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ThemaBachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden139 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
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  • FW-Forum: Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch
  •  
    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 817962
    Datum07.03.2016 11:0726636 x gelesen
    Hallo miteinander,

    Ich studiere Sicherheit und Gefahrenabwehr und schriebe aktuell an meiner Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden. Konkret soll es dabei vor allem um die Kennzeichnung gehen.

    Was ist gesetzlich vorgeschrieben, was wird gemacht, was kann man besser machen?

    Was vorgeschrieben ist, da reicht ein Blick in die StVO, StVZO, VwV StVO und Beck'sche Kommentare.

    Was gemacht wird, da habe ich Infos vom THW, der Bundeswehr, der Bundespolizei und den Polizeien Thüringen und Hamburg.
    Huiuiui, was man bei so ein Paar Flaggen alles anders machen kann hätte ich anfangs nicht gedacht ^^
    Ich bin mir nicht sicher ob sich das lohnen würde Feuerwehren mit aufzunehmen, weil die das eigentlich recht einheitlich hinbekommen. Aber wenn jemand meint dass seien Feuerwehr eine gute Lösung hat oder etwas besonders bitte immer her damit :)


    Ich suche zur weiteren Recherche:

    Peter, Hanno; Schlicht, M: Wozu ist die Straße da? Der motorisierte Marsch, in: SEG-Magazin, 2/2000, Verlag Stumpf & Kossendey, Edewecht, 2000

    Hat das vielleicht irgendjemand rumzuliegen?

    Außerdem habe ich mal irgendwo mal eine Arbeit (Bachelor/Master/Doktor/Ingenieur?) gesehen in der es darum ging welches Licht (Farbe) die beste Warnwirkung hat, da wurden Wellenlängen und Wahrnehmbarkeit usw. untersucht. Wenn jemand weiß welche Arbeit ich meine wäre das super, ich finde die nicht mehr.


    Im Rahmen vom "Was kann man besser machen?" habe ich auch erstmal geschaut wo die Flaggen eigentlich herkommen (das älteste war die LSHD-Dv 1, das was davor war ist VS-NfD und eigentlich auch nicht mehr relevant) und was es noch so gab (in der DDR rote und grüne Blinklichter). Dazu kommt halt was wir heute für Möglichkeiten haben und was man vielleicht auch an Gesetzen ändern müsste.

    Ziel ist es die Arbeit diesen Monat fertig zu stellen.

    beste Grüße
    Christian
    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg817964
    Datum07.03.2016 11:1417132 x gelesen
    Guten Tag

    einige Aspekte zur Thematik wurden hier schon diskutiert:

    -> FW-Forum " Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 817965
    Datum07.03.2016 11:1616714 x gelesen
    Ja der Thread ist bekannt

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg817969
    Datum07.03.2016 12:3217047 x gelesen
    Interessant ... :)

    Kollege B. hat ja den relvantesten Thread schon verlinkt, da sind fast alle notwendigen Informationen drin, auch die zur Historie der Beflaggung und zur aktuellen Situation, STANAG etc, (du kommst im Rahmen deiner Arbeit nicht an die Reglungen der Bundeswehr ran? Wundert mich etwas ...)

    Das hier, von Thomas Hochstein, dürfte wahrscheinlich auch bekannt sein:
    http://netz-rettung-recht.de/archives/1588-Geschlossene-Verbaende-im-Strassenverkehr.html

    Just my two cents ...
    Solange es keine Möglichkeit einer Kennzeichnung gibt, die von ALLEN anderen Verkehrsteilnehmern problemlos wahrgenommen werden kann - auch bei Dunkelheit, Nebel, Regen ... - ist die Beflaggung mit den bisherigen obligatorischen BW-Flaggen besser als nichts, ggf ergänzt durch eine Nummerierung in Größe A4 quer (vorne seitlich hinten).
    Haken dabei: nicht alle Fahrzeuge haben Flaggenhalter, meist ist nichts nachrüstbar, mobile Flaggenhalter haben deutliche Nachteile.
    Die ehemalige DDR-StVO § 5 / § 44 Abs. 2 - Lösung mit rotem Blinklicht erstes Fahrzeug ("Es ist so weit wie möglich nach rechts zu fahren und anzuhalten") und grünem Blinklicht letztes Fahrzeug dürfte sich heute wohl nicht mehr rechtlich und praktisch durchsetzen lassen.

    Weitaus problematischer ist die Tatsache, das kaum noch Verbandfahrten zu Übungszwecken auf örtlicher Ebene genehmigt werden, weshalb so Mancher einfach ohne Genehmigung seine 3, 5, 8 Fahrzeuge fahren lässt - selbst zu offiziellen (örtlichen) Anlässen sind Genehmigungen nicht einfach zu bekommen. Und ohne intensive Übung kann kein Kraftfahrer den vom KG Berlin geforderten 1 - 1,5 - Sekunden-Abstand in der Praxis einhalten.
    Überörtlich sieht das je nach Land anders aus, incl. Begleitung durch Polizei ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 817973
    Datum07.03.2016 14:1315994 x gelesen
    Doch ich habe von der Bundeswehr sogar eine sehr ausführliche Antwort bekommen, da hast du etwas Missverstanden ;)

    Hochstein ist auch bekannt :)
    Deine letzten beiden Absätze sind in ausführlicher Form auch schon in meiner Arbeit vorhanden.
    Die werde ich danach auch für alle veröffentlichen.

    Kurz vorweg soviel: es gibt eine Entscheidung bezüglich des THW auf Bundesebene die Ausbildungsfahrten als Hoheitliche Aufgabe "Aus- und Fortbildung" beschreibt und es somit von der Genehmigungspflicht befreit.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg817976
    Datum07.03.2016 16:0215755 x gelesen
    Das ist bekannt. Genau wie die Erlasse einiger Länder, die ähnliches für die Feuerwehren vorsehen.

    Nur leider sind die Hilfsorganisationen (Katastrophenschutz !) bei diesen Regelungen außen vor.
    Kein SoSi, keine Verbandfahrten (ohne ausdrückliche Genehmigung) zu Übungszwecken.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 817980
    Datum07.03.2016 16:4915719 x gelesen
    Hm das ist interessant, da sagt unser LVwA genau das Gegenteil, die berufen sich auf dieses Schreiben und sagen dass damit auch die KatS-Einheiten sich nicht anmelden müssen.

    "[...] §35 Abs.1 StVO sagt "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind ..., der Katastrophenschutz, ... soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
    [... folgende Passage ist etwas eingekürzt]
    Der BLFA-StVO kam am 06./07.10.1992 in Saarbrücken bzgl. von Fahrezugen des Rettungsdienstes des DRK und KatS-Fahrzeugen des DRK zu dem Ergebnis, dass Übungsfahrten so zu behandeln sind wie der Ernstfall. [...]"

    So steht es in dem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    Da nicht nur das DRK KatS-Einheiten stellt gilt müsste obrige Aussage auch für alle anderen am KatS Beteiligten gelten.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW817987
    Datum07.03.2016 19:5516133 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.So steht es in dem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    Da nicht nur das DRK KatS-Einheiten stellt gilt müsste obrige Aussage auch für alle anderen am KatS Beteiligten gelten.



    sehe ich auch so..

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW817988
    Datum07.03.2016 19:5515806 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.So steht es in dem Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

    Da nicht nur das DRK KatS-Einheiten stellt gilt müsste obrige Aussage auch für alle anderen am KatS Beteiligten gelten.



    sehe ich auch so..

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg817992
    Datum07.03.2016 20:4115182 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich vermute, dass hier bei den Straßenverkehrsbehörden auch unterschiedliche Auffassungen herrschen:
    Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde unseres Landkreises stellt sich wie hier beschrieben hin und sagt: KatS ist bis 30 Kfz befreit, also macht mal. Kurze Info wäre aber nett, damit wir wissen was abgeht.
    Andere Straßenverkehrsbehörden sind da deutlich stringenter und geben dafür kein grünes Licht (nicht mal eine offizieller Genehmigung).

    Gibt es das Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung online zum einsehen?

    Gruß
    Simon

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 817998
    Datum07.03.2016 22:5314753 x gelesen
    Leider nein, das habe ich beim LVwA abgefragt, ich werde es aber als Anhang mit in die Arbeit einfügen.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818000
    Datum07.03.2016 23:0014850 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.Gibt es das Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung online zum einsehen?

    Das Bundesministerium kann da immer nur rechtlich unverbindliche Meinungsäußerungen abgeben.

    Der Vollzug der StVO ist Sache der Länder, deshalb kann es da auch 16 verschiedene Auslegungen der gleichen Vorschrift geben.

    Wie bei der Winterreifenpflicht z.B. auch....

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern818008
    Datum08.03.2016 08:4414860 x gelesen
    Das Problem bei geschlossenen Verbänden sehe ich eher bei den übrigen Verkehrsteilnehmern. Meine beiden Mädels (23 und 20)
    Haben auch nach expliziter Nachfrage in der Fahrschule nicht gelernt was ein :geschlossener Verband: ist. Vielleicht sollte da mal als erstes angesetzt werde .

    Grüße

    Bernadette

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818025
    Datum08.03.2016 14:4914446 x gelesen
    Das Problem liegt nicht bei den Fahrschulen (ich weiss aktuell nicht mehr, seit wann das Thema aus dem Lehrplan raus ist, ist aber schon einige Jahre - >20 - her).
    Diem Meisten Kraftfahrenden haben die Regelungen eh nach relativ kurzer Zeit vergessen, da im Gegensatz zu früheren (TM) Zeiten kaum noch Verbände unterwegs sind.
    Weitaus wichtiger aus meiner Sicht wäre es, für die BOS bundeseinheitliche rechtskonforme Regelungen zur Kennzeichnung der Verbände und ggf. zur (beschränkten) Verkehrsreglung durch Sicherungsposten der Verbände zu sorgen.
    Und natürlich für die Ausbildung und Aufstellung entsprechender "Spezialeinheiten".
    Die Polizeien schaffen das personell nicht (mehr).

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818037
    Datum08.03.2016 22:1414498 x gelesen
    Du brauchst

    1: NATO STANAG 2154
    Grundlage für die Kennzeichnung, nationale Besonderheiten in Anhang B, zum Beispiel die deutschen.
    Eine ältere Version von Annex B findest Du ab Seite 161 hier: http://safety.korea.army.mil/Toolbox/Resources/Publications/fm55_30.pdf


    2: Das Grundsatzurteil aus den 50er oder 60er Jahren.
    Es gibt ein uraltes Urteil eines deutschen Gerichtes, das in den ganzen Entscheidungen dazu immer wieder zitiert wird. Alle anderen Gerichtsurteile kannst Du Dir schenken, weil sie sich sowieso alle darauf beziehen.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818040
    Datum08.03.2016 22:4414235 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.2: Das Grundsatzurteil aus den 50er oder 60er Jahren.
    Es gibt ein uraltes Urteil eines deutschen Gerichtes, das in den ganzen Entscheidungen dazu immer wieder zitiert wird. Alle anderen Gerichtsurteile kannst Du Dir schenken, weil sie sich sowieso alle darauf beziehen.



    Ein Beispiel dafür ist dieses Urteil, in dem die Quelle als "vgl. Schweinoch, DAS 1961, 265, 267" angegeben wird. Ich habe vor Jahren mal das Gericht angeschrieben, und es stellte sich heraus, daß "DAS" ein Schreibfehler des Gerichtes ist. Das muß DAR heißen, Deutsches Auto Recht.

    Also: DAR 1961 ist, was Du suchst.


    Ciao
    Hans-Joachim

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818042
    Datum08.03.2016 22:5814279 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Und ohne intensive Übung kann kein Kraftfahrer den vom KG Berlin geforderten 1 - 1,5 - Sekunden-Abstand in der Praxis einhalten.

    Jedes Gericht wird Schwierigkeiten haben, Dir das Fahren mit dem normalen Sicherheitsabstand anzukreiden. Das heißt: Halber Tachoabstand, wie man es in jeder Fahrschule lehrt, und das ist nicht sooo schwer.

    Die Berliner Polizisten standen vor dem Kammergericht im Regen, weil sie mit dem 3fachen dieses Sicherheitsabstandes unterwegs waren, 50m statt 17,5m (bei 35 km/h).


