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ThemaDienstuniform Damen - Absatzschuhe und Rock erlaubt?17 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorLana8 S.8, Bad Lobenstein / Thüringen817248
Datum15.02.2016 09:048411 x gelesen
Hallo,eine Frage.
Ist es schlimm,wenn ich zu meiner Dienstuniform (Bluse,Jacke und Rock)
Absatzschuhe trage? Oder wirkt das zu "nuttig" bzw. freizügig?
Der Rock ist nicht ganz bis übers Knie lang,sondern ein einfacher Rock wie man ihn auch im Alltag tragen würde.

Freu mich auf eure Meinungen.
Liebe Grüße

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg817249
Datum15.02.2016 09:295609 x gelesen
Hallo,

also ich weiß, von unseren Damen, dass in Brandenburg wohl Absatzschuhe zur weiblichen Ausgehuniform gehören. Die müssen wohl mindestens einen Zentimeter Höhe haben.
An der Landesfeuerwehrschule habe ich auch eine Kameradin gesehen, die hatte ca. 7-8 cm hohe Absätze und der Rock reichte auch nur bis zu den Knien, nicht drüber. Das wirkte nicht nuttig.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorLana8 S.8, Bad Lobenstein / Thüringen817251
Datum15.02.2016 10:075362 x gelesen
Okay,vielen Dank für die Antwort
Wissen Sie zufällig ob die Dame normale Strumpfhosen oder schwarze Strumpfhosen trug?

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken817252
Datum15.02.2016 10:235247 x gelesen
Hi,

meine persönliche Meinung: Wenn es nur eine Dame in der FF gibt, dann kann die das ganz gut alleine entscheiden (auch wenn's evtl. etwas dauerst :-) , wenn es mehrere Damen sind, dann fände ich einen einheitlichen 'Knie-Look' schon ganz hilfreich.

Tomy

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AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern817254
Datum15.02.2016 11:475085 x gelesen
Umsonst gibt doch nicht entsprechende Damenschuhe bei einem bekannten Ausrüster:


Haixheel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817256
Datum15.02.2016 13:115018 x gelesen
Geschrieben von Frank B.Die müssen wohl mindestens einen Zentimeter Höhe haben.Das gilt aber dann für Brandenburg. In Thüringen gibt es diese Mindestabsatzhöhe nicht, siehe

Feuerwehrdienstschuhverordnung Thüringen (FeuDieSchuh-VO)

§ 1
(1) Die Angehörigen der Feuerwehren in Thüringen tragen zu ihrer Dienstkleidung Schuhe. Die Schuhe sind regelmäßig zu reinigen und gegen übermäßige Verschmutzung und Geruchsbildung zu schützen.
(2) Die Ausgestaltung des Schuhwerks ist in dieser Verordnung geregelt. Über geringfügige Abweichungen entscheidet der örtliche Dienstkleidungsausschuss mit einfacher Mehrheit.

§ 2
(1) Die Schuhe sollen eine schwarze Außenfarbe aufweisen.
(2) Abweichend können geringe Anteile der Oberfläche auch hellere Farbtöne aufweisen, soweit das Gesamtbild des Feuerwehrangehörigen dadurch nicht ungebührlich beeinträchtigt wird.
(3) Die Abweichung nach Absatz 2 darf maximal 8%, bei Einsatzkräften nach dem Vierten Abschnitt der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung in ihrer aktuellen Fassung maximal 6% der Gesamtschuhfläche betragen. Der Anteil verringert sich in dem Maße, wie die Grundfarbe der Dienstjacke bereits durch Abzeichen, Orden oder Ehrenzeichen verdeckt wird.
(4) Zu schnürendes Schuhwerk ist zu bevorzugen. Klettverschlüsse sind unzulässig.

