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Thema | Gehobener Dienst nur mit Bachelor oder auch mit Meisterbrief möglich? | 11 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Timo8 F.8, Würzburg / | 836656 | |||
Datum | 17.01.2018 20:50 | 5511 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ich bin 27 Jahre alt, Elektrikermeister aus Würzburg und spiele momentan mit dem Gedanken mich bei der Berufsfeuerwehr zu bewerben. Nun stellt sich mir die Frage, ob der Gehobene Dienst bzw. die Qualifikationsebene 3 wirklich wie auf vielen Internetseiten von Berufsfeuerwehren beschrieben, ausschließlich für Bewerber mit Bachelorabschluss offen steht, oder ob möglicherweise auch ein Meisterbrief (HWK) ausreichend ist. Konnte dazu per Google leider nichts finden. Hauptsächlich würde mich interessieren wie sich dies in Bayern verhält. Vielen Dank im Voraus. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 836662 | |||
Datum | 18.01.2018 06:30 | 3572 x gelesen | |||
In der Regel wirst du diese Informationen in den entsprechenden Laufbahnverordnungen der Länder finden. Weiterhin findest du das Anforderungsprofil in jeder Stellenausschreibung zu den entsprechenden Stellen. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 836663 | |||
Datum | 18.01.2018 06:44 | 3505 x gelesen | |||
Nein, geht nicht. Die für die 3. QE bzw früherer gD ist die Vorraussetzung die Fachhochschulereife. (Auch in Bayern). So, nun mußt du in den Tiefen schauen, was die Fachhochschulreife ist und was vergleichbar mit der Fachhochschulereife ist. Mit einem Technikerabschluß hättest du die Fachhochschulreife und somit eigentlich die Vorraussetzung. Deine Meisterausbildung reicht dir dafür definitiv nicht aus um einen Direkteinstieg zu schaffen. | |||||
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Autor | Timo8 F.8, Würzburg / | 836664 | |||
Datum | 18.01.2018 08:04 | 3252 x gelesen | |||
Danke schonmal für die Antworten, dass es mit dem Techniker gehen soll, mit dem Meisterbrief allerdings nicht erschließt sich mir nicht, beide Abschlüsse beinhalten die allgemeine Hochschulreife, eröffnen also den Zugang zum Studium und beide Abschlüsse sind laut europäischem Regerenzrahmen dem Bachelorabschluss gleichgestellt. Die genannte Fachhochschulreife allerdings ist einfach nur der Zugang zu bestimmten Studiengängen, also wie der Name schon sagt Fachgebunden. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 836666 | |||
Datum | 18.01.2018 09:18 | 3163 x gelesen | |||
Probiers einfach. Mein Dienstherr hat bei einem Kollegen nicht mal den Techniker für die Laufbahn im gD anerkannt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 836689 | |||
Datum | 19.01.2018 08:06 | 2392 x gelesen | |||
Guten Morgen, ich habe mich auch mit dem Techniker für mehrere Stellen im gehobenen Dienst beworben, einige haben es sofort akzeptiert andere widerwillig. Als Tipp, das Bundesverwaltungsamt hilft dir dabei weiter, dort kannst du deine Abschlüsse einreichen und bekommst dann von denen einen Bescheid mit was der von dir erworbene Abschluss gleichwertig ist und für welche Einstiegsebene du zugelassen bist, das (müssen) die einzelnen Behörden dan auch so umsetzen, jedoch werden sie wenn sie es nicht wollen andere Wege finden es dir zu verbauen. Christian Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Dieburg / Hessen | 836690 | |||
Datum | 19.01.2018 08:10 | 2502 x gelesen | |||
Hallo, in Anbetracht dessen, dass auch die Feuerwehren ein Nachwuchsproblem haben oder absehbar bekommen werden, sehe ich die Chancen gar nicht als so gering an. Hilfreich wären persönliche Kontakte zu der Führung einer BF, evtl. würde ich versuchen vorab telefonisch oder per Mail Kontakt aufzunehmen. Und noch ein Tipp: Wenn es nicht direkt bei einer BF klappt, wäre evtl. eine Werkfeuerwehr etwas für Dich? Die Ausbildungen sind identisch und Du kannst später problemlos zu einer BF wechseln (wenn es dann überhaupt noch gewünscht ist - ich bin mit meinem privatem Arbeitgeber sehr zufrieden und würde nicht wechseln wollen). VG Stefan | |||||
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Autor | Ralf8 K.8, Köln / NRW | 836693 | |||
Datum | 19.01.2018 08:55 | 2467 x gelesen | |||