    Hans-Joachim

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818090
    Datum10.03.2016 14:0414116 x gelesen
    Zur NATO STANAG 2154

    Ich habe im letzten Jahr schon die Zeit genutzt Material zus ammeln (Behördenmühlen mahlen ja bekanntlich seeeehr ... gründlich). Die Antwort der Bundeswehr bezog sich auf STANAG 2454. Kann es sein dass das beides das selbe ist?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW818108
    Datum10.03.2016 19:2514098 x gelesen
    Falls das von Interesse ist bzw zur Arbeit passt: Wir haben damals bei der ESEPA in Griechenland eine andere Variante benutzt, um den Verband zusammenzuhalten ohne festgelegte Abstände.

    - Das langsamste Fahrzeug fuhr ganz vorne (wird ja sonst auch hier immer empfohlen)
    - Jedes Fahrzeug bzw. vor allem der Beifahrer beobachtet das hintere Fahrzeug. Wenn dieses nicht mehr zu sehen ist fährt es langsamer, wenn nach einiger Zeit immer noch nicht zu sehen ist wird angehalten. Da die vorausfahrenden wiederum nach hinten beobachten machen sie das gleiche. Sobald die Fahrzeuge von hinten aufschliessen geht es dann weiter (oder auch nicht wenn ein Fahrzeug eine Panne hat, dann steht irgendwann der ganze Verband). Durch diese Festlegung konnte ohne großen Kommunikationsaufwand bzw. Geschwindigkeits- und Abstandsfestlegungen im Verband gefahren werden. Nachteil ist natürlich das sich der Verband auseinanderzieht, das war dort relativ unproblematisch weil da auf dem Land sowieso kaum Verkehr war. Hier in Deutschland wahrschienlich in einigen Gegenden problematisch (rein praktisch gesehen, von der Gesetzeslage ja sowieso) Voraussetzung war allerdings die Einhaltung der Regeln und das man den Hintermann beobachtet.

    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818110
    Datum10.03.2016 20:3313889 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Falls das von Interesse ist
    Für mich schon, leider ich kann hier keinen einzigen Vorteil erkennen, evtl. kannst du ja etwas Licht ins Dunkel bringen
    1.) Die Beifahrer werden zusätzlich belastet
    2.) Durch den Ziehharmonika- Effekt steigt die Wahrscheinlichkeit das Fremdfahrzeuge den Verband auflösen
    3.) Durch den "Halt für alle von Beifahrer Nr.8" stoppt der Verband auf X-Km Straßenlänge, 7 wird erst den Halt einleiten wenn er sieht das 8 steht, 6 wird erst den Halt einleiten wenn er sieht das 7 steht, 5 wird erst den Halt einleiten wenn er sieht das 6 steht......da könnte eine ordentliche Strecke zusammen kommen?!
    4.) Durch den "Halt für alle von Beifahrer Nr.8" ist der sichere Halteplatz für das letzte Fahrzeug kaum/nicht abzuschätzen
    5.) Bleibt einer stehen kommt der ggf. gesamte Verband verspätet zum Einsatzort/Versorgungspunkt/Treffpunkt oder an der der Fähre an.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818122
    Datum11.03.2016 09:1913749 x gelesen
    Ja ich sehe das auch nicht wirklich als Vorteilhaft an.

    Heute haben eigentlich alle Fahrzeuge BOS-Funk verbaut und wenn nicht gibts immer noch HRTs / 2m Handfunkgeräte. Da ist es einfacher mal durchzusagen "Hier Fahrzeug Nr. 7 LF 16/12 Kleinpusemuckel, wir kommen nicht hinterher, bitte langsamer." Der Führer des Verbandes ist dafür verantwortlich den Verband zusammen zu halten, er befiehlt die Geschwindigkeit. Also sagt er entweder für alle ist die Geschwindigkeit zu reduzieren oder LF 16/12 - machts gut, setzt die gelbe Flagge, wir sehen uns später.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818126
    Datum11.03.2016 12:1213684 x gelesen
    Geschrieben von Dennis E.Falls das von Interesse ist bzw zur Arbeit passt: Wir haben damals bei der ESEPA in Griechenland eine andere Variante benutzt, um den Verband zusammenzuhalten ohne festgelegte Abstände.

    Griechenland hat fast die gleichen Regelungen wie Deutschland. Zusätzlich müssen die Fahrzeuge blaue Lampen bzw. eine grüne Lampe führen. Das war bei ESEPA vielleicht nicht vorhanden, aber bei Neufahrzeugen sollte es nur mit Software und daher zu sehr geringen Kosten möglich sein, wenigstens schon mal die blaue Lampe darzustellen: Durch abweichende Steuerung eines Frontblitzers. Zumindest wäre das dann so, wenn griechische Feuerwehren dies regelmäßig so bestellten.

    Auch bei Nacht als Kolonne erkennbar zu sein, finde ich übrigens gar nicht blöd. Die Niederländer verlangen das auch.



    Hans-Joachim

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818127
    Datum11.03.2016 14:0713360 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.finde ich übrigens gar nicht blöd
    Was spricht gegen das normale Blaulicht entspr. §38.2 ?


    Das Front und Heckblitzer nur eingeschaltet werden dürfen wenn zuvor an die Nachbarn Sonnenbrillen verteilt wurden ist leider nicht allgemein bekannt ;)

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818130
    Datum11.03.2016 15:2413159 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Was spricht gegen das normale Blaulicht entspr. §38.2
    Nichts, sofern alle am Verband beteiligten Fahrzeuge (legal) damit ausgerüstet sind.
    Aber genau das ist ja nicht zwingend der Fall (z.B. Hiorg-Fahrzeuge ohne Sosi, beorderte Fahrzeuge)

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818131
    Datum11.03.2016 15:3213202 x gelesen
    Sind zwei unterschiedliche Regelungen:
    STANAG 2154-1992 "Regulations For Military Motor Vehicles Movement By Road"
    STANAG 2454-2005 "ROAD MOVEMENTS AND MOVEMENT CONTROL - AMovP-1(A)"
    (hab beide nicht im Netz zum Download gefunden)

    Grüße
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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818140
    Datum11.03.2016 17:0613333 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Aber genau das ist ja nicht zwingend der Fall (z.B. Hiorg-Fahrzeuge ohne Sosi, beorderte Fahrzeuge)
    Ich denke wenn diese Fahrzeuge nicht als "Sonderfahrzeuge" zu erkennen sind haben sie schlicht pech gehabt.
    Sollten sie wie

    HIER aussehen hätte ich keine Probleme damit sie im Verband als 3/5/7...zu integrieren.
    Das der Fahrer und der davor (Abstand) die Problematik kennt sollte logisch sein wie der Wille vor Abfahrt irgendwie eine blaue Fahne an das Fahrzeug zu tüddeln .

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818179
    Datum12.03.2016 14:5413531 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Was spricht gegen das normale Blaulicht entspr. §38.2 ?

    1) Daß es illegal ist. Solange die Kolonne keine normalen Vorfahrtsregelungen außer Kraft setzt, stellt sie keine über die normale Straßennutzung hinausgehende Gefahr dar, und es gibt nichts, wovor gewarnt werden sollte/müßte. Da müssen schon an langen Haaren herbeigezogene Ausflüchte her, um die Legalität dieses Vorgehens zu begründen, von denen zumindest ich nicht glaube, daß sie vor einem Gericht Bestand haben sollten.

    Sobald nachfahrende Fahrzeuge gegen die normale Vorfahrt oder gegen ein rotes Licht unterwegs sind, dann kann man gut die Angemessenheit einer speziellen Warnung begründen.


    2) Weil Du dann mit blinkendem Blaulicht vor der roten Ampel stehenbleiben mußt, oder vor der Vorfahrtstraße. Woraufhin Dir die anderen Autofahrer entweder den Vogel zeigen, oder dies gern tun würden.

    Feuerwehr und Rettungsdienste sollten sich so verhalten, daß sie von anderen Verkehrsteilnehmern verstanden werden. Dieses Verständnis ist das Wichtigste überhaupt, fehlt es, kannst Du keinerlei sinnvolles Verhalten von den Autofahrern rund um Dich herum erwarten. Deshalb solltest Du strikt vermeiden, daß das Erscheinen eines blau blinkenden Fahrzeugs an einer Kreuzung keine eindeutige Vorfahrtssituation zur Folge hat.


    Wenn nachfahrende Fahrzeuge dann irgendwann Rot bekommen oder gegen Vorfahrt fahren müssen, und für die Dauer der Querung Blau einschalten, dann kann man sehr schön und sehr logisch begründen, warum vor einer Gefahr gewarnt werden soll (der legalistische Aspekt), und der andere Autofahrer verhält sich, falls er die Regelungen zum geschlossenen Verband nicht kennt, aus den falschen Gründen richtig, was nicht so schlimm ist (der praktische unfallvermeidende Aspekt).


    Geschrieben von Thomas M.Das Front und Heckblitzer nur eingeschaltet werden dürfen wenn zuvor an die Nachbarn Sonnenbrillen verteilt wurden ist leider nicht allgemein bekannt ;)

    Moment, moment, jetzt hast Du mich falsch verstanden! Diese Regelungen in den Niederlanden und in Griechenland sind viele Jahrzehnte alt, und wurden früher durch Farbscheiben vor den damals ja meist runden Scheinwerfern verwirklicht. Die britische Rheinarmee fuhr bisweilen auch in Deutschland damit herum.

    Meine Anmerkung lautet, daß man diesen Effekt bei Feuerwehrfahrzeugen sehr preisgünstig und ohne spezielle Technik einfach durch Frontblitzer darstellen könnte. Also einen der beiden Frontblitzer auf Dauerlicht schalten (Griechenland und NL haben verschiedene Regelungen, welche Seite das sein soll.)
    Wenn Du eine LED auf Dauerlicht schaltest, mußt Du das sowieso bei deutlich geringerer Leistung tun, sonst brutzelst Du die Platine.



    Hans-Joachim

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818180
    Datum12.03.2016 15:2912985 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.1) Daß es illegal istHä?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818181
    Datum12.03.2016 15:3312986 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.1) Daß es illegal ist.

    § 38.2 Blaues Blinklicht allein darf (..) von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.2) Weil Du dann mit blinkendem Blaulicht vor der roten Ampel stehenbleiben mußt...,
    Die Unkenntnis der STVO müssen wir zwar berücksichtigen, mich darüber aufregen kann ich mich jedoch nur noch wenige Sekunden lang

    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Wenn nachfahrende Fahrzeuge dann irgendwann Rot bekommen oder gegen Vorfahrt fahren müssen, und für die Dauer der Querung Blau einschalten,
    Nö,
    dann müssten sie Sonder und Wegerechte einfordern, ergo Blauhorn entsp. §38.1
    Wenn 20 FW-Fahrzeuge ohne Kennzeichnung hintereinander fahren fahren lediglich 20 Fahrzeuge hinter einander her, kann man täglich auf (fast) jeder Straße sehen.
    Erst die Kennzeichnung macht daraus einen Verband und ein Verband bewegt sich wie ein (1) Fahrzeug mit ganz vielen Anhängern. Der 1. hält also normal an der roten Ampel oder bei Rechts vor Links , ect.pp, lediglich alle Folgenden bewegen sich wie die o.g. Anhänger.


    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Moment, moment, jetzt hast Du mich falsch verstanden!
    Ich bezog mich explizit auf die Nutzung der Front/Heck_blitzer im Verband.
    Jeder der mal ein paar Stunden geblitzdingst wurde wird das verstehen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818182
    Datum12.03.2016 15:4813050 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Ich habe im letzten Jahr schon die Zeit genutzt Material zus ammeln (Behördenmühlen mahlen ja bekanntlich seeeehr ... gründlich). Die Antwort der Bundeswehr bezog sich auf STANAG 2454. Kann es sein dass das beides das selbe ist?

    Nein, aber das hat Udo schon beantwortet.

    Zwei Anmerkungen:

    1) Es gibt ein ganz offizielles Projekt, NATO-STANAGs im Internet zu veröffentlichen, die nicht dem Geheimschutz unterliegen. Motiviert schien das Ganze durch den Wunsch zu sein, mehr Anbieter für NATO-Ausschreibungen zu gewinnen.

