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ThemaSachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen44 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall819621
Datum22.04.2016 17:5011752 x gelesen
Hallo Zusammen.

Ich bin Mitglied und Führungskraft in einer Freiwilligen Feuerwehr in Baden-Württemberg.

Bei einer Übung ist mir mein Handy, dass ich zur Zeitnahme und als Fotoapparat dabei hatte, beim Rausholen aus der Jackentasche unglücklich auf den Boden gefallen, dass das Display und somit die komplette Funktion geschrottet wurde.

Laut §17 FwG BaWü muss "die Gemeinde diesen [den Sachschaden] auf Antrag zu ersetzen, wenn sie [die Feuerwehr-Angehörigen] den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben."

Wie muss nun die Gemeinde diesen Schaden ersetzen?

Neuwert? Zeitwert? Wiederbeschaffungswert?

Kann mir jemand dazu Auskunft geben oder auch eigene Erfahrungen mitteilen?

Vielen Dank!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz819622
Datum22.04.2016 19:128451 x gelesen
Geschrieben von = anonym = a.Neuwert?

Normalerweise nie bei "Schadensersatz", Ausnahmen bestätigen die juristische Regel.

Geschrieben von = anonym = a.Zeitwert?

Würde dich unter Umständen schlechter stellen, da damit kein gleichwertiger Ersatz zu erwerben wäre.

Geschrieben von = anonym = a.Wiederbeschaffungswert?

Normalerweise genau das. Entweder die Kosten einer Reparatur um den Zustand herzustellen, der ohne das Schadensereignis vorhanden wäre, oder der finanzielle Aufwand, der nötig ist, ein Handy gleicher Art/Funktion in vergleichbarem Zustand zu beschaffen.

Vorschlag meinerseits wäre, das Handy reparieren zu lassen und dann die Reparaturrechnung der Gemeinde vorzulegen. Normalerweise sollte man hier keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, also müsste diese Rechnung beglichen werden.

Die Lektüre des §249 BGB und zugehöriger Kommentierungen hilft da weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP819626
Datum22.04.2016 21:288014 x gelesen
Da diese Frage anonym hier gestellt wird, und von einer "Führungskraft", gehe ich davon aus das erste Forderungen (oder Wünsche...) gegen die Gemeinde schon von dort beantwortet wurden.
Also: Woran hängt's?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819628
Datum22.04.2016 22:297591 x gelesen
Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Kann es sein, dass die Verwendung des privaten Mobiltelefons auf eigene Initiative zurückgeht, da selbiges praktischer ist als die von der Gemeinde offiziell bereitgestellte Stoppuhr für Wettkämpfe? Falls du eine Woche vor dem Wettkampf die Frage gestellt hättest, wie du die Zeit nehmen sollst, hätte die Gemeinde dann eine Stoppuhr für 5 Euros gekauft, oder hätte sie die Verwendung des privaten Gerätes angeordnet?

Meine eigene Erfahrung ist, dass ich schon mal durch etwas Dummheit einen Schaden an (meinem) Privatgerät verursacht habe. Der dazu gefragte Ortsbeauftragte sagte dann, dass es keinen offiziellen Weg für eine Erstattung geben würde, ich könne aber versuchen mit der zuständigen THW Geschäftsstelle einen Deal auszuhandeln. Ich habe aber auf den Versuch verzichtet, da der Schaden noch überschaubar war und man mit so einem Deal dann abhängig wird ...

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB819633
Datum23.04.2016 08:567004 x gelesen
ich versteh immer nicht warum sich die Träger des Brandschutzes so krumm machen.
Die holen sich das Geld doch auch von der Versicherung zurück oder reichen die kosten gleich dorthin weiter.

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall819637
Datum23.04.2016 11:517520 x gelesen
hi

Geschrieben von Sebastian K.Da diese Frage anonym hier gestellt wird, und von einer "Führungskraft", gehe ich davon aus das erste Forderungen (oder Wünsche...) gegen die Gemeinde schon von dort beantwortet wurden.
Also: Woran hängt's?

Ja, die Gemeinde hat über die Versicherung eine "Kulanzzahlung des Zeitwerts" erreicht - damit kann weder die Reparatur bezahlt noch der Wiederbeschaffungswert erreicht werden...

