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ThemaStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr34 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 D.8, Oldenburg / NS802047
Datum08.01.2015 19:0928221 x gelesen
Hallo,

das habe ich auch noch nicht gelesen, was für ein Schaum können die meinen?

Verbotener Löschschaum

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt802048
Datum08.01.2015 19:1620383 x gelesen
Wäre es jetzt hier in den 5 unverbrauchten Bundesländern würde ich glatt auf Restbestände von Finiflam Allround tippen ;-) Nen besseres Unkraut-Ex bzw Abbeizer :-))) gab es kaum

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorJan 8F., Neckarsulm / Baden-Württemberg802049
Datum08.01.2015 20:0620037 x gelesen
Es gibt jetzt eine Stellungnahme der Stadt Heide.

http://www.heide.de/startseite/ansicht/archive/2015/january/article/grossbrand-in-heide-ruesdorf-stellungnahme-zu-staatsanwaltschaftlichen-ermittlungen.html

Sämtlicher abgegebner Senf is meiner :)

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW802060
Datum08.01.2015 21:2818800 x gelesen
Ich würde mal auf PFOA haltiges Schaummittel tippen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen802071
Datum09.01.2015 07:40   18458 x gelesen
Hallo,

dafür ist das doch mal eine gute Aussage, nach allem was man die letzten Wochen sonst hier so liest:

Geschrieben von ---Stadt Heide---
Wie sich erst im Nachhinein herausstellte, wurde dabei ein eilig beschafftes Löschmittel verwendet, das nicht mehr den aktuellen Zulassungsanforderungen entsprach. Aufgrund der extremen Anforderungen, denen sich jeder der Feuerwehrleute zu stellen hatte, wurde das übersehen. Dem Einsatzleiter des Großbrandes ist daraus kein Vorwurf zu machen. Seine Aufgabe war es, den Einsatz zu koordinieren und die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen. Niemand kann erwarten, dass sich der Wehrführer in einer solchen Situation bei Anlieferung eines jeden einzelnen Löschmittels persönlich von der bestehenden Zulassung überzeugt.

Die Stadt Heide stellt sich deshalb ausdrücklich vor ihren Wehrführer, der den Großeinsatz zu jeder Zeit verantwortungsvoll, professionell und entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften geleitet hat, um weiteren Schaden abzuwenden.

Die Stadt Heide dankt ihrem Wehrführer für die vorbildliche Erfüllung seines Dienstes.



BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern802073
Datum09.01.2015 07:4918084 x gelesen
Schön zu lesen.....

Gibt es viel zu wenig......
Und glaubt mir, auf so ein Statement kommt keiner mehr und macht sich wichtig.....
Aber wehe sie hätten einen "Fehler" zugegeben oder "Schuld" eingestanden,
dann wäre was los......

Danke Stadt Heide

In Treue fest!

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802081
Datum09.01.2015 10:29   18213 x gelesen
Moin,

Jens, ist aber ein makaberer Scherz am Morgen.Geschrieben von Jens N. Hallo,

dafür ist das doch mal eine gute Aussage, nach allem was man die letzten Wochen sonst hier so liest:

Geschrieben von ---Stadt Heide---
"Wie sich erst im Nachhinein herausstellte, wurde dabei ein eilig beschafftes Löschmittel verwendet, das nicht mehr den aktuellen Zulassungsanforderungen entsprach. Aufgrund der extremen Anforderungen, denen sich jeder der Feuerwehrleute zu stellen hatte, wurde das übersehen. Dem Einsatzleiter des Großbrandes ist daraus kein Vorwurf zu machen. Seine Aufgabe war es, den Einsatz zu koordinieren und die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen. Niemand kann erwarten, dass sich der Wehrführer in einer solchen Situation bei Anlieferung eines jeden einzelnen Löschmittels persönlich von der bestehenden Zulassung überzeugt.

Die Stadt Heide stellt sich deshalb ausdrücklich vor ihren Wehrführer, der den Großeinsatz zu jeder Zeit verantwortungsvoll, professionell und entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften geleitet hat, um weiteren Schaden abzuwenden.

Die Stadt Heide dankt ihrem Wehrführer für die vorbildliche Erfüllung seines Dienstes.


"
Noch einige verlinkte Beiträge aus dem Anfangstread und dem Video des NDR.brrrrrrrrrrrrrrrr,

Wie peinlich ist den dieser Bürgermeister Stecher und zu welchen Deppen macht er die beteiligte Feuerwehrleute und alle Feuerwehrleute in Deutschland, die merken, dass es hier gewaltig stinkt!
Nicht nach Rauch oder den vergammelten 1200 Kubikmetern Silage!

