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ThemaGewichtsermittlung TSF37 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826863
Datum21.01.2017 17:597343 x gelesen
Hallo,
wir haben in unserem neuen TSF für zusätzliche Beladung drin, um beispielsweise bei Hochwasser eine Tauchpumpen im Auto zu haltern. Bei derartigen Einsätzen können wir dann die Kiste mit der Motorsäge zu Hause lassen. In Summe wären wir dann nicht über dem bei TSF zulässigen Maximalgewicht (Bayern, ohne Atemschutz) von 4,5t.
Unser KBI besteht allerdings bei der Fahrzeugabnahme darauf, dass jede Halterung auch belegt sein muss. Wir müssen also alles reinpacken und auf eine Waage fahren zum Nachwiegen. Dadurch kommen wir vermutlich knapp über die 4,5t.
Das Fahrzeug wurde vom Feuerwehr-TÜV komplett abgenommen, aber unser KBI besteht auf der Kontrollwägung. Ohne will er das Fahrzeug nicht abnehmen.
Ist dieses Vorgehen zulässig? Müssen wir leere Halterungen auffüllen?

Vielen Dank im Voraus,

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen826868
Datum21.01.2017 19:234737 x gelesen
Dann lagert doch die Tauchpumpe in einer Kiste, die in die "Motorsägenhalterungskiste" passt. Dann könnt ihr die eine Kiste gegen die andere tauschen und alle sind glücklich.
Nebenbei bemerkt wird es vermutlich etwas schwierig, irgendjemandem glaubhaft zu machen, das die leere Halterung erst im tausch bestückt wird ;-)

Abgesehen, schlimm genug das sole Löschfahrzeuge überhaupt noch ohne PA in Dienst gehen :-(

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826878
Datum22.01.2017 09:004452 x gelesen
Hallo,
Ja, das mit der Wechselkiste wäre eine Möglichkeit, aber unser Fahrzeughersteller hat die Halterungen separat vorgesehen. Laut dem Hersteller ist es bei der Gewichtsermittlung egal, ob Reservehalterungen drin sind, die dürfen leer sein. Zusätzlich haben wir noch ein nicht auf der Norm stehendes Druckbegrenzungsventil drin, sind incl. Halterung auch noch mal fast 10kg.
Abgesehen davon hat das Fahrgestell ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,3t, da hätten wir eh genug Reserve.Es geht nur um die Erfüllung der TSF-Norm, damit die Zuschüsse gewährt werden.
Es laufen einige solcher Fahrzeuge in anderen Landkreisen in gleicher Ausführung, da wurde der Gewichtsbilanz des TÜV geglaubt und leere Halterungen akzeptiert. Dort hat der KBI nicht auf irgendeiner Waage eines Kieswerks nachgewogen. Ganz abgesehen von den Messunsicherheiten, die solche Waagen haben. 2-3% Fehler sind da vermutlich drin. Da zeigt die Waage 10kg mehr an und schon sind wir über 4,500t.
Das mit der Norm bzw. dem Gewicht ist aus meiner Sicht bei kleinen Fahrzeugen so eine Sache. Die Mannschaft wird auch pauschal mit 540kg berechnet. Da müsste man als Kommandant ja dann auch schauen, das man nicht drüberkommt, oder? Bisher haben wir die Tauchpumpen im Mannschaftsraum mitgenommen, wir waren vermutlich immer schwerer als erlaubt.

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AutorAndr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern826879
Datum22.01.2017 09:083860 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heiko L.Abgesehen, schlimm genug das sole Löschfahrzeuge überhaupt noch ohne PA in Dienst gehen :-(

PA gibts nur mit Wasser im Fahrzeug.

Ich gehe davon aus, das diese Feuerwehr Fürstenzell gemeint ist:

FF Fürstenzell

Wasser wäre ja im TLF3000 und LF16 genügen vorhanden und die zugehörigen PA auch.

