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ThemaZukunftspapier des LVF RLP22 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJan 8R., Hahnheim / RLP812429
Datum22.09.2015 18:5411216 x gelesen
So mittlerweile ist das Zukunftspapier des LVF Rheinlan-Pfalz auch bei uns in der Feuerwehr auf dem Dienstweg eingetroffen. Hat zwar etwas gedauert (ziemlich genau ein Jahr), aber besser spät als nie. Wenn jetzt noch der Maßnahmenkatalog abgearbeitet wird steht der Zukunft der Feuerwehr nichts mehr im Wege.

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz812451
Datum23.09.2015 13:056270 x gelesen
Ich finde, da sind einige interessante Ansätze drin.

Einiges ist nicht ganz bis zum Ende geadacht, aber im Ansatz sind Lösungswege erkennbar, die uns weiterhelfen könnten.

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP812463
Datum23.09.2015 19:135900 x gelesen
Ich kann auch gute ansetze darin sehen. Zwei Dinge beschäftigen mich aber etwas. Derzeit habe ich manchmal das Gefühl das der wirtschaftliche Erfolg des Fördervereins maßgeblich dazu beträgt einer Feuerwehr mehr finanziellen Spielraum zu geben. Dies ist ja nicht schlimm für den der einen erfolgreichen Förderverein hat. Nur für den der keinen hat.

Es wurden zwar in der Vergangenheit viele steuerliche Vorteile für Ehrenämtler geschaffen. Diese greifen aber alle nicht bei der Feuerwehr. Hier bekommt fast keiner eine Aufwandsentschädigung. Wenn ich mir dazu mal meinen stinknormal Sportverein im Ort ansehe und eine Blick auf deine Gehaltsliste werfen, so ist die sehr lang. Ohne eine Aufwandsentschädigung gibt es dort keinen Übungsleiter mehr.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP812466
Datum23.09.2015 20:126089 x gelesen
Geschrieben von Jan R.Hier bekommt fast keiner eine AufwandsentschädigungDann sollte man mal in § 13 Abs. 7 des LBKG schauen, und sich die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung daneben legen.
Die Aufwandsentschädigungen sind keine freiwillige Leistung der Kommunen, das sind Pflichtzahlungen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP812543
Datum26.09.2015 18:355146 x gelesen
Das stimmt schon. Für Kreisausbilder, KFI, Wehrleiter und Wehrführer sind da Sätze festgesetzt. Für den einfachen Übungsleiter einer Feuerwehrübung ist leider kein Platz in der Verordnung. Auch für den engagierten Feuerwehrmann ohne Streifen findet sich da leider nix.

Oder wie wird das bei euch praktiziert?

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz812545
Datum26.09.2015 19:304777 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan R.Das stimmt schon. Für Kreisausbilder, KFI, Wehrleiter und Wehrführer sind da Sätze festgesetzt. Für den einfachen Übungsleiter einer Feuerwehrübung ist leider kein Platz in der Verordnung. Auch für den engagierten Feuerwehrmann ohne Streifen findet sich da leider nix.

Außerdem für Gerätewarte, Jugendwarte usw.
Ohne jetzt genau dort nachzuschauen, zumindest gibt es üblicherweise noch Entschädigungen bei kostenpflichtige Einsätze und Brandsicherheitswachen.

Gruß,
Michael

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP812547
Datum26.09.2015 20:044772 x gelesen
Und der Vergütungssatz für den Gerätewart wurde bei uns vor Jahren abgeschafft.

Aber nochmals zurück zum Problem. Was macht man mit Übungsleitern und engagierten Leuten?

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen812548
Datum26.09.2015 20:394755 x gelesen
Geschrieben von Jan R.Aber nochmals zurück zum Problem. Was macht man mit Übungsleitern und engagierten Leuten?

Ich persönlich könnte mir durchaus vorstellen, dass - völlig unabhängig von irgendwelchen Dienstvorschriften - ein Kommandant einer Feuerwehr - wenn er dies wirklich will - zu jedem FA(SB) sagen kann "Geh mal mit deiner besseren Hälfte einen Abend nett essen, lass den Piepser in der Ladestation und bring die Quittung mit, wir rechnen das dann als Dienstbesprechung ab.".

Das wäre doch bestimmt auch eine mögliche Anerkennung von Leistung, oder?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJan 8R., Hahnheim / RLP812549
Datum26.09.2015 21:164652 x gelesen
Sau cool wenn das eurer Verwaltung mitmacht.

