alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaTankstelle war: These: Die Stromversorgung67 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752345
Datum31.01.2013 06:1210922 x gelesen
Geschrieben von Christian F.
Habe mir demletzt mal von einem Tankstellenbetreiber erklären lassen, dass das bei der ganzen Computerisierung der neu errichteten Anlagen nicht mehr so einfach wäre. Je nachdem, wie gut diese Technik unsere Strom aus den tragbaren Stromerzeugern verträgt kann es sein, dass da was tut, nicht tut oder auch nie wieder tut.


Das Problem dabei ist das die moderne Tankstelle nicht einfach nur eine Benzinpumpe ist an die ich mal eben so 220 V anklemme. Da hängt in der Tat eine Menge mehr an Elektronik dahinter als man sich vorstellt. Das fängt bei der Gasrückführung an und hört an der Schnittstelle zum Kassensystem noch lange nicht auf.

Wesentlich einfach wäre es zu realisieren wenn die Feuerwehr den Kraftstoff selber aus den Tanks saugt z.B. in einen Baustellentankwagen und dann weiterverteilt.

Oder man überlegt sich ob man nicht eine paletierte Feldtankstelle vorhält..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752350
Datum31.01.2013 07:057939 x gelesen
Das wurde schon an anderen Stellen diskutiert (z.B. hier).

Bei Diesel durchaus denkbar und auch relativ einfach, notfalls sogar mit einer 0815-Handpumpe - aber bei Benzin (für Stromaggregate etc) mit einem Flammpunkt von 21°C nicht wirklich einfach (EX-Schutz), diese Mobil-Tankstellen zu füllen.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752351
Datum31.01.2013 07:147863 x gelesen
Geschrieben von Udo B. mit einem Flammpunkt von 21°C

Stromausfall ist bei uns immer im Winter :-) - Problem gelöst.

Im Ernst: Was genau ist die Aufgabe? Einen hoch brennbaren Stoff aus Tank A in Tank B pumpen. Sollte eigentlich jeder Gefahrstoffzug hin bekommen ohne das es in einem Inferno endet.

Und dann bleiben noch die Tankstellenwartungsfirmen..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen752356
Datum31.01.2013 08:017768 x gelesen
Geschrieben von Florian B.
Im Ernst: Was genau ist die Aufgabe? Einen hoch brennbaren Stoff aus Tank A in Tank B pumpen. Sollte eigentlich jeder Gefahrstoffzug hin bekommen ohne das es in einem Inferno endet.
Ähm, sorry, aber das bekommt jeder Kleingärtner wöchentlich beim Betanken seines benzinbetriebenen Rasenmähers hin und Du willst dann gleich an jeder mobilen Feldtankstelle einen Gefahrstfoffzug hinstellen?

Hm, wie viel explosive Atmosphäre soll denn da wo und wann an einer mobilen Feldtanktstelle unter freiem Himmel entstehen? Meine ja bloß....

Ich weiß aber schon jetzt, daß man mir gleich forumskonform das Gegenteil beweisen wird...

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752358
Datum31.01.2013 08:037704 x gelesen
Geschrieben von Lars T. Ich weiß aber schon jetzt, daß man mir gleich forumskonform das Gegenteil beweisen wird...

Ich stelle nicht an jede Feldtankstelle einen Gefahrstoffzug.
Ich setze den Gefahrstoffzug dazu ein Benzin aus dem Tank der Tankstelle in ein Tankfahrzeug zu pumpen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752378
Datum31.01.2013 09:097630 x gelesen
Nö. das Zeug kann auch einfach durch ungeeignetes Material elektrostatisch zünden.

Wenn ich den Gefahrstoffzug holen muss, um Sprit zu bekommen, ist das "Kind" bereits schon in den Brunnen gefallen.

Es geht doch darum, im Rahmen der vorbereitenden Einsatzplanung genau diese Problematik und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden.

Heisst, ich muss meinen Ar*** bewegen und - ggf. in Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisverwaltungen - ein, zwei größere öffentliche Tankstellen oder Eigenverbrauchstankstellen im Bereich "Stromausfallsicher" machen.

Ist weitaus weniger problematisch, als dann irgendwann den Gefahrstoffzug ranholen zu müssen.


Ein oder zwei mobile Tankstellen als Reserve sind natürlich auch nicht schlecht.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752380
Datum31.01.2013 09:127517 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Nö. das Zeug kann auch einfach durch ungeeignetes Material elektrostatisch zünden.

Richtig. Und deshalb sollen dann Leute mit Ahnung und geeignetem Gerät das Ganze umpumpen..

Geschrieben von Udo B.Es geht doch darum, im Rahmen der vorbereitenden Einsatzplanung genau diese Problematik und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden.


Ich halte es für durchaus eine legitime Maßnahme damit zu planen das eine GFZ mir im Bedarffall eine öffentliche Tanke leer pumpt. Es muss nur jeder im Vorfeld wissen wann er was zu tun hat.

Einen Schritt weiter könnte man in die Planung überörtlicher Verbände auch solche "Kraftstoffbeschaffungstrupps" einbinden.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW752381
Datum31.01.2013 09:167575 x gelesen
Geschrieben von Udo B.s geht doch darum, im Rahmen der vorbereitenden Einsatzplanung genau diese Problematik und die damit verbundene Gefährdung zu vermeiden.

Heisst, ich muss meinen Ar*** bewegen und - ggf. in Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisverwaltungen - ein, zwei größere öffentliche Tankstellen oder Eigenverbrauchstankstellen im Bereich "Stromausfallsicher" machen.

Ist weitaus weniger problematisch, als dann irgendwann den Gefahrstoffzug ranholen zu müssen.


Ein oder zwei mobile Tankstellen als Reserve sind natürlich auch nicht schlecht.


