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Thema2. baulicher Rettungsweg - Schadensereignisse und Positivbeispiele?23 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern823551
Datum26.09.2016 13:565760 x gelesen
Moin,

kann jemand Einsatzberichte, Pressemeldungen o.ä. vorweisen, in denen das Vorhandensein bzw. Fehlen eines zweiten baulichen Rettungsweges im Einsatzfall thematisiert wird im Sinne der dadurch möglichen bzw. unmöglichen Rettung von Personen? Beispielhafte Nutzungen könnten z.B. Schulen sein...

Ein Positiv-Beispiel findet sich hier aus Stuttgart.

Hintergrund ist die Frage der Verhältnismäßigkeit der Forderung nach einem zweiten baulichen Rettungsweg und Häufigkeit entsprechender Ereignisse.

mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz823553
Datum26.09.2016 15:143763 x gelesen
Ich hätte da ein Negativ-Beispiel, wenn auch noch keinen Schaden:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/bitburg/aktuell/Heute-in-der-Bitburger-Zeitung-Brandschutz-frisst-Budgets-auf-Bitburger-Stadtratsmitglied-startet-Petition-gegen-unsinnige-Auflagen-bei-oeffentlichen-Bauten;art752,4493672

Die Petition ist schließlich vom Stadtrat unterstützt worden:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/bitburg/aktuell/Heute-in-der-Bitburger-Zeitung-Jetzt-kaempft-der-ganze-Bitburger-Stadtrat-gegen-ueberzogenen-Brandschutz;art752,4502576

Interessanteweise geht es unter anderem um den Sitzungssaal des Rates, der die Petition verabschiedet hat. Die Herrschaften möchten also mit gutem Beispiel vorangehen und den Brandschutz für sich selbst reduzieren. Es wird auch ein Veranstaltungsraum in einem Schloß erwähnt, der im ersten Stockwerk liegt und keinen zweiten baulichen Rettungsweg aufweist.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823554
Datum26.09.2016 15:373747 x gelesen
Geschrieben von Oliver S. Ich hätte da ein Negativ-Beispiel, wen

Welche Bauvorschriften wurden denn in den letzten 10 Jahren "verschärft"?
Oder geht es schlicht darum, dass nach der juristischen Aufarbeitung u.a. des Flughafenbrandes Düsseldorf keine der am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen mehr selbst Ausnahmen vom oft seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten bestehenden Regelwerk mehr erlauben oder auch nur dulden will?

Warum gibts nochmal Vorschriften für Versammlungsstätten?
Weil zuviele davon mit zu großen Opfern abgebrannt sind!

Ganz praktisch rate ich im übrigen dazu, einfach mal einen beliebigen Konzertsaal mit 160 Leuten aller Altersklassen inkl. Musikern mit Instrumenten im nicht unerheblichen Wert sponant über ein Fenster über eine Drehleiter o.ä. zu evakuieren...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823555
Datum26.09.2016 15:383848 x gelesen
Geschrieben von Adrian R. Moin,

kann jemand Einsatzberichte, Pressemeldungen o.ä. vorweisen, in denen das Vorhandensein bzw. Fehlen eines zweiten baulichen Rettungsweges im Einsatzfall thematisiert wird im Sinne der dadurch möglichen bzw. unmöglichen Rettung von Personen? Beispielhafte Nutzungen könnten z.B. Schulen sein...


Wieviel mehr Tote hätten wir gehabt, wenns am Flughafen Düsseldorf weniger bauliche Rettungswege gegeben hätte?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz823556
Datum26.09.2016 15:573530 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Welche Bauvorschriften wurden denn in den letzten 10 Jahren "verschärft"?
Oder geht es schlicht darum, dass nach der juristischen Aufarbeitung u.a. des Flughafenbrandes Düsseldorf keine der am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen mehr selbst Ausnahmen vom oft seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten bestehenden Regelwerk mehr erlauben oder auch nur dulden will?

Da ist nichts verschärft worden, sondern ein Zustand entdeckt, der nicht mit der aktuellen Rechtslage im Baurecht übereinstimmt. Vermutlich war dieser Zustand schon sehr lange rechtswidrig, aber geduldet, von wem auch immer.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW823575
Datum27.09.2016 10:393412 x gelesen
Ich empfele folgendes Video:

https://www.youtube.com/watch?v=QqvWxS719W8

Daz kommt, die meisten hohen Brandschutzausgaben bei Neubauten kommen doch eher daher, das die Architekten keine Ahnung haben.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)823580
Datum27.09.2016 14:283195 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Harald S. Ich empfele folgendes Video:
https://www.youtube.com/watch?v=QqvWxS719W8


Schön plakativ, ich empfehle da eher das Lesen der einschlägigen zugehörigen Berichte, das bringt fachlich etwas mehr.