    Ich finde das gerade nicht auf die Schnelle, vermutlich war es nso.nato.int, aber da bekomme ich nur einen 500 Internal Server Error. Jedenfalls wurde (vor wenigen Jahren) auch die Frage gestellt, welche Dokumente sonst noch so veröffentlicht werden sollten. Vielleicht ist das Dein schnellster Weg zum Erfolg.


    2) Du hast in Deutschland gefragt? Bei der Bundeswehr?

    Dazu eine kleine Geschichte: Irgendwann in ... 1996 war es, glaube ich ... habe ich für's Deutschlandradio ein Feature zu diesem komischen neuen Internet verfaßt, "Zeitfragen", eine Stunde, Sonntagnachmittag. Dafür wollte ich auch O-Töne zum Cyberkrieg, und habe mich an die betreffende Abteilung der Bundeswehr zu wenden versucht.

    Hatte zum Schluß einen Hauptmann (oder so) an der Strippe, der mir nichts, aber auch gar nichts sagen wollte, jedoch hoch interessiert an der Frage war, wie ich denn auf den Gedanken kommen könne, daß es seine Abteilung gibt. Es war das unfruchtbarste Gespräch, das ich jemals geführt habe, der Mann agierte wie ein vom Anwalt gut beratener Angeklagter vor Gericht.

    Meine (sehr erfahrene) Redakteurin zeigte nur ein breites Grinsen dazu, und meinte: "Wenn es auf direktem Weg nicht geht, findet man einen anderen." (Womit sie Recht hatte, aber im ersten Moment war ich nicht dankbar dafür.)
    Zwei Wochen später habe ich mir HiFi nach Ottawa zu einem anderen Sender schalten lassen, und ein freundlicher Offizier der kanadischen Armee hat mir beantwortet, was ich zum Thema "non-state actors" oder der Vermischung von ziviler Kriminalität und Cyberwar so alles wissen wollte. Übersetzung geschrieben, bei der Sendung Sprecher mit Übersetzung drübergelegt, fertig.

    Das ging prima, weil es nun einmal ganz viele NATO-Länder gibt, deren Armeen bei Auskünften zu Vorgängen unter Geheimschutz normalerweise allesamt genauso reagieren, im übrigen aber SEHR unterschiedlich mit ihrer jeweiligen Öffentlichkeit umgehen.

    Wenn Du ein NATO-Dokument möchtest, von dem Du vermutest, daß es nicht dem Geheimschutz unterliegst, würde ich an Deiner Stelle als erstes den Telefonhörer heben und bei der Pressestelle in Brüssel anrufen. Du hast schließlich ein legitimes Anliegen, auch als Nicht-Journalist. Wenn es da nicht klappt, gibt es ganz viele andere Möglichkeiten - sofern das Ding keinen Geheimschutz hat. Aber ich wüßte nicht, warum das der Fall sein sollte.


    Hans-Joachim

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    AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin818183
    Datum12.03.2016 16:1413039 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.
    § 38.2


    "bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."

    Die Feldjäger dürfen, das an der Autobahnauffahrt stehende Feuerwehrfahrzeug mit den Warnposten auch.



    Geschrieben von Thomas M.Erst die Kennzeichnung macht daraus einen Verband und ein Verband bewegt sich wie ein (1) Fahrzeug mit ganz vielen Anhängern. Der 1. hält also normal an der roten Ampel oder bei Rechts vor Links , ect.pp, lediglich alle Folgenden bewegen sich wie die o.g. Anhänger.

    Alles bekannt, und wird seit vielen Jahrzehnten so gemacht. Zu meiner Kinderzeit auch von Zivilisten, zum Beispiel Beerdigungsprozessionen. (Damals war noch das halbe Dorf dabei, wenn jemand zu Grabe getragen wurde.) Hat aber mit Blaulicht nichts zu tun.


    Geschrieben von Thomas M.Nö,
    dann müssten sie Sonder und Wegerechte einfordern, ergo Blauhorn entsp. §38.1


    Nein, fahren dürfen Sie ja, Kolonnenrecht, alles in Ordnung. Sie müssen dafür auch kein Blaulicht einschalten, Bundeswehrfahrzeuge können das ja gar nicht. Aber es ist plausibel begründbar, daß hier eine Gefahrensituation vorliegt, die eine besondere Warnung rechtfertigt.


    Geschrieben von Thomas M.Ich bezog mich explizit auf die Nutzung der Front/Heck_blitzer im Verband.
    Jeder der mal ein paar Stunden geblitzdingst wurde wird das verstehen


    Ja klar: Weshalb als weiteres Argument hinzutritt, daß man nachts das Blaulicht schon deshalb nur ungern verwendet, weil die Fahrer nach ein paar Stunden Kolonnenfahrt fast blind sind.

    Die griechische/niederländische Idee, blaue bzw. grüne Konstantlichter normaler Leuchtstärke zu setzen, ist weitaus realitätstüchtiger.



    Hans-Joachim

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818189
    Datum12.03.2016 19:4512842 x gelesen
    http://netz-rettung-recht.de/archives/1588-Geschlossene-Verbaende-im-Strassenverkehr.html

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818192
    Datum12.03.2016 20:4212808 x gelesen
    Hals also die 2454 hatte ich vor nem halben Jahr noch gefunden, jetzt nicht mehr. Also ich finde zwar die Downloadseite noch aber der Downloadserver scheint down zu sein.

    Die relevanten Auszüge aus der 2154 habe ich von der Bundeswehr bekommen.

    Und zu 2 wo soll ich denn sonst fragen? Ist doch die erste Adresse und es hat auch alles wunderbar funktioniert, war ne super Hilfe und konnten sich auf Rückfragen antworten.




    Davon abgelesen zu den Fragen Blaulicht / Horn

    Blaulicht darf von allen Fz des Verbandes verwendet werden. Ist so. Reicht aber alleine noch nicht.
    Um den verwirrten Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung zu entwirren haben wir bei Annäherung an eine rote Ampel beim Spitzenfahrzeug das BL ausgeschaltet und wenn das nicht gereicht hat kam ne kurze Durchsage "Wir sind eine Kolonne, Sie können in die Kreuzung einfahren."

    Horn nur wenn es eine Verbandsfahrt anlässlich eines Einsatzes ist.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818193
    Datum12.03.2016 20:5612823 x gelesen
    Geschrieben von Hans-Joachim Z.Geschrieben von Thomas M."Nö
    § 38.2 "

    "bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."


    nur noch mal zur Sicherheit falls jemand Worte hier unreflektiert glauben sollte;
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    II. Zeichen und verkehrseinrichtungen

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) (..)
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Fettdruck von mir

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818196
    Datum13.03.2016 00:3812913 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.nur noch mal zur Sicherheit falls jemand Worte hier unreflektiert glauben sollte;

    Klar ist doch erstmal, dass es zwei verschiedene Deutungen der Vorschrift gibt.

    Hier der blanke Text:

    Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    hier die erste Deutung:
    Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    und hier die zweite Deutung:
    Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Hat einer von euch beiden einen Beleg für seine Version?

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818207
    Datum13.03.2016 15:0812836 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Hat einer von euch beiden einen Beleg für seine Version?
    Entsprechend meiner Ausbildung durch BW und FW ist die Aussage in ablaufender Folge:


    Blaues Blinklicht darf zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen verwendet werden.
    Blaues Blinklicht darf bei Einsatzfahrten verwendet werden.
    Blaues Blinklicht darf bei der Begleitung von Fahrzeugen verwendet werden.
    Blaues Blinklicht darf von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818210
    Datum13.03.2016 18:1912751 x gelesen
    o.k. soweit nachvollziehbar.

    Jetzt gehen wir einen Schritt weiter: Evakuierung.

    Eine größere Anzahl Busse (Privatfahrzeuge lassen wir jetzt mal zur Vereinfachung weg) sollen unter Begleitung an einen Zielpunkt gebracht werden. Aus taktischen Gründen kommen Einzelfahrten nicht in Frage. (Das gibt es tatsächlich!)
    Und nun? (Nein, Polizeibegleitung ist nicht möglich, da ausgelastet.)

    Du brauchst also eine von blauem Blinklicht und den BW-Fahnen unabhängige Lösung.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818211
    Datum13.03.2016 19:2412621 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Eine größere Anzahl Busse (Privatfahrzeuge lassen wir jetzt mal zur Vereinfachung weg) sollen unter Begleitung an einen Zielpunkt gebracht werden. Aus taktischen Gründen kommen Einzelfahrten nicht in Frage. (Das gibt es tatsächlich!)
    Und nun?


    Nun behaupte ich, das eine solche Fahrt ohne Polizeibegleitung (Sicherungsposten!!) nicht durchführbar ist.

    Bestenfalls bei kompletter Sperrung des Fahrwerges, aber dann stört die StVO ohnehin nicht mehr.

    In der Praxis müsste man wohl entweder darauf hoffen, dass man Polizei genau so schnell herangeführt bekommt wie die Busse oder aber doch die Einzelfahrt möglich machen. Im Zweifelsfall eine Einsatzkraft pro Bus beistellen, die für die Fahrt(route) zuständig ist..

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818212
    Datum13.03.2016 19:2512606 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.
    Du brauchst also eine von blauem Blinklicht und den BW-Fahnen unabhängige Lösung.


    Ist doch oben alles beschrieben !?
    Der Verband muß als solcher eindeutig zu erkennen sein. also Punkt

    Niemand fordert zwingend die (singular) Maßnahme.

    Bleiben wir in deinem Beispiel das optisch unterschiedliche Busse (Reiseunternehmen Günther, Stadtbusse und Co)
    als Verband fahren sollen.
    Die Verwaltungsvorschrift zu § 27 StVO führt dazu aus:

    ... bei Verbänden von Kraftfahrzeugen auch darauf, dass alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksame Hinweise ihrer Verbands-zugehörigkeit führen.

    Somit würde ich die Busse mit einer blauen Fahne vorne links, letzes Fahrzeug in grün (zur Not ein blaues Handtuch ect.pp) , und einer eindeutig zu erkennenden "Startnummer" (zB Din A4 Blatt, quer, 2 Zeilen, einheitlich an der Windschutzscheibe angebracht ) versehen. Das alle mit Licht fahren ist eh klar.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818213
    Datum13.03.2016 19:4912518 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Somit würde ich die Busse mit einer blauen Fahne vorne links, letzes Fahrzeug in grün ... versehen
    Wo willst du die "rechtskonform" so befestigen, das die tatsächlich auch von allen anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden?
    Nummernfolge, klar, wird auch von Behörden angewendet.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818214
    Datum13.03.2016 19:5412564 x gelesen
    Das würde, wenn ich dich jetzt richtig verstehe, bedeuten, das privat organisierte geschlossene Verbände wie Leichenzug, Hochzeitszug, Clubausfahrten von Mopped- und Radfahrern, Oldtimerausfahrten usw. usw. aufgrund fehlender Polizeibegleitung ebenfalls nicht durchführbar wären, richtig?!

    Wieso klappt das denn dann in der Praxis ohne größere Probleme?

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818215
    Datum13.03.2016 20:1712510 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Das würde, wenn ich dich jetzt richtig verstehe, bedeuten, das privat organisierte geschlossene Verbände wie Leichenzug, Hochzeitszug, Clubausfahrten von Mopped- und Radfahrern, Oldtimerausfahrten usw. usw. aufgrund fehlender Polizeibegleitung ebenfalls nicht durchführbar wären, richtig?!

    Die werden tatsächlich genehmigt, wenn z.B. Ampelkreuzungen ohne Sicherungsposten passiert werden sollen?

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818217
    Datum13.03.2016 20:5612404 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Wo willst du die "rechtskonform" so befestigen
    ...und ich dachte immer das Beste an der FW sei unser Improvisationstalent ;)

    Zur Not klemme ich ein blaues Handtuch/Tshirt ins Seitenfenster.

