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ThemaAuch das Bayerische Rotes Kreuz muss für Fahrten auf österreichischen Autobahnen ein Pickerl kaufen17 Beträge
RubrikSonstiges
Infos:
  • Feuerwehrverband Bayern: Achtung! Mautordnung in Österreich wurde geändert!
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837257
    Datum06.02.2018 17:105574 x gelesen
    hallo,

    Auch das Bayerische Rotes Kreuz muss für Fahrten auf österreichischen Autobahnen ein Pickerl kaufen

    BERCHTESGADENER LAND/SALZBURGER LAND (ml) Auch die Einsatzkräfte des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Traunstein sind von der aktuellen, seit 2017 verschärften Vignetten-Problematik der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) betroffen und wurden im vergangenen Jahr mehr oder minder überrascht, da die ASFINAG zuvor bei Kontrollen ein Auge zugedrückt hatte; seit es aber die automatischen, elektronischen Überkopf-Kontrollgeräte gibt, sind auch die Helfer vor Vignettenstrafen nicht mehr gefeit.

    Sie sind mit ihren Fahrzeugen regelmäßig auf den Autobahnen im Bundesland Salzburg unterwegs, wenn sie schwer verletzte oder lebensgefährlich erkrankte Notfall-Patienten in Kliniken in der Landeshauptstadt bringen oder zu gemeinsamen, grenzüberschreitenden Einsätzen ausrücken, denn die Einheiten arbeiten seit vielen Jahren Hand in Hand zusammen, vor allem bei größeren Schadenslagen. So ist beispielsweise das Einsatzleitfahrzeug (ELW2) der ehrenamtlichen BRK-Bereitschaften aus dem Berchtesgadener Land mit zusätzlicher österreichischer Technik ausgestattet und fest in die Alarmpläne des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) eingebunden, das sich damit ein eigenes, teures ELW2 spart. Analog läuft es mit der in der Bergwacht integrierten Höhlenrettung in Freilassing, die automatisch mit alarmiert wird, wenn im Salzburger Land ein Höhlenunfall passiert. Die bei den Einsatzkräften seit vielen Jahren gelebte EuRegio wird durch die neue Hürde massiv ausgebremst, bedauert Kreisbereitschaftsleiter Florian Halter. Zwar können die Retter mit Blaulicht und Martinshorn ohne Vignette über die Autobahnen zu Einsatzstellen ausrücken; zurück kommen sie aber nicht mehr und müssen sich oft aufwendig einen Weg über Landstraßen und Nebenwege suchen, was besonders nachts bei Schneefall im tiefsten Pongau schwierig werden kann, vor allem mit Material-, Boots- oder Kerosin-Anhängern hinten dran. Allein im Berchtesgadener Land müsste das zu einem großen Teil über Spenden der Bevölkerung finanzierte Rote Kreuz für rund 50 Autos im Rettungsdienst und Krankentransport, der BRK-Bereitschaften, der BRK-Wasserwacht und der Bergwacht Vignetten kaufen für viel Geld, das an anderer Stelle fehlen würde.

    Für vier von fünf Krankentransportwagen (KTW) im regulären Rettungsdienst- und Krankentransport des Berchtesgadener Landes hat das BRK die so genannte digitale Vignette gekauft, da diese Fahrzeuge in der Regel ohne Blaulicht und Martinshorn mit Patienten nach Salzburg unterwegs sind, bei denen es nicht um Leben und Tod geht. Für die sieben größeren Rettungswagen, die über 3,5 Tonnen wiegen, müsste das BRK wie für Lkw oder Busse die teure, so genannte GO-Box installieren. In der Regel sind diese Fahrzeuge aber mit Blaulicht und Martinshorn nach Salzburg unterwegs, wenn sie einen Notfall-Patienten in eine Klinik bringen; den Rückweg müssen sie dann durch die Stadt und auf der Landstraße antreten. Wir wurden vergangenes Jahr von der neuen Handhabung völlig überrascht, als ein Fahrzeug quasi in die Falle tappte, berichtet Markus Zekert, Bereichsleiter für den Rettungsdienst und Krankentransport beim BRK. Auch die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Bergwacht Chiemgau hatte es 2017 mehrmals erwischt, als überregionale Spezialeinheiten zu aufwendigeren Einsätzen in Berchtesgaden ausrücken mussten, beispielsweise um betroffene Bergsteiger nach tödlichen Abstürzen im Rahmen der Krisenintervention psychisch zu betreuen. Jedes Mal folgte ein aufwendiger Schrift-Verkehr, wobei auch die Bergwacht nach großem Druck der ASFINAG in einem Fall die Geldstrafe zahlen musste, als nicht belegt werden konnte, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelte.