Bei so einem Einsatz kann es doch nirgendwo in Deutschland die Pflicht eines Einsatzleiters der FW sein, so ein Trümmerfeld zu hinterlassen. Nach den Berichten brannten ca. 2500 Strohballen, die Lagerhalle und...? 17 Fw kämpfen mit über 200 Pers. gegen das Feuer. Da werden sinnlos Unmengen Schaumbildner eingesetzt und dann verklappen noch einer oder mehrere ihren, seit 2011 verbotenen krebseregenden Sondermüll als Schaumbildner an der Einsatzstelle. Damit wird das Wasser kontaminiert, 400 Tonnen Erdreich müssen als Sondermüll entsorgt werden. Sicher muss dafür auch noch neue Erde hin? Was ist mit den K+M, die sind doch auch mit der Brühe in Kontakt gekommen?
Als Krönung läßt man den geschädigten Landwirt mit den finanziellen Problemen im Regen stehen und die Aufsichtsbehörde macht Druck, dass er bald einen ordnungsgemäßen Zustand herstellt.
Dass man den Einsatzleiter schön ins Messer laufen lies, ist vollkommen klar, dafür muß ein anderer eine Teilschuld abbekommen. Hoffentlich muß der Bürgermeister zeitnah ins Stadtsäckel greifen um die Sache zu bereinigen und das, bevor man merkt, dass der Landwirt nach langwierigen Gerichtsverfahren pleite ist!

MfG

Klaus Kilian

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg802084
Datum09.01.2015 11:03   17749 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Klaus K.Wie peinlich ist den dieser Bürgermeister Stecher und zu welchen Deppen macht er die beteiligte Feuerwehrleute und alle Feuerwehrleute in Deutschland, die merken, dass es hier gewaltig stinkt!ich finde die Stellungnahme angemessen und gut. Solche Stellungnahmen in dieser Phase der Ermittlungen sehe ich als Zeichen der Fürsorge.

Sie skizziert die Situation (aus der Sicht der Stadt) recht gut. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind seht es auch niemand zu jemanden zu verurteilen.

Geschrieben von Klaus K.Da werden sinnlos Unmengen Schaumbildner eingesetzt
wie kommst du auf "sinnlos" ?

warst du dabei? kannst du das sicher beurteilen?

und dann verklappen noch einer oder mehrere ihren, seit 2011 verbotenen krebseregenden Sondermüll als Schaumbildner an der Einsatzstelle.
zwischen einem Feuerwehreinsatz und dem "Verklappen von Sondermüll" besteht ein himmelweiter Unterschied!

Unter "Verklappen von Sondermüll" versteht man eine willentliche Aktion bewusst Sondermüll zu beseitigen. Deine Unterstellung das hier eine oder mehrere Feuerwehren bewusst "Sondermüll verklappt" haben ist ein haltloser Vorwurf. Ausserdem gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung.

Wir sind hier im Feuerwehr-Forum auf einer öffentlichen Plattform die von vielen Leute rege besucht wird. Da wirken deine Äusserungen und Vorwürfe auf breiter Front. Wenn du dann falsche Behauptungen bzw. Beschuldigungen aufstellst hat das andere Auswirkungen als wenn du so ein Mist am Stammtisch in kleiner Runde verzapfst.

Daher fordere ich dich auf vor dem Posten dein Hirn einzuschalten und solche unhaltbaren Vorwürfe zu unterlassen!

Wir halten hier die Diskussionsfreiheit sehr hoch. Auch wenn hin und wieder die Forderung nach strenger Moderation aufkommt bin ich als verantwortlicher Betreiber der Meinung das die User hier einen möglichst grossen Freiraum geniessen sollen. Auch der Freiraum sich im Zweifel durch die eigenen Äusserungen selbst zum Affen zu machen.

Das bedeutet aber trotzdem das es Grenzen gibt. Die werden zum Einem durch 'rechtliche Vorgaben bestimmt aber auch anderseits durch eine Linie die ich seit mehr als 15 Jahren Forenbetrieb hier ziehe. Wenn der Bogen überspannt ist greife ich ein.

Also - klare Ansage: unterlasse solche unhaltbare Behauptungen in denen du Leute, Feuerwehren bzw. Institutionen angreifst




MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW802085
Datum09.01.2015 11:0816799 x gelesen
Hallo Klaus,

interessanter Beitrag. Sicherlich kann man dir in Teilen folgen.... es zumindest hinterfragen.