    Echte Bauchschmerzen machen mir meine implizierten Gedanken zum Ursprung deiner Frage.
    Im Verband zu fahren bedeutet nicht das wir Wegerechte in Anspruch nehmen, wie oben von mir bereits beschrieben bewegt sich eine Kolonne lediglich wie jedes andere Fahrzeug nur das dieses ganz viele Anhänger hat.
    Da uns für den passenden Abstand die Deichsel fehlt wird diese durch Kennzeichnung und möglichst geringem (aber sicheren) Abstand ersetzt.
    Fahre ich also als Nr. 5 über die rote Ampel (Nr. 1 ist natürlich bei grün gefahren) muß ich damit rechnen das der Querverkehr seine vermeintliche Vorfahrt mit Nachdruck einfordert, erst wenn ich das ignoriere bekomme ich mit dem Richter ärger.
    Verschlimmern wird sich unsere rechtliche Lage je weiter wir uns vom Idealzustand entfernen.
    Das Blaulicht wird zur Fahne,
    die Fahne wird zum Stofflappen im Fenster und und wenn dann noch der Abstand nicht passt wird aus unserer Mitschuld der Unfallverursacher.
    Das entsprechende Urteil habe ich, na klar; auch schon oben verlinkt.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg818219
    Datum13.03.2016 22:2612415 x gelesen
    Hallo Udo,
    ich bin ja nicht mehr so oft mit dem Bus unterwegs aber ich denke es giebt nicht mehr viele Busse die nicht über elektronische Anzeigen verfügen!
    Und über diese könnte man dann leicht eine einheitliche Kennzeichnung realisieren.
    Zur nötig gehen aber auch einfach Papierschilder vorne und hinten!

    Und die Fahnen sind nicht BW sondern auch KatS Stan.

    Gruß Basti

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    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen818221
    Datum13.03.2016 22:4912486 x gelesen
    Hilft sowas hier eventuell weiter?

    Zu § 35 Sonderrechte
    Zu den Absätzen 1 und 5
    1
    I.
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.

    2
    II.
    Das Verhalten geschlossener Verbände mit Sonderrecht
    Selbst hoheitliche Aufgaben oder militärische Erfordernisse rechtfertigen es kaum je, und zudem ist es mit Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit (Absatz 8) auch dann wohl nie zu verantworten, daß solche geschlossenen Verbände auf Weisung eines Polizeibeamten (§ 36 Abs. 1) nicht warten oder Kraftfahrzeugen, die mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn (§ 38 Abs. 1) fahren, nicht freie Bahn schaffen.

    Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818222
    Datum14.03.2016 00:2112772 x gelesen
    Kann irgendwer vielleicht zur ursprünglichen Frage beitragen?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818264
    Datum15.03.2016 14:2212439 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Was ist gesetzlich vorgeschrieben, was wird gemacht, was kann man besser machen?

    Das diskutieren wir doch gerade !?

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818265
    Datum15.03.2016 14:3012338 x gelesen
    Nunja, das ist die Frage meiner Bachelorarbeit. Die ursprüngliche Frage meines Beitrags war eigentlich:

    Geschrieben von mir Ich suche zur weiteren Recherche:

    Peter, Hanno; Schlicht, M: Wozu ist die Straße da? Der motorisierte Marsch, in: SEG-Magazin, 2/2000, Verlag Stumpf & Kossendey, Edewecht, 2000

    Hat das vielleicht irgendjemand rumzuliegen?



    Alles was ihr gerade diskutiert habe ich eigentlich schon. Die Arbeit ist nämlich so gut wie fertig, ich wollte nur mal schauen ob ich in der Quelle noch etwas relevantes finde.
    Das was ihr hier gerade so diskutiert habe ich schon alles drin. :D

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818294
    Datum15.03.2016 22:2712242 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Haken dabei: nicht alle Fahrzeuge haben Flaggenhalter, meist ist nichts nachrüstbar,

    Das ist aber nicht von einer höheren Macht so gegeben.

    Wer Fahrzeuge mit Flaggenhalter ausschreibt, wird auch Fahrzeuge mit Flaggenhalter bekommen.

    Das hat Jahrzehntelang so funktioniert, man macht es nur einfach nicht mehr.

    (bzw.: viele machen es heute nicht. Ich habe gestern noch ein recht neues Dienstfahrzeug der Polizei mit Flaggenhalter gesehen.)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818297
    Datum16.03.2016 11:3312135 x gelesen
    Im Einsatz muss ich halt mit dem Arbeiten, was ich habe bzw. was mir zugewiesen wird.

    Aber ich denke, wir sind uns einig, das der obligatorische Fahnensatz (Pl.Nr. 8345 - 00 036) für die Kennzeichnung eines Verbandes gemäß den gesetzlichen Regelungen nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendungsfähig ist (Sichtbarkeit bei schlechten Witterungsbedingungen, bei Nacht und für den querenden Verkehr).
    Und somit allenfalls (noch) für die interne Marschkennzeichnung und Marschorganisation einigermaßen sinnvoll verwendet werden kann.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMart8in 8D., Korschenbroich / Nordrhein-Westfahlen818305
    Datum16.03.2016 14:3512109 x gelesen
    Hallo Udo,

    Geschrieben von Udo B.Haken dabei: nicht alle Fahrzeuge haben Flaggenhalter, meist ist nichts nachrüstbar, mobile Flaggenhalter haben deutliche Nachteile.

    Wir nutzen seid mehreren Jahren an einem Fahrzeug den Flaggenhalter von INTAX (Flaggenhalter INTAX) und haben bis jetzt keine Nachteile feststellen können.

    Welche Nachteile haben sich denn bei euch gezeigt?

    Gruß Martin

    http://www.thw-neuss.de

    "Das kannste schon so machen, aber dann isses halt Kacke." ;-)

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW818306
    Datum16.03.2016 15:0212052 x gelesen
    Ein Nachteil ist, dass bei modernen elektrischen Fensterhebern die Kindersicherung ein "stramm" schließen des Fenster u. U. verhindert. Außerdem tritt durch die Windlast eine punktuelle Belastung an der Fensteroberkannte auf, die schon mal zu Spannungsrissen führt....

    Gruß

    Frank

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen818310
    Datum16.03.2016 18:2812023 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Martin D.

    Wir nutzen seid mehreren Jahren an einem Fahrzeug den Flaggenhalter von INTAX (Flaggenhalter INTAX) und haben bis jetzt keine Nachteile feststellen können.

    Welche Nachteile haben sich denn bei euch gezeigt?


    Bei der Montage im Beispilbield - wie war das mit der Sichtbarkeit des Blaulichts zu allen Seiten? So wie gezeigt doch m.E. nur mit auch von links sichtbarer Heck-RKL zulässig, oder?


    Gruß,
    Thorben

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818311
    Datum16.03.2016 19:0111929 x gelesen
    Die Sichtbarkeit des Blaulichts ist dabei weniger interessant, sondern die der Kennzeichnung als zum Verband gehöriges Fahrzeug.
    Mit so einem Flaggenhalter wäre die Scheibe der Fahrertür besser gewesen.

    Grob geschätzt sind eh 80% aller Flaggenhalter bescheiden positioniert.

    Wir müssen mittelfristig wieder davon weg nur Standardfahrzeuge zu verwenden und daran möglichst wenig zu ändern. Hätte man bei den KTW-B des BBK die Flaggenhalter stehend auf der A-Säue aufgeschweißt anstatt sie an der B-Säule anzuschrauben könnte man die Flaggen auch mal wahrnehmen.

    LKW brauchen zwei Flaggen, dicht unter denn Spiegeln und nicht eine die fast auf den Boden schleift.

    usw....

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818312
    Datum16.03.2016 19:2911904 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Aber ich denke, wir sind uns einig, das der obligatorische Fahnensatz (Pl.Nr. 8345 - 00 036) für die Kennzeichnung eines Verbandes gemäß den gesetzlichen Regelungen nicht oder nur sehr eingeschränkt verwendungsfähig ist (Sichtbarkeit bei schlechten Witterungsbedingungen, bei Nacht und für den querenden Verkehr).

    Auch daran hat sich in den letzten fünfzig Jahren nichts geändert. Trotzdem scheint er irgendwie allgemein akzeptiert zu werden?!

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818313
    Datum16.03.2016 19:3811802 x gelesen
    Vibrationen, dadurch eine kaputte Scheibe, Sichtbehinderung bei der Befestigung an der Fahrer-Seitenscheibe

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818314
    Datum16.03.2016 19:3911788 x gelesen
    Möglicherweise weil sich keiner Gedanken zu möglichen Alternativen macht ... und Fahnen ausdrücklich im Regelwerk genannt sind.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW818315
    Datum16.03.2016 19:4211830 x gelesen
    Oder weil man es halt schon immer so gemacht hat...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818316
    Datum16.03.2016 19:4211828 x gelesen
    Werden sie offenbar, zumindest hier im Großraum öfter gesehen ...

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen818319
    Datum16.03.2016 20:4011997 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian B. Hätte man bei den KTW-B des BBK die Flaggenhalter stehend auf der A-Säue aufgeschweißt anstatt sie an der B-Säule anzuschrauben

    ... in der Regel läßt sich ohne größeren Aufwand an der A-Säule nichts aufschweißen, da i.d.R. dort in der Regel Leitungsführungen laufen.

    Die Einsatzfahrzeuge, die mir mit Flaggenhaltern bekannt sind haben diesen (einen !) entweder:
    - am Kotflügel
    - an der Stoßstange
    - an der B-Säule
    und das beginnend vom LSHD LF16-TS bis zum aktuellen Einsatzfahrzeug. Machen also anscheinend Generationen von Beschaffern falsch ...

    Geschrieben von Christian B.Mit so einem Flaggenhalter wäre die Scheibe der Fahrertür besser gewesen.
    Ungünstig, weil der Flaggenhalter das Öffnen der Scheibe ausschließt.

    Gruß
    Gerhard

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818456
    Datum21.03.2016 22:3811944 x gelesen
    Eine Frage habe ich noch.

    Vom VEB Fahrzeug-Elektrik-Ruhla (FER) gab es verschiedenfarbige Kappen für die RKL.
    Blau, rot, grün, orange, transparent. Jetzt habe ich noch eine Kappe gefunden in weiß. Also komplett weiß, so dass kein Licht durchscheinen kann. Kennt jemand den Sinn dahinter?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg818640
    Datum24.03.2016 15:5311742 x gelesen
    Frag doch mal nett beim Nachfolger Truck-Lite Europa nach. Die produzieren heute noch Ersatzteile für den GOLF II und den Trabant. Möglich das es da noch Leute gibt die sich damit auskennen.

    Von einer komplett weißen habe ich aber auch noch nichts gehört oder gesehen. Sicher das die so hergestellt wurde und nicht nachträglich geändert wurde? Hast du ein Foto davon?

    Interessante Literatur zu dem Thema: www.polizeilada.de/BlaulichterinderDDR.pdf

    Gruß Ralf

    Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

    Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

    Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818641
    Datum24.03.2016 15:5911767 x gelesen
    imagewqpilho4fr.jpg

    Die Fliesen waren rot, das habe ich retuschiert damit der Blick auf das Wesentliche fällt.
    Laut Aussage von Leiter des Blaulichtmuseums Beuster, der sich in der Thematik auskennt, sind die original, aber sehr sehr selten. Wofür die sind wusste er aber auch nicht.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP818642
    Datum24.03.2016 16:0611591 x gelesen
    Auch wenn es Sinnbefreit ist: Vieleicht als eine Art "Tarnblaulicht"? Man müsste mal testen ob die Haube nicht vieleicht doch Licht durchlässt oder ob man das genutzt hat um Reflektionen von der Signaleinrichtung zu vermeiden?

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818646
    Datum24.03.2016 17:0711458 x gelesen
    Könnte ja sein das man die mal angedacht hat um Fahrzeuge zu überführen, zB ins Ausland wo die DDR keine Sonder-/Wegerechtsfahrzeuge fahren lassen durften, also Blau runter und schicke weiße Abdeckhaube drauf, quer durchs "Feindesland" zum Zielort und dort wieder umschrauben.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818649
    Datum24.03.2016 17:3111519 x gelesen
    War denn bei einer der Farben vielleicht vorgesehen, dass jeweils nur eine RKL pro Fahrzeug leuchten sollte? Dann könnten die weißen dafür gewesen sein, überzählige Leuchten die man nicht einzeln abschalten konnte halt einfach abzudecken.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 818653
    Datum24.03.2016 18:2411638 x gelesen
    Das könnte es sein.
    Das erste Fahrzeug von Regierungskolonnen hatte eine weiße Kennleuchte, das Fahrzeug danach hatte zwei weiße.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg818673
    Datum25.03.2016 09:3011634 x gelesen
    Richtig. Siehe auch hier, Seite 20

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW818679
    Datum25.03.2016 10:0811396 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Text: Richtig. Siehe auch hier, Seite 20
    Wäre das nicht die Klarsichthaube ?
    Hier im Bild 2. Reihe rechts ?

    gefragt war doch;
    Geschrieben von Christian B.Also komplett weiß, so dass kein Licht durchscheinen kann.
    Dürfte im Bild also die 2. Reihe links sein

    oder bin ich auf dem falschen Dampfer ?

