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Thema | Bild-Leserreporter: Diese Rostkiste ist ein Löschfahrzeug | 30 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819855 | |||
Datum | 02.05.2016 13:57 | 15327 x gelesen | |||
hallo,Wir drücken die Daumen, dass es bei uns nie brennt! 46 PS + 40 JAHRE ALT + IMMER NOCH IM EINSATZ Rothesütte ist ein Ortsteil der Stadt Ellrich im thüringischen Landkreis Nordhausen. bei mir stellt sich da eher die Frage nach der Struktur der Feuerwehr(en) ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819857 | |||
Datum | 02.05.2016 15:02 | 9323 x gelesen | |||
Moment, Chips und Cola holen ;)Stinksauer sind die ehrenamtlichen Helfer auf die Landes-Politiker. Denn seit Jahren versprechen die ihnen ein modernes Einsatzfahrzeug Kauft in Thüringen das Land die Feuerwehrfahrzeuge ? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Barsbüttel / Schleswig-Holstein | 819858 | |||
Datum | 02.05.2016 15:12 | 8894 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Bild--- Die Servicegesellschaft des Landkreises will ein neues Fahrzeug leasen. Aber es gibt noch keinen Auftrag. Kaufen nicht, aber laut Artikel leasen!? MfG Pascal | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 819859 | |||
Datum | 02.05.2016 15:31 | 8995 x gelesen | |||
Der Brandschutz und die allg. Hilfe ist Pflichtaufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Jede Gemeinde stuft ihr Gesamtgebiet und die darin befindlichen Ortsteile in 4 Stufen für das zu erwartende Risiko für Brände und TH (BT) sowie Gefahrstoffeinsätze (ABC) ein, siehe Anlage 1 Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung. Es wird von 2 Stufen ausgegangen. Die Stufe 1 stellt jede Gemeinde im eigenen Bereich sicher und muss binnen 10 Minuten am Einsatzort sein, ab Alarm. Die Stufe 2 kann durch andere Gemeinden sichergestellt werden und soll binnen 20 Minuten am Einsatzort sein. In der Regel wird die Stufe 2 durch Stützpunktfeuerwehren gestellt. Diese Feuerwehren halten die Stufe1 für sich selber und die Stufe 2 Fahrzeuge für die umliegenden Gemeinden vor. Die Stufe 2 Fahrzeuge werden neben der Förderung durch den Freistaat oftmals durch den Landkreis gefördert oder in letzter Zeit durch diesen direkt beschafft. Diese Fahrzeuge werden parallel oftmals in die KatS-Züge des LK mit eingeplant. Rothesütte ist mit ziemlicher Sicherheit in die BT1 ABC1 eingestuft. Als solches gilt als Mindestvorgabe ein TSF in der Stufe 1, alternativ ein KLF-Th (Kleinlöschfahrzeug-Thüringen=TSF it 1/4 Besatzung) ein TSF-W oder ein StLF 10/6. In der Stufe 2 kommt ein HLF 10/6, ein TLF 16/24-Tr und ein ELW 1 dazu. Die Normbezeichnungen in der Verordnung wurden noch nicht geändert. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819860 | |||
Datum | 02.05.2016 17:17 | 8341 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Johannes K. Rothesütte ist mit ziemlicher Sicherheit in die BT1 ABC1 eingestuft. kann man einen Ortsteil mit 120 Einwohner überhaupt "richtig" einstufen und damit festlegen welche Leistungsfähigkeit die Feuerwehr dort zu erfüllen hat? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 819862 | |||
Datum | 02.05.2016 17:43 | 8167 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ortsteil mit 120 Einwohner überhaupt "richtig" einstufen Ein Blick auf die Karte verrät, das der Ortsteil von der Hauptgemeinde über 20 km entfernt ist, die B4 durch das Dorf geht und die dichtesten anderen Orte in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt liegen. Wer glaubt das für jede Ortschaft 10 min eine gute Hilfsfrist sind kommt um eine eigene FF nicht herum. Geht man mit den 10 min etwas großzügiger um bräuchte es wenigstens eines Verwaltungsabkommens mit den anderen Gemeinden da diese in einem anderen Bundesland liegen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819863 | |||