Was für mich noch nicht klar ist: Über welche Menge an eingesetztem Schaummittel reden wir denn, der dieses "Chaos" verursacht hat? War es wirklich bewusst, dass dieses in den Einsatz gegangen ist oder hatte da irgendein LF halt die "Dreckssuppe" noch drauf, ohne es wirklich zu wissen?

Gruß

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802091
Datum09.01.2015 12:29   16928 x gelesen
Okay,

Ordnungsgong angekommen!

Für die falsche Verwendung des Wortes "Verklappen" entschuldige ich mich. So lange nicht bekannt ist, wer, wieviel, was auf Anforderung an die Einsatzstelle gebracht ha, war es nicht meine Absicht jemanden der vorsätzlichen illegalen Entsorgung zu beschuldigen.
Fakt ist aber!
Wenn ich im NDR- Video einen LKW mit Tank und Aufschrift "PROTEIN" sehe und es wird von krebserregend und einem Verbot von 2011(über 3 Jahre) berichtet, da mach ich mir schon meine Gedanken.
Der/die Besitzer des gefährlichen SB, wußten ganz genau, dass das Zeug für diesen Zweck seit Sommer 2011 nicht mehr eingesetzt werden darf. Wie kann es sein, dass dieses Zeug da herausgegeben wird? Falls sie keine Verwendung mehr hatten, sollte man sich als Chef doch schon einmal Gedanken zu Entsorgung gemacht haben. Die Menge Erdreich und den Bach verseucht man nicht mit einem Liter SB.

Die Meinung zur Wertung der Presseerklärung steht jedem frei. Für mich geht diese Erklärung garnicht!
Als kommunale Pflichtaufgabe hat hier der BM den Brandschutz sicherzustellen und hat den Hut auf.
Im Rahmen der Delegierung von Unternehmerpflichten wird er die Einsatzleitung ein eine befähigte Person als EL übertragen. Wenn in der Stadt alle ordnungsgemäß lief, kann ja sicher der BM andere zu Rechenschaft ziehen und haftbar machen.

Ich distanziere mich auf Schärfste von der Darstellung einer vorbildlichen Arbeit des Einsatzleiters in einer Feuerwehr in Deutschland.

Man hat doch nicht die geringste Chance so eine Menge Strohballen mit Netzwasser zu ersäufen oder mit Schaum zu ersticken. Riegelstellung und Schutzrohre und mit reichlich Technik (Abrissfirmen, THW, teilweise Landwirte) das Zeug schnellsens herausräumen.

Nach Aufklärung der Sache, schäme ich mich nicht, mich bei Leuten zu entschuldigen, denen ich Unrecht angetan habe! Dazu war ich mir noch nie zu schade. Versprochen!

Mit Kameradschaftlichen Grüssen

Klaus Kilian

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg802093
Datum09.01.2015 12:3616613 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Klaus K.Nach Aufklärung der Sache, schäme ich mich nicht, mich bei Leuten zu entschuldigen, denen ich Unrecht angetan habe!
Der Wilde Westen in dem zuerst geschossen und dann gefragt wurde ist doch schon lange vorbei.

Bitte achte darauf das du in Zukunft hier im Feuerwehr-Forum mit deinen Äusserungen andern Leuten, Institutionen usw. nicht Unrecht tust. Dann musst du dich nachher auch nicht entschuldigen ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802095
Datum09.01.2015 12:5016549 x gelesen
Hast ja recht,

Geschrieben von Jürgen M.Bitte achte darauf das du in Zukunft hier im Feuerwehr-Forum mit deinen Äusserungen andern Leuten, Institutionen usw. nicht Unrecht tust. Dann musst du dich nachher auch nicht entschuldigen.

Ist vielleicht cleverer, mußt mir aber auch zugestehen, solange ich mich nicht entschuldigen muß, gilt auch für mich die Unschuldsvermutung.

Viele Grüsse

Klaus

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW802098
Datum09.01.2015 14:29   17209 x gelesen
Geschrieben von Klaus K.Wenn ich im NDR- Video einen LKW mit Tank und Aufschrift "PROTEIN" sehe

ISt das nicht ein WLF mit AB Proteinschaum ?