Gruss

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz819639
Datum23.04.2016 16:087058 x gelesen
Geschrieben von = anonym = a.Ja, die Gemeinde hat über die Versicherung eine "Kulanzzahlung des Zeitwerts" erreicht - damit kann weder die Reparatur bezahlt noch der Wiederbeschaffungswert erreicht werden...

Also ich verweise jetzt mal auf wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz#Naturalrestitution Alternativ zum Kostenersatz für die Wiederherstellung beschädigter Sachen kann nach h. M. die Naturalrestitution durch Ersatzbeschaffung einer vergleichbaren Sache erfolgen (a. A. Fall der Schadenskompensation). Demnach ist der Wiederbeschaffungswert einer beschädigten Sachen zu erstatten. Nicht erstattungsfähig ist deren Neuwert (Ausnahme: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Kfz mit dem Schmelz der Neuwertigkeit). Der Geschädigte kann aber auch nicht bloß auf den Zeitwert der Sache verwiesen werden.

Das ist jetzt eine allgemeine Aussage. Es kann durchaus sein, daß dies im speziellen Fall anders geregelt ist, ich könnte mir aber nicht ganz vorstellen warum. Nur ohne fachkundige Rechtsberatung wirst du da nicht weiterkommen. Prinzipiell scheint nach der Gesetzeslage in BaWü dir Schadenserstaz zuzustehen und dieser ist rechtlich definiert. Daß gerade Versicherungen sich gerne um solche Zahlungen drücken, ist ja nun kein neues Phänomen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz819647
Datum23.04.2016 18:216535 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe S.Kann es sein, dass die Verwendung des privaten Mobiltelefons auf eigene Initiative zurückgeht, da selbiges praktischer ist als die von der Gemeinde offiziell bereitgestellte Stoppuhr für Wettkämpfe? Falls du eine Woche vor dem Wettkampf die Frage gestellt hättest, wie du die Zeit nehmen sollst, hätte die Gemeinde dann eine Stoppuhr für 5 Euros gekauft, oder hätte sie die Verwendung des privaten Gerätes angeordnet?

Wenn sich eine Gemeinde so kleinkariert bei einem Schadensfall darstellt, wäre es eher an der Zeit, mal zu fragen, ob man sich da noch ehrenamtlich betätigen soll. Heutzutage wird gern mal ein Smartphone für alles mögliche verwendet, sei es als Fotoapparat oder auch als Stoppuhr. Warum auch nicht. Der nächste beschädigt sich beim Einsatz/bei der Übung seine drunter getragene private Kleidung, wird da auch die Frage gestellt, ob man zu Einsatz/Übung teure Markenunterwäsche tragen muss, wenn es denn die 2-Euro-Feinripp-10er-Pack-Unterhemden auch getan hätten?

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz819648
Datum23.04.2016 18:226585 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von = anonym = a.Ja, die Gemeinde hat über die Versicherung eine "Kulanzzahlung des Zeitwerts" erreicht - damit kann weder die Reparatur bezahlt noch der Wiederbeschaffungswert erreicht werden...

Ob die Gemeinde eine Versicherung hat und ob bzw. was die bezahlt, kann dir erstmal herzlich egal sein. Du hast einen Schaden, diesen hat die Gemeinde zu ersetzen. Das hat auch nichts mit "Kulanzzahlung" zu tun.

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP819650
Datum23.04.2016 19:096424 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Heutzutage wird gern mal ein Smartphone für alles mögliche verwendetStimmt. Um ein bisschen zu surfen, wenn einen der Übungsdienst grad nicht interessiert. Oder um die neuesten Einsatzbilder auf Facebook zu posten usw.
Es gibt sicher schon einige Kommunen, die (wie ich finde aus guten Gründen) die Nutzung privater Handys im Feuerwehrdienst untersagt haben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz819651
Datum23.04.2016 19:216310 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Stimmt. Um ein bisschen zu surfen, wenn einen der Übungsdienst grad nicht interessiert. Oder um die neuesten Einsatzbilder auf Facebook zu posten usw.
Es gibt sicher schon einige Kommunen, die (wie ich finde aus guten Gründen) die Nutzung privater Handys im Feuerwehrdienst untersagt haben.


Korrekt und sicherlich für die Mannschaft auch sinnvoll. Andererseits können Smartphones bei Führungskräften durchaus auch sinnvoll sein.

