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Thema | Probezeitverkürzung gD | 15 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Paul8 K.8, Köln / | 832216 | |||
Datum | 27.07.2017 19:00 | 4036 x gelesen | |||
Hallo, Ich bin Beamter gD und frage mich, ob es möglich ist die Probezeit zu verkürzen. Gefunden habe ich in der Laufbahnverordnung nun folgendes: "(3) Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer nebenberuflichen Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr können auf Antrag bis zur Hälfte auf die Probezeit angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen haben und nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wurden." Ich bin aktiv in der ff, habe jedoch dort nur einen F3. Vermutlich lässt sich dann oben genannte Klausel nicht anwenden, oder? Gibt es überhaupt eine reelle Chamce, dass die Probezeit verkürzt wird? Oder ist das einfach nur eine Option, die selten bis gar nicht zum Tragen kommt? Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen. Gruß Paul | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 832219 | |||
Datum | 27.07.2017 19:54 | 2343 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul K.Ich bin aktiv in der ff, habe jedoch dort nur einen F3. Vermutlich lässt sich dann oben genannte Klausel nicht anwenden, oder? Gibt es überhaupt eine reelle Chamce, dass die Probezeit verkürzt wird? Oder ist das einfach nur eine Option, die selten bis gar nicht zum Tragen kommt? Hallo Paul, in Bayern ist dies möglich, allerdings hängt dass von der Leistung in der Prüfung ab. Anrechnung aus der FF-Zeit ist mir nicht bekannt. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Paul8 K.8, Köln / | 832222 | |||
Datum | 27.07.2017 20:21 | 2131 x gelesen | |||
Oh, ich sollte noch dazu schreiben, handelt sich um NRW. Gruß Paul | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Kamp-Lintfort / NRW | 832223 | |||
Datum | 27.07.2017 20:30 | 2079 x gelesen | |||
Hallo, bei uns (NRW) ist eine Probezeitverkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise müssen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt folgende Qualifikationen erfüllt werden: Atemschutzgeräteträger, Truppführer, Sprechfunker, Erste Hilfe In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt wird ein Zugführer (F4) Lehrgang vorausgesetzt. Allerdings ist das von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich. Ich kenne BF´s bei denen das nicht praktiziert wird. Viel Erfolg! | |||||
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Autor | Jens8 O.8, Heide / Schleswig-Holstein | 832225 | |||
Datum | 27.07.2017 21:15 | 1929 x gelesen | |||
Verehrter Paul K. Warum willst du deine Probezeit verkürzen? Hast du irgendwelche Leichen im Keller, die nicht entdeckt werden sollen???? Mach einfach dein Ding, bemühe dich, bilde dich weiter, dann läuftt es schon mit der Karriere! Hat bei mir auch so geklappt! Gruß Jens | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 832226 | |||
Datum | 27.07.2017 21:33 | 1821 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens O.Warum willst du deine Probezeit verkürzen? Hast du irgendwelche Leichen im Keller, die nicht entdeckt werden sollen???? Hallo Jens, wenn jemand die Voraussetzungen erfüllt, macht das doch Sinn. Und wenn man wegen guten bis sehr guten Leistungen seine Probezeit verkürzt, dann ist das doch eine tolle Anerkennung von der Dienststelle. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Telgte / NW | 832229 | |||
Datum | 27.07.2017 22:12 | 1737 x gelesen | |||
Könnte ich mir nur vorstellen wenn man Wehrleiter bzw. Stellvertreter, oä ist und da mit verschiedenen Sachen im rückwärtigen Bereich zu tun hat wie zB Einsatzplanung, Fahrzeugbeschaffungen, Brandschutzbedrafsplanung, ggf. VB, also Tätigkeiten die auch ein gDler macht (und das ist nicht nur als WAF einen Löschzug zu führen). In der Praxis dürfte aber eher der umgekehrte Fall eintreten, dass jemand der im gD ist in seiner FF bei entsprechenden Sachen beteiligt ist, da er entsprechende Ausbildung und Qualifikationen mitbringt. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 832231 | |||
Datum | 27.07.2017 23:02 | 1816 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin S.bei uns (NRW) ist eine Probezeitverkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aber das kann sich doch nur auf den Vorbereitungsdienst und nicht auf die Probezeit beziehen?! Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 832236 | |||
Datum | 28.07.2017 10:37 | 1375 x gelesen | |||
Hallo ! Vielleicht rein aus dem absolut berechtigten Interesse, seine persönlichen Wartezeiten zu verkürzen. Zwischen all den Urkunden müssen ja schließlich auch immer bestimmte Fristen eingehalten werden. Bzw. laufen auch Zeiten zu den nächst möglichen Beförderungen. Und man sollte gerade im Hinblick auf Unfälle und ähnliche Dinge die Statusänderung gar nicht unterschätzen. Zur Ursprungsfrage: Im Saarland geht es meines Wissens nach nicht mehr. Viele Grüße Björn Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt ! alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Kevi8n S8., Kamp-Lintfort / NRW | 832258 | |||
Datum | 28.07.2017 20:09 | 1151 x gelesen | |||
Das bezieht sich auf die Zeit nach dem Vorbereitungsdienst. Somit wird die Zeit zwischen Beamter auf Probe und Beamter auf Lebenszeit verkürzt. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 832263 | |||
Datum | 28.07.2017 21:56 | 1112 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin S.In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt wird ein Zugführer (F4) Lehrgang vorausgesetzt. Geschrieben von Stefan H. Aber das kann sich doch nur auf den Vorbereitungsdienst und nicht auf die Probezeit beziehen?! Die Laufbahnverordnung sagt: (3) Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer nebenberuflichen Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr können auf Antrag bis zur Hälfte auf die Probezeit angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen haben und nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wurden. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Phil8ip 8G., Potsdam / Brandenburg | 832268 | |||
Datum | 29.07.2017 11:37 | 1088 x gelesen | |||
Hallo Paul, deine Personalabteilung wird etwas dazu sagen müssen, wenn du eine Verkürzung beantragst und deinen Fall darlegst. Sofern die spezifische Laufbahnverordnung mit direkter Anerkenung von Zeiten nicht hilft, bleibt dann noch die grundsätzliche Argumentation, warum du dich bewährt hast und somit der Zweck der Probezeit vorzeitig erfüllt ist. | |||||
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Autor | Paul8 K.8, Köln / | 832271 | |||
Datum | 29.07.2017 13:48 | 1097 x gelesen | |||
Hallo Philipp, also meinst du, ich soll das einfach mal beantragen und gucken, was am Ende dann rauskommt? Gruß Paul | |||||
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Autor | Phil8ip 8G., Potsdam / Brandenburg | 832360 | |||
Datum | 01.08.2017 06:30 | 847 x gelesen | |||
Guten Morgen, "einfach mal" ist sicher der falsche Ausdruck. Schließlich geht es ja um die Bindung auf Lebenszeit. Da sollte ein bisschen Recherche und eine stichhaltige Argumentation schon drin sein. | |||||
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