Vier bauliche Rettungswege in einem erdgeschossigen Gebäude mit ca. 20x25m sind also zu wenig? Wieviele sollten es dann sein? So viele? Oder nur noch Open Air-Veranstaltungen mit vielen baulichen Rettungswegen?
Oder gab es im Station Nightclub vielleicht eher ein paar andere (kleine/viele) Unzulänglichkeiten, die an sich belanglos wären aber insgesamt zur Katastrophe geführt haben (s.a. Verkettung unglücklicher Umstände)

Auch wenn ich die Architektenfloskel "ganzheitlich" hasse wie die Pest, sollte man dies nicht nur bei der Konzepterstellung sondern auch bei der späteren Aufarbeitung berücksichtigen.

Das Station Nightclub Fire ist fast schon alter Hut, das mit der Verkettung unglücklicher Umstände konnten die Österreicher schon 122 Jahre vorher.

Aber auch wenn man den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz in Versammlungsstätten vielfach auf den Ringtheaterbrand zurückführen kann, gleichtt das keine Mängel im betrieblich-organisatorischen Brandschutz aus und im Verhalten der Betroffenen. Wenn man von mehreren baulichen Rettungswegen nur einen nutzt bzw. nutzen will, hat man manchmal einfach auch nur Pech gehabt.

ZweiteMehrere bauliche Rettungswege sind übrigens nicht nur dem Brandschutz zuträglich, es gibt auch andere Ereignisse, die baulicher Rettungswege bedürfen. Insofern halte ich auch die Möglichkeit größerer Rettungsweglängen (und dadurch ggf. weniger Ausgangsmöglichkeiten) durch größere Raumhöhen, wie es die M-VStättV und die VStättVs manch anderer Bundesländer zulassen, für nicht zielführend.

Geschrieben von Harald S... die meisten hohen Brandschutzausgaben bei Neubauten kommen doch eher daher, das die Architekten keine Ahnung haben

Und deshalb empfielst Du als Baufachmann welche Möglichkeit(en), die Kosten im Rahmen zu halten? Da würd ich jetzt gern mal was richtig sinnvolles hören ;-)

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)823582
Datum27.09.2016 14:573239 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Wieviel mehr Tote hätten wir gehabt, wenns am Flughafen Düsseldorf weniger bauliche Rettungswege gegeben hätte?

Oder andersrum:
Wieviel weniger Tote hätten wir gehabt, wenns am Flughafen Düsseldorf mehr bauliche Rettungswege gegeben hätte?

Gilt das dann für alle Räume? In allen Gebäuden? Oder nur für Sonderbauten? Oder wo ist die Grenze? Bei mehr als 10 Feuerwehrgrundlehrgangsabsolventen je Nutzungseinheit? Oder bei einer gehbehinderten Oma?

Ich bin froh, dass es durch die Bauordnungen ein rechtlich definiertes Restrisiko gibt, auch wenns Feuerwehrs manchmal nicht verstehen oder akzeptieren wollen. Und manchmal wird das Restrisiko halt fatalerweise ausgenutzt.

Vielleicht sollte man statt über bauliche Rettungswege mal über Alkohol und Tabak sinnieren, oder über Tempo 100 auf Autobahnen, das wäre doch wesentlich lebenserhaltender als die nächste Außentreppe, die der fröhliche Tubist zur Sachrettung seines goldenen Klos nutzt oder über den die Pianisten den wertvollen Flügel evakuieren.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823583
Datum27.09.2016 15:153178 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Wieviel weniger Tote hätten wir gehabt, wenns am Flughafen Düsseldorf mehr bauliche Rettungswege gegeben hätte?


Keine Ahnung, weil da immer die Frage sein würde/müsste - wo...?
Und man natürlich auch Fragen kann, warum anscheinend ein Flughafen schon mal Rettungsweglängen kennt, die einem (alten) Konzertsaal verwehrt sind...