Gruß,
Michael

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland819652
Datum23.04.2016 19:396459 x gelesen
Ersetze Mobiltelefon/smartphone durch Armbanduhr die ich ständig trage. Die nutze ich als Übungsleiter ggf. um abzuschätzen wie lange ich die Leute noch rumscheuche.

Gruß Daniel

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern819653
Datum23.04.2016 20:20   6494 x gelesen
Immer wieder schön, wenn sich Gemeinden auf die Versicherung berufen und so täten,
als ob man da leider nichts machen könnte......

Was für eine Verarsche des Ehrenamtes......

Anstatt einfach den Schaden zu ersetzen und froh zu sein, daß es Deppen gibt,
die diese Aufgabe übernehmen, immer sie selbe Leier......
Leider können wir hier nichts machen......

Daß sich manche Bürgermeister so ganz ohne Gewissensbisse auf einer Jahreshauptversammlung blicken lassen,
ist schon erstaunlich.....


my 2-cent

In Treue fest!

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819654
Datum23.04.2016 20:526200 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Wenn sich eine Gemeinde so kleinkariert bei einem Schadensfall darstellt, wäre es eher an der Zeit, mal zu fragen, ob man sich da noch ehrenamtlich betätigen soll.

Wenn die Gemeinde immer brav zahlt spricht sich das herum und irgendwann bitten die Leute den Wehrleiter als Zeitnehmer mit privatem Smartphone eingeteilt zu werden um endlich an ein neues Smartphone zu kommen. Ein netter Wehrleiter antwortet dann, dass es aus so problemlos ein neues Smartphone gibt, auch wenn man an dem Tag gerade verhindert ist, während ein böser Wehrleiter tatsächlich darauf besteht, dass der anfragende FA tatsächlich auch als Zeitnehmer arbeiten muss.

Dumme Antwort? Ja, kann sein. Aber dass eine Gemeinde für ein ggf. unverlangt mitgebrachtes Gerät die Versicherungsleistung übernehmen soll, wenn sie auf Anfrage genügend Stoppuhren sofort bezahlen würde ist auch schon eine interessante Forderung.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819655
Datum23.04.2016 20:556377 x gelesen
Geschrieben von Daniel G.Ersetze Mobiltelefon/smartphone durch Armbanduhr die ich ständig trage. Die nutze ich als Übungsleiter ggf. um abzuschätzen wie lange ich die Leute noch rumscheuche.

Wenn ein Übungsleiter eine Arbanduhr benötigt, dann sollte er sich von der Gemeinde vielleicht einfach eine dienstliche Armbanduhr zur Verfügung stellen lassen. Ich vermute allerdings, dass es nix von Rolex gibt.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMatt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg819658
Datum23.04.2016 21:496486 x gelesen
Ist leider normal im öffentlichen Dienst.

Mit Schadenersatz durch den Dienstherren hatte ich schon öfters zu tun. In der Regel wurden mir die ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich eines Zeit- bzw. Abnutzungswertes ersetzt.

Wenn Du für Dein Handy nur einen Aufpreis von 100 Euro zahlen musstest, kannst Du im zweiten Nutzungsjahr froh sein, wenn Du noch 50 Euro als Ersatz bekommst.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz819659
Datum23.04.2016 23:06   6208 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe S.Wenn ein Übungsleiter eine Arbanduhr benötigt, dann sollte er sich von der Gemeinde vielleicht einfach eine dienstliche Armbanduhr zur Verfügung stellen lassen.

Genau. Und bloß nicht vergessen, zu Dienstbeginn die private Armbanduhr abzulegen und die dienstliche an. Ebenso wie die dienstliche Unterhose. Wie ist das eigentlich mit einer Brille? Auch extra eine dienstliche anfertigen lassen? So langsam wird's lächerlich, oder?

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz819660
Datum23.04.2016 23:11   6155 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe S.Dumme Antwort? Ja, kann sein.

Ja, ist es. Spätestens wenn der zweite innerhalb kurzer Zeit sowas vollbringt, wird es Zeit, mit den betreffenden mal ein Wörtchen zu reden. Bevor dann noch einer denkt, seinen drei Jahre alten Dacia im Dienst zu benutzen, gegen die Wand zu fahren und durch einen neuen Benz ersetzen zu lassen.

