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Thema | Polizeifunk abhören: Frequenzen mit App, Radio und online empfangen - Darf man das? | 18 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 820644 | |||
Datum | 04.06.2016 13:16 | 14488 x gelesen | |||
hallo, Ein Online-Magazin beschäftigt sich mit dem Thema: Polizeifunk abhören: Frequenzen mit App, Radio und online empfangen - Darf man das? darin wird u.A. das behauptet: Mit einem Funkscanner *kann man theoretisch aber auch den digitalen Polizeifunk abhören wenn man denn die Frequenzen kennt. ich hab da meine Zweifel ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820645 | |||
Datum | 04.06.2016 13:59 | 5581 x gelesen | |||
Die Antwort auf die Frage im Thema ist ziemlich einfach: es kommt auf die (jeweilige) Rechtslage an. Die Antwort auf die beiden technischen Fragen hängen dementsprechend von der jeweils verwendeten Technik ab... | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820646 | |||
Datum | 04.06.2016 14:09 | 5046 x gelesen | |||
Rechtlich lasse ich mal weg, muss man in diesem Forum wohl nur Leuten erläutern die in ihrer eigenen Welt leben möchten... Technisch? Ja... Die richtigen Frequenzen vorausgesetzt, kann man den BOS-Funk "hören"... Im Sinne "auditiv", also die Emissionen als Geräusch wahrnehmen... Aber ohne den Algorithmus der Verschlüsselung kann man ihn nicht in verständliche Information übersetzen und ohne dem Netz als Teilnehmer bekannt zu sein (BOS Sicherheitskarte) kann man nicht teilnehmen... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 820647 | |||
Datum | 04.06.2016 15:05 | 5222 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Aber ohne den Algorithmus der Verschlüsselung kann man ihn nicht in verständliche Information übersetzen und ohne dem Netz als Teilnehmer bekannt zu sein (BOS Sicherheitskarte) kann man nicht teilnehmen... Wie wir spätestens seit der Interschutz 2015 wissen, reicht ein "besorgtes" Digitalfunkgerät (das funktioniert und eine Karte hat und die nötigen Berechtigungen) und man kann mit einer "Kiste" (als Mittler) und einer "App" auf einem Smartphone überall auf der Welt hören (das merkt dann kein Mensch) und auch sprechen (das kommt dann mit der Kennung von dem FuG, das an der Kiste angeschlossen ist. Und das geht mit zig Geräten gleichzeitig (hören)... Ist natürlich böse verboten, verkauft wirds trotzdem, gekauft übrigens von BOS-Behörden auch... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820648 | |||
Datum | 04.06.2016 16:29 | 4577 x gelesen | |||
Für welches verschlüsselte System auf dieser Welt würde diese Logik nicht gelten? Und warum würde das niemand merken? Dafür braucht es ja mindestens eine Person (mit Berechtigung), die dies zumindest stillschweigend billigt... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 820653 | |||
Datum | 04.06.2016 18:17 | 3979 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.reicht ein "besorgtes" Digitalfunkgerät (das funktioniert und eine Karte hat War da nicht was das man die Karte nach einem Verlust sperren kann damit genau das nicht möglich ist ? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820655 | |||
Datum | 04.06.2016 19:07 | 3856 x gelesen | |||
Ja aber Ulli möchte mit seinem Post ja auf das absichtliche Unterlaufen dieser Regelungen durch einen berechtigten hinaus. Wenn man aber so argumentiert, also den "Insider" als Angreifer definiert, dan wäre ja maximal ein ausgeschaltetes Funkgerät, ohne Programmierung und ohne Simkarte in einem Kellerraum ohne Fenster und Türen als "sicher" zu betrachten... Sein Einwand ist zwar sachlich richtig, jedoch erschließt sich mir der Sinn der Nachricht nicht ganz... ( abgesehen von der digitalfunkskeptischen Grundhaltung abgesehen) Daher ja auch meine Antwort... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820658 | |||
