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ThemaIntegrierte Rettungsgurte6 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • FW-Forum: Integriertes Gurtsystem / Haltegurt
  • FW-Forum: In Jacke integrierte Rettungsschlaufe
  •  
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein833785
    Datum19.09.2017 08:023664 x gelesen
    Moin Moin,

    da mir die Suche nicht wirklich weitergeholfen hat, nun nochmal hier direkt.

    Wir beabsichtigen neue Einsatzschutzbekleidung mit integriertem Rettungsgurt zu beschaffen.
    Das hierfür eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss ist soweit klar.

    Wie schaut es aber mit der Prüfung der Gurte nach Einsätzen / Übungen aus ?
    Ist es wie für die normalen Haltegurte die Sichtprüfung nach DGUV 305-002 oder gelten andere Regeln ?

    Danke vorab

    Marco.

    Alles meine eigene und private Meinung.

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    AutorOliv8er 8S., Münster / NRW833789
    Datum19.09.2017 09:442325 x gelesen
    Hallo Marco,

    das Feuerwehr-Magazin hat Anfang 2016 einen Praxistest von acht Jacken mit integrierten Gurtsystemen durchgeführt. Die Firma Texport hat diesen Artikel auf ihrer Website: Aber bitte mir Gurt (Feuerwehr-Magazin 2/2016)

    Die Notwendigkeit der Prüfung ergibt sich aus der BGR/GUV-R 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz:
    8.2 Prüfungen
    8.2.1 Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder
    Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies
    Funktionieren zu prüfen.
    8.2.2 Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend
    den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens
    jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen
    prüfen zu lassen.


    Im Artikel wird man deutlicher:
    In sämtlichen Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweisen der Hersteller findet sich die Formulierung, dass vor jedem Einsatz eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsprüfung durchzuführen ist. [...]
    Folgende Punkte sollten betrachtet werden:
    • Sind Beschädigungen (Risse, offene Nähte) vorhanden?

    • Sind Verfärbungen (Hitzebeaufschlagung, Verschmutzungen) zu erkennen?

    • Sind Verformungen (Quetschungen, Deformierungen) zu erkennen?

    • Ist die Funktion (Verschlüsse, Anbauteile vorhanden) noch gegeben?

    • Sind alle Kennzeichnungen (Etiketten, interne Nummerierung) vorhanden?



    Grüße

    Oliver

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    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein833790
    Datum19.09.2017 10:142004 x gelesen
    Das hilft mir weiter, vielen Dank !

    Alles meine eigene und private Meinung.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW833792
    Datum19.09.2017 11:462267 x gelesen
    Wo liegt der Fehler...

    Geschrieben von Oliver S.Jacken mit integrierten Gurtsystemen
    Geschrieben von Oliver S.8.2 Prüfungen
    8.2.1 Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder
    Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies
    Funktionieren zu prüfen.
    Geschrieben von Oliver S.Im Artikel wird man deutlicher: "
    In sämtlichen Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweisen der Hersteller findet sich die Formulierung, dass vor jedem Einsatz eine visuelle Überprüfung und eine Funktionsprüfung durchzuführen ist. [...]
    Folgende Punkte sollten betrachtet werden:
    "

    Sind Beschädigungen (Risse, offene Nähte) vorhanden?

    Sind Verfärbungen (Hitzebeaufschlagung, Verschmutzungen) zu erkennen?

    Sind Verformungen (Quetschungen, Deformierungen) zu erkennen?

    Ist die Funktion (Verschlüsse, Anbauteile vorhanden) noch gegeben?

    Sind alle Kennzeichnungen (Etiketten, interne Nummerierung) vorhanden?



    Ich frage mich seit dem Erscheinen dieser Features, wie das klappen soll - darüber hinaus hatten wir schon bei mehreren Tests schlicht das Problem, dass man bei einigen Typen unter PA nicht oder nicht in jeder Körpergröße dran kommt und einige schlicht schon beim eigenen Körpergewicht der Probanden gerissen sind oder die Jacken beschädigt haben...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorOliv8er 8B., Köln / NRW833798
    Datum19.09.2017 21:341651 x gelesen
    Hallo zusammen,

    richtig ist, dass die DGUV Regel 112-198 Beachtung finden muss, eine generelle Anwendung ist aber nicht zwingend.

    Es ist durchaus vorstellbar und zulässig, anhand einer Gefährdungsbeurteilung (durch jemanden mit entsprechender Fach- und Sachkompetenz) hiervon abzuweichen.

    Generell sollten Rangfolgen beachtet werden:
    Staatlich: EU-V / RL, -> nationale Ebene: Gesetzte, Verordnung, (anerkannte) technische Regeln (TRGS, TRBS, ..., DIN/ISO/EN, vfdb)
    Auf SGB VII-Seite: Vorschriften, Grundsätze, Regeln, Information.

    Siehe hier: Rang DGUV Regel 112-198

    Beispiel: "Safety-Belt" für die PSS 5000 & 7000 der Fa. Dräger.
    Dieser ist sogar ein zertifiziertes Rückhaltemittel und kann u.a. als "Stand-alone" Rückhaltegurt verwendet werden.

    Vorgabe: Prüfung durch Gerätewart der Feuerwehr und Atemschutzgerätewart (Einweisung gem. Gebrauchsanweisung) - kann aber auch ein und dieselbe Person sein.

    Grüße
    Olli

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    AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen833799
    Datum20.09.2017 08:011432 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.einige schlicht schon beim eigenen Körpergewicht der Probanden gerissen sind oder die Jacken beschädigt haben...

    Gabs dazu dann eine Reaktion vom Hersteller?

    Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen.
    Konrad Adenauer


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     19.09.2017 08:02 Marc7o V7., Appen
     19.09.2017 09:44 Oliv7er 7S., Münster
     19.09.2017 10:14 Marc7o V7., Appen
     19.09.2017 11:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     20.09.2017 08:01 Heik7o L7., Maintal
     19.09.2017 21:34 Oliv7er 7B., Köln
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