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ThemaAufwandsentschädigungen - war: Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück24 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H830411
Datum26.05.2017 09:435859 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Finde es BESCHÄMEND das Sie den Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr unwissen über die politischen Ehrenämter unterstellen.
Ich finde das schon ein ausreichender Lob und Respekt erforderlich ist, den schließlich leisten hier die meisten unentgeltliche 24 Stundendienste. Und im politschen Ehrenamt werden die meisten mit Aufwandsentschädigungen bedient.


q.e.d.

Wie hoch ist die aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedenr, Kreistagsmitgliedern (die auch viele Führungsdiesnte in der FF bekommen)?
Mir möge bitte niemand erzählen, dass FA (SB) oder Politiker ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die Aufwandsentschädigung machen...

Wie viele Termine stehen bei kleinen und großen FFs, bei kleinen und großen Gemeinden in der Politik dahinter? Fraktionssitzungen, Ratssitzungen, die viel wichtigeren Ausschusssitzungen, Entsendungen in Amtsausschüsse, kommunale Zweckverbände, das Sehenlassen bei Vereinen, der Feuewehr, der Schule...

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AutorDani8el 8H., Schwabhausen / Bayern830418
Datum26.05.2017 11:393738 x gelesen
was zu beweisen ist:

Unseren Gemeindefeuerwehren haben die Gemeinderäte 2011 eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr übergestülpt.
Diese jedoch schon nullmehrere Pflichten enthält.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830420
Datum26.05.2017 12:133664 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Daniel H.Unseren Gemeindefeuerwehren haben die Gemeinderäte 2011 eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr übergestülpt.
Diese jedoch schon nullmehrere Pflichten enthält.

welche "mehrere Pflichten" ?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg830422
Datum26.05.2017 12:193746 x gelesen
Im Regelfall fordert das Gesetz in manchen Punkten nähere Regelung per Satzung, irgendwer macht daraus eine Mustersatzung (z.B. ein Verband), die wird von den Kommunen übernommen/angepasst und dann vom GR beschlossen.

Der GR verabschiedet zwar, wird aber kaum von sich aus eigene Dinge einbringen, das kommt eher aus Reihen der Verwaltung die sich bestenfalls mit der Wehrführung berät.

Und das der GR da mit drin ist ist auch sehr gut so, weil Feuerwehr eben eine Einrichtung der Gemeinde ist und der GR entscheidet, der BM setzt um und ist nachher auch der dumme. Leider wird immer mal vergessen das Feuerwehr einfach nur eine Einrichtung der Gemeinde, die diese nur unterhält um ihre Aufgaben zu erfüllen. Wie sie das tut liegt alleine bei ihr.

Die Pflichten stehen meist schon im Gesetz und werden nur in die Satzung übernommen, würde mich interessieren was da jetzt ergänzend eingebracht wurde.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830424
Datum26.05.2017 12:223314 x gelesen
Diese Satzung?
Was stört dich daran?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830427
Datum26.05.2017 12:453611 x gelesen
Geschrieben von Dr. Thomas R.Mir möge bitte niemand erzählen, dass FA (SB) oder Politiker ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die Aufwandsentschädigung machen...
Alleine deswegen ist mir in der Region einer bekannt (der auch Funktionär bei FW war/ist).
Bei Stadträten in Städten kommen da schon mal 4 stellige Summen zusammen wenn man alles addiert( Stadtrat+ Ortsbeirat + Ausschüsse+ Aufsichtsräte). Gut, mit manchen Ortsvorstehern hier möchte ich nicht tauschen. Alleine schon an der Masse der Termine von Geburtstags-Glückwunschterminen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830434
Datum26.05.2017 13:573339 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Bei Stadträten in Städten kommen da schon mal 4 stellige Summen zusammen wenn man alles addiertWenn man dann die Zeit addiert, die dafür drauf geht, weiß man aber auch, dass ein geregeltes berufliches Einkommen nebenher schon etwas schwierig wird.
Und ganz ehrlich: Ich hab jetzt mal geschaut, was eure Stadträte an Entschädigung bekommen, und bin total überrascht. Ist Trier denn schon so pleite? ;-)
(Allerdings ist auch die Hauptsatzungsregelung zur Entschädigung der Feuerwehrangehörigen etwas seltsam)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830442
Datum26.05.2017 20:203415 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.st Trier denn schon so pleite? ;-) Ja. Noch schlimmer. Aber die Räte bekommen ausreichend.


