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ThemaEntwurf LBKG RLP 201530 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813859
Datum09.11.2015 16:1213853 x gelesen
Was lange währt, wird endlich... naja... (Gesetzentwurf als pdf, 14mb). So zumindest mein Eindruck nach einem ersten Querlesen. Die Änderungen zur Kostenersatzregelung könnte man auch etwas einfacher halten (siehe BaWü). Kostenersatzansprüche an die Rettungsdienste bei der Unterstützung rettungsdienstlicher Aufgaben waren absehbar. Gut, dass man hier nicht auch den unsinnigen Rufen mancher Feuerwehrfunktionäre im Land gefolgt ist, Heimrauchmelder kostenersatzpflichtig zu machen.
Der Passus für die Aufnahme Behinderter gehört heutzutage wohl einfach mal dazu, genau wie die Möglichkeit Alterskameraden weiter an die Front zu schicken. Die vorübergehende Entpflichtung wird praktisch heute schon öfters so gehandhabt, nun hat man halt ne Rechtsgrundlage dafür. Lt. Regelungsbedürfnis will man eine Doppelmitgliedschaft an Wohn- und Arbeitsort ermöglichen, im Gesetzesentwurf hab ich dazu jetzt aber nichts finden können. Aber auch das läuft praktisch ja eh schon, da ändert das Gesetz nichts dran.

Für den wohl unvermeidlichen Kopf-Tisch-Aufprall gibts natürlich auch Passagen, besonders die: Nachdem in immer mehr Gemeinden/Wehren die Einsatzkräfte keine Ausbildungskosten bei Führerscheinen selbst tragen müssen, soll genau das jetzt gesetzlich ausdrücklich legitimiert werden - völliger Schwachsinn, der hoffentlich im Gesetzgebungsverfahren nochmal zusammengestrichen wird! Und so wie es jetzt formuliert ist, wer sagt denn, dass z.B. Motorsägenkurse und Erste-Hilfe-Lehrgänge keine "besonderen Kosten" verursachen? Diese Ausbildungen können auch privat genutzt werden.
Der Gedanke, Einsatzkräften für Lehrgangsbesuche eine "Aufwandsentschädigung" zu gewähren, wenn diese für diese Zeiten Erholungsurlaub opfern mussten, ist zwar einerseits nett, andererseits geradezu eine Einladung an die Arbeitgeber, statt der Freistellungen diesen Einsatz von Urlaubstagen/Überstunden zu fordern, daher kann ich mich damit auch nicht anfreunden.

Ein kleines Lächeln ringt mir auch der letzte Teil des Entwurfs des § 13 Abs. 8 ab, wonach es nun ausdrücklich erlaubt sein soll, Feuerwehrleuten Verkünstigungen durch die Gemeinde zukommen zu lassen. Die Idee ist nett, das mit einer Ausnahme zu den Einnahmebeschaffungsgrundsätzen der GemO zu verbinden richtig gut. Der Hinweis auf die "Ehrenamtskarte" ist aber erstmal blanker Hohn, solange die Ehrenamtskarte des Landes Voraussetzungen erfordert bzw. Ausschlusskriterien nennt, durch die mehr als 90% der rheinland-pfälzischen Feuerwehrleute gar nicht zur Zielgruppe dieser Karte gehören können.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz813866
Datum09.11.2015 19:557984 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Die Änderungen zur Kostenersatzregelung könnte man auch etwas einfacher halten (siehe BaWü).Ich bin insbesondere gespannt, ob die Einforderung der sogenanten Vorhaltekosten, also die Kosten für Gerätehäuser, Werkstätten, Ausbildungseinrichtungen, Fahrzeuge, Ausbildung, Kommunikationseinrichtungen usw., vom Verursacher vor Gericht Bestand haben wird, da die Vorhaltung einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Feuerwehr originäre Aufgabe der Kommune ist, unabhängig davon, ob überhaupt ein Einsatz erforderlich ist.