    Das BRK nutzt die österreichische Autobahn auch sehr oft zur notfallmedizinischen Versorgung des eigenen Gebiets, um beispielsweise rasch von Freilassing oder Bad Reichenhall zu Notfällen im inneren Landkreis zu fahren oder umgekehrt, da die Fahrzeuge über die A10 schneller in Marktschellenberg sind, als über die B20 und die B305. Für die Leiststelle ist es oft auch wichtig, dass die Rückfahrten ohne Blaulicht und Martinshorn nicht unnötig lange dauern, da sie sonst zur Gebietsabsicherung andere Fahrzeuge strategisch günstiger verteilen muss, um bei weiteren möglichen Notfällen keine Gebiete unterversorgt zu lassen. Der BRK-Landesverband hat deshalb eine Anfrage an die Regierung gestellt, bayerische Einsatzfahrzeuge von der Vignetten-Pflicht zu befreien, wobei sich bisher keine Lösung abzeichnet. In Österreich selbst nimmt das Problem teilweise kuriose Formen an, wo sich die weitgehend nur aus Spenden finanzierten Ortsstellen von Berg-, Wasser- und Höhlenrettung von Firmen das Pickerl für ihre Fahrzeuge sponsern lassen müssen.


    Quelle: p.gifBayerische Rotes Kreuz

    Die haben doch ein Rad ab :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorManu8el 8H., Gersthofen / Bayern837258
    Datum06.02.2018 18:213169 x gelesen
    Das betrifft auch die Feuerwehr.
    LFV Bayern

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837259
    Datum06.02.2018 18:593125 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Manuel H.Das betrifft auch die Feuerwehr.
    was machen die jetzt wenn die Bayrischen Feuerwehren die Überlandhilfe in OE einstellen?

    ich kann mir gut vorstellen das im Grenzgebiet die Einsatzkräfte schon eng verzahnt sind und es da dann schmerzliche Lücken geben wird.

    Oder eine Feuerwehr ( = Gemeinde ) zieht das bei einem realen Einsatz mal durch. Z.b. mit einem MTW.

    - Anfahrt mit SoSi
    - Rückfahrt ohne SoSi

    => Strafzettel ignorieren

    Das Ganze dann mit Medienbeteiligung schön ausschmücken und parallel gleich auf div. höhere Ebenen einspeisen.

    Da bin ich dann gespannt wie die private Firma die in OE die Maut eintreibt drauf reagiert.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg837261
    Datum06.02.2018 19:172927 x gelesen
    hallo,

    aha - die Vernunft kehrt also doch ein:

    ... wobei der neue blaue Verkehrsminister in Wien ohnehin angekündigt hat, allen Einsatz-Fahrzeugen die Maut zu erlassen. Die Asfinag will dem Herrn Minister da nicht vorgreifen, teilt sie mit. Ziel sei aber "eine vernünftige Lösung".
    Quelle: Verwirrung um Mautpflicht für die Feuerwehr

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorTimo8 B.8, Leinfelden-Echterdingen / Baden-Württemberg837263
    Datum06.02.2018 19:342885 x gelesen
    Hallo miteinander, laut Mautordnung der Asfinag
    https://www.asfinag.at/media/1459/mautordnung_version_08.pdf
    sind folgende Ausnahmen von der Maut definiert:

    2.3.1 Permanente Ausnahmen
    Vor der Benützung von vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen muss an folgenden
    Kraftfahrzeugen keine Vignette angebracht werden:
    Kraftfahrzeuge, an denen gemäß § 20 Abs. 1 lit. d und Abs. 5 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl.
    Nr. 267, Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind;
    Heeresfahrzeuge (§ 2 Abs.1 Ziffer 38 Kraftfahrgesetz 1967);
    Kraftfahrzeuge, die im Rahmen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des
    Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden
    Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (,,PfP-SOFA, BGBl. III Nr. 136/1998)
    eingesetzt werden;
    Kraftfahrzeuge, die in Durchführung von Maßnahmen der Friedenssicherung im Rahmen
    einer internationalen Organisation, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
    Europa oder der Europäischen Union auf Grund eines Beschlusses im Rahmen der
    gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden;
    Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollwache, der Zollverwaltung, der
    Justizwache, ausländischer Sicherheitsbehörden gemäß § 2 Abs. 3 des
    Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. I Nr. 104/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999,
    sowie ausländischer Zoll- und Justizbehörden;
    Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen
    Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes, sofern an diesen Scheinwerfer oder
    Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und die Führung von
    Scheinwerfern bzw. Warnleuchten mit blauem Licht entsprechend dem Recht des
    ausländischen Zulassungsstaates berechtigter Weise erfolgt.


    insbesondere der letzte Abschnitt sollte das doch regeln, oder gibt es da etwas gegenteiliges, was ich da bislang noch nicht gefunden habe?

    Grüße Timo

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern837265
    Datum06.02.2018 20:302760 x gelesen
    Hallo Timo,
    Du hast die alte Version!

    In der Mautverordnung vom 1.12.2017 (49) hat sich in diesem Punkt etwas wesentlich geändert.

    ...Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes. Für diese Kraftfahrzeuge besteht nur dann eine Ausnahme von der Mautpflicht, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und nur für die Dauer der Verwendung des Scheinwerfers oder der Warnleuchte mit blauem Licht.

    Jetzt kann man überlegen, ob die Rückfahrt auch mit Sonder gefahren wird. Fehlt ja nur der Auftrag von Leitstelle.

    Es gibt auch noch andere praxisgerechte Ausnahmeregeln 3.3.2.

    Die Nachbarn haben halt ein Problem mit Äusländer und anderen Hilfkräften. Aber auch andere haben damit ein Problem.
    http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2892589/.
    Damit dürfte auch klar sein, was passiert, wenn jemand nach dem Einsatz nicht zahlt. Wird teuer! Aber Ersatzhaft wegen Mautprellerei ist auch möglich.

    Abwarten, das regelt sich schon. Muss ja keiner über die Grenze!

    Gruß
    Dirk

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    AutorTimo8 B.8, Leinfelden-Echterdingen / Baden-Württemberg837266
    Datum06.02.2018 20:382755 x gelesen
    Stimmt, danke für den Hinweis, wurde in 2017 aktualisiert....

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien837269
    Datum07.02.2018 01:43   2806 x gelesen
    Schön, wie da ein Thema aufgeblasen wird: Die Regelung "mit SoSi befreit, sonst nicht" trifft österreichische Bergretter, Höhlenrettung etc. genauso. Mit der digitalen Vignette ist die pragmatische Nachsicht nicht mehr möglich, darum wird es demnächst eine weitergehende Ausnahmereglung geben. Dass das eine Schrecksekunde zu lange gedauert hat - jo mei, der Fluch der tollen neuen Digitalisierung kann schon Blüten treiben, wo haben wir den nicht?

    Gegenfrage: Wie ist das mit der Ausnahme von der deutschen Maut für österreichische Einsatzkräfte?

    Bei den Firmenkennzeichen (rote Tafeln in Deutschland, blaue in Österreich) sabotieren die deutschen Behörden die gegenseitige Anerkennung; die deutsche rote wird in Österreich dennoch anerkannt, die blaue österreichische in Deutschland wegen der anderen (lockereren) Form des Fahrtenbuchs in Deutschland nur in bestimmten Konstellationen.

    Über den Kleinbus mit 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer über 3,5t reden wir jetzt nicht (Klasse D1 vs. C), schon gar nicht über die Altbestandsregeln..

    Ergo: ja, Bürokratie kann mitunter Unsinn produzieren, den lösen wir dann (hoffentlich schnell) auf, die mediale Erregung ist verzichtbar.

    Grüsse
    Peter

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    AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 837270
    Datum07.02.2018 01:512612 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.was machen die jetzt wenn die Bayrischen Feuerwehren die Überlandhilfe in OE einstellen?

    ich kann mir gut vorstellen das im Grenzgebiet die Einsatzkräfte schon eng verzahnt sind und es da dann schmerzliche Lücken geben wird.