Datum | 02.05.2016 18:25 | 7993 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ingo z. Ein Blick auf die Karte verrät, das der Ortsteil von der Hauptgemeinde über 20 km entfernt ist, die B4 durch das Dorf geht und die dichtesten anderen Orte in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt liegen.wenn ich die Routenplanung von Google-Maps richtig interpretiere dann beträgt die Entfernung zwischen der Haupgemeinde und dem Ortsteil ca. 8km. Das wäre dann aber eine Strasse "durch den Wald". Geschrieben von Ingo z. Wer glaubt das für jede Ortschaft 10 min eine gute Hilfsfrist sind kommt um eine eigene FF nicht herum. richtig. Die Frage ist ob man bei solchen Strukturen diese Vorgabe überhaupt halten kann. Geschrieben von Ingo z. Geht man mit den 10 min etwas großzügiger um bräuchte es wenigstens eines Verwaltungsabkommens mit den anderen Gemeinden da diese in einem anderen Bundesland liegen. wäre ein Option ich denke auch mit einem neuen Fahrzeug ist diese Ortsfeuerwehr immer noch nicht leistungsfähig genug. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 819864 | |||
Datum | 02.05.2016 18:40 | 7871 x gelesen | |||
Bei einem Ort mit 120 EW ist das Thema "Leistungsfähigkeit" der Feuerwehr generell als anspruchsvoll zu bezeichnen. Da wird es immer ein Problem mit der Personalstärke geben - denn wer in so einem Ort lebt ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen entfernteren Arbeitsplatz angewiesen. Damit ist die Tagesalarmsicherheit ein großes Problem. Also muss der Personalengpass zumindest durch die Technik einigermaßen kompensiert werden, damit die Kameraden eine Chance haben im Ernstfall eine entsprechende Wirksamkeit zu entfalten. Ein wasserführendes KLF ist dazu m.E. unverzichtbar. Dann können sie mehr oder weniger ad hoc von "außen nass machen", Steckleitern an die Wand klatschen und andere Elementarmaßnahmen mit einiger Wirksamkeit durchführen. Eigenständiger Innenangriff ist bei der Personalstärke nicht machbar. Und ein sinnvolles KLF sollte auch für den Einsatzfall PKW-Unfall gerüstet sein. Dto. elementare techn. Hilfeleistung. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819865 | |||
Datum | 02.05.2016 18:50 | 8390 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.kann man einen Ortsteil mit 120 Einwohner überhaupt "richtig" einstufen und damit festlegen welche Leistungsfähigkeit die Feuerwehr dort zu erfüllen hat?Würden diese Festlegungen irgendwelche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehreinheit stellen, wäre es nicht nur eine grobe Fahrzeugplanung, sondern würde auch konsequente Erwartungen ans Personal bedeuten, quantitativ und qualitativ. Aber dieser Ort ist ein gutes Beispiel dafür, weshalb man das nicht macht. Denn mit 120 Einwohnern, dieser Infrastruktur, diesen Entfernungen... wird das immer ein frommer Wunsch bleiben. Ein frommer Wunsch war wohl auch der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan, wonach man den 120 Einwohnern ein "TSF-W mit Allrad" hinstellen wollte, und das schon 2012. Auf der Homepage der Kommune findet man das Haushaltssicherungskonzept. Man findet außerdem (im Ratsinfosystem dort) die Beschlussvorlage zur Auftragsvergabe des TSF-W für Woffleben, was nach obigem Plan ein Jahr nach Rothesütte dran sein sollte. Kosten: 97.365,96 für Fahrgestell und Aufbau und nochmal 15.304,17 für die Beladung. Hübsche Beträge für ein TSF-W, und nicht unbedingt zum Haushaltssicherungskonzept passend. Für Rothesütte hat man tatsächlich irgendwie die Servicegesellschaft des Kreises in die Beschaffung eingebunden, die Summen die da im Spiel sind sind für die Kommune allerdings auch ordentlich. Dass man dann wartet, ist wohl die logische Folge. Vielleicht ist ein weiterer Grund, wie oft man den Ortsnamen bei den anderen Wehren in den Einsatzlisten findet - sowohl bei den Einsatzorten, als auch bei den Auflistungen beteiligter Wehren. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 819895 | |||
Datum | 04.05.2016 11:23 | 6987 x gelesen | |||
