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Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830992 | |||
Datum | 16.06.2017 13:48 | 16843 x gelesen | |||
Feuerwehr Boppard-Buchholz:Aus gegebenem Anlass müssen wir die bedauernswerte Mitteilung machen, dass der Löschzug Buchholz bis auf weiteres nur bedingt zu Einsätzen ausrücken kann! "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830994 | |||
Datum | 16.06.2017 13:53 | 9348 x gelesen | |||
hallo wer hat hier geschlafen? Das Gutachten der Unfallkasse Rheinland-Pfalz spricht Bände :-() ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830995 | |||
Datum | 16.06.2017 13:56 | 8246 x gelesen | |||
Update:++ Update ++ MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830996 | |||
Datum | 16.06.2017 14:08 | 8291 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von der FF Boppard-Buchholz: Daraufhin gab ein Großteil der Einsatzwehr ihren Schlüssel und ihren Funkmeldeempfänger ab. Können die den FW-Dienst vorläufig quittierten FW-Angehörigen, da die gesetzlichen Vorgaben zur Eintreffzeit nicht mehr eingehalten werden, gem. § 12 Abs. 2 des LBKG ( " (2) Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. " zum Dienst verpflichtet werden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830997 | |||
Datum | 16.06.2017 14:20 | 8847 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Schreiben der Unfallkasse vom 09.05.2017 Zum Punkt 1 ( Dieselmotoremisionen ) und Umkleidebreich Einsatzabteilung bzw. Jugendfeuerwehr, ich kenne allerdings nicht dort die Platzverhältnisse. Es gab eine FF, denen bei der gleichen Problematik ein Wohncontainer als " Umkleideraum " vorübergehend in den Hof neben die Fahrzeughalle gestellt wurde. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 830998 | |||
Datum | 16.06.2017 14:21 | 8137 x gelesen | |||
Keine Ahnung, wahrscheinlich schon, aber erst, wenn die relevanten Mängel abgestellt sind. Vorher können die sich weiter wehren. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 830999 | |||
Datum | 16.06.2017 14:25 | 8576 x gelesen | |||
Das Schreiben der Unfallkasse liest sich fast so, als ob es für unser Gerätehaus angefertigt worden wäre. Lediglich hinsichtlich der Umkleidebereiche und der Zuwegung für anrückende Kameraden sieht es bei uns etwas besser aus. Identisch oder vergleichbar (und ebenfalls (mehrfach) bemängelt) sind aber: - fehlende Absaugvorrichtung - unsachgemäß eingebrachter Fußboden mit rutschhemmender Wirkung - nicht richtig abfließende Flüssigkeitsrinnen (Gefälle in die falsche Richtung) - Lagerung von Gasflaschen in Fahrzeugnähe - feuchte Außenwände mit abplatzendem Putz auf der Innenseite Die Gemeinde möchte dieses Gerätehaus vom Eigentümer kaufen, man muss sich nur über den Preis einig werden. Unter diesen Umständen könnten sich Kameraden finden, die ähnliche Druckmittel anwenden, um eine vom Eigentümer und derzeitigen Vermieter versprochene aber nicht ausgeführte Anpassung an Vorschriften dann durch die Gemeinde zu erreichen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831000 | |||
Datum | 16.06.2017 14:41 | 8259 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan R. Identisch oder vergleichbar (und ebenfalls (mehrfach) bemängelt) sind aber: das Problem kann man aber mit überschaubarem Aufwand lösen. Ich sehe gerade in den Gerätehäusern wo die Umkleide nicht von der Fahrzeughalle getrennt ist eine Absauganlage als Stand der Technik an. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 831002 | |||
Datum | 16.06.2017 14:55 | 8144 x gelesen | |||
Können sicherlich schon, das geben ja die meisten Brandschutzgesetze in den einzelnen BL her, jedoch gilt auch für die FF die Arbeitsstättenverordnung. Hier ein Auszug von A.Ridder von 2011: Für die Freiwillige Feuerwehr existiert zwar kein eigenes Rechtskonstrukt wie die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei verbeamteten Feuerwehrangehörigen. Dennoch kann von einer gewissen Pflicht zur Fürsorge seitens des Leiters der Feuerwehr und der Führungskräfte (Vorgesetzte) für die körperliche Unversehrtheit und Sicherheit der Einsatzkräfte gesprochen werden: Der Leiter der Feuerwehr und die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass die Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind, und der Feuerwehrangehörige nur solchen Situationen ausgesetzt wird, in denen er sich auf Grund seiner Ausbildung, seiner körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung sicher verhalten kann. [47] Darüber hinaus gelten sowohl für verbeamtete als auch für hauptberuflich angestellte (z.B. bei Werkfeuerwehren) und freiwillige Feuerwehrangehörige im Grunde