Grüße

Andreas

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen826880
Datum22.01.2017 09:203791 x gelesen
FF Voglarn

Ich denke das es sich um den Stadtteil handelt.

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 826883
Datum22.01.2017 09:563807 x gelesen
Geschrieben von Norbert R.wir haben in unserem neuen TSF für zusätzliche Beladung drin, um beispielsweise bei Hochwasser eine Tauchpumpen im Auto zu haltern. Bei derartigen Einsätzen können wir dann die Kiste mit der Motorsäge zu Hause lassen. In Summe wären wir dann nicht über dem bei TSF zulässigen Maximalgewicht (Bayern, ohne Atemschutz) von 4,5t.

Geschrieben von Norbert R.Dadurch kommen wir vermutlich knapp über die 4,5t.

Mal doof gefragt: Was für eine TP habt ihr denn? Selbst die "große" TP 8/1 (Quelle) hat "nur" 32 kg.
Und wenn es an denen scheitern sollte stimmt irgendwas nicht.

Warum macht ihr nicht einfach mal ein Probewägung? Und dann seht ihr weiter.
Wobei sich mir die Frage stellt ob ein KBI dafür überhaupt berechtigt ist.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826885
Datum22.01.2017 10:063715 x gelesen
Hallo,
Es handelt sich um ein anderes Fahrzeug (TSF).
Die Kernfrage ist, ob Halterungen leer bleiben dürfen. Die zweite Frage ist, was passiert bei einer Gewichtsüberschreitung auf irgendeiner anderen Waage als die bei der TÜV-Abnahme. Streng genommen muss man ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsmessung die Messunsicherheit (z.B. 3 km/h bei der Radarmessungen) abziehen. Ob das der TÜV jetzt auch gemacht hat, kann ich allerdings nicht sagen. Vermutlich hatte der genauere geeichte Waagen mit geringerer Messunsicherheit als ein Kieswerk oder Lagerhaus.
Ich will keinen Machtkampf zwischen KBI und TÜV entfachen, nur auf Nummer sicher gehen und mich vor der KBI-Abnahme informieren und vorbereiten auf mögliche Diskussionen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz826886
Datum22.01.2017 10:204031 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Norbert R.Ja, das mit der Wechselkiste wäre eine Möglichkeit, aber unser Fahrzeughersteller hat die Halterungen separat vorgesehen.

Für Geld bekommt man alles. Also umbauen lassen.

Geschrieben von Norbert R.Laut dem Hersteller ist es bei der Gewichtsermittlung egal, ob Reservehalterungen drin sind, die dürfen leer sein.

Nicht der Hersteller stellt die Abnahmebedingungen sondern der Kunde. Und wenn die Regelung so ist, dass der lokal zuständige KBI die Prüfung vornimmt und da Ermessensspielräume hat, dann ist sie eben so.

Geschrieben von Norbert R.Abgesehen davon hat das Fahrgestell ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,3t, da hätten wir eh genug Reserve.Es geht nur um die Erfüllung der TSF-Norm, damit die Zuschüsse gewährt werden.

Das Problem kenn ich. Trotzdem, die Vorgabe ist ja von vornherein bekannt. Da weiß man dann, was geht und was nicht.

Geschrieben von Norbert R.Es laufen einige solcher Fahrzeuge in anderen Landkreisen in gleicher Ausführung, da wurde der Gewichtsbilanz des TÜV geglaubt und leere Halterungen akzeptiert.

Ich wüßte nicht, dass der TÜV eine Gewichtsbilanz erstellt. Der fordert höchstens, zur Ermittlung des Leergewichts für die Fahrzeugpapiere auf eine Waage zu fahren. Die Beladung interessiert den TÜV bestenfalls insofern, als dass die entsprechend gesichert sein muss.

Geschrieben von Norbert R.Dort hat der KBI nicht auf irgendeiner Waage eines Kieswerks nachgewogen. Ganz abgesehen von den Messunsicherheiten, die solche Waagen haben. 2-3% Fehler sind da vermutlich drin. Da zeigt die Waage 10kg mehr an und schon sind wir über 4,500t.

