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ThemaBoppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit62 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Löschzug Buchholz der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Boppard: Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt
  • UK-NRW: Sichere Feuerwehr
  • DGUV: Sicherheit im Feuerwehrhaus
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP830992
    Datum16.06.2017 13:4816664 x gelesen
    Feuerwehr Boppard-Buchholz:

    Aus gegebenem Anlass müssen wir die bedauernswerte Mitteilung machen, dass der Löschzug Buchholz bis auf weiteres nur bedingt zu Einsätzen ausrücken kann!

    Grund hierfür:
    Seit Jahren wird seitens der Kameraden des Löschzuges Buchholz darauf hingewiesen, dass sich das Feuerwehrhaus der Feuerwehr Buchholz in einem sehr schlechten Allgemeinzustand befindet.
    Vor allem sind hierbei die eklatanten Gesundheitsgefahren zu erwähnen, denen die Kameraden bei Übungen, Einsätzen und Aufenthalten im Gerätehaus ausgesetzt sind!
    Es liegt ein Gutachten der Unfallkasse Rheinland-Pfalz vor, in dem alle Mängel aufgeführt und beschrieben werden.

    Bei der gestrigen Jahreshauptversammlung des Löschzuges Buchholz, konnten seitens der Stadt Boppard weder Angaben zur sofortigen Beseitigung der Gesundheitsgefahren als Übergangslösung, noch zur weiteren Verfahrensweise, wie es mit dem jetzigen Standort weiter geht, getätigt werden.
    Daraufhin gab ein Großteil der Einsatzwehr ihren Schlüssel und ihren Funkmeldeempfänger ab. Die Einsatzkräfte möchten sich nicht mehr den Gesundheitsgefahren im Feuerwehrhaus aussetzen. Sobald erforderliche Maßnahmen und Schritte eingeleitet werden, um diese Mängel abzustellen, sind die Kameraden wieder bereit ihr Ehrenamt auszuüben.

    Durch die bedingte Einsatzbereitschaft kann nicht gewährleistet werden, dass die Technische Hilfe und der Brandschutz nach den Vorgaben des LBKG (Brand-und Katastrophenschutzgesetz des Landes) sichergestellt sind. Betroffen sind mehrere Ortsteile der Stadt Boppard, einige Kilometer der A61 sowie der B327 und das Industriegebiet Hellerwald.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830994
    Datum16.06.2017 13:539186 x gelesen
    hallo

    wer hat hier geschlafen?

    Das Gutachten der Unfallkasse Rheinland-Pfalz spricht Bände :-()

    p.gifSchreiben der Unfallkasse vom 09.05.2017



    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg830995
    Datum16.06.2017 13:568077 x gelesen
    Update:

    ++ Update ++

    Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden haben ihren aktiven Dienst niedergelegt, weil seit Jahren schon auf die im Bericht genannten Mängel immer wieder hingewiesen wurde und trotz alledem keine Maßnahmen seitens der Verwaltung eingeleitet worden sind.

    Wiederholt wurden uns Maßnahmen und Begutachtungen durch Dritte (ADD, Landesfeuerwehr- und Kathastrophenschutzschule und Unfallkasse RLP) zugesagt, dies ist bis gestern leider nicht erfolgt.

    Die Besichtigung, durch die Unfallkasse RLP, kam nur durch Eigeninitiative der Feuerwehrkameraden zustande.

    Das Ergebnis des anstehenden Brandschutzbedarfplans durch die Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung, hat keine Auswirkungen auf die von der Unfallkasse festgestellten Gesundheits - und Unfallgefahren.


    Da auf den Jahreshauptversammlungen wiederholt keine konkreten Lösungsvorschläge von Seiten der Verwaltung (Bürgermeister) gemacht wurden, sahen sich einige Kameradinnen und Kameraden zum Schutz ihrer Gesundheit und Arbeitskraft gezwungen, ihren aktiven Dienst vorläufig ruhen zu lassen.


    Dies hat nichts mit einem Neubau zu tun. Uns ist auch bewusst, wenn ein Neubau erforderlich wäre, dass dieser nicht kurzfristig aus dem Boden gestampft werden kann.

    Der Ortsbeirat Buchholz versucht zu vermitteln.


    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830996
    Datum16.06.2017 14:088122 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von der FF Boppard-Buchholz:

    Daraufhin gab ein Großteil der Einsatzwehr ihren Schlüssel und ihren Funkmeldeempfänger ab.
    [...]
    Durch die bedingte Einsatzbereitschaft kann nicht gewährleistet werden, dass die Technische Hilfe und der Brandschutz nach den Vorgaben des LBKG (Brand-und Katastrophenschutzgesetz des Landes) sichergestellt sind.



    Können die den FW-Dienst vorläufig quittierten FW-Angehörigen, da die gesetzlichen Vorgaben zur Eintreffzeit nicht mehr eingehalten werden, gem. § 12 Abs. 2 des LBKG

    ( " (2) Alle Einwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. "

    zum Dienst verpflichtet werden ?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830997
    Datum16.06.2017 14:208691 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    Schreiben der Unfallkasse vom 09.05.2017


    Zum Punkt 1 ( Dieselmotoremisionen ) und Umkleidebreich Einsatzabteilung bzw. Jugendfeuerwehr, ich kenne allerdings nicht dort die Platzverhältnisse.
    Es gab eine FF, denen bei der gleichen Problematik ein Wohncontainer als " Umkleideraum " vorübergehend in den Hof neben die Fahrzeughalle gestellt wurde.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW830998
    Datum16.06.2017 14:217971 x gelesen
    Keine Ahnung, wahrscheinlich schon, aber erst, wenn die relevanten Mängel abgestellt sind. Vorher können die sich weiter wehren.

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    AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern830999
    Datum16.06.2017 14:258404 x gelesen
    Das Schreiben der Unfallkasse liest sich fast so, als ob es für unser Gerätehaus angefertigt worden wäre.

    Lediglich hinsichtlich der Umkleidebereiche und der Zuwegung für anrückende Kameraden sieht es bei uns etwas besser aus.

    Identisch oder vergleichbar (und ebenfalls (mehrfach) bemängelt) sind aber:
    - fehlende Absaugvorrichtung
    - unsachgemäß eingebrachter Fußboden mit rutschhemmender Wirkung
    - nicht richtig abfließende Flüssigkeitsrinnen (Gefälle in die falsche Richtung)
    - Lagerung von Gasflaschen in Fahrzeugnähe
    - feuchte Außenwände mit abplatzendem Putz auf der Innenseite

    Die Gemeinde möchte dieses Gerätehaus vom Eigentümer kaufen, man muss sich nur über den Preis einig werden. Unter diesen Umständen könnten sich Kameraden finden, die ähnliche Druckmittel anwenden, um eine vom Eigentümer und derzeitigen Vermieter versprochene aber nicht ausgeführte Anpassung an Vorschriften dann durch die Gemeinde zu erreichen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831000
    Datum16.06.2017 14:418097 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan R.Identisch oder vergleichbar (und ebenfalls (mehrfach) bemängelt) sind aber:
    - fehlende Absaugvorrichtung

    das Problem kann man aber mit überschaubarem Aufwand lösen.

