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ThemaFreiw. Feuerwehr Mitglied Haustüre abschließen13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRamo8n R8., Mülheim an der Ruhr / NRW836244
Datum28.12.2017 18:336973 x gelesen
Hallo erstmal
Ich bin Neu Hier im Forum und Freue Mich schon auf erfolgreiche Antworten.

Es ist ja ein sehr Umschrittendes Thema darf die Haustüre in dem Haus wo man Wohnt abgeschlossen werden oder nicht.
Ich habe gerade ein wenig Ärger mit dem Vermieter, den er möchte das die Haustüre immer abgeschlossen wird.
Bei einer Alarmierung ist es halt immer ärgerlich wenn man vor der verschlossenden Türe steht.
Ich habe ihm schon drauf aufmerksam gemacht das es alleine durch den Brandschutz von Personen nicht richtig sei die Türe immer wieder zu Verschließen Aktz. 2-13S127/12 aber ihm ist es egal, er hat für die FF absolut kein Verständnis dafür gibt es Ja Leute die dafür Geld Verdienen, da bräuchte man keine FF
Habt Ihr dazu ev. Ideen
Gibt es Regelungen oder ev. sogar ein Gesetz

Freue Mich auf eure Antworten

LG Ramonnullnull

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836247
Datum28.12.2017 18:454343 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ramon R.Bei einer Alarmierung ist es halt immer ärgerlich wenn man vor der verschlossenden Türe steht.
nur zum Verständnis:

du bist in der Wohnung - es kommt eine Alarmierung - du willst runter um ins Feuerwehrhaus zu gehen/fahren.

und da stehst du im Treppenhaus innen vor der verschlossenen Haustüre?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRamo8n R8., Mülheim an der Ruhr / NRW836249
Datum28.12.2017 18:494333 x gelesen
Danke für die Antwort

Ja genau

In dem Haus wo ich wohne Ist immer die Haustüre abgeschlossen Tag und Nacht
dies ist halt ärgerlich

LG Ramon

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836250
Datum28.12.2017 18:554271 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ramon R.In dem Haus wo ich wohne Ist immer die Haustüre abgeschlossen Tag und Nacht
dies ist halt ärgerlich

klar - eine verschlossene Haustüre bremst einen etwas aus.

Von welcher Verzögerung sprechen wir?

musst du wieder zurück einen Schlüssel holen oder hast den den sowieso am Schlüsselbund zusammen mit dem Autoschlüssel?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorRamo8n R8., Mülheim an der Ruhr / NRW836251
Datum28.12.2017 19:134217 x gelesen
Meistens habe Ich keinen Schlüssel dabei weil meine Frau eh immer zuhause ist
Sie hat halt die Kinder und es ist schon eine Verzögerung von ca 5-7 Min.
Wir müssen die Haustüre aufschließen ( und Eigentlich wieder zu mach ich schon nicht )
dann muss ich durch ein Tor was auch immer abgeschlossen ist weil könnte ja jemand auf dem Hof gehen da habe ich mein auto stehen alles A.. Dunkel da siehst nichts wo du den schlüssel reinstecken muss um das Tor auf zuschließen dann mit auto Raus (und eigentlich das Tor wieder verschließen was ich aber auch nicht mache )

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW836252
Datum28.12.2017 19:324017 x gelesen
In einem Mehrfamilienhaus ist es nicht gestattet den Notausgang in irgend einer Form zu sperren. Es gibt spezielle Schließbleche für diesen Zweck.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg836254
Datum28.12.2017 19:453958 x gelesen
Geschrieben von Ramon R.Gibt es Regelungen oder ev. sogar ein Gesetz
Jein, das wurde von unterschiedlichen Gerichten schon ganz unterschiedlich entschieden.
Siehe: AG Hannover
Es gibt dazu bis heute m.W. leider kein Grundsatzurteil.

Ärgerlich aber nicht zu ändern. Muss man sich halt entsprechend organisieren. Am Autoschlüssel ein Hausschlüssel und eine kleine Taschenlampe helfen da weiter.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836255
Datum28.12.2017 19:473947 x gelesen
Dann würde ein zweiter Schlüssel schon reichen, um aus 5-7min ein paar Sekunden zu machen?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW836256
Datum28.12.2017 19:473946 x gelesen
Als Beispiel;
https://schliess-anlagen.de/fluchtwegsysteme/