Die Einstufung des Ortsteils kann man durchaus vollziehen. Die Vorgaben sind da für die BT1 zumindest recht eindeutig und nicht an die Einwohnerzahl gebunden. Interessanter ist vielmehr, dass einem die Bandbereit aller Staffellöscher zur Verfügung gestellt wird. Da brauche ich dann auch keine Mindestvorgabe. Die BT 2 als nächstes z.B. hat diese Auswahl nicht, sie kann nur wählen zwischen einem LF 10 mit oder ohne H und "muss" eine DLK 18/12 vorhalten, falls nicht eine DLK 23/12 binnen 10 Minuten zur Verfügung steht, wenn es Objekte größer Gebäudeklasse 3 gibt. Die Vorgabe bezieht sich übrigens nur auf das Material. Eine Mindestvorgabe für Einsatzkräfte gibt es nicht. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819896 | |||
Datum | 04.05.2016 11:30 | 6864 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Johannes K. Die Vorgaben sind da für die BT1 zumindest recht eindeutig und nicht an die Einwohnerzahl gebunden. Aber irgendwo muss es doch eine Grenze geben. Sonst bräuchte jedes Gehöft das weit ausserhalb liegt ein Feuerwehrfahrzeug ... Geschrieben von Johannes K. Die Vorgabe bezieht sich übrigens nur auf das Material. Eine Mindestvorgabe für Einsatzkräfte gibt es nicht. das ist dann ein Witz :-( oder sollen in Zukunft Feuerwehrfahrzeuge alleine retten und löschen? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819899 | |||
Datum | 04.05.2016 13:13 | 6590 x gelesen | |||
Gilt die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung nicht mehr? Geschrieben von Johannes K. Die Vorgabe bezieht sich übrigens nur auf das Material. Eine Mindestvorgabe für Einsatzkräfte gibt es nicht. § 1 Abs. 1 ThürFwOrgVO Die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt sich aus der fahrzeug- und gerätebezogenen Mannschaftsstärke, die nach der Einstufung in die Risikoklassen zu ermitteln ist. Die Erfüllung der Führungs-, Einsatz- und Wartungsaufgaben muss durch geeignetes Personal sichergestellt sein. Es ist eine angemessene, den örtlichen Verhältnissen entsprechende Personalreserve zu bilden. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 819901 | |||
Datum | 04.05.2016 14:25 | 6413 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt sich aus der fahrzeug- und gerätebezogenen Mannschaftsstärke, die nach der Einstufung in die Risikoklassen zu ermitteln ist. Wie muss ich das jetzt verstehen? Beispiel: TSF -> Fahrzeugbezogen Staffel, gerätebezogen Gruppe? Was muss ich denn nun an Personal bereit halten? 6 Personen? 9 Personen? Oder das Ganze 2- oder 3-fach? | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819902 | |||
Datum | 04.05.2016 15:04 | 6313 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Wie muss ich das jetzt verstehen? Beispiel: TSF -> Fahrzeugbezogen Staffel, gerätebezogen Gruppe? Was muss ich denn nun an Personal bereit halten? 6 Personen? 9 Personen? Oder das Ganze 2- oder 3-fach? Wenn ich nur ein (1) Staffelfahrzeug habe wäre es logisch eine Staffel + Reserve als Mannschaft vorzuhalten. Und weil ich persönlich dabei war; Eine TSF-Wehr mit >40FM/SB tendiert stark in Richtung Gemeinschaftspflege, einsatztaktisch ist das fast wertlos. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 819903 | |||
Datum | 04.05.2016 15:36 | 6325 x gelesen | |||
Oliver sagte es bereits und auch ich erkenne keine saubere "Mindest"-Vorgabe. Für das KLF-Th wäre das Minimum entsprechend 5 Einsatzkräfte, nimmt man die Sitzplätze als Grundlage. Material ist jedoch für eine Gruppe vorhanden, also 9. Bei den anderen Fahrzeugen wären es 6 bzw. 9. "Örtlich entsprechende Personalreserve" dann schwanken wir bei Personalfaktoren von 2 bis 5 für eine BT1 Feuerwehr zwischen 10-12 und 25-30. Schaut man dann in eine BT4 Feuerwehr am oberen Ende der Klassen müssten es bei der Mindestvorgabe 22 Kräfte sein. Da eine BT4 Feuerwehr jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aufgrund der Größe der Gemeinde als Stützpunktfeuerwehr fungiert kommen nochmal 19 Kräfte hinzu (es könnten auch mehrere Feuerwehren zusammen diese Aufgabe übernehmen). Neben der Vorhalte der Stufen 1 und 2 würden aber sicher noch Fahrzeuge der Stufe 3 des Landkreises dort stehen (GW-A/S, GW-L2, GW-G,...) Somit liegen wir real bei einer BT4-Stützpunktfeuerwehr bei einer Mindestmitgliederzahl von 50, mit der örtlich