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ThemaDürfen wir noch - Puffer und offene Schaltreihe22 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorStef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern822168
Datum02.08.2016 09:0010282 x gelesen
Guten Morgääännn
Habe mal das Thema geändert hat ja so mit Tankblase nichts mehr zu tun.

Geschrieben von Steffen W.So... jetzt drösseln wir das mal Schritt für Schritt auf, was da so an Normung existiert und was diese Normungen eigentlich vorschreiben:

Danke leider mit Interpretationsfehler

Geschrieben von Steffen W.Dort gibt es eine wunderbare Tabelle, "Tabelle 1 Zuordnungstabelle für zulässige Anschlussarten an der LWÜ" aus der sich dann mit der Einschränkung c "Bei ausreichend durchflossener Trinkwasserinstallation geeignet siehe 4.2.1" ergibt, daß ich einen Unterflurhydranten nach DIN EN 14339:2005-10 oder einen Überflurhydranten nach DIN EN 14384:2005-10 anschließen darf.

Trinkwasserleitung bezieht sich hierbei auf die Leitung des Versorgers, an die wir unser Standrohr nur anschliesen dürfen wenn diese im Normalberieb (nicht wenn Feuerwehr) einen ausreichenden Wasserwechsel erreicht.
(ichkuckmalindieGlaskugel) Zukünftig werden die Versorger ihre Netze so klein Volumig bauen das eine entnahme von Löschwasser zwangsläufig zu einer Beschädigung des Netzes füren wird.

Ein bisschen weiter vorne in benannter Din 1988-600:denrestschenkichmir
4.1.2 Hygiene
Sinn gemäs:
Wird in Systemen/Schläuchen Nicht-Trinkwasser oder Wasser mit Löschmittelzusätzen transportiert dann ist der Anschluss nur mittelbar ans Trinkwassernetz erlaubt.
Also offene Schaltreihe/Puffer freier Auslauf.

So weit muss mann im Regelwerk garnicht gehen 1988/100:dRsim
unter 4 Seite 6 (zum leichteren Finden)

Das verbinden einer Trinkwasserversogung mit einer Nicht-Trinkwasserversorgung ist nur mit Freiemauslauf ( Puffer ) erlaubt.

Davon weicht Gottseidank das aktuelle Arbeitblatt des DVGW W405 ab und erlaubt Systemtrenner Typ BA, das diese im Moment noch nicht in den benötigten Voluminas Lieferbar sind befeit Feuerwehr nicht von ihrer Pflicht alles mögliche zum Schutz des Versorgungsnetzes zu tun.
Meine Erkenntnis aus dem Regelwerk ist das aufstellen eines Pufferes an jeder Einsatzstelle bei entnahme der Löschwassers aus dem Trinkwassernetzes eines Versorgers.

Wehr Fehler finder darf Sie behalten und Ich Schreibe meine Meinung, diese ist auch Anderen Argumenten und Sichtweisen zugänglich, sofern Sie Sachlich vorgebracht wurden.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz822179
Datum02.08.2016 17:236303 x gelesen
Geschrieben von Stefan L.So weit muss mann im Regelwerk garnicht gehen 1988/100:dRsim
unter 4 Seite 6 (zum leichteren Finden)

Das verbinden einer Trinkwasserversogung mit einer Nicht-Trinkwasserversorgung ist nur mit Freiemauslauf ( Puffer ) erlaubt.


Die DIN 1988-100:2011-08 interessiert mich aber überhaupt nicht, da ich als Feuerwehrmann nach Abschnitt 2 aufhöre zu lesen. Denn in Abschnitt 1 steht folgendes:

1 Anwendungsbereich Diese Norm legt in Verbindung mit DIN EN 1717 Anforderungen an den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen sowie an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen fest. Sie ergänzt DIN EN 1717 und trifft zusätzliche Festlegungen zu Planung und Ausführung von Trinkwasser-Installationen unter Berücksichtigung des deutschen technischen Regelwerkes.