Geschrieben von Sebastian K.Der Passus für die Aufnahme Behinderter gehört heutzutage wohl einfach mal dazu, genau wie die Möglichkeit Alterskameraden weiter an die Front zu schicken. Faktisch bedeutet dies ja die Abschaffung der Altersgrenze, denn einen gesundheitlich geeigneten Alterskameraden kann man dann beliebig lange im Einsatzdienst halten. Kameraden mit angeschlagener Gesundheit scheiden oft schon vor Erreichen der Altersgrenze aus oder schränken ihren Tätigkeitsbereich ein, so dass die Altersgrenze nun fast keine Bedeutung mehr hat.

Geschrieben von Sebastian K.Nachdem in immer mehr Gemeinden/Wehren die Einsatzkräfte keine Ausbildungskosten bei Führerscheinen selbst tragen müssen, soll genau das jetzt gesetzlich ausdrücklich legitimiert werden Mit der Einschränkung, dass eine Kostenbeteiligung des FA ausgeschlossen ist, wenn er noch mindestens 5 Jahre Feuerwehrdienst leistet. Ich halte diese Regelung für vertretbar, um diejenigen erreichen zu können, die wirklich die Kommune nur ihren Führerschein bezahlen lassen, um sich dann zu verabschieden und in der freien Wirtschaft den Führerschein zu nutzen.

Besonders spannend finde ich auch, dass Einsätze, die durch automatische Notrufsysteme in Kraftfahrzeugen eingeleitet werden, zum Kostenersatz durch den Fahrzeughalter führen sollen, wenn der Einsatz der Feuerwehr nicht erforderlich ist. Die Versicherungen werden sich bedanken und der ein oder andere Halter zur Stillegung dieses Systems motiviert.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813869
Datum09.11.2015 20:177457 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Ich bin insbesondere gespannt, ob die Einforderung der sogenanten Vorhaltekosten, also die Kosten für Gerätehäuser, Werkstätten, Ausbildungseinrichtungen, Fahrzeuge, Ausbildung, Kommunikationseinrichtungen usw., vom Verursacher vor Gericht Bestand haben wirdWenn man die Rechtsprechung (und den darauf basierenden Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände) sowohl zu Fahrzeug- wie auch zu Personalkostensätzen in den vergangenen Jahren betrachtet, ist das wirklich eine Frage mit offenem Ausgang. Bei Fahrzeugpauschalen wurden sie zuletzt noch tlw. anerkannt, bei Personal nicht.

Geschrieben von Oliver S. Ich halte diese Regelung für vertretbar, um diejenigen erreichen zu können, die wirklich die Kommune nur ihren Führerschein bezahlen lassen, um sich dann zu verabschieden und in der freien Wirtschaft den Führerschein zu nutzen.Meine Erfahrungen (im kleineren Dunstkreis) sind die, dass man die anderen mit einer solchen Regelung nicht zur Ausbildung bewegen kann. Denn praktisch sind die LKW-Fahrer, die den Lappen beruflich brauchen, auch die, die am wenigsten verfügbar sind, also muss man die ausbilden, die ihn möglichst nur für die roten Fahrzeuge brauchen und beruflich leicht verfügbar sind. Diese Leute bezahlen aber heute i.d.R. nichts dazu, und ich bezweifel dass sie sich zu einer Rückerstattung verpflichten würden. 5 Jahre sind eine lange Zeit, da kann viel passieren.
Würde man noch einen Satz anfügen, dass die Rückerstattung ausgeschlossen ist, wenn man in eine andere FW wechselt, könnte ich mich vielleicht schon eher damit anfreunden.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz813871
Datum09.11.2015 20:227399 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Würde man noch einen Satz anfügen, dass die Rückerstattung ausgeschlossen ist, wenn man in eine andere FW wechselt, könnte ich mich vielleicht schon eher damit anfreunden.
Aber genau das steht doch da: Geschrieben von Entwurf LBKG ...wenn der Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Ausbildung nicht mindestens fünf Jahre bei dieser Feuerwehr oder einer anderen Feuerwehr Dienst leistet.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813875
Datum09.11.2015 20:517274 x gelesen
Stimmt, überlesen. Über die Handhabung in der Praxis bin ich trotzdem mal gespannt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern813882
Datum09.11.2015 23:237406 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Ich halte diese Regelung für vertretbar, um diejenigen erreichen zu können, die wirklich die Kommune nur ihren Führerschein bezahlen lassen, um sich dann zu verabschieden und in der freien Wirtschaft den Führerschein zu nutzen.