    Ist bei uns ganz normal, dass wir über die Grenze fahren und umgekehrt, mit dem kleinen Unterschied, keine mautpflichtigen Straßen im Einzugsgebiet zu haben.
    In Freilassing, Bad Reichenhall und Berchtesgaden sieht es da ganz anders aus, da führen die schnellsten Routen oft über österreichische Autobahnen, gerade wenn das LKH Salzburg angefahren werden soll, aber auch von deutschen Krankenhäusern aus zu deutschen Einsatzstellen.


    Geschrieben von Jürgen M.Oder eine Feuerwehr ( = Gemeinde ) zieht das bei einem realen Einsatz mal durch. Z.b. mit einem MTW.

    - Anfahrt mit SoSi
    - Rückfahrt ohne SoSi

    => Strafzettel ignorieren



    Nein, den Strafzettel an den bayerischen Innenminister (als obersten Dienstherren) weiterleiten.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW837271
    Datum07.02.2018 08:312492 x gelesen
    Geschrieben von Peter M.Über den Kleinbus mit 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer über 3,5t reden wir jetzt nicht (Klasse D1 vs. C),

    Ist aber ein interessantes Thema: müsste der deutsche Maschinist eines 4,2t ELW (oder meinetwegen MTW mit 9 Sitzplätzen) und Klasse C1 in Österreich Probleme befürchten?

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    AutorJörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW837273
    Datum07.02.2018 11:232184 x gelesen
    Das Problem ist ja, dass die österreichischen Einsatzkräfte dasselbe Problem haben. Da müsste in Österreich eine Regelung gefunden werden (bspw. Dauer-Vignietten für ALLE Einsatzfahrzeuge). Wenn das geregelt ist, könnten die deutschen Einheiten, die regelmäßig in Österreich Einsatze absolvieren ebenfalls mit Vignietten ausgestattet werden. Wer die Kosten trägt, ob Österreich (weil die deutschen Einheiten Nachbarschaftshilfe leisten), oder Bayern (weil umgekehrt ja auch österreichische Einheiten in Deutschland Nachbarschaftshilfe leisten), ist zwischen Österreich und Bayern zu verhandeln.
    Die Kosten dürfen aber nicht auf die kleinsten Einheiten runtergebrochen werden, das würde auch zu viel Verwaltungsaufwand bedeuten.

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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein837287
    Datum07.02.2018 20:302098 x gelesen
    Moin,

    und wie ist das in dem ELW "1,5" mit dem deutschen Maschinisten mit FE Kl. B und "Fw-Führerschein"? ;-)

    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

    Feuerwehr Heikendorf

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW837290
    Datum07.02.2018 21:282052 x gelesen
    Geschrieben von Karsten W.und wie ist das in dem ELW "1,5" mit dem deutschen Maschinisten mit FE Kl. B und "Fw-Führerschein"? ;-)

    Das sollte unkritisch sein, weil doch die deutsche Fahrberechtigung in Österreich anerkannt wird?

    (und die gilt doch allgemein für "Einsatzfahrzeuge" unabhängig von den Festlegungen des §6 FeV; wenn ich es richtig sehe sogar für Kraftomnibusse der entsprechenden Gewichtsklasse!?)

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien837311
    Datum08.02.2018 17:421721 x gelesen
    Die "Feuerwerhfahrerlaubnisse light" (im Sinn der deutschen Regelung, die bei uns mehr oder weniger abgeschrieben wurde) sind gegenseitig anerkannt; die österreichische Version reicht bis 5.500 kg. Für schwerere Feuerwehrfahrzeuge gibt es schon länger (seit 2002) einen eigenen Feuerwehrführerschein, s. § 1 FSG und § 32a FSG

    Die Diskussion, ob ein PkW >3,5t die Klasse D1 erfordern kann, kommt aus dem unglücklichen Fehlen der Sitzplatzanzahl in der Definition der Klassen C1, C im FSG: In der Führerscheinrichtlinie wie im deutschen Recht sind hier Kraftfahrzeuge "mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrer" ud bestimmten Gewichtsgrenzen definiert; im FSG fehlt die Wortfolge, damit bleibt übrig "Kraftfahrzeuge, die ... nicht unter D1,D fallen", und D1 hat dummerweise die Obergrenze "16 Sitzplätze", aber keine Untergrenze. Es ist bislang ein akademisches Thema, ich kenne kein Verfahren gegen den Lenker eines 9-sitzigen Kleintransportes über 3,5t mit Klasse C1,C ohne D1,D. heißt aber nicht, dass das einmal passiert.