die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG); zumindest in Nordrhein-Westfalen gelten auch die durch §§ 18, 19 ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen durch Verordnung explizit für Beamte [52]. Zwar sind freiwillige Feuerwehrleute keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, jedoch sind sie Versicherte i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Damit gelten für sie nach § 15 SGB VII die Unfallverhütungsvorschriften. In der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 Grundsätze der Prävention wiederum ist in § 2 geregelt, dass die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifenden Maßnahmen sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften niedergeschrieben sind, wozu das ArbSchG und das dieses untersetzende Regelwerk gehört (z.B. Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzerverordnung etc.) [53] [52]. MkG Lars | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831005 | |||
Datum | 17.06.2017 04:48 | 7382 x gelesen | |||
Ich würde sagen ja. Da diese aber besonderen Recht auf Arbeitsschutz haben wären Klagen vor dem VG wohl erfolgreich. Ich würde sagen das die Verwaltung hier mit dem Rücken zur Wand steht und ganz schnell handeln muss. Große Preisfrage: Was sagt die ADD ( als Aufsichtsbehörde der Kommunen ) dazu? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 831007 | |||
Datum | 17.06.2017 11:26 | 7100 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Stefan R. Das Schreiben der Unfallkasse liest sich fast so, als ob es für unser Gerätehaus angefertigt worden wäre. Da wird man noch unzählige andere Feuerwehrhäuser in Deutschland finden wo das zutritt. Lediglich hinsichtlich der Umkleidebereiche[...]sieht es bei uns etwas besser aus. Hier hat sich, so weit ich das aus dem mir überschaubaren Bereich beobachte, in den letzten Jahren baulich viel getan. In vielen Feuerwehrhäusern hat man nachträglich versucht durch Verlegung des Umkleidebereiches aus der Fahrzeughalle in andere Räume, Um/Anbauten oder speziellen ( und teils abenteuerliche ) Abtrennungen die Bereiche Umkleide und Fahrzeugstellplätze zu trennen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831009 | |||
Datum | 17.06.2017 12:21 | 7027 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Da diese aber besonderen Recht auf Arbeitsschutz haben wären Klagen vor dem VG wohl erfolgreich. So wie immer wenn es gegen die Gemeinde geht nur wenn die das bekannte Problem ignorieren. Und wie immer wird man auch hier feststellen das man im Rathaus intensiv Pläne erarbeitet um die Probleme best möglich zu lösen, ergo; Klage gescheitert. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831013 | |||
Datum | 18.06.2017 10:57 | 6697 x gelesen | |||
hallo, solche Zuständen sind anscheinend doch kein Einzelfall :-( Der Zustand in Boppard ist in Rheinland-Pfalz keine Ausnahme. Quelle: von einem User mir per Mail zugeschickt ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 831014 | |||
Datum | 18.06.2017 11:59 | 6422 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.WC nicht beheizt und schließt direkt an den Unterrichtsraum an. Sind wir hier bei die Pfadfinders? ;-D | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 831015 | |||
Datum | 18.06.2017 12:53 | 6462 x gelesen | |||
Sicherlich keine schönen Zustände, jedoch wie oft und wie lange wird/wurde von Seiten der Wehrleitung/Ortsbrandmeister hier bei der zuständigen Verwaltung "Druck" gemacht, von einmal ansprechen wirds wohl nichts werden und wenn ich mir die FUK mit ins Boot hole und entsprechende Begehung mit Protokoll mache sollte auch da von Seiten der Gemeinde was passieren. Ich weiß nun nicht wirklich wie weit die Befugnisse der FUK/LUK gehen, im schlimmsten Fall kann ich mir aber vorstellen das hier bei Mängeln die bekannt und protokolliert und nach einer gewissen Zeit nicht abgestellt sind, hier durchaus Geldbußen gegenüber der Gemeinde/Bürgermeister verhängt werden können. Evtl. ist ja jemanden hier im Forum schon ein solcher Fall bekannt,wo dies auch so durchgesetzt wurde? Gruß Lars | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 831021 | |||
Datum | 18.06.2017 18:53 | 6098 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.Evtl. ist ja jemanden hier im Forum schon ein solcher Fall bekannt,wo dies auch so durchgesetzt wurde? Nicht Feuerwehr sondern normale UK: Ablehnung der Regulierung eines Personenschadens, weil der Mangel dem AN ja bekannt war. er hätte die Arbeit ablehnen müssen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831024 | |||
Datum | 18.06.2017 19:45 | 6162 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.