Die Regelung ist praxisfremd und kontraproduktiv, wie man sowas verankern kann verstehe ich nicht, außerdem wart mal ab bis einer klagt, könnte spannend werden.
Zumal in der freien Wirtschaft kaum noch ein Nutzen daraus gezogen werden kann ......


Viele Grüße
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP813889
Datum10.11.2015 10:286896 x gelesen
Geschrieben von Christian S.außerdem wart mal ab bis einer klagt, könnte spannend werden.

Davon gehe ich auch aus. Im Arbeitsrecht ist sowas ganz klar geregelt, es darf keine einseitigen Regelungen geben. Das musste mein ehemaliger Chef auch mal lernen...
Und was ist z.b. wenn ich aus gesundheitlichen Gründen ausscheide oder man mich, warum auch immer, aus der Feuerwehr wirft?
Also entweder überlebt der Passus den Entwurf nicht oder es nimmt sich bei nächster Gelegenheit mal ein Verwaltungsgericht seiner an.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMark8us 8S., Herxheim / Rheinland-Pfalz813905
Datum10.11.2015 13:126828 x gelesen
Hallo,

die Rückzahlungsregelung bzw. Dienstverpflichtung für xx Jahre wurde in anderen Fällen bereits gekippt.

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP813988
Datum12.11.2015 11:046630 x gelesen
Die Freiwillige Feuerwehr lebt von den ehrenamtlichen Helfern, die ihren Dienst freiwillig Leisten. Eine Stärkung der Strukturen kann nur erfolgen, wenn die Ansätze zur freiwilligen Ausübung des Feuerwehrdienstes verstärkt werden. Und genau hierdran happert es gewaltig. Nur wenn dem Individuum mehr Vorteile als Nachteile aus dem Feuerwehrdienst entsehen, werden wir auch in Zukunft ehrenamtliche Helfer für die Feuerwehr finden.

Leider kümmert sich der vorliegende Gesetztesentwurf nicht um die eine Stärkung der Vorteile des Einzelnen, sondern soll die Nachteile des Trägers der Feuerwehr kompensieren. Auf diese weise macht man den ehrenamtlichen Dienst bei der Feuerwehr nicht attraktiver.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP814030
Datum13.11.2015 11:286499 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Lt. Regelungsbedürfnis will man eine Doppelmitgliedschaft an Wohn- und Arbeitsort ermöglichen, im Gesetzesentwurf hab ich dazu jetzt aber nichts finden können.Dies wird im Verfahren noch ergänzt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP814562
Datum07.12.2015 11:466582 x gelesen
Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Stellungnahme des LFV

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz814566
Datum07.12.2015 13:006313 x gelesen
Kann man zusammnfassen mit: Passt schon, mehr wäre schön, macht mal. Bla bla bla...

Wenn das alles ist, was der Landesfeuerwehrverband dazu zu sagen hat, jetzt wo es gilt, während der Gesetzgebung, dann können wir uns den auch sparen. Kein einziger konstruktiver Vorschlag zur Verbesserung, ich fasse es nicht...

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz814584
Datum07.12.2015 21:176268 x gelesen
Hallo,