Man kann sich auch Fälle konstruieren. Ist das Problem, dass einem was kaputt geht und er gerechtfertigterweise den Schaden ersetzt haben will? Das kann man wohl kaum damit abschmettern, dass es da vielleicht mal einen geben könnte, der das auszunutzen versucht.

Gruß,
Michael

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW819662
Datum23.04.2016 23:536286 x gelesen
Geschrieben von Matthias K.Wenn Du für Dein Handy nur einen Aufpreis von 100 Euro zahlen musstest, kannst Du im zweiten Nutzungsjahr froh sein, wenn Du noch 50 Euro als Ersatz bekommst.

Wenn ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, mag das vielleicht eine übliche Argumentation des Leistungspflichtigen sein.

Trotzdem bleibt es falsch:

Der Geschädigte hatte ein 1,x Jahre altes Smartphone vom Typ Y. Wenn dieses beschädigt wurde (und eine Reparatur unwirtschaftlich ist), dann hat er Anspruch auf ein entsprechendes Gerät bzw. die Entschädigung in Geld, die dem Kaufpreis eines solchen Gerätes auf dem Gebrauchtmarkt entspricht (Steuerliche Aspekte sind ggf. gesondert zu betrachten).

Natürlich hat er keinen Anspruch auf den Kaufpreis eines entsprechenden Neugerätes.

Ebenfalls ist es aber völlig irrelevant, was er selbst für das Gerät bezahlt hat (zumal, wenn es ein Koppelgeschäft mit einem Mobilfunkvertrag war).

Im Fall des unzufriedenen TE ist (mir) bisher allerdings noch nicht klar geworden, wo es hakt: Streitet die Gemeinde den grundsätzlichen Anspruch ab (privates Gerät ohne dienstliche Anweisung genutzt und deswegen beschädigt -> grobe Fahrlässigkeit o.ä.??) oder geht es um die Höhe des Regulierungsbetrages (was versteht der TE unter "Wiederbeschaffungswert", was versteht die Versicherung unter "Zeitwert"?)

Ich habe bisher den Eindruck, dass der TE nun gerne ein neues Handy bezahlt haben möchte. Darauf hat er aber mit ziemlicher Sicherheit keinen Anspruch. An der Formulierung mit dem Wort "Kulanz" würde ich mich nicht groß stoßen; das deutet ja eigentlich eher auf eine unbürokratische Lösung hin (ohne Prüfung des Anspruchs bis ins letzte Detail) und soll vermutlich auch die hier schon angesprochene Gefahr missbräuchlicher oder nur leichtfertiger "Nachahmer" mindern...

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819663
Datum24.04.2016 08:236077 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Genau. Und bloß nicht vergessen, zu Dienstbeginn die private Armbanduhr abzulegen und die dienstliche an. Ebenso wie die dienstliche Unterhose. Wie ist das eigentlich mit einer Brille? Auch extra eine dienstliche anfertigen lassen? So langsam wird's lächerlich, oder?

Die Brille für dienstliche Zwecke sollte man tatsächlich anfordern, dann bekommt man eine Sicherheitsbrille in Sehstärke. Und wo wir bei Sicherheit sind: Was sagt eigentlich der Sicherheitsingenieur zu privat mitgebrachten Gegenständen?

Und ja, es wird tatsächlich lächerlich - wie immer nach Gründen gesucht wird dass die Gemeinde zahlen soll.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819664
Datum24.04.2016 08:415942 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ist das Problem, dass einem was kaputt geht und er gerechtfertigterweise den Schaden ersetzt haben will? Das kann man wohl kaum damit abschmettern, dass es da vielleicht mal einen geben könnte, der das auszunutzen versucht.

Es ist halt genau dann das Problem, wenn der Schaden durch das Einhalten definierter Regeln verhindert worden wäre. Und der Grundsatz für den Dienst in FW/THW/HiOrg ist doch eigentlich, dass der FA/Helfer bei Erscheinen im Gerätehaus sich mit Ausnahme von Unterwäsche komplett entkleidet und dann die Uniform anzieht und alle Geräte zur Verfügung gestellt bekommt.

