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Thema | Aufwandsentschädigungen - war: Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | 24 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 830411 | |||
Datum | 26.05.2017 09:43 | 5858 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Finde es BESCHÄMEND das Sie den Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr unwissen über die politischen Ehrenämter unterstellen. q.e.d. Wie hoch ist die aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedenr, Kreistagsmitgliedern (die auch viele Führungsdiesnte in der FF bekommen)? Mir möge bitte niemand erzählen, dass FA (SB) oder Politiker ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die Aufwandsentschädigung machen... Wie viele Termine stehen bei kleinen und großen FFs, bei kleinen und großen Gemeinden in der Politik dahinter? Fraktionssitzungen, Ratssitzungen, die viel wichtigeren Ausschusssitzungen, Entsendungen in Amtsausschüsse, kommunale Zweckverbände, das Sehenlassen bei Vereinen, der Feuewehr, der Schule... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schwabhausen / Bayern | 830418 | |||
Datum | 26.05.2017 11:39 | 3737 x gelesen | |||
was zu beweisen ist: Unseren Gemeindefeuerwehren haben die Gemeinderäte 2011 eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr übergestülpt. Diese jedoch schon nullmehrere Pflichten enthält. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830420 | |||
Datum | 26.05.2017 12:13 | 3663 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel H. Unseren Gemeindefeuerwehren haben die Gemeinderäte 2011 eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr übergestülpt. welche "mehrere Pflichten" ? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 830422 | |||
Datum | 26.05.2017 12:19 | 3745 x gelesen | |||
Im Regelfall fordert das Gesetz in manchen Punkten nähere Regelung per Satzung, irgendwer macht daraus eine Mustersatzung (z.B. ein Verband), die wird von den Kommunen übernommen/angepasst und dann vom GR beschlossen. Der GR verabschiedet zwar, wird aber kaum von sich aus eigene Dinge einbringen, das kommt eher aus Reihen der Verwaltung die sich bestenfalls mit der Wehrführung berät. Und das der GR da mit drin ist ist auch sehr gut so, weil Feuerwehr eben eine Einrichtung der Gemeinde ist und der GR entscheidet, der BM setzt um und ist nachher auch der dumme. Leider wird immer mal vergessen das Feuerwehr einfach nur eine Einrichtung der Gemeinde, die diese nur unterhält um ihre Aufgaben zu erfüllen. Wie sie das tut liegt alleine bei ihr. Die Pflichten stehen meist schon im Gesetz und werden nur in die Satzung übernommen, würde mich interessieren was da jetzt ergänzend eingebracht wurde. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830424 | |||
Datum | 26.05.2017 12:22 | 3312 x gelesen | |||
Diese Satzung? Was stört dich daran? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 830427 | |||
Datum | 26.05.2017 12:45 | 3610 x gelesen | |||
Geschrieben von Dr. Thomas R.Mir möge bitte niemand erzählen, dass FA (SB) oder Politiker ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die Aufwandsentschädigung machen... Alleine deswegen ist mir in der Region einer bekannt (der auch Funktionär bei FW war/ist). Bei Stadträten in Städten kommen da schon mal 4 stellige Summen zusammen wenn man alles addiert( Stadtrat+ Ortsbeirat + Ausschüsse+ Aufsichtsräte). Gut, mit manchen Ortsvorstehern hier möchte ich nicht tauschen. Alleine schon an der Masse der Termine von Geburtstags-Glückwunschterminen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830434 | |||
Datum | 26.05.2017 13:57 | 3338 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Bei Stadträten in Städten kommen da schon mal 4 stellige Summen zusammen wenn man alles addiertWenn man dann die Zeit addiert, die dafür drauf geht, weiß man aber auch, dass ein geregeltes berufliches Einkommen nebenher schon etwas schwierig wird. Und ganz ehrlich: Ich hab jetzt mal geschaut, was eure Stadträte an Entschädigung bekommen, und bin total überrascht. Ist Trier denn schon so pleite? ;-) (Allerdings ist auch die Hauptsatzungsregelung zur Entschädigung der Feuerwehrangehörigen etwas seltsam) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 830442 | |||
Datum | 26.05.2017 20:20 | 3414 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.st Trier denn schon so pleite? ;-)Ja. Noch schlimmer. Aber die Räte bekommen ausreichend. Geschrieben von Sebastian K. Allerdings ist auch die Hauptsatzungsregelung zur Entschädigung der Feuerwehrangehörigen etwas seltsam Wieso? Liest sich auf Papier doch schön. Hier gibt es in den FF z.b. keine Gerätewarte sondern nur Geräteverwalter. Und die brauchen z.B. keine Entschädigung. Und hier gibt es Pauschalregelungen: Wer z.B. aus GF-Lehrgang nach Koblenz geht bekommt keine Lohnfortzahlung sondern 500 pauschal. :-( Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830446 | |||
