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Thema | Dienstwaffe im LSHD und Nachfolger | 20 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 820044 | |||
Datum | 11.05.2016 20:47 | 9569 x gelesen | |||
Hallo liebe Forengemeide, diesmal sind die älteren Kollegen angesprochen :-) Kann sich noch jemand daran erinnern, dass im LSHD oder Kats Dienstwaffen bei der Feuerwehr oder den HiOrg vorhanden waren. Mir kommt immer wieder die Geschichte eines alten Verbandführer vom DRK, der leider zwischenzeitlich verstorben ist, in den Kopf. Früher soll jede Führungsfunktion aber einer bestimmten hohen Dienstposition eine Dienstwaffe zur Verfügung gestanden haben. Die Waffe sollte im "Spannungsfall" zur Selbstverteidigung und dem Aufrechthalten der inneren "Ordnung" gedient haben. Ich halte es irgendwie für ein Märchen, kann aber leider dazu im Internet nicht wirklich etwas belastbares finden. Viele Grüße Sebastian | |||||
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Autor | Simo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen | 820047 | |||
Datum | 11.05.2016 23:05 | 6950 x gelesen | |||
Aussage im Feuerwehr-Forum Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun. | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 820049 | |||
Datum | 12.05.2016 08:05 | 6125 x gelesen | |||
Hallo, laut dieser Lehrunterlage vom LSHD Link (BBK) (S. 17) waren die Einheiten des LSHD nicht bewaffnet. Allerdings bezieht sich der Abschnitt nur auf Mannschaftsdienstgrade und Unterführer im Wachdienst. Beste Grüße Stephan | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 820055 | |||
Datum | 12.05.2016 11:41 | 6063 x gelesen | |||
Bei der Aussage bleibe ich. Aus meiner alten, ex LSHD-Feuerwehr existieren noch Fotos des alten Bereitschaftsführers beim Schießtraining sowie der alte Waffenschrank. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 820057 | |||
Datum | 12.05.2016 15:54 | 5484 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht liegt es ja an dem Unterschied: "Neue" und "gebrauchte" Bundesländer..... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 820058 | |||
Datum | 12.05.2016 16:45 | 5408 x gelesen | |||
Auch aus den gebrauchten BL habe ich über Dienstwaffen für Behördenleiter gehört. Aus nächster Hand Leiter der Autobahnmeisterei, Leiter des Finanzamtes (beides NRW). Gleichwohl nur Hörensagen und Indizien, aber ich halte es für nicht unwahrscheinlich, das auch die Leiter der Feuerwehr bewaffnet waren. Ich vermute allerdings stark, das das alles nfD Klassifiziert war. Die letzten Bericht darüber habe ich Anfang der 90er gehört, bzw. habe ich einen Waffenschrank abgerissen. Der Friede war ausgebrochen. Wann genau die Waffen Geschichte wurden, welche Waffe usw. ist mir nicht überliefert worden. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 820063 | |||
Datum | 12.05.2016 23:57 | 4717 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.
