alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaRettungsdienst Komponente im Ramen der Löschgruppe14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRich8ard8 S.8, Stelle / Niedersachsen831360
Datum28.06.2017 23:264739 x gelesen
Moin,

immer mehr Feuerwehren verlasten auf ihren Fahrzeugen Notfallrucksäcke,
so auch wir. Neben dem Erste Hilfe Material, einem Beatmungsbeutel usw.
haben wir seid kurzen auch diverses Material wie Zugänge, Larinxtuben usw verlastet.

Dies hat den Hintergrund das wir in letzter Zeit einige Rettungssanitäter, Rettungsassistenten,
sowie einen Notfallsanitäter dazu bekommen haben, zum anderen weil wir ein paar Einsätze hatten
bei welchen anfangs kein RTW alarmiert war und sich daher die Eintreffzeit verzögert hat.

Auf den ersten Blick ist das ja eine super Sache, der "normale" FM wird wie immer in Erster Hilfe ausgebildet,
lernt mit dem Beatmungsbeutel umzugehen und so weiter. Ist einer der Rettungsdienstler vor Ort macht er ggf. mehr.

Nun kam die Frage auf wie sich dies Rechtlich verhält?

Ich als GF ohne jegliche rettungsdienstliche Ausbildung kann den von mir eingesetzten FM ja weder genau Einsätzen, noch überwachen, noch kenne ich seine Kompetenzen.. Sauerstoffgabe, Zugang, Volumentherapie..?

Allerdings kann ich als GF ohne Befähigung und Kentnisse ja auch einem FM mit einer Kettensäge Einsätzen.

Meine Frage ist nun wie hier die rechtliche!!!! Situation ist. Wo, und ist es überhaupt geregelt?

Eine Bitte habe ich noch, ich weis das hier sicher jeder eine sinnvolle Meinung zu hat und auch berichten kann, wie es in seiner Wehr abläuft aber ich bitte um Antworten auf rechtssicherem Grund gerne mit Verlinkungen.

Vielen Dank vor ab.

Der Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar und nicht die meiner Wehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen831404
Datum30.06.2017 13:01   3140 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Richard S.Meine Frage ist nun wie hier die rechtliche!!!! Situation ist. Wo, und ist es überhaupt geregelt?Es gibt keine "Verordnung zum Einsatz medizinisch geschulter Truppmänner durch medizinische Laien-GF", somit auch keine exakte Regelung für diesen Fall.
Generell muss man sich mal von dem Gedanken verabschieden, dass alles im (Feuerwehr-)Leben ausdrücklich und für den Einzelfall irgendwo geregelt ist, sein müsste, sein sollte. Das wäre ein unüberschaubarer Berg von Gesetzen (als ob wir nicht ohnehin genug hätten) und am Ende wäre auch niemand klüger.

Fangen wir mal andersherum an. Unser vornehmster Auftrag ist die Menschenrettung. Wenn wir dafür den Truppmann mit 16 Std. EH-Lehrgang und DIN-Feuerwehr-Verbandkasten parat haben ist das so, mehr kann man von uns nicht verlangen. Wenn wir aber nun einen Notfallrucksack nebst Rettungsassistent mitbringen, dann ist es doch für den Patienten ein schöner Mehrwert, der ggf. sein Überleben sichert. Dass wir das also tun sollten und dass das von unserem Auftrag Menschenrettung umfasst ist, bezweifelt wohl also niemand!?

Wie ist das nun mit der Überwachung... Wir haben einen GF, der einfach nur TM -> TF -> GF wurde, vielleicht ist er noch Sprechfunker. Der vertraut seinem Maschinisten, dass der an den unzähligen Hebeln im Fahrerraum das Richtige tut und kann allenfalls überwachen, ob er nicht offensichtlich unsicher fährt. Im Detail ist er ahnunglos.
Der selbe GF vertraut seinem Angriffstrupp unter PA, dass der den PA richtig bedient - so wie er es gelernt hat - und sich im Innenangriff ordentlich verhält. Auch hier kann er nur offensichtliche Fehler korrigieren, ansonsten ist er ahnungslos. Er überwacht sie aber dennoch gemäß FwDV 7, obwohl er sie meist nichtmal sehen kann.
Ähnliches passiert diesem GF beim Motorkettensägenführer oder beim Messtrupp.