    Ich sehe gerade in den Gerätehäusern wo die Umkleide nicht von der Fahrzeughalle getrennt ist eine Absauganlage als Stand der Technik an.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen831002
    Datum16.06.2017 14:557957 x gelesen
    Können sicherlich schon, das geben ja die meisten Brandschutzgesetze in den einzelnen BL her, jedoch gilt auch für die FF die Arbeitsstättenverordnung.

    Hier ein Auszug von A.Ridder von 2011:

    Für die Freiwillige Feuerwehr existiert zwar kein eigenes Rechtskonstrukt wie die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei verbeamteten Feuerwehrangehörigen. Dennoch kann von einer gewissen Pflicht zur Fürsorge seitens des Leiters der Feuerwehr und der Führungskräfte (Vorgesetzte) für die körperliche Unversehrtheit und Sicherheit der Einsatzkräfte gesprochen werden:
    Der Leiter der Feuerwehr und die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass die Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind, und der Feuerwehrangehörige nur solchen Situationen ausgesetzt wird, in denen er sich auf Grund seiner Ausbildung, seiner körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung sicher verhalten kann. [47]
    Darüber hinaus gelten sowohl für verbeamtete als auch für hauptberuflich angestellte (z.B. bei Werkfeuerwehren) und freiwillige Feuerwehrangehörige im Grunde die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG); zumindest in Nordrhein-Westfalen gelten auch die durch §§ 18, 19 ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen durch Verordnung explizit für Beamte [52].

    Zwar sind freiwillige Feuerwehrleute keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, jedoch sind sie Versicherte i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Damit gelten für sie nach § 15 SGB VII die Unfallverhütungsvorschriften. In der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 Grundsätze der Prävention wiederum ist in § 2 geregelt, dass die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifenden Maßnahmen sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften niedergeschrieben sind, wozu das ArbSchG und das dieses untersetzende Regelwerk gehört (z.B. Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzerverordnung etc.) [53] [52].


    MkG

    Lars

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831005
    Datum17.06.2017 04:487218 x gelesen
    Ich würde sagen ja.
    Da diese aber besonderen Recht auf Arbeitsschutz haben wären Klagen vor dem VG wohl erfolgreich.
    Ich würde sagen das die Verwaltung hier mit dem Rücken zur Wand steht und ganz schnell handeln muss.
    Große Preisfrage: Was sagt die ADD ( als Aufsichtsbehörde der Kommunen ) dazu?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg831007
    Datum17.06.2017 11:266946 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Stefan R.

    Das Schreiben der Unfallkasse liest sich fast so, als ob es für unser Gerätehaus angefertigt worden wäre.

    Da wird man noch unzählige andere Feuerwehrhäuser in Deutschland finden wo das zutritt.

    Lediglich hinsichtlich der Umkleidebereiche[...]sieht es bei uns etwas besser aus.

    Hier hat sich, so weit ich das aus dem mir überschaubaren Bereich beobachte, in den letzten Jahren baulich viel getan. In vielen Feuerwehrhäusern hat man nachträglich versucht durch Verlegung des Umkleidebereiches aus der Fahrzeughalle in andere Räume, Um/Anbauten oder speziellen ( und teils abenteuerliche ) Abtrennungen die Bereiche Umkleide und Fahrzeugstellplätze zu trennen.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW831009
    Datum17.06.2017 12:216873 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Da diese aber besonderen Recht auf Arbeitsschutz haben wären Klagen vor dem VG wohl erfolgreich.

    So wie immer wenn es gegen die Gemeinde geht nur wenn die das bekannte Problem ignorieren.
    Und wie immer wird man auch hier feststellen das man im Rathaus intensiv Pläne erarbeitet um die Probleme best möglich zu lösen, ergo;
    Klage gescheitert.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831013
    Datum18.06.2017 10:576536 x gelesen
    hallo,

    solche Zuständen sind anscheinend doch kein Einzelfall :-(

    Der Zustand in Boppard ist in Rheinland-Pfalz keine Ausnahme.

    Alleine in unserer Verbandsgemeinde gibt es sieben Gerätehäuser die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

    Hier das erste Beispiel:

    Gerätehaus mit zwei Fahrzeugeinstellboxen:

    1 WC für männliche und weibliche FA. Kein Urinal vorhanden, WC nicht beheizt und schließt direkt an den Unterrichtsraum an. Um im Winter eine einigermaßen frostsichere Beheizung sicherzustellen wird das WC durch öffnen der Tür über den Unterrichtsraum mitbeheizt. Während der Unterrichte wird das WC kaum benutzt da bestimmte Geräusche und Gerüche die Kameraden im Unterrichtsraum "stören"

    2. Die Torbreite der Fahrzeugboxen beträgt ca. 2,87 bis 2,90 Meter! Das KLF muss schon mit Gefühl bei der Ausfahrt und der Einfahrt behandelt werden da nur wenige cm Abstand von den Tohrrahmen bis zu den Außenspiegeln übrig sind. Steht das KLF in der Box muss man sich entscheiden ob man vor oder hinter dem KLF vorbeigehen möchte. Beides geht nicht! Stelle ich es so das ich hinten einigermaßen vorbeikomme, ist vorne kaum noch Platz für etwas stärker gebaute FA; und umgekehrt. In der Box des MTW ist es ähnlich. Da habe ich zwar vorne und hinten mehr Platz, aber seitlich davon, an den Spinden wird es eng.

    3. Männliche und weibliche FA ziehen sich im gleichen Raum (Fahrzeughalle) um. Auch hier gerne mal in den Dieselabgasen beider Fahrzeuge.

    4. Das Dach ist mit Eternitplatten gedeckt. Hier riesel ständig Staub durch die Deckenverkleidung.

    5. Gerätehaus wird mit Gasheizöfen beheizt. Im vorletzten Winter habe wir eine CO-Messung um Mannschaftsraum durchgeführt. Die Warnschwelle 1 war erreicht!

    6. Der Speicher ist nur über eine Leiter zu erreichen, der Einstieg ist nur für schlanke Personen ohne weiteres möglich.

    Daneben existieren noch ein paar andere Mängel. Ich habe alle Mängel an die zuständige Verwaltung gemeldet. Die Antwort war: "Das darf so sein, Bestandsschutz."