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP818682
    Datum25.03.2016 10:4111458 x gelesen
    Der Gedanke war: Wenn du eine weiße (Klarsichthaube) auf dem Fahrzeug haben sollst, die dich von einem Fahrzeug mit zwei weißen abgrenzt, du aber gerade ein Fahrzeug mit zwei aufgebauten und gemeinsam geschalteten RKL hast, musst du eine davon blind setzen. Und einfacher als mit dem Seitenschneider ginge das eben mit einer lichtundurchlässigen Ersatzhaube.

    Solche Konstellationen wären bei den Fahrzeugen a) und b) von Udos Link denkbar, oder auch noch bei d) mit einer grünen und e) mit grün und blau
    So konnten die Fahrer schnell die richtige Kennzeichnung setzen, egal wieviele RKL das Fahrzeug an sich hat und wie die angeklemmt sind. Die bunten als Kennzeichnung, die blinden als Ersatzhaube für überzählige Leuchten.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 859683
    Datum24.06.2020 08:003850 x gelesen
    Ich möchte hier mal etwas nachfragen, vielleicht ist ja auch nur mein Sprachgefühl so seltsam...


    Ich habe ein Dokument aus Mecklenburg-Vorpommern vorzuliegen, in dem von Marschkolonnen geschrieben wird. Mehrere Marschkolonnen bilden einen Marschverband.


    Für mich ist es eigentlich eher mehrere Marschgruppen bilden einen Marschverband. Die Kolonne ist vergleichbar mit dem Verband.

    Die LSHD-DV 1, Anlage 4d nannte den Verband [i]Kfz-Kolonne[/i].
    Dort steht auch [i]Wird in Einzelgruppen marschiert, so führt jede Einzelgruppe die Anfangs- und Schlußflagge.[/i]

    Und da das alles vom Militär kommt noch das Lexikon der Wehrmacht:
    [i] Marschkolonne: zusammenfassende Bezeichnung für alle unter gemeinsamer Führung und zusammenhängend auf einer Straße marschierenden Truppen
    Marschgruppe: Teil einer Marschkolonne[/i]


    Also

    Wehrmacht:
    Gruppe + Gruppe + Gruppe + ... = Kolonne

    LSHD-Dv 1
    Gruppe + Gruppe + Gruppe + ... = Kolonne

    mein Verständnis
    Marschgruppe + Marschgruppe + ... = Marschverband (= Marschkolonne)

    M-V
    Marschkolonne + Marschkolonne (= Marschgruppe) + ... = Marschverband

    Liege ich so falsch?
    Wie ist euer Sprachempfinden?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW859687
    Datum24.06.2020 09:463681 x gelesen
    Kolonne + Kolonne + Kolonne = Verband

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    frei n.Bmark

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW859688
    Datum24.06.2020 10:063825 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Kolonne + Kolonne + Kolonne = Verband

    KFZ-rechtlich: Nein, weil rechtlich eine Marschkolonne ein Marschverband ist, vgl....
    https://dejure.org/gesetze/StVO/27.html

    Führungstaktisch: bedingt ja, weil aus verschiedenen Marschverbänden an der Einsatzstelle (oder in deren Sammelraum) ein taktischer Verband entstehen kann/wird/soll..

    Noch komplizierter wirds, wenn man das ganze auf alle Verkehrsteilnehmer (juristisch) erweitert... ;-)
    https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/27-stvo/, wobei der überarbeitete § 27 mittlerweile ja sogar Radfahrende ab 15 als Verband ansieht, glücklicherweise ist das so noch wenig bekannt, weil das sonst jede Menge Fahrradaktivisten stärker gegen die KFZ an Kreuzungen nutzen würden...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW859689
    Datum24.06.2020 10:093752 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Führungstaktisch

    So war es gemeint.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 859703
    Datum24.06.2020 21:103514 x gelesen
    Führungstaktisch kennt meine DV 100 keine Kolonnen, aber anderes Thema.

    Ich bin dafür wenn man sich auf dem Gebiet der StVO bewegt auch die Sprache der StVO zu verwenden, also lag ich mit geschlossener Verband = mehrere Marschgruppen doch nicht so falsch.

    Kann jemand etwas dazu sagen, woher das mit den Kolonnen stammen könnte?
    Wir müssen doch nicht versuchen auf Teufel komm raus allem unseren Feuerwehr-Stempel aufzudrücken. Etliche BOS kommen wunderbar mit Marschgruppen klar und akzeptieren, dass Marschgruppen nicht gleich Gruppen im Sinne von 1/8/9 sind.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW859705
    Datum24.06.2020 23:053478 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Kann jemand etwas dazu sagen, woher das mit den Kolonnen stammen könnte?

    Ich habe es von der BW mitgebracht

    bereits verlinkt;
    https://www.bundeswehr.de/resource/blob/179422/8f2a090d36f45698dcd1709512063bba/flyer-achtung-kolonne-so-verhalten-sich-sich-richtig-data.pdf

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    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 872111
    Datum05.09.2021 21:043419 x gelesen
    Mit den Ereignissen der letzten Wochen (Ahrtal und Griechenland) wurden bereits einige (neue) Erkenntnisse gewonnen.

    Eine davon war unter anderem: "Die Blauen Fahnen sieht nachts kein Schwein."

    Eine andere: Ein Vorauskommando und Sicherungsposten sind Gold wert.


    Meine Frage an die Einheitsführer, die im In- und Ausland unterwegs waren: Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, was habt ihr negativ, aber was auch positiv erlebt?

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW872113
    Datum05.09.2021 21:323235 x gelesen
    Geschrieben von Christian B.Mit den Ereignissen der letzten Wochen (Ahrtal und Griechenland) wurden bereits einige (neue) Erkenntnisse gewonnen.

    Eine davon war unter anderem: "Die Blauen Fahnen sieht nachts kein Schwein."

    Eine andere: Ein Vorauskommando und Sicherungsposten sind Gold wert.


    Und wo sind jetzt die neuen Erkenntnisse? ;-)

    Letztlich bleibt es doch dabei, dass ein geschlossener Verband eigentlich nur mit SoSi hinreichend sicher zu bewegen ist.

    (weil die andere Alternative "Sicherungsposten" zum einen in der Praxis seltenst in ausreichender Menge zur Verfügung steht und zum anderen ja beim KatS im Gegensatz zur Bundeswehr wohl auch irgendwie rechtlich nicht so wirklich akzeptiert wird...)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg872115
    Datum05.09.2021 22:283218 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Christian B.

    Mit den Ereignissen der letzten Wochen (Ahrtal und Griechenland) wurden bereits einige (neue) Erkenntnisse gewonnen.


    Für Griechenland beispielsweise, dass dort hingegen die Einsatzfahrzeuge grüne und blaue Leuchten tragen müssen:

    -> feuerwehr-ub.de " Kolonne: Wenn Einsatzfahrzeuge im Verband fahren "

    [...] In Italien und Norwegen müssen die Fahrzeuge z.B. spezielle Anfangs- und Schlussschilder aufweisen. In Griechenland hingegen müssen die Fahrzeuge grüne und blaue Leuchten tragen. Deutschland regelt die Kennzeichnung mit farbigen Flaggen, welche die zur Kolonne gehörenden Fahrzeuge meist an der Fahrertür kennzeichnen. Zusätzlich fahren die Fahrzeuge mit Blaulicht und manchmal gibt es auch ein Schild am letzten Fahrzeug, welches auf die Kolonne hinweist. [...]

    Wie haben das die deutschen Einsatzkräfte in Griechenland gehandhabt ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg872119
    Datum06.09.2021 08:033124 x gelesen
    Hi Christian,

    neue Erkenntnisse: Es wird immer noch in den Marschbefehlen nicht die Rechtssprechung von 1991! umgesetzt. Geschlossene Verbände müssen als solche erkennbar sein. Ein Abstand von mehreren Sekunden in Ortschaften ist nicht zulässig um sich auf das Kolonenvorrecht berufen zu können (OLG Schleswig vom 31.07.1991). Mein Marschbefehl hat innerorst immer noch die 50m-Anweisung enthalten.

    Die blaue Fahnen sind auch schon > 30 Jahre gerichtlich nur als Kennzeichnung zur interne Marschorganisation eingestuft. Leider hab ich das Urtail dazu nicht griffbereit.

    Grüße
    Simon

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    AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen872121
    Datum06.09.2021 08:273195 x gelesen
    Zu den Flaggen ist alles geschrieben. Ich konnte in Ahrweiler viele Kolonnen mit und ohne Flaggen gesehen. Die helfen keinem Verkehrsteilnehmer.
    Ich kann mich an keine Kolonne einer BOS erinnern wo nicht alle Fahrzeuge Blaulicht an hatten.
    Neuere RTW eignen sich hervorragend als Schlussfahrzeug einer Kolonne. Die sind von hinten gut zu sehen.

    Und: im Ahrtal hatten sich die Verkehrsteilnehmer hervorragend auf Kolonnen eingestellt.

    Ansonsten sind Sonntags alle Rastplätze voll mit LKW belegt. Das wird lustig wenn dann eine relevante Kolonne zum Halt eintrifft.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg872124
    Datum06.09.2021 10:133123 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ingo z.

    Zu den Flaggen ist alles geschrieben. Ich konnte in Ahrweiler viele Kolonnen mit und ohne Flaggen gesehen.


    Auf diversen Videos von Marschkolonnen sah man meist sehr viel blinkende Lichter, da hätte es manchmal gut getan die Frontblinzer und Heckblaulichter auszuschlalten; ( was im Laufe des Marsch wie mir berichtet wurde vielfach getan wurde). Beflaggte Verbände sah ich weniger.

    Neuere RTW eignen sich hervorragend als Schlussfahrzeug einer Kolonne. Die sind von hinten gut zu sehen.

    Wegen der Heckbeklebung und Beleuchtung ? Oder ?
    Das hätte auch Feuerwehrs einiges zu bieten ;-)))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg872130
    Datum06.09.2021 13:142999 x gelesen
    ... sofern sich Frontblitzer und / oder Heckblaulicht überhaupt abschalten lassen.
    Bei einigen RTW /NEF und teils auch LF und Co hier gehts nach meiner Info jedenfalls nicht.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW872133
    Datum06.09.2021 15:582923 x gelesen
    Leider ja.
    Gerade bei Dunkelheit geht hinten am Heck extrem auf die Augen, da sollten man einfach eine "Tüte" drüber ziehen und das muß am Sammelplatz auch so kommuniziert werden.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg872138
    Datum06.09.2021 19:392869 x gelesen
    Und wie machst du das bei den modernen, aufbauintegrierten Designleuchten?

    Bevor du jetzt da mit dutzenden Rollen Gaffa hantierst oder gar Nachts 'ne Sonnenbrille trägst, lässt du die Kisten doch besser in Einzelfahrt ihr Ziel suchen ... Oder?

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg872140
    Datum06.09.2021 20:582788 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Bevor du jetzt da mit dutzenden Rollen Gaffa hantierst oder gar Nachts 'ne Sonnenbrille trägst, lässt du die Kisten doch besser in Einzelfahrt ihr Ziel suchen ... Oder?

    Nachts auf der Autobahn (ab 22:30 Uhr wenn ich mich richtig erinnere) hatte bei der Anreise eines BaWü 25-KTW-Kontingent der Marschführer verfügt, auf der Autobahn nur noch Führungsfahrzeug und Schließender mit Blaulicht zu fahren. Nach verlassen der Autobahn hatten dann wieder alle blau an.

    Grüße
    Simon

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW872142
    Datum06.09.2021 21:252844 x gelesen
    Gaffa und Paketband lässt sich nicht zwingend rückstandsfrei abziehen...nebenher.