Wieso sollte es also bei einem rettungsdienstlich qualifizierten FA mit Spezialwerkzeug anders sein? Der GF erteilt den Auftrag "Patient versorgen!" und vertraut darauf (und darf darauf vertrauen), dass der FA weiß, was er tut. Er überwacht, indem er ab und zu mal schaut, und schreitet nur dann ein (und muss nur dann einschreiten), wenn da ganz offensichtlich großer Murks verzapft wird. Und mal ehrlich - wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dazu, wenn RD-Personal am Werk ist?
Randhinweis: In Hessen gibt es den Lehrgang "Sanitäter der Feuerwehr", 70 Std. Vollzeit an der HLFS. Der FSani tut evtl. danach auch Dinge, die der unbedarfte GF nicht selbst könnte oder im Detail verstehen würde, und doch scheint dessen Einsatz wohl so gedacht zu sein.

Eine Anregung noch, die wir bei uns zur Erleichterung für alle Beteiligten umgesetzt haben:
Wir haben auf unserem Rucksack nur die Dinge drauf, die jeder FA einsetzen darf und richten unsere Ausbildung so aus, dass er das auch kann. Dies sind v.a. Verbände, Blutdruckmessgerät, Sauerstoff, Beatmungsbeutel, Güdeltubus und dazu der AED.
Die übrigen Materialien (v.a. Tuben, Zugänge etc.), die wir wegen ebenfalls vieler RS/RA mitführen, sind in einer "Expertentasche" separat gelagert. Diejenigen die die einsetzen dürfen, nehmen sie sich - der Rest weiß "Alles was im Rucksack ist kann ich benutzen".

Ich hoffe ich konnte dir auch ohne Link auf eine RettungsdienstlerimFeuerwehrdienstbeinichtrettungsdienstlichenGF-Verordnung weiterhelfen.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern831424
Datum30.06.2017 22:422590 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Wir haben einen GF, der einfach nur TM -> TF -> GF wurde, vielleicht ist er noch Sprechfunker. Der vertraut seinem Maschinisten, dass der an den unzähligen Hebeln im Fahrerraum das Richtige tut und kann allenfalls überwachen, ob er nicht offensichtlich unsicher fährt. Im Detail ist er ahnunglos.

Ich schließe mich hier zu 100% Sebastian an. Eventuell kann uns ein Kamerad mit aktuellem BIV-Lehrgang (z.B. Florian F.) das Ganze rechtlich aufarbeiten. Du wirst es nicht direkt in einer Feuerwehrdienstvorschrift geschrieben finden.


Eine Führungskraft muss sich von den fachlichen Details lösen, sonst verzettelt sie sich schnell bei der Arbeit. Das Ziel muss sein die Kompetenz des Personals vollständig zu nutzen. Komischerweise klappt das beim Brandeinsatz recht gut, bei Rettungsdienstlagen hingegen können sich die Führungskräfte dagegen scheinbar schlecht vom Patienten lösen...


Ob der Rettungsassistent/-sanitäter lieber spielt oder ordentliche Rettungsmaßnahmen durchführt verantwortet er aufgrund seines deutlich gesteigerten Ausbildungsstandes selbst. Dabei nicht nervös werden, ich habe gerade in der Medizin schon einige Maßnahmen gesehen welche nach meinem Ausbildungsstand faktisch falsch waren, hinterher vom Notarzt aber sehr schlüssig erklärt wurden. Ich würde den Vertrauensvorschuss nicht zu gering halten.

Sein fachlicher Ausbildungsstand in diesem Bereich liegt in dieser Situation deutlich über dem des Grupenführers. Er entscheidet also die fachlichen Details an: max. Rettungszeit, Lage des Patienten beim Transport, Priorisierung bei mehreren Patienten, Nachforderung weiterer Rettungsmittel...