Achtung nur aus dem Kopf!!! Aus 2012(?) gibt es ein Urteil vom BGH! Die Gemeinde Berlin(?) musste für entstandene Schäden nach Personensturz auf einem Gehweg voll haften. Ursächlich war das die Gemeinde seit Jahren von den Mängeln wusste aber untätig blieb. Den Einwand das ja der gesamte Gehweg marode ist und das der Fußgänger ja auf den Grünstreifen ausweichen können hat das Gericht nicht gelten lassen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831030 | |||
Datum | 19.06.2017 10:23 | 5971 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lars B. jedoch wie oft und wie lange wird/wurde von Seiten der Wehrleitung/Ortsbrandmeister hier bei der zuständigen Verwaltung "Druck" gemacht, von einmal ansprechen wirds wohl nichts werden und wenn ich mir die FUK mit ins Boot hole und entsprechende Begehung mit Protokoll mache sollte auch da von Seiten der Gemeinde was passieren. ich kann mir gut vorstellen das es Feuerwehren gibt wo bewusst wg. solcher Zustände kein Druck gemacht wird. Denen ist klar das solche Forderungen dann unweigerlich Diskussionen über die Schliessung der jeweiligen Feuerwehr anheizen werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 831041 | |||
Datum | 19.06.2017 14:05 | 5602 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, dann darf ich mich über diese Zustände auch nicht beschweren bzw. damit an die Öffentlichkeit gehen, wenn ich Angst haben muss das die Löschgruppe/Orts(teil)feuerwehr aufgelöst werden soll. Nur kann es ja auf der anderen Seite halt auch nicht sein, das ich mir ein Wunderwuzzi mit allen möglichen Schicki-Micki dann in die Garage stelle, wo vorher evtl. 20 Jahre nur ein TSF / (W) gestanden hat, dann muss ich auch hier Abstriche machen oder die komplette Gemeinde und / oder Wehrführung haben dann jahrelang geschlafen und alles so hingenommen (aus welchen Gründen auch immer)das am Ende unweigerlich eine Schließung oder Zusammenlegung nur noch möglich ist bzw. aus Kostengründen darauf hinausläuft. Allerdings ist dies m.E. auch nicht zielführend oder einfach zu machen bzw. übers Knie zu brechen,da ja auch hier bestimmte Kriterien wie z.B. Einhaltung der Hilfsfristen usw. zu beachten sind und natürlich auch die bauliche Substanz der eingliedernden Wehr, ich kann mir nicht vorstellen(wenn ich mal so die Gerätehäuser in unserer Umgebung Umkreis 10 km anschaue), das eine Nachbarfeuerwehr ad hoc z.B. 10 oder 20 leere Spinde bzw. Umkleidemöglichkeiten,ausreichend große Umkleiden ,Bestuhlung im Schulungsraum etc. hat, um eben mal eine komplette Ortsgruppe übernehmen zu können, da steigen ja dann auch die Anforderungen, gerade wenn z.B. noch weibliche FA einzugliedern sind,sprich Anzahl der vorzuhaltenden Sanitärräume & deren Ausstattung,getrennte Umkleiden usw. die kann man ja auch nicht quasi in die Besenkammer abschieben, was auch wieder zu Baumaßnahmen und damit verbundenen Kosten führen würde. MkG Lars | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831042 | |||
Datum | 19.06.2017 14:49 | 5521 x gelesen | |||
Mit den Hilfsfristen kann man allerdings auch nur dann ernsthaft argumentieren, wenn man in der Lage ist, sie (weitestgehend) mit entsprechender Mannschaftsstärke einzuhalten. Und da sieht es dann vielerorts mau aus. Gerade dann, wenn man sich wie in RLP üblich, planmäßig schon grundsätzlich so aufstellt dass der/die Nachbarort(e) für die Einhaltung der Frist eh mitspielen müssen, kann man nicht mehr so argumentieren, dass der einzelne Ort unverzichtbar wäre, weil andere die Hilfsfrist nicht halten könnten. Dass man das natürlich landauf, landab trotzdem macht, steht auf einem anderen Blatt. Aber solange es keiner hinterfragt... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831046 | |||
Datum | 19.06.2017 15:38 | 5530 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Denen ist klar das solche Forderungen dann unweigerlich Diskussionen über die Schliessung der jeweiligen Feuerwehr anheizen werden. Fahren die dann mir ihrem Auto auch ohne TÜV weil die Bremse kaputt ist? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 831049 | |||
Datum | 19.06.2017 18:05 | 5333 x gelesen | |||
Gut, sicherlich ist bei den AAO die ein oder andere Feuerwehr der Nachbarorte im 1.Abmarsch mit drin um eben im Rendezvous-System gerade tagsüber wenigstens mit Gruppenstärke oder + x arbeiten zu können.Ist bei uns nicht anders,weil nicht davon auszugehen das eben Fahrzeug bzw. alle Positionen immer besetzt sein können,wir hatten schon den Fall das 5 AGT Dienstagsmorgens um 08:45 anwesend waren, aber keiner der das Fahrzeug bewegen durfte ( FS-Klasse C1) Nichts desto trotz macht es aber m.E. keinen Sinn dann die ein oder andere Feuerwehr mit dem Hilfsfristargument (wird ja noch eingehalten wenn die Nachbarfeuerwehr ggf. nur 2 km weiter entfernt stationiert ist)schließen zu wollen ( man schaue sich im Prinzip die einzelne Wehr, quasi die sooft belächelten örtlichen Gegebenheiten an, wieviele Aktive, welcher Alterdurchschnitt,welche Einstufung in Brand-& Risikoklassen usw.) denn der Schuss muss m.M. irgendwann nach hinten losgehen, denn auch die