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ThemaWunstorf: Gast fühlt sich gestört und dreht Feuerwehr die Zündung ab28 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • STGB § 145: Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
  • Gast fühlt sich gestört und dreht Feuerwehr die Zündung ab
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg832618
    Datum09.08.2017 12:007109 x gelesen
    hallo,

    es wird immer "lustiger" :-()

    Gast fühlt sich gestört und dreht Feuerwehr die Zündung ab

    Einen Eingriff in ihre Arbeit musste die Feuerwehr am Montagabend bei einem kleinen Einsatz am Alten Markt erleben: Ein Restaurantgast hatte sich offenbar vom Motorengeräusch des Einsatzleitwagens gestört gefühlt und drehte dessen Zündung ab.

    Das führte dazu, dass die eingesetzten Feuerwehrleute kurzzeitig nicht miteinander kommunizieren konnten. "Dieses Fahrzeug ist das Bindeglied zwischen den Kräften vor Ort und der Leitstelle in Hannover", sagte Pressesprecher Marvin Nowak. Außerdem wird von dort aus auch die Position der Feuerwehrleute und bei Einsätzen mit Atemschutz auch ihr Luftvorrat kontrolliert. ...

    vollständiger Artikel auf haz.de

    Wobei ich das mit dem "kurzzeitig nicht miteinander kommunizieren" nicht so richtig nachvollziehen kann

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP832621
    Datum09.08.2017 12:36   4381 x gelesen
    Ich kann das nicht nachvollziehen:
    Auf rechtliche Schritte gegen den Störer hat die Feuerwehr nach Rücksprache mit der Polizei verzichtet und versuchte, die Angelegenheit im Gespräch zu regeln - auch wenn sie auf wenig Verständnis stieß.
    Solange man es mit uns einfach so machen kann, wird es auch gemacht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg832623
    Datum09.08.2017 12:564110 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Solange man es mit uns einfach so machen kann, wird es auch gemacht.
    sehe ich auch so. Durchgreifen (lassen) und die Sache als Beispiel in den Medien + Zeitung verbreiten. Wenn da eine passende Strafe rausspringt wirkt das schon abschreckend.

    Auf rechtliche Schritte gegen den Störer hat die Feuerwehr nach Rücksprache mit der Polizei verzichtet
    das kann von dem einen oder anderen als Freibrief aufgefasst werden :-(

    Mich interessiert es aber schon welche rechtlichen Grundlagen da jetzt greifen?

    Diebstahl ist es nicht. Verletzt wurde auch niemand. In direkte Gefahr gebracht auch nicht.

    Oder gibt es da eine gesetzliche Lücke die so was straffrei ausgehen lässt?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorFran8k S8., Schwerte / NRW832624
    Datum09.08.2017 13:053796 x gelesen
    Wie wäre es mit 305a StGB Versuch der beschädigung wichtiger Arbeitsmittel

    ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP832625
    Datum09.08.2017 13:073608 x gelesen
    Am Montag lief einer meiner Lieblingsfilme, ein Zitat daraus: (Polizist zum anderen auf die Frage was ein Verhafteter denn angestellt hat) "Er hat sich der Verhaftung widersetzt, ich denk mir noch n bischen mehr aus, Du kriegst morgen den Bericht."
    So sollte es laufen. Ich erwarte gar nicht, dass jeder Polizist auf Streife alle erdenklich möglichen Verstöße jederzeit vollständig im Kopf hat. Oft ist das erst ein Ergebnis einer Überlegung, einer Ermittlung. Nur muss man dafür dann auch ermitteln (und ja, natürlich auch die Zeit dazu haben).