Wenn die Gemeinde an den Uniformen spart und Leute mit einlagiger Bekleidung zum Löschen schickt, dann wird gemeckert, dass die Gemeinde doch alles Gerät zu stellen hat. Und jetzt soll die Gemeinde bezahlen, weil jemand sich entscheidet das praktische private Smartphone zu ziehen, anstatt sich von der Gemeinde eine dienstliche Stoppuhr zur Verfügung stellen zu lassen?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJan 8P., Dreieich / Hessen819665
Datum24.04.2016 11:065969 x gelesen
Geschrieben von Use S.Die Brille für dienstliche Zwecke sollte man tatsächlich anfordern, dann bekommt man eine Sicherheitsbrille in Sehstärke.

Die getragene Brille , genau wie Hörgerät oder Prothese, bekommt man von der Zuständigen Unfallversicherung zum Neuwert erstattet. Wichtig dabei ist aber das die Hilfmittel getragen wurden und nicht z.B auf dem Sitz lagen und sich jemand draufgesetzt hat.

In meinem Fall hat die Unfallkasse Hessen anstandslos bezahlt.

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland819666
Datum24.04.2016 11:415976 x gelesen
Ok:

Dienstlich gelieferter Zeitmesser
Dienstlich gelieferte Sehhilfe
Dienstlich gelieferte Socken und Unterwäsche
Dienslich geliefertes Sportzeug für Dienstsporf
Dienstlich geliefeter Pkw für Fahrten von Privat zur Alarmierung
.......hab sicher noch Vieles vergessen zu beantragen.

Gruß Daniel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg819667
Datum24.04.2016 12:435929 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jan P.Wichtig dabei ist aber das die Hilfmittel getragen wurden und nicht z.B auf dem Sitz lagen und sich jemand draufgesetzt hat.
wie wird diese Unterscheidung begründet?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP819668
Datum24.04.2016 13:255835 x gelesen
Trägst du es, brauchst du es. Trägst du es nicht, wird unterstellt du kannst auch ohne, denn sonst hättest du es ja getragen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg819669
Datum24.04.2016 14:015860 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Trägst du es, brauchst du es. Trägst du es nicht, wird unterstellt du kannst auch ohne, denn sonst hättest du es ja getragen.
so kann ich z.B. an einem Arbeitsplatz argumentieren

aber bei einer Freiwilligen Feuerwehr wo ich von jetzt auf nachher zum Einsatz gehe kann ich solche Ansprüche nicht unbedingt stellen.

zwei Beispiele:

die stinknormale Armbanduhr. Ob da immer jeder drandenkt die noch im Feuerwehrhaus abzulegen?

die Brille die der Atemschutzträger im Fahrzeug abnimmt um die Maske anzulegen

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz819671
Datum24.04.2016 16:225760 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.die Brille die der Atemschutzträger im Fahrzeug abnimmt um die Maske anzulegen

und genau das ist der Punkt. Als Atemschutzgeräteträger muss ich ja meine "normale" Brille ablegen, denn ich ziehe eine Maske mit Maskenbrille auf. Wenn mir nun, aus welchem Grunde auch immer, die normale Brille dann beschädigt wird, hat die Gemeinde diese gefälligst zu ersetzen. Ich wüßte jetzt nicht, warum sie das nicht sollte.

Gruß,
Michael

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen819673
Datum24.04.2016 16:345697 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Stimmt. Um ein bisschen zu surfen, wenn einen der Übungsdienst grad nicht interessiert. Oder um die neuesten Einsatzbilder auf Facebook zu posten usw.
Es gibt sicher schon einige Kommunen, die (wie ich finde aus guten Gründen) die Nutzung privater Handys im Feuerwehrdienst untersagt haben.

Diese Aussage kann ich durchaus nachvollziehen und dir sofort zustimmen.

Ich vermute mal das die Kommune und die Versicherung schon allein weil der Begriff "Kulanz" auftaucht die Notwendigkeit der Nutzung durch Herrn anonym für die erwähnten Zwecke für entbehrlich hielten.
Anders,einfacher und erheblich umfassender wäre ein Sturzschaden sicher bei einer etwaigen Beschädigung während des Umziehens anläßlich eines Einsatzes ausgefallen, mal so hypotetisch.

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen819674
Datum24.04.2016 18:435741 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Wenn mir nun, aus welchem Grunde auch immer, die normale Brille dann beschädigt wird, hat die Gemeinde diese gefälligst zu ersetzen. Ich wüßte jetzt nicht, warum sie das nicht sollte.