Nachbarorte(grade auf dem flachen Land) sind vermutlich nicht wesentlich besser aufgestellt,also mache ich erst in Ort A die Feuerwehr platt, das funktioniert ggf. 2-3 Jahre, danach sind die benachbarten Orte B & C auch soweit das diese tagsüber nicht mehr komplette Gruppe stellen könnten.Also wird der Kreis dann immer weiter bis wir dann Anfahrtswege von 20 km oder mehr haben, weil dann ggf. dies die einzigen Fw sind, die ggf. noch tagsüber komplette Besetzung stellen können? Dann kann in der Überlegung nur noch die Konsequenz sein, die Hilfsfristen auf 20-30 Minuten hochzusetzen....um rechtlich immer gut dazustehen und eben Schließungen kleiner(er) Wehren zu begründen und voranzutreiben. Sicherlich sollte man heute ggf. auf die Demografie schauen und wo und wie wollen wir in 30 Jahren aufgestellt sein, allerdings sollten dann aber auch alle Entscheider von heute den Hintern in der Hose haben und Geld in die Hand nehmen um entsprechende Gerätehäuser & Infrastruktur aus dem Boden zu stampfen bzw so umzubauen, das eben eine Zusammenlegung von 2-3 Feuerwehren ,die heute noch im Umkreis von 3-4 km vor sich hin " dümpeln " ,eben zu einer schlagkräftigeren Wehr mit evtl. mehr in der Tagesalarmbereitschaft verfügbaren FA gelingen kann. Oder man setzt sich eben hin und muss rechnen was kostet mich ein Neubau/Umbau und wie lange habe ich was davon oder was kostet mich die Unterhaltung bzw. Modernisierung von alten/älteren Gerätehäusern , die eben entsprechenden Kriterien des Arbeitsschutzes/Unfallverhütung bzw. Vorgaben der UK entsprechen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831054 | |||
Datum | 19.06.2017 19:54 | 5286 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.Gut, sicherlich ist bei den AAO die ein oder andere Feuerwehr der Nachbarorte im 1.Abmarsch mit drin um eben im Rendezvous-System gerade tagsüber wenigstens mit Gruppenstärke oder + x arbeiten zu können.Das wäre ja noch das kleinere Übel, und gegenüber der Politik auch relativ leicht zu verkaufen (einfache Frage: Habt ihr denn bessere Ideen?). Aber das Rendevous-System ist schon alleine aus materiellen Gründen erforderlich, selbst nagelneue TSF-W oder MLF für 6stellige Summen sind nicht so beladen, dass die kleinste Risikoklasse in der ersten Frist alleine angefahren werden kann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 831055 | |||
Datum | 19.06.2017 20:11 | 5299 x gelesen | |||
Der von dir zuletzt angesprochene Punkt käme m.E. natürlich noch hinzu..wobei dann natürlich einige wieder dagegen argumentieren würden/könnten, das dies ja durch Fahrzeuge des 2.und 3.Abmarsch von der "größeren" Feuerwache bzw. der neu zusammengelegten Feuerwehr auch aufgefangen werden kann. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 831063 | |||
Datum | 20.06.2017 09:28 | 4944 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Aber das Rendevous-System ist schon alleine aus materiellen Gründen erforderlich, selbst nagelneue TSF-W oder MLF für 6stellige Summen sind nicht so beladen, dass die kleinste Risikoklasse in der ersten Frist alleine angefahren werden kann. Was fehlt denn da beim TSF-W oder MLF (jeweils nach Norm ausgestattet) in RLP für B1/T1? Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831065 | |||
Datum | 20.06.2017 10:30 | 4925 x gelesen | |||
Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen. Da die FwVO aber 4 PA und 4 Leiterteile in Stufe 1 fordert, sagt man mit solchen Beschaffungen, dass auch der Nachbarort die Einsatzgrundzeit einhalten kann. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831066 | |||
Datum | 20.06.2017 10:51 | 4794 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen. das es in (einem?) anderen Bundesland möglich ist Löschfahrzeuge auch ganz ohne PAs zu beschaffen kenn ich aber eine solche halbe Lösung die "strukturell" die Gefahr birgt das ein Trupp ohne Sicherheitstrupp in den Innenangriff geht erstaunt mich schon :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 831067 | |||
Datum | 20.06.2017 11:10 | 4748 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen. Gibt es das ernsthaft noch bei Neubeschaffungen? Und bei TSF-W/MLF? Ich kenne das noch bei älteren TSF, und schon da war es bei der geringen Ersparnis kompletter Unsinn. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 831068 | |||
Datum | 20.06.2017 11:18 | 4724 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen. Da die FwVO aber 4 PA und 4 Leiterteile in Stufe 1 fordert, sagt man mit solchen Beschaffungen, dass auch der Nachbarort die Einsatzgrundzeit einhalten kann. Das ist mir in offizieller Form aus RLP nicht bekannt, zumindest nicht bei TSF-W oder MLF. Zumindest bei der Abnahme müssen die Fahrzeuge normgemäß bestückt sein. Was man dann natürlich nach der Abnahme macht, steht auf einem anderen Blatt, sollte aber üblicherweise nicht so sein. Ich kenne noch alte TSF, die weiterhin ohne PA in Dienst sind oder auch solche, die nur über 2 Steckleiterteile verfügen, jedoch sind mir keine Neufahrzeuge (in RLP) dieser Art bekannt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 831069 | |||
Datum | 20.06.2017 11:23 | 4869 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Ich kenne das noch bei älteren TSF, und schon da war es bei der geringen Ersparnis kompletter Unsinn. Ich kenne das eigentlich nur daher, wo ein Altfahrzeug (TSF) nur eine Leiterhalterung wie damals nach Norm vorgesehen für 2 Steckleiterteile hatte und die Nachrüstung aufgrund der Dachform etwas aufwändiger war (Bsp. alter Ford Transit) und/oder wo man das Fahrzeug ursprünglich normgemäß noch ohne PA beschafft hatte und demzufolge auch keine entsprechende Halterung vorhanden war bzw. wo die Wehr sowieso nahe einer mit ausreichend PA bestückten Nachbarwehr ist und nur wenige PA-Träger hat, so dass im Regelfall sowieso die Nachbarwehr mit PA-Trägern aushelfen muss. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831097 | |||
Datum | 20.06.2017 23:05 | 4615 x gelesen | |||
Kenne ich nur von den GW-TS,auf die man vereizelt 2 PA Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 831103 | |||
Datum | 21.06.2017 08:41 | 4934 x gelesen | |||
Guten Tag Aktuell zur Thematik: -> SWR Brandbekämpfer aus Boppard-Buchholz "Streik" der Feuerwehr zeigt Wirkung Jahrelang forderten die Feuerwehrmänner eine bessere Ausrüstung. Schließlich stellte über die Hälfte den Dienst ein. Jetzt macht die Stadt Boppard doch fast 400.000 Euro locker. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831112 | |||
Datum | 21.06.2017 12:14 | 4706 x gelesen | |||
Zwischen " ...die ADD sah nie einen Bedarf für für ein neues Feuerwehr-Gerätehaus..." und dem Unfallsicheren Zustand nach Vorgaben der Unfallkasse liegt mit unter aber auch ein riesen Unterschied. Und das die ADD sagt ihr braucht nicht umzubauen, das kann ich mir nicht vorstellen. Und auch der Satz: " Angesichts des Streiks... gab der Stadtrat....nach..." Das liest sich so, als ob die Wehrleute zwar nicht Recht hätten, aber der Rat ja gezwungen sei die Mittel aufzubringen. Aber schön das man in so kurzer Zeit genaue Zahlen hat. Evt. hat da ja in einer Schublade noch ein Plan gelegen. Passiert in unserer Stadtverwaltung auch Regelmäßig( Nicht auf FW-bezogen....... Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 831114 | |||
Datum | 21.06.2017 13:06 | 4484 x gelesen | |||
Super das die Stadt endlich einsieht das da was geschehen muss(te),wie du schon sagtest, evtl. waren ja die Planungen schon da, aber wie das so bekanntlich ist.... " wo kein Kläger ... da kein Richter.." wollte man ggf. warten ob das alles so weiter läuft wie bisher... Manchmal schadet es halt nicht wenn sich evtl. übergeordnete Stellen auch mal ganz weit unten im täglichen Leben blicken lassen.... | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 831115 | |||
Datum | 21.06.2017 13:17 | 4468 x gelesen | |||
Geschrieben von SWR Aktuell [...]Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier sah aber nie einen Bedarf für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Boppard-Buchholz, sagt Walter Bersch (SPD), der Bürgermeister der Stadt Boppard. Deshalb habe man nie etwas an dem Gebäude gemacht.[...] Was hat der Bedarf für ein neues Haus mit den organisatorischen Problemen zu tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es v. a. D. um eine Anpassung an die gesetzl. Vorschriften, nicht um einen Neubau... Deswegen überhaupt nichts mehr an dem Gebäude zu machen, ist Blödsinn. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831120 | |||
Datum | 21.06.2017 13:45 | 4515 x gelesen | |||
Ja. Eben. Von einem Neubau war in den Veröffentlichungen auch keine Rede. Sondern von Anpassungen. Wenn ich ein Haus nicht aufgeben will, dann muss man eben regelmäßig es den geänderten Anforderungen Anpassen. Man hätte das ja noch verstehen können, wenn z.B. ein BSP-Plan gesagt hätte: Haus soll in 201x ersetzt werden. dann kann man evt. damit noch leben. Tut unsere BF seit über 20 Jahren... Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 831208 | |||
Datum | 23.06.2017 01:19 | 4578 x gelesen | |||
Geschrieben von SWR aktuell"[...]Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier sah aber nie einen Bedarf für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Boppard-Buchholz, sagt Walter Bersch (SPD), der Bürgermeister der Stadt Boppard. Deshalb habe man nie etwas an dem Gebäude gemacht.[...]" Das liest sich für mich so: "Die brauchen keine neues Feuerwehrhaus, also lassen wir das alte verrotten." Manche Komunalpolitiker haben schon eine etwas seltsame Einstellungen, wie komunale Einrichtungen zu behandeln sind. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831230 | |||
Datum | 23.06.2017 11:29 | 4487 x gelesen | |||
Nächster Schritt: Feuerwehr stellt UltimatumDie Feuerwehrleute haben Boppards Bürgermeister Bersch eine Frist gesetzt. Nimmt er bis Montag die Entpflichtung von zwei Kameraden nicht zurück, wollen fast alle den Dienst quittieren. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831232 | |||