    Siehe z.B. mal den Bericht zu Coburg: Gegen 20:30 Uhr hielt sich ein 43-jähriger Coburger zusammen mit seinem 15-jährigen Sohn im abgesperrten Bereich der Unfallstelle auf und versuchte Videoaufnahmen mit seinem Smartphone zu ergattern.
    Darauf wurde ein 27-jähriger Feuerwehrmann aufmerksam. Er bat Vater und Sohn, das Filmen zu unterlassen und sich von der Einsatzstelle zu entfernen. Der Familienvater sei darüber so erbost gewesen, dass er dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann mit den Worten Was willst du denn von mir? Ich hau dir eine aufs Maul! Schläge androhte.
    Statt den Unfallort zu verlassen, suchten sich die beiden Gaffer lediglich einen anderen Standort auf der gegenüberliegenden Straßenseite und versuchten von dort zu ihren Foto- und Videoaufnahmen zu kommen. Erst eine Polizeistreife konnte das Duo davon abbringen. Als die Beamten die Personalien der beiden Coburger aufnehmen wollten, verweigerten die zunächst, sich auszuweisen. Um ihre Identität feststellen zu können, nahm die Polizei sie mit auf die Dienststelle. Selbst dort hätten sie nur widerwillig ihre Personalien bekannt gegeben, teilte die Polizei mit. Gegen den 43-jährigen Vater, der den ehrenamtlichen Feuerwehrmann bedroht hatte, ermittelt die Polizei nun wegen Nötigung, Beleidung, möglicher unterlassener Hilfeleistung und wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Nichtangabe der Personalien. Ob dem Sohn ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, werde noch geprüft, hieß es. Die beiden Schaulustigen kamen danach wieder auf freien Fuß.

    Die laufen zwar auch wieder frei rum, aber wenn da etwas Hirn bei denen und potentiellen Nachahmern vorhanden ist, merken die auf die Tour eher, dass ihr dämliches Verhalten umgehend Folgen hat.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen832626
    Datum09.08.2017 13:133393 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen M.Mich interessiert es aber schon welche rechtlichen Grundlagen da jetzt greifen?

    Diebstahl ist es nicht. Verletzt wurde auch niemand. In direkte Gefahr gebracht auch nicht.

    Oder gibt es da eine gesetzliche Lücke die so was straffrei ausgehen lässt?



    Nö. §145 (2) StGB. Bis zu zwei Jahre Bau sollte mehr als genügend Spielraum lassen.
    Ist jetzt die Frage, was man als "verändern" ansieht. Wie reativ man aber im Strafrecht ist, was alles unter den Waffenbegriff fällt oder eine Urkundenälschung darstellt, dürfte sich wohl auch das Schlüssel abziehen darunter verstehen lassen. Schließlich wird da der Funktionszustand und die damit nutzbaren Eigenschaften verändert. Erst recht, wenn gerade keine Besatzung am /im Fahrzeug sein sollte.


    Gruß,
    Thorben

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP832627
    Datum09.08.2017 13:223275 x gelesen
    Ich werde auch regelmäßig, freundlich-neugierig, angesprochen " Müssen den die Autos laufen?".

    Meist ist es möglich das den Leuten dann zu erklären -Stromversorgung Funk/Licht/Blaulicht/Ladegeräte/Heizung- und die Möglichkeit das Fahrzeug schnell umgesetzt/weiter muss oder evt. Pumpe schnell in Betrieb genommen wird habe ich bisher immer positive Rückmeldung erhalten.

    Wenn dann allerdings jemand an den Zündschlüssel geht und ist dann noch uneinsichtig und frech, noch dazu in Anwesenheit der Polizei sollte Schluss sein mit Lustig. Dann soll das seinen Weg nehmen.
    Ist ja derzeit im Sommer Mode-Thema. Ich glaube von der Außenwirkung gäbe es bei der derzeitigen Stimmung da keine Vorwürfe in Richtung FW/Pol.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern832628
    Datum09.08.2017 13:273598 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Wobei ich das mit dem "kurzzeitig nicht miteinander kommunizieren" nicht so richtig nachvollziehen kann

    Eventuell ELW im Gateway-Betrieb?

    Viele Grüße
    Adrian

    Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP832629
    Datum09.08.2017 13:283476 x gelesen
    Nur Kontrolldruck hilft.
    Bei uns in RLP besteht ja mit dem §37 LBKG da gute Möglichkeiten. Das Bußgeld wurde ja im Frühjahr vom Landtag verdoppelt. Mit der Begründung das Schrecke mehr ab und gebe den Behörden mehr Möglichkeiten.
    Ich hab mal einfach beim IM angefragt, wie viele Verfahren hierzu im Land geführt wurden. Ergebnis: Kein einziges.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland832630
    Datum09.08.2017 13:323244 x gelesen
    Wo sind die guten alten Zeiten als der "Täter" beim Verlassen des Fahrzeugs, im Beisein der Polizei und unbeteiligter Zeugen, gestolpert ist und unglücklich auf Maul und Nase gefallen ist.
    ***Achtung könnte Ironie enthalten, oder auch nicht, oder doch etwas!***

    Gruß Daniel

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 832632
    Datum09.08.2017 13:463093 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Volker C.Ich werde auch regelmäßig, freundlich-neugierig, angesprochen " Müssen den die Autos laufen?".

