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Thema | Aufgabenverteilung Wehrleiter / Sachbearbeiter | 11 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mike8 E.8, Hoyerswerda / | 825566 | |||
Datum | 07.12.2016 12:48 | 6857 x gelesen | |||
Guten Tag, ich habe hier mal eine Frage an die Wehrleiter unter euch, bezüglich der Zusammenarbeit mit der Kommune. Ich bin seit nicht allzu langer Zeit stellvertretender Ortswehrleiter einer kleinen Wehr im ländlichen Raum, mit der Qualifikation Gruppenführer. Aus aktuellem Anlass stellt sich mir gerade die Frage: Ist es eigentlich Aufgabe der Wehrleitung oder des Brandschutz-Sachbearbeiters der Kommune, wenn es um gewisse Papiere geht? Auslöser war in meinem Fall ein Vordruck zum Antrag einer Beförderung. Auf diesem sollten unzählige Daten, wie die Jahre sämtlicher Lehrgangsabschlüsse usw. eingetragen werden. Mir ist nicht ganz klar warum das nicht in den Aufgabenbereich des Sachbearbeiters fällt, zumal dieser die geforderten Daten problemlos aus seinen Unterlagen entnehmen könnte. Das ist nur mal ein Beispiel von vielen und da fragt man sich schon manchmal ob das alles so seine Richtigkeit hat. Wie wird das bei euch gehandhabt? und ist es irgendwo niedergeschrieben wer nun genau für welche Aufgaben zuständig ist? Interessant wäre auch ob der Lehrgang 'Leiter Feuerwehr' darüber Aufschluss gibt. MkG Mike | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 825574 | |||
Datum | 07.12.2016 14:02 | 4262 x gelesen | |||
Hallo! Hier bei uns erledigt der Wehrführer nur den vorbereitenden Verwaltungskram. Also die Anmeldungen zu Lehrgängen, Bedarfsmeldungen und Materialanforderungen usw. Einmal im Jahr kommt ein Schreiben des Sachbearbeiters mit dem er abfragt, ob Personen zur Ehrung oder Beförderung anstehen. In allen Fällen wurde die Personen schon in diesem Schreiben aufgeführt. Der Wehrführer bestätigt das ganze nur. Da ich als Wehrführer aber keine Personalunterlagen im Detail führen darf bzw. nur sehr allgemein gehalten führe, ist das nur ein "abhaken". Das klappt ganz gut. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 825589 | |||
Datum | 07.12.2016 16:09 | 4019 x gelesen | |||
Hallo Mike, das wird in vielen Wehren unterschiedlich gehandhabt. Bei uns machen wir vieles selbst, da die Ausarbeitung der zuständigen Sachbearbeiterin mehr als mangelhaft ist und man im Nachhinein eh wieder sitzt und alles korrigiert. Eine Änderung der derzeitigen Lage ist erst ab Renteneintrittsalter der betreffenden Person gegeben..... In Nachbarwehren wird so gut wie alles über die entsprechenden Sachbearbeiter abgewickelt, die sind aber auch fit in ihrem Job. Bei euch in HY müsste das doch die SV machen? Und laut Dieter K. ist die eigentlich fit.... Gern auch mehr per PN. Gruß aus dem südlichen Landkreis. Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 825599 | |||
Datum | 07.12.2016 21:43 | 3356 x gelesen | |||
Dürfen Wehrführer das nicht ? Hier ist die Erfahrung das die Dezentral im Löschzug besser klappt als in der Verwaltung. Von da kommt einmal im Jahr ein Auszug zur Kontrolle. Beim letzten mal hab ich ca. 20 Min an der Korrektur meines Bogens gesessen. Nicht das erste mal. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 825605 | |||
Datum | 08.12.2016 03:40 | 3300 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Volker C. Dürfen Wehrführer das nicht ? Nach meinen Informationen nicht. Für das Führen der Personalunterlagen ist die Verwaltung zuständig. Damit soll wohl verhindert werden das Unbefugte unter Umständen Zugang zu diesen Daten bekommen. Aber eine einfache Liste mit Namen, Geburtsdatum, Eintritt in die Feuerwehr sowie bestandenen Lahrgängen ist erlaubt. Also eine Art Mitgliederliste wie bei einem Verein. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Mike8 E.8, Görlitz / | 825607 | |||
Datum | 08.12.2016 09:30 | 2858 x gelesen | |||
Danke schonmal für eure Antworten. Zu deiner Frage Jens, ich bin nur beruflich immer einige Tage in Hoyerswerda. Die Heimat bzw. Wehr ist im Kreis Görlitz. Habe beim Anmeldeformular nicht nachgedacht, aber schon geändert. MkG Mike | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 825612 | |||
Datum | 08.12.2016 12:04 | 2833 x gelesen | |||
Blöde Frage, aber in Deiner Wehr/Deinem Bundesland müssen Beförderungen von freiwilligen Feuerwehrmännern bei der Gemeinde beantragt werden? Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Mike8 E.8, Görlitz / | 825613 | |||
Datum | 08.12.2016 12:35 | 2726 x gelesen | |||
Ja, so sieht es aus. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 825624 | |||
Datum | 08.12.2016 22:40 | 2109 x gelesen | |||
Hallo Matthias, Geschrieben von Matthias K. Blöde Frage, aber in Deiner Wehr/Deinem Bundesland müssen Beförderungen von freiwilligen Feuerwehrmännern bei der Gemeinde beantragt werden?Ich wohne ja auch in Ba- Wü. Beförderungen ab Brandmeister wurden durch den Bürgermeister ausgesprochen. Müssen/ mussten also auch bei der Stadt beantragt werden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 825638 | |||
Datum | 09.12.2016 13:08 | 2180 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias K.Blöde Frage, aber in Deiner Wehr/Deinem Bundesland müssen Beförderungen von freiwilligen Feuerwehrmännern bei der Gemeinde beantragt werden? SächsFWVo §6 Abs. 2: Der nächsthöhere Dienstgrad wird dem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom Bürgermeister verliehen. Der Gemeindewehrleiter kann dem Bürgermeister Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorschlagen, die die Voraussetzungen für den nächsthöheren Dienstgrad erfüllen. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 825644 | |||
Datum | 09.12.2016 22:28 | 1871 x gelesen | |||
Hallo, ich war auch 10 Jahre OrtsBm/WF, habe entsprechende Personallisten mit für mich relevanten Daten geführt und dem Sachbearbeiter zugearbeitet.Lehrgangsabschlüsse wurden bei uns z.B. kopiert und bei uns hinterlegt bzw. in Tabelle eingepflegt(o.a.relevante Daten)...macht dann auf Dauer die Zuarbeit zur Gemeinde/Stadt einfacher. Sei es Vorschläge zur Beförderung oder auch Auszeichnungen ( 10, 25, 40 Jahre usw.), dein Sachbearbeiter ist sicher nicht nur für eine Fw zuständig und wird nicht jeden Tag oder nach absolvierten Lehrgängen schauen ob und wer für Beförderungen usw. in Betracht kommt. Mach ruhig den Lehrgang"Leiter einer Feuerwehr" kann nie schaden wenn du nicht gründlich durch deinen Vorgänger bzw.Ortswehrleiter eingearbeitet bist MkG Lars | |||||
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