    Da ein Verband zwingend gemeinsam fährt fällt die Einzelfahrt weg.
    Letztendlich erhoffe ich mir das dieser Punkt mit in den Ordner kommt.
    Klar wäre es nett wenn man zB ausreichend zB Isolierband in 10cm Breite da hätte, gerade bei modernen LED´s ist die kritische Lichtfläche ja meist mit 20x10cm ausreichend abzudecken.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz872145
    Datum07.09.2021 08:002754 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo B.Und wie machst du das bei den modernen, aufbauintegrierten Designleuchten?

    indem ich schon bei der Ausschreibung fordere, dass Heck-RKL und Frontblitzer, wie üblich, separat zu- bzw. abschaltbar sind. Mir sind ehrlichgesagt keine neueren Feuerwehrfahrzeuge bekannt, bei denen das nicht so möglich ist. Ich kenne lediglich irgendwelche Selbstbaulösungen (nachgerüstete Heck-RKL oder Frontblitzer), die nicht separat abschaltbar sind.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg872147
    Datum07.09.2021 10:292653 x gelesen
    Schon klar, wenn's in der Ausschreibung ausdrücklich gefordert ist. "Üblich" ist das aber nicht unbedingt.

    Bei so einem Design mag es noch möglich sein, die geforderten 270° Sichtbarkeit mit den Hauptleuchten zu erreichen, hier bei diesem Typ ist es wohl kaum möglich.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg872150
    Datum07.09.2021 10:582626 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.Schon klar, wenn's in der Ausschreibung ausdrücklich gefordert ist.Muss das explizit rein oder ist das vielleicht schon in irgendeiner DIN oder Zulassungsanlage so bestimmt?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen872151
    Datum07.09.2021 11:332583 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.die geforderten 270° Sichtbarkeit
    Und ich dachte immer 360° in 10m Entfernung / 1m Höhe ist die Vorgabe ?

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg872152
    Datum07.09.2021 11:422564 x gelesen
    Mir ist keine DIN oder eine Zulassungsanforderung bekannt, die dies fordert.
    Es ist eine nationale Festlegung, die eine derartige Schaltung in Option zulässt.
    (Merkblatt über die Anbaubedingungen für Kennleuchten ..., Stand 2014)

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg872153
    Datum07.09.2021 11:462571 x gelesen
    Auch.

    Sichtbarkeit.jpg

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW872156
    Datum07.09.2021 12:182531 x gelesen
    Achtung, die Regeln in der StVZO haben sich kürzlich geändert.

    Es gibt aber wohl noch keine neuen Anbaubedingungen ...

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW872160
    Datum07.09.2021 13:142521 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Achtung, die Regeln in der StVZO haben sich kürzlich geändert.


    Hier geht es um die Kennzeichnung der Fahrzeuge einer geschlossenen Kolonne, dafür braucht es keine "rundum"-Sichtbarkeit.

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg872161
    Datum07.09.2021 13:502523 x gelesen
    Weniger Wert auf Design legen und dafür auf Funktionalität legen...

    Dazu sollte man schauen wie viel braucht man wirklich. Manche Fahrzeuge sind nachts mittlerweile mehr ein Verkehrsgefährdung.

    Für mich müsste bei LEDs auch eine erzwungene automatische Nachtschaltung/Nachtreduzierung vorgegeben werden. (Am besten nicht abschaltbar)

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg872162
    Datum07.09.2021 13:552479 x gelesen
    Das ist richtig.
    Zitat aus einem behördlichen Schreiben:
    Deren (Anm.: Merkblatt der Anbaubedingungen) Fertigstellung und Veröffentlichung im Verkehrsblatt verzögerte sich bisher jedoch erheblich, da ein schwieriger Abstimmungsbedarf zwischen einigen Ländern bestand und diese neue präzisere Anbauvorschriften für Kenn- bzw. Warnleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht als Voraussetzung die nun begonnene Konkretisierung der Vorschriften in § 52 StVZO benötigten.
    Die Thematik zwecks seitlichen Kennleuchten für blaues Licht mit einer Hauptabstrahlrichtung an der Fahrzeugfront "Kreuzungssignal" befindet sich derzeit auf Bundesebene in der Diskussion und bedarf noch konkreten Untersuchungen.



    Hat jemand zufällig Zugriff auf das Verkehrsblatt? Mich interessiert die erste Ausgabe aus dem Jahr 2020, Seite 9 ff.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg872163
    Datum07.09.2021 13:592508 x gelesen
    Die neueren Fahrzeuge von Strobel (kann dir leider nicht sagen ab wann genau) haben eine solche Schaltung. Wird das Fahrlicht eingeschaltet, dann werden die LEDs etwas gedimmt (inkl. einer Möglichkeit diese wieder zu erhöhen, da man bei einer SoSi Fahrt ja auch Tagsüber das Fahrlicht anmachen sollte).

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz872164
    Datum07.09.2021 14:172508 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Simon S.Wird das Fahrlicht eingeschaltet, dann werden die LEDs etwas gedimmt (inkl. einer Möglichkeit diese wieder zu erhöhen, da man bei einer SoSi Fahrt ja auch Tagsüber das Fahrlicht anmachen sollte).

    Wieder mal eine Lösung, die so nicht durchdacht ist und Fehler provoziert. Einfacher ginge dies mit einem Helligkeitssensor.

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW872166
    Datum07.09.2021 14:552626 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Simon S.
    Wird das Fahrlicht eingeschaltet, dann werden die LEDs etwas gedimmt (inkl. einer Möglichkeit diese wieder zu erhöhen, da man bei einer SoSi Fahrt ja auch Tagsüber das Fahrlicht anmachen sollte).


    Wieder mal eine Lösung, die so nicht durchdacht ist und Fehler provoziert. Einfacher ginge dies mit einem Helligkeitssensor.


    Zumal ich zB. auch tagsüber bei Alarmfahrten immer mit Licht fahre.. (erleichtert auch das Fahren in Tunnel etc.)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW872168
    Datum07.09.2021 16:042495 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Wieder mal eine Lösung, die so nicht durchdacht ist und Fehler provoziert. Einfacher ginge dies mit einem Helligkeitssensor.


    Die typischen Hersteller bieten meines Wissens eh mit Sensor an, selbst meine alten Halogen-Vorwarnleuchten/ Weitwarnrichtstrahler von Hänsch haben den verbaut.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW872173
    Datum07.09.2021 19:232481 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.da man bei einer SoSi Fahrt ja auch Tagsüber das Fahrlicht anmachen sollte

    Diese Gewohnheit ist eigentlich schon seit einer Weile für moderne Fahrzeuge technisch überholt:

    Ordentliche Tagfahrleuchten sieht man tagsüber besser als das nach unten gerichtete Fahrlicht!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW872174
    Datum07.09.2021 19:232470 x gelesen
    (Doppelpos)

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    AutorKnut8 B.8, Gau-Odernheim / Rheinland-Pfalz872176
    Datum07.09.2021 22:262303 x gelesen
    In RLP wird es für die Fahrzeugabnahme durch die LFKS gefordert und bemängelt, wenn es nicht so ist.

    Gruß Knut

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg872177
    Datum07.09.2021 23:102364 x gelesen
    Schaltet das das in neuen Fahrzeugen auch die Heckbeleuchtung ein?

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW872178
    Datum07.09.2021 23:202458 x gelesen
    Das kannst du haben wenn du willst.

    Aber was interessiert mich auf der Alarmfahrt, was hinter mir ist :-D

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen872185
    Datum08.09.2021 12:582235 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Das kannst du haben wenn du willst.

    Aber was interessiert mich auf der Alarmfahrt, was hinter mir ist :-D


    Bei Alarmfahrt sieht man ja das blau Geblinke hinten auch noch. Viel schlimmer ist es, wenn bei Nebel mit TFL gefahren wird. Einige Fahrzeugtypen haben dann hinten kein Licht und wenn es einigermaßen Hell dabei ist, geht die Lichtautomatik auch nicht an. Auch beim RTW macht das TFL Nachts ein gutes Licht, jedenfalls für die Stadt. Und da auch beim TFL die Instrumentenbeleuchtung mit an geht, fällt das gar nicht auf. So ist schon so mancher von uns des Nachts ohne Heckbeleuchtung gefahren. Da müssten die Hersteller was ändern.

    Heinrich

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz872187
    Datum08.09.2021 13:282260 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Heinrich B.Und da auch beim TFL die Instrumentenbeleuchtung mit an geht, fällt das gar nicht auf. So ist schon so mancher von uns des Nachts ohne Heckbeleuchtung gefahren. Da müssten die Hersteller was ändern.


    Bei einigen Herstellern geht zwar tagsüber die Instrumentenbeleuchtung an, wird aber nachts ohne eingeschaltetes Licht deutlich gedimmt oder abgeschaltet, so dass man direkt merkt, dass man kein Licht an hat. Nebel ist für die meisten automatischen Lichtschaltungen ein Problem. Muss einem halt bewußt sein, dass man bei Nebel manuell die Leuchten schaltet. Eine Nebelschlußleuchte geht auch nicht automatisch an.

    Gruß,
    Michael

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876477
    Datum07.05.2022 12:202606 x gelesen
    Guten Tag

    Aktuell zur Thematik, samt Bilder Hinweisschilder " Achtung Kolone " (BY) bzw. "Verband Kolone " (SH):

    -> LFV BY " KFZ-Marsch geschlossener Verbände "

    -> LFS-SH " Marsch geschlossener Verbände "



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt876501
    Datum09.05.2022 08:512315 x gelesen
    Ebenfalls in Sachsen-Anhalt herausgegeben: "Marsch geschlossener Verbände".

    Da die Unterlage zusammen mit Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und THW entwickelt wurde, haben wir ja schon einen Ansatz von Einheitlichkeit.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW876502
    Datum09.05.2022 09:172038 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.einen Ansatz von Einheitlichkeit

    Ja, leider haben sie sich nicht einigen können womit wir bei einem Flickenteppich bleiben.
    Spannend finde ich das mit den Fahnen, ich bin gespannt ob die Halterung für selbige demnächst in einer Norm für Einsatzfahrzeuge auftaucht.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt876503
    Datum09.05.2022 09:231992 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Spannend finde ich das mit den Fahnen, ich bin gespannt ob die Halterung für selbige demnächst in einer Norm für Einsatzfahrzeuge auftaucht.
    Da frage ich mich immer, warum die bisher in keiner DIN für Feuerwehr- oder Katschutzfahrzeuge auftauchen. Geschlossener Verband und Flaggen dazu kennt die StVO ja auch schon seit Jahrzehnten.
    Von daher ist meine Hoffnung eher gering. Vielleicht denkt aber in Zukunft der eine oder andere beim Erstellen von Ausschreibungen mal darüber nach.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen876505
    Datum09.05.2022 09:571976 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Geschlossener Verband und Flaggen dazu kennt die StVO ja auch schon seit Jahrzehnten.
    Nein, die STVO kennt keine Flaggen. Wie in der Bachelorarbeit auf der dieser Thread beruht nachgewiesen wurde wären Flaggen auch nicht ausreichend weil sie von der rechten Fahrzeugseite nicht zu sehen sind.

    Ich frage mich anders herum wieso die Flaggen da (wieder) drin sind.
    - Die Kenntlichmachtung durch Beleuchtung und Fahrweise ist ohnehin notwendig um von rechts gesehen zu werden
    - einzig die grüne Flagge hat einen Informationsgehalt
    - Die Flaggen sind laut ( und erhöhen den Kraftstoffverbrauch)

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    AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg876506
    Datum09.05.2022 10:041946 x gelesen
    Nicht ganz korrekt.
    Die STVO kennt beim Verband keine Flaggen, dass sind rein organisationsinterne Vorgaben.

    "
    §27
    (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
    "

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt876507
    Datum09.05.2022 10:131960 x gelesen
    Dann wurde das irgendwann mal geändert. Die Kennzeichnung mit blauen Flaggen stand, da bin ich mir sicher, irgendwann mal drin.

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876508
    Datum09.05.2022 10:381979 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas M.

    Ja, leider haben sie sich nicht einigen können womit wir bei einem Flickenteppich bleiben.

    Ob man zur Thematik "Marsch geschlossener Verbände" eine eigene organisationsübergreifende KatSDv herbringen sollte/könnte ?
    Oder für den Bereich Feuerwehr einige Punkte daraus in eine bestehende FwDV aufnehmen könnte ?