Der GF/ZF stimmt sich mit ihm bezüglich der taktischen Maßnahmen ab und trifft am Ende die Entscheidung darüber. Beispiele sind Treppenhaus vs. Drehleitereinsatz vs. Seilrettung und die Gefährdungsbeurteilung von Einatzstelle und Maßnahmen.

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H831428
Datum01.07.2017 20:581991 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Es gibt keine "Verordnung zum Einsatz medizinisch geschulter Truppmänner durch medizinische Laien-GF", somit auch keine exakte Regelung für diesen Fall.

Nun ja, wie sieht es mit dem Einhalten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aus?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg831429
Datum01.07.2017 21:071903 x gelesen
Dazu müssen aber auch MPG relevante. Geräte eingesetzt werden!
Da werden die wenigsten Feuerwehren etwas verlastet haben!
Und wenn sie welche haben sollten die Einsatzkräfte allgemein darin unterwiesen werden oder zumindest die Anwender!
Das ist wie mit Führerscheinen und UVV, sollte alles dokumentiert werden!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW831430
Datum01.07.2017 23:221797 x gelesen
Die MPBetrV bezieht sich ja nicht nur auf Geräte, sondern auf alle Medizinprodukte.

Damit ist man als Feuerwehr doch schon durch die DIN-Beladung der Fahrzeuge im Boot?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern831434
Datum02.07.2017 15:071547 x gelesen
Geschrieben von Dr. Thomas R.Nun ja, wie sieht es mit dem Einhalten der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aus?

Ich lasse mich hier gerne eines besseren belehren, jedoch sehe ich kein Problem.


Die einzige relevante Einschränkung für Führungskräfte sehe ich in §4 Absatz 5:

§4 MPBetreibV(1) Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den Vorschriften dieser Verordnung sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und angewendet werden.
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen betrieben oder angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
(3) Eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung des Medizinproduktes ist erforderlich. Abweichend von Satz 1 ist eine Einweisung nicht erforderlich, wenn das Medizinprodukt selbsterklärend ist oder eine Einweisung bereits in ein baugleiches Medizinprodukt erfolgt ist. Die Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte ist in geeigneter Form zu dokumentieren.
...
(5) Der Betreiber darf nur Personen mit dem Anwenden von Medizinprodukten beauftragen, die die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen und in das anzuwendende Medizinprodukt gemäß Absatz 3 eingewiesen sind.


Von Rettungsfachpersonal erwarte ich als Führungskraft dass sie Absatz 2 erfüllen bzw. die Grenzen kennen. Eingeschritten wird erst bei berechtigten Zweifeln. Bei Ersthelfern kann der Gruppenführer Fehler noch erkennen, bei Fachpersonal diesen Ausbildungsstandes ist er dazu fachlich nicht mehr in der Lage.

Alle anderen Vorschriften der MPBetreibV zielen auf die verantwortliche Leitungskraft (Meist Kommandant). Wenn eine Feuerwehr z.B. einen Defibrillator vorhält sind die gesetzlichen Pflichten bezüglich Einweisung, Wartung/Prüfung, Dokumentation und Programmleitung bindend. Solche Probleme im Einsatz zu beheben ist eine ungünstige Herangehensweise.

Ähnlich ist es doch im Rettungsdienst. Der Geschäftsführer als Leitungskraft sorgt für die organisatorischen Voraussetzungen und setzt sein Personal für die Aufgabe "Rettungsdienst" ein. Die Einhaltung der Vorschriften an der Einsatzstelle wird dort überhaupt nicht direkt überwacht.

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831436
Datum02.07.2017 17:241367 x gelesen
Geschrieben von Henning K.amit ist man als Feuerwehr doch schon durch die DIN-Beladung der Fahrzeuge im Boot?
Da sind Wehren mit RD-Anbindung klar im Vorteil. Bei uns wird die EH-Ausrüstung durch die entsprechenden Kräfte der BF kontrolliert/überwacht.
Wir haben auf den FF-Fahrzeugen aber auch nur die Normausstattung.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern831439
Datum02.07.2017 19:491314 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Damit ist man als Feuerwehr doch schon durch die DIN-Beladung der Fahrzeuge im Boot?

