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Thema | Auch das Bayerische Rotes Kreuz muss für Fahrten auf österreichischen Autobahnen ein Pickerl kaufen | 17 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837257 | |||
Datum | 06.02.2018 17:10 | 5574 x gelesen | |||
hallo,Auch das Bayerische Rotes Kreuz muss für Fahrten auf österreichischen Autobahnen ein Pickerl kaufen Quelle: Bayerische Rotes Kreuz Die haben doch ein Rad ab :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Manu8el 8H., Gersthofen / Bayern | 837258 | |||
Datum | 06.02.2018 18:21 | 3169 x gelesen | |||
Das betrifft auch die Feuerwehr. LFV Bayern | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837259 | |||
Datum | 06.02.2018 18:59 | 3125 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Manuel H. Das betrifft auch die Feuerwehr. was machen die jetzt wenn die Bayrischen Feuerwehren die Überlandhilfe in OE einstellen? ich kann mir gut vorstellen das im Grenzgebiet die Einsatzkräfte schon eng verzahnt sind und es da dann schmerzliche Lücken geben wird. Oder eine Feuerwehr ( = Gemeinde ) zieht das bei einem realen Einsatz mal durch. Z.b. mit einem MTW. - Anfahrt mit SoSi - Rückfahrt ohne SoSi => Strafzettel ignorieren Das Ganze dann mit Medienbeteiligung schön ausschmücken und parallel gleich auf div. höhere Ebenen einspeisen. Da bin ich dann gespannt wie die private Firma die in OE die Maut eintreibt drauf reagiert. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837261 | |||
Datum | 06.02.2018 19:17 | 2927 x gelesen | |||
hallo, aha - die Vernunft kehrt also doch ein: ... wobei der neue blaue Verkehrsminister in Wien ohnehin angekündigt hat, allen Einsatz-Fahrzeugen die Maut zu erlassen. Die Asfinag will dem Herrn Minister da nicht vorgreifen, teilt sie mit. Ziel sei aber "eine vernünftige Lösung". Quelle: Verwirrung um Mautpflicht für die Feuerwehr MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Timo8 B.8, Leinfelden-Echterdingen / Baden-Württemberg | 837263 | |||
Datum | 06.02.2018 19:34 | 2885 x gelesen | |||
Hallo miteinander, laut Mautordnung der Asfinag https://www.asfinag.at/media/1459/mautordnung_version_08.pdf sind folgende Ausnahmen von der Maut definiert: 2.3.1 Permanente Ausnahmen Vor der Benützung von vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen muss an folgenden Kraftfahrzeugen keine Vignette angebracht werden: Kraftfahrzeuge, an denen gemäß § 20 Abs. 1 lit. d und Abs. 5 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind; Heeresfahrzeuge (§ 2 Abs.1 Ziffer 38 Kraftfahrgesetz 1967); Kraftfahrzeuge, die im Rahmen des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (,,PfP-SOFA, BGBl. III Nr. 136/1998) eingesetzt werden; Kraftfahrzeuge, die in Durchführung von Maßnahmen der Friedenssicherung im Rahmen einer internationalen Organisation, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder der Europäischen Union auf Grund eines Beschlusses im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden; Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollwache, der Zollverwaltung, der Justizwache, ausländischer Sicherheitsbehörden gemäß § 2 Abs. 3 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. I Nr. 104/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999, sowie ausländischer Zoll- und Justizbehörden; Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes, sofern an diesen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und die Führung von Scheinwerfern bzw. Warnleuchten mit blauem Licht entsprechend dem Recht des ausländischen Zulassungsstaates berechtigter Weise erfolgt. insbesondere der letzte Abschnitt sollte das doch regeln, oder gibt es da etwas gegenteiliges, was ich da bislang noch nicht gefunden habe? Grüße Timo | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 837265 | |||
Datum | 06.02.2018 20:30 | 2760 x gelesen | |||
Hallo Timo, Du hast die alte Version! In der Mautverordnung vom 1.12.2017 (49) hat sich in diesem Punkt etwas wesentlich geändert. ...Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes. Für diese Kraftfahrzeuge besteht nur dann eine Ausnahme von der Mautpflicht, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind und nur für die Dauer der Verwendung des Scheinwerfers oder der Warnleuchte mit blauem Licht. Jetzt kann man überlegen, ob die Rückfahrt auch mit Sonder gefahren wird. Fehlt ja nur der Auftrag von Leitstelle. Es gibt auch noch andere praxisgerechte Ausnahmeregeln 3.3.2. Die Nachbarn haben halt ein Problem mit Äusländer und anderen Hilfkräften. Aber auch andere haben damit ein Problem. http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2892589/. Damit dürfte auch klar sein, was passiert, wenn jemand nach dem Einsatz nicht zahlt. Wird teuer! Aber Ersatzhaft wegen Mautprellerei ist auch möglich. Abwarten, das regelt sich schon. Muss ja keiner über die Grenze! Gruß Dirk | |||||