Nun will ich aber keine Trinkwasser-Installation installieren sondern Löschwasser entnehmen. Und da greift nicht die DIN 1988-100:2011-08 Schutz des Trinkwasser, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW sondern die DIN 1988-600:2010-12 Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; Technische Regel des DVGW. Diesen Verweis auf diese Norm finde ich in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen", woraufhin man in ebendieser Norm unter Abschnitt 1 folgendes lesen kann:

1 Anwendungsbereich Diese Norm gilt für die Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasser-Installation von der Anschlussstelle bis zur Löschwasserübergabestelle an die Feuerlösch- und Brandschutzanlage sowie von Über- und Unterflurhydrantensystemen auf Grundstücken im Anschluss an Trinkwasser-Installationen.

Geschrieben von Stefan L.Das verbinden einer Trinkwasserversogung mit einer Nicht-Trinkwasserversorgung ist nur mit Freiemauslauf ( Puffer ) erlaubt.

Das war falsch, ist falsch und wird auch falsch bleiben. Und "Stand der Technik" ist nunmal kein Systemtrenner nach EN 1717, weil ich diesen als Feuerwehr gar nicht kaufen kann in passender Ausführung. Entsprechend ist aktueller "Stand der Technik" aber sicherlich nicht "allgemein anerkannte Regel der Technik" ein redundantes System von Rückflußverhinderern in Standrohr (evtl 2-fach), Sammelstück und Tankfülleitung.

Geschrieben von Stefan L.Meine Erkenntnis aus dem Regelwerk ist das aufstellen eines Pufferes an jeder Einsatzstelle bei entnahme der Löschwassers aus dem Trinkwassernetzes eines Versorgers.

Dann mach, ich hindere dich nicht daran.

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AutorStef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern822186
Datum02.08.2016 18:416137 x gelesen
Nabend Mädels und Jungs

Geschrieben von Steffen W.Die DIN 1988-100:2011-08 interessiert mich aber überhaupt nicht
Könnte ich zur 1988-600 auch sagen da diese ja nur auf Grundstücken gültigkeit hat.

Ich ziehe die 1988-100 deshalb als Grundlage heran da diese dem Schutz des Trinkwasseres geschaffen wurde, da wir in dem moment wo das Trinkwasser durch unser Standrohr läuft das Wasser zu Nutzwassermachen das der Kat. 4 entspricht kommen wir um geeignete Sicherungsmasnahmen nicht mehr herum, und der Doppelterückflussverhinderer zählt leider nicht mehr zu den erlaubten möglichkeiten.

Habe gleich ein Gespräch mit meinem Versorger. Ich bitte euch alle mal Kontakt mit euren Versorgen aufzunehmen und deren Ausagen hier kund zu tun. Würde mich brenend Interesieren.

Warscheinlich wird es genauso merschichtig wie die Probenahmenstellen für die Legionellenprüfung, die darf nämlich jedes Gesudheitsamt für sein Zuständigkeitsgebiet selbst fest legen.

Gruß vom Fluss

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz822188
Datum02.08.2016 19:026183 x gelesen
Geschrieben von Stefan L.Ich bitte euch alle mal Kontakt mit euren Versorgen aufzunehmen und deren Ausagen hier kund zu tun. Würde mich brenend Interesieren.

Kann ich bei Gelegenheit gerne mal tun, mich in diesem Bereich schlau zu machen. Wobei ich dir schon vorab sagen kann, daß bei uns Standrohre mit Rückflußverhinderer beschafft wurden vor ~2 Jahren und meines Wissens nach in Absprache mit dem Versorger. Und ich wage die Behauptung, daß es hier keinen neuen Sachstand gibt.


Geschrieben von Stefan L.Warscheinlich wird es genauso merschichtig wie die Probenahmenstellen für die Legionellenprüfung, die darf nämlich jedes Gesudheitsamt für sein Zuständigkeitsgebiet selbst fest legen.

Da wage ich die Behauptung, daß das nicht nur wahrscheinlich sondern tatsächlich so ist.