Bei uns schickt der TÜV bei Abnahmen irgendwelcher Fahrzeuge (ist ja nicht nur bei Feuerwehrfahrzeugen) die Kunden auch zur nächsten geeichten Waage. Auch Kieswerke haben solche Waagen, die Messunsicherheiten liegen deutlich unter 2-3% Fehler. Ich war mit unserem Fahrzeug damals zur Sicherheit in einem Steinbruch und bei einem Müllunternehmen auf der Waage, beide hatten 10kg als kleinste Anzeigeschritte, die Waagen zeigten exakt das gleiche an. Auch war ich mit meinem privaten Unimog mitsamt Anhänger schon in verschiedenen Steinbrüchen Baumaterial holen. Bei etwa gleichem Kraftstofffüllstand zeigten auch da die Waagen beim Einfahren immer gleich an. Scheinen also doch recht genau zu sein.

Geschrieben von Norbert R.Das mit der Norm bzw. dem Gewicht ist aus meiner Sicht bei kleinen Fahrzeugen so eine Sache. Die Mannschaft wird auch pauschal mit 540kg berechnet. Da müsste man als Kommandant ja dann auch schauen, das man nicht drüberkommt, oder?

Tja, der eine ist halt schwerer, der andere leichter. Generell sollten Fahrzeuge im Normalfall ja noch ein paar kg Gewichtsreserve haben. Wir hatten unser MLF auch, sogar unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gewichte anstatt der Normgewichte, bis auf 10kg zum zul. GG ausreizen können, wobei auch da das Fahrgestell deutlich mehr kann (8,8 gegenüber 7,49t), die Norm bzw. Landesrichtlinie (nach der wir unbedingt 1.000l Tankinhalt haben mussten) aber auch auf Einhaltung der 7,49t bestand. Zum Glück wurde nur ein paar Jahre später die Grenze unter gewissen Bedingungen aufgeweitet und wir konnten das Fahrzeug auf 8,5t auflasten. Jetzt haben wir fast eine Tonne Luft. Passende Führerscheine waren nicht das Problem.

Aber mal anders gefragt. Ihr habt noch nicht mal PA auf dem Fahrzeug, spart also ca. 75-80kg Beladung. Was habt ihr da alles verladen, dass ihr über 4,5t kommt. Bisher war ein TSF eigentlich bei Normbeladung mit PA auf ca. 4t darstellbar.

Gruß,
Michael

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AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern826888
Datum22.01.2017 10:593694 x gelesen
Geschrieben von Andreas W.PA gibts nur mit Wasser im Fahrzeug.

Ein TSF nach Norm hat immer PA dabei.

Außnahme ist hier AFAIK nur Bayern. Hier kann das TSF auch ohne Atemschutz bezuschusst werden.

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826889
Datum22.01.2017 11:073755 x gelesen
Hallo,
Fehler von mir, es handelt sich um eine Schmutzwasser Pumpe (Chiemseepumpe), die hat incl. kabel fast 50kg. Damit wären wir drüber.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826897
Datum22.01.2017 14:413627 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian B.Wobei sich mir die Frage stellt ob ein KBI dafür überhaupt berechtigt ist.
vielleicht ist der für die Vergabe von Zuschüssen zuständig?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz826898
Datum22.01.2017 14:543469 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian B.Wobei sich mir die Frage stellt ob ein KBI dafür überhaupt berechtigt ist.

Vielleicht ist es ja wie im Saarland. Da entscheidet ja auch jeder Provinzfürst Landkreis selbst, was ihn jetzt im Bezug auf Normung und Abnahmekriterien interessiert und was nicht. Sieht man ja auch schön, wenn man mal schaut, was dort so alles beschafft wurde. Ein RW ohne Allrad mit sehr tiefem Straßenfahrgestell und Vorbauseilwindchen ist da nur ein Beispiel dafür. Wobei es aber auch dort sinnvolle Beschaffungen gegeben hat, teils auch gerade weil man sich nicht an die Normen halten musste.

