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Thema | Dienstherren wechseln | 4 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Alex8and8er 8W., Blaibach / Deutschland | 835206 | |||
Datum | 16.11.2017 21:19 | 6318 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Bin aktuell bei einer BF beschäftigt und denke daran den Dienstherren zu wechsel, jedoch hab ich keinerlei Ahnung davon. Hat jemand von euch Erfahrung davon oder kennt sich aus? | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 835208 | |||
Datum | 16.11.2017 22:59 | 3861 x gelesen | |||
Ausgebildete, einsatzfähige Brandmeister, mit RD-Ausbildung werden derzeit immer gesucht. Ich wúrde behaupten da ist der Markt derzeit so gut wie lange nicht. Ausuchen. Bewerben. Der neue Dienstherr ist dann bei den formalien behilflich. Tipp: Mal hier im.Stellenmarkt gucken oder auf den Webseiten der Städte. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Dietzenbach / Hessen | 835209 | |||
Datum | 17.11.2017 10:11 | 3081 x gelesen | |||
Also ich gehe mal davon aus, dass das bei Kommunalbeamten generell nicht anders ist als bei einem Bundesbeamten - da habe ich das schon mehrmals (nicht Feuerwehrdienst) durchgespielt. Wenn Dich ein neuer Dienstherr haben will, dann muss der sich an Deinen alten Dienstherrn wenden. Üblicherweise werden die beiden sich zunächst auf eine Abordnungszeit (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) einigen, wo Du dann von Deinem jetzigen zu Deinem zukünftigen Dienstherrn abgeordnet wirst. Das ist so eine Art Probezeit bei Beamten. In dieser Zeit kannst Du jederzeit zurück zu Deinem alten Dienstherr wechseln bzw. der zukünftige Dienstherr Dich auch zurückschicken, wenn Du ihm nicht passt. Im Prinzip geht es aber auch ohne vorherige Abordnung; Dann versetzt Dich Dein alter Dienstherr (Versetzungsschreiben - Verwaltungakt) einfach zu dem neuen Dienstherr. Problematisch ist es, wenn Dich Dein alter Dienstherr nicht gehen lassen will. Dann ist Geduld gefragt, weil weder Du noch der neue Dienstherr ein Recht auf die Abordnung hast/hat. Ich habe Bekannte, da hat das über ein Jahr gedauert. Dann gibt es noch den Beamtenraub (oder auch ähnlich bezeichnet). Dieser wird aber ehr selten praktiziert, weil man sich damit als Behörde keine Freunde macht ;-). Im Prinzip gilt bei einem Beamten immer die letzte Urkunde. Wenn Dir als ein anderer Dienstherr eine neue Urkunde ausstellt, bist Du automatisch dort neuer Beamter (wurdest also geraubt). Im Prinzip ist das im für Dich geltenden Beamtengesetzt geregelt. Die sind aber von Bundesland zu Bundesland bzw. zum Bund nicht zwingend gleich. Tipp: Wenn Du das Bundesland wechselst bzw. sogar zum Bund gehst, dann können sich die Beihilfevorschriften ändern, es sei denn du hast als Einsatzbeamter eine freie Heilfürsorge. Das kann bei einem Wechselgedanken eine entscheidende Rolle spielen ... | |||||
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Autor | Loth8ar 8L., Hilden / NRW | 835211 | |||
Datum | 17.11.2017 10:38 | 2800 x gelesen | |||
Halllo. Bei Feuerwehrbeamte ist das etwas anders. Wenn Dich eine andere Feuerwehr haben möchte, wird diese Deine Personalakte anfordern. Anschließend muss Dein zukünftiger Arbeitgeber und Du einen Versetzungsantrag stellen. Dann werden sich beide Personalämter auseinander setzen und einen Termin vereinbaren. Normalerweise 3 Monate. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Dich Dein neuer Arbeitgeber mit einer Urkunde holt. Dass heißt, er stellt Dir eine Urkunde zum einem Termin aus. Dann muss Dein jetziger Arbeitgeber Dich ziehen lassen. Dieses hat natürlich einen ganzen bitteren Beigeschmack. Einen sonnigen Tag noch! | |||||
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