Geschrieben von Stefan L.Ich ziehe die 1988-100 deshalb als Grundlage heran da diese dem Schutz des Trinkwasseres geschaffen wurde

Ja, aber für den allgemeinen Bereich also zum Beispiel für dich als Installateur. Löschwasserentnahme ist aber nunmal ein Spezialbereich mit eigener Regelung und wenn es hier gemäß dem Lex-specialis-Grundsatz Regelungen gibt, dann gehen sie den allgemeiner gefassten Regelungen vor.

Das ist ja auch das, was ich versucht habe begreiflich zu machen: Die DIN EN 1717:2011-08 i.V.m. der DIN 1988-100:2011-08 leitet ihre Gültigkeit und prinzipielle Verbindlichkeit als "Stand der Technik" aus der Trinkwasserverordnung ab. Das bedeutet aber nicht, daß diese allumfassende Gültigkeit hat, andere "Technische Normen" können für andere Anwendungsbereiche andere Regelungen treffen ebenfalls mit Bezug auf die Trinkwasserverordnung. Und eine Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes ist nunmal auch nicht ohne Wert um den "Stand der Technik" zu bestimmen.

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AutorStef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern822199
Datum03.08.2016 07:585916 x gelesen
Guten Morgen
Schade das wir hier nur einen Dialog führen.

Gesternabend bekamm ich den für mein Netzgebiet zuständigen Wassermeister in die Finger ;-), dieser brachte das Aktuellste Arbeitsblatt W 405/2016 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) mit,

- Darin werden für den Feuerwehrdienst beschafte Doppelte Rückflussverhinderer (DRv) als Bestand (schon Vorhanden) geduldet bis Sie ausgesondert werden müssen.
- Beim Einspeisen in den Tank eines LF's dessen Einlauf niedriger liegt als die max. Wasserhöhe im Tank dürfen auch Doppelte Rückflussverhinderer verwendet werden. (Ob hier Bestand oder Neuanschaffung gemeint war lies sich nicht heraus lesen?)
- Sollten keine DRv vorhanden sein und nicht über den Tank das Wasser zur Pumpe fliesen ist ein Systemtrenner nach BA oder Offener-/Freier-Auslauf zu verwenden.

Auf meine Anmerkung das es ja im Moment keine Systemtrenner auf dem Markt gibt der die notwendige Volumenleistung erreicht meinte meim Wassermeister "Da drin steht ja was dann zu machen / anzuwenden ist".

Ihm (persönlich) wäre die Offen Schaltreihe (Puffer) eh am liebsten da sich damit Druckschläge aus dem Löscheinsatz nicht bis ins Versorgungsnetz vortsetzen/wandern können, aber es würde ihm auch reichen weitestgehend auf Kugelhähne zu verzichten.

Auch sollen wir (die Örtliche Feuerwehr) mal in ruhe Warten bis der Netzbetreiber (Stadtwerke) den Verantwortlichen der Gemeinde Schriftlich auf Handlungsanweisungen bezüglich Löschwasserentnahme aus Trinkwassernetzen hin weist.

Den verlasteten Pufferbehälter werden wir zukünftig bei unklarer (wenn nicht bekannt ist welche beschaffenheit das zugeführte Wasser aus dem Schlauch hat) oder gemischter Wasserversorgung einsetzen.

Gruß vom Fluss

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg822202
Datum03.08.2016 09:015787 x gelesen
Geschrieben von Stefan L.Auch sollen wir (die Örtliche Feuerwehr) mal in ruhe Warten bis der Netzbetreiber (Stadtwerke) den Verantwortlichen der Gemeinde Schriftlich auf Handlungsanweisungen bezüglich Löschwasserentnahme aus Trinkwassernetzen hin weist.

Ist doch auch mal eine Aussage, und das vom Wassermeister. Also sieht er die Sache wohl auch nicht als so kritisch, dass ab Morgen die ganze Bundesbevölkerung an vergiftetem Leitungswasser stirb.

