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ThemaBrandschutzgesetz Nds. soll in vielen Punkten geändert werden10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FW-Forum: Altersgrenzen FF
  • DFV: Altersgrenzen bei der Feuerwehr
  •  
    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827624
    Datum14.02.2017 11:204827 x gelesen
    Niedersachsens Brandschutzgesetz soll in vielen Punkten geändert werden
    "[...]Geplant ist zudem, die Al­tersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 Jahren auf 67 Jahre anzuheben.[...]"
    Auch wenn es massive Nachwuchsprobleme gibt - ist es sinnvoll, die Altersgrenze so hoch anzusetzen?

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827626
    Datum14.02.2017 11:332527 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jörg E. J.

    ist es sinnvoll, die Altersgrenze so hoch anzusetzen?


    Warum nicht ? Es gibt genug rüstige Rentner, und im Erwerbsleben ist die Altergrenze zur Rente ebenfalls z.Zt. bei 67 Jahren.
    Es gibt es hierzu Programme wie:

    -> IM BaWü " Senioren in der Feuerwehr - Broschüre 65plus"

    -> THW " Generation 60 + "

    Andere Bundesländer ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt827627
    Datum14.02.2017 11:382406 x gelesen
    In LSA der gleiche Ansatz (bis mind. 67) im Gesetzänderungsverfahren.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Werner

    "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW827629
    Datum14.02.2017 11:43   2856 x gelesen
    Geschrieben von Jörg E. J.Auch wenn es massive Nachwuchsprobleme gibt - ist es sinnvoll, die Altersgrenze so hoch anzusetzen?

    auch hier: vor 50 Jahren war ein 60-jähriger in welcher durchschnnittlichen Verfassung?

    Geht doch endlich weg von den starren Grenzen und hin auf vernünftige Fw-Tauglichkeitsuntersuchungen!

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW827634
    Datum14.02.2017 13:192317 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.-> IM BaWü " Senioren in der Feuerwehr - Broschüre 65plus"Ich meinte nicht die Altersabteilung, sondern die Einsatzabteilung, also aktive FM (SB) ;-)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 827647
    Datum14.02.2017 21:272202 x gelesen
    Moin,

    warum sollte man Feuerwehr mit 60 nicht können aber mit 67 noch auf dem Bau schuften?

    Starre Altersgrenzen gerade im Bereich Feuerwehr sind überholt. Wir haben in den letzten Jahren den ein oder anderen leider viel zu früh in die Altersabteilung gehen lassen müssen.

    Nein, die "Alten" sind keine Lösung für Nachwuchsprobleme. ABer es gibt eine Menge Arbeiten im Einsatz, beim Übungsdienst oder im allgemeinen die man auch durchaus als fitter 65jähriger locker geregelt bekommt.

    Neugierig bin ich mal, wann die 60 Jahre im Hauptamt angegangen werden....

    Gruß

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827649
    Datum15.02.2017 08:291981 x gelesen
    Guten Tag

    Der Punkt Altersgrenzen wurde in den verschiedensten Änderungen der Länderfeuerwehrgesetze der letzten Zeit ja schon ausgiebig diskutiert, interssant im NDS-Brandschutzgesetz sind auch Passagen wie:

    . Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird.

    Was kann man darunter genau verstehen ?

    oder auch:

    Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonauf­zeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.827652
    Datum15.02.2017 09:021905 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard D.". Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird."

    Was kann man darunter genau verstehen ?

    Es gibt Arbeitnehmer mit Kernarbeitszeiten. Beispielsweise von 10 - 15 Uhr. Davor und dahinter ist es Gleitzeit. Oder komplett Vertrauensarbeitszeit. Ein Recht auf Erstattung von Dienstausfall, Weiterzahlung von Arbeitsentgelt, ... gibt es nur, wenn eine Dienstpflicht besteht. Dies wäre nur bei der Kernarbeitszeit der Fall. So könnte der AN mit Gleitzeit acht Stunden fehlen, bekommt aber nur die fünf Stunden Kernarbeitszeit ersetzt. Bzw. der AG.

    Mit dem Passus möchte man diesem begegnen, in dem Einsätze während der Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Ansonsten bekommt der AN bisher weder Lohnausfall und muss dann noch die Stunden nachholen.

    Geschrieben von Bernhard D.
    " Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonauf­zeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten."

    Einstellung von Material in soziale Netzwerke, ohne das derjenige mit Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit betraut wurde.

    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg827656
    Datum15.02.2017 11:471788 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christian B.

    Einstellung von Material in soziale Netzwerke, ohne das derjenige mit Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit betraut wurde.


    Da sehe ich bei etlichen Feuerwehren einen Handlungsbedarf, besonders wenn dies nicht schon inten geregelt ist und diese Regelungen auch durchgesetzt werden.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJan 8R., Hahnheim / RLP830444
    Datum26.05.2017 21:331825 x gelesen
    Ich denke mal eine flexibilierung ist bestimmt gut.

    Was aber bei uns in der Praxis die Altersgrenzen angeht, wird diese meist eh nicht sehr oft erreicht. Viele höhren zwischen 50-60 sowieso auf.

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     14.02.2017 11:20 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     14.02.2017 11:33 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.02.2017 11:38 Wern7er 7G., Blankenburg (Harz)
     14.02.2017 13:19 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     14.02.2017 11:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.02.2017 21:27 Mart7in 7D., Dinslaken
     15.02.2017 08:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     15.02.2017 09:02 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     15.02.2017 11:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     26.05.2017 21:33 Jan 7R., Hahnheim
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