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Thema | Mobilfunknetze nach Terroranschlägen (Brüssel 22.3.2016) | 5 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 818473 | |||
Datum | 22.03.2016 12:16 | 3808 x gelesen | |||
Nach den beiden aktuellen Terroranschlägen von Brüssel sind lt. Pressemeldungen die Mobilfunknetze zusammengebrochen. Klar, das Gesprächsaufkommen/Absichten sind hoch bei den "Davongekommenen". Doch ein zusammengebrochenes Mobilfunknetz bedeutet auch, dass auf diesem Weg keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Das veranlasst mich zu einer Frage an die "Mobilfunknetzkundigen": Ist es technisch möglich in so einem Fall für die Privatnutzer die anrufbaren Nummern partiell zu sperren, so dass das Netz vor Überlastng bewahrt wird und damit Notrufnummern noch genutzt warden können? Würde so eine "Schaltung" auch Sinn machen? Könnte dann die Leitstelle trotzdem die Anrufer bei Bedarf zurückrufen (also für die Leitstelle eine volle Nutzungsmöglichkeit der Mobilfunknetze zur Einwahl)? Können bevorrechtigte Handys geschaltet warden (z.B. Diensthandy im BOS-Bereich) ? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 818479 | |||
Datum | 22.03.2016 13:24 | 1971 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker L. Doch ein zusammengebrochenes Mobilfunknetz bedeutet auch, dass auf diesem Weg keine Notrufe mehr abgesetzt werden können. Das veranlasst mich zu einer Frage an die "Mobilfunknetzkundigen": ... solange das Mobilfunknetz nur aufgrund fehlender Sprechkanäle überlastet ist (also der Organisationskanal selbst noch funktioniert, d.h. das Handy ins Netz einbucht) hat der Notruf im Mobilfunknetz verdrängende Wirkung, d.h. er wirft ggf. ein anderes Gespräch ab ... Geschrieben von Volker L. Können bevorrechtigte Handys geschaltet warden (z.B. Diensthandy im BOS-Bereich) ? ... im Grunde ja, die gleiche Bevorrechtigung (auf gleicher Ebene) steht aber vielen anderen auch zu (z.B. Presse) - insofern nicht wirklich wirkungsvoll. Zumal die Bevorrechtigung keine Verdrängungswirkung hat ... Geschrieben von Volker L. Könnte dann die Leitstelle trotzdem die Anrufer bei Bedarf zurückrufen (also für die Leitstelle eine volle Nutzungsmöglichkeit der Mobilfunknetze zur Einwahl)? ... nein, die LSt kann nur über die Amtsnummer zurückrufen ("112" ist nur kommend) und ist hier Netzteilnehmer wie jeder andere auch (ggf. vorhandene Bevorrechtigung s.o.) Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 818490 | |||
Datum | 22.03.2016 15:23 | 1523 x gelesen | |||
Servus, in Belgien wird aktuell bekanntgegeben, dass die Nutzer nach Möglichkeit per SMS, Whatsapp und Twitter kommunizieren sollen. Aus Erfahrung bei Großveranstaltungen kann ich aber sagen, dass bei Überlastung des Netzes meistens auch kein Internet verfügbar war. (Wobei oftmals Geräte mit LTE noch volles Internet hatten, G3 Nutzer aber schon getrennt waren) Geschrieben von Volker L. Können bevorrechtigte Handys geschaltet warden (z.B. Diensthandy im BOS-Bereich) ? Ist möglich. Aber selbst die bevorrechtigten Geräte waren bei den o.a. Veranstaltungen oftmals über längere Zeit nicht erreichbar bzw konnten auch nicht raus Telefonieren. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 818521 | |||
Datum | 22.03.2016 17:07 | 1553 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.... im Grunde ja, die gleiche Bevorrechtigung (auf gleicher Ebene) steht aber vielen anderen auch zu (z.B. Presse) - insofern nicht wirklich wirkungsvoll. Zumal die Bevorrechtigung keine Verdrängungswirkung hat ... Meines Wissens ist "die Presse" seit 1.4.11 nicht mehr generell in dem berechtigen Personenkreis. der §4 der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordung wurde entsprechend geändert. Haben sich wohl zuviele Schülerzeitungen eintragen lassen ;-D Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 818539 | |||
Datum | 22.03.2016 21:04 | 1321 x gelesen | |||
Was Du mit dem letzten Punkt meinst gibt es in der Schweiz im GSM-R Netz, zumindest einen der zivilen Netzbetreiber hat die SBB dazu gebracht, im Fall der Fälle die Infrastruktur des kommerziellen Netzes umzuschalten. Wirkung: mau.. die Netze sind alle nicht für viele Gespräche an einem Ort gebaut. Und weil die alte GSM-Infrastruktur ein Ablaufdatum hat, sind die einschlägigen Verkäufer schon fleißig unterwegs: die "über-drüber-Digitalisierung" (no comment on that) löst ganz sicher alle Probleme, deren sich die Betreiber bisher nicht bewusst war. Zu bekannten Problemen sind sie deutlich stiller Grüsse Peter | |||||
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