ich würde mich schämen, ein solch vor Fehlern strotzendes Papier als LFV herauszugeben. Vom Inhalt will ich gar nicht erst reden.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817110
Datum11.02.2016 16:266158 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Wenn das alles ist, was der Landesfeuerwehrverband dazu zu sagen hat, jetzt wo es gilt, während der Gesetzgebung
Der LFV wurde im Innenausschuss nochmals angehört, hier ist die Niederschrift dazu zu finden.
Frank Hachemer sagte dort u.a.: Ich bin anfangs einmal gefragt worden: Was unterstützen Sie besonders, oder wo ist Ihr wichtigster Punkt? Da muss ich dann sagen, für uns sind diese Punkte alle wichtig. Deswegen sind wir froh darüber und würden an alle appellieren, dass es eine breite Zustimmung zur jetzigen Novelle gibt. Das wäre das, was wir vertreten und unterstützen würden.
Allerdings muss man sagen, danach wird es nicht ganz ruhig werden. Vonseiten der Feuerwehr muss man sagen, wir befinden uns seit einigen Jahren schon in einer großen Umbruchphase und die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Vorhaben sind unseres Erachtens ein geeigneter Schachzug, um einige Erleichterungen und Verbesserungen erreichen, die es dem Ehrenamt leichter machen und es leichter machen, sich für das Ehrenamt zu engagieren. Herr Manns hat das schon ausgeführt, dem schließen wir uns an.
Wir werden nach einer Verabschiedung hier und nach einem novellierten LBKG in den kommenden Jahren daran gehen müssen, noch einige Dinge auszuweiten. Wir denken an Themen wie Wertschätzung, Anerkennungsprämien oder Ehrensold. Solche Themen sind hier noch nicht angesprochen worden, die wir dann vielleicht noch ansprechen müssen.
Mit anderen Worten, für uns ist das schon ein guter Schritt, wir unterstützen das, wir sprechen uns aber sicherlich noch einmal wieder.


Zwischenzeitlich hatte die SPD nochmal einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf gestellt, der die sog. Doppelmitgliedschaften regelt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz817111
Datum11.02.2016 17:005839 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Der LFV wurde im Innenausschuss nochmals angehört
Geschrieben von Sebastian K.Zwischenzeitlich hatte die SPD nochmal einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf gestellt, der die sog. Doppelmitgliedschaften regelt.
Beschämt muss man feststellen, dass der Änderungsantrag der SPD weit mehr konstruktive Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes enthält, als die Stellungnahme des LFV. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, um weitere Verbesserungen vorzuschlagen oder Klarstellungen einzufordern, und dem Verband fällt nichts weiter ein, als zu sagen: Wir unterstützen das alles, aber irgendwann muss es noch mehr geben. Ich habe gerade das Gefühl, dass die Mitgliedsbeiträge der letzten Jahre auch direkt an die Versicherer für die Zusatzversicherungen hätten gezahlt werden können. Als Interessenvertretung der Feuerwehrangehörigen und als fachkundiger Berater des Gesetzgebers ist der Verband offensichtlich ein Totalausfall.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg817113
Datum11.02.2016 17:445946 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Zwischenzeitlich hatte die SPD nochmal einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf gestellt, der die sog. Doppelmitgliedschaften regelt.
Respekt!

Da haben sich die Gedanken gemacht und auch sinnvolle Vorschläge auf den Tisch gelegt.

Find ich gut!

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP817132
Datum12.02.2016 09:355773 x gelesen
Eigentlich will man nur die gelebte Realität in einen Gesetzestext packen...

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorMich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz817139
Datum12.02.2016 20:095679 x gelesen
Naja, das kann man auch anders sehen.

Bekanntlich wird ja RLP von einer rot-grünen Regierung geführt, welche auch den Gesetzesentwurf eingereicht haben. In diesem ersten Entwurf wurde die Regelung zur Doppelzugehörigkeit vergessen, was zu spät bemerkt wurde. Der Gesetzesentwurf war aber schon in erster Lesung im Landtag bzw. im Anhörungsverfahren und somit war eine Änderung durch das Ministerium nicht mehr möglich ohne das man das Verfahren hätte neu anstoßen muss. Also hat man das ganze als Änderungsantrag der Fraktionen eingereicht, weil das der einzige Weg war, der unproblematisch und geräuschlos möglich gewesen ist. Somit gebührt mit 95 % Wahrscheinlichkeit nicht den beiden Fraktionen das Lob, sondern dem Ministerium, wobei die nur ihren eigenen Fehler ausgebügelt habe.

Aus meiner Sicht gebührt damit niemanden Lob. Hätte man sauber gearbeitet, dann wäre es nie soweit gekommen und ich sträube mich jemanden zu Loben oder Respekt zu zollen, der nur den eigenen Fehler ausbügelt, sonst belohnt man wenn man Fehler macht.

