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Thema | Tullinger Feuerwehr stellt ihr Auto vors Rathaus und tritt in Streik | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821683 | |||
Datum | 13.07.2016 18:29 | 9864 x gelesen | |||
hallo, oha Tullinger Feuerwehr stellt ihr Auto vors Rathaus und tritt in Streik interessant: ... Zunächst debattiert das Plenum den Bedarfsplan. Am Ende entscheidet man sich mit großer Mehrheit dafür. Dann geht es darum, das neue Löschfahrzeug LF sofort zu beauftragen. Ergebnis: 8:8 abgelehnt. Dass der Gemeinderat anschließend beschließt, das Feuerwehrfahrzeug nach Fertigstellung des Bedarfsplans, also frühestens in einem halben Jahr, zu bestellen, bekommen die Feuerwehrler gar nicht mehr mit. Sie haben schon vorher kopfschüttelnd und leise grummelnd den Saal verlassen. ... noch interessanter: ... Das alte Fahrzeug, ein Modell TSF ist heuer 29 Jahre alt. In der Sitzung sagte Bürgermeister Alois Hofstetter (CSU) noch: Eigentlich ist das Auto nicht funktionstüchtig. Nun, das wird sich bei der anstehenden Hauptuntersuchung herausstellen. Der TÜV ist jedenfalls schon seit drei Monaten abgelaufen. ... ![]() Drei Monate ohne gültige Hauptuntersuchung? So was kommt nicht überraschend. Da hätte die Gemeinde Zeit genug gehabt um eine tragfähige Lösung zu finden. Hintergrundinfo: Tulling ist ein Ort mit ca. 500 Einwohnern in der Gemeinde Steinhöring im Landkreis Ebersberg in Bayern und ist etwa 40 km von der bayerischen Landeshauptstadt München entfernt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821685 | |||
Datum | 13.07.2016 23:15 | 5104 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Sie haben schon vorher kopfschüttelnd und leise grummelnd den Saal verlassen. ... (1. Gedanke) wieder welche die kreischend neues Spielzeug verlangen. Geschrieben von Jürgen M. Das alte Fahrzeug... ist heuer 29 Jahre alt... Der TÜV ist jedenfalls schon seit drei Monaten abgelaufen. Ok, damit ist die Entscheidung noch kurioser, denn warum sollte ich freiwillig ein Fahrzeug bewegen was keinen TÜV hat. Sorry, solange mir kein Schriftstück vorgelegt wird wer mögliche Strafen übernimmt (was freilich nicht geht) bleibt die Kiste stehen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821691 | |||
Datum | 14.07.2016 09:43 | 4634 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Sorry, solange mir kein Schriftstück vorgelegt wird wer mögliche Strafen übernimmt (was freilich nicht geht) bleibt die Kiste stehen. Das Schriftstück nennt sich StVZO und ist frei zugänglich: Die HU-Vorfürung ist eine Halterpflicht, die Strafe trifft also den Bürgermeister oder den von ihm mit der Halterverantwortung beauftragte Mitarbeiter. Spannender wird es, wenn tatsächlich Mängel vorhanden sind: dann sind Halter und Fahrer in der Verantwortung, und zwar auch bei noch "gültiger" HU. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 821692 | |||
Datum | 14.07.2016 09:57 ![]() | 4944 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. (1. Gedanke) wieder welche die kreischend neues Spielzeug verlangen. in diesem Fall geht es nicht um "Spielzeug". Da geht es um das einzigste (!) Fahrzeug einer Feuerwehr. Also im Grunde um die Existenz dieser Feuerwehr. Mir drängt sich hier der Eindruck auf das verantwortliche Stellen zu lange geschlafen haben. Auch wenn an der besagten Gemeinderatssitzung der Beschluss zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges gefallen wäre hätte das der Feuerwehr kurzfristig nichts geholfen. Bei Neufahrzeugen ist die Lieferzeit recht lange. Man hätte schon vor drei Monaten (oder früher) nach einer Zwischenlösung suchen müssen. Z.B. Reparatur des TSF, zeitweises Umsetzen eines Fahrzeugs von einer Feuerwehr zu der Tullinger Feuerwehr. Oder der Kauf ( Miete ) eine gebrauchten Fahrzeugs um die Zeit bis zur Lieferung des Neufahrzeuges zu überbrücken. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 821694 | |||
Datum | 14.07.2016 11:38 ![]() | 4581 x gelesen | |||
Also beim Sprung vom TSF auf LF10 bei 500EW und Entfernung zur nächsten Woche von bissl was über 3 Km und kurz bevor es nennen BSBP gibt ist der Ausdruck "Spielzeug nicht bekommen" sicher nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Für die Sache mit den Gründen der nicht vorhandenen HU fehlen Informationen. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 821698 | |||