Gruß,
Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW826899
Datum22.01.2017 14:563965 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Nicht der Hersteller stellt die Abnahmebedingungen sondern der Kunde. Und wenn die Regelung so ist, dass der lokal zuständige KBI die Prüfung vornimmt und da Ermessensspielräume hat, dann ist sie eben so.

Jein, in allen Ländern mit Einzelfahrzeugförderungen gelten besondere Regelungen!

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW826900
Datum22.01.2017 14:573813 x gelesen
Geschrieben von Markus K.Geschrieben von Andreas W.
PA gibts nur mit Wasser im Fahrzeug.


Ein TSF nach Norm hat immer PA dabei.

Außnahme ist hier AFAIK nur Bayern. Hier kann das TSF auch ohne Atemschutz bezuschusst werden.


eben...

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826902
Datum22.01.2017 16:063505 x gelesen
Hallo,
Mit TÜV meine ich immer die feuerwehrtechnische Abnahme durch den "Feuerwehr-TÜV" der hat das Fahrzeug ohne Besatzung gewogen und dann halt das Gesamtgewicht errechnet. Das hat er allerdings mit den leeren Zusatzhalterungen gemacht. Darin liegt das Problem.
Wir haben per Sondergenehmigung auch einen Lichtmasten und Allradantrieb drin. Daher sind wir relativ schwer.

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826903
Datum22.01.2017 16:203431 x gelesen
Hllo,
Der KBR oder KBI bestätigen die Konformität mit der Norm, das betrifft sowohl die Beladung als auch eben das Gewicht. Er kann dabei auch den Angaben des TÜV glauben oder aber auf einer x-beliebigen Waage nachwiegen. Sollte da dann mehr rauskommen, kann er die Abnahme verweigern und die Gemeinde bekommt keinen Zuschuss. Und wenn wir die Reservehalterung beladen müssen, passiert vermutlich genau das.
Ich seh schon, vermutlich müssen wir die Halterung ausbauen.....

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW826904
Datum22.01.2017 16:243561 x gelesen
Geschrieben von Norbert R.um beispielsweise bei Hochwasser eine Tauchpumpen im Auto zu haltern. Bei derartigen Einsätzen können wir dann die Kiste mit der Motorsäge zu Hause lassen.(....)
Unser KBI besteht allerdings bei der Fahrzeugabnahme darauf, dass jede Halterung auch belegt sein muss. Wir müssen also alles reinpacken und auf eine Waage fahren zum Nachwiegen.


Ich möchte hier nachfragen, möglich das ich es im Verlauf auch überlesen habe

Ihr fahrt mit vollen Halterungen auf die Waage und das Gewicht passt sowohl mit der Säge (ohne Pumpe) als auch beim erneuten wiegen mit Pumpe (ohne Säge) ?

Euer KBI verlangt jedoch das ihr das Fahrzeug mit Säge und Pumpe auf die Wage stellt?!
Wenn das so richtig ist; habt ihr ihn mal gefragt welcher FM/SB die Pumpe auf dem Schoß nimmt und welcher KBI für diese Art der Transportsicherung unterschreibt?

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz826905
Datum22.01.2017 16:253453 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Norbert R.Mit TÜV meine ich immer die feuerwehrtechnische Abnahme durch den "Feuerwehr-TÜV" der hat das Fahrzeug ohne Besatzung gewogen und dann halt das Gesamtgewicht errechnet. Das hat er allerdings mit den leeren Zusatzhalterungen gemacht. Darin liegt das Problem.

