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ThemaBMA + Rauchmelder: Bei den Feuerwehren in der Region brennt es19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836611
Datum16.01.2018 08:305957 x gelesen
hallo,

Bei den Feuerwehren in der Region brennt es

Die Anzahl der Feuerwehreinsätze nimmt immer weiter zu. Hauptsächlich wegen der Rauch- und Brandmelder.

Esslingen - Der Kirchheimer Kommandant Roland Schultheiß hat schon alles erlebt: Die Feuerwehr wurde wegen eines Gasalarms gerufen, dabei kochte eine Frau nebenan nur Sauerkraut, die Feuerwehr wurde wegen eines quer auf der Straße liegenden Baumes gerufen, dabei war es nur ein Ast, den man hätte selbst wegziehen können. Die Feuerwehr wurde wegen einer zugefallenen Tür gerufen, dabei hätte das jeder Schlüsseldienst erledigt.

Die Zahl der Einsätze im Kreis Esslingen steigt an. Sie ist zwar nicht so hoch wie im Jahr 2013 als der große Hagelsturm über die Kreise Tübingen und Esslingen fegte und die Zahl der Einsätze enorm in die Höhe trieb. Das hat auch die Feuerwehren in den Nachbarkreisen belastet, die in Esslingen und Reutlingen Hilfe leisten. Aber sie steigt kontinuierlich. Die Kirchheimer Wehr verzeichnet manchmal bis zu sieben Alarme am Tag, punktuell sind manche Wehren an der Obergrenze angelangt. ...


Quelle: p.gifBei den Feuerwehren in der Region brennt es

Der Hauptgrund sind die Rauchmeldeanlagen in den Firmen und die häuslichen Rauchmelder, sogenannte Hausrauchwarnmelder wie die Feuerwehr sie nennt, sowie Bagatell-Einsätze.
Dazu kommen noch die stark angestiegenen Einsatzzahlen mit dem Thema "Türöffnung".

Genau das wird bei nicht wenigen Freiwilligen Feuerwehren mit der Hauptgrund sein bzw. werden warum Einsatzkräfte ihr Engagement zurückfahren (müssen).

Da muss man nun an der einen oder anderen Stellschraube drehen. Die Preisfrage ist da dann aber an welcher?

  • Muss bei jedem BMA-Alarm bzw. ausgelöster Rauchmelder ein kompletter Löschzug der sich bei manchen Feuerwehren aus Fahrzeugen mehreren Standorte zusammensetzt rausfahren?
  • Kann man mit besserer Wartung die Fehlalarmierungsquote von BMAs überhaupt noch senken?
  • Muss zur Türöffnung immer eine Feuerwehr alarmiert werden oder kann das ein Trupp bestehend aus Hauptamtlichen dies überörtlich abdecken?
  • Gibt es (mögliche) technische Entwicklungen die zumindest teilweise Feuerwehreinsätze unnötig machen könnten? ( Videoübertragung bei BMA-Alarm, ferngesteuerte Türöffnung durch die Leitstelle ...

Meiner Ansicht nach muss man in diesen Bereichen jetzt möglichst schnell dagegen steuern. Da werden inzwischen manche Freiwillige Feuerwehren "verheizt". Einsatzkräfte können, dürften bzw. wollen dann einfach nicht mehr kommen.

Wenn "BMA", "Tür öffnen" oder "Rauchmelder ausgelöst" auf dem Melderdisplay steht bleibt man einfach im Bett liegen bzw. bei der Arbeit.

Auch das Verständnis des Arbeitgebers dürfte nach dem x. BMA-Alarm deutlich sinken.

Da muss es Änderungen geben. Ansonsten wird die Notwendigkeit von hauptamtlichen Kräften deutlich früher kommen als ohne den hier beschriebenen Anstieg von solchen Bagatelleinsätze.

Und das wird die Kostenlawine für die Kommunen. Nicht das Super-HLF für die Feuerwehr sondern die dann notwendigen hauptamtlichen Kräfte. DIE kosten Geld.