    Aber ich jammere hier schon auf höchstem Niveau. Die Gerätehäuser in zwei weiteren Orten sind vom Sicherheitsstandpunkt aus betrachtet noch "schlechter".

    Nur mal so als Info was hier in Rh.- Pfalz in vielen Verbandsgemeinden so läuft.


    Quelle: von einem User mir per Mail zugeschickt ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW831014
    Datum18.06.2017 11:596264 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.WC nicht beheizt und schließt direkt an den Unterrichtsraum an.
    Sind wir hier bei die Pfadfinders? ;-D

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen831015
    Datum18.06.2017 12:536296 x gelesen
    Sicherlich keine schönen Zustände,
    jedoch wie oft und wie lange wird/wurde von Seiten der Wehrleitung/Ortsbrandmeister hier bei der zuständigen Verwaltung "Druck" gemacht, von einmal ansprechen wirds wohl nichts werden und wenn ich mir die FUK mit ins Boot hole und entsprechende Begehung mit Protokoll mache sollte auch da von Seiten der Gemeinde was passieren.

    Ich weiß nun nicht wirklich wie weit die Befugnisse der FUK/LUK gehen, im schlimmsten Fall kann ich mir aber vorstellen das hier bei Mängeln die bekannt und protokolliert und nach einer gewissen Zeit nicht abgestellt sind, hier durchaus Geldbußen gegenüber der Gemeinde/Bürgermeister verhängt werden können.

    Evtl. ist ja jemanden hier im Forum schon ein solcher Fall bekannt,wo dies auch so durchgesetzt wurde?

    Gruß Lars

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW831021
    Datum18.06.2017 18:535944 x gelesen
    Geschrieben von Lars B.Evtl. ist ja jemanden hier im Forum schon ein solcher Fall bekannt,wo dies auch so durchgesetzt wurde?
    Nicht Feuerwehr sondern normale UK: Ablehnung der Regulierung eines Personenschadens, weil der Mangel dem AN ja bekannt war. er hätte die Arbeit ablehnen müssen.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW831024
    Datum18.06.2017 19:456007 x gelesen
    Geschrieben von Lars B.
    Evtl. ist ja jemanden hier im Forum schon ein solcher Fall bekannt,wo dies auch so durchgesetzt wurde?

    Achtung nur aus dem Kopf!!!

    Aus 2012(?) gibt es ein Urteil vom BGH!
    Die Gemeinde Berlin(?) musste für entstandene Schäden nach Personensturz auf einem Gehweg voll haften.
    Ursächlich war das die Gemeinde seit Jahren von den Mängeln wusste aber untätig blieb.
    Den Einwand das ja der gesamte Gehweg marode ist und das der Fußgänger ja auf den Grünstreifen ausweichen können hat das Gericht nicht gelten lassen.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831030
    Datum19.06.2017 10:235812 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lars B.jedoch wie oft und wie lange wird/wurde von Seiten der Wehrleitung/Ortsbrandmeister hier bei der zuständigen Verwaltung "Druck" gemacht, von einmal ansprechen wirds wohl nichts werden und wenn ich mir die FUK mit ins Boot hole und entsprechende Begehung mit Protokoll mache sollte auch da von Seiten der Gemeinde was passieren.
    ich kann mir gut vorstellen das es Feuerwehren gibt wo bewusst wg. solcher Zustände kein Druck gemacht wird.

    Denen ist klar das solche Forderungen dann unweigerlich Diskussionen über die Schliessung der jeweiligen Feuerwehr anheizen werden.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen831041
    Datum19.06.2017 14:055445 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    dann darf ich mich über diese Zustände auch nicht beschweren bzw. damit an die Öffentlichkeit gehen, wenn ich Angst haben muss das die Löschgruppe/Orts(teil)feuerwehr aufgelöst werden soll.

    Nur kann es ja auf der anderen Seite halt auch nicht sein, das ich mir ein Wunderwuzzi mit allen möglichen Schicki-Micki dann in die Garage stelle, wo vorher evtl. 20 Jahre nur ein TSF / (W) gestanden hat, dann muss ich auch hier Abstriche machen oder die komplette Gemeinde und / oder Wehrführung haben dann jahrelang geschlafen und alles so hingenommen (aus welchen Gründen auch immer)das am Ende unweigerlich eine Schließung oder Zusammenlegung nur noch möglich ist bzw. aus Kostengründen darauf hinausläuft.

    Allerdings ist dies m.E. auch nicht zielführend oder einfach zu machen bzw. übers Knie zu brechen,da ja auch hier bestimmte Kriterien wie z.B. Einhaltung der Hilfsfristen usw. zu beachten sind und natürlich auch die bauliche Substanz der eingliedernden Wehr, ich kann mir nicht vorstellen(wenn ich mal so die Gerätehäuser in unserer Umgebung Umkreis 10 km anschaue), das eine Nachbarfeuerwehr ad hoc z.B. 10 oder 20 leere Spinde bzw. Umkleidemöglichkeiten,ausreichend große Umkleiden ,Bestuhlung im Schulungsraum etc. hat, um eben mal eine komplette Ortsgruppe übernehmen zu können, da steigen ja dann auch die Anforderungen, gerade wenn z.B. noch weibliche FA einzugliedern sind,sprich Anzahl der vorzuhaltenden Sanitärräume & deren Ausstattung,getrennte Umkleiden usw. die kann man ja auch nicht quasi in die Besenkammer abschieben, was auch wieder zu Baumaßnahmen und damit verbundenen Kosten führen würde.

    MkG

    Lars

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP831042
    Datum19.06.2017 14:495365 x gelesen
    Mit den Hilfsfristen kann man allerdings auch nur dann ernsthaft argumentieren, wenn man in der Lage ist, sie (weitestgehend) mit entsprechender Mannschaftsstärke einzuhalten. Und da sieht es dann vielerorts mau aus. Gerade dann, wenn man sich wie in RLP üblich, planmäßig schon grundsätzlich so aufstellt dass der/die Nachbarort(e) für die Einhaltung der Frist eh mitspielen müssen, kann man nicht mehr so argumentieren, dass der einzelne Ort unverzichtbar wäre, weil andere die Hilfsfrist nicht halten könnten.
    Dass man das natürlich landauf, landab trotzdem macht, steht auf einem anderen Blatt. Aber solange es keiner hinterfragt...

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW831046
    Datum19.06.2017 15:385376 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Denen ist klar das solche Forderungen dann unweigerlich Diskussionen über die Schliessung der jeweiligen Feuerwehr anheizen werden.