Datum | 23.06.2017 12:27 | 4196 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Sobald ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger seinen Schlüssel zurück gebe, müsse er entpflichtet werden Also die Stelle kann ich jetzt im LBKG nicht finden. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, das viele Feuerwehrleute im Land, die keinen Schlüssel haben, rechtlich gar keine legalen Feuerwehrleute sind. Tschuldigung. der Sarkasmus musste sein. Die Begründung ist doch Lächerlich und erher die Flucht nach vorne um zu Zeigen wer Herr im Haus ist. Vobei och solche Erpressungen auch sehr kritisch sehe. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831233 | |||
Datum | 23.06.2017 12:33 | 4162 x gelesen | |||
Die Begründung des BGM ist ja richtig lächerlich. Die Wehrleute von denen er die Namen kennt muss er entpflichten, die, von denen er die namen nicht kennt kann er nicht entpflichten? Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831236 | |||
Datum | 23.06.2017 12:44 | 4289 x gelesen | |||
hallo, was ist das für ein Käse? ... Im Gespräch mit dem SWR konnte Boppards Bürgermeister Walter Bersch (SPD) die Aufregung nicht verstehen. Er sagte, die Entpflichtung der beiden Feuerwehrleute aus Buchholz sei kein Problem, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang. Sobald ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger seinen Schlüssel zurück gebe, müsse er entpflichtet werden. ... Quelle: SWR in welchem Gesetz ist das so geregelt? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831237 | |||
Datum | 23.06.2017 12:55 | 4189 x gelesen | |||
hallo, ich muss was korrigieren: der Text bei SWR ist unvollständig. Der Bürgermeister hat dem SWR gesagt das die zwei FW-Angehörige Schlüssel und ihre Melder abgegeben. siehe hier: Radiobeitrag auf der SWR-Webseite Melder abgeben könnte als Verweigerung des Einsatzdienstes interpretiert werden. Was sagt das FW-Gesetz dann dazu? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 831238 | |||
Datum | 23.06.2017 13:03 | 4328 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. was ist das für ein Käse? Als Käse würde ich das nicht bezeichnen. Ich gehe mal davon aus, dass da einige ihren Austritt erklärt haben. Dies wird erst dann rechtswirksam, wenn sie vom Bürgermeister als offiziellem Dienstherrn entpflichtet werden. Dies ist anscheinend hier, zumindest bei einigen, geschehen. Die können im Prinzip auch genauso schnell wieder aufgenommen werden, sofern man das will. Ich gehe aber eher davon aus, dass da noch so einiges im Hintergrund läuft, von dem man sonstwo (noch) nichts weiß. Insbesondere kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass das, was wirklich passiert und das, was die Presse berichtet, manchmal recht wenig miteinander zu tun haben oder der mit den besseren Pressekontakten seine Sicht als die des Berichterstatters durchsetzen kann. Auch wenn ich ein paar Punkte der "schlechten Unterkunft" durchaus nachvollziehen kann, so dürften solche Zustände zumindest in großen Teilen bei vielen Feuerwehreinheiten üblich sein. Und mal ehrlich, der Austrittsgrund war wohl eher nicht die Gesundheitsgefahr sondern eher der Frust darüber, dass trotz vermutlich vielfacher Bemängelung anscheinend selbst die Dinge nicht abgestellt wurden, die man mit einfachen und geringen Mitteln hätte abstellen können. Oder aber man hat seitens der Wehr gar nicht auf die Abstellung von Mängeln gedrängt sondern gleich auf einen Neubau, den dann aber die ADD als Aufsichtsbehörde aus welchem Grund auch immer nicht für nötig erachtete. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 831240 | |||
Datum | 23.06.2017 13:15 | 4190 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Melder abgeben könnte als Verweigerung des Einsatzdienstes interpretiert werden. Was sagt das FW-Gesetz dann dazu?Ordnungswidrigkeit, kann mit bis zu 250 EUR geahndet werden. Und das Ziehen dieser Möglichkeit wäre schon schön bescheuert. Von einem direkten Ausschluss wegen Dienstverweigerung steht im LBKG nichts. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 831242 | |||
Datum | 23.06.2017 14:06 | 4142 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.das die zwei FW-Angehörige Schlüssel und ihre Melder abgegeben. Und auch ein FW Angehöriger ohne Schlüssel und ohne Melder ist ein FW-Angehöriger, wäre sonst blöd weil ich dann Jahre lang ein Illegaler gewesen wäre. Die Frage ist ob sie aus der Wehr ausgetreten sind oder nur den Einsatzdienst quittiert haben. Da der BM den problemlosen Eintritt angesprochen hat gehe ich von einem Austritt aus. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 831243 | |||
Datum | 23.06.2017 14:33 | 4220 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Michael W. Auch wenn ich ein paar Punkte der "schlechten Unterkunft" durchaus nachvollziehen kann, so dürften solche Zustände zumindest in großen Teilen bei vielen Feuerwehreinheiten üblich sein. Mir ist es vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, auf diese Weise die im Gutachten der UK Rheinland-Pfalz festgestellten Mängel im Gerätehaus und die daraus resultierenden Gefahren für die dortigen Kameraden zu relativieren. Beste Grüße | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831244 | |||
Datum | 23.06.2017 17:33 | 4138 x gelesen | |||