Datum | 05.06.2016 01:32 | 3575 x gelesen | |||
Da kannst du im Grunde noch einen Schritt weiter gehen: theoretisch ist natürlich auch das drahtgebundene Backbone angreifbar, so wie man heute schon "im Internet" die Livebilder vom Politeihubschrauber sehen könnte. Aber realistisch gesehen: wieviele DME2App-Bridges gibt es heute schon unter Nutzung von offiziellen Komponenten? Wer die Antwort auf diese Frage kennt, der wird wohl eine Ahnung haben was UC meint... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 820661 | |||
Datum | 05.06.2016 11:29 | 3104 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning K. so wie man heute schon "im Internet" die Livebilder vom Politeihubschrauber sehen könnte. das kannst du nicht vergleichen. Polizeilichen BOS verwenden (oder haben verwendet) dafür Frequenzen im GHz-Bereich die denen nicht exclusiv zugeteilt sind. Da gibt es Überschneidungen mit dem Amateurfunkdienst. Das hatte z.B. bei der Weltmeisterschaft 2006 zur Folge das im Umfeld von Stadien die Funkamateure von der Bundesnetzagentur aufgefordert wurde die Nutzung dieses Frequenzbereiches einzustellen. Als vor einigen Jahren der Verfassungsschutz (?) eine Moschee in Ulm per Video überwachte haben die bei der Wahl der Frequenzen für die Kameras nicht aufgepasst und zufällig die Eingabe des dortigen Amateurfunk-ATV-Repeaters verwendet. ( ATV = Amateurfunkfernsehen). Da wurden dann die Bilder der Behörde frei empfangbar für jedermann (!) über das Amateurfunkrelais übertragen ;-) Zumindest damals waren die Übertragungen nicht verschlüsselt. Ich kann mir vorstellen das zumindest ein Teil dieser Nutzung auch heute nicht umbedingt verschlüsselt erfolgt. Ich denke aber das die Backbone-Verbindungen des Digitalfunks die ja auch teilweise über Richtfunkverbindungen laufen zumindest genauso gut (ev. sogar etwas besser ) verschlüsselt sind wie die Verbindungen der Funkgeräte zu den Basisstationen. Die Rechnerleistung die da im Netz vorhanden ist reicht dafür locker aus ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820664 | |||
Datum | 05.06.2016 12:04 | 3048 x gelesen | |||
Die Strecken des Kernnetzes sind natürlich Hardwareverschlüsselt (zusätzlich zur immanenten E2EE des BSI)... Die Strecken des Zubringernetzes liegen diesbezüglich in der Verantwortung der jeweils zuständigen Länder (kann also in Teilen auch Layer 2 sein) + ebenfalls wieder die E2EE durch BOSSiKa... Aber das ist ja nicht das von Ulli angedeutete Szenario... Analog zu seinem Szenario würde hier ja ein berechtigter Techniker das Signal hinter einem der Verschlüsseler ausleiten und "öffentlich" zur Verfügung stellen... Deshalb ja mein Hinweis auf den "fensterlosen" Kellerraum, ohne Tür und ohne Kabel... Dann ist das System zwar sicher, aber auch disfunktional... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 820665 | |||
Datum | 05.06.2016 14:51 | 3111 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Polizeilichen BOS verwenden (oder haben verwendet) dafür Frequenzen im GHz-Bereich die denen nicht exclusiv zugeteilt sind. Davon abgesehen, dass ich mir fast sicher bin schonmal eine Frequenzzuteilung für eine BOS-Frequenz für genau diese Anwendung gesehen zu haben: ich meinte nicht die Luftschnittstelle. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 820671 | |||
Datum | 06.06.2016 09:05 | 2907 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Dafür braucht es ja mindestens eine Person (mit Berechtigung), die dies zumindest stillschweigend billigt... Oder ein geklautes FuG von einer Stelle, wo das (länger) keinem auffällt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820672 | |||
Datum | 06.06.2016 09:55 | 2556 x gelesen | |||