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Autor | Timo8 B.8, Leinfelden-Echterdingen / Baden-Württemberg | 837266 | |||
Datum | 06.02.2018 20:38 | 2755 x gelesen | |||
Stimmt, danke für den Hinweis, wurde in 2017 aktualisiert.... | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 837269 | |||
Datum | 07.02.2018 01:43 | 2806 x gelesen | |||
Schön, wie da ein Thema aufgeblasen wird: Die Regelung "mit SoSi befreit, sonst nicht" trifft österreichische Bergretter, Höhlenrettung etc. genauso. Mit der digitalen Vignette ist die pragmatische Nachsicht nicht mehr möglich, darum wird es demnächst eine weitergehende Ausnahmereglung geben. Dass das eine Schrecksekunde zu lange gedauert hat - jo mei, der Fluch der tollen neuen Digitalisierung kann schon Blüten treiben, wo haben wir den nicht? Gegenfrage: Wie ist das mit der Ausnahme von der deutschen Maut für österreichische Einsatzkräfte? Bei den Firmenkennzeichen (rote Tafeln in Deutschland, blaue in Österreich) sabotieren die deutschen Behörden die gegenseitige Anerkennung; die deutsche rote wird in Österreich dennoch anerkannt, die blaue österreichische in Deutschland wegen der anderen (lockereren) Form des Fahrtenbuchs in Deutschland nur in bestimmten Konstellationen. Über den Kleinbus mit 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer über 3,5t reden wir jetzt nicht (Klasse D1 vs. C), schon gar nicht über die Altbestandsregeln.. Ergo: ja, Bürokratie kann mitunter Unsinn produzieren, den lösen wir dann (hoffentlich schnell) auf, die mediale Erregung ist verzichtbar. Grüsse Peter | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 837270 | |||
Datum | 07.02.2018 01:51 | 2612 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.was machen die jetzt wenn die Bayrischen Feuerwehren die Überlandhilfe in OE einstellen? Ist bei uns ganz normal, dass wir über die Grenze fahren und umgekehrt, mit dem kleinen Unterschied, keine mautpflichtigen Straßen im Einzugsgebiet zu haben. In Freilassing, Bad Reichenhall und Berchtesgaden sieht es da ganz anders aus, da führen die schnellsten Routen oft über österreichische Autobahnen, gerade wenn das LKH Salzburg angefahren werden soll, aber auch von deutschen Krankenhäusern aus zu deutschen Einsatzstellen. Geschrieben von Jürgen M. Oder eine Feuerwehr ( = Gemeinde ) zieht das bei einem realen Einsatz mal durch. Z.b. mit einem MTW. Nein, den Strafzettel an den bayerischen Innenminister (als obersten Dienstherren) weiterleiten. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 837271 | |||
Datum | 07.02.2018 08:31 | 2492 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter M.Über den Kleinbus mit 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer über 3,5t reden wir jetzt nicht (Klasse D1 vs. C), Ist aber ein interessantes Thema: müsste der deutsche Maschinist eines 4,2t ELW (oder meinetwegen MTW mit 9 Sitzplätzen) und Klasse C1 in Österreich Probleme befürchten? | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837273 | |||
Datum | 07.02.2018 11:23 | 2184 x gelesen | |||
Das Problem ist ja, dass die österreichischen Einsatzkräfte dasselbe Problem haben. Da müsste in Österreich eine Regelung gefunden werden (bspw. Dauer-Vignietten für ALLE Einsatzfahrzeuge). Wenn das geregelt ist, könnten die deutschen Einheiten, die regelmäßig in Österreich Einsatze absolvieren ebenfalls mit Vignietten ausgestattet werden. Wer die Kosten trägt, ob Österreich (weil die deutschen Einheiten Nachbarschaftshilfe leisten), oder Bayern (weil umgekehrt ja auch österreichische Einheiten in Deutschland Nachbarschaftshilfe leisten), ist zwischen Österreich und Bayern zu verhandeln. Die Kosten dürfen aber nicht auf die kleinsten Einheiten runtergebrochen werden, das würde auch zu viel Verwaltungsaufwand bedeuten. | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 837287 | |||
Datum | 07.02.2018 20:30 | 2098 x gelesen | |||
Moin, und wie ist das in dem ELW "1,5" mit dem deutschen Maschinisten mit FE Kl. B und "Fw-Führerschein"? ;-) MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 837290 | |||