Aber die Aussagen in dem Interview: Die zwei sind deswegen entpflichtet worden weil der Bürgermeister deren Namen kannte. Bei anderen,jüngeren, ging konnte er das nicht tun weil er deren Namen nicht kannte. Bei so einer Aussage klappt mir das Kinn auf den Tisch,nur Sekundenbruchteilen,le vor der Stirn. Warum hat er die nicht gefragt? Unser OB z.b. ist bekannt für seinen Block den er immer Griffweite hat. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 831246 | |||
Datum | 23.06.2017 18:23 ![]() | 4480 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian O. Mir ist es vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, auf diese Weise die im Gutachten der UK Rheinland-Pfalz festgestellten Mängel im Gerätehaus und die daraus resultierenden Gefahren für die dortigen Kameraden zu relativieren. Einige Mängel dulden keine Aufschiebung in der Behebung. Andere sind dagegen recht einfach organisatorisch zu lösen, wenn man weitere als KO-Kriterium nimmt, müssten wohl 90% deutscher Feuerwehren schließen oder sofort neu bauen. Nicht mehr und nicht weniger will ich damit sagen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 831248 | |||
Datum | 23.06.2017 23:24 | 4045 x gelesen | |||
Moin, ich teile deine Ansicht zu 100%. Ich wür nach all dem gelesenen vermuten, dass da das Gerätehaus nur der vordergründige Streitpunkt ist... Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832994 | |||
Datum | 21.08.2017 19:28 | 4545 x gelesen | |||
Da sich unser Landtag dank des Instruments der kleinen Anfragen mit so ziemlich allem beschäftigt, war die Angelegenheit auch dort Thema: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3566-17.pdf "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 832995 | |||
Datum | 21.08.2017 23:10 | 4308 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Da sich unser Landtag dank des Instruments der kleinen Anfragen mit so ziemlich allem beschäftigt, war die Angelegenheit auch dort Thema Ich zitiere mal aus der Drucksache: Geschrieben vom Ministerium des Inneren und für Sport Ohne Vorankündigung hatten die beiden dem Bürgermeister der Stadt Mit Verlaub, das halte ich für ziemlichen Unsinn. Ein FA, der seinen Melder und seinen Schlüssel abgegeben hat und dennoch mit ausrückt, soll einen ungeklärten Rechtsstatus haben und bei Personenschäden nicht versichert sein? Abgesehen davon, dass fast alle Feuerwehrgerüchte, die die Zeile "dann ist er nicht versichert" enthalten, als Märchen anzusehen sind: Ich kenne genügend FA, die haben keinen Melder und keinen Schlüssel zum Gerätehaus. Haben die alle einen ungeklärten Rechtsstatus? Sind die alle unversichert? Natürlich nicht. Es kann ja höchstens gemeint sein, dass die FA angekündigt haben, nicht mehr ausrücken zu wollen, versetzt sie in einen ungeklärten Rechtsstatus. Wenn sie dennoch ausrücken sollten (diesen hypothetischen Fall halte ich für absolut unwahrscheinlich nach den Vorkommnissen), sehe ich aber gerade keine Pflichtverletzung. Die Zugehörigkeit des FA zur Feuerwehr endet nach LBKG mit der Entpflichtung durch den Bürgermeister, nicht durch irgendeine Art der Austrittserklärung oder durch Rückgabe von Schlüssel und Melder. Solange diese nicht erfolgt ist, ist der FA Mitglied seiner Feuerwehr mit allen Rechten und Pflichten. Die Pflichtverletzung begeht der Noch-FA durch Nichtteilnahme an Einsätzen in der Zeit bis zu seiner Entpflichtung. Ob irgendjemand ernsthaftes Interesse hat, dies zu sanktionieren in der Zeit, bis der Austritt formell korrekt erfolgt ist, darf bezweifelt werden. Dass der Bürgermeister die Rückgabe von Melder und Schlüssel als Bitte um Entpflichtung ansehen kann, erscheint nachvollziehbar. Nur die angedeutete Verpflichtung des Bürgermeisters zur Entpflichtung der FA geht aus keinem mir bekannten Gesetzestext hervor. Man tut hier ja gerade so, als müsse man die FA vor der Begehung einer schlimmen Verfehlung bewahren. Bei so viel rücksichtsvoller Handlung kommen mir die Tränen. Wenn die Leute (damit meine ich alle Beteiligten) Eier gehabt hätten, hätten sie sich zusammen gesetzt und die Sache zu klären versucht, bevor man zu solch schweren Geschützen greift. Ich kenne übrigens kaum ehemalige FA, die durch den Bürgermeister formell entpflichtet worden sind. Wenn ich mir überlege, wie viele Leute formell noch immer FA sind, ohne an Einsätzen und Übungen teilzunehemen, ohne persönliche Schutzausrüstung, und ohne dass sie wissen, dass sie noch immer aktiv sind, da kommen so viele Verfehlungen zusammen, dass jede Gemeinde einen eigenen Staatsanwalt bräuchte, um das alles nach Recht und Gesetz aufzudröseln. Vielleicht könnte man darüber nachdenken, das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst formal zu vereinfachen. Wer sich entschieden hat, nicht mehr dabei sein zu wollen, ist auch durch bürokratische Hürden nicht zu halten. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 832998 | |||
Datum | 22.08.2017 10:56 | 3824 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Mit Verlaub, das halte ich für ziemlichen Unsinn.Es ist eine kleine Anfrage im Landtag. Da sind sowohl die Fragen als auch die Antworten regelmäßig von dieser Qualität ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833000 | |||