Ja, das stimmt. Waere aber fuer die Zugangskarten der Stadt Duesseldorf oder fuer das Passwort zum eMail-Zugang der Kanzlerin genauso der Fall. Tatsaechlich sollten die Organisationen entsprechende Vorkehrungen treffen, die Wirksamkeit ueberpruefen koennen wir vermutlich beide nicht... Was genau wuerdest Du den an der Stelle unter "laenger" verstehen? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 820679 | |||
Datum | 06.06.2016 10:42 | 2535 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulf M.Was genau wuerdest Du den an der Stelle unter "laenger" verstehen? mir sind aus den letzten 20 Jahren Fälle bekannt, da hat man grob ein Jahr nicht bemerkt, wenn irgendwo ein FuG weg war... (je seltener Einheiten eingesetzt werden und je "verworrener" die Wartungsfrage ist, umso schwerer wird die Nachhaltung...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 820684 | |||
Datum | 06.06.2016 11:00 | 2373 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich C. je seltener Einheiten eingesetzt werden und je "verworrener" die Wartungsfrage ist, umso schwerer wird die Nachhaltung. da kommt noch eine weitere Veränderung mit ins Spiel: fest eingebaute Fahrzeugfunkgeräte hat man eigentlich recht gut "im Griff". Bei Handfunkgeräte ist es schwieriger. Da sind auch mehr vorhanden und der Überblick ob alle "Hühner im Stall sind" ist das schwieriger. Bisher war es relativ uninteressant ein 2m-Handfunkgerät zu klauen. Damit konnte ein interessierter Zuhöhrer wenig anfangen. Beim Digitalfunk ist das anders. Da sind Handfunkgeräte auch für potentielle Zuhöhrer interessant. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 820686 | |||
Datum | 06.06.2016 11:34 | 2218 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Beim Digitalfunk ist das anders. Da sind Handfunkgeräte auch für potentielle Zuhöhrer interessant.Allerdings auch nur begrenzt. Je nach Motiv ist für den abseits des Gesetzes stehenden vor allem der Pol-Funk interessant. RD oder FW sind nur nette Nebeneffekte oder Nischenlebensräume. Eben diese Gruppen sind aber nur begrenzt abhörbar. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 820687 | |||
Datum | 06.06.2016 11:39 | 2187 x gelesen | |||
hallo, für manche ist die FW kein "Nischenlebensraum" ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 820690 | |||
Datum | 06.06.2016 12:09 | 2241 x gelesen | |||
Ich komme wieder darauf zurueck, dass es mit der Uebergabe der BOSSiKa auch zur Uebernahme der Verantwortung zur entsprechenden Sicherung kommt. Zumindest in NI wird dieser "Gefahren-Uebergang" sogar per Unterschrift dokumentiert. Es obliegt dann also den jeweiligen Organisationen, entsprechende (vermutlich im Regelfall organisatorische) Massnahmen zu treffen, um dem entgegen zu wirken. Ich halte mich an der Stelle mal mit konkreten Vorschlaegen zurueck, da das besser jeweils in den Standorten bewertet und eingefuehrt warden sollte, Aufbau und Ablaeufe sind da dann doch zu verschieden. Im "Hauptamt" halte ich jedoch Vollzaehligkeitskontrollen im Rahmen von Uebergaben nun wirklich nicht fuer abwegig... Was sicherlich erreicht werden muss ist ein "Bewusstseinswechsel" von "Oh, Funkgeraet weg... besser mal nichts sagen, gibt nur Aerger und... taucht schon wieder auf...!" zu "Oh Funkgeraet weg... besser schnell melden, vielleicht kann es noch geortet werden, mindestens jedoch schnellstmoeglich gesperrt!" Zumindest in NI gilt daher die Verfahrensweise, dass dem ServiceDesk schnellstmoeglich der Verlust mitgeteilt wird. Hierbei gibt es seitens der ASDN keinen Ruecklauf in die Organisation hinein, um die Beruehrungsaengste zu vermeiden. Heisst also, der jeweilige "Beamte" ist selbst dafuer verantwortlich, wann und wie er seiner Organisation den Verlust mitteilt. Die ASDN kuemmert sich lediglich um die Sperrung und gegebenenfalls eine Ortung, sofern moeglich... Fuer den Interessierten, Hier die entsprechende Verfahrensbeschreibung der ASDN. | |||||
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