Hier sollte schnellsten geforscht und entwickelt werden. Die Gesellschaft können wir nicht ändern. Aber wir können versuchen durch Technik und anderer Organisation zumindest teilweise da gegenzusteuern.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMich8ael8 S.8, Erlenbach / Bayern836623
Datum16.01.2018 12:252931 x gelesen
Geschrieben von ---Jürgen M@yer---
Dazu kommen noch die stark angestiegenen Einsatzzahlen mit dem Thema "Türöffnung".

Genau das wird bei nicht wenigen Freiwilligen Feuerwehren mit der Hauptgrund sein bzw. werden warum Einsatzkräfte ihr Engagement zurückfahren (müssen).

Da muss man nun an der einen oder anderen Stellschraube drehen. Die Preisfrage ist da dann aber an welcher?
Wie ware es auf jedem Streifenwagen eine Teleskopleiter zu platzieren und einen Ziehfix ;-), meinet wegen auch auf einem RTW? Wenn es dann "doch höher hinaus" gehen sollte. Eine DL/LF.

Meine Kollegen und Vorgesetzten wundern sich eher mehr über die X-te Türöffnung, und hinterfragen jedesmal warum dass denn die Feuerwehr machen müsse.

In diesem Sinne, Horido

Alle Äußerungen die ich hier treffe, entsprechen meiner persönliche Meinung!!!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg836624
Datum16.01.2018 12:372860 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael S.und hinterfragen jedesmal warum dass denn die Feuerwehr machen müsse.

wenn Menschenleben in Gefahr sind ist rechtlich gesehen eine Türöffnung auch Aufgabe der Feuerwehr

Bei den Türöffnungseinsätze bei denen ich in den letzten Jahren dabei war konnten wir schon Personen retten. Da wäre längeres Warten z.b. auf einen Schlüsseldienst nicht optimal gewesen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836625
Datum16.01.2018 12:42   3215 x gelesen
Wie läuft denn so eine Türöffnung ab?
Fall 1: Türöffnung durch Schlüsseldienst: ein Kombi, eine Werkzeugtasche, eine Arbeitskraft.
Fall 2: Türöffnung durch nächsten erreichbaren Schreiner oder Metallbauer: ein Kleintransporter voll Werkzeug, eine Arbeitskraft, vielleicht ein Azubi oder Praktikant dazu.
Fall 3: Türöffnung durch Feuerwehr: ein HLF. Dazu ein RW, falls das Werkzeug vom HLF nicht reicht. Und eine DLK, falls die Leiter vom HLF zu kurz ist. Und ein ELW, weil der war teuer. Und noch ein LF, weil die Einsatzstelle bilderbuchmäßig abgesichert werden muss, immerhin blockieren mehrere LKW gerade die total wichtige Nebenstraße. Und noch ein KdOW, ohne höchstmögliche Führungskraft kann man ja so einen Einsatz niemals abfeiern, weil der naturgemäß einen Grundrechtseingriff bedeutet. Und noch ein Fahrzeug der nächsten Ortswehr, weil die eigenen Kräfte könnten vielleicht nicht ausreichen, und es läuft ja immerhin unter der Überschrift Technische Hilfeleistung, und was kann einen da nicht alles erwarten...

In allen drei Fällen dürfte der tatsächlich benötigte, beschäftigte Personal- und Werkzeugbedarf gleich sein. Nur bei 3. kommen irgendwie sehr wenige auf die Idee, das ganze Vorgehen mal zu überdenken. Man findet heute schon bei FFs ohne Hauptamt Kleineinsatzfahrzeuge, die mit 2-3 Mann Besatzung und der Beladung extra auf solchen Firlefanz eingerichtet sind, und laut der Einsatzliste rollt bei Türöffnung zur besten Arbeitszeit dann KEF, HLF, ELW - wozu?
Sperrwerkzeugsatz, Akkuschrauber, ne Teleskopleiter werden zusammen 45-50 Kilo wiegen, natürlich Platz brauchen, aber muss das eigentlich in einem roten Auto sein? Angesichts der Einsatzlagen, Zuständigkeiten und des Ausbildungsbedarfs könnte man vielleicht auch mal über weiße oder silber/blaue Fahrzeuge nachdenken. Die stehen bei solchen Einsätzen eh rum, schauen dem tapferen Türöffner über die Schulter, und wundern sich über dessen umfangreichen Begleitschutz.