verhältnismäßigen Personalreserve am Ende bei 100-250 Kräften=>völlig utopisch! Interessant in dem Zusammenhang ist, dass in der Stufe 1 der BT4 Gemeinde nach Norm besetzt 22 Funktionen binnen 10 Minuten am Einsatzort sein müssten, also 6 mehr als nach AGBF-Empfehlung für 13 Minuten. Was kommt am Ende raus? - Ein recht schwierig zu überblickendes Netz aus gegenseitigen Abhängigkeiten, wer für wen die Stufen-Fahrzeuge stellt - Ein maximaler Blick auf die Fahrzeugbesatzung + "schön, dass es mehr sind" - Eigenständige Gemeinden, die trotz der Mindestvorgaben diese aufgrund der finanziellen Situation oder der Größe nicht über entsprechende Fahrzeuge verfügen (reine TSA-Wehren, TSA-Wehren mit ZugLKW, besagte "Altlasten" usw.) Am Ende ist es wie anderswo in Deutschland auch. Vieles steht und fällt mit der Motivation und dem Engangement der Führungskräfte. Ohne dieses brechen die Feuerwehren ein. Die zentralen Stützpunktfeuerwehren übernehmen die Aufgaben zusätzlich und belasten so das Ehrenamt weiter. Die Nichterreichung des Schutzziels wird in Kauf genommen, insbesondere in Gemeinden deutlich unter 1.000 Einwohnern, wo man sich an den letzten Brand ohnehin nicht mehr erinnern kann. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 819904 | |||
Datum | 04.05.2016 15:54 | 6211 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Wenn ich nur ein (1) Staffelfahrzeug habe wäre es logisch eine Staffel + Reserve als Mannschaft vorzuhalten. Klingt logisch, aber: Ein TSF enthält nach Norm eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe (z.B. 3 CM-Strahlrohre, 9 Warnwesten). Also wäre es ebenso logisch, eine Gruppe plus Reserve vorzuhalten. Wie die übrigen 3 FM/SB zur Einsatzstelle gelangen, haben die Autoren der diversen Normen ja für sich behalten. Aber viel wichtiger: Wie groß sollte die Reserve sein? Hängt natürlich ganz entscheidend davon ab, wie tagesalarmsicher ich mein Fahrzeug qualifiziert besetzen kann. Aber eine Vorgabe wäre schon hilfreich, zum Beispiel zweifache (oder dreifache) gerätebezogene Mannschaftsstärke. Geschrieben von Thomas M. Eine TSF-Wehr mit >40FM/SB tendiert stark in Richtung Gemeinschaftspflege, einsatztaktisch ist das fast wertlos. Als Mitglied einer TSF-W Feuerwehr mit > 40FM/SB möchte ich dem "einsatztaktisch wertlos" entschieden widersprechen. In einem Ort fast ohne lokale Arbeitsplätze kann selbst das je nach Tageszeit knapp werden. Jedenfalls sehe ich mich nicht in der Lage, aus der Formulierung des thüringischen Gesetzes irgendeine Zahl für die mindeste Mannschaftsstärke herauszulesen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819905 | |||
Datum | 04.05.2016 16:47 | 6105 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Also wäre es ebenso logisch, eine Gruppe plus Reserve vorzuhalten. Wie die übrigen 3 FM/SB zur Einsatzstelle gelangen, haben die Autoren der diversen Normen ja für sich behalten. Entweder mit den Privat PKW wozu dann Blauhorn nötig wäre = Chips und Cola ;) oder diese Gerätschaften werden von Einsatzkräften übernommen die zB mit dem MTW ausrücken. Aus meiner TSF-Praxis, die seit 20J. veraltet sind, kann ich jedoch sagen das jedes "Strahlrohr" besetzt wurde...und nein das muss kein FM gewesen sein auch der Bauer kann so ein Ding auf die Scheune halten. oder anders; Auf dem Dorf läuft´s, nur nicht immer so wie in unseren Büchern. Nebensatz: Als ich vom TSF Dorf in die "große Stadt" zog begann ich nach 3J ahren als FM/SB mit dem Grundlehrgang...FREIWILLIG und auf eigenen Wunsch, denn identisch waren eigentlich nur die "Schläuche". "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819906 | |||
Datum | 04.05.2016 17:10 | 6026 x gelesen | |||