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AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt822205
Datum03.08.2016 11:255684 x gelesen
Und auch hier der Vollständigkeit halber:

Hallo, heute kam vom DFV über den Verteiler Ordentliche Mitglieder folgende Mail die ich (hoffentlich erlaubt ;-) hier auszugsweise einstelle, da dort auf weiterführende Infos des DVGW verweisen wird, die in dieser Diskussion vielleicht/hoffentlich weiterhelfen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Thema Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen war und ist seit geraumer Zeit ein vieldiskutiertes Thema. Nach der Beendigung der Arbeiten zur Novellierung des Beiblatts W 405-B1 hat der DVGW der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches auf seiner Internetseite http://www.dvgw.de/wasser/netze-und-speicherung/rohrleitungssysteme/löschwasser verschiedene Informationen hierzu bereitgestellt. Kurzfristig soll dieses Angebot auch noch um ein Faltblatt speziell für die Zielgruppe Feuerwehren ergänzt werden.

Die beiden hier bereitgestellten Aufsätze sollen, ebenso wie die aktuell in den Fachzeitschriften nachlesbaren Artikel, zur besseren Transparenz bei diesem Thema beitragen, weshalb wir ebenfalls darauf hinweisen möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Carsten-Michael Pix
Referent für Facharbeit

Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Reinhardtstraße 25
10117 Berlin"

Zitat Ende

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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AutorOliv8er 8B., Augsburg / Bayern822207
Datum03.08.2016 11:385705 x gelesen
Hallo,

wie ist denn "Freier Auslauf" genau definiert?

Sind B-Schläuche bis zum Behälter noch erlaubt, aber ein Strahlrohr zum drosseln/absperren dann nicht mehr?

Theoretisch ist dann also an einem Gartenschlauch am Trinkwassernetz auch keine Gardena-Brause mehr zulässig?

Viele Grüße
Oliver

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen822209
Datum03.08.2016 11:48   5966 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Oliver B.Theoretisch ist dann also an einem Gartenschlauch am Trinkwassernetz auch keine Gardena-Brause mehr zulässig?

Ist es auch nicht. Bzw nur über entsprechende Auslaufhähne mit Rückflussverhinderer und Belüfter. gegen Rücksaugen. Zusätzlich kommt dann noch das KFR-Ventil an der Wasseruhr als weitere Abschirmung des Netzes hinzu Deswegen sind die typischen Waschmaschinen-Hähne auch so klobig am Ende...


Das eigentliche Problem mit dem Löschwasser ist aber, dass hier der völlig falsche nun Aufwand betreiben soll.
Wo gehören slche Schutzarmaturen hin? doch wohl zwischen Trinkwassernetz und möglichen Eintragpunkten. Letzterer ist aber bereits der Standrohrsitz. Man diskutiert hier absurderweise, Kat 4-Wasser aus dem Standrohr vor Kat4-Wasser aus dem Sammelstück zu schützen anstatt den Übergabepunkt des Trinkwassers an den temporären Brauchwassernutzer Feuerwehr abzusichern.

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AutorSasc8ha 8E., Baiersbronn / Baden-Württemberg822213
Datum03.08.2016 12:525770 x gelesen
Das heißt, das einfachste wäre doch, wenn die Standrohranschlüsse den Schutz bieten würden und so die ganzen Hydranten überarbeitet werden. So kann man das für alle Nutzer sicherstellen (bei Baustellen ist es ja ein ähnliches Thema). In dem Zuge könnte man bei uns hier auf genormte Standrohre und Unterflurhydranten umbauen... Schachthydranten

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg822220
Datum03.08.2016 17:275620 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Das eigentliche Problem mit dem Löschwasser ist aber, dass hier der völlig falsche nun Aufwand betreiben soll.
Wo gehören slche Schutzarmaturen hin? doch wohl zwischen Trinkwassernetz und möglichen Eintragpunkten. Letzterer ist aber bereits der Standrohrsitz. Man diskutiert hier absurderweise, Kat 4-Wasser aus dem Standrohr vor Kat4-Wasser aus dem Sammelstück zu schützen anstatt den Übergabepunkt des Trinkwassers an den temporären Brauchwassernutzer Feuerwehr abzusichern.