Geschrieben von Klaus K.und es wird von krebserregend und einem Verbot von 2011(über 3 Jahre) berichtet,

Wer sagt das das von dem Schaummittel kommt ?
AGBF Vortrag von 2009 AGBF Vortrag 2009

Geschrieben von Klaus K.Die Menge Erdreich und den Bach verseucht man nicht mit einem Liter SB.

Dann kannst du uns sicherlich sagen wie viel Schaummittel insgesamt eingesetzt wurde und wie viel davon nicht eingesetzt hätten werden dürfen ?

Geschrieben von Klaus K.Ich distanziere mich auf Schärfste von der Darstellung einer vorbildlichen Arbeit des Einsatzleiters in einer Feuerwehr in Deutschland.

Sehe ich anders, oder soll der EL bei einem Schaumeinsatz erst alle Kanister und Tanks zur Schaummittelprobe schicken und nur mit einem Gutachten das die POS-Freiheit garantiert einsetzen ?
Das Vertrauen darauf das nur zugelassenes Material von angeforderten Stellen in den Einsatz gebracht wird muss man schon so haben. Alternativ ist eine überörtliche Zusammenarbeit mit Kräften aus einem anderen Zuständigkeitsbereich nicht mehr möglich.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt802123
Datum09.01.2015 19:4815995 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.ich finde die Stellungnahme angemessen und gut. Solche Stellungnahmen in dieser Phase der Ermittlungen sehe ich als Zeichen der Fürsorge.
Ich halte sie für teilweise unklug. Während Ermittlungen sollte niemand gegen den Ermittelt wird (und das ist in diesem Fall die Gemeinde), öffentliche Angaben zum möglichen Tathergang geben. Das kann ggf. nämlich den Ausgang negativ beeinflussen, auch wenn man das im ersten Moment nicht vermuten mag. (In diesem Fall sehe ich schon einmal ein Geständnis, dass man tatsächlich ein nicht mehr zulässiges Löschmittel verwendet hat. Wenn man sich nicht auf den Einsatzleiter versteift, könnte/wird man sich jetzt auch noch die anderen Wehrleiter ansehen...) Es ist eine nette Geste, sich öffentlich hinter den Einsatzleiter zu stellen. Dabei sollte man aber die Worte mit bedacht wählen. Halte ich hier für ungelungen.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorTobi8as 8H., Hildebrandshausen / Thüringen802124
Datum09.01.2015 20:2515993 x gelesen
Guten Abend,
hier noch die Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes zusammen mit dem Kreisfeuerwehrverband:

In einer gemeinsamen Pressemitteilung nehmen der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein und der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen ebenfalls Stellung zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft:

Ermittlungen gegen Feuerwehr-Einsatzleiter: Verhältnismässigkeit beachten

Kiel (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und des Kreisfeuerwehrverbandes Dithmarschen vom 9. Januar 2015

Wie mehrere Medien im Land seit Donnerstag (8.1.) berichten, hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Ermittlungen gegen den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Heide auf-genommen. Dieser soll dafür verantwortlich sein, dass bei einem Großfeuer im Septem-ber 2014 ungeeignetes Schaummittel eingesetzt wurde, das nun für eine Verunreinigung des Bodens gesorgt haben soll. Die Versicherung des geschädigten Landwirtes weigert sich, die Entsorgungskosten zu übernehmen. Die Stadt Heide hat sich schützend vor ihren Ehrenbeamten gestellt und ihm Rechtsbeistand gewährt.

Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein stehen ebenfalls an der Seite des Einsatzleiters. "Dieser Fall zeigt, welch hohe Verantwortung ein Einsatzleiter hat. Aber es darf hier keinesfalls die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen werden", sagen Landesbrandmeister Detlef Radtke und Kreiswehr-führer Hans-Hermann Peters. Im Einsatzfall müssen binnen Sekunden Entscheidungen getroffen werden, über die sich dann bei Nachbetrachtungen monatelang gestritten wer-den kann.

Bei dem Einsatz in Heide war eine große Halle betroffen, in der tausende von gepressten Rundballen gelagert waren. Um die Oberflächenspannung des Wassers herabzusetzen und eine löschwirksame Eindringtiefe des Wassers in die gepressten Ballen zu ermögli-chen, wurde Schaummittel in geringer Dosis als Netzmittel eingesetzt. Aus den Einsatz-protokollen ist belegbar, dass von den Nachbarwehren ausdrücklich sogenanntes Mehr-bereichsschaummittel benötigt werde.

