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Thema | Übersicht Qualifikation / Dienstgrad je Bundesland (Ehrenamt) | 14 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 822258 | |||
Datum | 04.08.2016 19:09 | 5388 x gelesen | |||
Hallo in die Runde, kennt jemand eine gute Übersicht (Tabelle) zu den Dienstgraden (ehrenamtlich) in Deutschland. Ausgangspunkt sollen die Dienstgrade und Qualifikationen aus der FwDV2 darstellen bzw. zu NRW vergleichbar sein: "Mannschaftsdiestgrade" ... sind mir an dieser Stelle nicht so wichtig ggf. der "Truppfürer" Im wesentlichen: Gruppenführer [gem. FwDV2] - Lehrgang (IdF NRW) FIII -> danach Dienstgrand i.d.R. Brandmeister Zugführer [gem. FwDV2] - Lehrgang (IdF NRW) FIV-> danach Dienstgrand i.d.R. Brandinspektor Verbandführer [gem. FwDV2] - Lehrgang (IdF NRW) F/B V-I -> danach Dienstgrand Brandoberinspektor möglich Einführung in die Stabsarbeit [gem. FwDV2] - Lehrgang (IdF NRW) F/B V-II > danach Dienstgrand i.d.R. Brandoberinspektor Leiter einer Feuerwehr [gem. FwDV2] - Lehrgang (IdF NRW) F VI > danach Dienstgrand i.d.R. Stadtbrandinspektor In anderen Bundesländern gibt es ja noch Kriterien wie Einwohner und Dienstalter etc.. Grüße Olli | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 822260 | |||
Datum | 04.08.2016 20:46 | 3211 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver B.In anderen Bundesländern gibt es ja noch Kriterien wie Einwohner und Dienstalter etc.. In Brandenburg gibt es dafür die Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 822261 | |||
Datum | 04.08.2016 20:53 | 2982 x gelesen | |||
Guten Abend! Danke für die "Laufbahnverordnung" die sich für mich wie ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Ich fürchte eine einfache Übersicht gibt es nicht. Grüße Olli | |||||
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Autor | Marc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen | 822264 | |||
Datum | 04.08.2016 21:55 | 2857 x gelesen | |||
Moin, für Nds stehen die Anforderungen hier. Gruß Marcus meine Meinung, nur zu diesem Thema. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 822266 | |||
Datum | 04.08.2016 22:19 | 2849 x gelesen | |||
Guten Abend Für BaWü auch ersichtlich aus der: -> " VwV FW-Bekleidung Anl. 2 " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8C., Limbach / Saarland | 822267 | |||
Datum | 04.08.2016 22:27 | 2701 x gelesen | |||
Ab Seite 10 für das Saarland Link | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 822268 | |||
Datum | 04.08.2016 23:09 | 2540 x gelesen | |||
Moin Oliver, für Schleswig-Holstein: Anlage 4 zum Organisationserlass Feuerwehren MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 822269 | |||
Datum | 04.08.2016 23:32 | 2605 x gelesen | |||
Für RLP findest du die Auflistung als Anlage 3 zur Feuerwehrverordnung hier. Für Vergleiche taugen hier wirklich nur die Ränge ab Brandmeister aufwärts, komm bloß nicht auf die Idee, zu fragen, was "erfahren", "besonders erfahren" oder "vergleichbare Funktion" bedeutet. Denn da wirst du noch nichtmal ne Auflistung aller Varianten aus RLP selber zustande kriegen ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 822270 | |||
Datum | 05.08.2016 08:00 | 2286 x gelesen | |||
Hallo Oliver, in Sachsen geregelt über die Sächsische Feuerwehrverordnung-SächsFwVO und auf Seite 17 findest du eine Tabelle für die Vorraussetzung zur Erlangung des nächst höheren Dienstgrades. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 822272 | |||
Datum | 05.08.2016 08:25 | 2288 x gelesen | |||
Moin in die Runde! Für M-V hab ich auf die schnelle nur diese Übersicht gefunden. Diese stellt es aber recht übersichtlich dar. Dienstgrade M-V MkG Daniel Alles wie immer meine persönliche Meinung | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 822274 | |||
Datum | 05.08.2016 09:00 | 2394 x gelesen | |||
Für Sachsen-Anhalt: LVO FF LSA Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen | 822284 | |||
Datum | 05.08.2016 15:56 | 2144 x gelesen | |||
Für Hessen ist die Hess. Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung auf der Seite HLFS zu finden. Kann Spuren von Ironie und Zynismus enthalten. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen | 822285 | |||
Datum | 05.08.2016 18:00 | 1997 x gelesen | |||
Wie du selber schon gesehen hast, 16 Fürsten, 16 Ideen. In den drei Bundesländern, in denen ich bisher tätig war gab es da schon mehr als genug Unterschiede, um noch den Überblick zu behalten. Auf den ersten Blick stellt es sich mir aber so dar, dass sich in NRW stark an der Laufbahn der BF orientiert wird, was in den meisten anderen Ländern nicht der Fall ist. Am deutlichsten wird das bei der fehlenden "Löschmeister"-Ebene, sowie die Nutzung "-inspektor". Das kennen sowohl NDS, LSA und TH alles nicht. Mit ein paar Unterschieden kann man dort grob unterscheiden: -Feuerwehrmänner =>Mannschaft und Truppführer -Löschmeister =>Gruppenführer (meistens gibt es bei OLM oder HLM den Einstieg für die Zugführer) -Brandmeister=> Verbandführer Kreisbrandinspektor: In TH hauptamtliche Stelle im gD, angesiedelt in den Landratsämtern, in LSA und NDS in der Form unbekannt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 822286 | |||
Datum | 06.08.2016 10:42 | 1769 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Johannes K. Kreisbrandinspektor: In TH hauptamtliche Stelle im gD, angesiedelt in den Landratsämtern, Auch in BaWü sind die Kreisbrandmeister jetzt gem. § 23 FwG-BaWü hauptamtlich beim LRA angesiedelt. Früher konnten KBM noch ehrenamtlich ihre Funktion wahrnehmen, in vielen Kreisen waren sie aber hauptamtlich als FW-Technischer Sachbearbeiter o.ä. beim LRA angestellt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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