Geschrieben von Sebastian K.Allerdings ist auch die Hauptsatzungsregelung zur Entschädigung der Feuerwehrangehörigen etwas seltsam
Wieso? Liest sich auf Papier doch schön. Hier gibt es in den FF z.b. keine Gerätewarte sondern nur Geräteverwalter. Und die brauchen z.B. keine Entschädigung.
Und hier gibt es Pauschalregelungen: Wer z.B. aus GF-Lehrgang nach Koblenz geht bekommt keine Lohnfortzahlung sondern 500 pauschal. :-(

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830446
Datum27.05.2017 09:353045 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Aber die Räte bekommen ausreichend.In Kombination von Pauschale und Sitzungsgeld ist das, verglichen mit anderen Städten dieser Größenordnung, eher wenig.

Geschrieben von Volker C.Wieso? Liest sich auf Papier doch schön.Nein, ist auf dem Papier schon Käse. "Die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige richtet sich nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung" wäre eine gute Regelung, wenn die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung eindeutige Entschädigungssätze benennen würde. Das tut sie aber nicht, sie nennt für die meisten Fälle Mindest- und Höchstsätze. Welcher Betrag gilt dann?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern830448
Datum27.05.2017 13:142940 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.
Unseren Gemeindefeuerwehren haben die Gemeinderäte 2011 eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr übergestülpt.
Diese Satzung (für die Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung einer Gemeinde) sollte eigentlich jede Gemeinde haben... dafür gibt es sogar ein einheitliches Muster in Bayern, meines Wissens als Anlage zur VollzBekBayFwG. Im Großen und Ganzen erläutert diese Satzung ohnehin nur bereits bestehende (rechtliche) Regelungen.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830450
Datum27.05.2017 13:283043 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Volker C.
Wer z.B. aus GF-Lehrgang nach Koblenz geht bekommt keine Lohnfortzahlung sondern 500 pauschal.

Wie lange geht der bei euch? Auch 2 Wochen? Schön, dass wäre für mich ein Grund als TF alt zu werden.....

Gruß

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830452
Datum27.05.2017 17:192885 x gelesen
Schon seit Jahren.
Ja. 2 mal eine Woche in Koblenz.
Für Studenten und (Landes)Beamte ne feine Sache. Für den Rest? Ich sage auch: Warum soll man da als normaler Gewerblicher Abeitnehmer 10 tage Urlaub für Opfern bzw. aus 2 wochen Einkommen verzichten.

Dies ist meine Meinung.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW830453
Datum27.05.2017 17:262692 x gelesen
Geht es da jetzt um RLP?

Da finde ich im Brandschutzgesetz in §13 die übliche Regelung:

(2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung, erleiden; § 18a Abs. 2 GemO gilt entsprechend. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte einschließlich aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller freiwilligen Arbeitgeberleistungen einschließlich anteiliger Gewinnbeteiligungen, sonstiger Gratifikationen und Beiträgen für eine betriebliche Altersversorgung fortzugewähren, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Privaten Arbeitgebern werden die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung sowie freiwillig gezahlte Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt;

Also nix mit unbezahlter Freistellung oder Urlaub, und nix mit pauschaler Abgeltung des Verdienstausfalls?!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz830454
Datum27.05.2017 17:35   2989 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker C.Für Studenten und (Landes)Beamte ne feine Sache. Für den Rest? Ich sage auch: Warum soll man da als normaler Gewerblicher Abeitnehmer 10 tage Urlaub für Opfern bzw. aus 2 wochen Einkommen verzichten.

