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Thema | Brandschutzgesetz Nds. soll in vielen Punkten geändert werden | 10 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827624 | |||
Datum | 14.02.2017 11:20 | 4827 x gelesen | |||
Niedersachsens Brandschutzgesetz soll in vielen Punkten geändert werden"[...]Geplant ist zudem, die Altersgrenze für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren von derzeit 63 Jahren auf 67 Jahre anzuheben.[...]" Auch wenn es massive Nachwuchsprobleme gibt - ist es sinnvoll, die Altersgrenze so hoch anzusetzen? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 827626 | |||
Datum | 14.02.2017 11:33 | 2527 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jörg E. J. ist es sinnvoll, die Altersgrenze so hoch anzusetzen? Warum nicht ? Es gibt genug rüstige Rentner, und im Erwerbsleben ist die Altergrenze zur Rente ebenfalls z.Zt. bei 67 Jahren. Es gibt es hierzu Programme wie: -> IM BaWü " Senioren in der Feuerwehr - Broschüre 65plus" -> THW " Generation 60 + " Andere Bundesländer ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 827627 | |||
Datum | 14.02.2017 11:38 | 2406 x gelesen | |||
In LSA der gleiche Ansatz (bis mind. 67) im Gesetzänderungsverfahren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 827629 | |||
Datum | 14.02.2017 11:43 | 2856 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Auch wenn es massive Nachwuchsprobleme gibt - ist es sinnvoll, die Altersgrenze so hoch anzusetzen? auch hier: vor 50 Jahren war ein 60-jähriger in welcher durchschnnittlichen Verfassung? Geht doch endlich weg von den starren Grenzen und hin auf vernünftige Fw-Tauglichkeitsuntersuchungen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 827634 | |||
Datum | 14.02.2017 13:19 | 2317 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.-> IM BaWü " Senioren in der Feuerwehr - Broschüre 65plus"Ich meinte nicht die Altersabteilung, sondern die Einsatzabteilung, also aktive FM (SB) ;-) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 827647 | |||
Datum | 14.02.2017 21:27 | 2202 x gelesen | |||
Moin, warum sollte man Feuerwehr mit 60 nicht können aber mit 67 noch auf dem Bau schuften? Starre Altersgrenzen gerade im Bereich Feuerwehr sind überholt. Wir haben in den letzten Jahren den ein oder anderen leider viel zu früh in die Altersabteilung gehen lassen müssen. Nein, die "Alten" sind keine Lösung für Nachwuchsprobleme. ABer es gibt eine Menge Arbeiten im Einsatz, beim Übungsdienst oder im allgemeinen die man auch durchaus als fitter 65jähriger locker geregelt bekommt. Neugierig bin ich mal, wann die 60 Jahre im Hauptamt angegangen werden.... Gruß | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 827649 | |||
Datum | 15.02.2017 08:29 | 1981 x gelesen | |||
Guten Tag Der Punkt Altersgrenzen wurde in den verschiedensten Änderungen der Länderfeuerwehrgesetze der letzten Zeit ja schon ausgiebig diskutiert, interssant im NDS-Brandschutzgesetz sind auch Passagen wie: . Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird. Was kann man darunter genau verstehen ? oder auch: Außerdem soll die unautorisierte Weitergabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Einsätzen künftig als Ordnungswidrigkeit gelten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 827652 | |||
Datum | 15.02.2017 09:02 | 1905 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.". Deshalb soll es künftig eindeutige Vorgaben für die Gutschrift von Arbeitszeiten geben, wenn der Arbeitsplatz für Einsätze verlassen wird." Es gibt Arbeitnehmer mit Kernarbeitszeiten. Beispielsweise von 10 - 15 Uhr. Davor und dahinter ist es Gleitzeit. Oder komplett Vertrauensarbeitszeit. Ein Recht auf Erstattung von Dienstausfall, Weiterzahlung von Arbeitsentgelt, ... gibt es nur, wenn eine Dienstpflicht besteht. Dies wäre nur bei der Kernarbeitszeit der Fall. So könnte der AN mit Gleitzeit acht Stunden fehlen, bekommt aber nur die fünf Stunden Kernarbeitszeit ersetzt. Bzw. der AG. Mit dem Passus möchte man diesem begegnen, in dem Einsätze während der Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Ansonsten bekommt der AN bisher weder Lohnausfall und muss dann noch die Stunden nachholen. Geschrieben von Bernhard D.
Einstellung von Material in soziale Netzwerke, ohne das derjenige mit Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit betraut wurde. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 827656 | |||
Datum | 15.02.2017 11:47 | 1788 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Christian B. Einstellung von Material in soziale Netzwerke, ohne das derjenige mit Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit betraut wurde. Da sehe ich bei etlichen Feuerwehren einen Handlungsbedarf, besonders wenn dies nicht schon inten geregelt ist und diese Regelungen auch durchgesetzt werden. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jan 8R., Hahnheim / RLP | 830444 | |||
Datum | 26.05.2017 21:33 | 1825 x gelesen | |||
Ich denke mal eine flexibilierung ist bestimmt gut. Was aber bei uns in der Praxis die Altersgrenzen angeht, wird diese meist eh nicht sehr oft erreicht. Viele höhren zwischen 50-60 sowieso auf. | |||||
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