Weil man im Einzelfall prüfen kann, ob der FA(SB) sich bemüht hat die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Wurde die Brille beschädigt, weil der FA(SB) selbige einfach "irgendwo hingeschmissen" hat, oder wurde die Brille beschädigt obwohl der FA(SB) selbige beim Ausrüsten mit Maske in ein dafür vorgesehenes Behältnis gelegt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass im Fahrzeug an einer passenden Stelle einfach Leeretuis bereitliegen, vielleicht sogar mit Beschriftung LF, Angriffstrupp, Truppführer.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen819676
Datum24.04.2016 19:045666 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Weil man im Einzelfall prüfen kann, ob der FA(SB) sich bemüht hat die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Wurde die Brille beschädigt, weil der FA(SB) selbige einfach "irgendwo hingeschmissen" hat, oder wurde die Brille beschädigt obwohl der FA(SB) selbige beim Ausrüsten mit Maske in ein dafür vorgesehenes Behältnis gelegt hat. Ich könnte mir vorstellen, dass im Fahrzeug an einer passenden Stelle einfach Leeretuis bereitliegen, vielleicht sogar mit Beschriftung LF, Angriffstrupp, Truppführer.

Vorstellen kann ich mir auch vieles, ehrlich wahr.

Sag mal, ganz offen weil ich mich immer mehr wundere, willst du tatsächlich hier weiter bei diversen Themen wirklichkeitsfremde Theorie kloppen oder was ist dein Antrieb?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorJan 8P., Dreieich / Hessen819677
Datum24.04.2016 20:515547 x gelesen
Die Unfallkasse sieht es als unechten Körperschaden an deswegen muss sie getragen worden sein

http://www.uk-bw.de/leistungen/medizinische-rehabilitation/brillen.html
http://www.fuk.de/fileadmin/user_upload/fuk/service/info-blaetter/leistungsrecht/Brillenschaeden__09-11_L.pdf

Sie weisen teilweise nur hin das die Brille von der Gemeinde ersetzt werden soll wenn sie nicht eintrittspflichtig sind nach SGB VII §27 Abs.2

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg819678
Datum24.04.2016 21:195600 x gelesen
Mal so aus dem täglichen Leben!
Wenn ich mich mit Atemschutz ausrüste kommt meine Brille in den maskenbehälter
und dieser verbleibt im Fahrzeug!
Aber auch in diesem Fall besteht ja die Möglichkeit das sie dort herausfällt!
Der Vorschlag mit den Brillenetuis ist zwar schön aber da es sehr verschiedene brillengrössen giebt passt sie vielleicht nicht rein wenn es nur ein kleines ist!
Außerdem müsste es auch irgendwie sicher befestigt werden an einer Stelle die gut erreichbar ist für den AGT

Ich bin für praktische Vorschläge jederzeit offen!

Für viele kameraden die nicht betroffen sind ist eine Notwendigkeit nur schwer nachvollziehbar!

Gruß Basti

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg819681
Datum24.04.2016 23:035556 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Sebastian A.Der Vorschlag mit den Brillenetuis ist zwar schön aber da es sehr verschiedene brillengrössen giebt passt sie vielleicht nicht rein wenn es nur ein kleines ist!
Außerdem müsste es auch irgendwie sicher befestigt werden an einer Stelle die gut erreichbar ist für den AGT
Ich hatte, da Brillenträger, meine eigene Maskenbüchse. Nach dem Einsatz neu Maske holen, Brille montieren und in die Büchse. Zusätzlich hatte ich ein weiches Brillenetui in der Büchse. Wenn ich die Maske aufgesetzt habe, kam meine Brille in dieses Etui und dann in die Büchse. Der Brille ist nie etwas passiert, jedoch musste ich im einen oder anderen Fall meine Maskendose mit Brille suchen, da sie jemand umgeräumt hatte.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorAndr8eas8 B.8, Maxhütte-Haidhof / Bayern819682
Datum25.04.2016 07:555485 x gelesen
Mir ist 2013 im Hochwassereinsatz das private Smartphone nach einem Telefonat (dienstlich) ins Wasser gefallen. Ich habe entsprechend einen Kostenvoranschlag eingeholt, im Internet nach dem aktuell günstigsten Neupreis gesucht und entsprechend die Möglichkeiten und die Kosten weitergegeben. Ich habe dann das Geld für den Neukauf bekommen. Ob das über eine Versicherung lief oder irgendeine Portokasse weiß ich leider nicht.