Die Norm sieht normalerweise vor (zumindest war das mal vor einigen Jahren so), dass zur Abnahme alternativ auch die tatsächlichen Gewichte der Beladung verwendet werden können. Die lagen bei uns um über 50kg unter den angegebenen Normgewichten. Hatten wir damals bei unserem MLF so gemacht. Die "Vorausberechnung" des Aufbauherstellers war komplett daneben, die rechneten, obwohl das Fahrgestell schon längst vorhanden war, immer noch mit dem theoretischen Gewicht und ließen die schon zur Gewichtsreduzierung schon beim Fahrgestell bestellten Sonderaustattungen (Alufelgen, fester statt verstellbarer Beifahrersitz, Entfall AHK) gleich mal außer acht und lagen schon da weit drüber.

Gruß,
Michael

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826906
Datum22.01.2017 16:463451 x gelesen
Hallo,
Ja, besser hätte ich es nicht formulieren können. Jede Konfiguration für sich passt, aber alles zusammen halt nicht. In der Vergangenheit hatten wir genau die Situation mit ungehaltertem Material für einzelne Einsätze....

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen826908
Datum22.01.2017 16:503479 x gelesen
Nein, sie haben zwei Halterungen im Fahrzeug. Eine für die Säge und eine für die Chiemseepumpe. Im Normalfall soll aber immer nur eine der beiden beladen sein (die andere ist dann leer), damit das zulässige Gesamtgewicht eingehalten wird. Der Threadopener fürchtet nämlich, dass das Fahrzeug mit Chiemseepumpe und Motorsäge über dem zGG liegt. Der KBI sagt jetzt aber "Schön, dass ihr immer nur eine Halterung beladen wollt... aber wenn ihr zwei habt, wie lange meint ihr wird es dauern, bis ihr aus Bequemlichkeit beide Beladungsteile verlastet lasst? Also wiegt das Fahrzeug bitte mit beidem!" (Überspitzt dargestellt). Ich kann den KBI ehrlich gesagt verstehen.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826909
Datum22.01.2017 16:523299 x gelesen
Hallo,
der TÜV hat die realen Gewichte gewogen, nur die Besatzung wurde mit 540kg dazugerechnet. Von daher ist wenig Puffer drin.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826910
Datum22.01.2017 16:533527 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Felix H.aber wenn ihr zwei habt, wie lange meint ihr wird es dauern, bis ihr aus Bequemlichkeit beide Beladungsteile verlastet lasst? Also wiegt das Fahrzeug bitte mit beidem!" (Überspitzt dargestellt). Ich kann den KBI ehrlich gesagt verstehen.
das kann ich auch verstehen.

aber was macht der bei folgender Lösung:

- eine Halterung rausschrauben

- Fahrzeug wieden und vom KBI abnehmen lassen

- daheim wieder die Halterung reinschrauben

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826912
Datum22.01.2017 17:213702 x gelesen
Hallo,
na ja, das geht natürlich, aber wir hätten halt lieber die saubere Lösung.
Ich kenne eine Feuerwehr, die hat auf sämtliche Zuschüsse verzichtet, das Auto mit allem was es gibt ausgestattet und nutzt die vollen 5,3t Gewicht. Das Auto fällt damit zwar aus der Norm, wurde aber trotzdem ganz normal in Dienst gestellt. Auch das geht, wollen wir aber nicht.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW826914
Datum22.01.2017 20:063049 x gelesen
Geschrieben von Norbert R Streng genommen muss man ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsmessung die Messunsicherheit (z.B. 3 km/h bei der Radarmessungen) abziehen.

Ja, das ist so. Wenn die Waage eine kleinste anzuzeigende Einheit von 10 kg hat, muss der reale Wert zwischen +4,9kg und -5kg liegen. In der Realität werden noch zwei bis drei Stellen dazu gewogen und damit ist die Genauigkeit noch viel höher als der Anzeigewert. Es gibt immerhin Silowaagen, die bei 500t Wägevermögen unter 100g genau abwiegen können. Die Wiegeelektronik in Fahrzeugwaagen ist übrigens die gleiche.
Wo die Waage steht ist dabei völlig egal.

