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ThemaDortmund-Dorstfeld: Hochhaus-Evakuierung (800 Personen)13 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW833839
Datum22.09.2017 15:014471 x gelesen
Dortmund.de
Brandschutz: Wohngebäude Hannibal 2 in evakuiert - Stadt bietet Hilfsangebote
Nachricht vom 21.09.2017

Aufgrund eklatanter Brandschutzmängel musste am Donnerstag, 21. September 2017, das Hochhaus Hannibal II in Dorstfeld freigezogen werden. Betroffen sind etwa 400 Haushalte mit insgesamt 800 Personen, denen die Stadt Dortmund derzeit verschiedene Hilfsangebote bietet.
Wichtigste Informationen

Fehlender Brandschutz macht sofortige Evakuierung nötig
Anwohner wurden kurzfristig in der Helmut-Körnig-Halle untergebracht
Stadt sieht oberste Priorität im Schutz der Mieter
Bewohner werden in Wohnungen der Stadt und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht
Stadtverwaltung und Partner betreuen Anwohner intensiv
Haus wird u.a. durch einen Sicherheitsdienst gesichert
Anwohner finden am Freitag - Sonntag, 9:00 - 20:00 Uhr, Infopunkte am Hannibal vor
Dauer der Maßnahme noch nicht abzusehen[...]

Ursprüngliche Nachricht:
In der heutigen Pressekonferenz, 21. September, nahm Planungsdezernent Ludger Wilde zu der schnellen Evakuierung Stellung: "In einer Begehung am vergangenen Dienstag, 19. September, mit Feuerwehr und Bauaufsicht hat sich herausgestellt, dass durch bauliche Veränderungen die Genehmigungen auf das Brandschutzkonzept verloren gegangen ist." Eine Tiefgarage ohne Brandschutz, nicht brandsichere Leerschächte und fehlende Rettungswege haben die kurzfristige Evakuierung nötig gemacht.
Bei der letzten routinemäßigen Kontrolle wurden diese Mängel nicht festgestellt.

Geordnete Räumung
Wilde dazu: "Die Schächte sind zum Beispiel nicht wie vorgeschrieben von den Wohnungen entkoppelt, so dass im Notfall in kürzester Zeit die Wohnungen zu verrauchen drohen. Dieser Zustand machte ein unmittelbares Handeln erforderlich. Es geht um Leib und Leben".

Das Ziel ist eine geordnete Evakuierung. Für die Mieterinnen und Mietern wird an diesem Abend eine Unterbringung in der Helmut-Körnig-Halle organisiert. Sie können dort schlafen und werden mit Essen und Trinken versorgt. "Ab Morgen", erklärte der Planungsdezernent weiter, "wird für alle eine längerfristige Unterbringung gesucht." Die Mieterinnen und Mieter haben in den nächsten Tagen die Gelegenheit im Beisein von Feuerwehr und Ordnungsdienst auf ihr Hab und Gut zugreifen zu können.[...]

Die Kosten für die Umquartierung und Unterbringung der Mieter wird, ebenso, wie die Sicherung und Bewachung des leerstehenden Gebäudes, dem Besitzer der Immobilie (Intown) in Rechnung gestellt.

LN-Online (dpa)
Der Mieterverein Dortmund riet Betroffenen, die Miete einzubehalten und dies dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen.
Das würde ich als Mieter auch so machen und zusätzlich schauen, ob man gemeinsam eine Sammelklage bzgl. Schadenersatz anstoßen kann.

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz833841
Datum22.09.2017 15:382109 x gelesen
Geschrieben von Jörg E. J.Die Kosten für die Umquartierung und Unterbringung der Mieter wird, ebenso, wie die Sicherung und Bewachung des leerstehenden Gebäudes, dem Besitzer der Immobilie (Intown) in Rechnung gestellt.

LN-Online (dpa)
"Der Mieterverein Dortmund riet Betroffenen, die Miete einzubehalten und dies dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen."

Die Summe aus Einsatzkosten, Mietausfall, Unterbringung und Mangelbehebung dürfte so manches Immobilienunternehmen sehr schnell in die Zahlungsunfähigkeit treiben. Mit Schadenersatz sieht es dann eher schlecht aus.

Ich frage mich ja schon, wie lange diese gefährlichen Zustände schon bestehen und ob diese rabiaten Maßnahmen mit immensen Kosten für den Eigentümer gerechtfertigt sind. Gab es vorher ein Ultimatum an den Vermieter, bis wann die Mängel behoben sein müssen?

Vermutlich hat ein Ereignis wie der Hochhausbrand in London die Aufsichtsbehörden auf den Plan gerufen, und nun werden mit drastischen Maßnahmen Versäumnisse der Vergangenheit aufgearbeitet (wobei der Haupanteil der Versäumnisse offensichtlich beim Vermieter liegt).

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AutorTim 8B., St. Ingbert / Saarland833842
Datum22.09.2017 15:472148 x gelesen
Das Gebäude hat nicht die beste Vita...

Mehrfacher Besitzerwechsel, Insolvenz der Eigentümer, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung, und dann ersteigert der jetzige Eigentümer die Problemimmobilie im Jahr 2011 bei einem Sanierungsbedarf lt. Sondergutachten 9,3 Millionen und einem Verkehrswert von 3,7 Millionen für 7 Millionen Euro (!).