Ich würde gerne mal sehen welche Gemeine auf den jeweiligen Löschfahrzeugen zig Telefone bereithält, um bei Großschadenlagen über eine ausgedehnten Bereich (hier Hochwasser) die Kommunikation zwischen den einzelnen Trupps sicher zustellen. (und nein, die Funkgeräte im Fahrzeug reichen nicht aus, da deutlich mehr Personal an der Einsatzstelle war als ins Fahrzeug passen)

Meine objektive Meinung ist, dass das vom Einzelfall abhängt. Meine subjektive Meinung ist, dass die Gemeinde hier nicht zu kleinlich agieren sollte, denn dafür wird an anderer Stelle deutlich mehr € für unnötigen Schmarn ausgegeben. Sollten sich die Schäden an privaten Dingen häufen, dann kann die Gemeinde trotzdem noch das Gespräch mit dem Wehrführer suchen um Möglichkeiten zur Vermeidung zu diskutieren.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern819686
Datum25.04.2016 12:195586 x gelesen
..ach wie schön ist es doch bei meiner Werkfeuerwehr - da ist das wesentlich unkomplizierter....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg819687
Datum25.04.2016 15:545209 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Andreas B.Meine subjektive Meinung ist, dass die Gemeinde hier nicht zu kleinlich agieren sollte, denn dafür wird an anderer Stelle deutlich mehr für unnötigen Schmarn ausgegeben.
die Regulierung von Schäden darf nicht von der Sinnhaftigkeit andere Ausgaben abhängen.

bei der Freiwilligen Feuerwehr müssen da andere Gesichtspunkte beachtet werden.

Wenn eine Schadensregulierung Probleme macht kann das schon negative Auswirkungen auf die Motivation vieler Einsatzkräfte haben.

Das darf aber nicht bedeuten das damit Missbrauch gedeckt wird.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken819692
Datum25.04.2016 22:035063 x gelesen
Hi,

ich denke der springend Punkt ist die Notwendigkeit. Das Du mit dem eigenen PKW ankommst, mit deiner Unterwäsche löscht etc. ist logsich (und wegen fehlender Alternativen auch sinnvoll).
Was anderes ist halt der Einsatz von privaten 'Hilfsmitteln', für die es Alternativen gibt (geben könnte). So wäre halt im Ursprungsposting für mich die Frage, ob mal bei der Gemeinde angefragt wurde, wie es denn mit Hilfsmitteln für die Ausbildung aussieht. Wenn da dann die Aussage kommt ' Nehmen sie halt Ihr Handy', dann ist die Gemeinde in der Pflicht, wenn was passiert. Wenn man die 5 Euro Stopuhr nicht will, weil ja das eigene Handy 'viel mehr kann', dann kann ich verstehen, wenn die Gemeinde sagt 'Hättest Du halt die Stopuhr genommen'.
Die Problematik gibt's ja bei jedem privat beschaften 'Ausrüstungsgegenstand' wie den eigenen Handschuhen, der eigenen Helmlampe etc...

Tomy

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AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen819695
Datum26.04.2016 00:535094 x gelesen
Zum Verbleib von meiner Brille, wenn ich PA trage (und somit unter Maske bin):

Ein eingearbeitetes Etui für meine Brille in der Maskentasche (die ja als Brillenträger meine persönliche ist) wäre super. Das könnte man ja als breiten Gummi-Textil-Streifen im Innenraum, an der Innenseite der Verstärkten Wand, ausgestalten. Dann hätte ich meine Brille immer bei mir, und müsste nicht ständig zum LF zurück, wenn ich die Maske absetze, weil ich z.B. Pause habe oder als SiTrpp bereitstehe.

Gibt es sowas vielleicht schon? Was haltet Ihr (vor allem die Brillentragenden AGT's) davon?

MkG, Sebastian

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AutorAndr8eas8 B.8, Maxhütte-Haidhof / Bayern819696
Datum26.04.2016 06:565019 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.die Regulierung von Schäden darf nicht von der Sinnhaftigkeit andere Ausgaben abhängen.

Das hab ich auch nicht geschrieben.

Geschrieben von Jürgen M.Wenn eine Schadensregulierung Probleme macht kann das schon negative Auswirkungen auf die Motivation vieler Einsatzkräfte haben.