Erst einmal wirst du sehr ernüchtert sein wenn Du eine Abfrage startest wie wenige Tankstellen bisher überhaupt einspeisefähig sind und wie viele bereit wären hier auf Kosten von dritter das nach zu holen . Ich glaube du wirst keine große Anzahl haben innerhaln deines Landkreises .

Dann muss man sich fragen wer hat denn noch Mobile Tankanlagen , die Bundeswehr und die gibt es in vielen Bereichen faktisch nicht mehr dann die Fachgruppe Logistik im THW mehr kenne ich nicht . daher ist eine Abfrage ganz schnell erledigt und ich glaube viele wären erstaunt .

Gunnar

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752383
Datum31.01.2013 09:267585 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Ähm, sorry, aber das bekommt jeder Kleingärtner wöchentlich beim Betanken seines benzinbetriebenen Rasenmähers hin und Du willst dann gleich an jeder mobilen Feldtankstelle einen Gefahrstfoffzug hinstellen?
Hm, wie viel explosive Atmosphäre soll denn da wo und wann an einer mobilen Feldtanktstelle unter freiem Himmel entstehen? Meine ja bloß....

Der Kleingärtner füllt so um die 5 bis 10 Liter in sein Rasenmopped. Der Gefahrstoffzug füllt deutlich größere Mengen in deutlich längerer Zeitin die Feldtankstelle. ...

Beim Befüllen der Tankstellentanks (mit Benzin) bei Belieferung und bei den Zapfsäulen selbst ist eine Gasrückführung Pflicht (vgl. TRBS 3151), um das Entstehen einer EX-Atmosphäre zu verhindern.
Bei den mobilen (Benzin-)Tankstellen ist eine leitfähige Pumpe/Schlauch Minimum.

Es handelt sich ja nicht um eine "Notfallaktion" weil irgendwelches Zeugs auszulaufen droht, sondern schlicht um unzureichende vorbereitende Einsatzplanung.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752385
Datum31.01.2013 09:337517 x gelesen
Wie war das nochmal, Gunnar, rund 20 bis 25 Tankstellen bundesweit sind einspeisefähig!?

Mobile Tankanlagen für Diesel sollten kein Problem sein, in Verbindung mit Eigenverbrauchstankstellen lässt sich da sicherlich zumindest großräumig etwas reißen.

Probleme (und Bauchschmerzen) macht mir die Versorgung mit Ottokraftstoff. Ich kenne keinen Bauunternehmer o.ä., der eine mobile Tankstelle für Benzin vorhält. Das wird alles über Kanister gemacht.

Deshalb ja meine Aussage oben:
"Heisst, ich muss meinen Ar*** bewegen und - ggf. in Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisverwaltungen - ein, zwei größere öffentliche Tankstellen oder Eigenverbrauchstankstellen im Bereich "Stromausfallsicher" machen."

Wenn sich mehrere Kreisverwaltungen zusammentun, dürfte das auch kostentechnisch sehr überschaubar bleiben - man müsste halt auch wollen!

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752391
Datum31.01.2013 10:087563 x gelesen
Ich weis nicht warum diese Fragestellung noch mal eröffnet wird, aber sei es drum.

Unterhalte dich mal mit einem Inteligenten Lösungsorientierten Elektriker. Der reißt dir die gesammte Tankstelle vom Stromnetz ab, und versorgt diese komplett über einen Agregat. Der Computer der Tankstelle gibt das angeblich her, auch wenn das so nicht vorgesehen ist. Im Zweifel wird das Schütz (Eingang) der die Kassenbereitschaft anzeigt in der Zapfeinrichtung belegt. Das sollte jeder Elektriker können, wenn ich auch weiß, das die Industrieelektriker da deutlich geübter sind.
Dann werden nach und nach die Agregate in Betrieb genommen. Abluft, Tanküberwachung usw. Zum Schluss der Kompressor, der die Pumpen speist.
Jetzt kannst du aus allen Rohren Zapfen ohne irgend welche Gefahren, Deckel Aufschrauben, Vorfilter, Wasserabscheider usw. Wenn du Glück hast, zählt die Säule sogar noch um die Abrechnung zu ermöglichen.
Natürlich müsst Ihr währenddessen darauf verzichten eine kalte Cola aus dem Kühlschrank zu bekommen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752400
Datum31.01.2013 10:567511 x gelesen
*lach*
Spielverderber ... :)

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752409
Datum31.01.2013 11:557491 x gelesen
Geschrieben von Udo B.*lach*
Spielverderber ... :)


Was ich vergas, die Eistheke taut dabei auf. Also Gratiseis für alle :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY752410
Datum31.01.2013 12:087412 x gelesen
Warum so kompliziert?

Ich würde mir einen unserer Elektriker schnappen. Der soll ein provisorische Einspeisevorrichtung an den Verteilerkasten installieren. Stromerzeuger anwerfen, und los geht die Tankerei.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern752413
Datum31.01.2013 12:397407 x gelesen
Jetzt mal blöd gefragt: um welche Größenordnungen reden wir hier eigentlich? Sprich wieviel Strom braucht so eine Tankstelle (Eistruhen, Kaffeeautomaten usw. weggerechnet) und wieviel wird soetwas kosten?
Wenn ich mir da mein neues Häuschen anschauen und die Notstromeinspeisung, kommen die Kosten auf weniger als 500. Klar wird eine 16A-Einspeisung bei einer Tankstelle nicht ganz reichen und wahrscheinlich muss es nachträglich instaliert werden, aber nur mal so über den Daumen gepeilt kann das nicht die Welt kosten, oder?

Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern752415
Datum31.01.2013 12:457382 x gelesen
Geschrieben von ---Harald Schramke--- Was ich vergas, die Eistheke taut dabei auf. Also Gratiseis für alle :-)

Also unbedingt vorher noch den WC-Schlüssel organisieren, die Beleuchtung auf dem Örtchen sicherstellen und KlovWa mit Schüsselchen einteilen - für den Fall, dass die Salmonellchen auch noch mitspielen und die Schleckermäuler unter den Einsatzkräften lahmlegen wollen... ;-)

Gruß aus Franken

Stefan

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
(Sir Winston Churchill)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752424
Datum31.01.2013 13:307333 x gelesen
Sehr Unterschiedlich. Aber Rechnen Wir mal:

PC/ Kasse/ Notlicht => 1kW
Überwachung/ Steuerung => 0,5kW
Absaugung/ Nebenagregate => 3kW im Anlauf!
Wenn Pressluftpumpen Kompressor => 6-10KW
Wenn Elektropumpen => 3 kW pro Zapfen
Das an das ich noch nicht gedacht habe => 2kW

Mit 10-16kW bist du wohl dabei. Sprich es funktioniert.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern752429
Datum31.01.2013 13:457317 x gelesen
Ist ja schon mal was. Also ich brauch keine Megamaschinie anschleppen, aber mit einem hü 14kVA-Moppel wirds eng. Reicht dann eine 32A-Einspeisung? Theoretisch schon, oder?

Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752440
Datum31.01.2013 14:287277 x gelesen
Das muss nicht. Das musst du deinen Elektriker fragen. Der Entscheidet, wieviel gebraucht wird. Wir haben hier noch eine freie Tankstelle, die braucht nur Druckluft, und damit läuft es schon. Andere sind da schon komplexer.

Um das klar zu stellen, ich behaupte nicht das es einfach und für jeden machbar ist. Ein guter Elektriker braucht sicherlich 2-3 Stunden dafür mit einem Helfer. Aber das ist bei einer solchen Lage ja kein Beinbruch.

Die 32 A Einspeisung ist übrigens kein Kriterium. In manchen Firmen sind 32A Stecker beispielsweise Standard. Das heißt weder, das die Absicherung 32A ist, noch das die Geräte so viel ziehen. Auch kann es sein, das mir der Phasenwinkel derartig abhaut, das ich nur 10kW aus einem 14kVA Moppel raus bekomme. Das sind allerdings örtliche Begebenheiten.

Beispielsweise hast du eine Induktive Spannungserzeugung (üblicher Moppel) und einen Induktiven Verbraucher(Pumpe) KANN es sinnvoll sein einen kapazitiven Verbraucher (Computer) mit einzustecken, damit dir die Spannung nicht zusammenbricht. Im üblichen FW Dienst sollte das aber kaum sinvoll sein, da die Komponenten aufeinander abgestimmt sind. Daher gibt es ja auch so feste Regeln mit Belastung/Kabeltrommeln/Grundlast und so. Wissenschaftlich Interessant wird es erst wenn man diese Regeln verlässt. Das kann aber nicht mehr jeder.

Von den periphären Problemen wie Sicherstellung und Messung des Potentialausgleiches, Nullpunktüberwachung usw. will ich da gar nicht Reden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen752443
Datum31.01.2013 14:367295 x gelesen
Geschrieben von Harald S. mit Hervorhebung durch Uwe S. Unterhalte dich mal mit einem Inteligenten Lösungsorientierten Elektriker.

Jetzt wüsste ich doch mal ganz gerne, was ich mir unter dem Adjektiv "Lösungsorientierten" verstehen soll. Ist das ein Elektriker der um der schnellen Zielerreichung willen möglichst viele Normen/Vorschriften/Schutzmaßnahmen ignoriert kreativ umsetzt?

Geschrieben von Harald S.Im Zweifel wird das Schütz (Eingang) der die Kassenbereitschaft anzeigt in der Zapfeinrichtung belegt. Das sollte jeder Elektriker können, wenn ich auch weiß, das die Industrieelektriker da deutlich geübter sind.

Das setzt voraus, dass eine technische Dokumentation bereit liegt und dass die Person schon eine gewisse Zeit bekommt sich einzuarbeiten. Ich hätte echt Zweifel daran, dass das ständig anwesende Personal weiß wo die Doku liegt. Ob das technische Personal des Betreibers kurz- oder mittelfristig zu bekommen ist wage ich doch mal deutlich zu bezweifeln.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW752446
Datum31.01.2013 14:517279 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Jetzt wüsste ich doch mal ganz gerne, was ich mir unter dem Adjektiv "Lösungsorientierten" verstehen soll. Ist das ein Elektriker der um der schnellen Zielerreichung willen möglichst viele Normen/Vorschriften/Schutzmaßnahmen ignoriert kreativ umsetzt?

Keinesfalls. Das ist ein Elektriker, der aufgrund seiner Erfahrung, seines Normen- und Vorschriftenwissens die Aufgabe auch abseits bekannter Lösungswege verfolgen und Umsetzen kann, ohne dabei eine Gefahr für sich oder die Umwelt zu werden. Diese sind sehr selten. Ich Tippe mal auf ungefähr jeden zehnten und zwar völlig unabhängig von der Qualifikation von Angelernt bis Master.

Die Dokumentation liegt im Schaltschrank bereit. Wenn wir von einer Kraut und Rüben Instalation Reden, da verbrennt sich keiner die Finger. Da wird auf und wieder zugeschraubt.

Geschrieben von Uwe S.Ob das technische Personal des Betreibers kurz- oder mittelfristig zu bekommen ist wage ich doch mal deutlich zu bezweifeln.
Das glaube ich nicht. Die sind äußerst fix.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg752447
Datum31.01.2013 14:537278 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Sascha H.Ich würde mir einen unserer Elektriker schnappen. Der soll ein provisorische Einspeisevorrichtung an den Verteilerkasten installieren. Stromerzeuger anwerfen, und los geht die Tankerei.