Datum | 22.08.2017 11:35 | 3990 x gelesen | |||
Ich habe was im Hinterkopf(Zeitungsbericht?) das der BGM diese beiden Wehrleute entlassen hat weil er sie namentlich kannte. Zwei andere Kameraden sind dem wohl nur entkommen weil der BGM deren Namen nicht kannte. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 833014 | |||
Datum | 22.08.2017 22:30 | 3562 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ich habe was im Hinterkopf(Zeitungsbericht?) das der BGM diese beiden Wehrleute entlassen hat weil er sie namentlich kannte. Wenn das wirklich so abgelaufen sein sollte (woran ich meine Zweifel habe), wäre das ein Armutszeugnis für den Bürgermeister. Ein Grundsatz politischen Handelns auf allen Ebenen muss die Gleichbehandlung sein. Warum ich als Bürgermeister nicht die Namen von zwei Kameraden erfragen kann, erschließt sich mir nicht. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833018 | |||
Datum | 23.08.2017 00:08 | 3558 x gelesen | |||
Ich hab es gesucht,aber einige Beiträge hierzu im Netz sind nicht mehr auffindbar. Es gab da auch mal Beiträge bei FB (Frei sichtbar/hab selbst keinen Zugang) bzw. SWR Mediathek die nicht mehr verfügbar sind. Auch die Webseite sieht aus wie frisch geputzt. Was ich gefunden hab ist die Aussage das der Wehrführer eben nicht gehört wurde wie dies in der Drucksache aufgeführt wurde. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 833027 | |||
Datum | 23.08.2017 11:35 | 3364 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Ich habe was im Hinterkopf(Zeitungsbericht?) das der BGM diese beiden Wehrleute entlassen hat weil er sie namentlich kannte.Die Erklärung des BGM findet Ihr in dem Audio auf dieser Seite des SWR Einfach auf das Bild des BGM klicken. Bei mir läuft es noch (23.08.2017). | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833029 | |||
Datum | 23.08.2017 11:46 | 3139 x gelesen | |||
Bingo. Genau das meinte ich. (Ich hab nur nach geschriebenem Wort gesucht/Mea Culpa) Ich persönlich halte die Aussagen für absoluten Quatsch Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 833035 | |||
Datum | 23.08.2017 12:49 | 3284 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Bingo. Genau das meinte ich. Wow, hätte ich nicht gedacht, dass der sich nicht entblödet, das öffentlich nachrüfbar von sich zu geben... Wer sich die Mühe macht, ins LBKG zu schauen, wird die mehrfach erwähnte Vorschrift jedenfalls so nicht finden. Geschrieben von Volker C. Ich persönlich halte die Aussagen für absoluten Quatsch Da sind wir absolut einer Meinung. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 833045 | |||
Datum | 23.08.2017 17:26 | 3031 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.ow, hätte ich nicht gedacht, dass der sich nicht entblödet, das öffentlich nachrüfbar von sich zu geben. Lernt man Gerüchteweise sogar im GF-Lehrgang: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit. ;-) Er scheint davon auch fest überzeugt zu sein. Was mich mehr Erschüttert ist die Tatsache, das diese Aussage vom Land in der Drucksache quasi gestützt wird. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 833048 | |||
Datum | 23.08.2017 19:17 | 3142 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.Lernt man Gerüchteweise sogar im GF-Lehrgang Das ist doch das Tagesgeschäft der Politiker, wie auch mancher Journalisten... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 835654 | |||
Datum | 08.12.2017 07:31 | 3212 x gelesen | |||
Guten Morgen Aktuell: -> SWR " Feuerwehrmänner dürfen wieder Dienst tun " " Sie hatten gegen Mängel im Gerätehaus protestiert, daraufhin wurden zwei Feuerwehrmänner aus Boppard entpflichtet. Zu Unrecht, hat jetzt der Kreisrechtsausschuss in Simmern entschieden. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 835674 | |||
Datum | 08.12.2017 16:26 | 2743 x gelesen | |||
Die Rhein-Zeitung berichtet ebenfalls darüber. Interessant 1: Von der Stadt war bei der Verhandlung niemand anwesend, obwohl es der Bürgermeister der Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses vorher ausdrücklich zugesagt hatte. Interessant 2: Die Namen der beiden Feuerwehrangehörigen findet man in der Liste des Ausschusses für Feuerwehr und Katastrophenschutz wieder. Das ist grundsätzlich nichts besonderes, da in solchen Ausschüssen bis zur Hälfte der Mitglieder auch "Nicht-Politiker" sein können und Fachwissen gerade dort auch hingehört. Auch findet man ein paar Namen der Beteiligten in anderen Gremien wieder, was auch nichts verwerfliches ist, Doppelehrenamtsträger gibt es viele und das ist auch nicht grundsätzlich ein Nährboden für besondere Geschichten. Wenn man dann aber Berichte wie diesen liest, bleibt das Gefühl, als wenn die Probleme der Feuerwehr hier auf ein nennen wir es mal kommunalpolitisch schwieriges Umfeld treffen. Schauen wir mal, wie es dort weitergeht. Ende ist da sicher noch nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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