Geschrieben von Franz-Peter L.Ich bin froh, dass es durch die Bauordnungen ein rechtlich definiertes Restrisiko gibt, auch wenns Feuerwehrs manchmal nicht verstehen oder akzeptieren wollen

Die Feuerwehren?
Ich mach mich nass...


Geschrieben von Franz-Peter L.Vielleicht sollte man statt über bauliche Rettungswege mal über Alkohol und Tabak sinnieren, oder über Tempo 100 auf Autobahnen, das wäre doch wesentlich lebenserhaltender als die nächste Außentreppe, die der fröhliche Tubist zur Sachrettung seines goldenen Klos nutzt oder über den die Pianisten den wertvollen Flügel evakuieren.

Der Gesetzgeber ist frei, das eine wie das andere abschließend zu regeln, es ist allerdings maximal unfair, bestehende Rechtsvorschriften maximal lasch handhaben zu wollen, in der Voraussetzung, dass irgendein "Depp aus dem VB" da schon vorauseilend gern zustimmen wird...
Komisch, dass diese Deppen seit gut 20 Jahren immer weniger werden - und daher die gefühlten Probleme immer mehr.

Also liebe Bauzunft:
Baut vernünftige Gebäude, dann haben es alle leichter - nicht nur die Feuerwehr.
Und ich habe leider ein gesundes Mißtrauen, gegen "brennt nach Berechnung nicht (so schnell)"...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW823584
Datum27.09.2016 15:203116 x gelesen
Ich hätte übrigens aus persönlicher fachlicher Sicht sehr Interesse an einem spannenden Fachbuch zum Thema wieviel VB wo und warum für wen... weil zu viele vom Fach (und zwar sowohl auf Seiten der Fw wie auf Seiten der Fachplaner!) gar nicht wissen, warum es was gibt... und das geht schon bei den Fw-Zufahrten/-Aufstellflächen los...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDomi8nic8 S.8, Pfäffikon SZ / Schweiz / Schwyz823585
Datum27.09.2016 16:082942 x gelesen
Die ETH Zürich hat dazu auch Studien durchgeführt: «Wirtschaftliche Optimierung im vorbeugenden Brandschutz»

Diese (und weitere?) Studien haben unter anderem dazu geführt, dass die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz teilweise reduziert wurden (z.B. Wohn- über Geschäftshäusern, z.B. der Schreinermeister der über der Werkstatt wohnt) oder verschärft (zusammenhängende Flächen in Tiefgaragen).

Dieser Beitrag repräsentiert meine rein private Meinung.
Weder mein Arbeitgeber, noch meine Feuerwehr, deren tragende Gemeinde noch die Gebäudeversicherung muss dieselbe Meinung teilen.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken823586
Datum27.09.2016 16:102913 x gelesen
Also als jemand der relativ viel auf Veranstaltungen unterwegs ist, halte ich einen zweiten (sinnvollen) Rettungsweg bei jeder Ansammlung von mehr als zehn Menschen auf einem Haufen für zwingend notwendig, wenn die Gefahr besteht, dass der erste Rettungsweg blockiert werden kann (d.h. wenn die Tür nicht direkt ins Freie führt).
Dazu muss noch der organisatorische Teil funktionieren (beim Station-Club Fire war ja die zweite Tür vorhanden, aber versperrt).

Tomy

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AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V823587
Datum27.09.2016 16:173049 x gelesen
Moin Adrian!

Mir fällt zu dem Thema auf die Schnelle nur dieser Einsatz ein.

Dadurch das in dem Gebäude 2 Treppenhäuser vorhanden waren konnten wir damals ohne größere Schwierigkeiten über ein Treppenhaus die Evakuierung aus dem 2.OG durchführen und parallel über das zweite Treppenhaus im 1.OG die Menschenrettung und BBK einleiten.

MkG

Daniel

Alles wie immer meine persönliche Meinung

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AutorChri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt 823597
Datum28.09.2016 09:432842 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L. Ich bin froh, dass es durch die Bauordnungen ein rechtlich definiertes Restrisiko gibt, auch wenns Feuerwehrs manchmal nicht verstehen oder akzeptieren wollen. Und manchmal wird das Restrisiko halt fatalerweise ausgenutzt.

Restrisiko ist definiert als das unbekannte Risiko. Von Risiken kenne ich Art, Umfang & Eintittswahrscheinlichkeit, vom Restrisiko kenne ich gar nichts. Das Restrisiko ist nicht quantifizierbar.
Immer wenn ich irgendwo lese/höre "Das Restrisiko ist überschaubar/gering." kriege ich Zustände. Die Aussage ist grober Unfug, wie soll man etwas einschätzen was man nicht kennt?

Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld / Bayern823599
Datum28.09.2016 10:302783 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian B.Restrisiko ist definiert als das unbekannte Risiko.

Frage der Definition, natürlich gibt es auch ein akzeptiertes, verbleibendes Risiko, gemeinhin als Restrisiko bezeichnet...Davon sprach FP. Wie man so "schön" sagt, die Gelegenheit, "bauordnungskonform" zu versterben, z.B. innerhalb der Nutzungseinheit.

mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW823608
Datum28.09.2016 14:102765 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Schön plakativ
ja, und mit einer korrekten Einordnung auch sehr wirksam.


Geschrieben von Franz-Peter L.Und deshalb empfielst Du als Baufachmann welche Möglichkeit(en), die Kosten im Rahmen zu halten? Da würd ich jetzt gern mal was richtig sinnvolles hören ;-)


Ich möchte am Bau nicht mehr einem Architekten erklären müssen:

- Das die Kabeltrasse nicht (so einfach) über dem Fluchtweg angeordnet werden kann
- Kunststoffrohre brennen können
- Ein Loch in der Brandschutzwand auch wieder geschlossen werden muss
- Es wenig Sinn macht eine Tür zum Fluchttreppenhaus nicht Rauchdicht zu gestalten
- Stahlträger wenig Feuerfest sind
- Eine Drehleiter nicht üblicherweise 40m lang ist
- Brennbare Gegenstände an der Decke nichts verloren haben
- Nicht jeder ohne Hilfe auf den 1,5m hohen Fenstersims kommt
- Ein Rauchabschluss zwischen den Etagen vorzusehen
- Die Entfluchtung über 2 Seiten erfolgen sollte
- Ein Fluchtweg über den Brandraum gefährlich ist
- Im Fluchtweg keine Holzeinbauten sein sollten
- Treppen ein Stufenmaß halten sollten
- Wendeltreppen weniger Menschen aufnehmen können
- Stolperkanten in Fluchtwegen nicht Sinnvoll sind
und ich bin noch nicht warm. Alles Sachen aus den letzten Monaten!

Dazu kommen die Entwürfe, die ich von den Architekturstudenten regelmäßig sehe. Genau so konstruiert, das der Bauliche Brandschutz nicht kostengünstig machbar ist. Neben etlichen anderen Schwächen.

Dabei ist es eigentlich gaaaanz einfach
Was drin ist muss raus
Das Feuer und der Rauch gehören eingesperrt
Die Feuerwehr muss rein
und das alles halbwegs Sicher...

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland823617
Datum28.09.2016 16:242702 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Dabei ist es eigentlich gaaaanz einfach
Was drin ist muss raus
Das Feuer und der Rauch gehören eingesperrt
Die Feuerwehr muss rein
und das alles halbwegs Sicher...

**gefälltmitbuttondrück**
Ist der Spruch geschützt oder steht der zur freien Verwendung :-)?

Gruß Daniel

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AutorPete8r M8., Wien / Wien823620
Datum28.09.2016 20:332574 x gelesen
Dazu kommen noch Ideen wie:
- Brandabschnitte durch Glas trennen
- (halb-)rundes Treppenhaus in einer Schule (andere Gebäudenutzungen mit hoher Belegszahl bitte einsetzen) mit der Begündung "Podest ist unästhetisch"
- Notbeleuchtung in der Decke "verstecken"
- hatten wir die rahmenlose Glasschiebetür, oder die innen angeschlagene und nach innen öffnende Tür (entgegen der Einreichplanung) schon?

Grüsse
Peter

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)823623
Datum28.09.2016 23:13   2783 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald S.und mit einer korrekten Einordnung auch sehr wirksam.
Und wie heißt dann die korrekte Einordnung bezüglich der Frage nach dem zweiten Rettungsweg?
Überflüssig, weil die meisten Personen nur den einen genommen haben und der dann "überlastet" war?


Den Bezug der Aufzählung zu den von Dir angegebenen hohen Brandschutzausgaben verstehe ich zwar nicht so ganz, aber...

Geschrieben von Harald S.- Das die Kabeltrasse nicht (so einfach) über dem Fluchtweg angeordnet werden kann Was verstehst Du unter Fluchtweg?

Geschrieben von Harald S.- Kunststoffrohre brennen können
Ja und?