Datum | 07.02.2018 21:28 | 2052 x gelesen | |||
Geschrieben von Karsten W.und wie ist das in dem ELW "1,5" mit dem deutschen Maschinisten mit FE Kl. B und "Fw-Führerschein"? ;-) Das sollte unkritisch sein, weil doch die deutsche Fahrberechtigung in Österreich anerkannt wird? (und die gilt doch allgemein für "Einsatzfahrzeuge" unabhängig von den Festlegungen des §6 FeV; wenn ich es richtig sehe sogar für Kraftomnibusse der entsprechenden Gewichtsklasse!?) | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 837311 | |||
Datum | 08.02.2018 17:42 | 1721 x gelesen | |||
Die "Feuerwerhfahrerlaubnisse light" (im Sinn der deutschen Regelung, die bei uns mehr oder weniger abgeschrieben wurde) sind gegenseitig anerkannt; die österreichische Version reicht bis 5.500 kg. Für schwerere Feuerwehrfahrzeuge gibt es schon länger (seit 2002) einen eigenen Feuerwehrführerschein, s. § 1 FSG und § 32a FSG Die Diskussion, ob ein PkW >3,5t die Klasse D1 erfordern kann, kommt aus dem unglücklichen Fehlen der Sitzplatzanzahl in der Definition der Klassen C1, C im FSG: In der Führerscheinrichtlinie wie im deutschen Recht sind hier Kraftfahrzeuge "mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrer" ud bestimmten Gewichtsgrenzen definiert; im FSG fehlt die Wortfolge, damit bleibt übrig "Kraftfahrzeuge, die ... nicht unter D1,D fallen", und D1 hat dummerweise die Obergrenze "16 Sitzplätze", aber keine Untergrenze. Es ist bislang ein akademisches Thema, ich kenne kein Verfahren gegen den Lenker eines 9-sitzigen Kleintransportes über 3,5t mit Klasse C1,C ohne D1,D. heißt aber nicht, dass das einmal passiert. | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 837553 | |||
Datum | 15.02.2018 17:25 | 1643 x gelesen | |||
Hallo, anscheinend haben sich heute die Führungsspitzen der bayrischen Staatsregierung mit den Österreichern getroffen und darauf geeinigt, dass bayrische Rettungskräfte auch auf dem Rückweg keine Maut entrichten müssen. (Quelle: Harz 4 Radio) Jetzt warten wir mal auf die Dienstanweisung, dann ist es offiziell. Fruß Dirk | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 842273 | |||
Datum | 23.08.2018 02:49 | 1762 x gelesen | |||
Jetzt offiziell: Ab sofort sind deutsche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes von der Mautpflicht in Österreich befreit, "auch wenn diese nicht in einem grenzüberschreitenden Notfalleinsatz unterwegs sind". Das hat das bayerische Innenministerium am Mittwochnachmittag mitgeteilt. https://www.heimatzeitung.de/lokales/berchtesgadener_land/3048648_Bayerische-Feuerwehren-muessen-doch-nicht-in-Oesterreich-zahlen.htm | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 842447 | |||
Datum | 29.08.2018 22:36 | 1148 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manfred B. Ab sofort sind deutsche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes von der Mautpflicht in Österreich befreit, "auch wenn diese nicht in einem grenzüberschreitenden Notfalleinsatz unterwegs sind". Das hat das bayerische Innenministerium am Mittwochnachmittag mitgeteilt. So es ist amtlich. Wie oben beschrieben; so einfach ist es dann doch nicht. Es gibt keine generelle Befreiung! 1. Hilfsdienst können auf Antrag von Maut befreit werden. Die Befreiung ist beim BMI zu beantragen. Sie gilt nur einmalig für eine bestimmte Fahrstrecke. Angabe der Kennzeichen etc.. Anwendung z.B. bei Hilftransporten oder Marschfahrt durch Österreich ohne Sonderrechte. Ob "Brauchtumspflege" dazugehört?! Anfrage 1 Woche vorher, in Ausnahmefällen innerhalb von 24h möglich. (Davon sollte aber nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden) 2. Einsatzfahrten mit Sondersignal. (Fahrzeuge müssen entsprechend ausgerüstet sein. Ist klar.) In diesem Fall ist die Hin- und Rückfahrt von der Maut befreit. Antrag muss nicht gestellt werden. Siehe Auszug. Auszug: "Hinweis: Für Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen Feuerwehr oder eines Rettungsdienstes besteht eine permanente Ausnahme von der Mautpflicht nur, wenn an den Fahrzeugen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen angebracht sind, und nur für die Dauer deren Verwendung sowie für die Rückfahrt von einem Einsatz, bei dem Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht verwendet wurden. Für diese Fälle ist eine Beantragung beim BM.I nicht erforderlich." Alle Bayrischen Feuerwehren sollten informiert sein. Zumindest ging die Info am 22.8 raus. Gruß Dirk | |||||
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