    Die Antwort immer mit folgenden Worten beginnen:

    "Heute leider ja, denn der Hamster der sonst immer in seinem Laufrad für den von uns benötigten Strom sorgt hat einen wichtigen Termin beim Tierarzt". :)

    Sorry, aber wenn man so etwas während eines Einsatzes drei oder vier Mal gefragt wird kann man nicht mehr so richtig sachlich antworten.

    Geschrieben von Volker C.Wenn dann allerdings jemand an den Zündschlüssel geht und ist dann noch uneinsichtig und frech, noch dazu in Anwesenheit der Polizei sollte Schluss sein mit Lustig. Dann soll das seinen Weg nehmen.

    Völlig richtig!

    Wir lassen uns doch jetzt schon zu viel gefallen. Jeder kennt die üblichen Beleidigungen, Bedrohungen oder Beschimpfungen. Warum sollten wir das hinnehmen? Nur weil wir "nur" die Feuerwehr sind?

    Gruß vom Berg

    Jakob

    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg832634
    Datum09.08.2017 13:523240 x gelesen
    hallo,

    danke für deinen Hinweis. Aus meiner (juristischen) Laiensicht dürfte der § recht gut passen.

    Wenn jetzt die betroffene Feuerwehr bzw. Gemeinde da keine Strafanzeige erstattet könnte doch jeder Bürger der von dieser Tat Kenntnis erlangt Strafantzeige erstatten?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP832637
    Datum09.08.2017 14:013113 x gelesen
    Geschrieben von Jakob T.
    Die Antwort immer mit folgenden Worten beginnen:

    Das sollte immer angepasst sein. Wer freundlich fragt, und es ist Zeit zu Antworten, dann sollte man die Gelegenheit auch nutzen.
    Der Ton macht die Musik. Und bisher bin ich da immer eher freundlich/höflich angesprochen worden.

    Sollte mal jemand an den Schlüssel gehen, dann stehe ich da auch dichter bei Daniel.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland832639
    Datum09.08.2017 14:183132 x gelesen
    Bitte daran denken ich habe meine Aussage voll und ganz ironisch gemeint, so absolut voll total.

    Gruß Daniel

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen832642
    Datum09.08.2017 15:053116 x gelesen
    Sollten die Geräte nicht so geschaltet sein, dass sie auch ohne Zündung funktionieren ... bis die Batterie schwächelt?

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW832644
    Datum09.08.2017 15:442872 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Auf rechtliche Schritte gegen den Störer hat die Feuerwehr nach Rücksprache mit der Polizei verzichtet
    Dann brauche ich ja ab hier nicht mehr weiter lesen = Kopf -> Tisch !

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP832649
    Datum09.08.2017 19:262730 x gelesen
    Schon klar.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorMich8ael8 H.8, Langquaid / 832652
    Datum09.08.2017 20:052622 x gelesen
    Hab mal gelesen dass Einsatzfahrzeuge der Polizei teilweise ein spezielles Zündschloss haben, bei dem man den Schlüssel auch mit laufendem Motor abstellen kann. Hat die Feuerwehr sowas nirgends?

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW832653
    Datum09.08.2017 20:322618 x gelesen
    Geschrieben von Michael H.. Hat die Feuerwehr sowas nirgends?

    Da unsere Motoren nur laufen wenn wir damit arbeiten macht das keinen Sinn....oder?

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorFlor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern832654
    Datum09.08.2017 20:392501 x gelesen
    Geschrieben von Michael H.Hab mal gelesen dass Einsatzfahrzeuge der Polizei teilweise ein spezielles Zündschloss haben, bei dem man den Schlüssel auch mit laufendem Motor abstellen kann. Hat die Feuerwehr sowas nirgends?

    Hallo Michael,

    ich kenne das unter dem Begriff Motoweiterlaufschaltung (https://de.wikipedia.org/wiki/Motorweiterlaufschaltung) und ja es gibt Feuerwehrfahrzeuge (z.B. KdoW) bei denen ist das selten verbaut.


    Schöne Grüße

    Florian

    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!
    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg832655
    Datum09.08.2017 21:183144 x gelesen
    Hallo Forum,

    bei allem Verständnis für Aufregung, über das unautorisierte ausschalten des Motors beim ELW, macht mich bei diesem Artikel einiges nachdenklich!