Datum | 27.05.2017 09:35 | 3044 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Aber die Räte bekommen ausreichend.In Kombination von Pauschale und Sitzungsgeld ist das, verglichen mit anderen Städten dieser Größenordnung, eher wenig. Geschrieben von Volker C. Wieso? Liest sich auf Papier doch schön.Nein, ist auf dem Papier schon Käse. "Die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige richtet sich nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung" wäre eine gute Regelung, wenn die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung eindeutige Entschädigungssätze benennen würde. Das tut sie aber nicht, sie nennt für die meisten Fälle Mindest- und Höchstsätze. Welcher Betrag gilt dann? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 830448 | |||
Datum | 27.05.2017 13:14 | 2939 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Unseren Gemeindefeuerwehren haben die Gemeinderäte 2011 eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr übergestülpt. Diese Satzung (für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung einer Gemeinde) sollte eigentlich jede Gemeinde haben... dafür gibt es sogar ein einheitliches Muster in Bayern, meines Wissens als Anlage zur VollzBekBayFwG. Im Großen und Ganzen erläutert diese Satzung ohnehin nur bereits bestehende (rechtliche) Regelungen. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 830450 | |||
Datum | 27.05.2017 13:28 | 3042 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Volker C. Wer z.B. aus GF-Lehrgang nach Koblenz geht bekommt keine Lohnfortzahlung sondern 500 pauschal. Wie lange geht der bei euch? Auch 2 Wochen? Schön, dass wäre für mich ein Grund als TF alt zu werden..... Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 830452 | |||
Datum | 27.05.2017 17:19 | 2884 x gelesen | |||
Schon seit Jahren. Ja. 2 mal eine Woche in Koblenz. Für Studenten und (Landes)Beamte ne feine Sache. Für den Rest? Ich sage auch: Warum soll man da als normaler Gewerblicher Abeitnehmer 10 tage Urlaub für Opfern bzw. aus 2 wochen Einkommen verzichten. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 830453 | |||
Datum | 27.05.2017 17:26 | 2691 x gelesen | |||
Geht es da jetzt um RLP? Da finde ich im Brandschutzgesetz in §13 die übliche Regelung: (2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung, erleiden; § 18a Abs. 2 GemO gilt entsprechend. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte einschließlich aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller freiwilligen Arbeitgeberleistungen einschließlich anteiliger Gewinnbeteiligungen, sonstiger Gratifikationen und Beiträgen für eine betriebliche Altersversorgung fortzugewähren, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Privaten Arbeitgebern werden die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung sowie freiwillig gezahlte Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt; Also nix mit unbezahlter Freistellung oder Urlaub, und nix mit pauschaler Abgeltung des Verdienstausfalls?! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 830454 | |||
Datum | 27.05.2017 17:35 | 2988 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker C. Für Studenten und (Landes)Beamte ne feine Sache. Für den Rest? Ich sage auch: Warum soll man da als normaler Gewerblicher Abeitnehmer 10 tage Urlaub für Opfern bzw. aus 2 wochen Einkommen verzichten. Die gesetzliche Regelung in RLP ist eigentlich eindeutig formuliert. Da kann auch eine Satzung nichts dran ändern. Also hingehen, Lohnersatz in Rechnung stellen, im Zweifelsfall einklagen. Wenn der erste das durchgezogen hat, kommt man zur gesetzlichen Regelung zurück. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 830455 | |||
Datum | 27.05.2017 17:41 | 2855 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dr. Thomas R. Wie hoch ist die aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedenr, Kreistagsmitgliedern (die auch viele Führungsdiesnte in der FF bekommen)? Bei uns im Ortsgemeinderat als Mitglied 0,- Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung, als Ortsbeigeordneter ebenfalls 0,- Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung. Da kommt schon was zusammen... Als Verbandsgemeinderatsmitglied und Mitglied in mehreren Ausschüssen je 20,- Sitzungsgeld pro Sitzung. Dafür hab ich jedesmal 24km Fahrtstrecke, vom zeitlichen Aufwand nicht zu reden. Mag in größeren Städten deutlich mehr sein, aber zumindest auf dem Lande ist damit nicht einmal der wirkliche Aufwand bezahlt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 830456 | |||
Datum | 27.05.2017 18:08 | 2593 x gelesen | |||
Moin, ich vermute mal, dass die, die heiss sind und unbedingt dahin wollen, die Krote schlucken.... ansonsten geht halt der Franz, der Jupp oder der Erwin...:-( Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 830457 | |||