Hier wird viel durcheinandergeworfen :-) 1. Voraussetzung für den gehoben feuerwehrtechnischen (!) Dienst ist ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und nicht die Fachhochschulreife (klitzekleiner Unterschied...) 2. Bachelor ist nicht gleich Meister oder Techniker. Oder seit wann gehen Meister oder Techniker an eine Fachhochschule zum studieren? Richtig ist: Bachelor und Techniker stehen auf einer Stufe im Deutschen Qualifikationsrahmen, das macht sie aber noch nicht zu gleichwertigen jeweils den anderen obsolet stellenden Abschluss. Meister- und Technikerschulen verkaufen das aber gerne aus Marketinggründen so. Anderes Beispiel: Die Fachhochschulreife und ein Berufsabschluss stehen ebenfalls in der gleichen Stufe. Mit der Logik von Euch dürfte nun also jemand mit Fachhochschulreife als Facharbeiter eingestellt werden, ist ja schließlich die gleiche Quali-Stufe. Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife und Fachgebundene Hochschulreife sind übrigens auch alle die gleiche Qualifikationsstufe... | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 836698 | |||
Datum | 19.01.2018 11:54 | 2214 x gelesen | |||
Ralf K. hat es schon gut dargestellt, ich versuche noch eine zweite Erklärung. Zum einen: - allgemeine Hochschulreife (allg. Abitur) -> berechtigt zum Studium an einer Universität - Fachhochschulreife (Fachabitur) -> berechtigt zum Studium an einer FH - Fachgebundene Hochschulreife -> berechtigt zum Studium, jedoch nur im spezifischen Tätgkeitsfeld Ein Elektromeister oder Techniker hat die fachgebundene Hochschulreife. Er darf also Studieren, jedoch nur Elektrotechnik und Co. (Er muss sich dazu in Mathe am Anfang aber sauber ins Zeug legen, ist aber ein anderes Thema) Weiter gibt es Beamtenlaufbahnen welche mit einem Studium beginnen. Im gehobenen Polizeidienst oder im Verwaltungswesen ist dies recht üblich. In solch einem Fall ist die Forderung nach einer Hochschulreife, welche den folgenden Studiengang ermöglicht. Die gehobene Feuerwehrlaufbahn (jetzt Qualifikationsebene 3) setzt in Bayern dagegen bereits auf ein fertiges Studium mit technischen Bachelorabschluss. Folglich besteht die Forderung danach bereits bei der Einstellung. Du kannst also mit deinem Meisterbrief in der QE 2 einsteigen ODER damit studieren und anschließend in die QE 3 (Bachelor) oder QE 4 (Master) einsteigen. Der Weg über die QE 2 ist kein schlechter. Ein Studium kann man auch dort nebenbei versuchen, sofern man masochistisch veranlagt ist ;-). Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 836700 | |||
Datum | 19.01.2018 12:52 | 1957 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf K.Richtig ist: Bachelor und Techniker stehen auf einer Stufe im Deutschen Qualifikationsrahmen, das macht sie aber noch nicht zu gleichwertigen jeweils den anderen obsolet stellenden Abschluss. So ist es. Noch eine Ergänzung: Ein Geschichts- oder Theologiestudium steht auch auf der gleichen Stufe wie ein Ingenieurstudium (jeweils mit BAchelor- oder Masterabschluss), mit den beiden Geisteswissenschaften wird's auch nichts mit dem gehobenen oder höheren Dienst. ;-) Bäcker und Elektriker stehen auch auf der gleichen Stufe und trotzdem wird der Bäcker keine Installationen machen und der Elektriker keine Brötchen backen. Die handwerkliche Meisterausbildung hat eine völlig andere Zielsetzung als ein Bachelorstudium und ist im Ergebnis daher nicht das gleiche. Auch wenn beide Abschlüsse auf dem gleichen Niveau des Qualifizierungsrahmens stehen. Das "Vergleichsschema" dienst ja auch nicht dazu, die Gleichheit von Berufen festzustellen. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 836716 | |||
Datum | 19.01.2018 17:20 | 1722 x gelesen | |||
Hallo Timo, ich kenne aktuell keinen Neueinsteiger, der ohne Bachelor oder FH-Studium in den gehobenen Dienst (QE 3) gestartet ist. In der bayerischen Fachverordnung steht das auch explizit drin (Link): "In den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der dritten Qualifikationsebene kann eingestellt werden, wer zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nach § 12 einen Diplomstudiengang an einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem Fachhochschulstudiengang oder einen Bachelorstudiengang in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat." In anderen Bundesländern kann die Welt aber anders aussehen, da es sich um Landesrecht handelt und Abweichungen vorhanden sind. Weitere Möglichkeit könnten Werkfeuerwehren sein. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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