Wenn du diese Variante wählst, wirst du aber auch noch Geräte mitbetreiben, die für den eigentlichen Vorgang "Tanken" nicht notwendig sind. Somit brauchst du einen Moppel, der mehr Leistung bringt, der dann wiederum schwerer zu besorgen sein könnte.

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY752475
Datum31.01.2013 18:147165 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Wenn du diese Variante wählst, wirst du aber auch noch Geräte mitbetreiben, die für den eigentlichen Vorgang "Tanken" nicht notwendig sind. Somit brauchst du einen Moppel, der mehr Leistung bringt, der dann wiederum schwerer zu besorgen sein könnte.

Du musst natürlich die Sicherungen für die Außenbeleuchtung und Kühlanlagen ausschalten. Aber davon gehe ich aus.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752481
Datum31.01.2013 18:467102 x gelesen
Und genau deshalb ist es sinnvoll, das Ganze in "Friedenszeiten" vorzubereiten.

Aber ... *Rufer in der Wüste"

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752482
Datum31.01.2013 18:537097 x gelesen
Mit dem Zeugs werden wir dann wahrscheinlich nach 12 Stunden zugeschmissen ... denk mal nur an die ganzen Discounter mit ihren Tiefkühltheken, die ganzen Haushalte mit ihren Tiefkühltruhen ...
da wird so Mancher verzweifelt anrufen und fragen.

Also, in die Vorplanung gehört ein mindestens ein Tiefkühl-/Kühlzug bzw. 40-Fuß-Thermoconatiner mit unabhängigem Aggregat ...
;)

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern752484
Datum31.01.2013 18:587167 x gelesen
Es geht um den Ex-schutz. Genauer um das Thema Ladungstrennung bei Umfüllvorgängen mitt den Funken der elektrostat. Entladung. Also all' das was passieren kann, wenn Erdungsmaßnahmen nicht beachtet werden. Bei 5...10 Litern aus dem Kanister ist das noch o.k. aber bei wesentlich größeren Mengen kann es risikobehaftet werden.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg752508
Datum31.01.2013 21:167146 x gelesen
Geschrieben von Volker L. Bei 5...10 Litern aus dem Kanister ist das noch o.k. aber bei wesentlich größeren Mengen kann es risikobehaftet werden.


Und genau dafür sind wir doch im rahmen der Gefahrgutzüge bzw. Wehren mit entsprechender Ausstattung ausgebildet. Umfüllen von Mineralölrodukten von einem Behältnis ins andere.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752528
Datum31.01.2013 22:127025 x gelesen
Klar, die Gefahrstoffzüge und ausgebildete Wehren können das.
Aber warum sollten sie das machen?

Geht doch deutlich einfacher. Zum Beispiel eine Tankstelle im Großraum Plochingen (z.B. die am Rheinkai - ist das immer noch 'ne "freie Tankstelle"?) einspeisefähig machen.
Kommt allemal kostengünstiger als der Einsatz einer entsprechend ausgebildeten Wehr.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752557
Datum01.02.2013 05:507001 x gelesen
Geschrieben von Udo B. Kommt allemal kostengünstiger als der Einsatz einer entsprechend ausgebildeten Wehr.

WENN ich so eine Tanke habe.. gerne. Und deren Besitzer da mitspielt. Und ich mir den Umbau leisten kann.

Es gibt aber nun mal Gebiete die entweder so eine Tanke nicht haben oder aber so wenige das die Anfahrt dahin sehr weit wäre.

Dann KÖNNTE es eine Option sein eine öffentliche Tankstelle anzuzapfen.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 752558
Datum01.02.2013 05:516949 x gelesen
Geschrieben von Gunnar K.Dann muss man sich fragen wer hat denn noch Mobile Tankanlagen , die Bundeswehr und die gibt es in vielen Bereichen faktisch nicht mehr dann die Fachgruppe Logistik im THW mehr kenne ich nicht . daher ist eine Abfrage ganz schnell erledigt und ich glaube viele wären erstaunt .

Wobei es viele Baufirmen gibt die ebenfalls noch Tankanlagen vorhalten..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg752565
Datum01.02.2013 07:386920 x gelesen
Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

Die (Unteren) Katastrophenschutzbehörden sind aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet, die Kraftstoffversorgung der Einheiten in einer Krisensituation sicherzustellen.

Der Einsatz eines Gefahrstoffzuges an einer Tankstelle ist hier die (aller-)letzte Option, wenn alles andere versagt hat.

Wo ist nochmal in eurer Ecke die nächste einspeisefähige Tanke? :)

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern752574
Datum01.02.2013 08:566906 x gelesen
Richtig - wir wissen, wie es geht. Nur sollten wir es dann auch konsequent auch so machen.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen752637
Datum01.02.2013 15:236921 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Florian B.
Dann KÖNNTE es eine Option sein eine öffentliche Tankstelle anzuzapfen.
Was ist denn eine öffentliche Tanke? Ich dachte die wären alle Privatwirtschaftlich.
Und bevor du laienhaft an meiner rumspielst übernimmst du erst mal schriftlich jegliche Verantwortung für den "Verbrauch" und evtl. Schaden.

mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752666
Datum01.02.2013 17:576872 x gelesen
Servus,

so viele gibt´s auch wieder nicht. Zum Einen ist der Unterhalt nicht unbegingt günstig und zum Anderen fahren die Mineralölhändler die Baustellen mit ihren Tankwagen an und betanken sehr günstig die Maschinen.
Ich habe mal den Schriftverkehr mitbekommen, als mein ehemaliger Chef eine bestehende Tankstelle im Betriebshof behalten wollte. Typisch deutsches Drama.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821331
Datum28.06.2016 10:365286 x gelesen
Guten Tag

hat wer Erfahrungen/Konzepte mit einer " Mobilen Tankstelle " ähnlich diesem ` Wechselladeaufbau - Mobile Tankstelle ´, um ggf. FW-Fahrzeuge, als auch mobile bzw. ortsfeste Netzersatzanlagen zu betanken ?
Von Interesse wäre z.B. Beachtung von ADR-Richtlinien, Ausbildung der bedienenden FW-Angehörigen, TÜV etc.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg821335
Datum28.06.2016 11:294415 x gelesen
Hallo,

