suchen und auch "unkonventionelle" Möglichkeiten zur Sicherstellung der Tagesverfügbarkeit von ausreichend Einsatzkräften in Betracht ziehen.

Da müssen dann die eine oder/und andere Feuerwehr solche Ideen umsetzen und damit Erfahrungen sammeln. Damit werden die auf den Prüfstand gestellt. Wenn die sich dann in der Praxis als gut herausstellen können auch andere Feuerwehren recht einfach solche Lösungen übernehmen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 03.02.2016 14:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ...
 04.02.2016 14:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.02.2016 14:29 Dani7el 7H., Schriesheim
 04.02.2016 15:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.02.2016 15:11 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.02.2016 16:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.02.2016 18:32 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.02.2016 22:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.02.2016 14:44 Jako7b T7., Bischheim
 05.02.2016 15:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.02.2016 15:26 Jako7b T7., Bischheim
 05.02.2016 17:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.02.2016 19:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 05.02.2016 23:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.02.2016 11:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.02.2016 15:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.02.2016 19:57 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.02.2016 13:25 Adri7an 7R., Utting
 06.02.2016 14:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.02.2016 18:05 Jako7b T7., Bischheim
 06.02.2016 18:14 Adri7an 7R., Utting
 06.02.2016 18:19 Jako7b T7., Bischheim
 06.02.2016 18:26 Adri7an 7R., Utting
 06.02.2016 20:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.02.2016 21:06 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
 07.02.2016 00:29 Adri7an 7R., Utting
 06.02.2016 18:10 Jako7b T7., Bischheim
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 07.02.2016 20:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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