Und auch bei BMA und Heimrauchmelder könnte man feuerwehrseitig heute schon differenzierter alarmieren und ausrücken, wenn man das wollte. Derartige Bestrebungen sind aber eher, sagen wir mal, verhalten. Da greift das "Eskönnteaberdoch..."-Prinzip, und der ganze Fackelzug wird aufgeboten. Anlagen zur Früherkennung von Bränden erkennen Brände überraschenderweise früh, da könnten viele gegenüber einem Gebäudevollbrand ihr Aufgebot noch etwas abspecken.

Und es wäre vielleicht auch ne gute Idee, die ganze Problematik ein wenig differenziert zu betrachten. Ich könnte mich auch hinstellen und sagen, unsere Türöffnungen alleine im letzten Jahr waren von der Anzahl her schon soviele, wie insgesamt in den 5 Jahren zuvor. Die beiden zusätzlichen Einsätze haben uns aber nicht noch wirklich überfordert...
Ähnlich sieht es bei BMAs aus. In Großstädten ist das natürlich wieder etwas anderes, aber gerade da kann man auch den Alarmierungsumfang eher abstufen als in Einheiten mit 1-2 Fahrzeugen und ~20 Mann. Und da könnte man auch eher mal den Baubetriebshof o.ä. mit Aufgaben wie Ölspuren beschäftigen, oder Notfallschlüsseldiensten, oder 1-2 Gerätewarte hauptamtlich mal mit einem KEF rausfahren lassen ohne Ehrenamtsbetreuer... Wenn man diese Möglichkeiten alle ausgeschöpft hat, dann kann man immer noch über die (meine Lieblingsstelle im Bericht) "gefühlten, aber nicht belastbaren Zahlen" fabulieren.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein836629
Datum16.01.2018 13:053006 x gelesen
Wie flächendeckend ist 3. denn verbreitet? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen - auch abzüglich der Zuspitzungen ;-) - dass das Szenario in einer relevanten Anzahl flächendeckend vorkommt.

Zur Türöffnung kommt da wo ich es beobachten kann ein (H)LF, ggf nachgefordert die Drehleiter, wenn man über ein nicht mit tragbaren Leidern erreichbares Fenster muss/will. Manche BFs schicken ja auch nur das von dir genannte KEF mit zwei Mann (wobei ich schon mehrfach erlebt habe, dass die größeren Leitern vom LF bei einer "Türöffnung" gebraucht wurden).

Was bei den weißen Autos und Personal bezüglich Zusatzqualifikation Türöffnung zu machen ist, weiß ich nicht, stelle es mir aber auch nicht so einfach vor.

Zu blau-silber: Schau Dir doch mal bei Gelegenheit auf einer Polizeiwache den Kofferaum eines Streifenwagens an und guck, wieviel Platz da noch ist. Und dann frag dort mal, was die Polizeien - gerade in Zeiten von Antiterrorkonzepten und -ausrüstung auch für Streifenbeamte - noch an Ausbildungszeit für Türöffnungswerkzeug für die Beamten zur Verfügung stellen können.
Die Kostenfrage für die flächendeckende Verteilung der Ausrüstung bei der Polizei ist da noch gar nicht gestellt.

Ich denke nicht, dass die Feuerwehr bei Notfalltüröffnungen rechtlich und faktisch aus der Sache rauskommt. Über den im Einzelfall betriebenen Aufwand kann man vielleicht diskutieren. Allerdings ist der in den Bereichen, die ich kenne, auch nicht übertrieben.