    Fahren die dann mir ihrem Auto auch ohne TÜV weil die Bremse kaputt ist?

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen831049
    Datum19.06.2017 18:055170 x gelesen
    Gut, sicherlich ist bei den AAO die ein oder andere Feuerwehr der Nachbarorte im 1.Abmarsch mit drin um eben im Rendezvous-System gerade tagsüber wenigstens mit Gruppenstärke oder + x arbeiten zu können.Ist bei uns nicht anders,weil nicht davon auszugehen das eben Fahrzeug bzw. alle Positionen immer besetzt sein können,wir hatten schon den Fall das 5 AGT Dienstagsmorgens um 08:45 anwesend waren, aber keiner der das Fahrzeug bewegen durfte ( FS-Klasse C1)
    Nichts desto trotz macht es aber m.E. keinen Sinn dann die ein oder andere Feuerwehr mit dem Hilfsfristargument (wird ja noch eingehalten wenn die Nachbarfeuerwehr ggf. nur 2 km weiter entfernt stationiert ist)schließen zu wollen ( man schaue sich im Prinzip die einzelne Wehr, quasi die sooft belächelten örtlichen Gegebenheiten an, wieviele Aktive, welcher Alterdurchschnitt,welche Einstufung in Brand-& Risikoklassen usw.) denn der Schuss muss m.M. irgendwann nach hinten losgehen, denn auch die Nachbarorte(grade auf dem flachen Land) sind vermutlich nicht wesentlich besser aufgestellt,also mache ich erst in Ort A die Feuerwehr platt, das funktioniert ggf. 2-3 Jahre, danach sind die benachbarten Orte B & C auch soweit das diese tagsüber nicht mehr komplette Gruppe stellen könnten.Also wird der Kreis dann immer weiter bis wir dann Anfahrtswege von 20 km oder mehr haben, weil dann ggf. dies die einzigen Fw sind, die ggf. noch tagsüber komplette Besetzung stellen können?

    Dann kann in der Überlegung nur noch die Konsequenz sein, die Hilfsfristen auf 20-30 Minuten hochzusetzen....um rechtlich immer gut dazustehen und eben Schließungen kleiner(er) Wehren zu begründen und voranzutreiben.

    Sicherlich sollte man heute ggf. auf die Demografie schauen und wo und wie wollen wir in 30 Jahren aufgestellt sein, allerdings sollten dann aber auch alle Entscheider von heute den Hintern in der Hose haben und Geld in die Hand nehmen um entsprechende Gerätehäuser & Infrastruktur aus dem Boden zu stampfen bzw so umzubauen, das eben eine Zusammenlegung von 2-3 Feuerwehren ,die heute noch im Umkreis von 3-4 km vor sich hin " dümpeln " ,eben zu einer schlagkräftigeren Wehr mit evtl. mehr in der Tagesalarmbereitschaft verfügbaren FA gelingen kann.
    Oder man setzt sich eben hin und muss rechnen was kostet mich ein Neubau/Umbau und wie lange habe ich was davon oder was kostet mich die Unterhaltung bzw. Modernisierung von alten/älteren Gerätehäusern , die eben entsprechenden Kriterien des Arbeitsschutzes/Unfallverhütung bzw. Vorgaben der UK entsprechen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP831054
    Datum19.06.2017 19:545112 x gelesen
    Geschrieben von Lars B.Gut, sicherlich ist bei den AAO die ein oder andere Feuerwehr der Nachbarorte im 1.Abmarsch mit drin um eben im Rendezvous-System gerade tagsüber wenigstens mit Gruppenstärke oder + x arbeiten zu können.Das wäre ja noch das kleinere Übel, und gegenüber der Politik auch relativ leicht zu verkaufen (einfache Frage: Habt ihr denn bessere Ideen?). Aber das Rendevous-System ist schon alleine aus materiellen Gründen erforderlich, selbst nagelneue TSF-W oder MLF für 6stellige Summen sind nicht so beladen, dass die kleinste Risikoklasse in der ersten Frist alleine angefahren werden kann.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen831055
    Datum19.06.2017 20:115134 x gelesen
    Der von dir zuletzt angesprochene Punkt käme m.E. natürlich noch hinzu..wobei dann natürlich einige wieder dagegen argumentieren würden/könnten, das dies ja durch Fahrzeuge des 2.und 3.Abmarsch von der "größeren" Feuerwache bzw. der neu zusammengelegten Feuerwehr auch aufgefangen werden kann.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz831063
    Datum20.06.2017 09:284789 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Aber das Rendevous-System ist schon alleine aus materiellen Gründen erforderlich, selbst nagelneue TSF-W oder MLF für 6stellige Summen sind nicht so beladen, dass die kleinste Risikoklasse in der ersten Frist alleine angefahren werden kann.

    Was fehlt denn da beim TSF-W oder MLF (jeweils nach Norm ausgestattet) in RLP für B1/T1?

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP831065
    Datum20.06.2017 10:304763 x gelesen
    Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen. Da die FwVO aber 4 PA und 4 Leiterteile in Stufe 1 fordert, sagt man mit solchen Beschaffungen, dass auch der Nachbarort die Einsatzgrundzeit einhalten kann.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831066
    Datum20.06.2017 10:514627 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen.
    das es in (einem?) anderen Bundesland möglich ist Löschfahrzeuge auch ganz ohne PAs zu beschaffen kenn ich

    aber eine solche halbe Lösung die "strukturell" die Gefahr birgt das ein Trupp ohne Sicherheitstrupp in den Innenangriff geht erstaunt mich schon :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz831067
    Datum20.06.2017 11:104593 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen.
    Gibt es das ernsthaft noch bei Neubeschaffungen? Und bei TSF-W/MLF? Ich kenne das noch bei älteren TSF, und schon da war es bei der geringen Ersparnis kompletter Unsinn.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz831068
    Datum20.06.2017 11:184573 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Es werden noch häufig Fahrzeuge, mit dem Segen des Zuschussgebers, mit nur 2 PA (und/oder zwei Steckleiterteilen) vorgehalten und beschafft, weil die jeweils anderen zwei aus dem Nachbarort kommen. Da die FwVO aber 4 PA und 4 Leiterteile in Stufe 1 fordert, sagt man mit solchen Beschaffungen, dass auch der Nachbarort die Einsatzgrundzeit einhalten kann.