Um das ging es mir. Wenn eine Schadensregulierung Probleme macht, ist das schon sehr bescheiden, wenn es dann nur um wenige hundert Euro für die Gemeinde geht und man gleichzeitig weiß, dass die Stadt z.B. kürzlich den Dorfplatz für 150.000 neu gestaltet hat, obwohl's des nicht gebraucht hätte, dann kann ich das dem Feuerwehrkollegen noch weniger vermitteln.

Geschrieben von Jürgen M.Das darf aber nicht bedeuten das damit Missbrauch gedeckt wird.

Das sowieso nicht. Hier sehe ich aber den Kommandanten gefragt und nicht die Gemeinde. Wenn die Gemeinde dem Kommandanten schon nicht traut, dann läuft was schief.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP819706
Datum26.04.2016 11:315006 x gelesen
Ich hatte mir damals einfach ein Brillenetui mit Heißkleber oben in die Maskendose geklebt. Es darf halt nur nicht zu groß sein, sonst kollidiert es permanent mit der Maske.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW819728
Datum26.04.2016 21:50   5033 x gelesen
Manchmal könnte man meinen, Du bist einfach dagegen.
Hat Dir das THW dienstlich eine Unterhose, Uhr oder Brille geliefert? Sicher nicht. Manchmal muss man einfach auch mal privatgegenstände nutzen und wenn diese beschädigt werden, ist der Schaden wieder gut zu machen.
Kollegen, denen beim Umkleiden ihr Handy rausgefallen ist oder die Brille beschädigt wurde haben den Schaden meines Wissens nach bisher immer anstandslos ersetzt bekommen. Warum auch nicht?
Alternativ üben/arbeiten wir nur noch tagsüber und haben nen AB Sonnenuhr dabei .........

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorAndr8eas8 B.8, Maxhütte-Haidhof / Bayern819733
Datum27.04.2016 08:574952 x gelesen
Schön ausgedrückt!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW819839
Datum30.04.2016 19:024827 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A.Ich bin für praktische Vorschläge jederzeit offen!

bei unseren neueren Fahrzeugen gibt es praktische Aufbewahrungsmöglichkeiten für etwaige Brillen der PA-Träger:
(hinten, am Fenster)

dsc_07690sf4h.jpg

von oben betrachtet:

dsc_07706of59.jpg

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg819841
Datum30.04.2016 21:544836 x gelesen
Hallo Henning, hallo Forum,

Geschrieben von Henning K.bei unseren neueren Fahrzeugen gibt es praktische Aufbewahrungsmöglichkeiten für etwaige Brillen der PA-Träger:Sieht nicht schlecht aus. Ich würde trotzdem, nie ein Brille ohne Etui dort einstellen.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 22.04.2016 17:50 = an7ony7m =7 a7., 3
 22.04.2016 19:12 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 22.04.2016 21:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.04.2016 11:51 = an7ony7m =7 a7., 3
 23.04.2016 16:08 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 23.04.2016 18:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.04.2016 20:20 Mark7us 7G., Kochel am See
 23.04.2016 21:49 Matt7hia7s K7., Ofterdingen
 23.04.2016 23:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.04.2016 22:29 Uwe 7S., Lingen
 23.04.2016 08:56 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 23.04.2016 18:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.04.2016 19:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.04.2016 19:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.04.2016 16:34 Pete7r L7., Chemnitz
 23.04.2016 20:52 Uwe 7S., Lingen
 23.04.2016 23:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.04.2016 08:41 Uwe 7S., Lingen
 23.04.2016 19:39 Dani7el 7G., Überherrn
 23.04.2016 20:55 Uwe 7S., Lingen
 23.04.2016 23:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.04.2016 08:23 Uwe 7S., Lingen
 24.04.2016 11:06 Jan 7P., Dreieich
 24.04.2016 12:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.04.2016 13:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.04.2016 14:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.04.2016 16:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.04.2016 18:43 Uwe 7S., Lingen
 24.04.2016 19:04 Pete7r L7., Chemnitz
 24.04.2016 21:19 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 24.04.2016 23:03 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 25.04.2016 07:55 Andr7eas7 B.7, Maxhütte-Haidhof
 25.04.2016 15:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.04.2016 06:56 Andr7eas7 B.7, Maxhütte-Haidhof
 30.04.2016 19:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.04.2016 21:54 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 26.04.2016 00:53 Seba7sti7an 7B., Erfurt
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