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ThemaProbezeitverkürzung gD15 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorPaul8 K.8, Köln / 832216
Datum27.07.2017 19:004036 x gelesen
Hallo,

Ich bin Beamter gD und frage mich, ob es möglich ist die Probezeit zu verkürzen. Gefunden habe ich in der Laufbahnverordnung nun folgendes:

"(3) Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer nebenberuflichen Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr können auf Antrag bis zur Hälfte auf die Probezeit angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen haben und nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wurden."

Ich bin aktiv in der ff, habe jedoch dort nur einen F3. Vermutlich lässt sich dann oben genannte Klausel nicht anwenden, oder? Gibt es überhaupt eine reelle Chamce, dass die Probezeit verkürzt wird? Oder ist das einfach nur eine Option, die selten bis gar nicht zum Tragen kommt?

Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.

Gruß
Paul

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AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern832219
Datum27.07.2017 19:542343 x gelesen
Geschrieben von Paul K.Ich bin aktiv in der ff, habe jedoch dort nur einen F3. Vermutlich lässt sich dann oben genannte Klausel nicht anwenden, oder? Gibt es überhaupt eine reelle Chamce, dass die Probezeit verkürzt wird? Oder ist das einfach nur eine Option, die selten bis gar nicht zum Tragen kommt?

Hallo Paul,

in Bayern ist dies möglich, allerdings hängt dass von der Leistung in der Prüfung ab. Anrechnung aus der FF-Zeit ist mir nicht bekannt.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorPaul8 K.8, Köln / 832222
Datum27.07.2017 20:212131 x gelesen
Oh, ich sollte noch dazu schreiben, handelt sich um NRW.

Gruß
Paul

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AutorKevi8n S8., Kamp-Lintfort / NRW832223
Datum27.07.2017 20:302079 x gelesen
Hallo,

bei uns (NRW) ist eine Probezeitverkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beispielsweise müssen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt folgende Qualifikationen erfüllt werden:
Atemschutzgeräteträger, Truppführer, Sprechfunker, Erste Hilfe

In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt wird ein Zugführer (F4) Lehrgang vorausgesetzt.

Allerdings ist das von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich. Ich kenne BF´s bei denen das nicht praktiziert wird.

Viel Erfolg!

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AutorJens8 O.8, Heide / Schleswig-Holstein832225
Datum27.07.2017 21:151929 x gelesen
Verehrter Paul K.

Warum willst du deine Probezeit verkürzen? Hast du irgendwelche Leichen im Keller, die nicht entdeckt werden sollen???? Mach einfach dein Ding, bemühe dich, bilde dich weiter, dann läuftt es schon mit der Karriere! Hat bei mir auch so geklappt!

Gruß Jens

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AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern832226
Datum27.07.2017 21:331821 x gelesen
Geschrieben von Jens O.Warum willst du deine Probezeit verkürzen? Hast du irgendwelche Leichen im Keller, die nicht entdeckt werden sollen????

Hallo Jens,

wenn jemand die Voraussetzungen erfüllt, macht das doch Sinn. Und wenn man wegen guten bis sehr guten Leistungen seine Probezeit verkürzt, dann ist das doch eine tolle Anerkennung von der Dienststelle.


Schöne Grüße

Florian

Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
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AutorDenn8is 8E., Telgte / NW832229
Datum27.07.2017 22:121737 x gelesen
Könnte ich mir nur vorstellen wenn man Wehrleiter bzw. Stellvertreter, oä ist und da mit verschiedenen Sachen im rückwärtigen Bereich zu tun hat wie zB Einsatzplanung, Fahrzeugbeschaffungen, Brandschutzbedrafsplanung, ggf. VB, also Tätigkeiten die auch ein gDler macht (und das ist nicht nur als WAF einen Löschzug zu führen).

In der Praxis dürfte aber eher der umgekehrte Fall eintreten, dass jemand der im gD ist in seiner FF bei entsprechenden Sachen beteiligt ist, da er entsprechende Ausbildung und Qualifikationen mitbringt.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW832231
Datum27.07.2017 23:021816 x gelesen
Geschrieben von Kevin S.bei uns (NRW) ist eine Probezeitverkürzung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beispielsweise müssen in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt folgende Qualifikationen erfüllt werden:
Atemschutzgeräteträger, Truppführer, Sprechfunker, Erste Hilfe

In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt wird ein Zugführer (F4) Lehrgang vorausgesetzt.