Scheinbar zu Recht Beim stöbern im Netz habe ich folgendes gefunden; Hessisches Archiv-Dokumentations-und Informations-System, Blatt H1 Nr. 3217 aus 1977: "Erteilung von Bescheinigungen gemäß des Waffengesetzes an mit Zivilverteidigungs-, Alarmplanungs und Geheimschutzangelegenheiten betraute Bedienstete" Zusammen gedichtet aus div. Seiten ergibt sich für mich folgendes Gesamtbild; Durch die Erfahrungen im 2. Weltkrieg wurde beschlossen eine rechtliche Grundlage zu schaffen um "ZVS"-Kräfte mit Waffen überhaupt ausrüsten zu dürfen. Die Waffen selber unterscheiden sich möglicherweise von Land zu Land. Überwiegend ist keine Klassifizierung bekannt, andere sprechen ganz allgemein von Waffen und in einem Fall wird explizit die H&K P4, gefolgt von der Walther P1 erwähnt. Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder gar Waffensysteme werden nur in Beiträgen erwähnt die mir zu viel Phantasie abverlangen. Die Waffen durften ausgegeben werden wenn das "Einsatzziel" durch Plünderer oder aufständische Gruppen gefährdet ist. Besonders die Wortwahl "wenn das Einsatzziel gefährdet ist" finde ich bemerkenswert! "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 820064 | |||
Datum | 13.05.2016 01:28 | 4629 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder gar Waffensysteme werden nur in Beiträgen erwähnt die mir zu viel Phantasie abverlangen. Da gab es mal in den 80ern einen Bericht im Stern drüber. Da ging es aber explizit um Westberlin. Mehr habe ich allerdings nicht mehr präsent. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820065 | |||
Datum | 13.05.2016 07:27 | 4331 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M."Erteilung von Bescheinigungen gemäß des Waffengesetzes an mit Zivilverteidigungs-, Alarmplanungs und Geheimschutzangelegenheiten betraute Bedienstete" Geschrieben von Thomas M. Die Waffen durften ausgegeben werden wenn das "Einsatzziel" durch Plünderer oder aufständische Gruppen gefährdet ist. Offensichtlich sollten die höheren Führungsfunktionen bewaffnet werden Also diejenigen, die im Zweifelsfall im Büro oder Stab gesessen hätten und nicht die, die "auf der Straße" mit plündernden Zivilisten oder marodierenden Banden konfrontiert worden wären. Da stellt sich doch geradezu zwangsläufig die Frage, ob die Bewaffnung wirklich Gefahren "von außen" abwehren oder nicht vielmehr die innere Struktur der Einrichtungen und die Befehlsgewalt ihrer Führer sichern sollten?! | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 820066 | |||
Datum | 13.05.2016 08:02 | 4215 x gelesen | |||
Die Aussage bezieht sich auf den LSHD in Braunschweig, zwar Zonenrandgebiet, aber definitiv in den gebrauchten Bundesländern ;-) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820067 | |||
Datum | 13.05.2016 08:25 | 4338 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Stephan B. waren die Einheiten des LSHD nicht bewaffnet Das stellt die Lehrunterlage für die Einheiten des LSHD auch klar fest. Die Einheiten führten das internationale Zivilschutz-Zeichen und durften nach dem Zusatzprotokoll I der Genfer Abkommen, Artikel 66 Abs. 4 und durften um ihren Schutzstatus zu behalten nicht bewaffnet sein. In ihren STAN sind auch keine Dienstwaffen aufgeführt. Wenn diverse Personen im LSHD ium Einzelfall Dienstwaffen führte, könnte diese auch ordnungspolizeiliche Befugnisse verfügt haben oder Geheimnisträger gewesen sein. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 820074 | |||
Datum | 13.05.2016 09:02 | 4264 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.nicht die, die "auf der Straße" mit plündernden Zivilisten oder marodierenden Banden konfrontiert worden wären. Ja, weil zB der Diebstahl von einem der 100 Fahrzeuge das "Einsatzziel" noch nicht gefährdet, der FZ-Führer aus seiner Froschperspektive hingegen würde das ggf. anders sehen und seine Knarre ziehen. Wenn jedoch eines der Lebensmittel-Vorratslager vom Bürger geplündert werden soll sieht die Sachlage anders aus. Geschrieben von Henning K. die innere Struktur der Einrichtungen und die Befehlsgewalt ihrer Führer sichern Absolut! Ohne ist das Einsatzziel nicht zu erreichen und die Meinungen über den Sinn und die Wichtigkeit werden zunehmend auseinander driften. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 820078 | |||
Datum | 13.05.2016 11:14 | 4148 x gelesen | |||