So zumindest sehe ich den Vorgang.

MfG
Michael

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AutorMich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz817140
Datum12.02.2016 20:185580 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Beschämt muss man feststellen, dass der Änderungsantrag der SPD weit mehr konstruktive Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes enthält, als die Stellungnahme des LFV.

Ich denke nicht, dass das Lob der SPD Fraktion wirklich zusteht. Hierzu verweise ich auf mein Posting von vor ein paar Minuten im Thread, da habe ich meine Gedanken dazu ausgeführt.

Geschrieben von Oliver S.Als Interessenvertretung der Feuerwehrangehörigen und als fachkundiger Berater des Gesetzgebers ist der Verband offensichtlich ein Totalausfall.

Naja ganz so hart würde ich es nicht sehen.

Ich lese den Vorgang so, dass das was jetzt in der Novelle steht, der kleinste gemeinsame Nenner war, den man hat durchsetzen können. Bei so einem Verfahren gibt es ja im Vorfeld sehr viele inoffizielle Kontakte und dann merkt man was geht und was nicht geht. Letztendlich war es wohl eine Abwägung. Jetzt sehr viel fordern und den Gesetzesvorschlag damit torpedieren, wodurch er mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgezogen worden wäre, weil man das nicht in den Wahlkampf ziehen wollte. Dann wäre gar nichts gekommen, weil nach der Landtagswahl das Verfahren hätte neu gestartet werden müssen. Somit hat man sich von Seiten des Verbandes wohl dafür entschieden gute Miene zu machen, um das zu kriegen, was auf dem Tisch lag, aber gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass dies erst ein erster Schritt sein muss und kann.

MFG
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817572
Datum24.02.2016 23:325744 x gelesen
Das Gesetz wurde heute beschlossen. Die CDU hat nochmal einen umfangreicheren Änderungsantrag vorgelegt um die vom LFV favorisierte Anerkennungsprämie einzuführen, aber soviel Wahlkampf war dann irgendwie doch nicht dieser hat keine Mehrheit gefunden.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz817573
Datum25.02.2016 00:125693 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die CDU hat nochmal einen umfangreicheren Änderungsantrag vorgelegt um die vom LFV favorisierte Anerkennungsprämie einzuführen.
Ohne eine Diskussion darüber starten zu wollen, welche Partei wann welchen Änderungsantrag vorgelegt hat und wer wessen Fehler damit korrigieren wollte oder eben ganz gewöhnlichen Wahlk(r)ampf führt: Der Änderungsantrag folgt der etwas phantasielosen, wenngleich recht weit verbreiteten Taktik, dass man, wenn man etwas fördern möchte, einfach etwas mehr Geld hinein steckt. Das mag ab und zu funktionieren, strukturelle Probleme werden dadurch jedoch nicht gelöst. Da muss man schon mit genauerem Blick, gerne auch mit eigenem oder externem Sachverstand, heran gehen. Und mit Verlaub, 100 für 10 Jahre Dienst, da sind die Prämien von Payback für braves Einkaufen im immer gleichen Supermarkt ja attraktiver...
Wenn man jetzt noch, statt so einer rein auf Öffentlichwirksamkeit ausgelegten Aktion, das gleiche Geld in die Hand nähme, um an der LFKS mehr gutes Personal zu beschäftigen um das Lehrgangsangebot zu erweitern, und wenn man dann noch bei der Haushaltsplanung die Finger von der ursprünglich zweckgebundenen Feuerschutzsteuer lassen würde, wäre sogar mit rein monetären Maßnahmen viel mehr erreicht.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg817576
Datum25.02.2016 09:495812 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Das Gesetz wurde heute beschlossen.