Da, wo keine Eile ist, ist die Feuerwehr ja eh raus.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836631
Datum16.01.2018 13:272833 x gelesen
Wenn man mal nach entsprechenden AAOs googlet, findet man doch eher wenige die tatsächlich nur ein Fahrzeug rausjagen, ELW zum (H)LF ist schon Standard (warum auch immer), ein drittes Fahrzeug DLK oder RW, was gerade örtlich so rumsteht, kommt auch sehr oft vor.

Geschrieben von Kevin M.Die Kostenfrage für die flächendeckende Verteilung der Ausrüstung bei der Polizei ist da noch gar nicht gestellt.
Ich denke nicht, dass die Feuerwehr bei Notfalltüröffnungen rechtlich und faktisch aus der Sache rauskommt.
Sehe ich anders: Die meisten Türöffnungen von Feuerwehren sind faktisch Amtshilfen für die Polizei. Unterstützt man damit den RD, muss man sich eine Zuständigkeit auch i.d.R. erst über Umwege herleiten. Nur sehr wenige Türöffnungen kommen wirklich aus dem eigenen originären Aufgabenbereich der FW. In dem Moment, wo man sich dafür extra Werkzeug und Ausbildung anschafft, müsste man eigentlich diese Kostenfrage schon flächendeckend bei den Feuerwehren gestellt haben, die man bei der Polizei nicht stellen will.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen836633
Datum16.01.2018 13:542627 x gelesen
Geschriebenq von Sebastian K.Sehe ich anders: Die meisten Türöffnungen von Feuerwehren sind faktisch Amtshilfen für die Polizei.

Kann ich nicht bestätigen. Oder ist es bei Dir schon Sache der Polizei wenn man den Bewohner eine Woche nicht gesehen hat? Türöffnungen für die Pol halten sich auch in Grossstädten in Grenzen...

Geschrieben von Sebastian K.Unterstützt man damit den RD, muss man sich eine Zuständigkeit auch i.d.R. erst über Umwege herleiten.

Was für Türöffnungen zur Unterstützung des RD meinst Du?

Geschrieben von Sebastian K.Nur sehr wenige Türöffnungen kommen wirklich aus dem eigenen originären Aufgabenbereich der FW.

Auch hier, was ist für dich der originäre Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr, der in den anderen Beispielen von Dir nicht gegeben ist?

Geschrieben von Sebastian K.In dem Moment, wo man sich dafür extra Werkzeug und Ausbildung anschafft, müsste man eigentlich diese Kostenfrage schon flächendeckend bei den Feuerwehren gestellt haben, die man bei der Polizei nicht stellen will.

Nun ja, ich weiss ja nicht wieviele und was für Türöffnungen du so gefahren bist. Aber auch im Feuerwehreinsatz gilt die Verhältnismässigkeit der Mittel. Und oft genug würdest du, nur mit einer Feuerwehraxt bewaffnet, extrem dumm aus der Wäsche schauen. Auch ist die Arbeit mit einem Spreizer auf einer tragbaren Leiter bei vergitterten Fenstern etwas beschwerlich...

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836634
Datum16.01.2018 14:222674 x gelesen
Geschrieben von Daniel H.Oder ist es bei Dir schon Sache der Polizei wenn man den Bewohner eine Woche nicht gesehen hat? Wessen Sache soll es denn sonst sein? Hier kann man nicht zwangsläufig von einer Notsituation ausgehen, es muss weiter erkundet und ggfls ermittelt werden. Das ist erstmal nichts anderes als eine Vermisstenmeldung, nach den Polizeigesetzen der Länder dürfte das überall originäre Zuständigkeit der Polizei sein. Evtl. auch des Ordnungsamtes, was eine Delegation zur FW vereinfachen würde, zumindest im großstädtischen Bereich.