Aber das kann sich doch nur auf den Vorbereitungsdienst und nicht auf die Probezeit beziehen?!

Gruß, Stefan

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AutorBjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland832236
Datum28.07.2017 10:371375 x gelesen
Hallo !

Vielleicht rein aus dem absolut berechtigten Interesse, seine persönlichen Wartezeiten zu verkürzen.
Zwischen all den Urkunden müssen ja schließlich auch immer bestimmte Fristen eingehalten werden.
Bzw. laufen auch Zeiten zu den nächst möglichen Beförderungen.

Und man sollte gerade im Hinblick auf Unfälle und ähnliche Dinge die Statusänderung gar nicht unterschätzen.

Zur Ursprungsfrage: Im Saarland geht es meines Wissens nach nicht mehr.

Viele Grüße
Björn

Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !

alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !

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AutorKevi8n S8., Kamp-Lintfort / NRW832258
Datum28.07.2017 20:091151 x gelesen
Das bezieht sich auf die Zeit nach dem Vorbereitungsdienst. Somit wird die Zeit zwischen Beamter auf Probe und Beamter auf Lebenszeit verkürzt.

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW832263
Datum28.07.2017 21:561112 x gelesen
Geschrieben von Kevin S.In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt wird ein Zugführer (F4) Lehrgang vorausgesetzt.

Geschrieben von Stefan H.Aber das kann sich doch nur auf den Vorbereitungsdienst und nicht auf die Probezeit beziehen?!

Die Laufbahnverordnung sagt:

(3) Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer nebenberuflichen Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr können auf Antrag bis zur Hälfte auf die Probezeit angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen haben und nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wurden.

Der Zugführerlehrgang und eine "normale" FF-Mitgliedschaft ohne besondere Führungsfunktionen ist wohl kaum vergleichbar mit den Tätigkeiten eines BOI oder aufwärts. Oder?


Gruß, Stefan

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AutorPhil8ip 8G., Potsdam / Brandenburg832268
Datum29.07.2017 11:371088 x gelesen
Hallo Paul, deine Personalabteilung wird etwas dazu sagen müssen, wenn du eine Verkürzung beantragst und deinen Fall darlegst. Sofern die spezifische Laufbahnverordnung mit direkter Anerkenung von Zeiten nicht hilft, bleibt dann noch die grundsätzliche Argumentation, warum du dich bewährt hast und somit der Zweck der Probezeit vorzeitig erfüllt ist.

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AutorPaul8 K.8, Köln / 832271
Datum29.07.2017 13:481097 x gelesen
Hallo Philipp,

also meinst du, ich soll das einfach mal beantragen und gucken, was am Ende dann rauskommt?

Gruß
Paul

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AutorPhil8ip 8G., Potsdam / Brandenburg832360
Datum01.08.2017 06:30847 x gelesen
Guten Morgen, "einfach mal" ist sicher der falsche Ausdruck. Schließlich geht es ja um die Bindung auf Lebenszeit. Da sollte ein bisschen Recherche und eine stichhaltige Argumentation schon drin sein.

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 27.07.2017 19:00 Paul7 K.7, Köln
 27.07.2017 19:54 Flor7ian7 F.7, Würzburg
 27.07.2017 20:21 Paul7 K.7, Köln
 27.07.2017 20:30 Kevi7n S7., Kamp-Lintfort
 27.07.2017 23:02 Stef7an 7H., Karlsruhe
 28.07.2017 20:09 Kevi7n S7., Kamp-Lintfort
 28.07.2017 21:56 Stef7an 7H., Karlsruhe
 27.07.2017 21:15 Jens7 O.7, Heide
 27.07.2017 21:33 Flor7ian7 F.7, Würzburg
 28.07.2017 10:37 Bjoe7rn 7M., Spiesen - Elversberg
 27.07.2017 22:12 Denn7is 7E., Telgte
 29.07.2017 11:37 Phil7ip 7G., Potsdam
 29.07.2017 13:48 Paul7 K.7, Köln
 01.08.2017 06:30 Phil7ip 7G., Potsdam
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