Ich würde darauf tippen, dass es sich hierbei eher um die etwas bessere Ausstattung der West-Berliner Polizei und der freiwilligen Polizeireserve mit Waffen handelt. | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 820079 | |||
Datum | 13.05.2016 11:29 | 4081 x gelesen | |||
Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) Art. 15 Ausweis 3. Ist das Zivilschutzpersonal befugt, leichte Handfeuerwaffen zu tragen, so soll dies auf dem Ausweis vermerkt werden. Art. 65 Ende des Schutzes 3. Es gilt auch nicht als eine den Feind schädigende Handlung, wenn das zivile Zivilschutzpersonal leichte Handfeuerwaffen trägt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten oder sich selbst zu verteidigen. [...] Pistolen würden den Schutz definitiv nicht aufheben. Vergleichbares ist auch für den Sanitätsdienst vorgesehen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820086 | |||
Datum | 13.05.2016 13:10 | 3889 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Mario L. Pistolen würden den Schutz definitiv nicht aufheben. Klar, wen einige Personen in LSHD-Einrichtungen und Einheiten Dienstwaffen trugen, war dies bestimmt rechtskonform. Als "bewaffendes Organ " darf man den LSHD allerdings nicht ansehen. Der Einsatz gegen Plünderer, Störer etc. war und ist Polizeisache. Vergleichbares ist auch für den Sanitätsdienst vorgesehen. Kenne ich noch aus meiner Zeit beim BW-SanDst, P-1 und G-3 waren STAN-Waffen der SanSoldaten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 820087 | |||
Datum | 13.05.2016 13:15 | 3918 x gelesen | |||
Ich leg nach das es wohl auch für die Zugführer des THW vorgesehen war Schusswaffen zu tragen.. Vlt sollte man mal die historische Sammlung THW fragen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820089 | |||
Datum | 13.05.2016 13:19 | 3924 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Harald S. Da ging es aber explizit um Westberlin. Für Berlin war zu dieser Thematik einiges anders geregelt. Durch den Viermächtestatus waren dem Land Berlin eigenständige Zivilschutzmaßnahmen nicht erlaubt. Sie mußten mit den Alliierten abgesprochen und durch sie genehmingt werden; siehe auch die Berlin-Klausel in jedem Bundesgesetz. Berlin gehörte auch nicht zu den 97 Luftschutzorten die 1958 festgelegt wurden; Berlin hatte auch keine regulären LSHD-Einheiten und Einrichtungen, sondern regelte dies in Abstimmung mit den Westalliierten in einem eigenen KatS-Hilfsdienst, ( auch in alten Jahresberichten der " Berliner Feuerwehr " nachzulesen ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 820090 | |||
Datum | 13.05.2016 13:21 | 3943 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Florian B. Ich leg nach das es wohl auch für die Zugführer des THW vorgesehen war Schusswaffen zu tragen.. War vielleicht zu Zeiten der vielen Freigestellten beim THW..... usw. ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 820098 | |||
Datum | 13.05.2016 14:47 | 3920 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Das stellt die Lehrunterlage für die Einheiten des LSHD auch klar fest. Die Einheiten führten das internationale Zivilschutz-Zeichen und durften nach dem Zusatzprotokoll I der Genfer Abkommen, Artikel 66 Abs. 4 und durften um ihren Schutzstatus zu behalten nicht bewaffnet sein. Da irrst du jetzt, Bernhard. Der LSHD existierte de jure von 1957 bis 1968, während das Zusatzprotokoll I der Genfer Abkommen (1949) erst von 1977 datiert. Darin getroffene Regelungen sind also nicht relevant für die Frage nach der rechtlichen Seite der Bewaffnung von Zivilschutzkräften. Nebst dem das reine Führen von leichter Bewaffnung meines Wissens nach noch keinen Verstoß darstellt. Kriegsvölkerrecht ist allerdings auch eine sehr, sehr vielschichtige und komplizierte Sache. Ich habe so manche Ausbildungsstunde darin "genossen" und trotzdem nur einen rudimentären Gesamtüberblick. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 820103 | |||
Datum | 13.05.2016 18:00 | 3985 x gelesen | |||
Nicht LSHD - weil noch früher: Aus den Akten unserer WF geht hervor, dass in "braunen Zeiten" bei uns die Führung der WF von Amts wegen mit Dienstwaffen (Pistole) ausgerüstet wurde. Was auch den Pistolen nach Kriegsende wurde ist in den Akten aber nicht überliefert. Ich vermute mal, sie wurden im rahmen der Abgabepflicht für Schußwaffen einkassiert. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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