Letztlich ist das natürlich eine Mindestvorgabe, die noch allerhand Gestaltungsspielraum für die Kommune lässt. Nur wie will man es sonst festsetzen? Nennt man eine konkrete Zahl, die man dauerhaft verfügbar erwartet, steht immer noch nicht fest, welche Gesamtzahl eine Kommune vorhalten muss, um diese zu erreichen. Das wiederum ist aber für die Fragen rund um die Finanzierung des Brandschutzes die wesentlich interessantere Zahl. Diese Formulierung "fahrzeug- und gerätebezogenen Mannschaftsstärke" wird vermutlich noch aus den Anfängen eurer FwVO stammen, die entstand als RLP Thüringen nach der Wende verwaltungsmäßig missionieren durfte ;-) Was das genau bedeutet, weiß man inzwischen selbst hier nicht mehr so genau. Eine Definition der "gerätebezogenen Mannschaftsstärke" findet man heute noch etwas versteckt in der FwVO RLP (bei der Vorgabe, Haltegurte für die Hälfte der gerätebezogenen Mannschaftsstärke vorzuhalten): Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle fahrbaren Geräte (Löschfahrzeuge, GW-TS, TSA, SW, RW, HRF) zu gleicher Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können. Ausgenommen sind solche Fahrzeuge, die nur alternativ eingesetzt werden können; hier ist nur das Gerät in Ansatz zu bringen, das die größere Personalstärke erfordert. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 819908 | |||
Datum | 04.05.2016 17:49 | 6027 x gelesen | |||
Geschrieben von --- Thomas Middeke ---
Ich bin auch schon ne 3/4Stunde nach Alarm Eingang an einer Einsatzstelle angekommen! Bin dabei witterungsbedingt und aufgrund dem Aufenthalt in der nächsten größeren Stadt nicht schneller dort sein können! Und bin dann auchnoch in einem unfallbedingten Stau gestanden! War zwar etwas nervig aber es ist halt so! Ich bin auch dafür das wir viel mehr darauf hinweisen das wir zwar schnell sein müssen aber nicht alle Und es nicht von überall schnell genug geht! Ich hoffe ich hab dir deine Chips etwas schmackhaft gemacht Gruß Basti | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 819911 | |||
Datum | 04.05.2016 18:26 | 6525 x gelesen | |||
Hi, warum ist man nicht ehrlich und sagt: Aufgrund der Rahmenbedingungen gibt's erstmal nix neues. Wir investieren aber 10k Euro in Blech, Schweißarbeit und Farbe und dann läuft die Kiste nochmal 10 Jahre. In dieser Zeit, schauen wir mal, ob anderswo ein gebrauchtes Fahrzeug für Euch 'abfällt'. Das wäre meiner Meinung nach der einzige Weg, die FW am Leben zu erhalten. Ein Neukauf wäre sicherlch der Tod der Gemeindfinanzen für mindestens ein Jahrzehnt.. Tomy | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 819920 | |||
Datum | 05.05.2016 19:58 | 5847 x gelesen | |||
hallo, kann es sein das die Gewährung von Zuschüssen dann auch davon abhängig gemacht wird wie die Personalsituation aussieht? Ich denke der Landesrechnungshof könnte Zuschüsse für Fahrzeubeschaffungen die dann mangels Personal nicht mehr sicher besetzt werden können kritisieren und als Geldverschwendung ansehen. Oder? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 819923 | |||
Datum | 05.05.2016 22:31 | 5601 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ein frommer Wunsch war wohl auch der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan, Wer hat denn so ein Papier verfasst und noch besser...beschlossen? Hätte der Verfasser reingeschrieben das die Feuerwehr ein rotes Auto benötigt, wäre es genausogut geworden. Keine Fakten, keine brauchbaren Zahlen, eine Entwicklungsprognose ... Das "Papier" ist etwas optimierungsbedürftig. Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg | 819924 | |||
Datum | 05.05.2016 22:32 | 5385 x gelesen | |||
Früher hieß es Personalbedarf ist Sitzplätze der Fahrzeuge mal 2. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 819925 | |||
Datum | 05.05.2016 22:45 | 5583 x gelesen | |||
Bezuschusst wird in der Regel der Mindestbedarf nach Klassifizierung. Das größere Problem ist in der Regel der Eigenanteil, weshalb in letzter Zeit zumindest bei uns verstärkt ganz alte Autos (aus den 70ern) in den kleinen Gemeinden durch "neue" Autos aus Mitte-Ende der 80er ersetzt wurden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819928 | |||