Sehe ich genauso.
Das Pferd wird von hinten aufgesattelt und die Kosten für den Quatsch werden schön abgedrückt.

Gruß
Olaf

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz822222
Datum03.08.2016 18:385605 x gelesen
Geschrieben von Oliver B.wie ist denn "Freier Auslauf" genau definiert?

Welcher? Es gibt nach DIN EN 1717:2011-08 insgesamt sechs verschiedene Varianten eines "freien Auslaufs" benannt mit AA bis AG? ;-)

Die Definitionen kann man zum Beispiel hier nachlesen, auf der Seite Haustechnikdialog. Man bemerkt auch hier wieder, diese ganzen Definitionen und Sicherungsmaßnahmen kommen aus dem Bereich des Handwerks, welches mit Trinkwasserinstallationen in Kontakt kommt. Und eben nicht aus dem Bereich der Feuerwehr!


Allgemeine Definition Freier AuslaufEin freier Auslauf ist eine ständig ungehinderte freie Fließstrecke, entweder außerhalb oder innerhalb des versorgten Apparates/Behälters zwischen der zulaufseitigen Austrittsöffnung der Trinkwasser-Installation und dem ablaufseitigen Prozessfluids, gemessen bei maximalen Betriebswasserspiegel.

Es gibt dann Vorgaben zum Abstand zwischen dem Auslauf und dem maximalen Betriebswasserspiegel, zur Auslegung von Überlauf oder Schwimmer, etc. Deswegen auch schon mein Hinweis, nicht jeder freie Auslauf ist ein freier Auslauf gemäß Definition. Also müsste man, wenn man wirklich auf der absolut sicheren Seite sein will zum Beispiel bestimmen, welchen minimalen Abstand die Saugleitung auf der Bockleiter zum maximalen Wasserstand im Faltbehälter hat, dies dokumentieren und dann im besten Fall auch im Einsatz dokumentieren, daß das Gesamtkonstrukt genau so aufgebaut war. Praxistauglichkeit?

Und ich will hier niemanden auf die Schippe nehmen oder mich über etwas lustig machen. Aber wenn man solche Regelungen als anzuwendende "allgemein anerkannte Regel der Technik" aktzeptiert und umsetzt, dann muss man dies sofern man es bis zum Ende durchdenkt auch gerichtsfest dokumentieren. Denn hinterher kann man vieles behaupten und der Staatsanwalt hat bekanntermassen etwas mehr Zeit als wir im Einsatz.

Deswegen, bitte nicht in Panik verfallen und Ruhe bewahren. Wir stehen nicht mit einem Bein im Gefängnis wenn wir ohne korrekt aufgebauten und korrekt dokumentierten freien Auslauf und Pufferbehälter löschen. Was man natürlich käuflich erwerben kann, sind die Rückflußverhinderer in Standrohr und Sammelstück, viele Tankfülleitungen haben soetwas ja ohnehin verbaut. Zumindest bei uns läuft der Tank über die Tankfüllleitung nicht rückwärts leer und bei vielen anderen wohl auch nicht. Da würde ich mich auch von der DVGW W 405 nicht beeindrucken lassen, es ist schön, daß da ein Systemtrenner gefordert wird. Aber welcher bitte?


Geschrieben von Oliver B.Sind B-Schläuche bis zum Behälter noch erlaubt, aber ein Strahlrohr zum drosseln/absperren dann nicht mehr?

Doch, du kannst das Strahlrohr schon verwenden. Es muss nur weit genug über dem maximalen Wasserstand des Behälters angebracht sein. Und zum Beispiel nicht die Variante, mit dem Stützkrümmer als freiem Auslauf befüllen, Standrohr abdrehen und dann die Leitung ins Becken hängen... wäre dann nicht so ganz korrekt nach reiner Lehre.

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz822223
Datum03.08.2016 18:555490 x gelesen
Geschrieben von Stefan L.Schade das wir hier nur einen Dialog führen.