Die Fachgruppen Logistik vom THW halten Mobile Tankstellen vor. Ggf. einfach mal bei der nächsten anfragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821337
Datum28.06.2016 12:384374 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.hat wer Erfahrungen/Konzepte mit einer " Mobilen Tankstelle " ähnlich diesem ` Wechselladeaufbau - Mobile Tankstelle ´, um ggf. FW-Fahrzeuge, als auch mobile bzw. ortsfeste Netzersatzanlagen zu betanken ?
Von Interesse wäre z.B. Beachtung von ADR-Richtlinien, Ausbildung der bedienenden FW-Angehörigen, TÜV etc.


wir haben seit Jahren http://d.jtruckenmueller.de/6/67/ruthmann/AB-kr.htm

Früher (TM) gabs einen Ausnahmeerlass in NRW, der ist leider (bisher) ersatzlos entfallen, was sofort das Transportproblem mit sih bringt, weil ADR-Fahrer dauerhaft ausbilden und unterhalten kostet viel Geld (Zeit) und "Handwerkerregeln" reichen weder dafür, noch mit kleineren Geräten für die KatS-Zwecke an sich... Sehr unerfreulich, weil der Bedarf sich bei praktisch jedem bisherigen Großeinsatz (vgl. Hochwasser Magdeburg 2013, ELA 2014) sehr deutlich bewiesen hat!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821341
Datum28.06.2016 13:554346 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

Die Fachgruppen Logistik vom THW halten Mobile Tankstellen vor.


So was:


-> " Mobile Tankstelle für Diesel Kraftstoff "

-> " Mobile THW Tankstellen für 900 Liter Diesel "

und/oder: THW + Bundeswehr:

-> " Neue Logistikansätze dank Intermodalitätskonzept für den zivil-militärischen Einsatz "

Bild 1



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821346
Datum28.06.2016 16:184132 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.hat wer Erfahrungen/Konzepte mit einer " Mobilen Tankstelle " ähnlich diesem ` Wechselladeaufbau - Mobile Tankstelle ´, um ggf. FW-Fahrzeuge, als auch mobile bzw. ortsfeste Netzersatzanlagen zu betanken ?

Haben wir, allerdings mit deutlich kleinerem Tank.

Ich gehe davon aus, dass man damit unterhalb der Schwelle bleibt, ab der es ADR-mäßig aufwändig wird.

Näheres könnte vermutlich unsere Technik-Abteilung und/oder die Logistik-Löschzüge sagen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg821347
Datum28.06.2016 16:304194 x gelesen
Also soweit mir bekannt ist, benötigt man ADR bei mehr als 1000 Punkten. Wobei Diesel 1Liter gleich 1 Punkt also 1000 Liter oder Benzin und 2Takt-Mischung 1 Liter gleich 3 Punkte also maximal 333 Liter.
Ladung muß gesichert sein
Feuerlöscher muß dabei sein
Darf keinen Kontakt zum Führerhaus haben (wegen Gasen, also z.B. kein PKW.)
Kunstoffkanister dürfen maximal 5 Jahre alt sein

Christian

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821351
Datum28.06.2016 19:114166 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Von Interesse wäre z.B. Beachtung von ADR-Richtlinien, Ausbildung der bedienenden FW-Angehörigen, TÜV etc.
"Mobile Tankstellen" kennt das Gefahrgutrecht nicht, das sind entweder Tanks (das von dir verlinkte Bild) oder IBC (wie sie von Firmen oder vom THW eingesetzt werden).
Sowohl Tanks als auch IBC unterliegen regelmäßigen Prüfpflichten, IBC z.B. alle 2,5 Jahre eine Zwischenprüfung, alle 5 Jahre eine Vollprüfung. IBC mit Kunststoff-(innen-)tank müssen nach spätestens 5 Jahren ersetzt werden.

Gefahrgutrechtlich sieht das so aus:
Zur Nutzung der "Handwerkerregelung", genauer ADR 1.1.3.1 c) gilt eine Mengengrenze von 450 Litern je Behälter, die Gesamtmenge darf die berüchtigte 1000-Punkte-Grenze nicht überschreiten und der mitgeführte Kraftstoff muss zum "sofortigen" Verbrauch bestimmt sein (d.h. muss vom Einsatzanfang an mitgeführt werden).

Wird nachgeführt ist, sind das Versorgungsfahrten, die entweder unter der Ausnahmeregelung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte) durchgeführt werden können oder bei Überschreitung dieser Grenzen in vollem Umfang unter das ADR fallen (Tafel, ADR-Schein für Fahrer, Gefahrgutbeauftragter ist zu bestellen, usw ... ).

Zweite Schiene ist dann das Gefahrstoffrecht bzw. Umweltrecht, wenn Fahrzeuge oder Geräte aus derartigen Behältern im Freien betankt werden. Hier unterscheiden sich u.U. die Regelungen je nach Bundesland, nicht überall reicht ein einfacher befestigter Untergrund aus.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k S8., Schwerte / NRW821353
Datum29.06.2016 05:463900 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Wird nachgeführt ist, sind das Versorgungsfahrten, die entweder unter der Ausnahmeregelung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte) durchgeführt werden können oder bei Überschreitung dieser Grenzen in vollem Umfang unter das ADR fallen (Tafel, ADR-Schein für Fahrer, Gefahrgutbeauftragter ist zu bestellen, usw ... ).