    Das ist mir in offizieller Form aus RLP nicht bekannt, zumindest nicht bei TSF-W oder MLF. Zumindest bei der Abnahme müssen die Fahrzeuge normgemäß bestückt sein. Was man dann natürlich nach der Abnahme macht, steht auf einem anderen Blatt, sollte aber üblicherweise nicht so sein. Ich kenne noch alte TSF, die weiterhin ohne PA in Dienst sind oder auch solche, die nur über 2 Steckleiterteile verfügen, jedoch sind mir keine Neufahrzeuge (in RLP) dieser Art bekannt.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz831069
    Datum20.06.2017 11:234718 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Oliver S.Ich kenne das noch bei älteren TSF, und schon da war es bei der geringen Ersparnis kompletter Unsinn.

    Ich kenne das eigentlich nur daher, wo ein Altfahrzeug (TSF) nur eine Leiterhalterung wie damals nach Norm vorgesehen für 2 Steckleiterteile hatte und die Nachrüstung aufgrund der Dachform etwas aufwändiger war (Bsp. alter Ford Transit) und/oder wo man das Fahrzeug ursprünglich normgemäß noch ohne PA beschafft hatte und demzufolge auch keine entsprechende Halterung vorhanden war bzw. wo die Wehr sowieso nahe einer mit ausreichend PA bestückten Nachbarwehr ist und nur wenige PA-Träger hat, so dass im Regelfall sowieso die Nachbarwehr mit PA-Trägern aushelfen muss.

    Gruß,
    Michael

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831097
    Datum20.06.2017 23:054456 x gelesen
    Kenne ich nur von den GW-TS,auf die man vereizelt 2 PA gebasteltverladen hat. Man aber so ehrlichbwarbund gesagt hat 4 sind zu schwer.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg831103
    Datum21.06.2017 08:414776 x gelesen
    Guten Tag

    Aktuell zur Thematik:

    -> SWR Brandbekämpfer aus Boppard-Buchholz "Streik" der Feuerwehr zeigt Wirkung

    Jahrelang forderten die Feuerwehrmänner eine bessere Ausrüstung. Schließlich stellte über die Hälfte den Dienst ein. Jetzt macht die Stadt Boppard doch fast 400.000 Euro locker.
    Die Freiwillige Feuerwehr in Boppard-Bucholz ist wieder im Dienst, wenigstens vorübergehend. Das sagte der Wehrführer Axel Surinx dem SWR. Mehr als die Hälfte der Feuerwehrleute hatte vergangene Woche aus Protest den Dienst niedergelegt, um auf die Mängel im Gerätehaus aufmerksam zu machen, die sie seit über 20 Jahren kritisieren.
    [...]
    Angesichts des "Streiks" der Freiwilligen Feuerwehr im Stadtteil Buchholz gab der Stadtrat in Boppard am Montagabend nach: Er will in den kommenden acht Wochen die dringendsten Schäden am Gerätehaus reparieren lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund 400.000 Euro.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831112
    Datum21.06.2017 12:144539 x gelesen
    Zwischen " ...die ADD sah nie einen Bedarf für für ein neues Feuerwehr-Gerätehaus..."
    und dem Unfallsicheren Zustand nach Vorgaben der Unfallkasse liegt mit unter aber auch ein riesen Unterschied.
    Und das die ADD sagt ihr braucht nicht umzubauen, das kann ich mir nicht vorstellen.

    Und auch der Satz: " Angesichts des Streiks... gab der Stadtrat....nach..."
    Das liest sich so, als ob die Wehrleute zwar nicht Recht hätten, aber der Rat ja gezwungen sei die Mittel aufzubringen.
    Aber schön das man in so kurzer Zeit genaue Zahlen hat. Evt. hat da ja in einer Schublade noch ein Plan gelegen.
    Passiert in unserer Stadtverwaltung auch Regelmäßig( Nicht auf FW-bezogen.......

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen831114
    Datum21.06.2017 13:064315 x gelesen
    Super das die Stadt endlich einsieht das da was geschehen muss(te),wie du schon sagtest, evtl. waren ja die Planungen schon da, aber wie das so bekanntlich ist.... " wo kein Kläger ... da kein Richter.." wollte man ggf. warten ob das alles so weiter läuft wie bisher...


    Manchmal schadet es halt nicht wenn sich evtl. übergeordnete Stellen auch mal ganz weit unten im täglichen Leben blicken lassen....

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW831115
    Datum21.06.2017 13:174310 x gelesen
    Geschrieben von SWR Aktuell [...]Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier sah aber nie einen Bedarf für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Boppard-Buchholz, sagt Walter Bersch (SPD), der Bürgermeister der Stadt Boppard. Deshalb habe man nie etwas an dem Gebäude gemacht.[...]
    Was hat der Bedarf für ein neues Haus mit den organisatorischen Problemen zu tun? Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es v. a. D. um eine Anpassung an die gesetzl. Vorschriften, nicht um einen Neubau...
    Deswegen überhaupt nichts mehr an dem Gebäude zu machen, ist Blödsinn.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831120
    Datum21.06.2017 13:454354 x gelesen
    Ja. Eben. Von einem Neubau war in den Veröffentlichungen auch keine Rede. Sondern von Anpassungen. Wenn ich ein Haus nicht aufgeben will, dann muss man eben regelmäßig es den geänderten Anforderungen Anpassen.
    Man hätte das ja noch verstehen können, wenn z.B. ein BSP-Plan gesagt hätte: Haus soll in 201x ersetzt werden. dann kann man evt. damit noch leben. Tut unsere BF seit über 20 Jahren...

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 831208
    Datum23.06.2017 01:194427 x gelesen
    Geschrieben von SWR aktuell"[...]Die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier sah aber nie einen Bedarf für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Boppard-Buchholz, sagt Walter Bersch (SPD), der Bürgermeister der Stadt Boppard. Deshalb habe man nie etwas an dem Gebäude gemacht.[...]"

    Das liest sich für mich so: "Die brauchen keine neues Feuerwehrhaus, also lassen wir das alte verrotten."

    Manche Komunalpolitiker haben schon eine etwas seltsame Einstellungen, wie komunale Einrichtungen zu behandeln sind.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP831230
    Datum23.06.2017 11:294329 x gelesen
    Nächster Schritt: Feuerwehr stellt Ultimatum
    Die Feuerwehrleute haben Boppards Bürgermeister Bersch eine Frist gesetzt. Nimmt er bis Montag die Entpflichtung von zwei Kameraden nicht zurück, wollen fast alle den Dienst quittieren.
    ...
    Im Gespräch mit dem SWR konnte Boppards Bürgermeister Walter Bersch (SPD) die Aufregung nicht verstehen. Er sagte, die Entpflichtung der beiden Feuerwehrleute aus Buchholz sei kein Problem, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang. Sobald ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger seinen Schlüssel zurück gebe, müsse er entpflichtet werden. Das bedeute aber nicht, dass er nicht wieder in die Freiwillige Feuerwehr zurückkehren könne.