Geschrieben von Harald S.- Ein Loch in der Brandschutzwand auch wieder geschlossen werden muss Brandschutzwand?

Geschrieben von Harald S.- Es wenig Sinn macht eine Tür zum Fluchttreppenhaus nicht Rauchdicht zu gestalten Wer zahlt die Mehrkosten rauchdichter Türen gegenüber Türen der baurechtlich zulässigen Mindestanforderung, die der Architekt beachtet?

Geschrieben von Harald S.- Stahlträger wenig Feuerfest sindFeuerfest? Oder feuerwiderstandsfähig? Da erzählt mir mein Kollege, der die Heißbemessung macht, aber was ganz anderes. Aber wahrscheinlich ist der EC3 als ETB ja ein von den Architekten erfundenes Teufelswerk zur Verwirrung der Feuerwehr ;-)

Geschrieben von Harald S.- Eine Drehleiter nicht üblicherweise 40m lang ist Da hast Du recht, Längeneinschätzung ist nicht jedes Architekten Sache ;-)

Geschrieben von Harald S.- Brennbare Gegenstände an der Decke nichts verloren haben Ja, deshalb werden Lampen auch meist am Boden angeordnet ;-)

Geschrieben von Harald S.- Nicht jeder ohne Hilfe auf den 1,5m hohen Fenstersims kommt Und was macht jeder da?

Geschrieben von Harald S.- Ein Rauchabschluss zwischen den Etagen vorzusehen Soll das Raumabschluss heißen? Ansonsten sieht das Baurecht zwischen den Geschossen meist irgendwas mit Feuerwiderstand vor

Geschrieben von Harald S.- Die Entfluchtung über 2 Seiten erfolgen sollte Wie geht das dann im Wohnungsbau?

Geschrieben von Harald S.- Ein Fluchtweg über den Brandraum gefährlich ist Wie geht das dann im Wohnungsbau?

Geschrieben von Harald S.- Im Fluchtweg keine Holzeinbauten sein sollten Wenn der Fluchtweg der Treppenraum ist dann streiche sollten, setze dürfen, sonst definiere "Einbau" und "Fluchtweg"

Geschrieben von Harald S.- Treppen ein Stufenmaß halten sollten Ja, die DIN 18065 als ETB lässt da so einiges zu.

Geschrieben von Harald S.- Wendeltreppen weniger Menschen aufnehmen können Weniger als?

Geschrieben von Harald S.- Stolperkanten in Fluchtwegen nicht Sinnvoll sind ACK


Geschrieben von Harald S.Dazu kommen die Entwürfe, die ich von den Architekturstudenten regelmäßig sehe. Genau so konstruiert, das der Bauliche Brandschutz nicht kostengünstig machbar ist. Neben etlichen anderen Schwächen. Und um das zu verbessern, betreibst Du Facharbeit im LFV, Du machst die Architektenkammer oder den Dekan der Fakultät auf diese Unzulänglichkeiten aufmerksam oder gibst Dein Wissen den Architekturstudenten gar als Lehrbeauftragter weiter. Oder?

Geschrieben von Harald S.Dabei ist es eigentlich gaaaanz einfach
Man reiche mir eine neue Tastatur ;-)

Geschrieben von Harald S.Was drin ist muss raus OK, erzähl ich morgen mal meinem Kollegen, der grade eine JVA in Planung hat. Und Verweilkonzepte werden ja auch völlig überbewertet ...

Geschrieben von Harald S.
Das Feuer und der Rauch gehören eingesperrt
Gute Idee! Ich hab schon immer gewusst, dass das mit den Rauchableitungsöffnungen und Rauchabzugsanlagen völliger Kokolores ist! Und dafür, dass der Rauch drin bleibt, sorgen ja schließlich dann auch die tollen Fachleute von der Feuerwehr, die gern mit ihrem als Arbeitsgerät und als Gießkanne mißbrauchten Rettungsgerät namens Drehleiter von oben in Rauchableitungsöffnungen zielspritzen und durch Dampfpfropfen einen erfolgreichen Rauchabzug verhindern.

Geschrieben von Harald S.Die Feuerwehr muss rein
und das alles halbwegs Sicher...
Ja, immer rein, vielleicht nicht nur halbwegs sondern manchmal auch fast totsicher (2:10)

Brandschutzplanung ist ja so einfach, ich weiß gar nicht, wieso wir so wenig Bewerber auf die Stellenanzeigen haben, wenns doch scheinbar sooo viele Feuerwehrler (besser) können...