Bestellung des Gefahrgutbeauftragten kann nach §2 Abs 2 Gefahrgutbeauftragtenverordnung entfallen, wenn im Jahr nicht mehr als 50 Tonnen Nettomasse Gefahrgut für den Eigenbedarf zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördert werden...

Das kann aber bei großen Einsatzzahlen schon mal knapp werden....

Gruß
Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821354
Datum29.06.2016 06:143939 x gelesen
Nicht ganz, Frank.
Die 50-t-Grenze gilt nur, Zitat § 2 Nr. 2 GbV: "für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben".
Da der Sprit in der Regel jedoch auch an andere Organisationen abgegeben wird, ist's mit dieser Ausnahme Essig.

Hab ich mit dem BMVI (ehem. BMVBS) diskutiert - keine Chance; Die GbV zielt auf das einzelne Unternehmen ab, wenn eine Feuerwehr (z.B. S) den Sprit an eine andere Feuerwehr (z.B. LB) abgibt, ist das nicht mehr für den Eigenbedarf.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821357
Datum29.06.2016 09:204041 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Zur Nutzung der "Handwerkerregelung", genauer ADR 1.1.3.1 c) gilt eine Mengengrenze von 450 Litern je Behälter, die Gesamtmenge darf die berüchtigte 1000-Punkte-Grenze nicht überschreiten und der mitgeführte Kraftstoff muss zum "sofortigen" Verbrauch bestimmt sein (d.h. muss vom Einsatzanfang an mitgeführt werden).


und nur in lokaler Umgebung! (Also nicht von D nach MD)...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821358
Datum29.06.2016 09:223814 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Hab ich mit dem BMVI (ehem. BMVBS) diskutiert - keine Chance; Die GbV zielt auf das einzelne Unternehmen ab, wenn eine Feuerwehr (z.B. S) den Sprit an eine andere Feuerwehr (z.B. LB) abgibt, ist das nicht mehr für den Eigenbedarf.

das ist z.B. eines der hausgemachten juristischen Probleme... definiert die zuständige Behörde den "Eigenbedarf" hier als für die Zwecke des Auftrags "der" BOS so wäre das für die Einsatz-/Übungsbedingungen völlig ausreichend!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg821359
Datum29.06.2016 09:503752 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ulrich C.das ist z.B. eines der hausgemachten juristischen Probleme.
dann muss man das mal anpacken und entsprechend passend regeln.

Da geht es ja nicht darum eine Weltrevolution zu entfachen und die Grundlagen des Gefahrgutrechts umzukrempeln sondern einfach darum für Ausnahmesituationen praktikable Vorgehensweise zu regeln.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821377
Datum29.06.2016 16:303591 x gelesen
Der Punkt dabei:
Es ist europäisches Recht, somit ist die WP15 bei der Kommission gefordert. Dürfte nicht einfach werden ...
Eine nationale Möglichkeit wäre die Einführung eines entsprechenden Passus in die RSEB - die ist aber Landesrecht, genauso wie etwatige Ausnahmeregelungen ...

Ich sehe da aber auch nicht wirklich akuten Handlungsbedarf.

Das ADR 1.1.3.6 bietet ausreichend Möglichkeiten bis hin zum Verzicht auf das Beförderungspapier nach Nr. 18 GGAV.
Musst halt u.U. für größere Mengen zwei Fahrzeuge einsetzen. *schulterzuck*

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821378
Datum29.06.2016 16:323959 x gelesen
Kann es sein, das du hier Gefahrgutrecht und die Handwerkerreglung für Fahrtenschreiber verwechselst?

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821383
Datum29.06.2016 18:553618 x gelesen
Geschrieben von Christian H.Also soweit mir bekannt ist, benötigt man ADR bei mehr als 1000 Punkten.
Das ist eine Geschichte, die andere sind die Zulassungen der mobilen Tankstelle. Wird der Tank nicht permanent hin und her gefahren, braucht er nicht nur eine Gefahrgut rechtliche sonder auch eine baurechtliche Zulassung.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8P., Dreieich / Hessen821386
Datum29.06.2016 21:173499 x gelesen
In wie fern ist die Hessische Ausnahme von der GGVSEB zu sehen?

Gefahrenguterlass

Soweit ich das so interpretieren kann besteht nur die Pflicht einen Begleiter mit dem Lehrgang Führen im GABC Einsatz (oder Vergleichbar) zu haben, Orangene Warntafeln und einen 6kg Pulverlöscher wenn die Ladung im Rahmen eines Einsatzes oder Übung den das HBKG abdeckt benutzt werden.

Leider endet diese Ausnahmegenehmigung an der Landesgrenze was bei Überörtlichen Einsätzen hinderlich sein kann oder gibt es solche Ausnahmen auch in anderen Bundeländern?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz821387
Datum29.06.2016 21:333472 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jan P.Leider endet diese Ausnahmegenehmigung an der Landesgrenze was bei Überörtlichen Einsätzen hinderlich sein kann oder gibt es solche Ausnahmen auch in anderen Bundeländern?

Ja, z.B. in RLP: https://www.bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/7824/48/dokumente/Bef_gefaehrlicher_Gueter.pdf

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg821388
Datum29.06.2016 21:503519 x gelesen
Warum kann ich nicht Kanister vorhalten und diese bei Bedarf verladen und ganz einfach z.B. mit Trichter oder Handpumpe ins Fahrzeug Pumpen.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autorwern8er 8n., reischach / bayern821394
Datum30.06.2016 08:493457 x gelesen
Hallo Thomas

Ehrlich gemeint Frage von mir:

Sind wir hier nicht etwas erbsenzählerisch unterwegs.