Datum | 06.05.2016 14:22 | 5190 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.kann es sein das die Gewährung von Zuschüssen dann auch davon abhängig gemacht wird wie die Personalsituation aussieht?Nein, wenn das dort so gehandhabt wird wie in RLP spielt das keine Rolle. Geschrieben von Jürgen M. Ich denke der Landesrechnungshof könnte Zuschüsse für Fahrzeubeschaffungen die dann mangels Personal nicht mehr sicher besetzt werden können kritisieren und als Geldverschwendung ansehen. Oder?Könnte er natürlich. Aber Konsequenzen hätte das nicht unbedingt. Der Landesrechnungshof RLP hat sich ja das Thema Feuerwehr schon mehrfach angesehen, auch mit Kritikpunkten die aus fachlicher Sicht absolut begründet sind (das ist bei weitem nicht immer der Fall!). Konsequenz daraus: Feuerwehrverband heult rum, Feuerwehrleute heulen rum, Politik stimmt ins Wehklagen mit ein, und alles bleibt wie es ist. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819929 | |||
Datum | 06.05.2016 14:34 | 5327 x gelesen | |||
Für eine Kommune dieser Größe ist das schon recht viel finde ich. Andere beauftragen für fünfstellige Summen externe Stellen, die legen eine dreistellige Anzahl an Seiten vor, und am Ende kommen genauso fromme Wünsche bei raus (aktuell fällt mir z.B. das auf der Interschutz ausgestellte 18to-Staffel-PTLF4000 ein, mit dem eine Stadt in NRW ein TLF16/25 ersetzt - nach externem BSP). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 819966 | |||
Datum | 09.05.2016 07:59 | 5224 x gelesen | |||
Was genau stimmt mit denen nicht? Wenn ich Sachbearbeiter bei der Unfallkasse Thüringen wäre würde ich denen die Karre im Sofortvollzug stilllegen. Denn wenn die Beschäftigten sich schon Tücher vor den Mund halten müssen um sich vor Abgasen zu schützen stimmt was nicht, Tücher sind aber von zu Hause mitzubringen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819986 | |||
Datum | 09.05.2016 19:06 | 4904 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Wenn ich Sachbearbeiter bei der Unfallkasse Thüringen wäre würde ich denen die Karre im Sofortvollzug stilllegen.Wenn ich Bürgermeister dort wäre (also nicht der 120-Einwohner-Häuptling, sondern der richtige(re)), würde ich dann mit dem Fahrzeug zum TÜV, dir den Bericht unter die Nase halten und dich fragen was du eigentlich willst, was du zum Ersatzfahrzeug beiträgst, und seit wann die Bild für dich ein "Beweismittel" ist. Dass der TÜV nicht vor Feuerwehrfahrzeugen zurückschreckt wenns nicht mehr geht, die Erfahrung hat man ja angeblich dort auch schon gemacht. Wenn man den Schritt nicht geht, sondern lieber zur Bild, dann kanns ja so schlimm noch nicht sein. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 819991 | |||
Datum | 10.05.2016 07:40 | 4683 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.würde ich dann mit dem Fahrzeug zum TÜV, mutig von dir ;-) Geschrieben von Sebastian K. dir den Bericht unter die Nase halten Und jetzt? Gutachten nach Tüv ist nicht zwingend deckend mit der Unfallverhütung. Geschrieben von Sebastian K. dich fragen was du eigentlich willst Sichere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigen, die Klage dagegen führen das Sie sich in Fahrzeugen mit Tüchern schützen müssen. Geschrieben von Sebastian K. was du zum Ersatzfahrzeug beiträgst Nüscht. §2 (1) BGV A1. Geschrieben von Sebastian K. und seit wann die Bild für dich ein "Beweismittel" ist. Schön. Ich komme morgen zur Betriebsbegehung vorbei... Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 820014 | |||
Datum | 10.05.2016 18:46 | 4535 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Gutachten nach Tüv ist nicht zwingend deckend mit der Unfallverhütung.Ein alberner Text zu einem Leserreporterbildchen allerdings auch nicht. Geschrieben von Florian B. Schön. Ich komme morgen zur Betriebsbegehung vorbei...Das wäre schonmal deutlich besser als irgendwelche Blindaktionen vom Schreibtisch aus. Die Begehung musst du aber wahrscheinlich ankündigen, denn tagsüber wird da keiner erreichbar sein (so zumindest ein Artikel über die Wehr aus 2012), und üb vorher vor dem Spiegel mal möglichst böse dreinzuschauen. Für das Bild des Leserreporters "Unfallkasse legt Feuerwehr still" ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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