Datum | 27.05.2017 18:24 | 2612 x gelesen | |||
Falsch vermutet. Ist eine Abmachung zw. den Löschzugführern + Obmann mit der Verwaltung. Ich begrüße die auch nicht. Da es mich aber nicht betrifft sollen die halt machen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 830458 | |||
Datum | 27.05.2017 18:32 | 2565 x gelesen | |||
Wo kein Kläger da kein Richter. In meinem Zug waren in den vergangenen Jahren eigentlich nur Studenten ( die legen sich das in die Semesterferien) und beamte/ Beschäftigte von Land/ Bund/ Telekom betroffen. Und da greift die Regelung das der Dienstherr die Bezüge weiterzahlt. Von daher war hier bei uns seit die GF-Lehrgänge nicht mehr selbst durchgeführt werden noch keiner betroffen. In anderen Zügen gibt es wohl ein paar Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 830459 | |||
Datum | 27.05.2017 18:34 | 2639 x gelesen | |||
Hallo Volker, Das mag ja sein, dass die LZF das so i.O. finden. Das bedeutet ja noch lange nicht, dass der Micha aus der Einheit XYZ, der als Führungskraft geeignet wäre, das so mitträgt und dann halt nicht geht.... oder? Gruß | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 830460 | |||
Datum | 27.05.2017 18:41 | 2622 x gelesen | |||
Wenn er sich das nicht erlauben kann/will geht er nicht. Solange es genug Nun. Wir haben seit ca. 1 Monat außerplamäßig einen neuen Dezernenten. Mal abwarten wie es sich entwickelt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830461 | |||
Datum | 27.05.2017 21:14 | 2798 x gelesen | |||
Das fiese hier ist ja, dass das Einklagen nicht das Feuerwehrmitglied, sondern dessen Arbeitgeber machen muss. Denn der hat den Erstattungsanspruch, das Feuerwehrmitglied hat "nur" den Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wer solche "Abmachungen" trifft hat ganz schwer einen an der Murmel. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830464 | |||
Datum | 28.05.2017 09:01 | 2721 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Wer solche "Abmachungen" trifft hat ganz schwer einen an der Murmel. Der hat das Wesen einer Freiwilligen Feuerwehr nicht erkannt :-( Solche Regelungen bringe Unruhe und Unmut in die Feuerwehr. Das gibt eine Entwicklung die sich mittel und langfristig negativ auswirkt. In diesem Fall eine "Negativauslese" bei den Führungskräften die sich dann in erst viel später auswirkt. Fähige Leute die im Berufsleben auch entsprechende Stellen mit Führungsverwantwortung bekleiden gehen dann tendenziell nicht auf Führungslehrgängen. Diese Lücken werden dann tendenziell durch Leute besetzt die ansonsten weniger Führungsqualitäten besitzen. Dies ergibt eine Entwicklung bei der später dann die Qualität der Führung deutlich schlechter ist als bei einer Feuerwehr wo es ein solchen Hemmschuh nicht gibt. Ich hab eine solche ähnliche Entwicklung bei einer Feuerwehr in meiner Umgebung in den letzten 25 Jahren erlebt. Da war das zwar nicht das Problem mit dem Lohnausfall sondern ein "Ausleseverfahren" wo der Wehrführer drauf geschaut das keine guten Leute nachkommen sondern (fast) nur Leute Führungskräfte wurden die ihm gesonnen waren bzw. ihm nicht "gefährlich" wurden. Gute Führungskräfte wurden "dezent" aussortiert bzw. haben genervt aufgeben. Das wirkte auch Jahre nach dem Rücktritt dieses Wehrführers nach. Der Nachfolger war auch nicht gerade eine fachliche und menschliche Leute. Erst als dieser aufgehört hatte ist es bei dieser Feuerwehr endlich wieder aufwärts gegangen. Solche Zusammenhänge sind schwer zu erkennen. Die Auswirkungen treten da leider erst deutlich später offen zu Tage. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 830469 | |||
Datum | 28.05.2017 14:08 | 2581 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ein "Ausleseverfahren" wo der Wehrführer drauf geschaut das keine guten Leute nachkommen sondern (fast) nur Leute Führungskräfte wurden die ihm gesonnen waren bzw. ihm nicht "gefährlich" wurden. Ich bin mir nicht sicher ab man das so einfach an der (singularen) Führungskraft festmachen kann. Klar ist es ein Problem der eigenen Selbsreflektion, eigentlich aber auch, gerade in kleinen Wehren, ein Systemproblem denn jeder umgibt sich doch gerne mit den Leuten die auf seiner "Wellenlänge" liegen und das sind dann nun mal die Kameraden mit denen man schon seit "XXJahren " -im eigenen Sinn- gut zusammen arbeitet. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 830486 | |||
Datum | 29.05.2017 13:41 | 2094 x gelesen | |||
Geschrieben von ---V. Clemens--- Falsch vermutet. Ist eine Abmachung zw. den Löschzugführern + Obmann mit der Verwaltung. Da könnte man denen mit wachsender Begeisterung in den A... treten. Was ein Käse. Ich bin ja auch gerne bei der Feuerwehr aber wenn mir mal einer mit so etwas kommt dann bleibe ich genau auf dem Stand wo ich heute bin und würde es auch jedem ans Herz legen. mfg | |||||
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