    Spannend finde ich das mit den Fahnen, ich bin gespannt ob die Halterung für selbige demnächst in einer Norm für Einsatzfahrzeuge auftaucht.

    In den Begleitheften zum BUND-LF-KatS und BUND-SW-KatS wird zumindest der Flaggensatz BW-TL 8345-0009; blau, gelb, grün und rot, in Tasche bei der Beladung mit aufgelistet.
    Interessanterweise wurde beim BBK Pflichtenheft LF-KatS" von 2008 eine Flaggenhalterung:
    4.7.3 An der linken vorderen Stoßstangenecke ist ein Flaggenhalter inklusive
    Verlustsicherung nach BWB-TL 8345-009 vorzusehen.
    erwähnt.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    (Heinrich Heine)


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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg876509
    Datum09.05.2022 10:581980 x gelesen
    Nicht in der StVO.
    In der VwV-StvO wird die Möglichkeit von Fahnen als Zugehörigkeit zum Verband erwähnt.
    Zu § 27 Verbände

    Zu Absatz 3

    3 Bei geschlossenen Verbänden ist besonders darauf zu achten, daß sie geschlossen bleiben; bei Verbänden von Kraftfahrzeugen auch
    darauf, daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre
    Verbandszugehörigkeit führen.


    Naja ... da der Flaggensatz unterschiedlich farbige Flaggen enhält, fällt der zur Verbandkennzeichnung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wohl raus.
    Zur internen Marschorganisation, dank Funk, werden sie auch in der Regel nicht mehr benötigt.

    Und nach einem Beschluss des BayOLG muss sich der Verbandführer echt etwas einfallen lassen.

    Die Kennzeichnung muß daher in einer Weise erfolgen, die die Zugehörigkeit der Fahrzeuge zu einem geschlossenen Verband nicht nur als möglich erscheinen läßt, die Zugehörigkeit vielmehr in einer Weise unmißverständlich zum Ausdruck bringt, bei der sich anderen Verkehrsteilnehmern ohne besondere Überlegung die Erkenntnis aufdrängt, daß es sich um einen geschlossenen Verband handelt.

    Grüße
    Udo

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt876511
    Datum09.05.2022 11:301967 x gelesen
    Ich habe auch noch mal etwas recherchiert.
    Auch in älteren Versionen der StVO habe ich keine Erwähnung der Flaggen als Kennzeichnung gefunden.

    Keine Ahnung woher in meinem Kopf die feste Verankerung der Flaggen als Kennzeichnung kommt. Vielleicht durch meine Zeit bei der BW und die eine oder andere Ausbildung bei der Feuerwehr?

    Wenn ich das insgesamt für mich zusammenfasse, ist hier eher der Gesetzgeber gefragt, der eine Kennzeichnung festlegt.

    Wenn jeder (egal ob Organisation, Bundesland, Behörde, Dienstvorschrift oder anderer) seine eigene Kennzeichnung für einen geschlossenen Verband entwickelt, kann man dem Führerscheinerwerber doch nicht zuverlässig beibringen, woran er einen geschlossenen Verband erkennt. Damit kann man vom durchschnittlichen Fahrzeugführer auch nicht erwarten einen geschlossenen Verband zur erkennen und entsprechend zu reagieren.

    Als Fahrzeugführer kann ich derzeit immer sagen: "Ich konnte nicht erkennen, dass das ein geschlossener Verband ist.".

    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

    Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg876514
    Datum09.05.2022 14:261899 x gelesen
    Geschrieben von Andreas K.Wenn ich das insgesamt für mich zusammenfasse, ist hier eher der Gesetzgeber gefragt, der eine Kennzeichnung festlegt. Warum sollte der Gesetzgeber (in dem Fall die Bundesländer) etwas derartiges machen?
    Der Begriff "geschlossener Verband" betrifft ja nicht nur BOS-Fahrzeuge, sondern auch Reitende, zuFußgehende, Radfahrende, e-scooterfahrende, ...
    Wie willst du derartige Detailregelungen durchsetzen?
    Hier sind die Genehmigungsbehörden gefragt, im Einzelfall Detailregelungen zu treffen, wenn dies nicht bereits durch die VwV-StVO passiert ist.

    Übrigens, das Thema "geschlossener Verband" ist nach der Wiedervereinigung aus dem Theorieunterricht in der Fahrschule raus und findet sich faktisch nur noch in einer Prüfungsfrage wieder.

    Geschrieben von Andreas K."Ich konnte nicht erkennen, dass das ein geschlossener Verband ist."
    Und genau deshalb halte ich eine Sicherung des Verbandes durch Kradmelder o.ä. für wichtig.

    Grüße
    Udo

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 876516
    Datum09.05.2022 19:041835 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Ja, leider haben sie sich nicht einigen können womit wir bei einem Flickenteppich bleiben.

    Wie kommst du darauf, dass wir uns nicht hätten einigen können?
    Leg mal die Versionen von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, dem THW und Sachsen-Anhalt nebeneinander. Bis auf Unterschiede im Layout alles gleich.

    Geschrieben von Ingo z.Ich frage mich anders herum wieso die Flaggen da (wieder) drin sind.
    Weil die StVO und StVZO im Moment leider nichts anderes hergeben.
    Aber wir haben die Beflaggung mittlerweile nicht als alleiniges Erkennungszeichen drin.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt 876517
    Datum09.05.2022 19:061816 x gelesen
    Maßgebliche Vorarbeit hat hier übrigens die LSBK M-V geleistet.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW876518
    Datum09.05.2022 20:521795 x gelesen
    Geschrieben von Bayern Der Begriff Marschgruppe (Ziffer 1.3.3) ist in Bayern mit der
    Marschkolonne gleichzusetzen.
    Kennzeichnung
    ()
    In Bayern wurden die Flaggen mit den Farben gelb und rot nicht
    ausgegeben. .....
    Das letzte Fahrzeug wird mit einem Magnetschild Achtung Kolonne! gekennzeichnet.


    SH beim letzten Fahrzeug auf ein in der Grundfarbe gelbes Schild mit Stau-ähnlichem Piktogramm und der Zusatzbeschriftung "Verband / Kolonne"
    Nebenher; Warum Bayern streng gelesen MAGNETschilder vorgibt ist mir unverständlich, allerdings würde ich auch auf das vordere Blaulicht für Fahrzeug Nr.2 bis XX nicht verzichten wollen, tatsächlich falls möglich würde ich sogar dem eingebundenen Privatfahrzeug ein "Kirmesblaulicht" zugestehen um zB im folgenden Link (6:27Min) von Dritten als eindeutig Zugehörig erkannt zu werden...also auch Nachts und nicht nur im Kuddelmuddel wie hier wo der Bürger vermutlich gerade alles im Kopf hat aber nicht den Gedanken das der Reisebus oder der Möbelkoffer neben ihm so komisch fährt weil die genau da hingehören und deshalb hat genau da an ihrem Platz in der Kolonne verbleiben.

    https://youtu.be/AFS-TNv226I?t=387

    (Bei 18:12Min mal leise gucken)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW876519
    Datum09.05.2022 20:521980 x gelesen
    Geschrieben von Bayern Der Begriff Marschgruppe (Ziffer 1.3.3) ist in Bayern mit der
    Marschkolonne gleichzusetzen.
    Kennzeichnung
    ()
    In Bayern wurden die Flaggen mit den Farben gelb und rot nicht
    ausgegeben. .....
    Das letzte Fahrzeug wird mit einem Magnetschild Achtung Kolonne! gekennzeichnet.


    SH beim letzten Fahrzeug auf ein in der Grundfarbe gelbes Schild mit Stau-ähnlichem Piktogramm und der Zusatzbeschriftung "Verband / Kolonne"
    Nebenher; Warum Bayern streng gelesen MAGNETschilder vorgibt ist mir unverständlich, allerdings würde ich auch auf das vordere Blaulicht für Fahrzeug Nr.2 bis XX nicht verzichten wollen, tatsächlich falls möglich würde ich sogar dem eingebundenen Privatfahrzeug ein "Kirmesblaulicht" zugestehen um zB im folgenden Link (6:27Min) von Dritten als eindeutig Zugehörig erkannt zu werden...also auch Nachts und nicht nur im Kuddelmuddel wie hier wo der Bürger vermutlich gerade alles im Kopf hat aber nicht den Gedanken das der Reisebus oder der Möbelkoffer neben ihm so komisch fährt weil die genau da hingehören und deshalb hat genau da an ihrem Platz in der Kolonne verbleiben.

    https://youtu.be/AFS-TNv226I?t=387

    (Bei 18:12Min mal leise gucken)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876581
    Datum14.05.2022 22:561658 x gelesen
    Große Feuerwehrübung in mehreren Landkreisen

    Feuerwehren in den Landkreisen Bad Kreuznach, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück haben am Samstag einen gemeinsamen Katastropheneinsatz geübt.

    swr.online

    Guten Abend

    Lt. SWR wurden in der ganztägigen Übung in mehreren Landkreisen von RLP unter anderem die Alarmwege, die Zusammenstellung der Marschkolonnen sowie die Planung der Marschroute und des viertägigen Einsatzes gerprobt.

    Dazu ist auch auf diesem " Video " ab etwa 1:05 mehr zu sehen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876595
    Datum16.05.2022 12:561523 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Bernhard D.

    wurden in der ganztägigen Übung in mehreren Landkreisen von RLP unter anderem die Alarmwege, die Zusammenstellung der Marschkolonnen sowie die Planung der Marschroute und des viertägigen Einsatzes gerprobt.


    In asozialen Netzerken soll es zum Übungsteil " Fahren in der Kolone " bei dieser Großübung heftige und harte Diskussionen über deren Sinnhaftigkeit überhaupt und angesichts der z.Zt. hohen Treibstoffpreise im Besonderen gegeben haben ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW876597
    Datum16.05.2022 15:141423 x gelesen
    Da muss unsere Presseabteilung und sollte jeder Bürger mit etwas Hintergrundwissen sachliche Aufklärung betreiben.
    Allerdings darf man nicht mit der Erwartung da dran gehen jeden Bekehren zu können, denn Otto wird immer meckern das wir die Sirene nutzen und Uschi kann eh nicht verstehen warum wir Nachts mit Trallali durchs Dorf fahren und warum unsere Autos mit laufendem Motor an der Einstazstelle rum stehen wird Greta nie begreifen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876598
    Datum16.05.2022 17:241403 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas M.

    Da muss unsere Presseabteilung und sollte jeder Bürger mit etwas Hintergrundwissen sachliche Aufklärung betreiben.

    Interessanterweise war so was in die Richtung ebenfalls Programmteil der Übung ( ab 1:00 ). Der LK Bad-Kreuznach hat übrigens ein " Team Medien Landkreis Bad Kreuznach " mit u.a. folgenden Aufgaben:

    [...] Als Bindeglied zwischen der Einsatzleitung und den Medienvertretern organisiert die Facheinheit den Informationsfluss in beide Richtungen, begleitet die Reporter an der Einsatzstelle und wertet zudem das Geschehen in den heute unverzichtbaren Social Media aus, um auch aus dieser Quelle wichtige Neuigkeiten in Erfahrung zu bringen. [...]

    Wie weit dieses Medienteam auch noch nach der Übung aktiv war ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSimo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg876602
    Datum17.05.2022 07:581275 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.und Uschi kann eh nicht verstehen warum wir Nachts mit Trallali durchs Dorf fahren
    Naja, ich bin in der BOS unterwegs und verstehe es auch nicht, warum man Nachts mit Vollhorn durch eine menschenleere Straße fährt.
    Denn:
    Wenn niemand sonst auf der Straße ist, dem ich singalisieren will, dass er mir, neben den eh schon geltenden Vorschriften Platz zu machen hat, dann reicht das Blaulicht zur Anzeige der Sonderrechte (schneller Fahren als erlaubt) vollkommen aus. Und aufpassen ob Links und rechts einer aus einer Straße kommt muss ich so oder so.