    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831232
    Datum23.06.2017 12:274046 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Sobald ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger seinen Schlüssel zurück gebe, müsse er entpflichtet werden
    Also die Stelle kann ich jetzt im LBKG nicht finden.
    Im Umkehrschluss würde das bedeuten, das viele Feuerwehrleute im Land, die keinen Schlüssel haben, rechtlich gar keine legalen Feuerwehrleute sind.
    Tschuldigung. der Sarkasmus musste sein. Die Begründung ist doch Lächerlich und erher die Flucht nach vorne um zu Zeigen wer Herr im Haus ist.
    Vobei och solche Erpressungen auch sehr kritisch sehe.


    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831233
    Datum23.06.2017 12:334005 x gelesen
    Die Begründung des BGM ist ja richtig lächerlich. Die Wehrleute von denen er die Namen kennt muss er entpflichten, die, von denen er die namen nicht kennt kann er nicht entpflichten?

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831236
    Datum23.06.2017 12:444134 x gelesen
    hallo,

    was ist das für ein Käse?

    ... Im Gespräch mit dem SWR konnte Boppards Bürgermeister Walter Bersch (SPD) die Aufregung nicht verstehen. Er sagte, die Entpflichtung der beiden Feuerwehrleute aus Buchholz sei kein Problem, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang. Sobald ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger seinen Schlüssel zurück gebe, müsse er entpflichtet werden. ...
    Quelle: SWR

    in welchem Gesetz ist das so geregelt?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg831237
    Datum23.06.2017 12:554032 x gelesen
    hallo,

    ich muss was korrigieren:

    der Text bei SWR ist unvollständig. Der Bürgermeister hat dem SWR gesagt das die zwei FW-Angehörige Schlüssel und ihre Melder abgegeben.

    siehe hier:

    Radiobeitrag auf der SWR-Webseite

    Melder abgeben könnte als Verweigerung des Einsatzdienstes interpretiert werden. Was sagt das FW-Gesetz dann dazu?

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz831238
    Datum23.06.2017 13:034169 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.was ist das für ein Käse?

    Als Käse würde ich das nicht bezeichnen. Ich gehe mal davon aus, dass da einige ihren Austritt erklärt haben. Dies wird erst dann rechtswirksam, wenn sie vom Bürgermeister als offiziellem Dienstherrn entpflichtet werden. Dies ist anscheinend hier, zumindest bei einigen, geschehen. Die können im Prinzip auch genauso schnell wieder aufgenommen werden, sofern man das will. Ich gehe aber eher davon aus, dass da noch so einiges im Hintergrund läuft, von dem man sonstwo (noch) nichts weiß.

    Insbesondere kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass das, was wirklich passiert und das, was die Presse berichtet, manchmal recht wenig miteinander zu tun haben oder der mit den besseren Pressekontakten seine Sicht als die des Berichterstatters durchsetzen kann.

    Auch wenn ich ein paar Punkte der "schlechten Unterkunft" durchaus nachvollziehen kann, so dürften solche Zustände zumindest in großen Teilen bei vielen Feuerwehreinheiten üblich sein. Und mal ehrlich, der Austrittsgrund war wohl eher nicht die Gesundheitsgefahr sondern eher der Frust darüber, dass trotz vermutlich vielfacher Bemängelung anscheinend selbst die Dinge nicht abgestellt wurden, die man mit einfachen und geringen Mitteln hätte abstellen können. Oder aber man hat seitens der Wehr gar nicht auf die Abstellung von Mängeln gedrängt sondern gleich auf einen Neubau, den dann aber die ADD als Aufsichtsbehörde aus welchem Grund auch immer nicht für nötig erachtete.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP831240
    Datum23.06.2017 13:154025 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M. Melder abgeben könnte als Verweigerung des Einsatzdienstes interpretiert werden. Was sagt das FW-Gesetz dann dazu?Ordnungswidrigkeit, kann mit bis zu 250 EUR geahndet werden. Und das Ziehen dieser Möglichkeit wäre schon schön bescheuert.
    Von einem direkten Ausschluss wegen Dienstverweigerung steht im LBKG nichts.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW831242
    Datum23.06.2017 14:063993 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.das die zwei FW-Angehörige Schlüssel und ihre Melder abgegeben.


    Und auch ein FW Angehöriger ohne Schlüssel und ohne Melder ist ein FW-Angehöriger, wäre sonst blöd weil ich dann Jahre lang ein Illegaler gewesen wäre.

    Die Frage ist ob sie aus der Wehr ausgetreten sind oder nur den Einsatzdienst quittiert haben.
    Da der BM den problemlosen Eintritt angesprochen hat gehe ich von einem Austritt aus.

    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
    Innenminister de Maizière
    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg831243
    Datum23.06.2017 14:334060 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael W.Auch wenn ich ein paar Punkte der "schlechten Unterkunft" durchaus nachvollziehen kann, so dürften solche Zustände zumindest in großen Teilen bei vielen Feuerwehreinheiten üblich sein.
    Mir ist es vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, auf diese Weise die im Gutachten der UK Rheinland-Pfalz festgestellten Mängel im Gerätehaus und die daraus resultierenden Gefahren für die dortigen Kameraden zu relativieren.


    Beste Grüße

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP831244
    Datum23.06.2017 17:333987 x gelesen
    Aber die Aussagen in dem Interview: Die zwei sind deswegen entpflichtet worden weil der Bürgermeister deren Namen kannte. Bei anderen,jüngeren, ging konnte er das nicht tun weil er deren Namen nicht kannte.
    Bei so einer Aussage klappt mir das Kinn auf den Tisch,nur Sekundenbruchteilen,le vor der Stirn.

    Warum hat er die nicht gefragt? Unser OB z.b. ist bekannt für seinen Block den er immer Griffweite hat.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz831246
    Datum23.06.2017 18:23   4325 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian O.Mir ist es vollkommen unverständlich, wie man auf die Idee kommen kann, auf diese Weise die im Gutachten der UK Rheinland-Pfalz festgestellten Mängel im Gerätehaus und die daraus resultierenden Gefahren für die dortigen Kameraden zu relativieren.

    Einige Mängel dulden keine Aufschiebung in der Behebung. Andere sind dagegen recht einfach organisatorisch zu lösen, wenn man weitere als KO-Kriterium nimmt, müssten wohl 90% deutscher Feuerwehren schließen oder sofort neu bauen. Nicht mehr und nicht weniger will ich damit sagen.

    Gruß,
    Michael

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / 831248
    Datum23.06.2017 23:243891 x gelesen
    Moin,

    ich teile deine Ansicht zu 100%. Ich wür nach all dem gelesenen vermuten, dass da das Gerätehaus nur der vordergründige Streitpunkt ist...

