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ThemaLöschzug durch Falschparker beim Wohnungsbrand blockiert34 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern830286
Datum21.05.2017 19:116444 x gelesen
Feuerwehr in Fürth (BY) kann bei Wohnungsbrand wegen blockierter Straßen (Falschparker) die Einsatzstelle nicht anfahren.

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/brand-fuerth-feuerwehr-parksuender-100.html

http://www.nordbayern.de/region/fuerth/brand-in-furth-feuerwehr-steckt-wegen-parksundern-fest-1.6152125

Ich erinnere mich vor vielen Jahren an ein Video im Internet, da stand ein PKW vor dem Hallentor einer Feuerwehr (Slovenien? Kroatien?) und verhinderte das Ausrücken des LF. Da hat die Mannschaft kurzerhand die Karre auf die Seite gekippt, damit die Ausfahrt frei war...

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW830291
Datum21.05.2017 21:483808 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Da hat die Mannschaft kurzerhand die Karre auf die Seite gekippt, damit die Ausfahrt frei war...
Ja, bei EINEM Auto mag das noch gehen, aber bei DER Menge???

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen830293
Datum21.05.2017 22:213757 x gelesen
Unw was passiert?
Kostet genau 15.- wegen Falschparken...

Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
Konrad Adenauer


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW830294
Datum21.05.2017 22:353597 x gelesen
Geschrieben von Heiko L.Unw was passiert?
Kostet genau 15.- wegen Falschparken...


und die Gemeinde, oder sogar der Maschinist zahlt den Schaden?

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern830302
Datum22.05.2017 10:18   3346 x gelesen
Sind wir ehrlich..."jucken" die läppischen 15,- wegen Falschparkens diese Autofahrer? Überhaupt nicht!

Und so werden weiter munter die Zufahrtswege zugeparkt, gedankenlos und rücksichtslos. Bei solchen Vorgängen wo es wirklich um die Sicherheit geht, da findest Du keine "Stadtschreiberin" mit ihrem Strafzettelblock. Aber wenn der Bürger 20 cm an unwichtiger Stelle über der Zickzacklinie steht oder die Parkuhr in der Nähe der Einkaufsstraße um 10 Minuten überschritten ist, dann stürzt sich die Verkehrsüberwachung der Kummune mit voller Wucht auf den Bürger. teilweise wird sogar direkt am PKW lauernd gewartet, wann die Parkzeit rum ist... (Erlangen mit der gleichen gemeinsamen Verkehrsüberwachung)

Aber wo es wichtig wäre, da lässt sich keine Stadtschreiberin blicken...

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830303
Datum22.05.2017 10:253036 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Volker L.Sind wir ehrlich..."jucken" die läppischen 15,- wegen Falschparkens diese Autofahrer? Überhaupt nicht!

Da sollte sich der Gesetzgeber was einfallen lassen.

Einen grossen Teil der Autofahrer kann man leider nur über den Geldbeutel bzw. sonstige Maßnahmen wie z.B. Führerscheinentzug zum Nachdenken und korrektem Handeln bringen :-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830304
Datum22.05.2017 10:253048 x gelesen

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorLoth8ar 8L., Hilden / NRW830307
Datum22.05.2017 12:332561 x gelesen
Die parken meistens nach Feierabend zu beschissen.
Und irgendwann ist die Arbeitszeit eines Beschäftigten auch beendet.

Man müsste regelmäßig Probefahrt durchführen und rigoros abschleppen lassen.

Einen sonnigen Tag noch!

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW830308
Datum22.05.2017 12:342602 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Einen grossen Teil der Autofahrer kann man leider nur über den Geldbeutel bzw. sonstige Maßnahmen wie z.B. Führerscheinentzug zum Nachdenken und korrektem Handeln bringen :-(

Und manchmal auch das nicht. Ein Nachbar eines Sportvereines in dem ich Aktiv bin, hat auf der Straße 3 Autos stehen mit einem Gesamtwert weit über eine Million Euro. (In seiner Garage steht noch so ein Auto.) Wenn wir dann raus fahren wollen, trauen sich die Ordnungshüter nicht die Fahrzeuge abschleppen zu lassen, weil kein Abschlepper bereit ist das Risiko zu tragen. So bleiben immer wieder 15. Bußgeld, die aus der Portokasse bezahlt werden. Fußballer verdienen einfach zu viel Geld.
Und wir werden Ordnungswidrig dazu angehalten, durch den Park zu fahren oder gegen die Einbahnstraße.
Der Herr hat in einem Jahr für seine 3-5 Autos locker 1000 Knöllchen kassiert.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830309
Datum22.05.2017 12:362440 x gelesen
Hallo Volker,

naja, wenn man wollte könnte man dort schon entsprechende Maßnahmen durchführen, die dem Halter weh tun.

