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ThemaNRW: Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg829059
Datum07.04.2017 16:181651 x gelesen
hallo,

Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen

Ministerpräsidentin Kraft: Wer im Einsatz für uns alle zu Schaden kommt, verdient unseren besonderen Schutz

Der NRW-Landtag hat einen neuen Schmerzensgeldanspruch für Beamtinnen und Beamte beschlossen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass das Land für Schmerzensgeldansprüche in Vorleistung tritt, wenn die Durchsetzung dieser Ansprüche ansonsten nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurde. ...

p.gifvollständige Meldung

Lobenswert. Das hilft z.B. den betroffenen Polizeibeamte.

Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.

Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW829062
Datum07.04.2017 17:291132 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.

(...)

Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?


Ich habe mir erklären lassen, dass das Landesbeamtengesetz auch für die kommunalen Beamten gilt, so dass Feuerwehrbeamte die genannten Leistungen von der Kommune bekommen.

Geschrieben von Jürgen M.Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.

Das stimmt aber wohl so.

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AutorPete8r S8., Köln / NRW829072
Datum08.04.2017 13:151023 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.
Lobenswert. Das hilft z.B. den betroffenen Polizeibeamte.

Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.

Da das Landesbeamtengesetz NRW auch für die kommunalen Beamten gilt, ist diese Regelung nicht nur für die Landesbeamten, sondern auch für die z.B. Feuerwehrbeamten und Beamte in den Verwaltungen kommunal und Land gültig.

Geschrieben von Jürgen M.
Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.

Hierzu müsste ein entsprechender Passus z.B. in die Laufbahnverordnung Freiwillige Feuerwehren aufgenommen werden.

Geschrieben von Jürgen M.
Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?

S.o. und für Beschäftigte (Rettungsdienst u.a.) müsste dieses im TV-L bzw. TVöD-VKA vereinbart werden.

Interessant ist auch der neu eingefügte Artikel 15 in dem genannten Gesetz. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen worden für Brandmeister-Anwärter, durch einen verpflichtend zu zahlenden Anwärter-Sonderzuschlag, die Besoldung der Anwärter auf ca. 90% der Bezüge A7 anzuheben.

Gruß
Peter

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 07.04.2017 16:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.04.2017 17:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.04.2017 13:15 Pete7r S7., Köln
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