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)823627
Datum29.09.2016 02:052566 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.es ist allerdings maximal unfair, bestehende Rechtsvorschriften maximal lasch handhaben zu wollen, in der Voraussetzung, dass irgendein "Depp aus dem VB" da schon vorauseilend gern zustimmen wird...
Problematisch ist es vor allem bei den kleineren Gebäudeklassen bzw. bei nicht prüfpflichtigen Gebäuden, wenn kein Fachplaner beauftragt wird und der Entwurfsverfasser den Brandschutz "mal eben nebenbei mitplant". Dann ist eine "zweite Fachmeinung" von vornherein ausgeschlossen und Fehler oder manche Abweichung bleibt unentdeckt. Das Ganze entbindet aber den Fachplaner nicht von der Verantwortung. Der "Depp aus dem VB" tritt dort gar nicht in Erscheinung.
Bei den prüfpflichtigen Gebäuden gehören aber immer mindestens zwei dazu, der Fachplaner / Nachweisersteller und der Prüfer. Wenn da was aus dem Ruder läuft, haben hinter auch zwei den schwarzen Peter. Maximal unfair ist hier aber, dass der private Prüfsachverständige voll haftbar gemacht wird und sich Behördenmitarbeiter hinter ihrer Behörde verstecken.
Dass die Rechtsvorschriften eine mögliche Auslegung zulassen ist gewollt und der großen Bandbreite an Gebäuden und Nutzungen geschuldet. Und für die Abweichungen ist eine entsprechende Kompensation zu planen oder eine gute Begründung zu geben.

Wen meinst Du denn mit dem "Depp aus dem VB"? Ich gehe davon aus, dass mit "VB" hier der sehr geringe Anteil an Beurteilungen durch die Fachabteilungen der BFs gemeint ist. Für den Großteil Deutschlands gibt es das doch gar nicht, da beurteilt/prüft den Brandschutz die Bauaufsichtsbehörde, die mit Feuerwehr eher nix zu tun hat, ausgenommen der Sachbearbeiter ist zufällig Feuerwehrangehöriger.

Es mag zwar manche fragwürdige Entscheidung zu Abweichungen geben, aber letztendlich hat auch der "Depp aus dem VB" durch die Bauaufsichtsbehörde immer noch einen vor sich stehen, der letztendlich für den Verwaltungsakt zuständig ist.

Geschrieben von Ulrich C.Komisch, dass diese Deppen seit gut 20 Jahren immer weniger werden - und daher die gefühlten Probleme immer mehr.
Das erinnert mich sehr an die Jammertriaden der Gastronomie/Hotellerieüber die immer schlimmer werdenden Vorschriften. Auch wenn das (zumindest bayerische) Baurecht neben den Rauchwarnmeldern die einzige bauliche Nachrüstpflicht in der ehemaligen GasrtBauV vorgegeben hat, das ist schon mehr als 15 Jahre her, dass dort "verschärft" wurde. Vielleicht liegen aber die gefühlten Probleme eher daran, dass erst jetzt festgestellt wird, dass man die damalige Nachrüstung verschlafen hat oder dass heute (obacht, Ironie!) der Kontrolleur nicht mehr mit einem Schweinsbraten und drei Flaschen Vollkornschorle dazu zu bewegen ist, die Hühneraugen zuzudrücken.


Grüßla,
FP

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW823632
Datum29.09.2016 09:252443 x gelesen
Geschrieben von Daniel G.Ist der Spruch geschützt oder steht der zur freien Verwendung :-)?

Nein, er ist nicht geschützt

Danke

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW823634
Datum29.09.2016 10:152530 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter L.Brandschutzplanung ist ja so einfach, ich weiß gar nicht, wieso wir so wenig Bewerber auf die Stellenanzeigen haben, wenns doch scheinbar sooo viele Feuerwehrler (besser) können...
Nein, Brandschutzplanung kann ich nicht. Weis aber einen föhigen Brandschutzplaner an meiner Seite oder auch gegenüber zu schötzen.
Ja, meine plakativen Beispiele sind leicht angreifbar. Da ich mich dem Brandschutz von der Seite des Handwerkers, Fachplaners Elektro und des Nutzers nöhere, sind mir auch nicht alle exakten Begriffe gelöufig. Feuer aus machen überlasse ich übrigens auch den Profis von der Feuerwehr.