Immerhin ein Dialog und kein Monolog, außerdem gibt es genügend stille Mitleser. Das kann ich dir garantieren. ;-)


Geschrieben von Stefan L.Ihm (persönlich) wäre die Offen Schaltreihe (Puffer) eh am liebsten da sich damit Druckschläge aus dem Löscheinsatz nicht bis ins Versorgungsnetz vortsetzen/wandern können, aber es würde ihm auch reichen weitestgehend auf Kugelhähne zu verzichten.

Mir persönlich sind Kugelhähne aus diversen Gründen wesentlich lieber als Niederschraubventile an Verteilern und Absperrorganen aber es sind nunmal zwei verschiedene Blickwinkel auf die Problematik. Die Druckschläge dürften aber vor allem durch die Verwendung von Hohlstrahlrohren zugenommen haben und dort den jahrelang trainierten "Flashoverreflex" und die aktuell praktizierte "Rauchgaskühlung" mit drei kurzen Impulsen / Sprühstoßen in Richtung Decke. Anderes Thema...


Geschrieben von Stefan L.Auch sollen wir (die Örtliche Feuerwehr) mal in ruhe Warten bis der Netzbetreiber (Stadtwerke) den Verantwortlichen der Gemeinde Schriftlich auf Handlungsanweisungen bezüglich Löschwasserentnahme aus Trinkwassernetzen hin weist.

Mit dieser Aussage kann man ja erstmal arbeiten. Alternativ noch schnell Standrohre und Sammelstücke mit Rückflußverhinderer kaufen, dann ist man auch auf der sicheren Seite.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822229
Datum03.08.2016 21:365457 x gelesen
Geschrieben von Thorben G.Das eigentliche Problem mit dem Löschwasser ist aber, dass hier der völlig falsche nun Aufwand betreiben soll.
Wo gehören slche Schutzarmaturen hin? doch wohl zwischen Trinkwassernetz und möglichen Eintragpunkten. Letzterer ist aber bereits der Standrohrsitz.


Die Anzahl der Hydranten in einer Gemeinde ist üblicherweise um mehrere Dimensionen größer als die Anzahl der Feuerwehrfahrzeuge.
Für jedes Feuerwehrfahrzeug zwei Schutzeinrichtungen (LF mit TS meinetwegen gleich vier) zu beschaffen ist um Welten kostengünstiger, als jeden einzelnen Hydranten auszugraben und umzurüsten bzw. auszutauschen.

Bezahlen müsste beides die Gemeinde (jedenfalls in NRW und auch in Niedersachsen; ich gehe davon aus, dass das durchgehend so geregelt ist), insofern trifft die hier diskutierte Regelung nicht "den falschen", sondern spart diesem im Vergleich zu deinem Vorschlag jede Menge Geld.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822232
Datum03.08.2016 21:465434 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Es gibt dann Vorgaben zum Abstand zwischen dem Auslauf und dem maximalen Betriebswasserspiegel, zur Auslegung von Überlauf oder Schwimmer, etc.

Wie vertragen sich mit dieser Forderungen denn Duschtassen und vor allem Badewannen, bei denen man die Handbrause problemlos auf den Boden legen, also in das stehende Wasser (das doch im Zweifelsfall als Kategorie 5 gelten müsste) eintauchen kann?

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz822234
Datum04.08.2016 00:265428 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Wie vertragen sich mit dieser Forderungen denn Duschtassen und vor allem Badewannen, bei denen man die Handbrause problemlos auf den Boden legen, also in das stehende Wasser (das doch im Zweifelsfall als Kategorie 5 gelten müsste) eintauchen kann?

Gute Frage.

Also ich bin Feuerwehrmann und kein Installateur welcher im DVGW organisiert ist. Wir hatten ja aber, bitte ohne sich jetzt angegriffen zu fühlen, in Stefan L. und Adrian R. hier im Forum Personen, welche in diesem Bereich scheinbar firm sind. Was da technisch exakt zum Beispiel im Bereich "Wasseruhr" verbaut ist oder aktuell verbaut wird, kann ich dir gar nicht sagen. Systemtrenner?