Geschrieben von Daniel H.Was für Türöffnungen zur Unterstützung des RD meinst Du?Patient ruft selber Notruf, Telefonat bricht ab. Oder Hausnotrufe. Situationen, in denen von vornherein eine Notlage angenommen werden kann, die der RD alleine bewerkstelligen würde, wenn ihm jemand die Tür öffnen würde. Wenn RD und FW eins sind, ist die Frage der Zuständigkeit hier einfach. Vielerorts ist das aber nicht der Fall.

Geschrieben von Daniel H.Auch hier, was ist für dich der originäre Zuständigkeitsbereich der FeuerwehrDas, was unmittelbar und alleine ihr per Gesetz als Auftrag zugeschrieben ist. Abgrenzung: Nicht dazu gehört für mich Amtshilfe und Aufgaben, die vorrangig anderen Behörden übertragen sind und der Feuerwehr als "Vertretung" oder aufgrund örtlicher Aufgabenverteilungen innerhalb der Verwaltung zugeschrieben werden.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz836635
Datum16.01.2018 15:072528 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.
Wenn man mal nach entsprechenden AAOs googlet, findet man doch eher wenige die tatsächlich nur ein Fahrzeug rausjagen,

Ich wette drauf, grade in unserem Bundesland gibt es viele, die das gerne wollen würden, aber aufgrund von Rahmenbedingungen, auf die sie keinen Einfluß haben, nicht können.

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein836637
Datum16.01.2018 16:372467 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Daniel H."Oder ist es bei Dir schon Sache der Polizei wenn man den Bewohner eine Woche nicht gesehen hat? "Wessen Sache soll es denn sonst sein? Hier kann man nicht zwangsläufig von einer Notsituation ausgehen, es muss weiter erkundet und ggfls ermittelt werden. Das ist erstmal nichts anderes als eine Vermisstenmeldung, nach den Polizeigesetzen der Länder dürfte das überall originäre Zuständigkeit der Polizei sein. Evtl. auch des Ordnungsamtes, was eine Delegation zur FW vereinfachen würde, zumindest im großstädtischen Bereich.

Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Daniel H."Was für Türöffnungen zur Unterstützung des RD meinst Du?"Patient ruft selber Notruf, Telefonat bricht ab. Oder Hausnotrufe. Situationen, in denen von vornherein eine Notlage angenommen werden kann, die der RD alleine bewerkstelligen würde, wenn ihm jemand die Tür öffnen würde. Wenn RD und FW eins sind, ist die Frage der Zuständigkeit hier einfach. Vielerorts ist das aber nicht der Fall.

Auch hier scheint es dann wohl zumindest regionale Unterschiede in den Schwerpunkten der Türöffnungseinsätze zu geben. Die Türöffnungen, wo außer "Seit 'ner Woche nicht gesehen" GAR keine anderen Hinweise hinzu kommen, kann ich in den letzen zehn oer sogar mehr Jahren an einer Hand abzählen. In der Regel kommen noch ein zwei andere HInweise wie "Briefkasten voll", "Wollte sich mit den weit weg wohnenden Kindern in Verbindung setzen, geht aber jetzt nich mal ans Telefon" etc hinzu.
Die große Mehrzahl der Fälle bei uns und da, wo ich noch Einblick habe, sind allerdings die konkreten Notfälle der oben zitierten zweiten Variante.

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AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW836638
Datum16.01.2018 17:292322 x gelesen
Hallo,

in NRW wäre eine Stadt wie Kirchheim als mittlere kreisangehörige Stadt mit einer hauptamtlich besetzten Wache dabei. Man muss nicht alles freiwillig machen, muss man halt nur bezahlen wollen...

Grüße,

Christian

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW836640
Datum16.01.2018 19:532272 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Patient ruft selber Notruf, Telefonat bricht ab. Oder Hausnotrufe. Situationen, in denen von vornherein eine Notlage angenommen werden kann, die der RD alleine bewerkstelligen würde, wenn ihm jemand die Tür öffnen würde. Wenn RD und FW eins sind, ist die Frage der Zuständigkeit hier einfach. Vielerorts ist das aber nicht der Fall.