Allerdings habe ich, so behaupte ich zumindest, einen halbwegs funktionierenden GMV. Abgesehen davon, weis ich ungeföhr, was die Sachen auf dem Bau in etwa kosten.

Zu einem Beispiel die ganze Geschichte:
Geschrieben von Franz-Peter L.Geschrieben von Harald S."- Wendeltreppen weniger Menschen aufnehmen können" Weniger als?
Ein Fluchtweg mit 1,2m Breite wird benötigt. Da eine Gerade Treppe nicht Schick ist, wird außen eine Wendeltreppe mit einer Stufenbreite von exakt 1,2m eingebaut. Da sollen dann notfalls die etwa 100 Personen durch den Rauch der durchs Fenster quillt nach oben flüchten.
Alles geplant durch einen Professor für Architektur.
Da der Gang in die die Treppe führt ja so viel verschwendeten Platz bietet, wird aus Holz eine 2. Ebene eingezogen und der an dieser Stelle bereits schmale Fluchtweg durch eine Treppe auf die neue Ebene zusötzlich eingeengt.
Damit dieser Gang auch gut durchlüftet, werden die Kabel und Rohrdurchführungen zum Mutmaslichen Brandraum nicht verschlossen. Die Begründung, der Fluchtgang über dem Brandraum wird durch die etwa 200cm² nicht mit Rauch gefüllt.

Dazu werden in den direkten Weg zwischen Tür und Treppe Stufen und Stolpersteine eingebaut um das Gesamtbild aufzulockern.

Ich hötte da noch mehr, noch krassere Beispiele.

Aber auch etwas positives. Da kommt zu uns ein Architekturstudent, und erklört mir durchaus verstöndlich und korrekt Möngel im Brandschutz. Es gibt also Hoffnung.

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AutorMarc8 S.8, Dietzenbach / Hessen823686
Datum30.09.2016 22:342329 x gelesen
Hallo Adrian,

ein Artikel direkt zu der Problematik fällt mir gerade nicht ein aber es gab m.E. in der "Brandschutz" mal einen Artikel über Rettungsraten mit unterschiedlichen Leitern. War glaube ich auch eine Abschnittsarbeit aus Dresden. Eine PPP war dazu auch mal im Internet zu finden.

Wenn man diese Zahlen betrachtet, dann sollte jedem klar sein, dass man ab einer gewissen Zahl zu Rettender nicht mehr über Leitern der Feuerwehr retten kann, wenn der 1. Rettungsweg ausfällt. Dann brauche ich einen 2. baulichen Rettungsweg. Und wer keinen 2. Rettungsweg will, der sollte überr einen Sicherheitstreppenraum nachdenken, auch das ist ein Weg, den die meisten Bauordnungen zulassen.

Irgendwo in meinen Unterlagen (Quellen) zu meiner MT müsste ich zu den Rettungsraten noch etwas haben.Wenn Du das nicht mehr im Internet findest, dann melde dich bei mir.

Wer ein Gebäude für eine größere Personenzahl plant und meint ohne redundante Rettungswege auszukommen der ist einfach nur fahrlässig.

Viele Grüße
Marc

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 26.09.2016 13:56 Adri7an 7R., Bergrheinfeld
 26.09.2016 15:14 Oliv7er 7S., Neidenbach
 26.09.2016 15:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.09.2016 15:57 Oliv7er 7S., Neidenbach
 27.09.2016 10:39 Hara7ld 7S., Köln
 27.09.2016 14:28 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 28.09.2016 14:10 Hara7ld 7S., Köln
 28.09.2016 16:24 Dani7el 7G., Überherrn
 29.09.2016 09:25 Hara7ld 7S., Köln
 28.09.2016 20:33 Pete7r M7., Wien
 28.09.2016 23:13 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 29.09.2016 10:15 Hara7ld 7S., Köln
 26.09.2016 15:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.09.2016 14:57 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 27.09.2016 15:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.09.2016 02:05 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 27.09.2016 15:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.09.2016 16:08 Domi7nic7 S.7, Pfäffikon SZ / Schweiz
 27.09.2016 16:10 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 27.09.2016 16:17 Dani7el 7S., Pasewalk
 28.09.2016 09:43 Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg
 28.09.2016 10:30 Adri7an 7R., Bergrheinfeld
 30.09.2016 22:34 Marc7 S.7, Dietzenbach
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