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg836261
Datum28.12.2017 22:163521 x gelesen
Hallo Ramon,
habt Ihr eine Türsprechanlage mit Drücker oder müsst Ihr bei Besuch immer erst alles aufschließen und beim gehen das gleiche?
Wenn Drücker, könnte Deine Frau bei Alarm drücken.
Für die Zukunft mit dem Vermieter sprechen, ob er bei defekt die Zylinder mit Knaufzylinder ersetzen würde. Dann brauchst Du keinen Schlüssel. Oder Panikschlösser einbauen (teuer), diese verriegeln auch selbstständig.
Christian

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)836263
Datum29.12.2017 02:16   3941 x gelesen
Hallo Ramon Ramon,
herzlich Willkommen im Forum. Kleiner Hinweis zu Beginn, kontrollier doch bitte nochmal Dein Profil, da sind zwei (gleiche) Vornamen eingetragen. Ich hab ja auch zwei Vornamen drin, aber das sind verschiedene und es ist Absicht.

Wenn Du also eine Regelung oder ein Gesetz suchst, dann mach es doch ganz einfach so: wander aus nach Bayern! Wir nehmen die vom DFV favorisierte Integration von Migranten durchaus ernst, und wenn Du - je nach Gegend - einen Sprachkurs absolviert hast, dann wirst Du im gschdregdn Schweinsgalopp neimichriert in die Feierwehr und kannst dem zukünftigen Ex-Vermieter getrost sagen "Ey du Mühlhamer Greinmeicherla, lass mer doch mei Ruhr!"

In Bayern haben wir nämlich bei der letzten Verordnungsänderung der VVB als Allgemeinvorschrift zur Verhütung von Bränden im § 22 Abs. 2 VVB
explizit MFHs mit in die nicht abschließende Aufzählung der Gebäude mit nicht zu versperrenden Türen von Rettungswegen mit aufgenommen.

Ich hab aber noch eine andere Idee: Die von Dir genannten Aussagen des Vermieters lassen doch nicht nur das Einsichtsdefizit bezüglich der abgesperrten Eingangstür erkennen, hier liegt wohl noch sehr viel mehr beim Gesamtverständnis bzw. bei der Gesamtkenntnis über die Struktur und die Erforderlichkeit der Feuerwehr im Argen. Wie wäre es, wenn Du Deinen Vermieter zu einem gemütlichen Gespräch bei einem ihm genehmen Kaltgetränk im LZ-Stübchen einlädst und ihn zusammen mit Deinem Löschzugführer bzw. einem professionellen Unterstützer aus Reihen der
Geschrieben von Ramon R.Leute die dafür Geld Verdienen die Struktur und den Sinn der kommunalen Feuerwehr erklärst Ggf gibt's auch Unterstützung vom DFV, das wäre sicher auch was im Sinne von gelebter Vielfalt und Demokratie und würde Gruppe der Vermieter in der Feuerwehr deutlich stärken und die Diskriminierung von Nach22Uhrkeinmännerbesuchundtürabsperrensacklzementnochmalvermietern im Forum endlich mal unterbinden!

Soviel zur zwischenmenschlichen Lösungsmöglichkeit. Ansonsten find ich den Tipp vom Waschdl mit dem Zweitschlüssel ganz prima und praktikabel, bevor man sich irgendeinen sauteuren technischen Notausgangstürdrückergrampf einbaut.



Grüßla,
de Forums-Schwerdgoschn

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW836265
Datum29.12.2017 07:573431 x gelesen
Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden.
Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 127/12)

Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.

VG
Olli

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AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW836333
Datum02.01.2018 10:452009 x gelesen
Ich denke ein noch größeres Risiko besteht für Besucher die gar keinen Schlüssel haben, soll auch solche Situationen geben wo nur der Besucher anwesend ist, z.B. Babysitter wenn die Eltern unterwegs sind. Dazu kommt dann noch das nicht öffnen können für z.B. Rettungsdienst wenn was passiert. Der "Drücker" wird ja auch nur dann funktionieren wenn die Tür nur verschlossen ist und nicht verriegelt ist.

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xxx

 28.12.2017 18:33 Ramo7n R7., Mülheim an der Ruhr
 28.12.2017 18:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.12.2017 18:49 Ramo7n R7., Mülheim an der Ruhr
 28.12.2017 18:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.12.2017 19:13 Ramo7n R7., Mülheim an der Ruhr
 28.12.2017 19:32 Hara7ld 7S., Köln
 28.12.2017 19:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.12.2017 19:45 Ralf7 H.7, Drebkau
 29.12.2017 07:57 Oliv7er 7B., Köln
 02.01.2018 10:45 Marc7el 7D., Ratingen
 28.12.2017 19:47 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.12.2017 22:16 Chri7sti7an 7H., Grötzingen
 29.12.2017 02:16 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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