Da in der Folge große Mengen Schaummittel angeliefert wurden ist eine vorherige Ana-lyse über die Zusammensetzung des Schaummittels in der heißen Phase des Einsatzes kaum praktisch durchführbar. So ist zu erklären, dass in diesem Fall ein Mittel zum Ein-satz kam, das zwar auch die Funktion als Netzmittel erfüllte, aber in seiner chemischen Zusammensetzung nur für Industrieanlagen Verwendung finden darf.

Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein werden das weitere Verfahren aufmerksam beobachten und alle Möglichkeiten nutzen, um den Ehrenbeamten zu unterstützen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802131
Datum10.01.2015 09:4615322 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Linus D.Es ist eine nette Geste, sich öffentlich hinter den Einsatzleiter zu stellen. Dabei sollte man aber die Worte mit bedacht wählen. Halte ich hier für ungelungen.
ich stimme diesem Artikel und insbesondere dem markierten Auszug 100%ig zu.
Es ist legitim und normal, dass sich der Bürgermeister hinter die FW stellt. Bei dem was hier passiert ist, kann es aber nicht sein, dass die Stadt sofort jegliche Schuld leugnet und sich auch so verhält.
Die Stadt ist nun einmal für diesen Einsatzort verantwortlich und da muß sie auch dazu stehen.
Wenn in der Stadt alles richtig gemacht wurde, wird ja auch nicht viel Schuld an der Stadt kleben bleiben. Mit rechtlicher Absicherung, hätte die Stadt dem Geschädigten schon längst bei der Bewältigung dieses Problems helfen müssen, ohne damit eine Schuld einzugestehen.

In diesen Zusammenhang eine Frage ans Forum:
Von welcher Summe sprechen wir denn so etwa, wenn es um den Bodenaustausch von 400 t Erde und die Entsorgung von 400 t kontaminierten Erdreichs geht?
Sprengt doch mit Sicherheit jede Portokasse.

Neuerliche Erklärung des LFV SH- sehr interessant. Da fällt das Zauberwort: Verhältnismäßigkeit und da mache ich mir so meine Gedanken? Was kann ein WL mit TM- Ausbildung und was einer mit VF-Ausbildung darunter verstehen?
Bezieht sich nicht spezell auf diesen Fall, sondern generell.

MkG

Klaus Kilian

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802140
Datum10.01.2015 11:1415264 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Tobias H.Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein werden das weitere Verfahren aufmerksam beobachten.
Nicht nur Die, auch ich habe das dem Forum versprochen.
Ehrenwort im Ehrenamt!

MfG

Klaus Kilian

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AutorStef8fen8 S.8, Großauheim / Hessen802142
Datum10.01.2015 11:4815000 x gelesen
Brandschutz 12/2014, ähnlich gelagerter Fall:
- Zweifelhafter Einsatz von nicht mehr zulässigem Schaummittel
- Bescheid der Kommune an den Grundstückbesitzer zur Bodensanierung
- Erfolgreiche Klage des Grundstückbesitzers gegen die Kommune, auf Kostenausgleich und Schadenersatz, bei/wegen Bodensanierung

Weiterhin:
FwDV 100: Leitung im Einsatz ist das gesamtverantwortliche Handeln...

Da kann die Kommune nur hoffen, dass sich der betroffene Landwirt keinen Rechtsbeistand sucht. Sonst könnte ihr die Sache noch auf die Füsse fallen.

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AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen802144
Datum10.01.2015 12:0314898 x gelesen
Grundsätzlich finde ich diese öffentliche Stellungnahme pro des EL durch Stadt sehr gut, ebenso die der Verbände;-).^

Sehe ich es richtig, dass wenn der Landwirt gegen die Stadt vorgeht und siegen sollte, aufgrund dieser Stellungnahme dann glücklicherweise jeder Rückgriff auf den EL unmöglich ist. Es soll ja pingelige Kommunalaufsichten geben die dies fordern könnten.

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW802155
Datum10.01.2015 12:32   14886 x gelesen
Ich erinnere nur, das die Staatsanwaltschaft die Umweltbehörden und der Anspruch des Landwirtes unterschiedliche paar Schuhe sind.