    Grüße
    Simon

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW876603
    Datum17.05.2022 09:101387 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.In asozialen Netzerken soll es zum Übungsteil " Fahren in der Kolone " bei dieser Großübung heftige und harte Diskussionen über deren Sinnhaftigkeit überhaupt und angesichts der z.Zt. hohen Treibstoffpreise im Besonderen gegeben haben ?


    da man den Menschen auch erklären muss, dass man in Halteverboten vor Feuerwehrhäusern weder hält, noch parkt, oder im Wald nicht raucht und grillt oder bei einer Evakuierung wegen Hochwasser oder Bombenfund dem bitte einfach ohne Diskussion nachkommt, passt das halt nur ins Bild...

    Bleibe dabei: Gehört ins neue Schulfach "GMV"...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW876607
    Datum17.05.2022 12:501220 x gelesen
    Geschrieben von Simon S.verstehe es auch nicht, warum man Nachts mit Vollhorn durch eine menschenleere Straße fährt.

    Absolut!

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876720
    Datum22.05.2022 19:291149 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Thomas M.

    In Bayern wurden die Flaggen mit den Farben gelb und rot nicht
    ausgegeben.



    Dafür jetzt bei den Feuerwehren im badischen Landesteil* BaWü`s;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    *(Flagge Badens)

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876795
    Datum28.05.2022 17:35954 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Ingo z.

    - Die Flaggen sind laut ( und erhöhen den Kraftstoffverbrauch)

    Beim neuen MTW-Fachgruppe wirds mit dem blauen Fähnchen auf dem Dach bei erhöhter Geschwindigkeit bestimmt schön laut werden ;-))


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorPhil8ipp8 W.8, Münster / Köln / NRW876797
    Datum28.05.2022 19:07993 x gelesen
    Unkonventionelle Hinweisschilder Teil 2:

    Bild 1
    Bild 2

    Hat jemand ähnliche Lösungen? Wie sind die Erfahrungen damit? Lautstärke dürfte an einem Großfahrzeug oder Anhänger weniger interessant sein. Dafür aber der Kraftstoffverbrauch und die Anschlagpunkte.
    Spannend fände ich einen Vergleich zu perforierter Plane.

    Selig der, der nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt.

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    AutorTobi8as 8B., Dortmund / Deutschland876805
    Datum29.05.2022 08:51903 x gelesen
    Flaggen/Fahnen sind schön und gut, warum aber nicht etwas verständliches und offensichtliches zusätzlich?

    Drei oder vier Magnetschilder (Front, Heck, Tür links, Tür rechts) mit Text und Bild:

    KFZ (oder Fahrzeug) Nr. x von y des Verband (Kolonne, Marschgruppe)
    Nicht hier zwischen einscheren/do not move in

    Bild wie in der verlinkten Bachelorarbeit für das schließende Fahrzeug, ggf rot umrandet und reflektierend

    Für das schließenden Fahrzeug hinten alles im ganz groß mit dem Hinweis aus wievielen Fahrzeugen dieser Marschverband besteht.

    Fahnen zur internen Organisation sind nicht schädlich, die verschiedenen Farben sind aber für alle Kraftfahrer und Fahrzeugführer des Marschverband wichtig, nicht für den "normalen Autofahrer"

    Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr

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    AutorUdo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg876808
    Datum29.05.2022 09:56907 x gelesen
    Solche Planen sind durchaus verwendbar, sofern sie fest verspannt sind und nicht (zu arg) flattern. Der zusätzliche Kraftstoffverbrauch dürfte vernachlässigbar sein.
    Geeignete Anschlagpunkte machen mir da eher Sorgen, ebenso die Verwendung dieser "Gummi-schnalz-augen-ausstech-schnüre" (Sieht echt nicht gut aus, wenn so ein Teil das Gesicht getroffen hat).

    Bei Festaufbauten könnten zusätzlich / nachträglich angebrachte D-Ringe oder auch Airline-Zurrplatten helfen, bei Planenaufbauten (meine Lösung) die herstellerseitig angebrachten Schnallriemen bzw. Planenhaken, die auch nachträglich angebracht werden könnten.

    Statt der Gummiflitsche Klemmschlossgurte, das Schloss in einem Bereich, wo es durch Flattern keinen Schaden verursachen kann oder mit einem stabilen Stoffstück polstern (so wie bei Sporttaschen am Griff).

    Grüße
    Udo

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg876816
    Datum29.05.2022 17:57855 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Tobias B.

    warum aber nicht etwas verständliches und offensichtliches zusätzlich?

    Drei oder vier Magnetschilder (Front, Heck, Tür links, Tür rechts) mit Text und Bild:

    KFZ (oder Fahrzeug) Nr. x von y des Verband (Kolonne, Marschgruppe)
    Nicht hier zwischen einscheren/do not move in



    Durchaus sinnvoll, sollte aber bei allen BOS bundeseinheitlich sein. Dann könnte man das z.B. bei der Führerscheinausbildung lehren und auch sonst der Bevölkerung vermitteln.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW876817
    Datum29.05.2022 18:00890 x gelesen
    Geschrieben von Tobias B.Drei oder vier Magnetschilder (Front, Heck, Tür links, Tür rechts) mit Text und Bild:

    KFZ (oder Fahrzeug) Nr. x von y des Verband (Kolonne, Marschgruppe)
    Nicht hier zwischen einscheren/do not move in


    Und wenn Fahrzeug Nr. 4 von 16 ausfällt machen wir einen lustigen Schildertausch weil Otto-Normal sonst verwirrt ist?

    Ich finde minimale Vorgaben wie derzeit total klasse weil sie auch dann funktionieren wenn nix mehr klappt.
    Ansonsten wünschte ich die Heck-Kennzeichnung vom letzten Fahrzeug vor allem Einheitlich...europaweit
    Gerne in 120cm x 40cm, RA1, Grundfarbe Gelb und Schrift Rot
    1.Zeile Grundsätzlich = Convoi
    2. Zeile in der Landessprache = Kolonne.
    und für uns FW als leicht entfernbarer Aufkleber ausgeführt.

    Davon kann sich jeder der mag "10Stk" in den Schreibtisch legen und egal auf welches Fahrzeug drauf pappen, natürlich nicht vergessen das es für den Rückweg neue Aufkleber braucht ;)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg879769
    Datum30.10.2022 07:221034 x gelesen
    DRK Heilbronn übt Ernstfall mit Großeinsatz

    Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Heilbronn übt am Samstag einen Großeinsatz. Dazu wird eine Kolonne von Abstatt nach Wüstenrot fahren.

    swr.online

    Guten Morgen

    Der "SWR" übte kürzlich das Fahren als "geschlossene Verband" und wies auf die Beflaggung hin:

    [...]
    Die gesamte Kolonne darf von anderen Verkehrsteilnehmern bei einer Richtungsspur nicht überholt werden. Alle Fahrzeuge sind mit blauer und das letzte mit einer grünen Flagge gekennzeichnet.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885935
    Datum29.11.2023 15:59900 x gelesen
    Guten Tag

    Eine Großübung "Fahren im geschlossenen Verband" im Zeichen des 175. Jubiläums der Feuerwehr Speyer, eine Möglichkeit das -auch noch Publikums- und Werbewirksam- mal zu üben.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

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     07.03.2016 11:07 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     07.03.2016 11:14 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     07.03.2016 11:16 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     07.03.2016 12:32 Udo 7B., Aichhalden
     07.03.2016 14:13 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     07.03.2016 16:02 Udo 7B., Aichhalden
     07.03.2016 16:49 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     07.03.2016 19:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     07.03.2016 20:41 Simo7n S7., Gomaringen
     07.03.2016 22:53 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     07.03.2016 23:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.03.2016 08:44 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     08.03.2016 14:49 Udo 7B., Aichhalden
     07.03.2016 19:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.03.2016 22:58 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     15.03.2016 22:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     16.03.2016 11:33 Udo 7B., Aichhalden
     16.03.2016 19:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     16.03.2016 19:39 Udo 7B., Aichhalden
     16.03.2016 19:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     16.03.2016 14:35 Mart7in 7D., Korschenbroich
     16.03.2016 15:02 Fran7k S7., Schwerte
     16.03.2016 18:28 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     16.03.2016 19:01 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     16.03.2016 20:40 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     16.03.2016 19:38 Udo 7B., Aichhalden
     08.03.2016 22:14 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     08.03.2016 22:44 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     10.03.2016 14:04 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     11.03.2016 15:32 Udo 7B., Aichhalden
     12.03.2016 15:48 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     12.03.2016 20:42 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     10.03.2016 19:25 Denn7is 7E., Menden
     10.03.2016 20:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     11.03.2016 09:19 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     11.03.2016 12:12 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     11.03.2016 14:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     11.03.2016 15:24 Udo 7B., Aichhalden
     11.03.2016 17:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.03.2016 18:19 Udo 7B., Aichhalden
     13.03.2016 19:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.03.2016 19:54 Udo 7B., Aichhalden
     13.03.2016 20:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     16.03.2016 19:42 Udo 7B., Aichhalden
     13.03.2016 19:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.03.2016 19:49 Udo 7B., Aichhalden
     13.03.2016 20:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.03.2016 22:26 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
     12.03.2016 14:54 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     12.03.2016 15:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.03.2016 15:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     12.03.2016 16:14 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
     12.03.2016 19:45 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     12.03.2016 20:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.03.2016 00:38 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     13.03.2016 15:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     13.03.2016 22:49 Ludg7er 7F., Melle
     14.03.2016 00:21 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     15.03.2016 14:22 Udo 7B., Aichhalden
     15.03.2016 14:30 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     21.03.2016 22:38 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     24.03.2016 15:53 Ralf7 H.7, Drebkau
     24.03.2016 15:59 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     24.03.2016 16:06 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     24.03.2016 17:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.03.2016 17:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.03.2016 18:24 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
     25.03.2016 09:30 Udo 7B., Aichhalden
     25.03.2016 10:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     25.03.2016 10:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.06.2020 08:00 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     24.06.2020 09:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.06.2020 10:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     24.06.2020 10:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.06.2020 21:10 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     24.06.2020 23:05 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     05.09.2021 21:04 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     05.09.2021 21:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.09.2021 22:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     06.09.2021 08:03 Simo7n S7., Gomaringen
     06.09.2021 08:27 Ingo7 z.7, Salzhausen
     06.09.2021 10:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     06.09.2021 13:14 Udo 7B., Schiltach
     06.09.2021 15:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.09.2021 19:39 Udo 7B., Schiltach
     06.09.2021 20:58 Simo7n S7., Gomaringen
     06.09.2021 21:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.09.2021 08:00 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.09.2021 10:29 Udo 7B., Schiltach
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     07.09.2021 11:42 Udo 7B., Schiltach
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     07.09.2021 11:33 Ingo7 z.7, Salzhausen
     07.09.2021 11:46 Udo 7B., Schiltach
     07.09.2021 12:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.09.2021 13:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.09.2021 13:55 Udo 7B., Schiltach
     07.09.2021 13:50 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     07.09.2021 13:59 Simo7n S7., Gomaringen
     07.09.2021 14:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.09.2021 14:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     07.09.2021 16:04 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.09.2021 19:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.09.2021 23:10 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     07.09.2021 23:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.09.2021 12:58 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     08.09.2021 13:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     07.09.2021 19:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.05.2022 12:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.05.2022 08:51 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     09.05.2022 09:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.05.2022 09:23 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     09.05.2022 09:57 Ingo7 z.7, Salzhausen
     28.05.2022 17:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.05.2022 10:04 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
     09.05.2022 10:13 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     09.05.2022 10:58 Udo 7B., Schiltach
     09.05.2022 11:30 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     09.05.2022 14:26 Udo 7B., Schiltach
     09.05.2022 10:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.05.2022 19:04 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     09.05.2022 20:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     22.05.2022 19:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     09.05.2022 20:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.05.2022 19:06 Chri7sti7an 7B., Düsedau
     14.05.2022 22:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.05.2022 12:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.05.2022 15:14 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     16.05.2022 17:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     17.05.2022 07:58 Simo7n S7., Gomaringen
     17.05.2022 12:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     17.05.2022 09:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.05.2022 19:07 Phil7ipp7 W.7, Münster / Köln
     29.05.2022 09:56 Udo 7B., Schiltach
     29.05.2022 08:51 Tobi7as 7B., Dortmund
     29.05.2022 17:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     29.05.2022 18:00 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.11.2023 15:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     30.10.2022 07:22 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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