Die gesetzliche Regelung in RLP ist eigentlich eindeutig formuliert. Da kann auch eine Satzung nichts dran ändern. Also hingehen, Lohnersatz in Rechnung stellen, im Zweifelsfall einklagen. Wenn der erste das durchgezogen hat, kommt man zur gesetzlichen Regelung zurück.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz830455
Datum27.05.2017 17:412856 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dr. Thomas R.Wie hoch ist die aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedenr, Kreistagsmitgliedern (die auch viele Führungsdiesnte in der FF bekommen)?
Mir möge bitte niemand erzählen, dass FA (SB) oder Politiker ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die Aufwandsentschädigung machen...


Bei uns im Ortsgemeinderat als Mitglied 0,- Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung, als Ortsbeigeordneter ebenfalls 0,- Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung. Da kommt schon was zusammen...

Als Verbandsgemeinderatsmitglied und Mitglied in mehreren Ausschüssen je 20,- Sitzungsgeld pro Sitzung. Dafür hab ich jedesmal 24km Fahrtstrecke, vom zeitlichen Aufwand nicht zu reden.

Mag in größeren Städten deutlich mehr sein, aber zumindest auf dem Lande ist damit nicht einmal der wirkliche Aufwand bezahlt.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830456
Datum27.05.2017 18:082594 x gelesen
Moin,

ich vermute mal, dass die, die heiss sind und unbedingt dahin wollen, die Krote schlucken.... ansonsten geht halt der Franz, der Jupp oder der Erwin...:-(

Gruß

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830457
Datum27.05.2017 18:242613 x gelesen
Falsch vermutet. Ist eine Abmachung zw. den Löschzugführern + Obmann mit der Verwaltung.
Ich begrüße die auch nicht. Da es mich aber nicht betrifft sollen die halt machen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830458
Datum27.05.2017 18:322566 x gelesen
Wo kein Kläger da kein Richter.
In meinem Zug waren in den vergangenen Jahren eigentlich nur Studenten ( die legen sich das in die Semesterferien) und beamte/ Beschäftigte von Land/ Bund/ Telekom betroffen. Und da greift die Regelung das der Dienstherr die Bezüge weiterzahlt. Von daher war hier bei uns seit die GF-Lehrgänge nicht mehr selbst durchgeführt werden noch keiner betroffen.
In anderen Zügen gibt es wohl ein paar Heißdüsen Kameraden die das so vollziehen. Das müssen die aber mit sich abmachen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 830459
Datum27.05.2017 18:342640 x gelesen
Hallo Volker,

Das mag ja sein, dass die LZF das so i.O. finden. Das bedeutet ja noch lange nicht, dass der Micha aus der Einheit XYZ, der als Führungskraft geeignet wäre, das so mitträgt und dann halt nicht geht.... oder?

Gruß

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP830460
Datum27.05.2017 18:412623 x gelesen
Wenn er sich das nicht erlauben kann/will geht er nicht. Solange es genug DeppenKameraden gibt die das mitmachen.
Nun. Wir haben seit ca. 1 Monat außerplamäßig einen neuen Dezernenten. Mal abwarten wie es sich entwickelt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830461
Datum27.05.2017 21:142799 x gelesen
Das fiese hier ist ja, dass das Einklagen nicht das Feuerwehrmitglied, sondern dessen Arbeitgeber machen muss. Denn der hat den Erstattungsanspruch, das Feuerwehrmitglied hat "nur" den Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Wer solche "Abmachungen" trifft hat ganz schwer einen an der Murmel.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830464
Datum28.05.2017 09:01   2722 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Wer solche "Abmachungen" trifft hat ganz schwer einen an der Murmel.
Der hat das Wesen einer Freiwilligen Feuerwehr nicht erkannt :-(

Solche Regelungen bringe Unruhe und Unmut in die Feuerwehr. Das gibt eine Entwicklung die sich mittel und langfristig negativ auswirkt.

In diesem Fall eine "Negativauslese" bei den Führungskräften die sich dann in erst viel später auswirkt.