    Geschrieben von Jürgen M.Gast fühlt sich gestört und dreht Feuerwehr die Zündung ab

    kleinen Einsatz am Alten Markt

    "Das führte dazu, dass die eingesetzten Feuerwehrleute kurzzeitig nicht miteinander kommunizieren konnten. "Dieses Fahrzeug ist das Bindeglied zwischen den Kräften vor Ort und der Leitstelle in Hannover", sagte Pressesprecher Marvin Nowak. Außerdem wird von dort aus auch die Position der Feuerwehrleute und bei Einsätzen mit Atemschutz auch ihr Luftvorrat kontrolliert. ..."

    Ich frage mich warum war das Fahrzeug, welches ja für den Einsatzerfolg "so" wichtig ist nicht besetzt, so das ein Fremder den Zündschlüssel drehen konnte? Oder anders gesagt: War der Drops schon gelutscht, und man wollte auch etwas von der Einsatzstelle sehen? Dann ist die Frage berechtigt warum der Motor des Fahrzeuges noch lief.

    Vielleicht müssen wir auch unser Verhalten an den Einsatzstellen überprüfen.

    Gruß
    Michael

    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW832656
    Datum09.08.2017 22:192539 x gelesen
    Geschrieben von Michael B.Vielleicht müssen wir auch unser Verhalten an den Einsatzstellen überprüfen.

    Wenn wer auch immer im Einsatz oder auch nur am "einfachen" Arbeiten ist hat sich NIEMAND ohne Not (im Sinn des Wortes) sich den Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen zu vergreifen insbesondere keine Knöpfe oder Hebel zu bedienen und auch keine Motoren zu starten oder zu stoppen. also Punkt wie Punkt und da gibt es auch überhaupt keine Diskussionsgrundlage!

    Geschrieben von Michael B.warum war das Fahrzeug() nicht besetzt
    Wer sagt das?
    Unsere ELW-Besatzung sitzt an der Est hinten und die Bei-/Fahrertür wurde dafür noch nie verschlossen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 H.8, Langquaid / 832657
    Datum09.08.2017 22:212532 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Da unsere Motoren nur laufen wenn wir damit arbeiten macht das keinen Sinn....oder?

    Was ist mit einem Fahrzeug mit VSA dran das ewig weit hinten steht? So aus der Welt gegriffen ist die Vorstellung doch nicht. Kann mir schon ein paar Szenarien vorstellen wo das auch Sinn machen würde.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW832658
    Datum09.08.2017 22:342385 x gelesen
    Geschrieben von Michael H.Was ist mit einem Fahrzeug mit VSA dran das ewig weit hinten steht?

    Wenn ich das Fahrzeug verlasse muß ich es verschließen und da macht der laufende Motor keinen Sinn.
    Sollte der VSA über das Zugfahrzeug mit Strom vom Motor versorgt werden halte ich die permanente Funktionsüberwachung für zwingend notwendig.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen832669
    Datum10.08.2017 11:262224 x gelesen
    Moin,
    die BF Hannover hat (hatte) ihre RTW so ausgestattet.
    Motor lief und der Zündschlüssel konnte abgezogen werden. Somit konnte der Wagen abgeschlossen werden, aber der Motor versorgte die ganzen Geräte im Fahrzeug weiterhin.
    Sollte nun einer der Meinung sein und den Wagen wegfahren (Tür offen) zu wollen, ging der Motor beim Einlegen des Ganges aus.

    Gruß, Andreas

    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
    Epilepsie Dollbergen
    Jugendfeuerwehr Dollbergen
    Feuerwehr Dollbergen

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    AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern832675
    Datum10.08.2017 12:371970 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian K.--- Auf rechtliche Schritte gegen den Störer hat die Feuerwehr nach Rücksprache mit der Polizei verzichtet

    Dann brauche ich ja ab hier nicht mehr weiter lesen = Kopf -> Tisch !
    Sehe ich genauso.

    Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Siehe z.B. mal den Bericht zu Coburg:
    Gegen 20:30 Uhr hielt sich ein 43-jähriger Coburger zusammen mit seinem 15-jährigen Sohn im abgesperrten Bereich der Unfallstelle auf und versuchte Videoaufnahmen mit seinem Smartphone zu ergattern.
    Darauf wurde ein 27-jähriger Feuerwehrmann aufmerksam. Er bat Vater und Sohn, das Filmen zu unterlassen und sich von der Einsatzstelle zu entfernen. Der Familienvater sei darüber so erbost gewesen, dass er dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann mit den Worten Was willst du denn von mir? Ich hau dir eine aufs Maul! Schläge androhte.
    Statt den Unfallort zu verlassen, suchten sich die beiden Gaffer lediglich einen anderen Standort auf der gegenüberliegenden Straßenseite und versuchten von dort zu ihren Foto- und Videoaufnahmen zu kommen. Erst eine Polizeistreife konnte das Duo davon abbringen. Als die Beamten die Personalien der beiden Coburger aufnehmen wollten, verweigerten die zunächst, sich auszuweisen. Um ihre Identität feststellen zu können, nahm die Polizei sie mit auf die Dienststelle. Selbst dort hätten sie nur widerwillig ihre Personalien bekannt gegeben, teilte die Polizei mit. Gegen den 43-jährigen Vater, der den ehrenamtlichen Feuerwehrmann bedroht hatte, ermittelt die Polizei nun wegen Nötigung, Beleidung, möglicher unterlassener Hilfeleistung und wegen einer Ordnungswidrigkeit wegen Nichtangabe der Personalien. Ob dem Sohn ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, werde noch geprüft, hieß es. Die beiden Schaulustigen kamen danach wieder auf freien Fuß.

    Die laufen zwar auch wieder frei rum, aber wenn da etwas Hirn bei denen und potentiellen Nachahmern vorhanden ist, merken die auf die Tour eher, dass ihr dämliches Verhalten umgehend Folgen hat.
    Tja, dass "Fell" gehört solchen Leuten über die Ohren gezogen, ohne Vorwarnung. Oder ohne Vorwarnung weg gesperrt. Ohne eine Chance auf Berufung o.ä.

    Es wissen die Leute dass was sie "tuen" nicht korrekt ist... Einsatzkräfte anpöpeln, Fahrzeuge ausschalten....usw was man nicht alles liest.

    Alle anderen Ideen schreibe ich nicht, da diese gegen die Genver Konvention/Kriegsrecht (sucht es Euch aus :-) ) oder die Menschenwürde verstoßen würden....

    Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP832690
    Datum10.08.2017 14:19   2490 x gelesen
    Geschrieben von Michael S.Es wissen die Leute dass was sie "tuen" nicht korrekt ist... Nein, ein gewisser (wachsender?) Teil der Bevölkerung ist schlicht und ergreifend strunzdoof, und hört mit selbständigen Denkversuchen regelmäßig dann auf, wenn der egoistische Teil des Gedankens zur Zufriedenheit abgehandelt ist, und das Unrechtsbewußtsein noch gar nicht beteiligt wurde.

    Richtig ist aber, dass man solche Idioten nicht mit Aufklärungskampagnen trifft, sondern nur mit harten Strafen. Die klären dann potentielle andere Idioten auf.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     09.08.2017 12:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.08.2017 12:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.08.2017 12:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.08.2017 13:05 Fran7k S7., Schwerte
     09.08.2017 13:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.08.2017 13:28 Volk7er 7C., Trier
     09.08.2017 13:13 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     09.08.2017 13:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.08.2017 15:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     10.08.2017 12:37 ., Erlenbach
     10.08.2017 14:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.08.2017 13:22 Volk7er 7C., Trier
     09.08.2017 13:32 Dani7el 7G., Überherrn
     09.08.2017 13:46 Jako7b T7., Bischheim
     09.08.2017 14:01 Volk7er 7C., Trier
     09.08.2017 14:18 Dani7el 7G., Überherrn
     09.08.2017 19:26 Volk7er 7C., Trier
     09.08.2017 13:27 Adri7an 7R., Utting
     09.08.2017 15:05 Joha7nne7s K7., Braunschweig
     09.08.2017 20:05 Mich7ael7 H.7, Langquaid
     09.08.2017 20:32 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     09.08.2017 22:21 Mich7ael7 H.7, Langquaid
     09.08.2017 22:34 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     10.08.2017 11:26 Andr7eas7 V.7, Uetze
     09.08.2017 20:39 Flor7ian7 F.7, Würzburg
     09.08.2017 21:18 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     09.08.2017 22:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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