Mobile Tankstelle, doppelwandig, unter 1000 ltr. ist sogar für die Benutzung im Wasserschutzgebiet zugelassen, regelmäßige Prüfung natürlich vorausgesetzt.
Meines Wissens für Eigenverbrauchstankstellen unter 5000 ltr Lagerkapazität keine besonderen baurechtlichen Genehmigungen erforderlich.
Was ist bei dir eine baurechtliche Zulassung? Diesen Begriff kenne ich nicht. Es gibt entweder eine bauaufsichtliche Zulassung (gilt aber nur für Baustoffe oder Bauprodukte, also nicht für Tankstellen) oder eine baurechtliche Genehmigung (´siehe oben).
Die Anforderungen an den Abfüllplatz und den Betrieb einer ortsfesten Eigenverbrauchstankstelle regelt u.a. das Wasserhaushaltsgesetz.
Auch hier sind die Anforderungen an Tankstellen mit geringem Umschlag nicht besonders hoch.

Gesunder Menschenverstand an:
Eine mobile Tankstelle zu haben ist nicht strafbar. Diese zu nutzen auch nicht. Erforderliche Prüfungen werden vorausgesetzt. Lagerung und Nutzung derselben sollte natürlich in einer Umgebung erfolgen, die dafür auch zulässig ist. Also keine Kraftstofflagerung in Garagen o.ä., soweit nicht zulässig.
Wer will der Feuerwehr beweisen, dass diese regelmäßig als Eigenverbrauchstankstelle genutzt wird? Ein Austauschen des darin enthaltenen Betriebsstoffes aufgrund begrenzter Lagerfähigkeit ist auch nicht verboten.
Man sollte halt versuchen, die Tankstelle nicht allzu stark einstauben zu lassen, oder aber halt auch nicht den Eindruck erwecken, dass man damit eine ortsfeste Eigenverbrauchstankstelle betreibt, deren Anforderungen und Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden.

Aus meiner Sicht sollte man keine Probleme an die Wand malen, die eigentlich keine sind.

mkg

WErner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821397
Datum30.06.2016 09:493403 x gelesen
NRW hatte auch mal eine Ausnahmeverordnung für die Feuerwehr, ist aber bereits 2013 ausgelaufen:
http://www.idf.nrw.de/aktuelles/dokumente/20081117_ggvse_ausnahmeerlass.pdf

Die hessische Verordnung soll nach internen Informationen kommendes Jahr auch nicht mehr verlängert werden, da mit den Freistellungen nach ADR 1.1.3.1. e) und ADR 1.1.3.1 d) alle denkbaren Fälle abgedeckt sind.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821398
Datum30.06.2016 10:123366 x gelesen
Geschrieben von werner n.Was ist bei dir eine baurechtliche Zulassung? Diesen Begriff kenne ich nicht. Es gibt entweder eine bauaufsichtliche Zulassung (gilt aber nur für Baustoffe oder Bauprodukte, also nicht für Tankstellen) oder eine baurechtliche Genehmigung (´siehe oben).

Nun ich habe mal in einer Firma gearbeitet, die mobile Tanks verkauft und zusammen mit Heizlüftern verliehen hat. Da gab es mal ziehmlich großen Ärger mit einer sehr großen deutschen Firma, die die Tanks geliehen hat und dann die bauaufsichtliche Zulassung nachgefragt hat.
Wenn du einen Tank länger auf deinem Grundstück abstellen willst, dann braucht er die Zulassung.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg821399
Datum30.06.2016 10:263375 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas E.Wenn du einen Tank länger auf deinem Grundstück abstellen willst, dann braucht er die Zulassung.
was ist da "länger"?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821400
Datum30.06.2016 10:333354 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Geschrieben von Thomas E."Wenn du einen Tank länger auf deinem Grundstück abstellen willst, dann braucht er die Zulassung."
was ist da "länger"?


Die Zeiteinheit die der Mensch beim DIB verwendete war Stunde (Einzahl).

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg821401
Datum30.06.2016 10:353341 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas E.Die Zeiteinheit die der Mensch beim DIB verwendete war Stunde (Einzahl).
ok ...

(wo bleibt da der GMV?)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821402
Datum30.06.2016 10:403377 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.(wo bleibt da der GMV?)

Im Prinzip läuft es darauf aus, das der Hersteller der mobilen Tankstelle seine Konstruktion und die Herstellung nicht von einer Behörde sondern von 2 Behörden überwachen lässt. Und wenn ich Tante Google bemühe kommt sofort ein Hersteller der genau weiß was er tut:
mobiler Tank

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autorwern8er 8n., reischach / bayern821405
Datum30.06.2016 12:073288 x gelesen
Hallo Thomas

Also waren das Lagertanks, aus denen die Heizgeräte den Treibstoff vermutlich selbst angesaugt haben.

Ganz andere Nummer als eine Tankstelle.

Bei Heizungen meist Aufstellung der Tanks im Freien. Hatten die Tanks eine Zulassung für Aufstellung im Freien?

mkg

WErner

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821410
Datum30.06.2016 13:153361 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Die hessische Verordnung soll nach internen Informationen kommendes Jahr auch nicht mehr verlängert werden, da mit den Freistellungen nach ADR 1.1.3.1. e) und ADR 1.1.3.1 d) alle denkbaren Fälle abgedeckt sind.

das seh ich je nach Auslegung etwas anders! Vgl. anderen Thread...