Fähige Leute die im Berufsleben auch entsprechende Stellen mit Führungsverwantwortung bekleiden gehen dann tendenziell nicht auf Führungslehrgängen. Diese Lücken werden dann tendenziell durch Leute besetzt die ansonsten weniger Führungsqualitäten besitzen.

Dies ergibt eine Entwicklung bei der später dann die Qualität der Führung deutlich schlechter ist als bei einer Feuerwehr wo es ein solchen Hemmschuh nicht gibt.

Ich hab eine solche ähnliche Entwicklung bei einer Feuerwehr in meiner Umgebung in den letzten 25 Jahren erlebt. Da war das zwar nicht das Problem mit dem Lohnausfall sondern ein "Ausleseverfahren" wo der Wehrführer drauf geschaut das keine guten Leute nachkommen sondern (fast) nur Leute Führungskräfte wurden die ihm gesonnen waren bzw. ihm nicht "gefährlich" wurden. Gute Führungskräfte wurden "dezent" aussortiert bzw. haben genervt aufgeben.

Das wirkte auch Jahre nach dem Rücktritt dieses Wehrführers nach. Der Nachfolger war auch nicht gerade eine fachliche und menschliche Leute. Erst als dieser aufgehört hatte ist es bei dieser Feuerwehr endlich wieder aufwärts gegangen.

Solche Zusammenhänge sind schwer zu erkennen. Die Auswirkungen treten da leider erst deutlich später offen zu Tage.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW830469
Datum28.05.2017 14:082582 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. ein "Ausleseverfahren" wo der Wehrführer drauf geschaut das keine guten Leute nachkommen sondern (fast) nur Leute Führungskräfte wurden die ihm gesonnen waren bzw. ihm nicht "gefährlich" wurden.

Ich bin mir nicht sicher ab man das so einfach an der (singularen) Führungskraft festmachen kann.
Klar ist es ein Problem der eigenen Selbsreflektion, eigentlich aber auch, gerade in kleinen Wehren, ein Systemproblem denn jeder umgibt sich doch gerne mit den Leuten die auf seiner "Wellenlänge" liegen und das sind dann nun mal die Kameraden mit denen man schon seit "XXJahren " -im eigenen Sinn- gut zusammen arbeitet.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz830486
Datum29.05.2017 13:412095 x gelesen
Geschrieben von ---V. Clemens--- Falsch vermutet. Ist eine Abmachung zw. den Löschzugführern + Obmann mit der Verwaltung.

Da könnte man denen mit wachsender Begeisterung in den A... treten. Was ein Käse.
Ich bin ja auch gerne bei der Feuerwehr aber wenn mir mal einer mit so etwas kommt dann bleibe ich genau auf dem Stand wo ich heute bin und würde es auch jedem ans Herz legen.

mfg

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 26.05.2017 08:55 Dani7el 7H., Schwabhausen Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück
 26.05.2017 09:43 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck
 26.05.2017 11:39 Dani7el 7H., Schwabhausen
 26.05.2017 12:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 26.05.2017 12:19 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
 26.05.2017 12:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.05.2017 13:14 Mark7us 7R., Höhenrain
 26.05.2017 12:45 Volk7er 7C., Trier
 26.05.2017 13:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.05.2017 20:20 Volk7er 7C., Trier
 27.05.2017 09:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.05.2017 13:28 Mart7in 7D., Dinslaken
 27.05.2017 17:19 Volk7er 7C., Trier
 27.05.2017 17:26 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.05.2017 17:35 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.05.2017 18:08 Mart7in 7D., Dinslaken
 27.05.2017 18:24 Volk7er 7C., Trier
 27.05.2017 18:34 Mart7in 7D., Dinslaken
 27.05.2017 18:41 Volk7er 7C., Trier
 29.05.2017 13:41 ., Morbach
 27.05.2017 18:32 Volk7er 7C., Trier
 27.05.2017 21:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.05.2017 09:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.05.2017 14:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 27.05.2017 17:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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