Der auf dem Photo gezeigte weiß Kleinwagen kann durch Amtswegen versetzt werden. Und da liebe ich Sammelstellplätze schön ausserhalb der Stadt.

Gruß

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW830310
Datum22.05.2017 12:492419 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Und da liebe ich Sammelstellplätze schön ausserhalb der Stadt.
Das kommt eben ganz auf die Kommune an. Während z. B. in München Dein in der Feuerwehranfahrtszone geparktes Kfz nach spätestens 30 Minuten durch Polizei/Ordnungsamt entfernt worden ist, müssen z. B. hier in Lünen die Besitzer der Gebäude die Anzeige erstatten und bei den Abschleppgebühren auch noch in Vorleistung treten, weshalb sie i.d. R. darauf verzichten.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830311
Datum22.05.2017 12:552405 x gelesen
Moin,

ich kenne es eigentlich auch nur so, dass Fahrzeuge die in Feuerwehranfahrtszonen (Wie auch auf Behindertenstellplätzen) im öffentlichen Verkehrsraum unverüglich umgestellt werden. Auf Privatgelände ist ja immer der Eigentümer in der Verantwortung.

Wobei das stehen in den FAZ meines Wissens mind. 35 Euro Verwarnungsgeld zur Folge hat.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830312
Datum22.05.2017 13:022559 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Der Herr hat in einem Jahr für seine 3-5 Autos locker 1000 Knöllchen kassiert.
in solchen Fällen hilft eine Urlaubsfahrt des Führerscheins nach Flensburg ...

=> http://www.refrago.de/Ist_es_moeglich_den_Fuehrerschein_allein_nur_wegen_Falschparkens_zu_verlieren.frage25.html

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW830318
Datum22.05.2017 14:332563 x gelesen
Wer so viel Geld hat, hat Freunde, Firmen, Anwälte usw. Leider. Nun verlässt er wohl den Fußballverein, so haben wir hoffentlich wieder freie Bahn.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830319
Datum22.05.2017 14:372423 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Wer so viel Geld hat, hat Freunde, Firmen, Anwälte usw. Leider.
tja - manche sind halt "gleicher" ;-(

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830320
Datum22.05.2017 14:422423 x gelesen
Moin,

In China gibt es dann auch keine Knöllchen mehr ;-)

Gruß

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW830321
Datum22.05.2017 14:562407 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Fußballer verdienen einfach zu viel Geld.

Und manche (Vereine) reagieren geradezu allergisch auf negative Presse bei asozialem Verhalten ihrer Angestellten.
Also einfach mal beim Verein anrufen, wenn sich nix tut ist die Presse bestimmt dankbar für eine tolle Geschichte mit einem Promi in der Schlagzeile ;)
null

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern830322
Datum22.05.2017 15:312323 x gelesen
Ich bin jetzt mal ganz böse.... diesen Kleinwagen in der Kurve hätte man - vom Kraftaufwand her - locker auf die Seite kippen können und wäre dann mit dem LF um die Ecke gekommen.

Die spannende Frage wäre dann gewesen, was wären die rechtlichen Konsequenzen? Sowohl für den Halter/Fahrer als auch für die Feuerwehr? Wäre ein solches Verhalten der Feuerwehr durch die Notsituation abgedeckt gewesen? (Sprich ware es unter "Nothilfe" im rechtlichen Sinne gefallen?)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW830323
Datum22.05.2017 16:022312 x gelesen
Geschrieben von Volker L. Wäre ein solches Verhalten der Feuerwehr durch die Notsituation abgedeckt gewesen?
Dürfte stark davon abhängen was im Einsatzbericht steht.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830324
Datum22.05.2017 16:042342 x gelesen
Moin,

oder eher der Alarmierungsgrund. Ob ich mir dann aber den auf mich zukommenden Streß wirklich antue, wenn die Karre im Weg ist.... Gut das ich so etwas nicht entscheiden muss.

Gruß

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW830325
Datum22.05.2017 16:282283 x gelesen
Geschrieben von Volker L.Wäre ein solches Verhalten der Feuerwehr durch die Notsituation abgedeckt gewesen?
Das kommt darauf an. Ich habe schon den Fall erlebt, dass - bei einem Großbrand in einem historischen Altstadtviertel die Feuerwehr kurzerhand alles, was im Weg stand mittels ausgefahrener Stützen der DL zur Seite geschoben hat - auch die korrekt geparkten Fahrzeuge. Die Stadt ist allerdings im Anschluss für die Reparaturen aufgekommen. Vor dem Hintergrund einer Brandkatastrophe 9 Jahre vor diesem Ereignis, bei welcher ein ganzes Stadtviertel niederbrannte, hatten die Geschädigten ein Einsehen und sind auf das Angebot der Stadt eingegangen.

Ob dies allerdings heutzutage noch möglich wäre, wage ich zu bezweifeln...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern830327
Datum22.05.2017 19:062142 x gelesen
Was sagt wohl unsere Forumsrechtsanwältin dazu ????

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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Autormich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP830338
Datum23.05.2017 08:441933 x gelesen
So gehts in Amerika

VG

michael

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz830352
Datum23.05.2017 13:461808 x gelesen
Geschrieben von Volker L.(Sprich ware es unter "Nothilfe" im rechtlichen Sinne gefallen?)

Nothilfe ist die Ausübung von Notwehr zugungsten Dritter nach §32 StGB. Hier würde "Rechtfertigender Notstand" nach §34 StGB greifen.

Strafgesetzbuch (StGB) - § 34 Rechtfertigender NotstandWer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Und bei der Annahme von Lebensgefahr von Personen im Gebäude ist dies was die Anfahrt der Drehleiter angeht definitiv abgedeckt. Die sonstige Ausrüstung kann man auch vom Fahrzeug zum Einsatzort tragen, also wird das wieder eine interessante Diskussion was da noch "angemessen" ist oder nicht. Solange z.B. die Beladung einer fahrbaren Haspel ausreicht um vom Löschfahrzeug bis zum Brandobjekt eine B-Leitung zu verlegen, wird es interessant das vor dem Kadi entsprechend argumentativ zu begründen, warum man trotzdem den PKW auf die Seite geworfen hat.

Also der übliche Klassiker... es kommt darauf an...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830353
Datum23.05.2017 14:071890 x gelesen
Selbst bei der DLK sehe ich kein "definitiv". Im vorliegenden Fall z.B. wurden die Menschen ja auch ganz ohne Leitern gerettet, tragbare Leitern gibts auch noch, und vor einigen Jahren wurde es in Fachkreisen mal munter diskutiert, in solchen Fällen die Bewohner der oberen Stockwerke dort zu betreuen, und nicht bzw. nicht vorrangig nach draußen zu holen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830356
Datum23.05.2017 14:261954 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Selbst bei der DLK sehe ich kein "definitiv". Im vorliegenden Fall z.B. wurden die Menschen ja auch ganz ohne Leitern gerettet, tragbare Leitern gibts auch noch,
kann man das sicher so schon bei der Anfahrt abschätzen?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830357
Datum23.05.2017 14:421821 x gelesen
Auch das kommt eben drauf an. Im Ausgangsfall zeigen Bilder, dass die DLK schon recht nahe am Einsatzort steht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz830358
Datum23.05.2017 14:471817 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Selbst bei der DLK sehe ich kein "definitiv".

Da widerspreche ich. Eine DLK ist in diesem Moment das primäre Rettungsmittel ab dem 1.OG und kann nunmal nur dann zum Einsatz kommen, wenn es auch frei vor dem Objekt positionierbar ist und nicht 50m entfernt an der nächsten Kreuzung steht und nicht weiterkommt. Gesetzt natürlich den Fall es handelt sich um entsprechende Bebaaung und eine DLK ist erforderlich und innerhalb der zeitlichen Fristen vor Ort.

Wenn es in Kleinkleckersdorf brennt und das TSF nicht bis vor das Wohnhaus fahren kann und den Löschangriff aus 50m Entfernung aufbaut, dann muss die 16min später eintreffende DLK aus Großkleckersdorf sich den Weg zum Ziel nicht mehr unter Anwendung von "unmittelbarem Zwang gegen Objekte" freiräumen. Gehört die DLK zum Löschzug im 1.Abmarsch, dann ist das für mich unstreitig, daß hier dieses Rettungsmitel definitiv Vorrang hat da im Gegensatz zu einem reinen Löschangriff eben nicht von der nächsten zugeparkten Kreuzung zum Einsatz zu bringen.


Geschrieben von Sebastian K.vor einigen Jahren wurde es in Fachkreisen mal munter diskutiert, in solchen Fällen die Bewohner der oberen Stockwerke dort zu betreuen, und nicht bzw. nicht vorrangig nach draußen zu holen

Bei Begrenzung des Brandes auf eine Nutzungseinheit und sofern die sichere Eindämmung durch die Feuerwehr möglich ist. Sobald Rauch oder Flammen z.B. ins Treppenhaus gelangen oder an der Außenfassade nach oben ziehen / schlagen, ist eine Räumung der darüberliegenden Wohneinheiten angeraten. Das kann man aber erst bei einer umfassenden Erkundung in Erfahrung bringen, genauso wie die Gefährdung von Personen auf der Brandetage.

Der Quervergleich zum immer wieder aufkommenden Thema "Sprunpolstereinsätze" sei auch mal erwähnt, da zeigt sich ja auch immer wieder wie knapp hier das Zeitfenster eines Einsatzes dieses Rettungsmittels durch die Feuerwehr sein kann. Also muss die Entscheidung "Weg freiräumen für die DLK: Ja/Nein" eigentlich anhand der Alarmmeldung bzw. der Lagebeurteilung auf Sicht sofern Brandobjekt bzw. Rauchsäule schon in Sichtweite erfolgen. Und bei einem innerstädtischen Gebäudebrand ist für mich die Antwort nunmal "Ein Ja ist definitiv argumentativ gerechtfertigt.", das Warten auf weitere Informationen kann hier den Unterschied zwischen einer sicheren Rettung und dem Sprung aus dem Gebäude bzw. dem Tod von Bewohnern des Brandobjekts bedeuten.

Nur weil es 9x nicht erforderlich war, muss es beim 10x nicht auch klappen darauf zu verzichten und dann ist das Geschrei wieder groß.

Passendes Zitat:Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG Münster, Az. 10 A 363/86)

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern830359
Datum23.05.2017 14:541815 x gelesen
Zum rechtfertigenden Notstand braucht es aber gar nicht erst kommen. Die Entfernung von Sachen ist durch das Feuerwehrgesetz abgedeckt.
Geschrieben von BayFwG Art. 24 (2) 1 Feuerwehrleute und andere Hilfskräfte dürfen Sachen entfernen, die den Einsatz behindern; sie dürfen fremde Gebäude, Grundstücke und Schiffe zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung betreten und benutzen. 2Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte haben die vom Einsatzleiter hierzu getroffenen Anordnungen zu befolgen und entsprechende sonstige Maßnahmen zu dulden.

Das ganze natürlich unter dem Mantel der Verhältnismäßigkeit (Art. 26), was aber für den Notstand ja entsprechend auch gilt.

Audiatur et altera pars.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern830361
Datum23.05.2017 16:031741 x gelesen
Sehe ich das so, dass Du eventuell den Kleinwagen hättest "auf die Seite legen lassen"?

Ich persönlich hätet mir als EL sehr intensive überlegt, wie ich diese sch... Karre da losgeworden wäre.... 6FM und mit Wippen/Hüpfen etc. zur Seite wuchten ware m.E. schon denkbar gewesen und kleinere Beschädigungen wie abgebrochene Außenspiegel oder Lackkratzer hätte ich auf jeden Fall in Kauf genommen....

Ich persönlich würde als EL Leiter spatter darüber diskutieren wer jetzt für den Schaden an der sch... Karre aufkommt, als mich als EL rechtfertigen zu müssen, warum u.U. es Tote gegeben hat, weil wir nicht schnell genug vor Ort waren.... Und mit einem nachdrücklich auftretenden Anwalt von Feuerwehrseite, wäre noch lange nicht ausgemacht, dass der Schaden von der Feuerwehr gezahlt werden muss.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz830362
Datum23.05.2017 16:451724 x gelesen
Geschrieben von Volker L. Sehe ich das so, dass Du eventuell den Kleinwagen hättest "auf die Seite legen lassen"?

Dafür müsste ich mal die Gesamtsituation sehen. Aber ja, ich ziehe es prinzipiell gedanklich in Betracht bei Einsatzfahrten auch "Sachbeschädigungen" an PKW vornehmen zu müssen, sofern durch diese ein Erreichen des Einsatzobjekts verhindert wird. Für manche ist das ja völlig ausgeschloßen bzw. sie beschäftiggen sich damit gar nicht erst im Vorhinein, für mich ist das durchaus eine "Ultimo Ratio".

Und im konkreten Fall bei städischer Bebauung über drei Geschoße hinaus, DLK direkt mit auf Anfahrt im Löschzug, enger Altstadtstraßen und einem Hindernis in der scheinbar "letzten Kurve": Ja, wahrscheinlich hätte ich versucht das Fahrzeug beiseite zu schaffen. Wippen / Hüpfen oder Schaufeln unter die Reifen funktioniert bei Kleinwagen ja schon mit einer Staffel.

===

Kleine Ergänzung:

Bei "Wohnhausbrand in einer Innestadt in Altbauten" fällt mir allerdings auch mit als erstes dieser Einsatz ein wenn es um den "schlimmstmöglichen Fall" geht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnhausbrand_in_Ludwigshafen_am_Rhein

Und deswegen wäre mir da das Erreichen des Einsatzobjektes auch mit der DLK durchaus sehr wichtig. Im konkreten Fall in Fürth stand das erste HLF ja scheinbar unmittelbar vor dem Brandobjekt, kam nur nicht mehr nach rechts oder links weiter um die Kurve und konnte somit den Platz für die DLK nicht freimachen. Gleichzeitig hat das Gebäude aber, anders auch als die Gebäude rechts und links davon auf den Bildern, kein ausgebautes Dachgeschoß. Also müsste man maximal bis ins 2.OG, was ja sogar mit der 4-teiligen Steckleiter und ohne 3-teilige Schiebeleiter machbar ist. Eine Menschenrettung über tragbare Leitern ist trotzdem nicht so einfach wie mit einer DLK, Stichwort: ältere und gehbehinderte Menschen!

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW830364
Datum23.05.2017 17:401498 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.[...]was da noch "angemessen" ist oder nicht.[...]
Es gibt ja auch andere Lösungen ;-)
Kreative Schlauchverlegung in U.S.A.

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW830365
Datum23.05.2017 17:491751 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Selbst bei der DLK sehe ich kein "definitiv".
Aber wenn im Rahmen des Brandschutzes der 2. Rettungsweg durch die Bereitstellung einer DLK geplant ist, sehe ich das schon als vorrangiges Rechtsgut - selbst dann, wenn sich später herausstellt, dass deren Einsatz nicht dringend notwendig war. Was ist denn, wenn Menschen in Panik springen, nur weil eben kein 2. Rettungsweg zur Verfügung steht?

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern830377
Datum24.05.2017 11:031506 x gelesen
War das jetzt "Ernst" oder ist das ein Juxbild???? Den Schlauch hätte man auch über die Motorhaube legen können....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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 21.05.2017 19:11 Volk7er 7L., Erlangen
 21.05.2017 21:48 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 21.05.2017 22:21 Heik7o L7., Maintal
 21.05.2017 22:35 Hara7ld 7S., Köln
 22.05.2017 10:18 Volk7er 7L., Erlangen
 22.05.2017 10:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.05.2017 12:34 Hara7ld 7S., Köln
 22.05.2017 13:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.05.2017 14:33 Hara7ld 7S., Köln
 22.05.2017 14:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.05.2017 14:42 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.05.2017 14:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.05.2017 12:33 Loth7ar 7L., Hilden
 22.05.2017 12:36 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.05.2017 12:49 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 22.05.2017 12:55 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.05.2017 10:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.05.2017 15:31 Volk7er 7L., Erlangen
 22.05.2017 16:02 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.05.2017 16:04 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.05.2017 16:28 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 22.05.2017 19:06 Volk7er 7L., Erlangen
 23.05.2017 13:46 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 23.05.2017 14:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.05.2017 14:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.05.2017 14:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.05.2017 14:47 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 23.05.2017 16:03 Volk7er 7L., Erlangen
 23.05.2017 16:45 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 23.05.2017 17:49 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 23.05.2017 14:54 Adol7f H7., Rosenheim
 23.05.2017 17:40 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 24.05.2017 11:03 Volk7er 7L., Erlangen
 23.05.2017 08:44 mich7ael7 s.7, Nierendorf
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