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW822237
Datum04.08.2016 06:335436 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Systemtrenner?
Der hängt hier nur an der Sprinkleranlage, im Wohnhaus müssen bei uns Rückflussverhinderer hängen und wurden auch überall nachgerüstet.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg823325
Datum16.09.2016 08:295498 x gelesen
Guten Tag

Zwischenzeitlich gibt es vom DFV und der AGBF was zur Thematik:


-> " Neue Fachempfehlung zum Trinkwasserschutz "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen823339
Datum16.09.2016 18:42   5496 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard D.
Zwischenzeitlich gibt es vom DFV und der AGBF was zur Thematik:


-> " Neue Fachempfehlung zum Trinkwasserschutz "



...nicht mehr alle Tassen im Schrank?!...


Wenn AGBF/DFV & Co nun mal wenigstens erklären würden, warum andere, praktikablere Varianten wie federbelastete Standrohrventile etc. nicht in Betracht gezogen werden....
Aber irgendwie plappern sie nur das in anderen Worten nach, was der zitierte Teil eh schon besagt anstatt es zu erläutern.


Und alles, weil einmal wer so einen dusseligen A2B-Verteiler von der Schmutzwasserpumpe als Sammelstück benutzt hat?! Wo selbst bei solchem Fehler nur sehr abstrakt eine Gefahr droht, dass wirklich gefährliche Stoffe ins Leitungsnetz gelangen. Und selbst wenn das erfolgt, muss erst einmal wer dran erkranken. Da soll nun ein Riesenaufwand betrieben werden? Aber beim PRCD-S, der mit Handschuh sich dann nur in der unmittelbar lebensgefährlichen Konstellation einschalten lässt, die er eigentlich gerade verhindern soll, begnügt man sich mit einem Hinweisschildchen?! Male man halt alle nicht-sperrenden Sammelstücke in schwarz-gelbem-Streifenmuster an... wäre um einiges einfacher.


Gruß,
Thorben

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken823340
Datum16.09.2016 23:285146 x gelesen
Wäre denn eine Einspeisung in die Tankfüllleitung und 'Entnahme' aus dem Tank eine zulässige 'mittelbare' Verbindung?

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW823372
Datum18.09.2016 20:264863 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Wäre denn eine Einspeisung in die Tankfüllleitung und 'Entnahme' aus dem Tank eine zulässige 'mittelbare' Verbindung?

Eben nicht, weil der Einlauf in den Tank ja nicht frei einlaufend ist.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836632
Datum16.01.2018 13:493570 x gelesen
hallo,

hier stellt eine Feuerwehr um:

Geschrieben im Feuerwehr-Markt Auf Grund der Umstellung auf Standrohre mit Rückflussverhinderer verkaufen wir ca. 12 "Württemberger Standrohre Lang".

61432_1516105226.png

Quelle: Anzeige im Feuerwehr-Markt

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 01.08.2016 17:51 Stef7fen7 W.7, Elmstein Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe
 02.08.2016 09:00 Stef7an 7L., Treuchtlingen
 02.08.2016 17:23 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 02.08.2016 18:41 Stef7an 7L., Treuchtlingen
 02.08.2016 19:02 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 03.08.2016 07:58 Stef7an 7L., Treuchtlingen
 03.08.2016 09:01 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 03.08.2016 11:25 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
 03.08.2016 11:38 Oliv7er 7B., Augsburg
 03.08.2016 11:48 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 03.08.2016 12:52 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 03.08.2016 17:27 Olaf7 S.7, Hirschberg
 03.08.2016 21:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.08.2016 18:38 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 03.08.2016 21:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.08.2016 00:26 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 04.08.2016 06:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.08.2016 18:55 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 16.09.2016 08:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.09.2016 18:42 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 16.09.2016 23:28 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 18.09.2016 20:26 Thom7as 7E., Nettetal
 16.01.2018 13:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
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