Siehe auch:

-> SWR " Neues Feuerwehrgesetz beschlossen - Rheinland-Pfalz hilft Freiwilligen Feuerwehren "

Den Freiwilligen Feuerwehren geht das Personal aus. Immer weniger junge Menschen wollen in der Freizeit mit Wasserschlauch und Pumpe trainieren - geschweige denn, sich langfristig engagieren. Jetzt hat der Landtag reagiert. [...]Das Maßnahmenpaket, das die rot-grüne Landesregierung vorlegte, soll Freiwilligen Feuerwehren im Kampf gegen den Mitgliederschwund helfen. Die Zahl der aktiven Feuerwehrleute ist schon seit einigen Jahren rückläufig. Die Freiwilligen Feuerwehren plagen vor allem Nachwuchssorgen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen die demografische Entwicklung der Gesellschaft, zum anderen die Schwierigkeit, Familie und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen. Zudem stellten viele Betriebe ihre Mitarbeiter nicht mehr für die Feuerwehrausbildung frei, kritisiert der innenpolitische Sprecher der SPD, Hans-Jürgen Noss im Vorfeld der Landtagsdebatte.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP817664
Datum28.02.2016 00:085504 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Und mit Verlaub, 100 für 10 Jahre Dienst, da sind die Prämien von Payback für braves Einkaufen im immer gleichen Supermarkt ja attraktiver...
Ich würde es für sinnvoller halten, den Ehrenamtlichen FW-Leuten die Ehrenamtskarte direkt an den Dienstausweis dran zu tackern. Deren Vergabekriterien für Feuerwehren halte ich für sehr befremdlich.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMark8us 8S., Herxheim / Rheinland-Pfalz817668
Datum28.02.2016 09:595343 x gelesen
Meiner Meinung nach, wird von einer solchen Regelung abgesehen, da dies zu viel kosten würde.

Wie vor einigen Jahren die Ehrenamtspauschale für Übungsleiter steuerfrei gestellt wurde, da hätte man meiner Meinung nach auch einen Passus für die Feuerwehren einfügen können.

Kostet aber zu viel Geld...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817674
Datum28.02.2016 11:115517 x gelesen
Das Problem dieser Ehrenamtskarte ist, dass man mal wieder alles als Ehrenamt ansehen möchte was man eigentlich mit Begriffen wie "Hobby" und "Zeitvertreib" ausreichend beschrieben hätte. Aber heute hat ja keiner mehr Hobbies oder Zeitvertreibe, alle haben nur noch Ehrenämter. Und darunter leidet die Wahrnehmung und am Ende auch die Besetzung der echten Ehrenämter.
Mein Lieblingsartikel dazu ist übrigens der hier:
Gemmrigheim ehrt seine Ehrenamtlichen mit der Verleihung einer Ehrenmedaille.
...
Für ihr mehr als 20-jähriges Engagement bei der Gemmrigheimer Feuerwehr wurden Oberlöschmeister Sven Röser und Brandmeister Andreas Hellger mit der bronzenen Medaille ausgezeichnet.
Die Kleintierzüchter Norbert Gries und Marion Ligendza erhielten die bronzene Medaille für kulturelle Leistungen. Sie wurden bei der letzten Kreisschau in Kornwestheim als Kaninchenzüchter beziehungsweise als Züchterin von Strupphühnern zu Kreismeistern gekürt.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz817677
Datum28.02.2016 11:51   5601 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Das Problem dieser Ehrenamtskarte ist, dass man mal wieder alles als Ehrenamt ansehen möchte was man eigentlich mit Begriffen wie "Hobby" und "Zeitvertreib" ausreichend beschrieben hätte.
Wenn man sich die Bedingungen für die Ehrenamtskarte RLP anschaut, könnte man zu dem Schluß kommen, dass sie so angelegt wurde, dass die "echten" Ehrenamtler wie Kommunalpolitiker oder Feuerwehrler gerade nicht mit abgedeckt werden (z.B. 250 Stunden im Jahr).

Geschrieben von Staatskanzlei RLP Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Natürlich arbeiten auch die Kaninchenzüchter unentgeldlich für die Ehre, es fehlt jedoch am "Amt", also am öffentlichen Auftrag für die Tätigkeit. Wenn schon von Seiten der Landesregierung der Begriff "Ehrenamt" so verbogen (und damit entwertet) wird, darf man sich nicht wundern, dass er von allen engagierten Zeitgenossen für sich in Anspruch genommen wird.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP817681
Datum28.02.2016 14:175359 x gelesen
Unsere Stadt hatte ja im letzten Jahr die Ehre als Veranstaltungsort des Ehrenamtstages des Landes zu sein.
Ich bin da mit der Familie natürlich hin. Privat. (Unsere FW hat man beim Landesverband wohl " irgendwie vergessen " einzuladen.)