Bei uns sind selbst die Getränke bei Besprechungen in der Hauptwache ein Problem.

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AutorUwe 8S., Lingen / Niedersachsen812550
Datum26.09.2015 21:345176 x gelesen
Geschrieben von Jan R.Sau cool wenn das eurer Verwaltung mitmacht.

Na ja, ich bin halt nur im THW. Und im THW hat der normale Ortsverband eine schwarze Kasse, die er durch das Deklarieren als "Helferverein THW OV xy e.V." legalisiert. Schon ist es möglich Ausgaben zu tätigen, die ein offizielles Rechnungsprüfungsamt einer Gebietskörperschaft sofort beanstanden müsste. Voraussetzung dafür, dass soetwas funktioniert, ist halt dass alle Beteiligten das gut finden und dass das Finanzamt nicht allzu kritische Fragen stellt.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP812643
Datum30.09.2015 22:214219 x gelesen
Geschrieben von Jan R.Und der Vergütungssatz für den Gerätewart wurde bei uns vor Jahren abgeschafft.Nochmal: Das sind Pflichtsätze! Die schafft eine Kommune nicht einfach so mal ab, und falls doch, kann die FW entsprechend reagieren. § 11 Abs. 4 der Entschädigungsverordnung, Die monatliche Aufwandsentschädigung...des ehrenamtlichen Gerätewarts mindestens 14,06 EUR bis höchstens 170,30 EUR. Gibt es nichtmal den Mindestsatz, gibt es dort halt auch keine Gerätewartung...
Allerdings: Ich kenne auch genügend Wehren/(Verbands)gemeinden, da werden in allen örtlichen Einheiten Gerätewarte "ernannt", die dann natürlich entsprechend wenig(er) Arbeitsaufwand haben als ein auf Ebene der VG angesiedelter Gerätewart, und oft fehlt diesen auch die vollständige Ausbildung. Das ist dann der engagierte Kamerad, der alle paar Wochen mal mit dem alten Transit-TSF zur Tanke fährt, einmal im Jahr was Öl nachkippt und den VG-Gerätewart zur jährlichen Geräteprüfung begrüßt weil er selbst eben die Qualifikation dazu gar nicht hat etc, aber für den man halt noch einen Posten geschaffen hat. Nur halt ein Posten für etwas, was man auch einfach mal so machen kann - eine Aufwandsentschädigung finde ich in diesen Fällen auch überzogen.
Könnte es sich bei deinen "Problemfällen" auch um solche Gerätewarte handeln? Immerhin kennt eure aktuelle Hauptsatzung ja die "übrigen Gerätewarte, soweit besondere Gerätewarte bestellt sind"...
(Übrigens, wenn ich mir anschaue was eure "ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte" bekommt, hätte ich wahrscheinlich schon längst einen anderen Zeitvertreib. Ich glaub ich spinne...)

Geschrieben von Jan R.Was macht man mit Übungsleitern und engagierten Leuten?Übungsleiter sind i.d.R. die Wehr- bzw. Löschgruppenführer, wenn ab und zu mal jemand anderes eine Fortbildung ausarbeitet ist das halt mal so. Macht jemand das öfter, ohne Wehrführer zu sein, sollte letzterer vielleicht mal überlegen, dem engagierten Helfer mal eine kleine größere Aufmerksamkeit zu geben. Immerhin macht der dann eine Arbeit, für die eigentlich auch die laufende Aufwandsentschädigung des Wehrführers gedacht ist. Und macht derjenige das wirklich oft, kennt die Entschädigungsverordnung ja auch "Ausbilder auf Gemeindeebene".
Um bei deinem Beispiel mit dem Vergleich zum Sportverein zu bleiben: Wenn da mal ein Spieler eine Trainingseinheit übernimmt, bekommt der deshalb auch nicht gleich die laufenden Zahlungen wie der Trainer. Das in diesem Bereich auch in untersten Ligen heutzutage auch oft Gelder in Höhen fließen, die Wehrleiter und KFI erblassen lassen, ist ein anderes Thema...

Geschrieben von Jan R. Oder wie wird das bei euch praktiziert?Gerätewarte etc. ist alles auf Ebene der hier verbandsfreien Gemeinde organisiert, damit also übergreifend für 11 Löschgruppen. Gezahlt werden hier, nicht ärgern, generell die Höchstsätze. Dies seit letztem Jahr, das kam übrigens aus den Reihen der Politik, nicht auf Forderung aus Feuerwehrkreisen hin. Wenn ich die Größe meiner Gemeinde in Relation zu anderen betrachte, ist das sicher verdammt viel, aber ich beschwere mich natürlich nicht ;-)
Nur eines passt mir nicht: Der Festbetrag der Entschädigungsverordnung für die Jugendfeuerwehrwarte ist angesichts der Höchstsätze für die anderen Funktionen wie auch angesichts des Aufwandes einfach lachhaft.
Zwischendurch kam hier mal die Diskussion auf, ob auch die stellvertretenden Löschgruppenführer eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten sollten, das haben wir aber auch feuerwehrintern mehrheitlich verworfen bevor das in die politischen Überlegungen kam. Grund dafür war, und das passt zum oben geschriebenen, dass wir für die Löschgruppenführer von Wehrleitung und Verwaltung ausgehend im Grunde ja schon klare Erwartungen haben, welche Arbeiten da wann wie zu leisten sind. Bei den Stellvertretern gibt es das so aber nicht, da ist dann vom absoluten "einer-muss-ja"-Verhinderungsvertreter bis hin zur klar abgesprochenen ständigen Aufgabenteilung zwischen Löschgruppenführer und Stellv. alles vorhanden. Deshalb hat man auch da gesagt, wenn halt mancherorts so ein dauerhafter Aufwand durch den Vertreter übernommen wird (und folglich vom Löschgruppenführer dann nicht mehr), regelt es halt intern. Und es klappt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg812645
Datum01.10.2015 09:083764 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe S. im THW hat der normale Ortsverband eine schwarze Kasse, die er durch das Deklarieren als "Helferverein THW OV xy e.V." legalisiert.

Gibt es auch bei Feuerwehrs. Natürlich keine schwarze Kasse, aber irgendwo wurde, auch bei uns immer das Getränkegeld gesammelt. Letztendlich hat sich daraus ein Förderverein entwickelt. Der größte Kulturverein im Dorf. Auch in den umliegenden Dörfern gibt es solche Vereine.

Geschrieben von Uwe S. Voraussetzung dafür, dass soetwas funktioniert, ist halt dass alle Beteiligten das gut finden und dass das Finanzamt nicht allzu kritische Fragen stellt.
Na, vielleicht hilft auch noch ein guter Steuerberater und etwas Fantasie, die Dinge dann auch richtig und finasnzamtsresistent zu deklarieren. Ausserdem ist es hilfreich in der Satzung bei den Vereinszielen auch Dinge wie den inneren Zusammenhalt und die Kameradschaftspflege mit aufzuzählen. So ähnlich haben wir das in der Satzung, und wir sind sogar als gemeinnützig eingestuft. Allerdings gibt der Förderverein mehr Geld für andere Sachen aus, als für die Kameradschaftspflege.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz812646
Datum01.10.2015 09:113645 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank B.Ausserdem ist es hilfreich in der Satzung bei den Vereinszielen auch Dinge wie den inneren Zusammenhalt und die Kameradschaftspflege mit aufzuzählen. So ähnlich haben wir das in der Satzung, und wir sind sogar als gemeinnützig eingestuft.

Genau diese Dinge standen auch in ursprünglichen Satzung, standen aber einer Anerkennung als gemeinnützig im Wege und wurden daher wieder rausgenommen. Kann aber sein, dass das heute anders ist, das war bei uns vor gut 30 Jahren der Fall.

Gruß,
Michael

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg812647
Datum01.10.2015 09:173677 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael W.das war bei uns vor gut 30 Jahren der Fall.

ok, da sind wir gut 20 Jahre jünger.

Und ich bin da nicht ganz fit, aber es ist ja, glaube ich, ein Amtsrichter der entscheidet und "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", so heißt es. Außerdem hat es damals ein Welle von Feuerwehrfördervereinsgründungen gegeben und wohl auch Empfehlungen von Landesseite.


Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz812652
Datum01.10.2015 11:503807 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank B.Und ich bin da nicht ganz fit, aber es ist ja, glaube ich, ein Amtsrichter der entscheidet und "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", so heißt es.

Nein, über die Gemeinnützigkeit entscheidet das Finanzamt. Dort wiederum gilt aber manchmal auch dein zitierter Spruch...

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP820361
Datum24.05.2016 19:412958 x gelesen
Meldung des LFV:
Weitergehen soll es in den nächsten Monaten auch mit dem Nachschlagewerk für die Entwicklung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz, dem Zukunftspapier des LFV: Hier sind alle Mitglieder eingeladen, sich an der Weiterentwicklung zu beteiligen. Es werden weiter alle Ideen und Vorschläge für die Zukunft gesammelt und darin festgehalten. Bitte einfach formlos an den LFV senden, etwa per E-Mail. Auch werden wir in allen Gremien das Thema wieder neu aufgreifen, um stets an den Zukunftsfragen ganz nah dran zu bleiben. Der LFV wird sie dann in allen wichtigen Gremien und Stellen anbringen und für die Umsetzung arbeiten. Außerdem können wir einige der bisherigen Themen auch inzwischen erfreulicherweise als umgesetzt streichen, fasste der LFV-Präsident zusammen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838719
Datum04.04.2018 11:321948 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Außerdem können wir einige der bisherigen Themen auch inzwischen erfreulicherweise als umgesetzt streichen, fasste der LFV-Präsident zusammen.
Der LFV hat nun das Zukunftspapier aktualisiert.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz838722
Datum04.04.2018 14:071622 x gelesen
Da hat man sich ja wieder ganz dolle Dinge einfallen lassen...

Leider merkt man auch diesem Papier die Kopf- und Verwaltungslastigkeit des "modernen" Feuerwehrsystems an.

Ziemlich weit oben auf der "Wunschliste" steht die Schaffung der hauptamtlichen Struktur beim KFI. Dem sollen, quasi zur Rechtfertigung der Hauptamtlichkeit natürlich auch entsprechende Kompetenzen der zu "stärkenden" Fachaufsicht zugewiesen werden.

Und weil wir insgesamt noch nicht genug Bürokratie haben, fordern wir doch gleich im nächsten Schritt die verbindliche Einführung des Feuerwehrbedarfsplanes. Die Daten zur Evaluierung kommen dann von wem? Achja, die kann der WL ja dann über eine zentrale Verwaltungssoftware ganz leicht erfassen.

Während dessen fragt sich der Feuerwehrmann an der Basis weiterhin, ob er sein Hobby bei der rasant ansteigenden Anzahl an Einsätzen eigentlich noch richtig auskosten kann. Denn die Frage des stetig steigenden Einsatzaufkommens können/wollen wir ja nicht behandeln.

Es sind schon gute Gedanken in dem Papier enthalten. Aber manche Rückschlüsse oder Maßnahmen, die dann daraus abgeleitet werden liegen dann doch dezent daneben.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838732
Datum04.04.2018 15:491531 x gelesen
Geschrieben von Marco I. Leider merkt man auch diesem Papier die Kopf- und Verwaltungslastigkeit des "modernen" Feuerwehrsystems an.Absolute Zustimmung.

Geschrieben von Marco I. Es sind schon gute Gedanken in dem Papier enthalten. Aber manche Rückschlüsse oder Maßnahmen, die dann daraus abgeleitet werden liegen dann doch dezent daneben.Mich wundern auch manche Maßnahmenvorschläge, da sie Lösungen finden für Probleme, die ich irgendwie noch suchen gehe. Beispiel M4: Warum brauchen wir eine "rechtliche Grundlage für die Schaffung von Stützpunktfeuerwehren in den Gemeinden"? Der LFV sagt selber, dass das "in weiten Teilen des Landes bereits praktiziert" wird, und wenn ich mir die Rechtsgrundlagen anschaue, finde ich da überhaupt gar nichts was auch nur ansatzweise dagegen sprechen würde. Im Gegenteil, mit § 67 I Nr. GemO, § 2 LBKG, und § 1 FwVO in der aktuellen Fassung ist alles da, was man für solche Strukturen benötigt, wenn man sie so einrichte will. Warum fordert man dann noch eine besondere Rechtsgrundlage?

Oder M6: Die Spezifizierung von "sonstigen Veranstaltungen", für die der Freistellungsanspruch gilt, würde ich sehr begrüßen. Aber fehlt uns wirklich ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten? Als solcher hat man sich den Freistellungsanspruch durch Bett und Vorabendfeier gewähren lassen, als Feuerwehrangehöriger braucht man eine explizite Rechtsgrundlage?

Mit einem Feuerwehrbedarfsplan kann ich mich auch nicht anfreunden. Wie kommen denn die Risikoklasseneinteilungen in RLP seit Jahren zustande? Das machen die Kommunen, die Landkreise (in Person des KFI) sind involviert, und die FwVO gibt mit den Mindestbedarfen und den überörtlich vorzuhaltenden Fahrzeugen auch hier schon genug Bausteine vor.
Wenn ich "Feuerwehrbedarfsplan" lese, sehe ich vor mir schon wunderbare, 100te Seiten umfassende bunt gedruckte Heftchen liegen, wie z.B. nach dem Muster in NRW, wo man auf den ersten 40-50 Seiten mal schön seine Gemeinde beschreibt (wir haben hier ne Straße, da ein bisschen Wald, links ein Gewerbegebiet, rechts ein Altenheim), damit die beschlussfreudigen Kommunalpolitiker das nochmal lesen können, was ihnen sonst ja total unbekannt wäre. Dann kommen ein paar Seiten mit Zahlen, die teils auf überalterten Studien beruhen, teils einfach gewürfelt werden damit das Ergebnis nicht zu weit von der Erwartung weg ist, und dann kommen einige Seiten mit Planungen, die man auch ohne Bedarfsplan eh etwas weiter im Voraus planen müsste, schon allein aus haushaltsrechtlichen Vorgaben heraus. Ergo: Der Mehrwert eines solchen Plans ist genau 0,0. Also abgesehen davon, dass Ortsfremde z.B. in Internetforen leichter über so einen Plan diskutieren können, als sich die Infos erst aus den einzelnen anderen Eh-Da-Stellen raussuchen zu müssen ;-)
Verwaltungslastig halt.
Aber vielleicht steckt da wirklich der Gedanke dahinter, je mehr wir zur verwalten haben, desto eher bekommen wir manche Funktionen zum HA...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz838734
Datum04.04.2018 16:021601 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mit einem Feuerwehrbedarfsplan kann ich mich auch nicht anfreunden. Wie kommen denn die Risikoklasseneinteilungen in RLP seit Jahren zustande? Das machen die Kommunen, die Landkreise (in Person des KFI) sind involviert, und die FwVO gibt mit den Mindestbedarfen und den überörtlich vorzuhaltenden Fahrzeugen auch hier schon genug Bausteine vor.
Ob der Bedarfsplan im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht, kann man diskutieren. Was aber fehlt ist eine Behörde (hier würde ich die Kreisverwaltungen oder die ADD sehen), die überprüft, ob die Vorgaben durch LBKG und FWVO durch die Gemeinden (wenigstens ungefähr) eingehalten werden. Und dazu zählt nicht nur, ob wirklich in Zeit x an Ort y die geforderten Fahrzeuge theoretisch und praktisch aufschlagen könnten, sondern auch, wer dann auf den Fahrzeugen drauf sitzt. Aber das stellt ja einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden dar.

Es ist hier wie überall: Eine Verordnung, deren Einhaltung nicht überprüft und deren Missachtung nicht sanktioniert wird, ist nicht viel wert.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838738
Datum04.04.2018 16:431684 x gelesen
Ob Sanktionen gegen FwVO-Vorgaben die Kommunen bzw. Wehren weiterbringen würden, wage ich zu bezweifeln. Die Alternativen (mehr HA, Zwangsverpflichtungen) bringen mit hoher Wahrscheinlichkeit derartige Kosten und Probleme, dass man lieber mal an den Zeit-/Zielvorgaben drehen würde, bis es passt. Und das dürfte am Ende auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die sich dann noch in der FW engagieren. In der jetztigen Form ist die FwVO zumindest ein gutes Werkzeug, um die notwendige Mindestausstattung gegenüber der Politik (und gegenüber zig anderen, auch kostenintensiven Pflichtaufgaben) "durchsetzen" zu können.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 02.01.2015 18:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft Baustelle öffentliche freiwillige Feuerwehr war:braucht die Feuerwehr
 22.09.2015 18:54 Jan 7R., Hahnheim
 23.09.2015 13:05 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 23.09.2015 19:13 Jan 7R., Hahnheim
 23.09.2015 20:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.09.2015 18:35 Jan 7R., Hahnheim
 26.09.2015 19:30 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 26.09.2015 20:04 Jan 7R., Hahnheim
 26.09.2015 20:39 Uwe 7S., Lingen
 26.09.2015 21:16 Jan 7R., Hahnheim
 26.09.2015 21:34 Uwe 7S., Lingen
 01.10.2015 09:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 01.10.2015 09:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.10.2015 09:17 Fran7k B7., Sydower Fließ
 01.10.2015 11:50 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 30.09.2015 22:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.05.2016 19:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.04.2018 11:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.04.2018 14:07 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
 04.04.2018 15:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.04.2018 16:02 Oliv7er 7S., Neidenbach
 04.04.2018 16:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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