    Gruß

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP832994
    Datum21.08.2017 19:284370 x gelesen
    Da sich unser Landtag dank des Instruments der kleinen Anfragen mit so ziemlich allem beschäftigt, war die Angelegenheit auch dort Thema: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3566-17.pdf

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz832995
    Datum21.08.2017 23:104136 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Da sich unser Landtag dank des Instruments der kleinen Anfragen mit so ziemlich allem beschäftigt, war die Angelegenheit auch dort Thema
    Ich zitiere mal aus der Drucksache:
    Geschrieben vom Ministerium des Inneren und für Sport Ohne Vorankündigung hatten die beiden dem Bürgermeister der Stadt
    Boppard namentlich bekannten Betroffenen in der Jahreshauptversammlung ihren aktiven Dienst nicht nur für beendet erklärt,
    sondern auch den für die Einsatzbereitschaft unabdingbaren Funkmeldeempfänger sowie den Schlüssel für das Gerätehaus abgegeben.
    Damit waren die Betroffenen objektiv und tatsächlich nicht mehr einsatzbereit. Sie befanden sich damit u. a. in der gegenwärtigen
    und konkreten Gefahr der persönlichen Haftung aufgrund einer Dienstverweigerung im Einsatzfall. Ihr Rechtsstatus war mit der
    aktiven Dienstverweigerung sofort und unmittelbar ungeklärt. Wären die beiden Betroffenen trotz ihres ungeklärten Rechtsstatus
    und entgegen der zuvor ernstlich erklärten Dienstverweigerung bei einem Katastropheneinsatz gleichwohl mit ausgerückt, hätte
    der Versicherer die Leistung bei einem Personenschaden verweigern können. Die sofortige statusrechtliche Klärung auch unter
    Fürsorgegesichtspunkten war damit unabdingbar.

    Mit Verlaub, das halte ich für ziemlichen Unsinn. Ein FA, der seinen Melder und seinen Schlüssel abgegeben hat und dennoch mit ausrückt, soll einen ungeklärten Rechtsstatus haben und bei Personenschäden nicht versichert sein? Abgesehen davon, dass fast alle Feuerwehrgerüchte, die die Zeile "dann ist er nicht versichert" enthalten, als Märchen anzusehen sind: Ich kenne genügend FA, die haben keinen Melder und keinen Schlüssel zum Gerätehaus. Haben die alle einen ungeklärten Rechtsstatus? Sind die alle unversichert? Natürlich nicht.

    Es kann ja höchstens gemeint sein, dass die FA angekündigt haben, nicht mehr ausrücken zu wollen, versetzt sie in einen ungeklärten Rechtsstatus. Wenn sie dennoch ausrücken sollten (diesen hypothetischen Fall halte ich für absolut unwahrscheinlich nach den Vorkommnissen), sehe ich aber gerade keine Pflichtverletzung. Die Zugehörigkeit des FA zur Feuerwehr endet nach LBKG mit der Entpflichtung durch den Bürgermeister, nicht durch irgendeine Art der Austrittserklärung oder durch Rückgabe von Schlüssel und Melder. Solange diese nicht erfolgt ist, ist der FA Mitglied seiner Feuerwehr mit allen Rechten und Pflichten. Die Pflichtverletzung begeht der Noch-FA durch Nichtteilnahme an Einsätzen in der Zeit bis zu seiner Entpflichtung. Ob irgendjemand ernsthaftes Interesse hat, dies zu sanktionieren in der Zeit, bis der Austritt formell korrekt erfolgt ist, darf bezweifelt werden.

    Dass der Bürgermeister die Rückgabe von Melder und Schlüssel als Bitte um Entpflichtung ansehen kann, erscheint nachvollziehbar. Nur die angedeutete Verpflichtung des Bürgermeisters zur Entpflichtung der FA geht aus keinem mir bekannten Gesetzestext hervor. Man tut hier ja gerade so, als müsse man die FA vor der Begehung einer schlimmen Verfehlung bewahren. Bei so viel rücksichtsvoller Handlung kommen mir die Tränen. Wenn die Leute (damit meine ich alle Beteiligten) Eier gehabt hätten, hätten sie sich zusammen gesetzt und die Sache zu klären versucht, bevor man zu solch schweren Geschützen greift.

    Ich kenne übrigens kaum ehemalige FA, die durch den Bürgermeister formell entpflichtet worden sind. Wenn ich mir überlege, wie viele Leute formell noch immer FA sind, ohne an Einsätzen und Übungen teilzunehemen, ohne persönliche Schutzausrüstung, und ohne dass sie wissen, dass sie noch immer aktiv sind, da kommen so viele Verfehlungen zusammen, dass jede Gemeinde einen eigenen Staatsanwalt bräuchte, um das alles nach Recht und Gesetz aufzudröseln. Vielleicht könnte man darüber nachdenken, das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst formal zu vereinfachen. Wer sich entschieden hat, nicht mehr dabei sein zu wollen, ist auch durch bürokratische Hürden nicht zu halten.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP832998
    Datum22.08.2017 10:563655 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Mit Verlaub, das halte ich für ziemlichen Unsinn. Es ist eine kleine Anfrage im Landtag. Da sind sowohl die Fragen als auch die Antworten regelmäßig von dieser Qualität ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833000
    Datum22.08.2017 11:353802 x gelesen
    Ich habe was im Hinterkopf(Zeitungsbericht?) das der BGM diese beiden Wehrleute entlassen hat weil er sie namentlich kannte.
    Zwei andere Kameraden sind dem wohl nur entkommen weil der BGM deren Namen nicht kannte.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz833014
    Datum22.08.2017 22:303367 x gelesen
    Geschrieben von Volker C. Ich habe was im Hinterkopf(Zeitungsbericht?) das der BGM diese beiden Wehrleute entlassen hat weil er sie namentlich kannte.
    Zwei andere Kameraden sind dem wohl nur entkommen weil der BGM deren Namen nicht kannte.