PS: Die Waage bei den Abfallwirtschaftsbetrieben haben mir letztes Jahr auf das halbe kg genau gesagt, wie schwer ich bin :-(

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AutorJuli8an 8P., Heroldsberg / Bayern826915
Datum22.01.2017 20:093229 x gelesen
Geschrieben von ---Norbert R.--- Ich kenne eine Feuerwehr, die hat auf sämtliche Zuschüsse verzichtet, das Auto mit allem was es gibt ausgestattet und nutzt die vollen 5,3t Gewicht. Das Auto fällt damit zwar aus der Norm, wurde aber trotzdem ganz normal in Dienst gestellt. Auch das geht, wollen wir aber nicht.

Na da würde ich gerne die Meinung der Gemeinde hören. Die würden uns was sch.... wenn der Zuschuss wegfallen würde.

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen826916
Datum22.01.2017 20:283099 x gelesen
Geschrieben von Norbert R.Der KBR oder KBI bestätigen die Konformität mit der Norm, das betrifft sowohl die Beladung als auch eben das Gewicht. Er kann dabei auch den Angaben des TÜV glauben oder aber auf einer x-beliebigen Waage nachwiegen. Sollte da dann mehr rauskommen, kann er die Abnahme verweigern und die Gemeinde bekommt keinen Zuschuss. Und wenn wir die Reservehalterung beladen müssen, passiert vermutlich genau das.
Ich seh schon, vermutlich müssen wir die Halterung ausbauen.....


Wahrscheinlich ist der schlauer oder er kennt seine Pappenheimer. Was glaubt ihr denn wohl, wenn das Fahrzeug erst mal abgenommen ist, wie lange die Halterungen leer bleiben? Wenn das eine reine Wechselbeladung wäre (z.B. ne Kiste zum tauschen, entweder die eine Zusatzbeladung oder die andere, beides ginge nicht) wäre es kein Problem, aber so...
Früher war man schlauer, da hat man die Halterungen und das Gerät erst nach der Abnahme eingebaut.......


Gruß
Heinrich

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 826917
Datum22.01.2017 21:202943 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus K.Außnahme ist hier AFAIK nur Bayern. Hier kann das TSF auch ohne Atemschutz bezuschusst werden.

Nicht unbedingt. TSF ohne Atemschutz gehen auch in Rheinland-Pfalz ohne Probleme.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern826919
Datum22.01.2017 21:502945 x gelesen
Geschrieben von Andreas W.PA gibts nur mit Wasser im Fahrzeug.

Falsch, die Norm sieht auch in Bayern PA für das Fahrzeug vor, es darf aber bei diesem Fahrzeug davon abgewichen werden und das machen leider viele.


Gruß

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern826922
Datum22.01.2017 22:182802 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Wahrscheinlich ist der schlauer oder er kennt seine Pappenheimer. Was glaubt ihr denn wohl, wenn das Fahrzeug erst mal abgenommen ist, wie lange die Halterungen leer bleiben? Wenn das eine reine Wechselbeladung wäre (z.B. ne Kiste zum tauschen, entweder die eine Zusatzbeladung oder die andere, beides ginge nicht) wäre es kein Problem, aber so...

Sehe ich genauso. Eine leere Halterung schreit ja danach bestückt zu werden.

Sollte ein TSF nicht klein, leicht, günstig sein? Welchen Sinn macht es das so aufzublasen? Wenn wirklich nötig Wechselkisten oder gleich einen Anhänger dazu.

MfG
Adrian

Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz826925
Datum22.01.2017 23:252988 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T.Nicht unbedingt. TSF ohne Atemschutz gehen auch in Rheinland-Pfalz ohne Probleme.

Was letztenendes verladen wird, ist Sache der Feuerwehr. Aber komplett ohne Halterungen für PA abgenommen wäre mir neu. (Außer das Fahrzeug ist so alt, dass damals PA noch nicht in der Normbeladung war).