Datum | 14.07.2016 15:08 | 4119 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Also beim Sprung vom TSF auf LF10 bei 500EW und Entfernung zur nächsten Woche von bissl was über 3 Km und kurz bevor es nennen BSBP gibt ist der Ausdruck "Spielzeug nicht bekommen" sicher nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Volle Zustimmung! -500 EW -bisher TSF, alt und vermutlich reparaturanfällig -3km zum nächsten HLF -BSBP wird gerade erstellt Das sieht in der Tat aus, als wolle man noch schnell Tatsachen schaffen, bevor der Gutachter feststellt, dass ein neues TSF (oder TSF-W oder MLF) völlig ausreicht, um den Brandschutz nach den örtlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Ich kann die Ratsmitglieder gut verstehen, dass sie zunächst den BSBP abwarten wollen, um mit dieser Grundlage eine Entscheidung zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs zu treffen. Das ist schließlich der Sinn und Zweck des BSBP. Man wirft den Räten ja gerne vor, über Dinge zu entscheiden, von denen sie keine Ahnung haben. Nun holen sie sich Know-How von aussen, dann ist es auch wieder nicht recht. Wenn das große Problem der Wehrleute darin besteht, dass sie zum Einsatz mit Privat-PKW ausrücken müssen, wäre vielleicht ein MTW die passende Ergänzung, egal welches Fahrzeug nun kommt. In das LF10 passen schließlich auch nur 3 weitere FA hinein, das löst das "Problem" der 10 bis 20 nachrückenden Kräfte nicht. Das ist allerdings alles keine Entschuldigung für einen seit Monaten abgelaufenen TÜV. Bis ein neues Fahrzeug welcher Art auch immer geliefert werden kann, muss da wohl was passieren. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821699 | |||
Datum | 14.07.2016 15:48 | 3821 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Spannender wird es, wenn tatsächlich Mängel vorhanden sind: dann sind Halter und Fahrer in der Verantwortung, und zwar auch bei noch "gültiger" HU. Blich in die Glaskugel: Wenn ein 29J. altes städtisches Fahrzeug mehrere Monate wissentlich ohne gültigen TÜV bewegt wird dürfte der Grund vielleicht die Angst vor der Stilllegung a.g erheblicher (teuer) technischer Mängel sein. https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/zahlt-die-versicherung/abgelaufender-tuev/ Sich nach dem Unfall dann vor den Richter zu stellen um zu erklären "ich wusste ja nix" finde ich ...sportlich bei dieser FW-Größe "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 821702 | |||
Datum | 14.07.2016 16:38 | 4159 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.in diesem Fall geht es nicht um "Spielzeug". Wenn eine Dorf-FW ohne BrschBedarfsplan ein LF möchte ordne ich das erst mal als Spielzeug ein. Sollte es einen Plan/Absprachen mit Nachbarwehren geben die das LF beinhalten, zB weil der eine Nachbar das passende TLF und der andere den RW hat, sieht das freilich anders aus, ich denke aber davon wüsste der BM. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 821719 | |||
Datum | 15.07.2016 12:04 | 3415 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas M. Wenn ein 29J. altes städtisches Fahrzeug mehrere Monate wissentlich ohne gültigen TÜV bewegt wird dürfte der Grund vielleicht die Angst vor der Stilllegung a.g erheblicher (teuer) technischer Mängel sein. Alles Spekulation. Vielleicht war das Fahrzeug ja noch nicht beim TÜV, weil manche Leue Angst haben, es bekommt wieder Problemlos TÜV, und dann fehlen Argumente? Also wartet man, bis eine Entscheidung in die richtige Richtung gefallen ist, bevor man zum TÜV geht... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 821720 | |||
Datum | 15.07.2016 12:32 | 3316 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten H. Alles Spekulation. ... genau - warum führen wird das dann weiter ? Geschrieben von Thorsten H. Vielleicht war das Fahrzeug ja noch nicht beim TÜV, weil manche Leue Angst haben, es bekommt wieder Problemlos TÜV, und dann fehlen Argumente? ... ach ja, die böse Feuerwehr ... Die Wahrscheinichkeit, dass ein 29 Jahre alter Ford Transit ohne Reparaturaufwand problemlos TÜV bekommt halte ich nach Erfahrung mit den Vorgängermodellen für eher gering. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 821727 | |||
Datum | 15.07.2016 15:39 | 3140 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Also wartet man, Nachdem die Sache jetzt erstmal durch die Presse gegangen ist, wird der Kreis wohl unter Setzung einer kurzen Frist (z.B. eine Woche) die Gemeinde aufgefordert haben, entweder das Vorliegen einer gültigen HU nachzuweisen oder das Fahrzeug abzumelden. Dann ist es vorbei mit Warten. Jedenfalls wenn der Kreis seine Aufgaben als Zulassungsstelle ernst nimmt. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 821728 | |||
Datum | 15.07.2016 15:50 | 3085 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Gerhard B. ... ach ja, die böse Feuerwehr ... umgekehrt: ... ach ja, die böse Gemeinde ... Ich wollte damit nur aufzeigen, dass es auch anders sein kann und Spekulationen niemandem was nutzen. ehrlich: Ich störe mich daran, dass man sehr schnell dabei ist, den Städten/ Gemeinden mangelnde Rechtstreue vorzuwerfen, wenn eine Feuerwehr mal nicht bekommt, was sie will. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schwabhausen / Bayern | 821730 | |||
Datum | 16.07.2016 07:15 | 2927 x gelesen | |||
Ich kann die Ratsmitglieder nicht verstehen: Die Gemeinde Steinhöring hat nach Internetrecherche seit 2.6.2010 eine "Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren der Gemeinde Steinhöring vom 09.07.2003". In dieser eine Nutzungsdauer von 20 Jahren für TSF festgelegt ist. Also hätte man einen BSBP schon viel viel früher erstellen lassen müssen, nicht erst wenn der TÜV sie scheidet. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 821731 | |||
Datum | 16.07.2016 07:46 | 2915 x gelesen | |||
drei Monate ohne TÜV ist skandalös. Zum Thema Streik habe ich eine eher negative Meinung. Streik bei Feuerwehr hat immer die Aussenwirkung eines strampelnden Kindes das an der Kasse keine Süssigkeiten bekommt. Und dieses übertragene Bild liegt ja hier nicht vor. Die Gemeinde hat die Pflicht, wenn Sie eine feuerwehr unterhält, diese entsprechend auszustatten. Dies setzt ein bedarfsgerechtes Fahrzeug voraus. Hier kann man nun streiten, was bedarfsgerecht ist. Ein neus TSF ? Ein TSF-W? Ein MLF? Ein LF? Ein HLF? In sofern ist die Sache mit der Bestellung NACH dem Erstellen des Bedarfsplans grundsätzlich richtig. Vorraussetzung für diese Vorgehensweise wäre jedoch gewesen, das TSF VOR der Sitzung über den TÜV zu bringen!! Wenns dort durchfällt muß die Gemeinde dann eben eine Zwischenlösung finden, beispielsweise für eine Übergangszeit ein Fahrzeug mieten oder ein gebrauchtes kaufen. Die Feuerwehr sollte nicht in den Streik treten, sondern beispielsweise mit einem Infostand oder Pressegespräch den Mißstand mit dem TÜV benennen. Immer vorausgesetzt, mit der Gemeinde wurde dies zuvor ausreichend von Feuerwehrseite versucht- aber erfolglos. Den Status 6 könnte mn m.E. sowieso grundsätzlich drücken, bis das Fahrzeug TÜV hat. Ich würde jedenfalls als Gruppenführer die Verantwortung beim Ausrücken ohne TÜV nicht übernehemen wollen, wenn ich wüßte, das die technische Überprüfung der Bremsen, Achsen, lenkung nicht passiert bei einem 29-Jahre alten Auto. | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Ludwigsburg / | 821732 | |||
Datum | 16.07.2016 10:12 | 3023 x gelesen | |||
Hallo.. Wenn ich mir den Fuhrpark von Steinhöring anschaue nicht soo gross..ich kenne die Gemeinde von einem Besuch und 2mal durchfahren mit Bus .. Ein neues Fahrzeug ist kein Fehler wenns doch zur Auflöung der örtlichen Feuerwehr kommt,kommt das Fz dann als gute Unterstützung der Hauptfeuerwehr. wird ja bei Neuanschaffungen in vielen Gemeinden in allen Bundesländern bei solche Fällen (gern) gemacht. Der Fuhrpark ist hier zu sehen: https://www.ff-steinhoering.de/index.php/fahrzeuge-und-technik Ist nur meine Meinung.. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 821736 | |||
Datum | 16.07.2016 21:50 | 2718 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.In dieser eine Nutzungsdauer von 20 Jahren für TSF festgelegt ist.Man hat dort nur eine solche "Nutzungsdauer" zur Kalkulation der Pauschalsätze beim Kostenersatz genannt, eine Ersatzbeschaffung wird damit aber nicht begründet. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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