§ 3
(1) Die Höhe des Absatzes darf, unabhängig vom Geschlecht des Trägers, 5% der Körpergröße des Schuhträgers nicht überschreiten.
(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen weibliche Feuerwehrangehörige höhere Absätze tragen, wenn die dadurch erreichte Gesamtgröße geeignet ist, sich der durchschnittlichen Gesamtgröße der weiteren in der gleichen Gemeinde Dienst verrichtenden weiblichen Feuerwehrangehörigen in einem Maße anzunähern, dass eine etwaige besondere Auffälligkeit der geringeren Körpergrundgröße dadurch behoben wird. Die Höhe der Frisur bleibt dabei unberücksichtigt.
(3) Absatz 2 kann durch den örtlichen Dienstkleidungsausschuss, im Benehmen mit dem Bürgermeister und im Einvernehmen mit der gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten auch auf Männer angewandt werden.
(4) Die Farbe des Absatzes wird im Falle des Absatzes 2 bei der Berechnung nach § 2 Absatz 3 Satz 2 nicht berücksichtigt. Im Falle des Absatzes 3 ist sie zu berücksichtigen, soweit nicht örtliche Besonderheiten dem entgegenstehen.
(5) Absatzhöhe im Sinne dieser Verordnung ist die vom Hersteller des Schuhwerks zertifizierte an der Schuhrückseite gemessene Konstruktionshöhe.

§ 4
Sofern die Absatzhöhe, außer in den Fällen des § 3 Absatz 2, mehr als 65mm beträgt, ist die nach dem geltenden Arbeitsschutzrecht zu erstellende Gefährdungsbeurteilung bei Festmärschen über 2000m Festmarschlänge in Schriftform mitzuführen. Die elektronische Form ist ausreichend, wenn ein jederzeitiger Lesezugriff gewährleistet ist.

§ 5
Diese Verordnung tritt am 01.04.2013 in Kraft.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg817257
Datum15.02.2016 13:184604 x gelesen
Guten Tag


für BaWü:


" VwV Feuerwehrbekleidung "

Ziff. 2

[...]
Die Uniform für weibliche Feuerwehrangehörige besteht aus
[...]
- schwarzen Pumps,
- schwarzen Schnürschuhen,
- hautfarbenen Feinstrumpfhosen und -strümpfen und
- schwarzen Socken



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt817264
Datum15.02.2016 15:334390 x gelesen
Schon mal auf das Datum der "Verordnung" geschaut und auch etwas darin gelesen? Das ist wohl eher ein Aprilscherz.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817265
Datum15.02.2016 15:414209 x gelesen
Wenn das der Beweis dafür wäre, wäre die aktuelle Straßenverkehrsordnung auch ein Aprilscherz.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen817266
Datum15.02.2016 15:424126 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wenn das der Beweis dafür wäre, wäre die aktuelle Straßenverkehrsordnung auch ein Aprilscherz.

Das würde erklären, warum sich so wenige Leute dran halten: Die glauben an den Aprilscherz ...

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt817267
Datum15.02.2016 15:434239 x gelesen
Für Thüringen kannst Du hier und hier nachlesen.
Dort ist das nicht ausgeschlossen. Es steht dort aber, genau wie in unserer Dienstkleidungsverordnung, nichts zur Absatzhöhe.
Aus persönlicher Sicht sind Absätze in Ordnung, solange Du damit nicht quasi auf Zehenspitzen gehst.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt817268
Datum15.02.2016 15:52   4281 x gelesen
Das Datum allein nicht. Deshalb fragte ich ja auch, ob Du mal darin gelesen hast.
Wenn ich zum Beispiel
Geschrieben in § 3 (2) Abweichend von Absatz 1 dürfen weibliche Feuerwehrangehörige höhere Absätze tragen, wenn die dadurch erreichte Gesamtgröße geeignet ist, sich der durchschnittlichen Gesamtgröße der weiteren in der gleichen Gemeinde Dienst verrichtenden weiblichen Feuerwehrangehörigen in einem Maße anzunähern, dass eine etwaige besondere Auffälligkeit der geringeren Körpergrundgröße dadurch behoben wird. Die Höhe der Frisur bleibt dabei unberücksichtigt.

und

Geschrieben in § 4 Sofern die Absatzhöhe, außer in den Fällen des § 3 Absatz 2, mehr als 65mm beträgt, ist die nach dem geltenden Arbeitsschutzrecht zu erstellende Gefährdungsbeurteilung bei Festmärschen über 2000m Festmarschlänge in Schriftform mitzuführen. Die elektronische Form ist ausreichend, wenn ein jederzeitiger Lesezugriff gewährleistet ist.
sowie einige andere Passagen lese, weiß ich, es handelt sich um einen gut gemachten Aprilscherz.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP817278
Datum15.02.2016 21:243958 x gelesen
Kann man das noch rechtzeitig als Änderungsantrag/ Zusatz zum neuen LBKG anmelden ? Klare Aussagen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg817283
Datum16.02.2016 10:103792 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lana S.Wissen Sie zufällig ob die Dame normale Strumpfhosen oder schwarze Strumpfhosen trug?

Ich habe jetzt etwas wenig Ahnung, was 'normal' ist (müsste ich mal meine Frau fragen ...), na zumindest würde ich "hautfarbend" sagen. Ich glaube, dass erklärt genug.

Mittlerweile habe ich mal den dazugehörigen brandenburgischen Runderlass herausgesucht ...

Geschrieben von Runderlass des Ministers des Inneren
B. Dienstkleidung für Feuerwehrfrauen (SB)

Jacke Dunkelblau, 3/4 lang mit Schulterstücken, ohne Biesen
Rock Dunkelblau
Hose Dunkelblau ohne Biesen
Polobluse Blaugrau mit Dienstgradschlaufen
Kopfbedeckung Stewardessform, dunkelblau, mit Mützenabzeichen
Einsatzbekleidung analog der Männer


Da steht nichts weiter von Schuhen.
Die tauchen nur bei den Männern auf:

Geschrieben von Runderlass des Ministers des Inneren A. Dienstkleidung und persönliche Ausrüstung für Feuerwehrmänner (SB)

Feuerwehrdienstanzug

1. Schirmmütze...
[...]
4. Schwarze Halbschuhe oder Schnürstiefel
[...]


Hilft nicht wirklich.

Also: Unsere haben Hosen an und Schuhe mit kleinen Absatz, anderswo im Land tragen die Damen Röcke und etwas höhere Schuhe. Ich denke mal das Uniform-Oberteil (Rock) verhindert jede Form von Freizügigkeit und "nuttigem Wirken". Diese Stewardessen-Mütze kann -glaube ich- kaum jemand leiden. Insgesamt wirkt das eigentlich immer ganz vernünftig.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP817303
Datum16.02.2016 17:393509 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. hautfarbenen Feinstrumpfhosen und -strümpfen und
- schwarzen Socken

Ich denke ein oder wäre hier angebracht. Habe noch nie ne Frau mit Strumpfhosen UND Socken gesehen.

Selbst meine nicht ;-)

Dies ist meine Meinung.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW817304
Datum16.02.2016 18:213648 x gelesen
Weil ich dieses Thema nicht wirklich ernst nehmen kann sei mir folgendes verziehen;

Geschrieben von Volker C.Habe noch nie ne Frau mit Strumpfhosen UND Socken gesehen.

Bitte

...und in diesem Fall, gerne geschehen ;)

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP817310
Datum16.02.2016 22:263592 x gelesen
FF in Irland ? Wegen der Farbe Grün ? ;-)

Dies ist meine Meinung.

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 15.02.2016 09:04 Lana7 S.7, Bad Lobenstein
 15.02.2016 09:29 Fran7k B7., Sydower Fließ
 15.02.2016 10:07 Lana7 S.7, Bad Lobenstein
 15.02.2016 10:23 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 15.02.2016 11:47 Holg7er 7S., Adelsdorf
 16.02.2016 10:10 Fran7k B7., Sydower Fließ
 15.02.2016 13:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.02.2016 15:33 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 15.02.2016 15:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.02.2016 15:42 Uwe 7S., Lingen
 15.02.2016 15:52 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 15.02.2016 21:24 Volk7er 7C., Trier
 15.02.2016 13:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.02.2016 17:39 Volk7er 7C., Trier
 16.02.2016 18:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 16.02.2016 22:26 Volk7er 7C., Trier
 15.02.2016 15:43 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
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