Mein persönliches Fazit : Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wo bei es am Geld nicht gelegen hat: Für die Veranstaltungskosten hätte man wohl mehrere Förderbescheide Positiv bewilligen können....
Für mich hatte das viel mit Vor-Wahlkampf und Selbstbeweihräucherung zu tun.

Dieses Beispiel https://info.trier.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=76802#allrisWP hier zeigt leider die Gedanken so mancher auf .
Die Kosten ( Sitzungsgelder, Stunden der Verwaltung) die dieser lächerliche Streit im Rat verursacht haben hätten wohl gelangt für länger den Eintritt zu finanzieren.

Gibt es eigentlich so Grundlehrgänge für Politiker ? Z.B. an Verwaltungsschulen ?

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817684
Datum28.02.2016 14:295392 x gelesen
Geschrieben von Volker C. Gibt es eigentlich so Grundlehrgänge für Politiker ? Z.B. an Verwaltungsschulen ?Ja, natürlich auf freiwilliger Basis.

(Kleiner Hinweis auf ein anderes interessantes Seminar: "Mehr Menschen für die Feuerwehr - Verständnis innerhalb der Verwaltung")

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP822321
Datum09.08.2016 08:524165 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Änderungen zur Kostenersatzregelung könnte man auch etwas einfacher halten Inzwischen gibt es einen aktualisierten Leitfaden zur Gebührenkalkulation.
Angesichts der zu erwartenden Einnahmen in vielen Kommunen erfolgt die Gebührenkalkulation getreu dem inoffiziellen Landesverwaltungsmotto: Wir arbeiten wirtschaftlich, koste es, was es wolle.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP824419
Datum28.10.2016 08:474184 x gelesen
Geschrieben von Michael M.Hätte man sauber gearbeitet, dann wäre es nie soweit gekommen und ich sträube mich jemanden zu Loben oder Respekt zu zollen, der nur den eigenen Fehler ausbügelt, sonst belohnt man wenn man Fehler macht.
So zumindest sehe ich den Vorgang.
Dazu passt: Zwischenzeitlich hat das Innenmysterium den Kommunen empfohlen, die Kostenersatzforderungen nach dem neuen Tatbestand des § 36 Abs. 1 Nr. 9 LBKG (Kostenersatz vom RD, wenn dieser die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordert) erstmal auszusetzen. Da stapeln sich jetzt mancherorts die Widersprüche, weil die Refinanzierung durch die Träger des RD derzeit noch Probleme bereitet, die Kosten zunächst also bei den HiOrgs hängen bleiben, was aber nicht Sinn der Gesetzesänderung war. Eine Baustelle, die so vorher niemals von niemandem überhaupt keinesfalls jemals absehbar gewesen oder angesprochen worden wäre...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 09.11.2015 16:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.11.2015 19:55 Oliv7er 7S., Neidenbach
 09.11.2015 20:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.11.2015 20:22 Oliv7er 7S., Neidenbach
 09.11.2015 20:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.11.2015 13:12 Mark7us 7S., Herxheim
 12.11.2015 11:04 Jan 7R., Hahnheim
 09.11.2015 23:23 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 10.11.2015 10:28 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 13.11.2015 11:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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 07.12.2015 13:00 Oliv7er 7S., Neidenbach
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 11.02.2016 17:00 Oliv7er 7S., Neidenbach
 12.02.2016 20:18 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen
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 12.02.2016 09:35 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 12.02.2016 20:09 Mich7ael7 M.7, Ludwigshafen
 28.10.2016 08:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.12.2015 21:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.02.2016 23:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.02.2016 00:12 Oliv7er 7S., Neidenbach
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 28.02.2016 11:51 Oliv7er 7S., Neidenbach
 28.02.2016 14:17 Volk7er 7C., Trier
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