Also wie die verletzte Person nach einem VU, die ja auch normalerweise der RD alleine machen würde, wenn er seinen Kunden denn aus dem Auto bekommen würde.

Ist da die Frage der Zuständigkeit auch kompliziert, wenn Fw und RD nicht eins sind?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836641
Datum16.01.2018 21:162249 x gelesen
Streichen wir das Beispiel, das war wirklich dämlich formuliert.
Ich habe mich da eben noch ein bisschen in dem ein oder anderen Land eingelesen, und in NRW war es zu FSHG-Zeiten tatsächlich so, dass man eine verschlossene Tür als Unglücksfall i.S.d. § 1 FSHG angesehen hat, also doch klare (zumindest so klar wie Ölspuren...) Aufgabenzuweisung an die FW. Durch den neuen § 1 Abs. 3 BHKG ist die Hilfe der Feuerwehr in NRW jetzt auch subsidiär. Hat man da schon irgendwas gehört/gelesen, wie jetzt das Verhältnis zum § 8 PolG NRW sein soll? Mit gleichen Rechtskonstellationen wird in anderen Ländern ziemlich unstrittig die originäre Zuständigkeit der Polizei, mit Amtshilfeleistung durch die FW, begründet.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836643
Datum17.01.2018 08:461858 x gelesen
Ich wurde auf diese Seite der Feuerwehr Halle (Saale) hingewiesen, auf der ausführlich die Hintergründe von Not-Türöffnungen und auch die Aufgaben des dazu ausrückenden Personals erklärt werden. Wirklich überzeugt bin ich davon allerdings nicht. Da schlagen 9 Einsatzkräfte auf, die die Führungsstruktur eines Zuges aufweisen (1 EL mit Führungsgehilfe, 2 GF), während die tatsächliche Einsatztätigkeit, auch wenn eine parallele Leitererkundung/Rettung laufen muss, doch nun wirklich überschaubar ist.
Weiß der Informant oder sonst jemand, wieso man sich dort die Mühe gemacht hat, soviel dazu zu schreiben? Manche Teile lesen sich eher als Rechtfertigung, denn als Erklärung.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP836644
Datum17.01.2018 09:311867 x gelesen
Ja, ich selber ja auch. Aber da wir 2009 oder 2010 die landesweite digitale Alarmierung einführen, will man verständlicherweise vorher keine größeren Mittel mehr ausgeben um in der analogen Welt noch differenzierter alarmieren zu können. Natürlich könnte man einfach sagen, nicht aus jedem Gerätehaus, wo irgendjemand alarmiert wurde, müssen auch wirklich Autos rausfahren, aber...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS836652
Datum17.01.2018 16:041751 x gelesen
Wenn ich z.b. nur ein Fahrzeug habe, brauche ich auch keinen ZF der die Aufstellung der Fahrzeuge festlegt. (Kann dann der GF/SF des einen machen). Und keinen GF zum Absichern. (das kann dann der MA machen)
Wobei es sich in Trier auch gewandelt hat. Ist früher der Sonderdienst mit GW-Haus (vegl. KLAF) mit 2 Mann raus, kommt heute das HLF mit 1:3. Wobei das mit 4 Mann schon siinnvoll ist: MA sichert ab und passt auf Auto auf, AT öffnet und WAF/SF klärt die Formailien ab.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS836653
Datum17.01.2018 16:071575 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Mit gleichen Rechtskonstellationen wird in anderen Ländern ziemlich unstrittig die originäre Zuständigkeit der Polizei, mit Amtshilfeleistung durch die FW, begründet.
Und dann die Blicke wenn man dann, so ganz naiv fragt: Warum stellt man nicht auf jede PI einen Zieh-Fix und schickt ein paar Polizeibeamte auf Türöffnungslehrgang?
Da fangen alle Beteiligten an zu stottern.

Dies ist meine Meinung.

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein836654
Datum17.01.2018 17:511597 x gelesen
Hast Du auch mal nachgefragt, wieviele Polizeibaemte pro PI das sein müssen, damit 24/7 abgedeckt sind? Und wieviele das dann auf ein Bundesland hochgerechnet sind?