Zwangsversteigerung 1
Zwangsversteigerung 2

Wa ich noch nicht so ganz nachvollziehen konnte ist allerdings der Zusammenhang des Eigentümers mit der in diesem Zusammenhang oft genannten Intown GmbH, der auch das vor kurzem auffällig gewordene Hochhaus in Wuppertal gehört.

Das liest sich schon alles etwas seltsam...

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP833848
Datum22.09.2017 18:272041 x gelesen
412 WE. mal Konservativ jede bringt 300 Monat. Das seit 6 Jahren. sind knapp 9 Mio. Umsatz. Konservativ.

Dies ist meine Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg854493
Datum23.12.2019 18:591321 x gelesen
RN+ Skandal-Hochhaus Hannibal in Dorstfeld: Erneut Mängel im Bauantrag

Mehr als 400 Wohnungen wurden vor zwei Jahren im Hannibal-Hochhaus plötzlich geräumt. Der Besitzer will umbauen, damit die Bewohner wieder einziehen können. Daraus wird erst mal nichts.

RN

wenn der Wurm mal richtig drin ist ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg891844
Datum15.11.2025 22:58815 x gelesen
Stadt Dortmund verliert vor Gericht: XXL-Räumung war unnötig

Hallo

Oha ;-()

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden: Die Stadt Dortmund handelte bei der Räumung des Hannibal-Wohnkomplexes 2017 rechtswidrig. Die Behörden veranlassten damals das sofortige Verlassen der Wohnungen in Dorstfeld. Das war nicht erlaubt.

Das wird teuer

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg891845
Datum16.11.2025 04:32748 x gelesen
Acht Jahre nach der Räumung des Dortmunder Hannibal wegen Brandschutzmängeln: Urteil vertagt

Vor acht Jahren räumte die Stadt Dortmund den Hochhauskomplex "Hannibal" wegen Brandschutzmängeln. War die Räumung rechtens?

Hallo

Hier gibt es mehr Details ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS891848
Datum17.11.2025 06:54624 x gelesen
Ich denke mal die Mieter werden da wohl auch Ansprüche haben. Da kann noch was auf die Stadt zukommen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg891849
Datum17.11.2025 12:53456 x gelesen
hallo,

... Hintergrund des Vorfalls in Dortmund ist ein Unglück in England. Im Juni 2017 hatte es einen Brand im Londoner Greenfell Tower mit 72 Toten gegeben. Unter diesem Eindruck ordnete die Stadt die sofortige Räumung an.

Die Stadtverwaltung stellte fest, dass bei Baumaßnahmen der Eigentümergesellschaft unsachgemäß, rechtswidrig und unzulässig gearbeitet worden war. Es gab keine klare Trennung mehr zwischen Parkdeck und Wohneinheiten. Im Brandfall drohte eine immense Rauchentwicklung in den Wohnungen und auf den Rettungswegen. ...


Auch wenn man unterstellt das der Greenfell Tower Brand bei der Entscheidung eine grosse Rolle gespielt hat dürfte die Gründe schon fundiert sein.

Ich hätte da eher eine Quote erwartet. Ich gehe davon aus dass die Mängel zumindest teilweise objektiv vorhanden waren. Und das fällt voll in den Verantwortungsbereich des Besitzers.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 891851
Datum17.11.2025 20:50344 x gelesen
Moin,
Bewohnern den Zutritt zur eigenen Wohnung wegen einer möglichen Gefahr unverzügich zu untersagen ist schon ein recht massiver Eingriff. Und so wie es ausschaut (Und aus meiner Sicht auch absolut zu Recht), bewertet das Gericht die Lage doch deutlich anders.

Mal schauen, ob Feuerwehrs / Ämter draus lernen....

Gruß

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken891852
Datum17.11.2025 21:50314 x gelesen
Mal schauen, ob Feuerwehrs / Ämter draus lernen....

Naja, man wird Vorschriften und Gefahren nicht mehr so ernst nehmen, bis halt wieder was passiert und jeder schreit 'Warum hat man nicht... '

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891853
Datum18.11.2025 08:35   406 x gelesen
Geschrieben von Martin D. Mal schauen, ob Feuerwehrs / Ämter draus lernen....
Enorme Rücklagen in den Haushalt einstellen? Mehr Juristen vorhalten?
Ich stelle mir gerade, rein hypothetisch, vor, wie ein Bürgermeister (oder Landrat) oder auch nur ein Wehrleiter (oder Äquivalentkreisfeuerwehrmensch) eine Evakuierungsanordnung für ein Gebiet ausspricht, wo ein Hochwasser nach Starkregen erwartet wird, wo noch keiner so richtig sagen kann wie hoch es wirklich wird - und dann kommt das gar nicht.
Dann stehen die gleichen Leute mit Fackeln und Mistgabeln vor der Verwaltung, die, naja, die andererseits eben auch da stehen würden, und jetzt denken wir uns das mal finanziell ins große... Gute Nacht, natürlich rein hypothetisch.

Ob man die aktuelle Rechtssprechung in den Ämtern für irgendwas brauchen kann, entscheide ich aber, nachdem ich das im Volltext gelesen habe.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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 22.09.2017 15:01 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
 22.09.2017 15:38 Oliv7er 7S., Neidenbach
 22.09.2017 15:47 Tim 7B., St. Ingbert
 22.09.2017 18:27 Volk7er 7C., Trier
 23.12.2019 18:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.11.2025 22:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.11.2025 04:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.11.2025 06:54 Volk7er 7C., Garbsen
 17.11.2025 12:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
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