Die Umweltbehörden sind in der Pflicht auf solch einen Fall zu reagieren und die Entseuchung anzuordnen. Dieses würden sie auch bei einem Städtischen Grundstück so machen. Haftbar bzw. verantwortlich ist hier immer der Eigentümer.
Der Landwirt wird sicherlich auch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, die die Bodenverseuchung bearbeiten wird, indem sie die Rechnung an die Stadt weitergibt. Die Stadt ist nun in der Pflicht die Wege über die das falsche Löschmittel reingekommen ist nachzuvollziehen und den Gemeinden die ein Fehlverhalten diesbezüblich hatten nachzuweisen. Klappt das wird auch hier die Rechnung weitergegeben.
Die Staatsanwaltschaft wurde tätig, weil sie vermutet das der Komandant hier falsche Anweisungen getroffen hat, oder seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Wenn die Staatsanwaltschaft feststellt, das der Komandant bei dem einen oder anderen versagt hat, wird dieser natürlich bestraft. Hatte er dazu garnicht die Möglichkeit, könnte ein Organisiationsverschulden vorliegen, dann gehts weiter zum Bürgermeister. Folgt die Staatsanwaltschaft der "fiktiven" Aussage des Komandanten, "Ich habe richtig angefordert, es wurde aber falsch geliefert", geht es zum Lieferanten. Hier geht das gleiche Spiel wieder los. Warum war der Schaum noch vorhanden? Wer hat diesen nicht kontrolliert. Dann wird gegen die ermittelt.

Mir klingt dabei im Ohr: "Wer früher singt, der höher hängt".

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802157
Datum10.01.2015 12:3615180 x gelesen
Geschrieben von Klaus K.Nicht nur Die, auch ich habe das dem Forum versprochen.Dann sind wir ja beruhigt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802161
Datum10.01.2015 12:52   15426 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Dann sind wir ja beruhigt.
Wann wurdest Du denn als Sprecher des Forums berufen, um hier mit "wir" zu agieren und einen auf dicke Hose zu machen?

MfG

Klaus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802164
Datum10.01.2015 13:2014969 x gelesen
Kurz nachdem du Generalstaatsanwalt des deutschen Feuerwehrwesens wurdest.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen802171
Datum10.01.2015 13:3915003 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Kurz nachdem du Generalstaatsanwalt des deutschen Feuerwehrwesens wurdest.
Sorry, ist mir zu blöd.

MfG

Klaus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802176
Datum10.01.2015 14:1714700 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Die Staatsanwaltschaft wurde tätig, weil sie vermutet das der Komandant hier falsche Anweisungen getroffen hat, oder seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen ist. Wenn die Staatsanwaltschaft feststellt, das der Komandant bei dem einen oder anderen versagt hat, wird dieser natürlich bestraft. Hatte er dazu garnicht die Möglichkeit, könnte ein Organisiationsverschulden vorliegen, dann gehts weiter zum Bürgermeister. Folgt die Staatsanwaltschaft der "fiktiven" Aussage des Komandanten, "Ich habe richtig angefordert, es wurde aber falsch geliefert", geht es zum Lieferanten. Hier geht das gleiche Spiel wieder los. Warum war der Schaum noch vorhanden? Wer hat diesen nicht kontrolliert. Dann wird gegen die ermittelt.Diesen zu erwartenden Fortgang des Verfahrens finde ich sehr interessant, denn eigentlich läuft es doch auf zwei mögliche Szenarien hinaus:
Szenario 1: Es wird Schaummittel in kleinen Gebinden hingekarrt, als der umfangreiche Bedarf absehbar ist. Irgendeine Wehr X hat irgendwo noch einen/mehrere Kanister herumstehen, irgendwer lädt den/die noch schnell aufs Auto, warum dieses Schaummittel noch da stand, wer das zu verantworten hat, kann ein Einsatzleiter bzw. eine anfordernde Gemeinde hierfür verantwortlich gemacht werden, kann der EL das überhaupt überprüfen?
Szenario 2: Großgebinde, z.B. eben so ein AB. Lt. Bericht der Wehr waren an dem Einsatz zwei WF beteiligt, die im Grunde nach dieses Schaummittel "auf heimischem Boden" durchaus noch einsetzen dürfen und AB mit Schaum vorhalten. Wenn bei einem Gesamtbedarf (lt. Heider Wehr) von 6000l Schaummittel so ein Gebinde eingesetzt (vergleichbare werden auf bos-fahrzeuge.info mit 10.000 bis 12.500l angegeben) wird, wird die Frage, ob hier die Verwendung vor Ort durch die Einsatzleitung überhaupt zu prüfen wäre wieder ganz anders zu beurteilen sein. Die Frage, inwieweit dann aber auch Verantwortung dafür beim Anlieferer liegt aber auch.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen802177
Datum10.01.2015 14:2115019 x gelesen
Geschrieben von Andreas D.das habe ich auch noch nicht gelesen, was für ein Schaum können die meinen?