Mit 450 L -Behältern und max. 1000 Punkten kommt man da nur beschränkt weit...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821414
Datum30.06.2016 14:283310 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Mit 450 L -Behältern und max. 1000 Punkten kommt man da nur beschränkt weit... ACK.
Deshalb brauchen wir konkrete Versorgungskonzepte.
Wie schon oben geschrieben, auf RP-Ebene oder bei den existierenden Landesvorhaltungen, oder, oder ...
Auf lokaler Ebene würde ich nur die Versorgungslogistik ansiedeln, die für die örtlichen Belange ausreicht.
Alles andere ist Aufgabe der Stäbe und ein zu lösendes Problem in der Einsatzvorausplanung.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821421
Datum30.06.2016 16:223398 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Auf lokaler Ebene würde ich nur die Versorgungslogistik ansiedeln, die für die örtlichen Belange ausreicht.
Alles andere ist Aufgabe der Stäbe und ein zu lösendes Problem in der Einsatzvorausplanung.


wie oft musstest Du das in der Größe schon organisieren?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW821422
Datum30.06.2016 16:523210 x gelesen
Geschrieben von werner n.Bei Heizungen meist Aufstellung der Tanks im Freien. Hatten die Tanks eine Zulassung für Aufstellung im Freien?

Ja haben die

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821426
Datum30.06.2016 18:313244 x gelesen
Ich nicht ... :)
... bin kein S4, und manchmal nur Fachberater.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW821427
Datum30.06.2016 19:103313 x gelesen
Geschrieben von Udo B.Ich nicht ... :)
... bin kein S4, und manchmal nur Fachberater.


aha, ich kann Dir als n-facher S4 und Leiter der FEL/TEL sagen, dass das alle lustige Pläne sind, die aber erst mal organisiert werden müssen - und ja, das ist leider ein großes Problem, deshalb bin ich da so hinterher...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821428
Datum30.06.2016 19:263303 x gelesen
Ich weiss, das das nicht einfach ist. Bin oft genug im Stab deswegen ausgelacht worden.

Einzelne Fahrzeug und Einheiten kannst du ja durchaus noch mit Kanistern versorgen, sofern du Nachschub bekommst ... nachts nach 10 wird das je nach Gegend schon schwierig ... bei zwei Einheiten (BHP) wird's schon kritisch, und dann ... duster, sehr duster.

Die anderen damit zusammenhängenden Problem haben wir ja auch schon zu Genüge diskutiert ...

Ich gebe ja die Hoffnung nicht auf, das bei diesen vielen netten Projekten wie "Leuchtturm", Tanktnotstrom" und Co. mal etwas effektives in der Fläche umgesetzt wird.

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 14.01.2013 18:16 Chri7sti7an 7F., Wernau These: Die Stromversorgung ist DIE Achillesferse unserer Gesellschaft
 31.01.2013 06:12 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 31.01.2013 07:05 Udo 7B., Aichhalden
 31.01.2013 07:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 31.01.2013 08:01 Lars7 T.7, Oerel
 31.01.2013 08:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 31.01.2013 09:26 Udo 7B., Aichhalden
 31.01.2013 18:58 Volk7er 7L., Erlangen
 31.01.2013 21:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.01.2013 22:12 Udo 7B., Aichhalden
 01.02.2013 05:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.02.2013 07:38 Udo 7B., Aichhalden
 01.02.2013 15:23 Hans7wer7ner7 K.7, Sebnitz, OT Ottendorf
 01.02.2013 08:56 Volk7er 7L., Erlangen
 31.01.2013 09:09 Udo 7B., Aichhalden
 31.01.2013 09:12 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 31.01.2013 09:16 ., Wüstenrot
 31.01.2013 09:33 Udo 7B., Aichhalden
 31.01.2013 12:39 ., Ergolding
 31.01.2013 13:30 Hara7ld 7S., Köln
 31.01.2013 13:45 ., Ergolding
 31.01.2013 14:28 Hara7ld 7S., Köln
 31.01.2013 18:46 Udo 7B., Aichhalden
 01.02.2013 05:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.02.2013 17:57 Anto7n K7., Mühlhausen
 31.01.2013 12:08 Sasc7ha 7H., Zusmarshausen
 31.01.2013 14:53 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 31.01.2013 18:14 Sasc7ha 7H., Zusmarshausen
 31.01.2013 10:08 Hara7ld 7S., Köln
 31.01.2013 10:56 Udo 7B., Aichhalden
 31.01.2013 11:55 Hara7ld 7S., Köln
 31.01.2013 12:45 Stef7an 7B., Baiersdorf
 31.01.2013 18:53 Udo 7B., Aichhalden
 31.01.2013 14:36 Uwe 7S., Bürstadt
 31.01.2013 14:51 Hara7ld 7S., Köln
 28.06.2016 10:36 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.06.2016 11:29 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 28.06.2016 13:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.06.2016 12:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 28.06.2016 16:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.06.2016 16:30 Chri7sti7an 7H., Grötzingen
 29.06.2016 18:55 Thom7as 7E., Nettetal
 29.06.2016 21:50 Chri7sti7an 7H., Grötzingen
 30.06.2016 08:49 wern7er 7n., reischach
 30.06.2016 10:12 Thom7as 7E., Nettetal
 30.06.2016 10:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.06.2016 10:33 Thom7as 7E., Nettetal
 30.06.2016 10:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.06.2016 10:40 Thom7as 7E., Nettetal
 30.06.2016 12:07 wern7er 7n., reischach
 30.06.2016 16:52 Thom7as 7E., Nettetal
 28.06.2016 19:11 Udo 7B., Aichhalden
 29.06.2016 05:46 Fran7k S7., Schwerte
 29.06.2016 06:14 Udo 7B., Aichhalden
 29.06.2016 09:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.06.2016 09:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.06.2016 16:30 Udo 7B., Aichhalden
 29.06.2016 21:17 Jan 7P., Dreieich
 29.06.2016 21:33 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 30.06.2016 09:49 Udo 7B., Aichhalden
 30.06.2016 13:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.06.2016 14:28 Udo 7B., Aichhalden
 30.06.2016 16:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.06.2016 18:31 Udo 7B., Aichhalden
 30.06.2016 19:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.06.2016 19:26 Udo 7B., Aichhalden
 29.06.2016 09:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.06.2016 16:32 Udo 7B., Aichhalden
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt