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ThemaLöschzug durch Falschparker beim Wohungsbrand blockiert - Neue § STGB10 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen830297
Datum22.05.2017 08:142509 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heiko L.
Unw was passiert? Kostet genau 15.- wegen Falschparken...

Die Änderung im § 114 und neu § 115 STGB sind ja beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht.
Der § 115 stellt ja das "behindern" unter Strafe. Gemäß Definition wäre dies "jedes Verhalten, welches die Hilfsmaßnahmen zumindest erschwert."

Wäre durch dieses falsch abgestellte Fahrzeug, zumindest aber die Nichtbeseitigung des Hindernisses, dieser Tatbestand erfüllt?


Und kann mir zufällig jemand sagen ob es sich bei den o.g. Staftaten um Antragsdelikte handelt bzw wer ggf die Stafverfolgung beantragen muss/kann?
Muss dies durch die behindete Organisation (z.B. Stadt/Gemeinde bei Feuerwehreinsätzen) angezeigt werden oder kann es auch der betroffene (Fahrzeugfahrer der Feuerwehr) als Person sein?

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830314
Datum22.05.2017 13:171291 x gelesen
In RLP nach LBKG ( § 29 & 37) eine Ordnungswidrigkeit welche mit bis zu 5000 geahndet werden kann.
Mir sind jetzt aber keine Fälle bekannt in denen davon Gebrauch gemacht wurde.

Dies ist meine Meinung.

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen830316
Datum22.05.2017 13:321199 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker C.
RLP nach LBKG ( § 29 & 37) eine Ordnungswidrigkeit

Das wäre ja wieder eine andere Rechtsgrundlage als die von mir genannten neuen bzw. geänderten STGB §.
Zumal wir bei einem von Ordnungswierigkeiten und beim anderen von Straftatbeständen sprechen.

Geschrieben von Volker C.
mit bis zu 5000 geahndet werden kann.

Das Strafmaß nach STGB lässt ja auch etwas mehr "Spielraum".....

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein830317
Datum22.05.2017 13:491294 x gelesen
...wobei gerade bei Ersttätern ein Strafverfahren auch mal eingestellt wird. Ordungswidrigkeiten werden da gefühlt konsequenter verfolgt - sofern sie denn angezeigt werden.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830326
Datum22.05.2017 18:021122 x gelesen
Die Frage ist( kenne mich da nicht so mit aus) ob die Behörden da nicht Zweigleisig fahren können?
Gemeinde verfolgt die Ordnungswidrigkeit (Behinderung ihrer Einsatzkräfte) und die Polizei betreibt Strafverfolgung aus Sicht der Leute/ Bewohner die gefährdet wurden.

Dies ist meine Meinung.

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AutorJan 8P., Dreieich / Hessen830328
Datum22.05.2017 20:11977 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Die Frage ist( kenne mich da nicht so mit aus) ob die Behörden da nicht Zweigleisig fahren können?
Gemeinde verfolgt die Ordnungswidrigkeit (Behinderung ihrer Einsatzkräfte) und die Polizei betreibt Strafverfolgung aus Sicht der Leute/ Bewohner die gefährdet wurden.


Ich glaube da steht der Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetz im weg bezüglich des Verbots der Doppelbestrafung

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AutorHend8rik8 R.8, Konstanz / Baden-Württemberg830330
Datum22.05.2017 21:361095 x gelesen
115 Abs.3 StGB wird lauten: "Nach § 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende
der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit
Gewalt behindert." (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811161.pdf)

Gewalt ist "jede körperlich wirkende durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder der Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen." (http://www.jurawiki.de/DefinitionGewalt)

Fazit: Solange niemand seinen falsch geparkten PKW mit dem Vorsatz entsprechend abstellt, Rettungskräfte an der Ausführung ihrer Maßnahmen zu behindern, wird der Tatbestand nicht erfülllt sein.

114-115 werden Offizialdelikte sein, die daher ohne förmlichen Strafantrag des Geschädigten verfolgt werden.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW830331
Datum22.05.2017 21:54848 x gelesen
Geschrieben von Hendrik R.Fazit: Solange niemand seinen falsch geparkten PKW mit dem Vorsatz entsprechend abstellt, Rettungskräfte an der Ausführung ihrer Maßnahmen zu behindern, wird der Tatbestand nicht erfülllt sein.

und das ist auch gut so!

Für solche Fälle war dieser § nie gedacht; es würde völlig ausreichen, wenn er in seiner eigentlichen Zweckbestimmung auch mal regelmäßig konsequent angewendet würde.

Die gewohnheitsmäßigen Falschparker sind ein verkehrsrechtliches Problem mit stadtplanerischer Ursache.

Die müsste man auch mit dem Verkehrsrecht angehen, wenn man denn politisch wollte. Will man aber i.d.R. nicht, weil die Politik auch keine Antwort auf die zwangsläufig auftauchende Frage "wo sollen wir denn sonst parken?" hat bzw. die eigentlich richtige Antwort "das ist allein dein Problem" dem potentiellen Wähler nicht geben will. Vor allem nicht, nachdem man 20 oder 30 Jahre lang nichts gesagt hat.

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AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW830333
Datum23.05.2017 00:07778 x gelesen
Geschrieben von Jan P.Ich glaube da steht der Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetz im weg bezüglich des Verbots der DoppelbestrafungDas ist zwar richtig, aber wenn es zu einer Verurteilung nach dem StGB kommt können Geschädigte zusätzlich privat auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz klagen.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW830334
Datum23.05.2017 00:551029 x gelesen
Geschrieben von Jörg E. J.Das ist zwar richtig, aber wenn es zu einer Verurteilung nach dem StGB kommt können Geschädigte zusätzlich privat auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz klagen.

Schadenersatz ist von einer strafrechtlichen Verurteilung unabhängig. Insbesondere gibt es da keinen Unterschied, wenn die zugrunde liegende Tat "nur" als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet wurde.

Vielmehr braucht man eine nachgewiesene Kausalität...

(und wenn die gegeben ist, lautet der strafrechtliche Vorwurf vermutlich nicht mehr "Behinderung von Rettungskräften" sondern "fahrlässige Körperverletzung")

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 21.05.2017 22:21 Heik7o L7., Maintal Löschzug durch Falschparker beim Wohnungsbrand blockiert
 22.05.2017 08:14 Oliv7er 7R., Wettenberg
 22.05.2017 13:17 Volk7er 7C., Trier
 22.05.2017 13:32 Oliv7er 7R., Wettenberg
 22.05.2017 13:49 Kevi7n M7., Kronshagen
 22.05.2017 18:02 Volk7er 7C., Trier
 22.05.2017 20:11 Jan 7P., Dreieich
 23.05.2017 00:07 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 23.05.2017 00:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.05.2017 21:36 Hend7rik7 R.7, Konstanz
 22.05.2017 21:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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