Grundsätzlich interessant.
Auf der einen Seite fordert man einen öfteren Netzmitteleinsatz, berechnet Einsatzlängen nach, wie die gewesen wären, hätte man Schaum und / oder Netzmittel genutzt, hier wurde es gemacht, im großen Stil, da ist es dann wieder überzogen und nicht gerechtfertigt.
Kann man verstehen, muss man aber nicht.

Kann ich die Entscheidung des EL nachvollziehen? Ja, ich habe nämlich schon oft genug Strohballen auseinandergezogen und abgelöscht.
Das ist bei 5 noch OK, bei 20 wirds lästig, bei 200 ist es ne Tagesaufgabe und bei 2500 einfach nur schei**
Und auch die Option "Brennen lassen" oder "mit Lüftern anfachen" ist zwar ein Werkzeug im großen Werkzeugkasten, aber nicht immer durchführbar.

Und ja, jetzt war irgendwoher eine Tranche Schaummittel dabei, dass nicht mehr genutzt werden durfte. Ganz ehrlich: Pech.
Ich werde als EL auch zukünftig nicht jedes Etikett auf den SM-Kanistern anschauen, oder mir die SDB durchlesen. Sondern schlicht und ergreifend kompatibles (!) Schaummittel anfordern. Nicht jedes verträgt sich ja mit jedem.
Interessant dazu noch einfach mal die Frage in die Runde, ganz ernst gemeint, vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen aud den "vor 2011 Zeiten". Was wäre gewesen, wenn der Einsatz 2009 gewesen wäre?
Hätte es die Bodenuntersuchungen gegeben?
Wären es die gleichen Ergebnisse gewesen?
Was wären die Folgen 2009 gewesen?

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802178
Datum10.01.2015 14:2814935 x gelesen
Wenn ich in deinem Beitrag von heute 9:46 Uhr den folgenden Satz lese, weiß ich in welche Richtung es doch hier bei dir gehen soll:
Geschrieben von Klaus K.Da fällt das Zauberwort: Verhältnismäßigkeit und da mache ich mir so meine Gedanken? Was kann ein WL mit TM- Ausbildung und was einer mit VF-Ausbildung darunter verstehen?
Bezieht sich nicht spezell auf diesen Fall, sondern generell.
Der Boden dort ist wahrscheilich jetzt "verseucht", weil mancher der gewählten Führungskräfte und deren Wähler Straftäter sind, nicht wahr?
Und ja, im Bezug darauf passt dein "Schlusswort" ganz gut:
ist mir zu blöd.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802186
Datum10.01.2015 15:4614960 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Hätte es die Bodenuntersuchungen gegeben?
Wären es die gleichen Ergebnisse gewesen?
Was wären die Folgen 2009 gewesen?


zu 1. möglicherweise, da die PFOS Problematik bereits bekannt war.
zu2. kommt auf die Menge an. Die Analysentechnik 2009 war sehr grob in Bezug auf Perfluorierte Tenside bzw gar nicht vorhanden, seit dem hat sich einiges getan.
zu 3. DIe möglichen Folgen wären geringer gewesen, da zu dieser Zeit noch kein Verwendungsverbot für PFOS haltige Schäume bestand und Klaus hat nicht ganz Unrecht mit seiner Aussage zumindest für denjenigen, der die Schaummittel in Umlauf gebracht hat steht zumindest §§ 326StGB und §324a StGB im Raum möglicherweise auch für den EL.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen802187
Datum10.01.2015 15:5814602 x gelesen
PS wenn's ganz blöd läuft sogar noch §330 StGB aber so weit will ich gar nicht denken

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz802188
Datum10.01.2015 16:0915375 x gelesen
Zu dem Beitrag Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr, verbotener Löschschaum eingesetzt fällt mir wieder auf, das hier nicht nach Fakten beurteilt wird, sondern sich der ein oder andere sich zum Richter ernannt hat und sein Urteil verkünden will und jeder muss dies Akzeptieren. Hier sollte wieder zu den Wurzeln des Forums zurückgefunden werden. So ist es nicht verwunderlich das sich immer öfters ein Langjähriger Schreiber hier zurück zieht, was sehr Schade ist und so kann ich Ulrich Cimilino nur recht geben.

Aber was ist denn hier die Sachlage?
1. Welches Schaummittel wurde denn eingesetzt, und vor allem in welchen Mengen. Dürfte sich in der Regel leicht nachvollziehen lassen.