Gruß,
Michael

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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW826932
Datum23.01.2017 11:272723 x gelesen
Mal als Vorschlag:
Statt der Chiemsee-Pumpe eine leere Kunststoffkiste mit der Aufschrift "Reserve", oder mit Putzzeug, etc. einladen.
Die sollte deutlich leichter sein.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg826933
Datum23.01.2017 11:282504 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian S.Falsch, die Norm sieht auch in Bayern PA für das Fahrzeug vor, es darf aber bei diesem Fahrzeug davon abgewichen werden und das machen leider viele.
müssen dann trotzdem die Halterungen eingebaut sein?

also eine einfache Nachrüstung mögich sein?

oder kann da der Platz anderweitig verbaut werden?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern826936
Datum23.01.2017 11:442785 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
müssen dann trotzdem die Halterungen eingebaut sein?
Nein, müssen sie nicht.

Geschrieben von Jürgen M.
also eine einfache Nachrüstung mögich sein?
Wenn (aus welchen Gründen auch immer) keine PA erforderlich sind, dann muss auch keine einfache Nachrüstung möglich sein. Insofern

Geschrieben von Jürgen M.
oder kann da der Platz anderweitig verbaut werden?
kann der Platz dann tatsächlich anderweitig genutzt werden.

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826947
Datum23.01.2017 18:452275 x gelesen
Hallo,
Ja, eine leere Kunststoffkiste ist eine gute Möglichkeit. Mal schau, dass wir eine passende finden.

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AutorNorb8ert8 R.8, Fürstenzell / 826948
Datum23.01.2017 19:032079 x gelesen
Hallo,
Zum Thema PA: bei uns sind die Nachbarfeuerwehren mit PA ausgestattet und innerhalb der maximalen Einsatzzeit vor Ort. Dadurch können wir auf PA verzichten. Nachdem unsere Nachbarn in der Regel auch Wasser dabei haben, sind wir meistens die Wasserversorgerer. Wir haben viele Bäche und Weiher, daher der Allradantrieb. Die Fahrzeuge mit Wasser haben meistens auch Allrad, werden aber sinnvollerweise am Brandherd eingesetzt. In der Vergangenheit mussten wir dann schon das eine oder andere Mal abgeschleppt werden. So ist das halt in unserer etwas unwegsamen Umgebung.
TSF sollten in der Tat klein, wendig und günstig sein. Aber was hilft das dann, wenn man nichts anfangen kann. Glücklicherweise ist unsere Gemeinde auch der Meinung, dass ein Auto zur Feuerwehr und zu den Gegebenheiten passen muss. Ist nicht überall so, da wird gerne nur das allernötigste und billigste gekauft.
Durch unsere Nähe zu Passau und diversen anderen Problemzonen haben wir eben auch die Schmutzwasserpumpe. Und schon ist das Auto übervoll.:-(
Wobei wir mit PA 4,75t haben dürften, wäre ein Gewichtsvorteil, weil die PA die 250kg nicht ausnutzen würden. Da würde uns noch etwas Gewicht übrigbleiben. Aber wenn die Norm so ist.......

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AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen826949
Datum23.01.2017 19:522157 x gelesen
Nabend,

wie schon geschrieben wurde. fahrt erst mal komplett mit Säge und Pumpe beladen auf die Waage und schaut, ob ihr mit dem Fahrzeug überhaupt tatsächlich überladen seid und wenn ja, wie viel. Dann kann man sich weitere Maßnahmen überlegen.
Eine denkbare Variante wäre es, die TS gegen eine leichtere auszutauschen. Entweder bei einer anstehenden Neubeschaffung oder mit den Nachbarorten quer tauschen. Da lassen sich einige kg raus holen, ohne dass man etwas vermisst.
Variante 2: Die Lagerungen von Säge und Pumpe auf eine einheitliche Kastengröße umbauen, so dass sie tatsächlich nur im Wechsel transportiert werden können. KBI zufrieden und "Fehlbedienung" ausgeschlossen.

Wurde die Chiemseepumpe mit neu beschafft oder war sie schon vorher vorhanden? Gerade bei einem kleinen Löschfahrzeug, welches nur knappe Reserven hat, würde ich eher gewichtsoptimiert beschaffen. Wir haben zusätzlich zur normalen TP 4/1 eine Mini-Chiemsee B 1000 auf dem LF und die schafft schon gut was weg. Bei der großen Chiemsee ist ja nicht nur die Pumpe selbst schwerer, man braucht ja auch unter Umständen einen größeren Stromerzeuger plus 400V-Kabeltrommel, welche auch wieder schwerer ist.
Zumal meiner Meinung nach der Mehrnutzen der normalen Chiemsee zur großen Mini-Chiemsee jetzt nicht so groß ist, dass sich der Mehraufwand bei einem Löschfahrzeug lohnen würde.

MfG Hinnerk

MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern826967
Datum24.01.2017 13:292067 x gelesen
Geschrieben von Norbert R.
Zum Thema PA: bei uns sind die Nachbarfeuerwehren mit PA ausgestattet und innerhalb der maximalen Einsatzzeit vor Ort. Dadurch können wir auf PA verzichten. Nachdem unsere Nachbarn in der Regel auch Wasser dabei haben, sind wir meistens die Wasserversorgerer.
Das muss jeder für sich entscheiden, bei uns im Landkreis hatten alle TSF-Standorte auch PA um eben bei einem Brand auch schnellstmöglich eine Personenrettung einleiten zu können. Wobei wir eine sehr dichte Feuerwehrlandschaft hier haben, bei einem Radius von 2,5 - 3 km um jedes Feuerwehrgerätehaus decken wir fast den gesamten Landkreis ab. Da sind die Nachbarn im Regelfall auch "schnell da".

Geschrieben von Norbert R.
TSF sollten in der Tat klein, wendig und günstig sein.
Das widerspricht der Ausrüstung mit PA aber nicht wirklich!

Geschrieben von Norbert R.
Aber was hilft das dann, wenn man nichts anfangen kann.
Wie ist das zu verstehen?

Geschrieben von Norbert R.
Durch unsere Nähe zu Passau und diversen anderen Problemzonen haben wir eben auch die Schmutzwasserpumpe. Und schon ist das Auto übervoll.:-(
Auch bei den tragbaren (Schmutzwasser-)Pumpen gibt es verschiedene Ausführungen, mit verschiedenen Gewichten, verschiedenem erforderlichen Zubehör...

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 21.01.2017 17:59 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 21.01.2017 19:23 Heik7o L7., Maintal
 22.01.2017 09:00 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 10:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.01.2017 14:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.01.2017 16:06 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 16:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.01.2017 16:52 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 09:08 Andr7eas7 W.7, Viechtach
 22.01.2017 09:20 Heik7o L7., Maintal
 22.01.2017 10:06 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 20:06 Hara7ld 7S., Köln
 22.01.2017 10:59 Mark7us 7K., Straßgiech
 22.01.2017 14:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.01.2017 21:20 Jako7b T7., Bischheim
 22.01.2017 23:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.01.2017 21:50 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 23.01.2017 11:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.01.2017 11:44 Mark7us 7R., Höhenrain
 23.01.2017 19:03 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 23.01.2017 19:52 Hinn7erk7 P.7, Göttingen
 24.01.2017 13:29 Mark7us 7R., Höhenrain
 22.01.2017 09:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 22.01.2017 11:07 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 14:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.01.2017 16:20 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 20:28 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.01.2017 22:18 Adri7an 7R., Utting
 22.01.2017 14:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.01.2017 16:24 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.01.2017 16:46 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 16:50 Feli7x H7., Hannover
 22.01.2017 16:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.01.2017 17:21 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
 22.01.2017 20:09 Juli7an 7P., Heroldsberg
 23.01.2017 11:27 Jens7 C.7, Remscheid
 23.01.2017 18:45 Norb7ert7 R.7, Fürstenzell
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