Natürlich gilt die Vorschrift genauso.

Solange nur passive Artikel genutzt werden beschränkt sich der Aufwand auf die Ausbildung. Durch Erste-Hilfe-Kurse und einer übersichtlichen Zahl an Zusatzstunden bezüglich Spineboard, HWS-Schiene und Beatmungsbeutel sollte die Forderung erfüllt sein.

Viele Grüße
Adrian

Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW831441
Datum02.07.2017 21:461250 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.Solange nur passive Artikel genutzt werden beschränkt sich der Aufwand auf die Ausbildung. Durch Erste-Hilfe-Kurse und einer übersichtlichen Zahl an Zusatzstunden bezüglich Spineboard, HWS-Schiene und Beatmungsbeutel sollte die Forderung erfüllt sein

Ja, das sollte übersichtlich sein.

Die Pupillenleuchte wird dann das erste Ausrüstungsteil, mit dem es kompliziert wird ;-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW831442
Datum02.07.2017 23:21   1200 x gelesen
Geschrieben von Adrian R.und einer übersichtlichen Zahl an Zusatzstunden bezüglich Spineboard, HWS-Schiene und Beatmungsbeutel sollte die Forderung erfüllt sein.

Hm...ich würde noch weiter gehen
Wir sollten alle beweglichen Gerätschaften vom RTW zumindest rudimentär kennen.
Wenn der RD sein KED-System, EKG oder die Fahrtrage haben möchte sollten wir ihm das bringen können und deren Funktion schon mal gesehen haben.
Nein, nicht zwingend "blind", wir sind immer noch FW
Aber ich sollte wissen das der RD die EKG Kiste sehen muss oder wo die Fahrtrage ihre Hebel und Knöpfe hat um sie entnehmen zu können ect.pp.

Wir zB wagen uns ein mal im Jahr an den RTW, wo liegt was und wie funktionieren die Sachen die uns in die Hände fallen könnten.
Eine Erkenntnis aus unserem MANV (>50).

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831444
Datum03.07.2017 00:441213 x gelesen
Bei uns ist man zu der Erkenntnis gekommen, das die HiOrgs personell auch nicht auf Rosen gebettet sind.
Im Bedarfsfall ist angedacht, das wie die unterstützen beim Aufbau der Zelten etc. Wurde auch schon beübt bzw. eingewiesen.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg831446
Datum03.07.2017 08:181268 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Thomas M.

Wenn der RD sein KED-System, EKG oder die Fahrtrage haben möchte sollten wir ihm das bringen können und deren Funktion schon mal gesehen haben..


Sehe ich auch als einen wichtigen Punkt bei der Unterstützung des RD durch die Feuerwehr an. Zumal hier die FW vermehrt zur Unterstützung des RD angefordert wird und das nicht nur mit der DLK , sondern oftmals unter dem Stichwort " Man-Power ", also zur Tragehilfe. Allerdings besonders bei den " Hebeln und Knöpfe der Fahrtragen " gibt es hier unzählige unterschiedliche Systeme, so dass der einfache FW-Angehörige gar nicht mehr alle kennen kann.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 28.06.2017 23:26 ., Stelle
 30.06.2017 13:01 Seba7sti7an 7W., Linden
 30.06.2017 22:42 Adri7an 7R., Utting
 01.07.2017 20:58 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Lübeck
 01.07.2017 21:07 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 01.07.2017 23:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.07.2017 17:24 Volk7er 7C., Trier
 02.07.2017 19:49 Adri7an 7R., Utting
 02.07.2017 21:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 02.07.2017 23:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 03.07.2017 00:44 Volk7er 7C., Trier
 03.07.2017 08:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.07.2017 15:07 Adri7an 7R., Utting
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt