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Thema | Vertrauensperson | 6 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 825357 | |||
Datum | 30.11.2016 23:56 | 7279 x gelesen | |||
Hallo, nach §11(5) BHKG (NRW) *) ist die Wahl einer Vertrauensperson notwendig. Dies soll bei uns in diesem Jahr noch erfolgen. Wie haben andere diese Funktion in der Praxis umgesetzt? Wie sind die Erfahrungen damit? So richtig weiß niemand wie diese Funktion in der Praxis funktioniert. Für Hinweise bin ich sehr dankbar. *) Auszug aus dem $11 BHKG (NRW): (5) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wählen in jeder Einheit eine Vertrauensperson. Vertrauenspersonen sollen die Einheitsleiterin oder den Einheitsleiter bei der Wahrnehmung der Führungsaufgaben unterstützen, indem sie den Zusammenhalt fördern, zur Integration des Einzelnen in die Einheit beitragen, Konflikten vorbeugen und an der Bewältigung bestehender Konflikte mitwirken. Vertrauenspersonen haben ein jederzeitiges unmittelbares Vortragsrecht bei der Einheitsleiterin oder dem Einheitsleiter und im Ausnahmefall bei der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr, deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, tritt die Sprecherin oder der Sprecher nach Absatz 4 Satz 2 bis 4 an die Stelle der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr. Die Amtszeit einer Vertrauensperson beträgt sechs Jahre. Ein vorzeitiger Rücktritt vom Amt ist möglich. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 825358 | |||
Datum | 01.12.2016 00:29 | 4323 x gelesen | |||
Hier sind tatsächlich noch einige Fragen auslegungsbedürftig. Das fängt z.B. schon mit der Frage an, was überhaupt eine Einheit ist: Bildet die Gesamtheit aller FM(SB) an einem Standort eine Einheit? Oder bilden je Standort die Einsatzabteilung. die Jugend und die Ehrenabteilung eigene Einheiten im Sinne dieser Vorschrift? (es könnte ja einiges dafür sprechen, dass die Jugendgruppe eigene Vertrauensleute hat...) Es gab da am Anfang des Jahres noch die Hoffnung, dass auch solche Fragen in der kurz nach dem BHKG zu verabschiedenden neuen LVO-FF geregelt würden. Zumindestens der Teil der Hoffnung bezüglich der zeitnahen Verabschiedung hat sich inzwischen ja ziemlich deutlich zerschlagen; es wurde bisher noch nichtmals ein Entwurf veröffentlicht. Hier soll es wohl so laufen, dass die gewählten Vertrauensleute ähnlich der Funktionsträger auch offiziell (mit Urkunde und so) in ihr Amt eingesetzt werden. Die eigentliche Amtsausübung dagegen halte ich für weitgehend unkritisch und nicht weiter regelungsbedürftig: Wer sich nicht selbst an das Gespräch mit dem "Vorgesetzten" herantraut und lieber mit jemandem auf Augenhöhe redet, spricht direkt die Vertrauensperson an. Diese trägt die Angelegenheit dann dem entsprechenden Vorgesetzten vor, vermittelt entweder das direkte Gespräch oder übermittelt die Antwort an den Fragesteller. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 825396 | |||
Datum | 01.12.2016 21:50 | 3629 x gelesen | |||
Klingt jetzt mal so wie der ( Stadt)Feuerwehr-Obmann in RLP. Der die Intressen der Ehrenamtlichen gegenüber dem Hauptamtlichen FW-Leiter vertritt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 825442 | |||
Datum | 03.12.2016 18:53 | 2969 x gelesen | |||
Fast wir haben jetzt einen Mannschaftssprecher der in Vertretung und, für mich wichtiger, ohne Nennung der sich beschwerenden Person, Probleme mit der Führung besprechen kann. In einer Klüngel-FW, also da wo die Führung schon im Sandkasten die besten Kumpel waren, kann das Sinn machen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Alex8and8er 8R., Hilpoltstein / Bayern | 825446 | |||
Datum | 03.12.2016 20:12 | 3099 x gelesen | |||
Hallo Im THW gibt es in den Ortsverbänden eine ähnliche Funktion. Nennt sich Helfersprecher. Diese werden alle 5 Jahre aus der Helferschaft gewählt (bestimmte Führungskräfte sind nicht wählbar) und haben folgenden Aufgaben: - Vertretung der Helferinteressen ggü den Führungskräften - Schlichtung von Konflikten innerhalb eines Ortsverbandes - Mitwirkung bei Personalthemen (Berufung von Führungskräften, Entlassung oder Abmahnung von Helfern,...) Um diesen Aufgaben gerecht zu werden gibt es viele Möglichkeiten. Angefangen von einem einfachen Aushang mit Kontaktdaten, über eine Box für anonyme Hinweise bis zur regelmäßigen Sprechstunde. Auch ist eine regelmäßige Teilnahme am Ortsausschuss (regelmäßiges Treffen der Führungskräfte) nötig um auf dem aktuellen Stand der wichtigen Themen zu bleiben und eben dort die Meinung der Helfer auch einzustreuen. Wichtig ist nur, dass Vorschläge die über die Vertrauensperson / Helfersprecher kommen eben auch angehört werden und nicht einfach "abgebügelt" werden Gruß Alex | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 825448 | |||
Datum | 03.12.2016 20:54 | 3130 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Klingt jetzt mal so wie der ( Stadt)Feuerwehr-Obmann in RLP. Der die Intressen der Ehrenamtlichen gegenüber dem Hauptamtlichen FW-Leiter vertritt. Dem würde wohl in NRW eher der Sprecher der FF entsprechen, der das Ehrenamt in Städten mit BF gegenüber der HA Führung der Feuerwehr vertritt. | |||||
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