    Wenn das wirklich so abgelaufen sein sollte (woran ich meine Zweifel habe), wäre das ein Armutszeugnis für den Bürgermeister. Ein Grundsatz politischen Handelns auf allen Ebenen muss die Gleichbehandlung sein. Warum ich als Bürgermeister nicht die Namen von zwei Kameraden erfragen kann, erschließt sich mir nicht.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833018
    Datum23.08.2017 00:083381 x gelesen
    Ich hab es gesucht,aber einige Beiträge hierzu im Netz sind nicht mehr auffindbar. Es gab da auch mal Beiträge bei FB (Frei sichtbar/hab selbst keinen Zugang) bzw. SWR Mediathek die nicht mehr verfügbar sind.
    Auch die Webseite sieht aus wie frisch geputzt.
    Was ich gefunden hab ist die Aussage das der Wehrführer eben nicht gehört wurde wie dies in der Drucksache aufgeführt wurde.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW833027
    Datum23.08.2017 11:353179 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Ich habe was im Hinterkopf(Zeitungsbericht?) das der BGM diese beiden Wehrleute entlassen hat weil er sie namentlich kannte.
    Zwei andere Kameraden sind dem wohl nur entkommen weil der BGM deren Namen nicht kannte.
    Die Erklärung des BGM findet Ihr in dem Audio auf dieser Seite des SWR
    Einfach auf das Bild des BGM klicken. Bei mir läuft es noch (23.08.2017).

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833029
    Datum23.08.2017 11:462963 x gelesen
    Bingo. Genau das meinte ich. (Ich hab nur nach geschriebenem Wort gesucht/Mea Culpa)

    Ich persönlich halte die Aussagen für absoluten Quatsch

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz833035
    Datum23.08.2017 12:493113 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Bingo. Genau das meinte ich.
    Wow, hätte ich nicht gedacht, dass der sich nicht entblödet, das öffentlich nachrüfbar von sich zu geben... Wer sich die Mühe macht, ins LBKG zu schauen, wird die mehrfach erwähnte Vorschrift jedenfalls so nicht finden.

    Geschrieben von Volker C.Ich persönlich halte die Aussagen für absoluten Quatsch
    Da sind wir absolut einer Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833045
    Datum23.08.2017 17:262860 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.ow, hätte ich nicht gedacht, dass der sich nicht entblödet, das öffentlich nachrüfbar von sich zu geben.
    Lernt man Gerüchteweise sogar im GF-Lehrgang: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit. ;-)
    Er scheint davon auch fest überzeugt zu sein.
    Was mich mehr Erschüttert ist die Tatsache, das diese Aussage vom Land in der Drucksache quasi gestützt wird.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW833048
    Datum23.08.2017 19:172973 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.Lernt man Gerüchteweise sogar im GF-Lehrgang
    Das ist doch das Tagesgeschäft der Politiker, wie auch mancher Journalisten...

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg835654
    Datum08.12.2017 07:313037 x gelesen
    Guten Morgen

    Aktuell:

    -> SWR " Feuerwehrmänner dürfen wieder Dienst tun "

    " Sie hatten gegen Mängel im Gerätehaus protestiert, daraufhin wurden zwei Feuerwehrmänner aus Boppard entpflichtet. Zu Unrecht, hat jetzt der Kreisrechtsausschuss in Simmern entschieden. "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP835674
    Datum08.12.2017 16:262579 x gelesen
    Die Rhein-Zeitung berichtet ebenfalls darüber.
    Interessant 1: Von der Stadt war bei der Verhandlung niemand anwesend, obwohl es der Bürgermeister der Vorsitzenden des Kreisrechtsausschusses vorher ausdrücklich zugesagt hatte.
    Interessant 2: Die Namen der beiden Feuerwehrangehörigen findet man in der Liste des Ausschusses für Feuerwehr und Katastrophenschutz wieder. Das ist grundsätzlich nichts besonderes, da in solchen Ausschüssen bis zur Hälfte der Mitglieder auch "Nicht-Politiker" sein können und Fachwissen gerade dort auch hingehört. Auch findet man ein paar Namen der Beteiligten in anderen Gremien wieder, was auch nichts verwerfliches ist, Doppelehrenamtsträger gibt es viele und das ist auch nicht grundsätzlich ein Nährboden für besondere Geschichten.
    Wenn man dann aber Berichte wie diesen liest, bleibt das Gefühl, als wenn die Probleme der Feuerwehr hier auf ein nennen wir es mal kommunalpolitisch schwieriges Umfeld treffen.
    Schauen wir mal, wie es dort weitergeht. Ende ist da sicher noch nicht.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    xxx

     16.06.2017 13:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     16.06.2017 13:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.06.2017 14:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.06.2017 14:25 Stef7an 7R., Papendorf
     16.06.2017 14:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.06.2017 11:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.06.2017 13:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.06.2017 14:08 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.06.2017 14:21 Hara7ld 7S., Köln
     16.06.2017 14:55 Lars7 B.7, Zwinge
     17.06.2017 04:48 Volk7er 7C., Trier
     17.06.2017 12:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     18.06.2017 10:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.06.2017 11:59 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     18.06.2017 12:53 Lars7 B.7, Zwinge
     18.06.2017 18:53 Hara7ld 7S., Köln
     18.06.2017 19:45 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.06.2017 10:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.06.2017 14:05 Lars7 B.7, Zwinge
     19.06.2017 14:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.06.2017 18:05 Lars7 B.7, Zwinge
     19.06.2017 19:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.06.2017 20:11 Lars7 B.7, Zwinge
     20.06.2017 09:28 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     20.06.2017 10:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     20.06.2017 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     20.06.2017 11:10 Oliv7er 7S., Neidenbach
     20.06.2017 11:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     20.06.2017 11:18 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     20.06.2017 23:05 Volk7er 7C., Trier
     19.06.2017 15:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     21.06.2017 08:41 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.06.2017 12:14 Volk7er 7C., Trier
     21.06.2017 13:06 Lars7 B.7, Zwinge
     21.06.2017 13:17 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     21.06.2017 13:45 Volk7er 7C., Trier
     23.06.2017 01:19 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     23.06.2017 11:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.06.2017 12:27 Volk7er 7C., Trier
     23.06.2017 12:33 Volk7er 7C., Trier
     23.06.2017 12:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.06.2017 12:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.06.2017 13:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.06.2017 14:06 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.06.2017 13:03 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     23.06.2017 14:33 Flor7ian7 O.7, Hamburg
     23.06.2017 18:23 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     23.06.2017 23:24 Mart7in 7D., Dinslaken
     23.06.2017 17:33 Volk7er 7C., Trier
     21.08.2017 19:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.08.2017 23:10 Oliv7er 7S., Neidenbach
     22.08.2017 10:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.08.2017 11:35 Volk7er 7C., Trier
     22.08.2017 22:30 Oliv7er 7S., Neidenbach
     23.08.2017 00:08 Volk7er 7C., Trier
     23.08.2017 11:35 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     23.08.2017 11:46 Volk7er 7C., Trier
     23.08.2017 12:49 Oliv7er 7S., Neidenbach
     23.08.2017 17:26 Volk7er 7C., Trier
     23.08.2017 19:17 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     08.12.2017 07:31 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     08.12.2017 16:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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