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern837553
    Datum15.02.2018 17:251643 x gelesen
    Hallo,
    anscheinend haben sich heute die Führungsspitzen der bayrischen Staatsregierung mit den Österreichern getroffen und darauf geeinigt, dass bayrische Rettungskräfte auch auf dem Rückweg keine Maut entrichten müssen. (Quelle: Harz 4 Radio)

    Jetzt warten wir mal auf die Dienstanweisung, dann ist es offiziell.

    Fruß
    Dirk

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    AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 842273
    Datum23.08.2018 02:491762 x gelesen
    Jetzt offiziell: Ab sofort sind deutsche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes von der Mautpflicht in Österreich befreit, "auch wenn diese nicht in einem grenzüberschreitenden Notfalleinsatz unterwegs sind". Das hat das bayerische Innenministerium am Mittwochnachmittag mitgeteilt.


    https://www.heimatzeitung.de/lokales/berchtesgadener_land/3048648_Bayerische-Feuerwehren-muessen-doch-nicht-in-Oesterreich-zahlen.htm

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern842447
    Datum29.08.2018 22:361148 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Manfred B.Ab sofort sind deutsche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes von der Mautpflicht in Österreich befreit, "auch wenn diese nicht in einem grenzüberschreitenden Notfalleinsatz unterwegs sind". Das hat das bayerische Innenministerium am Mittwochnachmittag mitgeteilt.

    So es ist amtlich. Wie oben beschrieben; so einfach ist es dann doch nicht.
    Es gibt keine generelle Befreiung!

    1. Hilfsdienst können auf Antrag von Maut befreit werden. Die Befreiung ist beim BMI zu beantragen. Sie gilt nur einmalig für eine bestimmte Fahrstrecke. Angabe der Kennzeichen etc..
    Anwendung z.B. bei Hilftransporten oder Marschfahrt durch Österreich ohne Sonderrechte.
    Ob "Brauchtumspflege" dazugehört?!

    Anfrage 1 Woche vorher, in Ausnahmefällen innerhalb von 24h möglich. (Davon sollte aber nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden)

    2. Einsatzfahrten mit Sondersignal. (Fahrzeuge müssen entsprechend ausgerüstet sein. Ist klar.)
    In diesem Fall ist die Hin- und Rückfahrt von der Maut befreit. Antrag muss nicht gestellt werden. Siehe Auszug.

    Auszug:
    "Hinweis:
    Für Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes besteht eine permanente Ausnahme von der Mautpflicht nur, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind, und nur für die Dauer deren Verwendung sowie für die Rückfahrt von einem Einsatz, bei dem Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht verwendet wurden.
    Für diese Fälle ist eine Beantragung beim BM.I nicht erforderlich."

    Alle Bayrischen Feuerwehren sollten informiert sein. Zumindest ging die Info am 22.8 raus.

    Gruß
    Dirk

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     06.02.2018 17:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.02.2018 18:21 Manu7el 7H., Gersthofen
     06.02.2018 18:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.02.2018 01:51 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     07.02.2018 11:23 Jörg7 E.7 J.7, Lünen
     06.02.2018 19:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.02.2018 19:34 Timo7 B.7, Leinfelden-Echterdingen
     06.02.2018 20:30 Dirk7 S.7, Lindau
     06.02.2018 20:38 Timo7 B.7, Leinfelden-Echterdingen
     07.02.2018 01:43 Pete7r M7., Wien
     07.02.2018 08:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.02.2018 20:30 Kars7ten7 W.7, Heikendorf
     07.02.2018 21:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.02.2018 17:42 Pete7r M7., Wien
     15.02.2018 17:25 Dirk7 S.7, Lindau
     23.08.2018 02:49 Manf7red7 B.7, Tittmoning
     29.08.2018 22:36 Dirk7 S.7, Lindau
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