Für polizeiliche Einsätze mit hoher Gefährdung oder planbare Geschichten gibt es da auch bei der Polizei speziell geschulte und ausgerüstete Kräfte, ohne Gefährdung täte es da vielleicht auch ein Schlüsseldienst.

ABER: Zumindest für mein Bundesland ergibt sich bei Notfalltüröffnungen wegen verletzter Personen oder auch nur vermuteter Hilflosigkeit keine originäre Zuständigkeit der Polizei.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg836659
Datum17.01.2018 21:561603 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jürgen M.

Muss bei jedem BMA-Alarm bzw. ausgelöster Rauchmelder ein kompletter Löschzug der sich bei manchen Feuerwehren aus Fahrzeugen mehreren Standorte zusammensetzt rausfahren?


Wenn sichdie Kommune dies als Schutzziel gesetzt hat und so in ihre AAO aufgenommen, dann ja.
In unserer FF beispielsweise wird ein BMA-Alarm bzw. ein Alarm durch einen privaten Rauchwarnmelder als Brand angesehen und dementsprechend ausgerückt. Zu den Alarmierungen durch die zwischenzeitlich gesetzlich vorgeschriebenen private Rauchwartmelder, bei der Hälfte der Einsätze für 2017 hier lagen Brandereignisse vor ( meist Kochgut auf Herd ) die früher oder später doch zum Einsatz der Feuerwehr geführt hätten, die restlichen Einsätze mit pRWM waren auf technische Defekte, zu Ende gehende Batteriekapzität oder die Nachbarn hörten den piepsenden Radiowecker zurückzuführen.

Kann man mit besserer Wartung die Fehlalarmierungsquote von BMAs überhaupt noch senken?

Auf jeden Fall, durch konsequente Rechnungsstellung -wie in unserer Gemeinde seit Jahren üblich- läßt sich die Fehlalarmquote deutlich senken ( bei bestimmten und bekannten Objekten teils schlagartig ).

Muss zur Türöffnung immer eine Feuerwehr alarmiert werden oder kann das ein Trupp bestehend aus Hauptamtlichen dies überörtlich abdecken?

Werktagsüber werden hier die Türöffnungen durch die vier HA-FW-Angehörigen und durch die gleichzeitig über eine spezielle Tagalarmmelderschleife alarmierten FW-Leute ( z.B. städt. Mitarbeiter, Schichtarbeiter, Schüler/Studenten und Rentner ) abgearbeitet, so dass niemand von seinem Arbeitsplatz weggerufen werden muß. Die Diskussion, dass beispielsweise HA-Kräfte zentral werktagsüber in mehreren Gemeinden die Türöffnungen übernehmen wurde hier auch schon lebhaft geführt, das Ergebnis, sagen wir mal so, man hört heraus "die böse FF YXZ will uns unsere Einsätze wegnehmen" !
Zu den ca. zwei Dutzend Türöffnungen hier 2017, bei knapp über der Hälfte dieser Einsätze war der FW-Einsatz wegen medizinischen Gründen dringends gegeben.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 16.01.2018 08:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.01.2018 12:25 ., Erlenbach
 16.01.2018 12:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 16.01.2018 12:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.01.2018 13:05 Kevi7n M7., Kronshagen
 16.01.2018 13:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.01.2018 13:54 Dani7el 7H., Schriesheim
 16.01.2018 14:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.01.2018 16:37 Kevi7n M7., Kronshagen
 16.01.2018 19:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.01.2018 21:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2018 16:07 Volk7er 7C., Garbsen
 17.01.2018 17:51 Kevi7n M7., Kronshagen
 16.01.2018 15:07 Ralf7 R.7, Kirchen
 17.01.2018 09:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2018 08:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2018 16:04 Volk7er 7C., Garbsen
 16.01.2018 17:29 ., Herten
 17.01.2018 21:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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