2. Ist dem Einsatzleiter in erster Linie einmal kein Verschulden vorzuwerfen, wenn er explizit MBS oder Class A Schaummittel angefordert und angeordnet hat.

3. Sollte von einer WF SM angeliefert worden sein müsste die WF wissen, was bei ihrem verwendeten SM zu berücksichtigen ist (Auffangen, befestigte Flächen, Löschwasser Rückhaltung).

4. Sollte das SM von einer Kommunalen Feuerwehr zum Einsatz gebracht worden sein, dann ist der jeweilige Wehrführer bzw. Wehrleiter verantwortlich. Denn PFOS haltiges Schaummittel das vor dem 27.12.2006 in Verkehr gebracht wurde durfte nur bis zum 27.06.2011 verwendet werden, und das sollte sich eigentlich herumgesprochen haben, ansonsten gilt auch hier der Satz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

5. Wird hier die Sachlage so sein das die Staatsanwaltschaft ermittelt, vermutlich wird die Gemeinde zum Schadensersatz verpflichtet werden (ähnlich Artikel Brandschutz 12/2014 Stadt muss Schadensersatz nach Schaummitteleinsatz zahlen hier lag aber das Wissen das es sich um PFT haltiges Schaummittel handelt vor) , diese hat dann die Möglichkeit an den Wirklichen Verursacher sich zu halten und von diesem dann Schadensersatz zu verlangen. Aber bis dahin wird noch viel Wasser und Schaummittel auf viele Brände aufgebracht werden, was in der Regelwenn man sich an die Vorgaben hält auch kein Fehler ist, Schaum ist bei richtiger Anwendung kein Teufelszeug, aber auch kein Allheilmittel.
Ansonsten warten wir es ab, die Richter haben jetzt Monate, wenn nicht Jahre Zeit sich mit dem Fall zu beschäftigen und Gutachter zu beauftragen die dann darüber Philosophieren können ob der Einsatz mit Schaummittel gegenüber nur Wasser gerechtfertigt war oder nicht.

Fluorhaltige Schaummittel Umweltschonend einsetzen
Fluorhaltige Schaumlöschmittel Richtige Auswahl und umweltverträglicher Einsatz LFS Bruchsal
Fluorfreie Schaummittelkonzentrate Sthamer

MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

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Feuerwehr Zweibrücken

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AutorBern8d S8., Germersheim / Rheinland-Pfalz818894
Datum30.03.2016 14:039347 x gelesen
Gibt es hier inzwischen neue Erkenntnisse? Wie weit ist die Staatsanwaltschaft?

Alles eingestellt?
Verfahren eröffnet?

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg820349
Datum24.05.2016 10:288510 x gelesen
Guten Tag

auch zum Thema:

-> MM " Wasser durch Feuerwehr verseucht? "

Der Düsseldorfer Flughafen wehrt sich heute vor Gericht gegen eine Millionenklage. Ein Grundstückseigentümer aus dem Düsseldorfer Norden sieht sich von einer Verseuchung des Grundwassers mit der hochgiftigen Industriechemikalie PFT geschädigt und verlangt zwei Millionen Euro Schadenersatz vom Flughafenbetreiber, wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte. Als Verursacher der Belastung mit perfluorierten Tensiden (PFT) steht die Flughafen-Feuerwehr im Verdacht: Die seit 2007 verbotene Chemikalie war bis dahin im Löschschaum enthalten und könnte so ins Grundwasser gelangt sein. Sollte der Kläger Erfolg haben, droht dem Flughafen eine Klagewelle anderer Grundstückeigentümer.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen820352
Datum24.05.2016 11:438231 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard D.Ein Grundstückseigentümer aus dem Düsseldorfer Norden sieht sich von einer Verseuchung des Grundwassers mit der hochgiftigen Industriechemikalie PFT geschädigt

Auf welcher Grundlage? Es gibt kein Eigentum an Grundwasser als solches und kein Recht, dass ein Grundstück nutzbares Grundwasser aufweist. Folglich kann der Grundstückswert nicht durch eine Grundwasserkontamination gemindert werden und damit auch kein Schaden für den Eigentümer resultieren. So zumindest die Auffassung der Stadt Bremen in einer Altlasten-Info.


Gruß,
Thorben

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AutorUlf 8M., Hannover / Niedersachsen820353
Datum24.05.2016 11:538260 x gelesen
Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch eher seltener in Fragen des Privat- oder Zivilrechts...

Also wird es hier wohl zunaechst einmal um in Rede stehende Fragen zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gehen...

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